«5er Verla frat ifir verstohlen ans den Fuß und sah sie aus Sen blauen Kinderaugen, so mahnend an. daß sie nichts sagte. Nachher flüsterte ihr Berta zu:Halt's Maul! Meenste, ich wer' mer nackcher noch lang mit de Reschken aufhalten? Aber jetzt müssen wer still halten, bis se uns en gutten Platz aus- gemacht hat." Und Mine sah das ein. Berta war den Abend von anhaltender Fröhlichkeit, von großer Anstelligkeit gewesen, hals hier, hals da und hatte die Augen überall. Als sie, nach Schluß der blaulackierten Türen. Mutter Reschke noch den Laden ausräumen half, war diese ganz begeistert.Nee. so'n Mächen! Nee. so was! Sie machen Ihr Ilück. det's jewißk" (Fortsetzung folgt.) Robespiem und die Todesstrafe. Vor kurzem wurde von der französischen Kammer nach lang- vierigen Debatten, die an guten wie an schlechten Reden reich warem der Antrag auf Idschaffung der Todesstrafe abgelehnt. Da ist eS nicht ohne Interesse, ans eine andere Verhandlung einer gesetzgebenden Körperschaft Frankreichs zurückzugreifen, in der über denselben Gegenstand debattiert wurde, und im besonderen einer Rede Maxi- Milien Robe-Zpierres Enoähnung zu tun, in der sich dieser Revolu- Zionär. der nack) bürgerlicher Anschauung«in begeisterter Lobsinger des Fallbeils und ein Heiliger der Guillotine gewesen sein muß. mit guten Gründen und edlem Pathos gegen die Todesstrafe wandte. Es handelt sich um die Sitzung der konstituierenden Nationaloer- sammlung am 30. Mai 1791, in der ein Antrag Lepelletier de Saint- Fargeau aus der Tagesordnung stand, die Todesstrafe für abge- schafft zu erklären; nur in einem einzigen Fall sollte sie zur An- Wendung kommen,gegen einen Parteiführer, der durch Dekret des gesetzgebenden Körpers zum Rebellen erklärt worden ist, weniger um sein Verbrechen zu bestrafen, als um der Staatssicherheit willen." Der Deputierte von Arras ließ sich zu diesem Antrag, wie folgt, vernehmen:Als nach Athen die Kunde kam. daß in der Stadt ArgoZ Bürger zum Tode verurteilt worden seien, eilte man in die Tempel und beschwor die Götter, von den Athenern so gransame und unheilvolle Gedanken fernzuhalten. Ich bitte nicht die Götter« sondern die Gesetzgeber, die die Organe und Dolmetscher der von der Gottheit den Menschen diktierten «wigen Gesetz« sein sollen. auS dem Strafgesetzbuch Frankreichs die Blutgesetze auszulöschen, die den Mordvon Rechts wegen" heischen und ebenso ihrer Sittlichkeit wie ihrer neuen Verfassung wider- streiten. Ich werde es Ihnen beweisen: I. daß die Todesstrafe im Wesen ungerecht ist und 2. daß sie durchaus nicht die wirksamste Strafe ist und die Verbrechen erheblich vermehrt» statt ihnen vor- «ubeugcn. Wenn außerhalb der bürgerlichen Gesellschaft ein grimmer Feind mein Leben angreift oder, zwanzigmal zurückgetrieben, doch immer wiederkehrt, um das Feld zu verwüsten, das meine Hände bestellt haben, mutz ich entweder selbst unterliegen oder ihn töten, da ich nur meine persönlichen Kräfte scn feinen entgegen zu stelle» habe; und da rechtfertigt mich das Gesetz der natürlichen Nokwehr. Aber wenn innerhalb der Gesellschaft die Macht aller gegen einen Einzelnen aufgeboten ist, welcher Gerechtigkeitsgrund gestattet ihr dann, ihm den Tod zu geben? Einen Sieger, der seine gefangenen Feinoe sterben läßt, nennt man einen Barbaren! Ein Mensch, der «in Kind abwürgen läßt, daS er doch wehrlos machen und strafen kann, erscheint alz Scheusal! Ein Angeklagter, den die Gesellschaft verurteilt, ist aber für sie nichts als ein besiegter und ohnmächtiger Feind; er ist vor ihr schwächer als ein Kind vor einem erwachsenen Manne. So sind in den