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. 303. 16. Jahrgang. Beilage des Vorwärts  " Berliner Volksblatt.

Der Einigungsvertrag im Berliner  

Baugewerbe.

Freitag, 29. Dezember 1899.

einbarung seitens der Arbeitgeber- mit oder ohne Bewilligung der dahinter eine Kritik der Bülow"-schen Bolitit, in der es heißt: Führer ihrer Organisation beruhe, so ist dieser Vorwurf durch Nach ihm( Bülow) soll die Weltpolitit den Welthandel stüßen, Beweismittel der Arbeitnehmer nicht erhärtet worden. Das während die durch sie gebotene ermehrung der Ginigungsamt steht aber nicht an, zu erklären, daß es eine solche lotte doch nur wieder Herrn Krupp und seinen Die Begründung des Schiedsspruchs, den das Einigungsamt am Bereinbarung der Arbeitnehmer, wenn sie erwiesen werden sollte, Erwerbsgenossen an viele Millionen heran­18. Dezember aus Anlaß der Sperre des Karchowschen Baues gefällt als einen Verstoß gegen die Vertragsbedingungen ansehen müßte. reichende Profite zuführen foll."- Diefer eine Sas hat, ist von wesentlichem Interesse nicht nur hinsichtlich der Be- 5. Des weiteren wird über die Arbeitnehmer- Organisation Be- stößt ja allerdings das lange Geseire im vorhergehenden Artikel urteilung dieses Einzelfalles, sondern namentlich betreffs der Trag- schwerde geführt, daß sie gestatte, daß Arbeiter höheren Lohn als ganz allein um, aber warum ließ Herr Hans Land   dann nicht weite des Einigungsvertrages vom 24. Juni 1899, und der Aus- den in den Vergleichsbedingungen vorgesehenen an- lieber diese acht Seiten leer? legung einiger Punkte desselben, über welche die Parteien ver- nehmen, und hiergegen ein Einschreiten abgelehnt habe. Bei den, Es ist gewiß: Charakter wird heutzutage schlecht bezahlt! Auch bei schiedener Meinung waren. Wir geben deshalb den Wortlaut der dem Vergleichsabschluß vorangegangenen Verhandlungen vor Zeitschriften! So schlecht wird es doch aber auch nun das Neue Begründung unter Weglaffung weniger unwesentlicher Säge wieder: dem Einigungsamt hat sich allseitig Uebereinstimmung darüber er- Jahrhundert" nicht stehen, daß sein Herausgeber es nötig hat, wegen, 1. Die streitenden Teile sind darüber uneinig, ob der vor dem geben, daß der in dem Vergleich festgestellte Lohn das Entgelt für des Honorars für die Aufnahme eines Artifels oder die Insertions. Ginigungsamt geschlossene Vertrag vom 24. Juni 1899 nur zwischen normale Arbeitsleistung sei. Eine höhere Bezahlung einer über gebühr einer flottenfreundlichen Wochenschrift Gedanken Eingang in dem Arbeitgeberbunde für das Maurer- und Zimmerergewerbe und das Normale hinausgehenden Arbeitsleistung fann somit weder einem fein Blatt zu gewähren, die garnicht in den Rahmen desselben den einzelnen in den Vergleichsverhandlungen vertretenen, außerhalb Arbeitgeber verwehrt werden, noch die Annahme einer solchen durch passen. Soviel haben auch die Männer der Hilfe" nicht übrig, um des Bundes stehenden Arbeitgebern geschlossen ist, oder ob er auch die Arbeitnehmer beanstandet werden. Die Entscheidung darüber, die moralische Einbuße zu bezahlen, die das Neue Jahrhundert" alle außerhalb des Bundes stehenden Arbeitgeber umfaßt... ob eine Arbeitsleistung über das Normale hinausgeht, muß füglich aus einem solchen Vorgehen davonträgt; wer weiß, ob nicht sogar Das Einigungsamt ist der Ansicht, daß der Vergleich vom der Vereinbarung des einzelnen Arbeitgebers mit seinem Arbeitnehmer auch der materielle Migerfolg dieser Art Journalistik noch größer ist 24. Juni 1899 die Arbeitsbedingungen für das gesamte Maurer überlassen bleiben... Wenn etwa höhere Löhne durch Ausstand als der, den die Charakterfestigkeit so oft davon zu tragen pflegt. gewerbe in Berlin   und den Vororten, gleich viel ob dieselben dem oder Sperre erzwungen werden sollten, so würde das gegen den Denn mit Scherl fann Herr Hans and doch nicht konkurrieren, Arbeitgeberbunde angehören oder nicht, regelt. Vergleich vom 24. Juni 1899 verstoßen. wenn er auch sein Blatt in eine Kleine Woche" unwandelt, und schließlich ziehen seine Mitarbeiter es vielleicht auch vor, wenn sie denn schon für ein Blatt ohne Charakter schreiben sollen, dies gegen Honorar für berühmte" Zeitschriften zu thun.

