Anterhaltungsblatt des Vorwärts
Nr. 231.
Donnerstag, den 28 November.
( Nachdrud verboten.)
10] Die Brüder Zemganno.
Von Emond de Goncourt.
1907
fügungen oder Weglassungen anzuordnen, die er für geeignet hält.
7. MM. Gianni und Nello dürfen an feinem anderen öffentlichen oder privaten Ort auftreten, als da, wo dies in den Vorstellungen der Truppe der Deux- Cirque gejajieit, bei Strafe des Verlustes einer Monatsgage für jeden ein zelnen Fall einer Berlegung dieses Paragraphen.
Die Brüder befanden sich in dem Geschäftszimmer des Direktors der Deux- Cirques in Paris , Rue de Crussol: einem großen Saal mit mächtigem, mit grünem Tuch be8. MM. Gianni und Nello erklären, daß ihnen die zogenen Tisch, Mahagoni- Fauteuils in dem altmodischen Ordnungsreglements der Deux- Cirques befannt sind, die Stil des ersten Kaiserreichs, Wänden, die mit einer düsteren fich den Vorschriften derselben unterwerfen und Geldstrafen, Tapete bedeckt waren und an denen man, mit Nadeln an- welche ihnen kraft der besagten Reglements auferlegt werden geheftet, alte Affichen mit Ankündigungen der ersten Auf- follten, als legal betrachten.
führung berühmter Produktionen erblickte, untermischt hier 9. Im Fall einer Schließung des Hauses oder Suss und da mit in grellen Farben gehaltenen Chromolitho- pendierung der Ausführungen infolge Eingreifens einer graphien von Cheret. force majeure, Brand, öffentlichem Rotstand, obrigkeit
Der Direktor gab den Brüdern den Kontrakt zur Durchlicher Anordnung, allgemeiner Trauer oder irgend einer ficht, den sie zu unterzeichnen hatten.
Zwischen den Endesunterschriebenen
ist bereinbart und festgesetzt worden was folgt:
1. Die Herren Gianni und Nello erklären, daß sie hiermit bei der Truppe der Société des Deux- Cirque in der Eigenschaft als„ Clowns" Engagement nehmen, um in diesem Fach gegen die Vergütung, welche ihnen der geschäftsführende Direktor dafür gewährt, und in der Weise, wie er es für geeignet erachten wird, tätig au sein, nicht nur in den Vorftellungen der Deux- Cirque au Paris, sondern auch in denjenigen Vorstellungen, welche, sei es in Frankreich oder im Auslande, in gleichviel welchen Sälen, Gärten, öffentlichen oder Privatlokalitäten, seitens der Société des Deux- Cirques beranstaltet werden, gleichviel, welches die Zahl der an einem Tage gegebenen Vorstellungen sei.
2. MM. Gianni und Nello werden demgemäß der Truppe oder einem Teil derselben überall dahin folgen, wohin der geschäftsführende Direktor es für geeignet hält, dieselbe sich sowohl in Frankreich wie im Auslande begeben zu laffen, und werden sich ebenso auch, wenn er es wünscht, allein an den von ihm bezeichneten Ort begeben, und zwar dies auf sein bloßes Verlangen hin, ohne dafür eine erhöhte Gage noch irgendwelche andere Entschädigung mit Ausnahme der Kosten für die Reise zu beanspruchen, welche lettere auf dem Wege und in der Weise stattzufinden hat, wie der geschäftsführende Direktor es anordnet.
3. MM. Gianni und Nello verpflichten sich, alle Sorgfalt auf die Details des Manegendienstes zu verwenden, in der bei Birkusgesellschaften üblichen Weise die Terraffe") mitzumachen, sich an dem Instandseben der Pist e**) zu beteiligen und während der Vorstellung die Uniform zu tragen, welche ihnen zu dem Dienst in der Manege geliefert wird. 4. MM. Gianni und Nello verpflichten sich, außer zu dem in obigen Artikeln Festgesetzten, jeden Abend eine Nummer***) zu geben.
anderen derartigen Veranlassung, welcher Natur immer sie sei, vorhergesehen oder unvorhergesehen, in jeglichem Lande, in welchem sich die ganze Truppe oder eine Abzweigung derselben befindet, und auch wenn die Suspendierung nur einen Tag währt, hört die Gage der Herren Gianni und Nello mit dem Tage der Schließung auf, weiterzulaufen. Hingegen steht den Herren Gianni und Nello das Recht zu, in dem Fall, daß die Schließung über einen Monat hinaus währt, von gegenwärtigem Engagement zurückzutreten, indem sie dasfelbe durch Mitteilung an den geschäftsführenden Direktor lösen.
