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1. Beilage zum„, Vorwärts" Berliner Volksblatt.
ob
Nr. 286.
Parlamentsberichte.
( Fortsetzung aus dem Hauptblatt.)
Sonntag, den 6. Dezember 1891.
8. Jahrg.
wendigkeit an, den Schwierigkeiten Abhilfe zu schaffen, die aus hat.( Widerspruch.) Wie soll der Beweis geführt werden, daß einer Immunität bei einer längeren Bertagung des Reichstages der Reichstag fich 1867 der Tragweite seines Beschlusses beentstehen. Der Reichstag soll nach der Verfassung jedes Jahr bewußt gewesen ist? Wesentlich würde allerdings schon dadurch geInfolge dieser Bertagungen laufen wir auch Gefahr, daß wir lange Vertagungen waren bei der Einführung der Bestimmungen brochen werden. rufen und am Ende seiner Arbeiten geschlossen werden. Monate holfen, daß die Verjährungsfristen während der Seffion untervon dem Bundesrath keine Entschließungen über die von uns an- über die Immunität sicherlich nicht in Aussicht genommen. Abg. v. Marquardsen( nl.) erklärt, daß er den Artikel 31 genommenen Initiativanträge erfahren. Ich erinnere nur an unsere Das folgt ja auch daraus, daß bei solchen Bertagungen immer noch so auslege wie früher, aber die praktischen Erfahrungen wichtigen Beschlüsse in Bezug auf Tarifwesen, bezüglich des Bolls auf die dem Reichstage zustehende Aufhebung der Immunität aus den Wertagungen haben gezeigt, daß damit manche Mißstände Petroleumfäffer u. s. w. Es fann weiter die Frage entstehen, fortfällt, denn selbstverständlich tann man zu diesem verbunden find. Justitia est fundamentum regnorum; die Er3. B. ein Richter als Mitglied des Reichstags während der Zwecke den Reichstag nicht besonders berufen. Der Zustand, daß fahrung hat gezeigt, daß die Rechtspflege bei der Vertagung zu Bertagung feinen Dienst zu thun braucht, ob wir von Berlin die Gerichte in der Auslegung der Verfassung mit der ein- turz kommt. Es handelt sich nicht blos um sozialdemokratische nach unserer Heimath freie Fahrt haben; es tönnte ja ein müthigen Ansicht des Reichstags im Widerspruch stehen, darf Abgeordnete, sondern auch um Mitglieder der äußersten Rechten, Schaffner sagen: Bezahlen Sie gefälligft Ihr Billet oder steigen nicht fortdauern. Geht man in dieser Hinsicht gesetzgeberisch vor, die durch die Vertagung straffrei gemacht worden find. LeichtSie aus!"( Heiterkeit.) Die meisten Mitglieder werden freilich so muß es in der Richtung der Vorlage geschehen: die Immunität herzig soll man nicht an eine Aenderung der Verfassung heranvon einer solchen Fittion feinen Gebrauch machen. Giebt es nur während der Versammlung des Reichstags zu konstituiren. treten, besonders nicht im Reiche, wo es teine besonderen Vordenn wirklich kein anderes, einfacheres Mittel, um Remedur zu In der Kommission ist auch zu prüfen, ob die Immunität sofort schriften dafür giebt. Vielleicht lassen sich andere Maßregeln Schaffen? Die Geschäftsordnung bestimmt, daß alle Wirkungen nach der Vertagung oder erst nach Ablauf der Frist von 30 Tagen finden; darüber kann man am besten in einer Rommission verder Legislaturperiode mit dem Schluß derselben aufhören. Damit erlischt und wie für während der Bertagung verhandelnde Kom- handeln. find auch die Kommissionen zum Tode verurtheilt. Nun sollte missionen zu sorgen ist. man uns möglichst verschonen mit Gefeßen, welche derartige langAbg. Bamberger ( dfr.): Welches Gesicht hätte der Staats Abg. Singer( Soz.): Ich kann den Standpunkt, den sämmt- minister von Bötticher wohl gemacht, wenn ich bei der Verathmige Kommissionsarbeiten nothwendig machen, wenn die Kom- liche Vorredner eingenommen, als richtig nicht anerkennen. Der tagung 1890 erflärt hätte, wir wollen uns nicht vertagen, weil missionen nicht, wie für die Justizgeseze, ad hoc eingesezt werden. Reichstag muß sich diesem Versuch, seine Privilegien