Es muß zugegeben werden, daß in der Einigungsverhandlung eine geordnete Bertretung der außerhalb des Bundes stehenden Ar­beitgeber nicht vorhanden war. Es ist aber zu berücksichtigen, daß die Legitimation der Beteiligten in Ausstandsfällen, von welchen nicht einzelne Arbeitsstätten, sondern ein gesamtes Gewerbe betroffen wird, fogenannte Generalftreits- niemals in der Weise geführt und ge­prüft werden kann, wie in sonstigen Rechtsstreitigkeiten. Der Kreis der Interessenten ist in der Regel nicht genau festzustellen. Ebensotvenig ist ein geordnetes Verfahren vorhanden, um den Willen der Interessenten festzustellen, geschweige denn eine Bindung der Mino­rität durch die Beschlüsse der Majorität anzunehmen. Selbst wenn die Vertreter der Interessenten in öffentlichen Versammlungen gewählt werden, fehlt es an jeder Grundlage für eine Prüfung ihrer Legitimation.

Das Einigungsamt ist deshalb gezwungen, bei Generalstreits diejenigen Personen als Vertreter der Interessenten zuzulassen, welche erkennbar und ohne Widerspruch von irgend einer Seite als solche auftreten und die Verhandlung führen. Den Interessenten muß es überlassen werden, die Abmachung ihrer Vertreter zu genehmigen oder abzulehnen.

In vorliegenden Falle bestand ein Ausstand des gesamten Maurergewerbes, von welchem, von vereinzelten Ausnahmen abge­fehen, nur diejenigen Arbeitgeber nicht betroffen waren, welche fich der Forderung der Arbeitnehmer, welche durch den Ausstand er zwungen werden sollte, gefügt, also schon vorher ihren Frieden mit den Arbeitnehmern gemacht hatten. Nach dem Vergleichsschlusse ist die Arbeit sofort nicht nur auf den Bauten des Arbeitgeberbundes, sondern auch auf allen anderen Bauten zu den Vergleichsbedingungen wieder aufgenommen worden. Aus diesem Verhalten der außerhalb des Bundes stehenden Arbeit geber muß gefolgert werden, daß dieselben die von den in den Vergleichsverhandlungen aufgetretenen Vertretern genehmigten Ab­machungen gebilligt haben.

6. Schließlich mag einer in den Verhandlungen hervorgetretenen abweichenden Anschauung gegenüber darauf hingewiesen werden, daß nach Ansicht des Einigungsamts ein Verstoß eines Teils gegen den Vergleich vom 24. Juni 1899 den anderen Teil nicht ohne weiteres zum Rücktritt von diesem Vergleich berechtigt. Ein solches Rücktritts recht würde nur dann gegeben sein, wenn der verstoßende Teil nach Untersuchung der Angelegenheit in der Achtzehner- Kommission sich der anzurüfenden Entscheidung des Einigungsamtes nicht fügt, indem er nicht alles in seiner Macht stehende veranlaßt, um den dieser Entscheidung entsprechenden Zustand herbeizuführen. Herr v. Schulz, der den Schiedsspruch in der" Soc. Praxis" behandelt, schließt seine Betrachtungen, wie folgt:

Der Fall R. ist, wie wir gesehen haben, ungeeignet, um den Maurern Kontrattbruch" nachzuweisen. Wenn das Vertragsverhältnis der Parteien bei dem Schiedsspruch streng juristisch konstruiert worden wäre, würden die Arbeitgeber sogar noch viel ungünstiger, als es jetzt geschehen, abgeschnitten haben.

Das Preußentum in der Theatercensur. Ostar Blut me n= that veröffentlicht einiges von den Erfahrungen, die er als Theater­das Wesen dieser staatsstügenden Institution ist die Art, wie der direktor mit der Polizei censur machen mußte. Juteressant für frühere Polizeipräsident v. Stichthofen im Jahre 1890 das Verbot redung mit, die er mit den damaligen Polizeipräsidenten v. Richt­Blumenthal teilt ut. a. die ungemein charakteristische Unter­hofen hatte.

bon Sodoms Ende" verfügte.

"

Ich höre soeben, Herr Präsident," begann ich, daß mir drei Tage vor der ersten Aufführung Hermann Sudermanns Drama Sodoms Ende" verboten werden soll?" Das stimmt!"

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Arbeitgeber und Arbeitnehmer werden hoffentlich durch Be­Und daß Sie persönlich das Verbot verfügt haben?" Stimmt auch!" folgung der in dem Schiedsspruch niedergelegten Grundfäße es für Ja, aber bedenken Sie die Situation eines Bühnenleiters, die Zukunft sich angelegen sein lassen, Differenzen möglichst zu ver­meiden. Dies gelänge ihnen sicher, wenn sie sich fernerhin verbinden Herr Präsident. Bierzehn Tage angestrengter Bühnenproven würden zum gemeinsamen Handeln gegen die abseits stehenden ein Gastspiel mit Josef Kainz   für dieje Novität abgeschlossen Gewerbetreibenden ihrer Branche, um diese zur Annahme der Ver- der ganze Spielplan der nächsten Wochen darauf aufgebaut gleichsbedingungen zu zwingen. Leider ist es versäumt worden, eine früheren Repertoires ausgeschöpft... das Haus für die ersten selbstverständlich kein Ersahstück vorbereitet die Erfolge des bahin gehende ausdrückliche Bestimmung in den Vergleich vom brei Borstellungen schon vollständig ausverkauft und nun 24. Juni cr. aufzunehmen. Bei einer Sperre bedürfte es dann stets der Zustimmung der Arbeitgeber resp. der Achtzehner Rom- diese Ratlosigkeit auf der Saison, in der besten Zeit des Theater­mission. Die Arbeitnehmer können dann kaum in die Gefahr jahres kommen, einseitig vorzugehen und sich des Kontraktbruchs schuldig teine Rüdsicht nehmen. Affes sehr traurig! Aber die Behörde kann auf Privatinteressen zu machen."

Kommunales.

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Aber warum das Verbot? Weil es uns so past!"

Warum?"

" Ich verstehe vollkommen, Herr Präsident Sie wollen mir durch diesen Lakonismus in das Gedächtnis rufen, daß nach der polizeilichen Verordnung vom 10. Juli 1851 die Behörde nicht ver­pflichtet ist, für das Verbot eines Stüdes Gründe anzugeben. Na, da wissen Sie ja also Bescheid!"