10. Die sämtlichen zu dem Auftreten vor dem Publikum erforderlichen Kostüme werden von der Direktion der DeuxCirques geliefert. Keinerlei Abänderung, welche immer es sei, darf an denselben vorgenommen werden.
11. Gegenwärtiges Engagement ist auf die Dauer eines Jahres geschlossen, indes behält sich der geschäftsführende Direktor das Recht vor, das Engagement nach Ablauf von sechs Monaten zu lösen.
12. Der geschäftsführende Direktor verpflichtet sich, den Herren Gianni und Nello eine monatliche Gage von zweitausendvierhundert Frank zu zahlen.
Die Zahlungen erfolgen halbmonatlich.
13. Der geschäftsführende Direktor ist in keiner Weise verantwortlich für Unglüdsfälle, welche den Herren Gianni und Nello bei ihren Arbeiten etwa zustoßen follten.
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Die beiden Brüder waren damit beschäftigt, ihre Namen unter das fait double et de bonne foi") au feßen, als der Direktor sich an Gianni wandte:
Und sie beharren dabei, auf den Affichen mit den Worten die Clowns Gianni und Nello" bezeichnet zu werden?"
Ja, mein Herr," erwiderte Gianni entschlossen.
Aber das ist doch Unsinn, erlauben Sie mir, daß ich's 5. MM. Gianni und Nello haben sich zu ihrem Dienst sage! Während jetzt diejenigen, die nichts weniger als in der Vorstellung an dem vorgeschriebenen Ort und zu der Brüder sind, es als wirksam erkannt haben, vom Bublifum vorgeschriebenen Stunde einzufinden, so oft dies von ihnen als solche angesehen zu werden, wollen Sie, die es wirklich verlangt wird, sei es, daß die Benachrichtigung davon münd- find. lich oder durch die Aushängetafel erfolgt, welche das Pro-„ Später später werden wir uns auch als Brüdergramm und die sonstigen Anordnungen des Tages fundgibt. paar auf die Affichen sehen laffen... aber noch nicht jetzt, Sie verpflichten sich außerdem, jedesmal eine halbe Stunde die Zeit ist noch nicht gekommen... ich.. bor Beginn der Vorstellung in der Manege zu sein, auch bann, wenn sie nicht in dem Programm der Vorstellung mit notiert sind, und endlich, auch in Vertretuna anderer oder als Bugabe zu dem Programm zu arbeiten, sobald sie von der Direktion dazu aufgefordert werden.
6. Der geschäftsführende Direktor behält sich allein das Recht vor, die Arbeit der MM. Gianni und Nello zu beStimmen und bei derselben alle Veränderungen, Hinzu
*) Die Schar von Künstlern in Stallmeisteruniform, deren Aufgabe es ist, als Staffage im Stallgang an der Barriere zu stehen, in der Manege die Reifen, Hürden usw. zu halten und den fonftigen Manegendienst zu versehen.
*) Piste: die Sandfläche der Manege. Unter dem Instandseben der Piste" ist hier das Glattharken derselben nach einer Probuktion, die den Boden besonders aufgewühlt, verstanden.
***) Eine Programmnummer, welche sie beide allein ausfüllen. Anmerkung des Uebersetzers .
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Eh, was meinen Sie?"- Und da Gianni schwieg, fuhr der Direktor fort: Nun, wie Sie wollen... aber, ich sage es Ihnen in Ihrem Interesse und in dem Ihres Er folges, Sie tun unrecht... sehr unrecht."
Den beiden Brüdern vorausgehend und ihnen als Führer dienend, ließ der Direktor sie den Hof überschreiten, der die Nue de Crussol mit dem Cirque d'hiver verband. Hier befand sich der Separateingang für die Artisten. Sie passierten einige Räume mit ganzen gigantischen Bergen von Requisiten- Allerlei, an deren Plafond, in unmöglichen Höhen, fabelhafte Dinge hingen wie leibhaftige Mütter Gigogne im roten Seidenrod, weit genug, um zwanzig Kinder zu verschlingen. Jenseits einer halbgeöffneten Tür saben sie zwei kleine Jungen und ein kleines Mädchen in Ueberröcken, die sie über ihre Trikots gezogen, auf Kugeln
Schlußformel französischer Kontrakte. Anmerk. b. Uebers.