einzuschränken, ein Gericht auf den Gedanken kommen kann, der Art. 31 gelte Daß die Novellen für das Krankenkassen- Gesez und für die Ge- auf das Energischste wiedersehen. Die ganze Vorlage ist durch für die Dauer der Vertagung nicht! Damals fonnte man fo werbe- Ordnung so langstielig und knifflich waren, das kommt das gerichtliche Vorgehen gegen sozialdemokratische Abgeordnete etwas nicht voraussehen; erst auf Grund dieser Vorkommnisse, überhaupt von einer Neigung zur gefeggeberischen Topf- veranlaßt. Gleich nach der vorjährigen Vertagung wurde durch die in der ungewöhnlichen Geschäftslage ihre Ursache haben, ist guckerei her, deren Einschränkung mir nicht beklagens: die Staatsanwaltschaften die Jagd auf die Sozialdemokraten eröffnet. die Vorlage entstanden. Daß wir der Vorlage nicht mit Bathos Diese Verhandlungen fanden meist Unser Kollege Schmidt wurde während der diesjährigen Bertagung entgegengetreten find, ist begreiflich; denn es hätte doch einen bor leeren Häusern statt und als eine Art Dialog zwischen in Chemnitz vor Gericht geführt und zu 15 Monaten Gefängniß fomischen Eindruck gemacht, wenn die Regierung dann uns mit 3-5 Personen unter einer großen Theilnahmlosigkeit der Mit verurtheilt. Er war angeklagt wegen Privatbeleidigung; die den ganz nüchternen Einwänden der praktischen Erfahrung geglieder, deren ich mich selbst mitschuldig gemacht habe; man fächsischen Staatsanwälte verfolgen folche ja mit Vorliebe aus tommen wäre.
werth erscheinen würde.
Abg. Stadthagen ( fortfahrend): Also Sie sehen, das bloße Borbringen der Thatsachen enthält schon eine Beleidigung gegen die betreffenden Beamten.
Präsident v. Levenow: Nicht das Borbringen der That fachen, sondern die von Ihnen gewählten Ausdrüde.
wußte selbst nicht immer, sollte man aufstehen oder sizen bleiben. öffentlichem Interesse, falls der Beleidigte nicht etwa Sozial- Abg. Hahu: Wir haben diefelbe Auffaffung des Art. 31 Solche Fragen sollten nicht Gegenstand einer großen Gesetzgebung, demokrat ist. Schmidt soll dadurch groben Unfug verübt haben, wie Herr Singer; wenn die Frage aber praktisch gelöst werden fondern der Autonomie kleiner Kreise vorbehalten sein. Hier daß er zum Quartalswechsel in seinem Blatte in einem Artikel foll, dann können wir uns nicht mehr an den Wortlaut halten, önnte nun ohne Henderung der Verfassung prozedirt werden. zum Abonnement aufforderte. Dieser Prozeß wurde sogar voll- sondern müssen die Erfahrung zu Rathe ziehen, welche jebe Bir können im Einzelfall bestimmen, daß die Arbeiten einer ständig ungesetzlich während der Sigung des Reichstags, ohne Hemmung der Rechtspflege vermieden fehen will. Mit einer wichtigen Kommission, wenn sie am Schluß einer Sigungsperiode die Genehmigung zur Strafverfolgung nachzusuchen, eingeleitet. Resolution tann der Reichstag eine gleichmäßige Handhabung des nicht zum Ende kommen, nicht verloren seien. In erster Reihe Schmidt soll ferner einen Gemeindevorstand beleidigt haben, weil Art. 31 feitens der Gerichte nicht erreichen. halten wir fommiffarische Berathung der Vorlage für überflüssig, er ihm sagte, daß derselbe einen Wahlaufruf mit seinem Titel Abg. Stadthagen( Soz.): In einem der gegen Sozials sollte sie aber von anderer Seite beliebt werden, so empfehlen unterzeichnet habe. Den Amtsgerichtsrath Brettschneider soll er demokraten angestrengten Prozeffe wurde sogar während des wir die Neberweisung an die Geschäftsordnungs- Kommiffion zur dadurch beleidigt haben, daß er ihn in seiner Zeitung Amtsrichter tagenden Reichstages, nicht während der Bertagung eingeschritten. Prüfung, wie die entstandenen Schwierigkeiten durch Aenderungen nannte.( Heiterfeit.) 