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Nr. 296. 16. Jahrgang. 1. Beilage des Vorwärts  " Berliner Volksblatt. Dienstag, 19. Dezember 1899.

Bruch des Einigungsvertrages

Vergleichs ergiebt sich, daß die Organisationen der Arbeiter nicht Stadtsekretär Kuhlow räumt ein, daß er mehrfach Gelegenheit befugt waren, die Sperre zu verhängen, ohne vorher sich an die hatte, Grundstücksverfäufe abzuschließen. In dem einen Falle habe Achtzehner- Kommission und das Einigungsamt zu wenden. Ein der Angeklagte seine Mitthätigkeit zur Abwicklung eines Kaufgeschäfts absichtlicher Verstoß gegen den Vergleich kann den angeboten, der Zeuge habe dies aber abgelehnt.

Der Prozeß Gehlsen.

im Baugewerbe. Das Einigungsamt sette am Montag die am Freitag vertagte Arbeitern nicht zum Vorwurf gemacht werden, da sie sowohl wie Die Frage des Vorsitzenden, ob der Zeuge die Erlaubnis von) Verhandlung in Sachen des angeblichen Vertragsbruchs der Maurer die Arbeitgeber sich über die Tragweite des Vertrages nicht seiner vorgefeßten Behörde nachgelucht habe, derartige Neben­fort. Es waren 15 Beugen geladen, durch deren Vernehmung fest- lar waren. Von einem Vertragsbruch fann um so weniger die Rede beschäftigung betreiben, beantwortet zu der Zeuge vers gestellt werden sollte, ob die über den Bau des Baumeisters Karchow fein, als die Achtzehner- Kommission, nachdem der Fall in der Geschäfts- neinend, da es sich nur um zwei Geschäfte gehandelt habe, die verhängte Sperre bereits am 9. November, nachdem Karchow Mit- stelle gemeldet, feinen Anlaß zum Einschreiten ge- er mit Privatpersonen abgeschlossen habe. Auf weiteres Vorhalten glied des Bundes der Arbeitgeber geworden war, aufgehoben worden funden hat. Das Einigungsamt ist der Ansicht, daß die Achtzehner- räumt der Zeuge ein, daß es sich um mehrere Geschäfte ist, oder ob sie noch nach diesem Zage weiter bestanden hat. Kommission die Entlassung der 6 Maurer nicht hätte billigen handele, die sich indessen nur auf zwei Kontrahenten beschränkten. Zunächst läßt der Borsigende v. Schulz feststellen, was unter tönnen, weil dieselben nach dem Zugeständnis des Herrn Karchow Gegen die weiter vom Vorsitzenden an den Zeugen Kuhlow gerichtete einer Bausperre zu verstehen ist. Die Arbeitgeber sagen: Eine im Sinne der Durchführung des Vertrages thätig gewefen und des- Frage, ob er, wie Gehlsen heute behauptet, sich auch der Unter­Bausperre besteht nicht, wenn sämtliche auf einem Bau beschäftigte halb von ihm entlassen worden sind. Die Aufnahme Starchows in fchlagung fchuldig gemacht habe, erhebt der Staatsanwalt Arbeiter entlassen werden, auch nicht, wenn sämtliche Arbeiter bie den Bund hätte nicht stattfinden sollen, während die Differenzen Einspruch, da durch ein allenfallsiges Vergehen eines einzelnen Arbeit niederlegen, sondern nur, wenn Posten ausgestellt werden, zwischen ihm und seinen Arbeitern bestanden. Jedenfalls hätte sich Beamten der Vorwurf, daß korrupte Zustände bei der Charlotten­welche verhindern, daß Arbeiter auf dem betreffenden Bau an der Bund während des Ausstandes jeder Inter burger Stadtverwaltung eingeriffen seien, sich ninumermehr recht­fangen. Die Arbeiter erklären: Eine Bausperre liegt nur dann