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tanntlich einen schlechten Wärmeleiter bildet. Aber die Fenster schließen häufig nicht dicht, und dadurch wird der Vorteil wieder auf­gehoben. Die Glasbausteine, welche vollkommen dicht in Zement bersetzt werden, enthalten sämtlich einen isolierten Luftraum, er füllen also ihren 8wed in sehr vollkommener Weise. Sie find für alle Bauten geeignet, die im Innern neben gleichmäßiger Temperatur biel Licht verlangen. Auch die Formen sind sehr günstige; man kann ebensowohl vertikale Wände, wie horizontale Decken zwischen Eisen­trägern und auch recht gefällige Gewölbe in diesent Material aus­führen, also das Licht, je nach Erfordern, bald durch die Wand, bald durch die Decke, bald wieder von allen Seiten eindringen lassen.

In den lezten Jahren haben sich ferner Prismen und Platten eingebürgert, die zwischen eisernen Trägern als Oberlichte verwendet werden und durch Diffusion natürlichen Lichtes zur Beleuchtung unterirdischer Räume und dunkler Winkel vortrefflich geeignet sind. Sie unterscheiden sich von den sonst gebräuchlichen Oberlichten nicht allein dadurch, daß sie lichtverstärkend wirken, sondern daß sie durch Fußgänger und selbst durch Wagenverkehr stark in Anspruch ge­nommen werden können. Man kann also sowohl in die Bürgersteige, wie auch in das Pflaster umfangreiche Oberlichte aus diesem wasser­hellen Kristallglas einlegen. Auch Dachsteine hat man aus Glas ge­fertigt, so daß eigentlich, rein technisch betrachtet, heute feine Schwierigkeit mehr besteht, ein Haus von allen Seiten vom Tages­licht durchfluten zu lassen, wenn es in einem besonderen Falle darauf ankäme. Selbst die Hohlsteine dürfen leicht belastet werden, doch in Verbindung mit Eisenkonstruktionen entsteht natürlich gar feine Schwierigkeit, die Hauptlasten auf die eisernen Träger und Stüßen zu übertragen.

Für das Vermauern der Glasbausteine werden verschiedene Mörtelrezepte empfohlen. Ein gebräuchliches Rezept für Glashohl fteine lautet: Man sete den Mörtel aus drei Teilen Sand, einem Teil Portlandzement und soviel weißem Kalt zusammen, daß sich die Mischung leicht bearbeiten läßt.

Neuerdings find auch Glasbausteine mit Drahteinlagen auf­getaucht. Die Drahteinlage erhöht, zumal bei Sohlsteinen, die Fred Hood. Tragfähigkeit außerordentlich.

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Kleines feuilleton.

a. Der Bagstein. Die mittelalterlichen Ehrenftrafen zeigen je nach Landstrich und Ort bei aller Gemeinsamkeit der Grundidee doch die verschiedentlichsten Abweichungen und Variationen. Anders, be­sonders härter und strenger vollzieht der Norden derartige Strafen als der Süden, der sich bei solchen Anlässen des öfteren noch in humorvollen Zutaten gefällt. Besonders beim Lastersteintragen zeigt sich dies zur Genüge. In den österreichischen Weistümern, sowohl in denen aus Dber wie Niederösterreich   kommt die Androhung des Lastersteintragens sehr häufig vor. Gewöhnlich aber heißt hier der Stein, der im Norden den Namen Klapperstein, Wegstein, Lasterstein trug, Bagstein bon pagen, bagen d. h. zanfen, streiten. Auch Bach­stein, Bochstein, Bodstein tommt vor.

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sich einem richterlichen Befehle zu widersetzen denn dann konnte aus dem Zanthandel eine sehr furze Sache werden, abgesehen davon, daß fie ohnehin schon teuer genug war. Außer dem Gerichts- und Strafvollzugskosten samt Wein und Bauler wurde nämlich der Frau gewöhnlich noch eine Buße von 72 Pfennigen, sowie eines Pfundes Wachses an die Kirche, auferlegt. Hatten beide Frauen gleiche Schuld an dem Raufen und Zanten, und hatten beide den Bagstein getragen, so zahlten beide die Buße oder sie wurde derjenigen auf­erlegt, die zuerst angefangen hatte. Als eine raffinierte Schärfung der Strafe ist zu betrachten, wenn die vorgeschriebene Strecke ohne jede Raft mit dem Steine zurückzulegen war und auf jedesmaliges Ausrufen eine Buße von 72 Pfennigen gesetzt wurde. In späteren Jahrhunderten schwächte sich die Strafe des Bagsteintragens insofern etwas ab, als die Richter auf Buße oder Steintragen erkannten, die Strafe also ablösbar wurde. Doch hielt sich der Bagstein im Süden außerordentlich lange und kommt noch in österreichischen und bayrischen Weistümern von 1730 und 1748 vor.

