volfomunen genügt ist, wo also die Neute bewilligt werden müßte, deutschen Verfassungswesen auragt. Die staatsrechtliche Entwidlung Dr. Bütgena u schien über diese Auffassung der Dinge sehr da werden die gesetzlichen Vorschriften nicht so genau beobachtet. ist dort in den ersten Anfängen steden geblieben. Der jetzige Groß erstaunt zu sein und fragte, was denn gegen ihn vorläge.„ Sie In vielen Fällen nimmt leider die Unfallunterstügung den herzog hat bei seinem Regierungsantrist von seinen Unterthanen sollen Unterschlagungen begangen haben," antwortete Rechtsanwalt Charakter der Armenunterstützung an. Ein Arbeiter findet in unweigerlichen Gehorsam" verlangt. Nach dem Reichsgesetz ist aber Wallach. Lütgenau war von diesen Worten tief betroffen. Er faßte einer Fabrik Beschäftigung, wo sein Sohn als Vorarbeiter thätig ist. jeder Staatsbürger nur dem Gesez Gehorsam schuldig.( Bravo ! links.) Ich sich aber bald und erklärte, man entſtelle einen ganz harmlojen Der Sohn hat das Unglück, durch einen Unfall das Leben zu verboffe, daß das Reich nicht vor diesen Verfassungen der Einzelstaaten Vorfall. Der Vorsitzende vertagte die Verhandlung auf Montag, Tieren. Der Vater fordert Unterſtügung, wird aber mit ſeiner einfach Hall machen und tausende von Untertanent der Rechtlosigkeit den 2. April, 12 Uhr mittags. Forderung abgewiesen, weil er noch so viel verdient, daß er die überlassen wird. Warten Sie mit einem Eingriff in diese Rechte Interstützung eines Sohnes entbehren könne. Eine Bitive läßt nicht, bis alle mecklenburgischen wat in die Sände der ihren Sohn ansbilden. Sie wendet die letzten Ersparnisse an, um Socialdemokratie. ihn etwas Tüchtiges lernen zu lassen. Da verliert er sein Leben. Die Witwe hat alles daran gejezt, um ihn etwas Ordentliches werden
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gosit Abg. Kirsch( C.):
Der neueste Edelstein im preußischen Vereinsjuwel besteht in der Entdeckung, daß der Leiter eines Vereins für die ordentliche Beitrage zahlung seiner Mitglieder strafrechtlich haftbar zu machen ist. Der Ruhm dieser Entdeckung gebührt dem SchöffenIch kann erfiären, daß auch meine politischen Freunde sich in gericht op en id, deſſen juriſtiſche Tüchtigkeit ja vom Illuminationszu lajicu. Sie hätte die gesetzliche Unterstützung erzwingen können. Sie dieser Frage auf den Standpunkt des Herrn Vorreduers stellen, prozeß her noch genügend in Erinnerung ist. Wegen Vergehens friegt aber keine Rente. weil vor dem Unfall der Sohn nicht der Ernährer( Bravo ! links.) Herr Bassermann hat für Heraussetzung der Grenze gegen das Vereinsgesetz hatten sich dieser Tage die Parteigenossen der Mutter war. Das fint doch zu große Härten. Bo auf Grund des der Strafmündigkeit von 12 auf 14 Jahre plädiert und eine Eruncke und Grunow aus Oberschöneweide bor Bürgerlichen Gesetzbuchs die Unterstüßung erstritten werden könnte, da sollte auch die diente gezahlt werden müssen. Wenn der Sohn weiterung der Zwangserziehung für jugendliche Verbrecher ver dem genannten Schöffengericht zu verantworten. Der Amtslangt. Mit dem legteren können wir uns durchaus einverstanden vorsteher Kettmeier als Aufsichtsführender der freiwilligen jein Leben verliert, sollte den Eltern der Mentenanspruch nicht ver: erklären, die Regelung der ersteren Frage ist jedoch nicht so einfach. Feuerwehr zu Oberschöneweide hatte in Erfahrung loren gehen. Freunde, dem Zimmermeister Die Regierung hat gejagt: Wir sind bereit, dem Unter- wie sie sich Herr Baiermann denkt. Es würde eine Unterscheidung gebracht, daß bei seinem der Geschlechter notwendig sein, denn die Mädchen sind meist viel