28egen aller dieser Fälle wurde er zu Die Probe, ob das zulässig war, läßt sich dadurch machen, daß der Geschäftsordnung zu beseitigen sind. Dann schüßen wir uns 15 Monaten Gefängniß verurtheilt. Die Thatsache, daß der in diesem Falle strafrechtlich gegen den betreffenden Staatsanwalt gegen den Vorwurf, daß die Kur schlimmer ist als das Uebel. fächsische Generalstaatsanwalt Held heute hier ist, ist charakteristisch vorgegangen wird. Daß in Sachsen eine besondere Verfolgungs Staatssekretär v. Bötticher: Auch ich meine, daß man dafür, daß wir die Urheber der Vorlage in der sächsischen Regierung sucht gegen die Sozialdemokraten besteht, folgt ja auch mit Deuts nicht ohne Noth zu Verfassungsänderungen schreiten soll und daß zu suchen haben. Herr v. Bötticher gab ja zu, daß die verbün lichkeit daraus, daß vom Gerichtshof selbst gerügt wurde, daß tein Anlaß vorliegt, sich über die Vorlage zu echauffiren. deten Regierungen über die Auslegung der Verfassung nicht die Staatsanwaltschaft einen unbescholtenen und unbestraften AbIch freue mich, daß Abg. Bamberger dem Regierungsvorschlage, übereinstimmten. Diese Differenz wird wohl durch die sächsische geordneten einen gewerbsmäßigen Ehrabschneider" nannte. Dadie aus Art. 31 der Verfassung entstandenen Schwierigkeiten zu Regierung geflüßt sein; sind wir doch seit Jahrzehnten gewöhnt, gegen war freilich fein Ober- Staatsanwalt eingeschritten. Aber beseitigen, nicht unfreundlich gegenübertrat. Als die Regierungen bei allen Maßregeln gegen die Sozialdemokratie die Herren aus mit Scherzen darf man über solche Sachen nicht hinweggehen. fich in diesem Sommer mit der Resolution des Reichstages vom Sachsen die Rolle der Piqueure bei der Jagd spielen zu sehen. Präsident v. Levezzow: Ich kann nicht dulden, daß der 6. Februar beschäftigten, zeigte es sich, daß nicht alle Einzel- Eine Kommissionsberathung ist nicht nöthig, die Vorlage sollte Abgeordnete in dieser Weise einen Beamten eines Bundesstaates Regierungen den Art. 31 gleichmäßig anslegen; wenn wir aber einfach mit einem entschiedenen Nein beantwortet werden. Herr wiederholt beleidigt. auch durch Bundesrathsbeschluß eine gleichmäßige Auslegung im Hahn, dessen Partei sich im vorigen Jahre durch den Abg. HartBundesrathe erzielten, so beseitigten wir damit noch nicht die mann für die Aufrechterhaltung der Immunität während jeder Möglichkeit solcher Ginzelfälle, wie fie jüngst namentlich der Vertagung aussprach, ist jetzt mit fliegenden Fahnen in das Lager fozialdemokratischen Presse Anlaß zur Klage gaben, denn wir der Regierung abgeschwenkt. Für die Nationalliberalen und die tonnten wohl die Staatsanwaltschaften anweisen, sich des Vor- Reichspartei sprachen damals die Herren v. Marquardsen und gebens gegen Reichstagsmitglieder auch während der Vertagung v. Unruhe Bomst ebenfalls in unserem Sinne. Die Vorlage Abg. Stadthagen( fortfahrend): Nun wird für die Menberung 8 enthalten, aber auf die souveränen Gerichtshöfe haben wir spricht aber das Gegentheil von dem aus, was der Reichstag einmüthig des§ 31 auch geltend gemacht, daß durch ihn die Verfolgung zu eben keinen Einfluß. Da der Weg der Verwaltung nicht genügt, beschloß. Der Reichstag tann hier nicht benten: suprema lex lange hinausgeschoben wird. Ich glaube, wenn einer meiner muß der der Gesetzgebung beschritten werden zur Beseitigung regis voluntas, sondern muß an seiner Immunität in allen Fällen Fraktionsgenossen selbst auf das Immunitätsrecht verzichtet, so Der Schwierigleiten. Wenn der Abg. Bamberger meint, festhalten. Manche anderen Staaten gehen über unsere Auffassung möchte er lieber so bald als möglich gespießt oder gebraten man hätte die Schwierigkeiten vermeiden können dadurch, noch hinaus, so haben Portugal und Ungarn die Immunität werden, als den langen Aufschub zu erleiden. In Fällen wie in daß man überhaupt die mehrmonatliche Vertagung, infolge deren während der ganzen Legislaturperiode. Die Regierung