Noch länger dauerte seine Herrschaft in der Schweiz  . So wurden in Obwalden   1855 Mann und Frau wegen schlechter Kindererziehung mit dem Lasterstein und der Aufschrift, pflichtvergessene Eltern" öffent lich ausgestellt. 1851 war dies mit einem schmähsüchtigen Mann ebenfalls gefchehen, dem, um ihm endlich einmal in des Wortes wahrster Bedeutung den Mund zu stopfen, obendrein ein Knebel in den Mund gesteckt war.-

k. Die Forschungsreise einer Frau durch Afrika  . In Chartum  ist nach einer an Abenteuern reichen Reise durch das Innere von Afrika   die Forschungsreisende Miß Mary Hall wohlbehalten eingetroffen. Sie war im Juni von Chinde an der Küste von Portu­giesisch- Ostafrika aufgebrochen und den Sambesi   bis Port Herald hinaufgegangen; dann wandte sie sich nach Norden zum Njaſſa­See, den sie kreuzte. Nunmehr sehte sie ihre Reise bis Abercorn fort, mußte dort jedoch sechs Wochen auf ein Boot warten, mit dem sie über den Tanganjita- See fuhr. Im November tam sie nach Deutsch  - Ostafrifa und wandte sich nun auf fast unbetretenem Wege nach dem Victoria Njansa; auf diesem Teil der Reise, der 28 Tage in Anspruch nahm, bekam sie nur zweimal Europäer zu Gesicht. Ihre Begleitung bildeten zwei deutsche eingeborene Soldaten und eine Anzahl Diener. Die Eingeborenen, mit denen sie unterwegs zusammentraf, erwiesen sich ihr sehr freundlich und brachten ihr Bananen, Ziegenmilch, Perlen und Salz. Obwohl das Seengebiet durch Aufstände sehr beunruhigt war, tam Miß Hall glücklich hin­durch und erreichte Britisch- Ostafrika  . Auf ihrem Wege sah sie zahlreiches Wild, Giraffen, Zebras, Strauße und Antilopen. Ihr nächstes Reiseziel war Uganda  , und schließlich gelangte sie über Nimale und Gondokoro nach Chartum, wo ihre in jeder Hinsicht erfolgreiche Forschungsreise ein Ende nahm.

Kunst.

e. s. Die deutsche Jahrhundert Ausstellung ist so umfangreich, daß die Nationalgalerie nicht Plaz genug für die Werke bietet. Im neuen Museum ist daher das Antiquarium zur Mithilfe herangezogen worden. Diese Räume wurden nach träglich eröffnet, eine fleine Ausstellung für sich. Hauptsächlich Bilder aus dem Ende des 18. und Anfang des 19. Jahrhunderts, dann vornehmlich die ganze ansehnliche Sammlung der Zeichnungen. Auch hier bieten sich der Ueberraschungen viele und die Bes trachtung ist eigentlich eine ununterbrochene Folge bon Genüssen, jedes Blatt eine Freude.

Die Bilder find hauptsächlich Borträts. Von Tischbein, Graff  , Rügelgen, Chodowi edi. Feste Zeichnung, in der Farbe resolute Derbheit, die aber die malerische Anschauung nicht ertötet. In der Art, wie fie fest einen Charakter hinschreiben, merkt man das Nachtvirken der Revolution.