Riedel, welcher der materielle und geistige Führer dieser freinehmer bei den Beiträgen zur Krankenkasse größere Lasten früher entwickelt als die Knaben. In vielen Fällen wird die Unter willigen Feuerwehr ist, ein Mitglied des Arbeiter- Bildungsaufzulegen. Natürlich will sie ihm dann auch größere Rechte geben. bringung in Erziehungsanstalten nichts unßen. Redner empfiehlt dem vereine, und zwar der Zimmergeselle Kuß, in Arbeit stand, Unzweifelhaft haben nun aber die Versicherten ein großzes Interene Reichsjustizamt weiter, bei Besetzung der Reichsgerichtsrat- Stellen sehr und auch Mitglied der freiwilligen Feuerwehr geworden war. Der daran, die Leistungen der Krankenkassen weiter auszubilden. Wenn vorsichtig zu sein, damit die Rechtsprechung gut und einheitlich werde. Dieie Amtsvorsteher hatte nun nichts Giligeres zu thun, als Kuß vorzuladen man jedoch den Versicherten ihren Einfluß nimmt, ſo iſt es selbst- Borsicht jei nicht immer beobachtet worden, er wolle hier natürlich und im Verhör festzustellen, ob er wirklich noch ein Mitglied des verständlich, daß die Unternehmer die Leistungen der Krankenkassen feine Namen nennen. Schließlich regt der Redner eine einheitliche Arbeiter- Bildungsvereins fei. Kuß gab zu Protokoll die Erklärung nicht heben werden. Aber wir sollen ja jetzt auch wohl das Kranten Regelung der Gerichtskosten für die Gerichtsbarkeit von Reichs ab, daß er mit seinen Beiträgen über drei Monate im Rückstande jei, und sich demnach nicht mehr für ein Mitglied des Vereins halte. größere Lasten aufbürden, so wird man hier gute Gelegenheit haben, wegen au Da nun der hicficge Arbeiter- Bildungsverein, wie viele andere dies zu thun, und bei den jezigen Leistungen der Strankenkassen wird sich das auch sehr empfehlen. Vereine, im Statut einen Paragraphen hat, der dahin lautet, daß die Mitgliedschaft erlischt, wenn ein Mitglied länger als 3 Monate unentschuldigt mit seinen Beiträgen im Rückstande ist, so wurde auf Grund dieses Paragraphen und ferner unter Heranziehung der Abmeldepflicht nach dem Vereinsgefeß gegen Funcke als früheren und gegen Grünow als jezigen Vorjizenden des Arbeiter- Bildungsvereins Auflage erhoben.
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fönnen.
Will man wirklich den Unternehmern
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Jah muß auf die Aeußerungen des sächsischen Bundesrats: Es ist gelegentlich hier auch mitgeteilt worden, daß eine Reihe Bevollmächtigten über das Berliner Urteil zurückommen, das von Staaten Renten zahlen au vente, die im Austande weilen. in Sachen des Vorwärts" wegen Beleidigung des sächsischen Oberlandesgerichts gefällt worden ist. Ich fann es ja dem Herrn Benn ein Arbeiter von einem Unternehmer ins Ausland geschickt Geheimrat nicht verdenken, wenn er sein sächsisches Oberlandesgericht wird, so sollte man ihm doch nicht einfach den Anspruch auf Rente in Schuß nimmt, aber ebensowenig wird er es mir verdenken, wenn entziehen. Nach der neuen Vorlage soll der, der Deutschland verläßt. ich mein gutes Berliner Landgericht verteidige. Ich will das oft thut ers ja gar nicht freiwillig die Rente verlieren. Man Urteil an fich nicht fritisieren. Ich fenne es zu wenig, aber follte ihm doch mindestens vollständige Kapitaliſierung der Rente zu- ich greife es auch nicht an. Der fächsische Geheimrat Fischer billigen. Es kann leider auch vorkommen, daß einem Arbeiter, der 25 Proz. der Vollrente bekommt, geiagt wird: Wir setzen Deine hat aber gesagt:" Ist es doch schon so weit gekommen, daß auf einer deutschen Universität das Urteil zum Gegenstand Rente auf 20 Proz. und lassen sie Dir