vor, vention zu Gunsten dieses feines neuen Mit fertigen lasse. Da Bürgermeister Matting erklärt, daß ihm selbst wenn die Organisation dieselbe anerkennt und die Bosten entschädigt. glie des enthalten follen. daran liege, völlige Auftlärung zu erzielen, wird der weitere Beweis. Als im Laufe der Zeugenvernehmung der Beisiger Weigert einige für die von Gehlsen aufgestellten Behauptungen für zulässig Fragen an einen Zeugen stellt, die anscheinend den Unternehmern erachte. Der Zeuge verneint unter seinem Eide  , daß er Porto­unbequem waren, sagt Baumeister Lachmann: Wir Arbeitgeber wollen und Servicegelder unterschlagen habe. Auf weiteres wiffen, ob Herr Weigert die Fragen zu Gunsten der Arbeiter oder der Befragen giebt der Zeuge Kuhlow zu, daß er insgesamt Arbeitgeber stellt. Wir denken, die von uns gewählten Beisiger haben durch seine Vermittelungsgeschäfte 15 bis 20000 hier uur unser Interesse zu vertreten und nicht durch Fragen, wie sie Herr Weigert stellte, den Thatbestand zu verdunkeln. Die Sigung, die im kleinen Schwurgerichtssaale stattfindet, Bürgermeister Matting, Beisiger Dr. Gerschel: Wir sind vereidete Gewerberichter und be- wird um 9½½ Uhr durch den Vorsitzenden, Landgerichtsdirektor als geuge vernommen, erklärt: Es wäre der städtischen Verwaltung finden uns hier in derselben Position wie jeder andere Richter. Wir erfcheim, eröffnet. Die Anklagebehörde vertritt Staatsanwalt ficher lieber gewesen, wenn Kuhlow solche Grundstücksvermittlungen vertreten weder die Intereffen der einen noch die der anderen Schäffer. In dem ersten Teile der Antlage, welcher die Be- nicht gemacht hätte. Der Magistrat habe jetzt genauere Angaben Partei und wenn wir Fragen stellen, so geschieht das mur, um den leidigung des Magistrats und des Stadtsekretärs Stublow betrifft, über den Umfang dieser Geschäfte extrahiert; er habe über das, Thatbestand unparteiisch aufzuklären. Vorsitzender v. Schulz bestätigt wird Gehlsen von den Rechtsanwälten Dr. Werthauer und was Kuhlow in dieser Beziehung bisher mitgeteilt hat, nur sein Be­auch seinerseits die Erklärung des Dr. Gerschel. Dr. Löwenstein verteidigt, in dem zweiten schwerer wiegenden Teile, dauern aussprechen, aber ein disciplinarisch zu ahndendes Dienst­betreffend versuchte und vollendete Expreffung, sowie versuchter Be vergehen nicht feststellen können. Jetzt seien ihm solche Geschäfte trug, tritt Rechtsanwalt Bohle noch als britter Werteidiger ein. ausdrücklich verboten worden, früher habe ein solches Verbot nicht bestanden. Bestimmte Nachrichten über diese Geschäfte Kuhlows habe der Magistrat nicht gehabt, man habe nur hin und wieder davon gehört, es ihm zu untersagen, wäre Sache des verstorbenen Oberbürgermeisters Fritsche gewefen. Daß folche Geschäfte in solchem Umfange gemacht worden, habe man nicht gewußt. Vor Jahren habe der Oberbürgermeister Fritsche dem Zeugen ein geheimes Attenstück gezeigt. inhaltlich dessen dem Stadtsekretär Stuhlow

gehoben worden.

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Die Verhandlungen gegen den Schriftsteller Joachim Gehlsen begannen gestern vor der zweiten Straftammer des Landgerichts II  und sollen drei Tage in Anspruch nehmen.

er

Mart verdient habe.