befürchtet dem Blankenfelder und Blumberger, wo es sich sogar um wir uns noch jetzt in der ersten Session der Legislaturperiode be- bei Aufrechterhaltung der Immunität eine Verjährung von Preß- Todtschlag handelt, ist noch immer keine Anklage erhoben finden, nicht eintreten lasse, so hätte er dies schon bei der Be- vergehen. Dann sollte sie doch den Art. 69 des Strafgesetzbuchs worden, trotzdem die seither vergangene Frist größer rathung der Vertagung vorbringen sollen. Der Regierung tam dahin zu ändern beantragen, daß die Verjährung während der ist, als die ganze Vertagung des Reichstags währte. es nur darauf an, die großen Mühen und Arbeiten der Kom- Reichstags- Bertagung ruht, wogegen wir feinen Widerspruch er Das Chemnizer Gericht Gericht hat irrthümlich angenommen, miffionen für die Arbeiterschutz- Gesetzgebung und für die Kranken- heben würden. In Sachsen mag man ja bedauern, daß man die daß die Immunitätsbestimmung der deutschen Verfaffung aus der faffen- Novelle nicht verloren gehen zu lassen. Uebrigens handelte Leute wegen Breßvergehen nicht sofort am Schlafittchen fassen belgisch- französischen, nicht aus der preußischen entnommen ist. es sich ja in diesem Jahre nicht um eine sogenannte Zwischen- tann. Die Regierung sieht kein Bedürfniß für eine so weit gehende Ferner behauptet das Gericht, der Reichstag müsse verfaffungstommission, denn die Arbeiten der Kommissionen waren schon bei Immunität, aber sie versendet doch selbst während der Vertagung mäßig alle Jahre vom Raiser gefchloffen werden, er hätte also der Bertagung erledigt. Ich hätte mich gegen den Vorschlag des Aftenstücke an die Abgeordneten, segt also eine Thätigkeit derselben auch dieses Jahr geschlossen werden müssen es tann also zu Abg. Bamberger, durch Aenderung der Geschäftsordnung aus der auch während der Bertagung voraus. Ein Bedüfniß für die seiner Auffassung nur durch ein objektives Delikt kommen, indem Schwierigkeit herauszukommen, nicht gewehrt. Wir ergriffen Immunität ist auch deshalb vorhanden, weil der Kaiser in jedem es dem Kaiser eine Pflichtverletzung imputirt. Außerdem erklärt lediglich die Initiative, nicht ohne zu prüfen, ob man diese nicht Augenblick den Reichstag einberufen kann, im Gefängniß sigende das Chemnizer Gericht, im Oktober vorigen Jahres sei der tattvoller dem Reichstag überlassen sollte. Aber auch Mitglieder dann aber ferngehalten werden. Ich kann den Staats- Reichstag eröffnet worden nad den Ausführungen des Abg. Bamberger scheint sekretär von Bötticher nicht von einer gewissen Schuld an der machen, wonach die Chemnizer weisen Richter fünftig beffer aufmir dieses Vorgehen der Regierung gerechtfertigt, welches Interpretationswuth der Staatsanwälte und Gerichte frei- paffen müssen? Der Reichstag wird vom Kaiser eröffnet und ges den Reichstag der Verlegenheit überhob felbft die sprechen, denn aus seiner Rede im vorigen Jahre konnten die schloffen, er tagt also vom Moment an, wo ihn der Kaiser erInitiative zu ergreifen, was ihm in thatfräftiger Weise selben wohl einen Anlaß nehmen, sich nicht um die Vertagung öffnet, bis ihn der Kaiser schließt. Die Behauptung, daß eine so lange zu thun Schwierigkeiten bereitet hätte. Also bestimmen zu kümmern. Die Regierung hätte nicht eine Einschränkung der Vertagung zur Verjährung der Strafthat führen müsse, ist auch unrichSie darüber nach Ihrem Ermessen. Ohne eine Berfaffungs- Immunität, sondern eine Erweiterung derselben vorschlagen sollen. tig, die Verjährung wird durch jede richterliche Handlung unteränderung oder ein anderes Auskunftsmittel können wir aber bei Wir wollen diese Erweiterung selbst beantragen, wollen aber erst brochen, also auch durch ein an den Reichstag gerichtetes Gesuch, einer in Butunft etwa eintretenden Bertagung die Abgeordneten die Entscheidung des