kapitalisieren. Schließlich ist eines Praktikums gemacht worden ist, um zu zeigen, wie ein Urteil er seine Rente los. Eine solche Möglichkeit sollte gar nicht eintreten nicht sein soll. Wenn das wahr ist, so beweist das nur, daß sich Staatssekretär Graf Posadowsky hat gemeint, er sei bereit, die irgend ein Professor einen recht faulen Wig gemacht hat und seine Unfallverhütung immer weiter zu fördern. Unstreitig fann die Zuhörer am angenehmsten auf Kosten von richterlichen Beamten größte Rente, und selbst wenn man dem Arbeiter eine Rente in unterhalten zu sollen geglaubt hat. Hier hat der Herr Bevoll: Höhe des ihm entgangenen Lohnes giebt. den Verlust. den er mächtigte wirklich mit einer sehr flachen Klinge eingehauen. seiner Gesundheit erlitten, nicht ersetzen.( Sehr richtig! bei den Social- Er hat dann aber noch etwas Schlimmeres gejagt, indem er aus jührte, das Berliner Urteil hätte prüfen sollen, ob der Artikel des Borwärts" beleidigend war, aber keinen Wahrheitsbeweis zulaffen dürfen. Das ist ein juristisches Urteil über ein juristisches Urteil, aber es ist durchaus unzutreffend. Denn ich stelle fest, daß die Anklage gegen den Vorwärts" aus§ 186 erhoben war, der den Wahrheitsbeweis ausdrücklich zuläßt und Straflosigkeit verschreibt, wenn dieser Beweis der Wahrheit glückt. Das gute Berliner Landgericht hat also vollkommen forrekt gehandelt und Herr Geheim: rat Fischer befindet sich im Unrecht. ( Beifall in Centrum und lints.) Abg. Rettich( dk.):
demokraten.)
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Bei der Ausgestaltung der Unfallverhütung sollte man erheblich mehr eingreifen. Da man die Krankenkassen durch das Gesez so schver belastet, sollte man auch denken, daß diejenigen, die die Folgen des Ausfalls zu tragen haben, doch ein Wort mit zu reden es gilt, die Unfälle zu verhüten, für die er später Vergütung leisten muß. Aber auch die Kontrolle muß unstreitig eine andre werden. Ob die Kontrolle durch die Unfall= Berufsgenossenschaften selber wünschenswert ist. möchte ich sehr bezweifeln. Man sollte die öffentlich- rechtliche Kontrlle mit zulassen und dann namentlich für Uebertretungen der Vorschriften auch öffentlich- rechtliche Strafen zulassen. Seiner Zeit Die mecklenburgische Verfassung ist hier eigentlich bei den beim Hamburger Hafenarbeiterstreik verlangten die Hafenarbeiter Haaren herangezogen worden. Ich erinnere daran, daß gerade die Einſegung cincs Hafeninspektors, weil die Unfall das Centrum früher den Reichstag für inkompetent hielt, solche Fragen verhütungs- Vorschriften in grober Weise verlegt waren. Der zu erörtern. Ich kann mir also nicht denken, daß das Centrum, wie Hafeninspektor kommt, und sicht die vollständige Verletzung Herr Kirich andeutete, seine alte Auffassung ändern könnte, der Unfallverhütungs- Vorschriften. Die Arbeiter sagen ihm: Ja, etwa wie man einen alten Hut oder ein schmutziges Hemd ablegt. das müßten Sie doch melden! Er fragt: Ja, wo famm ich es( nute im Centrum.) Herr Padnice prophezeite uns wieder ein melden? Geht er zum Vorstand der Berufsgenossenschaft, so jagen Anwachien der Socialdemokratie. Er wird ein schlechter Prophet sein. die Herren, die Sache wird untersucht. Sind aber die Herren so- Borläufig machen nur die Konservativen in Mecklenburg Fortschritte. weit, dann ist das Schiff längst auf dem Ocean, und die Strafen Die Wahrnehmung der freiwilligen Gerichtsbarkeit durch die Gutswerden nicht fällig.( hört! hört! bei den Socialdemokraten.) herren hat sich in Miedlenburg durchaus bewährt. alles, was Herrn Pachnide nicht in den Kram paßt, ist mittelalterlich und verwerflich.( Beifall rechts.)