Augen oer Wahrheit und der Gerechtigkeit diese Todesszeuen, die sie mit so viel Schaugepränge aiwrimet, nichts anderes als feige Morde, als feierliche Verbrechen, vollbracht nicht von Individuen, sondern von ganzen Nationen, unter gesetzlichen Formen. Mögen diese Gesetze noch so grausam, noch so ausschweifend stün. wundert Euch darüber nicht. Sie sind das Werk einiger Tyrannen: sie sind die Ketten, mit denen sie das Menschengeschlecht zu Boden drücken; sie sind die Waffen, mit denen sie es unteriochcn; mit Blut wurden sie geschrieben.Es ist nicht gestattet, einen römi- schon Bürger zum Tode zu verurteilen". So lautete das von, Volk erlassene Gesetz, aber Sulla siegte und erklärte: Alle die gegen mich die Waffen geführt haben, find dos Todes schuldig! Oktavius und die Genossen seiner Schandtaten bestätigten dieses Gesetz. Unter TiberiuS war es ein todcSwürdiges Verbrechen. Brutus zu preisen. Caligula verurteilte diejenigen zum Tode, die s. frevle- risch waren, sich vor der Bildsäule des Kaisers zu entkleiden. Als die Tyrannei die Verbrechen der Majestätsbcleidigung erfunden �atte, �ie entlvedcr ganz beiläufige Handlungen oder aber Helden- hafte Taten waren, wer hätte da zu denken gewagt, daß sie eine mildere Strafe als den Tod verdienen könnten, auf die Gefahr hin. sich selbst de, Majestätsbeleidigung schuldig zu machen? Als der Fanatismus, geboren aus der scheußlichen Vereinigung der Dumm- heit und des Despotismus, seinerseits die Verbrechen der göttlichen Majestätsbeleidigung erfand, als er i» seiner Raserei darauf verfiel, Gott selbst zu röchen, da mußte er ihm gleichfalls Blut au ine tan und er zog ihn damit auf den Standpunkt der Ungeheuer herab, die sich seine Ebenbilder nannten. Tie Todesstrafe, sagen die Anhänger dieser überlebten und bar« barischen Gepflogenhett, ist notwendig, denn ohne sie gäbe es keinen hinreichend starken Tamm gegen die Verbrechen. Wer sagt Euch das? Habt ihr alle die Hilfsmittel überdacht, mit denen die Straf- gesetze auf das menschliche Gefühlsleben einwirken können? Ach, wieviel physische und awralifche Schmerzen kann der Mensch noch vor dem Tode überstehen? Tie Gier zu leben steht dem Stolze nach, der herrischsten von allen Leidenschaften, die das Herz des Menschen beherrschen; die schrecklichste Strafe für einen Menschen, der in menschlicher'Lernein- fast lebt, ist die Infamierung, ist die niederschmetternd« Ve: Zündung der gesellschasiiiche» Aechtung. Wenn der Gesetzgeber die Bürger au so viel Stellea und auf so viel Arten treffen kann, warum sollte er sich gezwungen glauben, die Todesstrafe anzuwenden? Tie Strafen find nicht geschaffen, um die Schuldigen zu foltern, sondern um das Verbrechen zu verhüten durch die Furcht, sie zu erdulden. Der Gesetzgeber, der die Tovesstrafe und die harten Strafen den milderen Mitteln vorzieht, die er zu seiner Verfügung hat, ver« letzt das öffentliche Zartgefühl und erstickt da» moralische Empfind«» bei dem Volk, das er regiert, ähnlich wie ein ungeschulter Lehrer durch den häufigen Gebrauch grausamer Züchtigungen die Seele seines Zöglings verroht und erniedrigt; endlich nutzt er die Hilfs- mittel der R egierungSgcwalt ab und schwächt tze, ürdem er sie mit mehr Gewalt zur Anwendung bringen will. Der Gesetzgeber, der diese Strafe aufrichtet, verzichtet auf diesen heilsamen Grundsatz, daß das wirksamste Mittel, die Vor- brechen zu unterdrücken, darin besteht, die Strafen dem Wesen der verschiedenen Leidenschaften anzupassen, di« jene hervordringen, und sie sozusagen durch sich selbst zu bestrafen. Er wirft all« Ideen durcheinander, verwirrt