Reichsgerichts über die Auslegung des die Strafverfolgung zu genehmigen, ohne Rücksicht darauf, ob der nicht vor gerichtlicher Verfolgung schüßen und der Resolution vom Chemnitzer Gerichtes abwarten. Das Reichsgericht hat sich zwar Reichstag versammelt ist oder nicht. Die ganze Borlage mit 2. Februar 1891 feine Folge geben. auch schon Unglaubliches geleistet- ich erinnere nur an die ihren Motiven hat nur den 3wed, dem Chemnitzer Gericht eine Abg. Lieber( 3): Im Gegensatz zum Abg. Bamberger find Entscheidung über die konkludenten Handlungen, aber ich hoffe, Deckung zu geben, und um diese zu beseitigen, worin alle wir für tommissarische Berathung der Borlage, stehen ihr aber daß das Reichsgericht die Auslegung des Chemnizer Gerichts Parteien einig sind, dazu bedarf es feiner tommiffarischen Bebarum nicht freundlicher gegenüber. Selbstverständlich steht meine für ungefeßlich erklären wird. Beantragen wir die Erweiterung rathung.
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soll man etwa hier ein Gefeß
Schluß 1/24 Uhr. Nächste Sigung Mittwoch 1 Uhr. ( Anträge aus dem Hause.)
Partei auch heute noch auf dem Standpunkt vom 6. Februar 1891 der Immunität und der Reichstag wird die Aufrechterhaltung Sächsischer General Staatsanwalt Held: Die vom Bor und freut sich, daß weder die Gesammtheit noch die Mehrheit seiner früheren Beschlüsse hier hoffentlich annehmen so bleibt redner getadelte Aeußerung des Chemnizer Staatsanwalts wurde der verbündeten Regierungen über Art. 31 eine andere Auffassung der Regierung überlassen, dazu Stellung zu nehmen. Die blos zur Begründung des Strafantrages vorgebracht. Wäre über hat, als der Reichstag fie damals aussprach. Allerdings reicht Regierung wird sich überlegen müssen, ob sie einen Konflikt diesen Ausspruch Beschwerde erhoben worden, so hätte ich Remedur für wiederholte längere Vertagungen, wie sie in den letzten mit dem Reichstag hervorrufen will in einer Sache, die eintreten laffen. Jahren eintraten, Artikel 31 nicht aus. Die Immunität der der Würde, dem Unseben und der Ehre des Reichstags zu Die Vorlage wird an eine besondere Rommission von 14 MitReichstage- Abgeordneten muß jederzeit durch den Reichstag gute kommt. Bedauerlich ist, daß die übrigen Fraktionen, gliedern verwiesen. felbft aufgehoben werden können, und bas eben ist auch der Abg. Bamberger , heute die Frage so nüchtern und gebei Bertagungen nicht möglich. Zur Beseitigung dieser schäftsmäßig behandelten, hier heißt es: principiis obsta gegenSchwierigkeit die Berfassung zu ändern, ist aber auch über dem ersten Versuch eines Eingriffs in die Privilegien des meiner Partei bedenklich. Die Schwierigkeit hätte wohl ver- Reichstags. Für den Reichstag giebt es fein höheres Gesetz, als mieden werden können, und der vom Staatssekretär v. Bötticher das Wohl des Volts, und eine Einschränkung der Privilegien der gemachte Borwurf trifft nicht blos den Abg. Bamberger , sondern Volksvertretung ist ein Angriff auf das Boltewohl. Eine Rommehr oder weniger uns Alle. Aber man fommt immer flüger missions- Berathung ist nicht nöthig, ich wünschte, der Reichstag Dom Rathhaus als man da hineingeht. Ich freue mich, daß die bereitet der Vorlage ein stilles Begräbniß. Reine bundesstaatRegierung anheimgiebt, unsere Entschließung zu fassen, und wir liche Verfassung enthält eine ähnliche Bestimmung wie die Vorwollen gerade deshalb kommissarische Berathung, damit wir lage. Hessen hat sogar die Immunität für die ganze Legislaturhiernach bestimmte Vorschläge ins Plenum bekommen, abgesehen periode. Wir würden mit diesem Gesez den Reichstag in seinen davon, daß ich es nicht für gut halte, eine Berfaffungsänderung Privilegien also schlechter stellen, als die Parlamente der Einzelanstrebende Regierungsvorlage, die auch nur gegen uns gerichtet staaten.