Die Regierung sollte doch nicht ein so großes Mißtrauen gegen ihre eigenen Behörden haben, daß sie sagt, diese dürften nicht strafend eingreifen. Wenigstens wo Leben und Gesundheit der Arbeiter auf dem Spiele steht, sollte man bei llebertretung der Unfallverhütungs- Vorschriften auch öffentlich- rechtliche Strafen zulaffen. Man wird sagen, in ein solches Gesetz sollen nicht öffentlich- rechtliche Strafen kommen. Aber in Fällen, wo eventuell ein kleiner Vermögensverlust auf dem Spiel steht, da kommt man sehr wohl mit Strafen. Denn es soll nach§ 74a der Bauunternehmer dem Bauherrn haften. Wird hier der Auftraggeber geschädigt, so kann auf Gefängnisstrafe bis zu einem Jahre oder Geldstrafe bis 3000 Dr. erkannt werden. Wo Arbeiter gefährdet werden, tritt natürlich eine solche Strafe nicht ein. Nach meiner Meinung sollte man aber die Unfallverhütung mindestens ebenso hoch einsetzen, wie die Verhütung von Vermögensverlusten bei Bauherren.
Abg. Dr. Sattler( natl.):
Aber
in
Außerhalb Medfenburgs wird es wenig gente geben, die es für richtig halten, daß solch wichtige Dinge wie das dichteramt Sachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit vererbt werden können. Hiermit schließt die Diskussion.
Der Titel„ Staatssekretär" wird bewilligt, ebenso debattelos der Rest des Etats.
Hierauf vertagt sich das Haus.
Nächste Sizing Mittwoch 1 hr.( 2. Lesung des Etats des Reichs Schatzamts; fleinere Etats und die Anträge Agster und Lenzmann auf Einführung eines Reichs- Berggefetc.) Schluß 5 Uhr.
Gerichts- Beitung.
In Sachen Lütgenau.
In der Verhandlung führte der Genosse Grimow aus, daß die Anklage vollständig haltlos ſei, da die Statuten nur für die Mitglieder unter sich in Anwendung gebracht werden könnten und es einem Verein auch unbenemmen sei, zu entscheiden, wen er als Mitglied betrachten wolle: Vorausschung sei natürlich, daß, wie im vorliegenden Fall, der Betreffende seinen Austritt nicht ausdrücklich erklärt habe.
Der Amtsanwalt beantragte trok allem für jeden Angeklagten 15 M. Geldstrafe. Funke hätte drei Tage nach der statutengemäßen Frist den Kuß abmelden müssen, Grunow hätte aber als Nachfolger des Funke im Vereinsvorsitz bei Uebernahme des Amtes sich davon überzeugen müssen, daß im Verein bis dahin alles ordentlich zugegangen sei.
Der Gerichtshof schloß sich insoweit diesen Ausführungen an, als er Funke zu 15 W. verurteilte; Grunow dagegen wurde freigesprochen. Dem Berufungsgericht bleibt es nun vorbehalten, diese furiose Verurteilung wieder aufzuheben.
Briefkasten der Redaktion.
Die juristische Sprechstunde findet Montag, Dienstag und Freitag von 6-8 1hr abends statt. 12. Ob und wieweit die lage auch Ihnen gegenüber berechtigt ist, ist ohne Einsicht in die Klage selbst nicht zu beantworten. H. B. 4. Erbschaftsfragen sind ohne Kenntnis, wann der Sterbefall eingetreten ist, wo der letzte Wohnsitz des Erblaffers war, ob ein Teftament vorlag uſw. nicht zu beantworten. Sie thim beffer, in der Sprechstunde vorzusprechen.
Allen Kollegen die traurige Mit- 1 teilung, daß unser Kollege Arnold Peter
am 22. d.. verstorben ist.
Die Beerdigung findet am 25. d. M., nachm. 3 Uhr, vom Moabiter Stranken: haus( Eing. Birfenstraße aus statt.
Die Kollegen der Firma Küstermann& Co.
Danksagung.
Arbeiter- Gesangverein
Mitgl. d. Arb.- Sängerb. Allen Mitgliedern zur Nachricht, daß unser Sangesbruder 65/2
Fritz Sudrow Sonnabend, den 20. Januar, verstorben ist.
unt
Die Beerdigung findet am Mittwoch,
den 24. Jannar , vom Trauerhause, Glienickerstr. 33, aus statt.
Ehre seinem Andenken! Um rege Beteiligung ersucht Der Vorstand.