"

Ist dies richtig, so ist die Achtzehner- Kommission, soweit sie aus Die Stadtverordneten- Versammlung wird sich in ihrer ersten Arbeitgebern besteht, auf Grund dieses generellen Vergleichs ein- Sigung im neuen Jahrhundert mit vier vom Magistrat ihr zur gesetzt. Sie iſt, wenn auf der Arbeitgeberseite auch nur Mitglieder Genehmigung unterbreiteten Entwürfen von Schulbauten und des Arbeitgeberbundes ihr angehören, doch nicht ein Organ dieses einem Entwurfe zur Herstellung einer Unterkunftshalle im Ich meine aber nur, Herr Präsident, daß doch immerhin die Bundes, sondern der Gesamtheit der am Vergleich beteiligten Arbeit Friedrichshain   zu beschäftigen haben. Dieselben betreffen den geber. Die von der Achtzehner Kommission auf Grund Nr. 4 des Neubau einer Gemeinde- Doppelschule in der Rigaerstraße, den Neu- Möglichkeit vorliegt, durch behutsame Aenderungen die Bedenken, Ginigungsvertrages festgefeßten Ausführungsbestimmungen sind des- bau einer Gemeinde- Doppelschule in der Waldenserstraße, einer die zu diesem Verbot geführt haben, aus der Welt zu schaffen. halb auch nicht eine besondere Abmachung des Arbeitgeberbundes Gemeinde- Doppelschule und eines Straßenreinigungs- Depots auf Vielleicht sind es nur einige gewagte Stellen, um die es sich mit den Arbeitnehmern, sondern ein Teil des für das gesamte dem Gelände der ehemaligen Wasserwerke an der Stralauer Allee handelt?" Maurergewerbe geschlossenen Vergleichs und sowohl für Mitglieder und den Neubau einer einfachen Gemeindeschule in der Waldemar des Bundes, als auch für außerhalb desselben stehende Arbeitgeber straße. Alle vier Entwürfe zusammen sind mit einem Kostenaufwand

des Getverbes verbindlich.

Daß die Arbeitnehmer dieser Auslegung des Vergleichs vom 24. Juni 1899 zugestimmt haben, ergiebt sich schon daraus, daß sie nach Abschluß des Vergleichs auf allen Arbeitsstätten die Arbeit wieder aufgenommen, auch die Vergleichsbedingungen und Aus­führungsbestimmungen unterschiedslos auf allen Arbeitsstätten aus­gehängt und einen Druck auf die außerhalb des Bundes stehenden Unternehmer ausgeübt haben und zwar auf Anregung der Bundesmitglieder um die Vergleichsbedingungen einschließlich der Ausführungsbestimmungen einheitlich zur Durchführung zu bringen.

von 2 588 200 m. veranschlagt. Der Kostenanschlag der Unterkunfts­halle im Friedrichshain   ist mit 32 000 m. angesetzt.

Der Ausschuß der Stadtverordneten Versammlung zur Vorberatung des Antrages des Stadtverordneten Ulstein und Ge­noffen wegen Herabfegung des Preises für das Leuchtgas hat gestern abend unter Vorsitz des Stadtverordneten Heilmann und in An­wesenheit des Stadtrats Ramslau unter Ablehnung aller anderen Anträge mit 9 gegen 4 Stimmen beschlossen, der Stadtverordneten Bersammlung zu empfehlen, den Magistrat zu ersuchen, einen Ein­heitspreis für das zu Koch- und gewerblichen Zwecken sowie für Leuchtzwedke verwendete Gas auf 12 Pfennige festzusetzen.

Lokales.

" nein!"

Oder einzelne Scenen?" Auch nicht!" " Ja, aber was sonst?"

Die janze Richtung paßt uns nicht!"

Der Hochselige Richthofen ist zu entschuldigen. Er, der an fich aum Sunstrichter paßte, wie der Efel zum Lauteschlagen, büffelte einfach herunter, was andere Leute ihm eingetrichtert hatten. Auf Verwendung beim Minister Herrfurth, der die Blamage schließ­lich einsehen mochte, wurde das Stück damn freigegeben.