Die sehr eingehende Zeugenvernehmung dauerte mehrere Stunden. Der Geschäftsführer und der Polier Karchows sagen aus, sie hätten bis zum 23. oder 24. November Maurer, die sie bestimmt für Streif posten hielten, vor dem Bau stehen sehen. Ein Schußmann, der Die Beleidigung des Charlottenburger Magistrats. während der Sperre zur Beobachtung des Baues kommandiert war, Zunächst handelt es sich um Beleidigung durch die Presse. Es befundet, es feien 14 Tage lang Streitposten ausgestellt und regel- treten die Angegriffenen, der Magistrat zu Charlottenburg  , vertreten mäßig abgelöst worden. Weiter sagt der Zeuge, nachdem die Lohn durch den Birgermeister Matting, sowie der Stadtsekretär tommiffion auf dem Bau war- etiva drei Tage nach dem Ausbruch Kuhlow als Nebentläger auf. Auch diese Antlage zerfällt in mehrere der Arbeitsniederlegungseien die Sperre aufgehoben und die Streit Teile. In dem ersten zur Verhandlung gelangenden Falle hat der posten zurückgezogen worden. Hierbei ist zu bemerken, daß die Kaufmann Saling Fischer neben Gehlen auf der Anklagebant Lohnkommission thatsächlich am 9. November auf dem Bau war und Plaz zu nehmen. Er wird vom Rechtsanwalt Wronker verteidigt. Unregelmäßigkeiten bei der Servisberechnung nach Behauptung der Arbeitervertreter an diesem Tage die Sperre Gehlsen giebt bei seiner Vernehmung an, daß er 1841 zu Tönnig in nachgewiesen worden seien. Der Zeuge Kuhlow erklärt, daß aufgehoben hat. Die Arbeitgebervertreter behaupten dagegen, die Schleswig   geboren sei. Erist vor Jahren mehrfach wegen Beleidigung durch dies nicht auf Unterschlagungen seinerseits, sondern auf eine mangelhafte Sperre jei erst am 24. November aufgehoben worden, nachdem die die Presse mit Geldstrafen belegt, dann aber auch durch Urteil des dies nicht auf Unterschlagungen seinerseits, sondern auf eine mangelhafte Achtzehnerkommission auf dem Bau recherchiert hatte. Kammergerichts vom 2. November 1877 wegen Bismarck- Beleidigung mit Einquartierung bedacht wurden, sich die Last abwälzen wollten. Er Organisation zurückzuführen sei. Es komme häufig vor, daß Leute, welche Maurer Born sagt aus, die Sperre sei am 9. November auf- und Beleidigung des Stadtgerichtsrats Reich zu einer Gesamtstrafe habe dies für sie besorgt, indem er die Soldaten anderweitig unter­von 4 Jahren 5 Monaten Gefängnis verurteilt worden. Es handelte gebracht habe. Es sei hierzu ein Zuschuß zu den staatlich gewährten Maurer Zschoch, der als Baudeputierter auf dem Karchowschen sich damals um Angriffe in der von Gehlsen herausgegebenen Verpflegungsgeldern notwendig geweien und diesen habe er mit den Ban fungiert hat, bekundet auf das bestimmteste, die Sperre sei, Reichsglocke". Gehlsen entzog sich der Strafverbüßung dadurch, daß Anweisungen, die in den häufigsten Fällen nicht zur Abhebung ge­nachdem die Lohnkommission auf dem Bau war, am 9. oder er nach London   reiste. Durch die Amnestie gelegentlich der langt feien, verrechnet, wobei wohl manchmal ein treinerlleber­10. November aufgehoben worden. Er selbst, der als Bau- Thronbesteigung Kaiser Kaiser Friedrichs wurde ihm der deputierter die Pflicht gehabt hätte, eg ichuß für ihn verblieben sei, den er als Entgelt für die Ausübung der wieder offen. Er fehrte aber erst im Jahre 1895 nach Sperre so lange zu überwachen und zu leiten, bis sie auf- hier zurück und ließ sich in Charlottenburg   nieder, wo ſeine Mühewaltung angesehen habe. gehoben war, habe bereits etwa 10 Tage nach Beginn der Sperre die Charlottenburger Stadtlaterne" und das" Charlottenburger   geschäfte gemacht hat, soll nach der Behauptung des Angeklagten Zeuge Kaufman Sinsheimer, der viel Grundstücks­auf einem anderen Bau gearbeitet. Ueber die Funktionen des Bau- Wochenblatt" herausgab. In dem letteren Blatte befand sich am Gehlsen einmal zu einem Dritten die Bemerkung gemacht haben: deputierten befragt, sagt der Zeuge, die Baudeputierten nehmen unter 11. Februar d. J. unter der Ueberschrift Verfänglich" ein Artikel den Maurern etwa dieselbe Stellung ein, wie die Unteroffiziere unter etwa folgenden Inhalts: Der Agent Saling Fischer, der als Ver- Jezt hat Kuhlow 6000 Mark weg und ist doch unzufrieden". Die den Soldaten. Baumeister Gericke: Die Unteroffiziere find bekanntlich mittelungsgebühr für ein vom Charlottenburger Magistrat ange- worden sein. Der Zeuge bestreitet dies unbedingt. Bemerkung soll einem Kirchenbeamten Pant   gegenüber gemacht gut gedrifft, die Organisation der Maurer hat demnach ihre Leute kauftes Grundstück von der Stadtkasse einen Betrag von 575 M. Geheimer Rat Ende bekundet, daß er selbst keinerlei Auskünfte auch gut gedrillt. Silberschmidt: Wenn damit gesagt sein soll, daß