Die Strafe war, wie schon der Name sagt, eine Ehren- und Kirchenstrafe für feifige, raufluftige Weiber, die sich untereinander und miteinander gezantt und gescholten hatten. Sie wurde derart ausgeführt, daß die fehlbare Frau den umgehängten Stein, natürlich unter dem Hallo der Kinder und Zuschauer, soundsoviele Male eine bom Gericht genau bezeichneten Strecke auf und abtragen mußte. War die zu bestrafende Frau rüdfällig, geschah das Bagsteintragen in fleineren Städten und solchen Dorfgerichten, die nicht nur bis zum Stock sondern bis zum Galgen richten konnten, wohl auch in Begleitung des Henters und seiner Knechte, die die Delinquentin selbst aber nicht berühren durften. Es hieß dann ents weder den Stein zu tragen durch das Dorf von einem Auf ein anderes Gebiet führt uns Hummel( 1769-1852), Falltor zum anderen, oder von einer Kirche zur anderen, von der von dem speziell die Bilder, die das Schleifen und Aufstellen der Kirche oder Kloster bis zur Gemeindegrenze und zurück, dreimal großen Granitschale vor dem Museum behandeln, zu betrachten sind. Wie Herum in dem Eigen( d. H. dem Dorf oder der Gemeinde), um die er zwanglos die Arbeiter, die an den Werken tätig sind, die zu Fleischbank, vom Branger durch das Eigen und zurück oder von der schauenden Spaziergänger, alles prachtvoll beobachtete Typen, im Säule, wo der Stein für gewöhnlich als Gerichtsinventar angefettet Bilde vereint zu einer ruhigen, räumlich freien Auffassung, das zeigt lag, bis zum Haufe der Beleidigten. Und zwar immer an einem fichere Meisterschaft. Desgleichen freut man sich über die leichte, Freitage, dem gewöhnlichen Gerichtstage. freie Art, mit der Brüde alte Gegenden Berlins   festhält. Es ist Sonne in seinen Bildern und eine lebhafte Freude an den Farben, tie fie die Schar von Sparziergängern in die Straße bringen. Noch fräftigere Eigenart zeigt sich bei Gaertner  ( 1801-77), der aus dem Platz vor der Universität durch die Art, wie er den Himmel in das Bild hineinbezieht, wie er den Sonnenuntergang und das nahende Dunkel des Abends benußt, so daß im Hintergrund die Bäume schon bläns liche Konturen zeigen, eine beinahe phantastische Erscheinung macht. Ebenso groß wirkt in seiner auffassung die Königsbrücke in Berlin  , über der weit der Himmel sich dehnt in dunkler Beleuchtung; ein schwerer Lastwagen zieht über die Brüde; im Hintergrund als dunkle Masse die dichten Kronen der hohen, alten Bäume. Auch Daß die Situation für den Ehemann der bösen Sieben bei der die Portale und Höfe von alten Schlössern belebt er malerisch Dimtel Prozedur gerade feine angenehme war, läßt sich begreifen. Doch durch ein helles, sonniges Licht, das mit dem durfte fich diefer in teiner Weise gegen das getroffene Urteil oder der Fassaden hind Bogengänge wirkungsvoll kontrastiert. deffen Ausführung auflehnen, wollte er nicht in eine Buße bon Shintel überrascht mit feinen, sonnigen Landschaften. Bon 32 Pfund Heller fallen, dafür, daß er sich des Gerichts Bürtel( 1802-1869) fehen wir lebhaft erfaßte Naturausschnitte, hat unterwunden" oder des Gerichts und der Herrschaft in sfizzenhafter Technit temperamentboll festgehalten. Adams Gerechtigkeit unterstanden" doch mußte ihm der Nichter( 1786-1862) Pferdebilder nehmen burch ihre schlichte Sachlichkeit füle borher das Stäbl" schicken haa heikt ihn marnen fich oin

Bur größeren Empfindlichkeit der Strafe geschah das Steinetragen sehr oft unter musikalischer Begleitung eines Pfeifers und eines Paulers, von denen der Pfeifer vom Richter, der Pauker vom Ehe­mann der zu bestrafenden Frau zu bezahlen war. Auch daß der Mann, der seine Frau nicht im Baume gehalten hatte, selbst paufen muß, fommt vor. So wird das Pagfteintragen zu eine Art Wolfs  fest. Obendrein soll der Richter, während die Frau in dem Dorfe auf und niedergeführt wird, einen Eimer des besten Weines nehmen, drei oder vier Gefäße darin legen, und alle jungen Knaben, sobiel ihrer in der Gemeinde find, sollen den Wein zum Gedächtnis austrinken und das böse Weib mußte ihn bezahlen.