Blumenthal teilt noch folgendes Nachspiel dieses Censur­Dramas mit:

Blumenthal teilt nicht mit, ob er Sodoms Ende" hat vers sickern" lassen.

des Leffing- Theaters eingebürgert, als ich eines Tages in früher Hermann Sudermanis Drama hatte sich längst im Spielplan 2. Bei dieser Auslegung der Tragweite des Vergleichs ergiebt sich, daß die Organisationen der Arbeitnehmer nicht befugt waren, über Stunde aus der Geheimkanzlei des Ministeriums des Innern ein Schreiben erhielt, durch das ich zum Minister berufen wurde. Hier den Bau des Baumeisters Karchow am 7. November 1899 die Sperre zu verhängen, ohne vorher das im Vergleich vorgesehene Verfahren vor der Berlins   einkommensteuerpflichtige Bevölkerung 1898/99. wurde mir eröffnet, daß der Saiser beim jüngsten Vortrage des Achtzehner- Kommiffion und eventuell vor dem Einigungsamt ein- Durch die Personenstands- Aufnahme für das Jahr 1898/99( bez. für Ministers das Verbot von Sodoms Ende" zur Sprache gebracht geleitet zu haben. Man wird aber den Arbeitnehmern aus ihrem das Vorjahr 1897/98) wurde eine Civilbevölkerung von hätte. Der Minister führte die Gründe an, die ihn zur Aufhebung Vorgehen keinen Vorwurf eines absichtlichen Verstoßes gegen den 1693 269( 1 662 493) Berfonen ermittelt. Nach Abzug von 780 797 des Berbots veranlaßt hätten, und fügte hinzu: " Ich selbst habe das Werk mit vorsichtiger Sorgfalt gelesen; ich Vergleich oder eines wissentlichen Vertragsbruchs machen fömmen.( 769 034) Personen, die als nicht persönlich zu besteuernde An­Ueber den Kreis der Interessenten auf der Arbeitgeberseite haben gehörige von vornherein ausschieden, blieben 912 472( 893 459) gleitung meiner Frau würde anhören können? Und erst, als ich habe mich bei jeder Scene gefragt, ob ich dieses Drama in Be­Zweifel bestanden, welche erst durch die jeßige Auslegung des Saushaltungsvorstände oder Einzelpersonen, die Einigungsamtes befeitigt wurden. Selbst ein Teil der Arbeitgeber- Mit- bei eventuellem Vorhandensein eines entsprechenden Einkommens zu alle diese Fragen bejahen mußte, habe ich im Aufsichtswege ein­gegriffen." lieder der Achtzehner Kommission hat sich zu der von den Arbeit- besteuern waren. Die Einkommenschäßung ergab, daß von diesen nehmern vertretenen Ansicht bekannt, daß der Vergleich sich auf den 912 472( 893 459) Personen 544 922( 529 945) mur bis 900 Mart Sie" aud) in Begleitung Ihrer Tochter jede Scene anhören Sie hätten sich fragen sollen", entgegnete der Kaiser, ob Baumeister Karchow, so lange er nicht Mitglied des Bundes war, Einkommen hatten, also nicht zur Staats- Einkommensteuer heran- tönnten?" nicht erstreckte. Von einem Vertragsbruch kann um so weniger gezogen werden fonnten. Unter den anderen 367 550 Der Minister führte in ehrfurchtsvoller Replit aus, daß vor die Rede sein, als die Achtzehner- Kommission, nachdem der Fall in( 863 514), die mehr als 900 M. Einkommen hatten, war noch eine ihrer Geschäftsstelle gemeldet war, zum sofortigen Einschreiten keine ganze Anzahl, die ebenfalls von der Staats- Einkommenstetter freilichen Stepertoirebesig der königlichen Bühne bilden, nicht standhalten Frage auch Werke der klassischen Litteratur, welche den köft­Beraulassung gefunden hat. Uebrigens ist das Einigungsamt der gelaffen werden mußten, weil sie drei oder mehr Kinder unter würden. Aber das Ergebnis dieses Zwischenfalles war doch