alle Zusammenhänge uud verstößt offen gegen den Zweck der Strafgesetze. Di« Todesstrafe ist notwendig, sagt ihr? Wenn dem so ist, warum haben sich verschiedene Völker ihrer zu entledigen geivutzt? Durch welchen Zufall sind diese Völker die weisesten, glücklichsten und freicsten? Wenn die Todesstrafe am geeignetsten ist, di- Hauptverbrechen zu verhüten, müßten sie doch bei den Völkern, die sie angenommen haben und häufig anwenden, seltener sein. Nun ist genau das Gegenteil der Fall. Man seh« Japan an: nirgends wird die Todesstrafe und die Folter häufiger angewandt als dort; nirgend aber auch sind die Verbrechen häufiger und scheußlicher als dort. Es scheint fast, als wollten die Japaner an Wildheit mit den barbarischen Gesetzen wetteifern, die ihnen ei» Stachel find und sie aufreizen. Boten etwa die Republiken Griechenlands , in denen die Strafen milde waren, in denen die Todesstrafe entweder un- endlich selten oder vollkommen unbekannt war, mehr Verbrechen oder weniger Tugenden als die durch Blutgcsetze regierten Länder? Glaubt ihr. daß Rom , als in den Tagen seines Ruhmes die Lex Porcia die von den Königen und den Dezemvirn erlassene Leibes- strafe beseitigt hatte, durch mehr Schandtaten besteckt wurde als unter Sulla , der sie wieder ausleben ließ und unter den Kaisern, die ihre Strenge bis zu einem Grade trieben, der ihrer schmäh- lichen Tyranncnherrschast würdig war? Ist es in Rußland drüber und drunter gegangen, seit der Despot dieses Landes die Todes- strafe gänzlich abgeschafft hat, als hätte er durch diese Tat der Menschlichkeit und philosophischen Weltanschauung daö Verbrechen sühnen wollen, Millionen von Menschen unter dem Joch der ab- soluten Macht zu halten? Hört auf die Stimme der Gerechtigkeit und der Vernunft! Sie ruft uns zu, daß menschliche Urteile niemals sicher genug sind, um der Gesellschaft zu erlauben, einem Menschen den Tod zu geben, der verurteilt ist von anderen, dem Irrtum unterworfenen Menschen. Hättet ihr selbst die vollkommensten Gesetze ersonnen, hättet ihr selbst die unantastbarsten und aufgeklärtesten Richter ge- nden, eS bliebe noch immer ein Plätzchin für den Irrtum oder s Vorurteil. Warum sich das Mitte! nehmen, sie wieder gut zu machen? Warum sich zu der Unmöglichkeit verdammen, der unter- drückten Unschuld eine hilfreiche Hand entgegenstrecken zu können? Was nützt das unfruchtbare Bedanern, was die trügerische Wieder­herstellung der Ehre, die man einem leeren Schatten, einem fühl- losen Häufchen Asche bewilligt? Sie sind das traurige Zeugnis der barbarischen Unbesonnenheit eurer Strafgesetze. Dem Menschen die Möglichkeit rauben, sei» Verbrechen durch Reue oder gute Taten zu sühnen, ihm unbarmherzig jeden Rückweg zur Tugend abschneiden und zur Selbstachtung, ihn gewissermaßen, noch mit dem frischen Flecken seines Verbrechens besudelt, eiligst ins Grab hinabsendcn, das ist in meinen Augen der Gipfel raffinierter Grausamkeit! Die erste Pflicht des Gesetzgebers ist die öffentliche Sittlichkeit, die Quelle aller Freiheit und alles sozialen Wohlseins, z» bilden und zu bewahren; wenn er einem Sondcrzweck zuliebe von diesem Hauptzweck abläßt, begeht er den plumpsten und verhängnisvollsten Irrtum, den er begehen kann. Das Gesetz muß also stets dpn Völ- kern das reinste Borbild der Gerechtigkeit und der Vermin sein. Wenn sie an Stelle der machtvollen Strenge, der matzvollen biuhe. die sie kennzeichnen sollen, den Zorn und die Rache setzen; wenn sie das menschliche Blut vergießen, das sie schonen tonnten und das sie zu vergießen kein Recht haben; wenn sie den Blicken der Völker