Tokales:
Des
Die ,, Stöckerei und Muckerei" tritt befonders dann in bedenklichen Formen auf, wenn angejahrte Jungfrauen von ihr befallen werden. Die alten Jungfern sind von einem Fanatismus beseelt, der wirklich einer besseren Sache würdig wäre: sobald fie einem Pferdebahnkutscher oder einem Dienstmann ein Traftätchen zu sein scheinen tönnte, turzerhand abzulehnen, damit wir fie Staatssekretär vom Reichs- Justizamt Boffe: Ich muß der aufgehalft haben, meinen sie, schon wieder einen Fuß auf die nicht einseitig behandelt zu haben scheinen. Berwunderlich er. Behauptung widersprechen, daß das Reichsgericht Unglaubliches nächste Sprosse der Himmelsleiter gesezt zu haben. scheint es nun, daß man bei Schaffung unserer Geschäftsordnung geleistet habe. Daffelbe hat ganz Außerordentliches geleistet und Sonntags durchstreifen ganze" Patrouillen" dieser Himmelsbräute nicht schon Vorkehrungen gegen die jetzt afut gewordenen Mißstände sich den Dank und das Vertrauen des Volkes erworben. Ich die Straßen, um Opferlämmer abzufassen, denen hier einige traf. Die Immunitätsbestimmungen unserer Verfassung wurden muß das hier vor dem Lande feststellen.( Beifall.) Die Inter- Stunden mit frommen Liedern und noch frommeren Sprüchlein Norddeutschen Bundestage hervorgegangene pretationslust besteht bei den Gerichten nicht, ebensowenig wie eingeheizt werden kann. In den meisten Fällen fommen diese Initiative aus der preußischen übernommen; es ist noch un- bei den Staatsanwälten eine Verfolgungssucht gegen Sozial- Pionierinnen des Muckerthums ohne Beute zurück, sie konnten aufgetlärt, warum der Verfassungsentwurf der Regierung die demokraten. auch nicht einen Stalp erbeuten. Was aber bei Erwachsenen Immunität gar nicht enthielt. Nachdem aber die betreffenden Sächsischer General- Staatsanwalt Held: Die Mittheilungen nicht gelingt, das gelingt wenigstens bei Kindern, es ist doch Bestimmungen übernommen sind, halte ich eine Verfassungs - des Herrn Singer über den Prozeß Schmidt waren so unvoll- Etwas und sie füllen die ständig leeren Räume der änderung für um so bedenklicher, als sie sonst auch solche in ständig, daß ich zu seiner Widerlegung den Prozeß ausführlich Andachtsstube schließlich auch. Am letzten Sonntag taperte Breußen zur Folge haben könnte, die wir unbedingt vermieden darlegen müßte. Es liegt hier eine Meinungsverschiedenheit vor; eine solche fromine Dame zwei Kinder, eins 9, das andere fehen möchten.( Beifall.) der Jurist, der nicht einmal anderer Meinung sein dürfte, als 11 Jahr alt, in der Frankfurterstraße. Diefelben ließen sich Abg. Hahn( olons.): Wir schlagen vor, die Vorlage einer der Reichstag und Bundesrath, der hätte seinen Brief verfehlt. durch den Redeſchwall der Frömmlerin bethören und nach dem besonderen Kommiffion von 14 Mitgliedern zu überweisen. Auch( Seiterkeit.) Herr Bamberger hat von der fiktiven Vertagung ge- Missionshause geleiten, wo sie etwa zwei Stunden lang der„ An meine Partei steht noch auf dem am 2. Februar eingenommenen fprochen und auch die Gerichte sind zu der Ueberzeugung ge- dacht" beiwohnen mußten. Die Eltern hatten inzwischen vergeb Standpunkte, aber wir erkennen mit der Regierung die Noth- kommen, daß der Gesetzgeber einen solchen Zustand nicht gewollt lich auf die Rückkehr der Kinder gewartet, sie hatten Boten aus