die Ansicht, daß auch die Achtzehner- Kommission die Entlassung der sechs 14 Jahren hatten oder durch ihre wirtschaftliche Lage in ihrer Frage des Ministers an mich, ob ich nicht Herman Suder Maurer, welche zu dem Ausstande Veranlassung gegeben hat, nicht Steuertraft geschwächt waren. Im ganzen unterlagen schließlich manns Werk jezt allmählich im Spielplan berjidern" lajfen hätte billigen können, da nach dem Zugeständnis des Herrn Karchow nur 342 114( 339 322) Haushaltungsvorstände bezw. einzeln 8 tönnte?.." für die Entlassung gerade die Arbeiter ausgewählt besteuernde Personen der Staats- Gintommensteuer. Bur wurden, welche sich um die Ausführung der Vergleichsbedingungen Gemeinde- Einkommensteuer wurden außer diesen 342 114 bemüht, also im Sinne des Vergleichs thätig gewesen waren. ( 339 322) Personen noch 193 570( 184 753) Personen mit 660-900 M. 3. Daß die Arbeitgeber den Standpunkt der Arbeitnehmer in Einkommen herangezogen, so daß im ganzen 535 684( 524 075) Kaiser Wilhelm II.   Aus Berlin   wird der N. Fr. Pr." ge­dieser Frage geteilt haben, ergiebt sich auch daraus, daß diefelben Personen einkommensteuerpflichtig waren( ohne die nicht physischen meldet, daß die dortige technische Hochschule zu einer solennen Jahr nicht über die von den Arbeitnehmern vor Eintritt des Baumeisters Personen"). Die Besetzung der einzelnen Stufen zeigt das hundertfeier rüstet, welche nach den Weihnachtsferien, also wahr Karchow in den Arbeitgeberbund über den Bau verhängte Sperre bekannte Bild: viele Kleine und wenige Große. 1898/99 icheinlich am 7. Januar, stattfinden wird. Man giebt sich der Beschwerde führen, sondern über die Aufrechterhaltung der Sperre folgten auf die 198 570 Steuerpflichtigen mit nur 660-900. offnung hin, daß Kaiser Wilhelm   der Feier beiwohnen wird, und Nach erfolgtem Eintritt. Diese Beschwerde müßte aber als un- Ginfommen 177 609 mit 900-1200., 80 137 mit 1200-1800 20., bei dieser Gelegenheit soll seine Ernemung zum ersten Ehren­begründet erachtet werden, wenn man sich auf den Standpunkt stellt, 39 351 mit 1800-3000 M. Unter den 45 017 Steuerpflichtigen mit doktor der Technit erfolgen. Kaiser Wilhelm   wird überhaupt daß Karchow, weil am Vergleichsabschluß nicht beteiligt, ein Recht über 3000 M. Eintonimen waren 33 819 mit 3000-10 500 m., der erste sein, der den technischen Doktorhut erhält. auf den Genuß der Vergleichsbedingungen nicht hatte. 9665 mit 10 500 bis 50 000 W., 970 mit 50 000 bis 100 000 m., Der Weihnachtsverkehr der Post soll sich, wie eine stark Der Grundfag, daß Verträge so auszulegen find, wie Treu 522 mit 100 000 bis, 500 000 2., 27 mit 500 000 bis 1 Million, nach Bodhielski- Reklame duftende Zeitungsmeldung besagte, in diesem und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern, 11 mit 1-2 Millionen, 3 mit über 2 Millionen. Der Höchst Jahre über die Maßen glatt und zuverlässig abgewickelt haben. ist bereits heute in allgemeiner Geltung. Er ist auch auf Verträge be it euerte hatte sich mit 2 200 000 M. Einkommen eingeschäßt, Diese Lobhudeleien der Husarengenialität trägt leider den Thatsachen des socialen Lebens anwendbar. Nach der Verkehrssitte ist es aber d. H. mit einer Summe, die dem Einkommen von 2500 bis wenig Rechnung. Der Postverkehr hat in der Weihnachtswoche, wie weder üblich, noch wird es grundsäglich als zulässig angefehen, in 8000 