wir zu fordern hatte, sei in das Bureau des Stadtfekretärs über die Unterhandlungen bezüglich der Grundstückskäufe geben unsere Kollegen für die Abgabe ihrer Aussage gedrillt haben, so muß ich Briesemeister gekommen und habe um die Unterschrift gebeten, fönne. Er sowohl wie der Zenge Baurat Bödmann temnen gegen eine solche Unterstellung protestieren. Borsigender v. Schulz: damit er das Geld abheben könne. Briefemeister habe wegen Stuhlow gar nicht. Grundstücksmakler Plöß, der nach seiner Ich nehme an, daß Herr Gericke es nicht so gemeint hat. Geride: der vorgerückten Tageszeit Bedenken geäußert, worauf Fischer in Angabe viel für die Stadt Charlottenburg   zu faufen hat, fagt Die Schlußfolgerung überlasse ich Herrn Silberschmidt. Ich habe es nicht mißzuverstehender Weise in die Tasche gegriffen habe. aus, daß er mit Kuhlow zufammen mehrmals Privat- Grundstücks­auch nicht so gemeint. Briesemeister habe eine abwehrende Bewegung gemacht und gesagt, fäufe vermittelt und mit ihm die Provision geteilt habe. Grunds es bedürfe einer solchen Nachhilfe nicht, er thue das Mögliche ohne stüde, auf die die Stadt reflektierte, feien nicht dabei gewefen; bei hin. Darauf habe Fischer gesagt: Magistratssekretär Kuhlow versteht seinen Geschäften mit der Stadt habe er Herrn Kuhlow nie ge­es anders." Zwei Tage später sei Fischer wieder im Bureau er- brwacht. Beuge Kaufmann Ruhm, der gleichfalls Terrain­Seitens der Arbeitgeber wird bemerkt, fie wollten an die Fest ichienen und habe bei dieser Gelegenheit wiederum zu Briesemeister geschäfte macht, erklärt, daß er mit Mitgliedern der haute finance, stellung des Vertragsbruchs feine weiteren Konsequenzen knüpfen, es eine Aeußerung gethan, woraus hervorging, daß Kuhlow be= komme ihnen nur darauf an, feststellen zu lassen, daß es den Arbeit- ste ch I ich sei. Der Artikel schloß mit der Bemerkung:" Wir fönnen heim, in geschäftlicher Verbindung gestanden hat. Herrn Robert Warschauer   und Kommerzienrat Oppen nehmern nicht ernst sei mit der Erfüllung der Vertragsbestimmungen. Herrn Kuhlow noch auf weitere Dinge aufmerksam machen, die sich darum handelte, für diese Herren die ihnen gehörigen Es solle zugegeben werden, daß einzelne Arbeitgeber nicht alle anders" sind, als sie sein sollten." Grundstücke durch Ankäufe von Nachbargrundstücken zu arron­Forderungen des Vertrages hinsichtlich Baubuden und dergleichen er­Der Angeklagte Fischer dieren, habe er den Herren gesagt, daß es besser füllen, aber der Bund sei willens, den Vertrag treu zu halten. Die Vertreter der Arbeitgeber betonen, auch sie seien durchaus erklärte, daß er seines Wissens niemals eine den Magistratssekretär sei, die Vermittelung Herrn Kuhlow, als unbeteiligten vertragstren. Es müsse bei dieser Gelegenheit festgestellt werden, ob Kuhlow verdächtigende Bemerkung gethan, auch feine Veranlassung Dritten zu übertragen, da er selbst in Charlottenburg   zu bekannt es dem Vertrage entspreche, wenn ein Arbeitgeber, nachdem er dazu gehabt habe. Gehlsen sehe er jegt zum erstenmal, er wisse sei. Herr Kuhlow giebt zu, daß er für diese beiden Vermittelungen Der nächste Zeuge, Differenzen mit feinen Arbeitern bekommen habe, dem Bunde bei- nicht, wie dieser zur Kenntnis der Sache gelangt sei. Nachdem wegen 1200 und 2000 m. Provision erhalten habe. des Artikels Strafantrag gestellt worden war, erschien im Charlotten- Buchdruckereibesizer Sithn aus Potsdam  , stellt die Drucksachen für trete, und der Bund ihn nun unter seinen Schutz nehme, indem er burger Wochenblatt" ein zweiter Artikel, ebenfalls mit der Ueber die Stadt Charlottenburg   her. Der Angeklagte Gehlsen behauptet, verlange, daß die Arbeiter bei dem nunmehrigen Bundesmitgliede schrift Verfänglich". Gehlsen hielt sich darin darüber auf, daß er daß der Zeuge für die Zuwendung dieser Druckarbeiten dem Stadt­die Arbeit bedingungslos wieder aufnehmen. Bom moralischen wegen des früheren Artikels zur Verantwortung gezogen werden sekretär Stuhlow Zuwendungen gemacht habe. Zeuge be Standpunkt aus wäre es erforderlich gewesen, daß Herr Karchow, solle. Mit Bezug auf den Oberbürgermeister Schustehrus   äußerte streitet dies entschieden. Er habe dem K. weder direkt noch ehe er dem Bunde beitrat, die Differenzen mit den Arbeitern er­indirekt Zuwendungen gemacht. ledigte. Der Arbeiterorganisation falle es nicht ein, für Mitglieder Gehlsen sich folgendermaßen: einzutreten wegen folcher Angelegenheiten, in die sie sich vor ihrer Mitgliedschaft verwidelt haben. Trotz dieses ihres Standpunktes hätten aber die Arbeiter, um alle Mißdeutungen zu vermeiden, die Sperre aufgehoben, sobald sie erfuhren, daß Karchow Mitglied des Bundes geworden war.

Auf die Vernehmung der übrigen Zeugen wird von beiden Seiten verzichtet. Die Vertreter der Parteien äußern sich hierauf über das Ergebnis der Beweisaufnahme.

Nachdem die Verhandlungen von 11/2 bis 5 1hr gewährt hatten, zog sich das Einigungsamt zurück und fällte nach fürzer Beratung folgenden Schiedsspruch:

zu erachten.

t nicht erwiesen.

"

Wir lieben bei Beamten eine gewisse Schneidigkeiteit, ob diese aber bei neuen Bürgermeistern, welche in ihrem Neste kaum warm geworden sind, Bürgern gegenüber angebracht ist, welche sich gegen die eingeriffenen forrupten kommunalen Zustände wehren, darüber nachzudenken, wollen wir Herrn Schustehrus   vorläufig selbst

überlassen."

beschuldigt."

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Als es

Rechtsanw. Buta als Vertreter des Nebenklägers Kuhlow be hauptet, daß in der Servisangelegenheit der verstorbene Oberbürger­meister Fritsche die Sache völlig aufgehellt habe und diese Aufklärung nichts Strafbares gegen Herrn Kuhlow ergeben habe. Er giebt anheim, nach dieser Richtung hin weitere Beweise zu erheben; der Borfizende bemerkt jedoch, daß bezüglich der Persönlichkeit des Herrn tritt eine Pause bis 3/2 Uhr ein.) Kuhlow der Gerichtshof weitere Beweise nicht nötig habe.( Hierauf ( Schluß in der 2. Beilage.)