Steuerpflichtigen der Einkommmenstufe 660 dies ja kaum anders möglich, recht bedentliche Verzögerungen er­Arbeitgeber Organisationen, welche wesentlich dem Zwede der bis 900 m. gleich ist. litten. Bostsendungen, bie am 19. d. M. in Berlin   aufgegeben friedlichen Feststellung der Arbeitsbedingungen mit den Arbeit- Flottenrummel überall! Flottenrummel im ,, Kleinen Journal" worden sind, hatten am heiligen Abend noch nicht den in der Proving nehmer- Organisationen dienen und mit den letzteren in einem und Flottenrummel in der Staatsbürger Zeitung", im Berliner   Brandenburg   wohnenden Empfänger erreicht. Wir geben zu, das Vertragsverhältnis stehen, Mitglieder aufzunehmen, welche sich zur Lokal- Anzeiger" und im General- Anzeiger für Pojemuckel", in der der Postverwaltung aus solchen Wißhelligkeiten faum ein Vorwurf Zeit der Aufnahme bereits mit der Arbeitnehmer- Organisation in Modernen Kunst" und in der Woche"! Daß aber die trüben zu machen ist. Es ist durchweg gewiß geschehen, was geschehen einem nicht beigelegten Streit befinden. Durch ein solches Vorgehen Wellen dieser Beivegung mit hinüberschlagen könnten in die Preffe, konnte, um dem üblichen Ansturm einigermaßen stand zu halten, und würde die Lage der einen Vertragspartei, welche bereits Maßnahmen die bisher für einigermaßen reinlich galt, hätten wir doch nicht venn es bei alledem nicht so flappen wollte, wie zu wünschen wäre, getroffen hat, ohne Grund geschädigt werden, während dem auf erwartet. Erscheint da in Berlin   im zweiten Jahrgang eine fleine fo lag das eben in den Umständen begründet. So wenig in dieser genommenen Mitgliede Vorteile gewährt würden, auf welche es Wochenschrift unter dem Titel:" Das Neue Jahrhundert". Das Hinsicht nun eine griesgrämliche Nörgelei angebracht sein mag, fo feinerlei Auspruch hat. Die Aufnahme des Baumeisters Starchow Blatt hat sich bemüht, in allen Fragen ein eigenes Urteil zum wenig ist auch Ursache zu Lobeshymmen gegeben. Es ging eben, in den Arbeitgeberbund hätte mithin während des bestehenden Aus- besten zu geben. Und wenn man auch nicht immer mit diesem vie es früher auch gegangen hat, nicht besser und nicht schlechter. standes nicht erfolgen sollen. Jedenfalls hätte der Arbeitgeberbund Urteil einverstanden war, so mußte man die Thatsache des felb: Das Tedeum anf Herrn Podbielski ist ordinäre Mache und erinnert sich während des bestehenden Ausstandes jeder Jutervention zuständigen Dentens doch anerkennen. Jetzt macht auch das Neue bedenklich an die Mühlendämmerei, mit der zur Zeit das Volk zu Gunsten dieses neuen Mitgliedes enthalten müssen. Jahrhundert" in Flottenrummel und zwar offenbar gegen die eigene Gunsten des Flottenrummels zum besten gehalten werden soll. 4. Was den von den Arbeitgebern den Arbeitnehmern gemachten Ueberzeugung des Herausgebers oder wenigstens eines großen Teiles Die Jahrhundert- Postkarten sollen, wie wir gestern mit­Borivurf anbelangt, daß die Arbeitsleistung feit Abschluß des Ver- feiner Mitarbeiter. In feiner legten Nummer bringt das Blatt einen teilten, besonders vorsichtig an den Bostanstalten ausgegeben werden, gleichs zurückgegangen sei und diese Minderleistung auf einer Ver- lacht Seiten langen Artikel für die Flottenvermehrung; aber dicht damit von Auffäufern ja tein Mißbrauch damit getrieben werden

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