Gerichts- Beitung.

Die empörende Mikhandlung eines Dienstmädchens, au

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laterne" ein Artikel, worin das Strafverfahren gegen den zweiten Am 20. Mai d. J. erschien in der Charlottenburger Stadt­früheren Bürgermeister zu Delizich erörtert wurde. Es wurde 1. Der Vergleich vom 14. Juni 1899 ist als zwischen allen Ar- hervorgehoben, daß Urkundenfälschung und Betrug zur Sprache ge beitgebern des Maurergewerbes in Berlin   und der Vororte, gleich- tommen seien und hieran folgende Bemerkung geknipt: Der Ober­viel, ob sie dem Arbeitgeberbunde angehören oder nicht, und den Arbeitnehmerorganisationen geschlossen anzusehen. Die von der bürgermeister von Charlottenburg   befoldet zwar unstreitig brave Achtzehner Kommission auf Grund des Vergleichs beschloffenen Kollegen in der Verwaltung und im Ehrenamt, indeffen that er nicht Ausführungsbestimmungen haben dieselbe Geltung wie der Vergleich. wohl, darauf zu bestehen, daß alle Beamte integer und in ihrer der sich der Kaufmann Richard Frank hat hinreißen lassen, unter­2. Die am 7. November erfolgte Verhängung der Sperre über Stellung unentbehrlich seien. Es giebt Leute, welche gar kein Recht lag gestern wiederum der Prüfung des hiesigen Schöffengerichts. den Karchowschen Schulbau in der Grenzstraße ohne vorherige haben, fich beleidigt zu fühlen, wenn man sie torrupter Pragis Die Beweisaufnahme ergab folgenden Thatbestand: Der Angeklagte Anrufung der Achtzehner- Kommission beziehungsweise des Einigungs amts ist als ein nicht beabsichtigter und deshalb ent befunden habe und den Beweis der Wahrheit antreten wolle. Er wieder Der Angellagte Gehlen blieb dabei, daß er sich im guten Glauben Frank war Anfang Juli mit seiner Frau nach Marienbad   gereist und hatte seine Wohnung entgegen dem Wunsche seiner schuldbarer Verstoß gegen den Vergleich vom 24. Jumi 1899 holte, daß seine Verteidigung dadurch erschwert werde, daß ihm nicht alle Johanna Tiffat, die seit einem Jahr in Berlin   ist, überlassen. Er Fran der Obhut seines Dienstmädchens, der 21 jährigen 8. Die Behauptung, daß die Arbeitsleistung der Arbeitnehmer Die Veranlassung feiner Angriffe gegen Stublow fei gewesen, daß Marienbad   war, bekam er Starten und anonyme Briefe, wonach das feine befchlagnahmten Papiere wieder ausgehändigt worden seien. hatte volles Vertrauen zu dem Mädchen. Nachdem er einige Zeit in feit Abschluß des Vergleichs erheblich zurückgegangen fei, und daß ihm viele städtische Beamte mündliche und schriftliche Mitteilungen Mädchen in der Wohnung Herrenbesuche empfange, fich Rendezvous hot, er diefe Minderleistung auf einer Vereinbarung der Arbeitnehmer beruhe, von groben Unregelmäßigkeiten und Uebergriffen gemacht hätten, die gebe, wobei sie sich angeblich als Amma Frant ausgebe 2c. Diefe 4. Als ein Verstoß gegen den Vergleich vom 24. Juni 1899 ist Stuhlow zu eigenmügigen Zwecken sich habe zu Schulden kommen gebe, wobei sie sich angeblich als Anna Frant ausgebe 2c. Diefe Nachrichten brachten den Angeklagten und seine Frau in die höchste lassen. Rechtsanwalt Dr. Werthauer beantragte die Ladung c3 nicht anzusehen, das Arbeitnehmer einen höheren Lohn, als einer ganzen Reihe Zengen, welche nach dieser Richtung wichtige Erregung. Er reiste nach Berlin   und machte seinem Dienstmädchen heftige den in den Bergleichsbedingungen feſtgejezten annehmen. Zu einem Thatsachen befunden könnten. Der Gerichtshof beschloß, vorläufig schuldigung, daß sie zwei alte Semben ihrer Dienstherrin, eine Vorwürfe. Das Mädchen gab einige Ungehörigkeiten sofort zu, batum Ent Einschreiten der Organisation der Arbeitnehmer hiergegen liegt teine die geladenen Zeugen zu vernehmen. Der Zenge Briefemeister seidene Bluse und eine Frisiermatinee getragen, wiederholt eine Veranlassung vor. 5. Ein Verstoß eines vertragschließenden Teils gegen den Ver lichung er übrigens nichts zu thun habe, das Gespräch genau so ber Gouvernante bezw. des Kindes des Angeklagten geschlafen habe, bekundete, daß der erste beanstandete Artikel, mit deffen Veröffent Freundin des Nachts bei fich beherbergte und auch in dem Bette Berlichung gleich vom 24. Juni giebt dem andern Teil nur dann ein Recht zum wiedergebe, wie es gelautet habe. Rücktritt von diesem Vergleiche, wenn der verstoßende Teil nach Mehr ergab die Beweisaufnahme nicht, so daß die dem Angeklagten Untersuchung durch die Achtzehner Kommission und überbrachten Mitteilungen von den Hausbewohnern start auf­Anrufung des Einigungsamtes nicht alles in feiner Die Beweisaufnahme ergab, daß Kublow in zwei Fällen je ein gebauscht erscheinen. Etwa zwei Stunden nach seiner Ankunft ging Macht stehende veranlaßt, um den der endgültigen Entscheidung ents Grundstüdsgeschäft vermittelt und hierfür eine Bermitte der Angeklagte nochmals in das Zinumer der Tiffat, ließ die Jalousie sprechenden Zustand herbeizuführen. lungsgebühr von 3700 22. eingeheimst hatte. halb herunter, verschloß die Thür und nahm das Mädchen nochmals ins In der vom Vorsitzenden v. Schulz verlesenen Begründung des Direktor Eichmann bekundet, daß er wiederholt den Stadt- Gebet. Er wollte wissen, ob sie etwa noch Wäsche feiner Frau auf dem Schiedsspruchs heißt es unter anderm: Die streitenden Parteien seien sekretär Kublow bei Grundstücksanläufen um Nat gefragt habe, aber Leibe trüge. Sie verneinte es, öffnete ihre Taille und zeigte dem darüber meinig, ob sich der Vergleich vom 24. Juni auch auf die niemals habe derselbe ihn auf Grundstücke aufmerksam gemacht, Angeklagten, daß ihr Hemd nicht das Monogramm seiner Frau trug. Nichtmitglieder des Arbeitgeberbundes erstrecke. Das Einigungs- welche sich für städtische Zwecke eigneten. Kuhlow habe ihn aber Der Angeklagte soll sie dann zunächst ans Kinn gefaßt und gefragt. ont jci der Ansicht, daß der Vergleich die Arbeits mehrfach auf andere Privatgrundstüde aufmerksam gemacht, welche haben, ob sie denn nicht einsehe, daß sie unrecht habe; sie bejahte verhältnisse im gesamten Maurergewerbe regelt und fo- berkäuflich seien. Wenn der Zeuge einen solchen Kauf für die es, worauf der Angeklagte sie fragte, ob er sie mit dem grünen wohl für die Mitglieder des Arbeitgeberbundes wie Arbeitgeberbundes wie auch Firma. Ende u. Bödmann, deren Bertreter er damals Wagen" wegbringen laffen oder lieber durchprügeln solle. Das für die außerhalb des Bundes stehenden Arbeit war, zum Abschluß gebracht hatte, so habe Kuhlow eine Entschädi- Mädchen in seiner Angst erklärte, daß er sie dann lieber geber bindend ist. Bei dieser Auslegung der Tragweite des gung, wahrscheinlich 1 Proz. erhalten. hauen folle und dann ereignete sich der schmachvolle Vorgang:

Der Nebenverdienst des Stadtfekretärs.