Dr. Simmel Moritzplatz,
Diermit sage ich allen Berwandten und Bekannten, den Herrn Wicistern der Möbelfabrit Hülfenbeck, Stroll u. Co., sowie den Kollegen und Mit: arbeitern meines lieben Mannes für ibaus v.Aschinger die reichen Krangspenden meinen tief2 Treppen rechts gefühltesten Dauf. [ 19716 Specialarst f.Santan. Harnleiden. Witwe Pauline Kaliebe nebst Kind. 10-2, 5-7. Sonntags 10-12, 2-4.*
Atung! Töpfer! Achtung!
Donnerstag, den 25. Jannar , abends 5% Uhr,
bei Fiebig, Frankfurterstraße 28:
193/2
Umg.
Tages Ordnung: Bericht des Vertrauensmanns. Bericht des Delegierten zur Gewerkschaftstommission und Neuwahl desselben. Bericht der Lohntommission. Bei der Wichtigkeit der Tagesordnung ist jeder Kollege verpflichtet, in Der Vertrauensmann. dieser Versammlung zu erscheinen.
werden Vorteil davon erzielen. Weiter balte ich es für über Referat liber den, Hannoverschen Parteitag bezüglich Witgen Bauhandwerker- Krankenkasse f. Berlin u. Umgegd.
( Eingeschriebene Hilfskasse Nr. 118.)
Hoffmann, Alexanderstraße 27c:
Das Gesetz wird gründlich durch beraten werden müssen. Es sind sehr viele grundsätzliche Bedenken darin, und wenn es nicht gelingt, diese zu beseitigen, sollte man eine solche Novelle überhaupt nicht zu stande kommen lassen. Es wird nötig sein, die einzelnen richtet: Die Beleidigungsflage Dr. Lütgenaus gegen unseren GePunkte bei der zweiten Beratung eingehend zu besprechen. Gelingt nossen Anton Bredenbeck stand Montagvormittag 11 1hr zur Veres nicht, die grundsätzlichen Bedenken, die wir vorgebracht haben, handlung vor dem Schöffengericht. Die Verhandlung konnte nicht zu beseitigen, so wird es uns schwer werden, dem Gesetz mire Zuitattfinden, da Herr Lütgenan den erforderlichen Vorschuß stimmung zu geben. Die Lobreden, die von allen andern Parteien für die Ladung der von ihm vorgeschlagenen Bengen nicht gehalten worden sind, haben uns nicht überzeugt, daß nicht thats geleistet hatte. Desgleichen waren auch die vom Be fächlich schwere Fehler im Gesch vorhanden sind.( Lebhafter Beifall flagten geladenen Zengen nicht erschienen, da das Gericht bei den Socialdemokraten.) die Zeit zur Ladung als zu kurz erachtete. Beleidigt fühlt Abg. Höffel( Rp.): sich Herr Lütgenau durch die Ausführungen Bredenbecks in der Es ist notwendig, daß den ärztlichen Organisationen ein breitereröffentlichen Barteiversammlung in Dortmund vom 24. Of Raum gewährt werde; Berufsgenossenschaften ebenso wie Verlegte tober v. J. Nach der„ Arb.- 3tg." hat nämlich Bredenbed in seinem Liitgenau flüssig, daß jeder fleine Unfall sofort gemeldet werden muß. Das gejagt, Lütgenau sei nicht aus der Partei ausgeschlossen worden, weil er gegen den Parteivorstand widerhaarig gewesen, sondern bedeutet eine folosiale unnötige Mehrarbeit für die Verwaltung. Daher weil er sich gegen§ 2 des Organisationsstatuts( Ausschluß Sonntag, den 28. Jannar er., vorm. 10 Uhr, im Saale des Herrn würde sich die Bestimmung empfehlen, daß Unfälle nicht in den ersten drei Tagen, sondern im Verlauf von zwei bis drei Wochen gemeldet wolle er Lütgenaus Verhalten nicht wiedergeben. Wenn er das Ordentl. Generalversammlung. wegen ebrioser Handlungen) vergangen hat. Oeffentlich; werden müssen. Dann kann man schon sehen, ob der Unfall schlimme thäte, wäre Lütgenau ein toter Mann und würde in den Schmu Folgen nach sich zicht, so daß er gemeldet werden muß, oder nicht. sinken. Lütgenau wisse sehr wohl, was man ihm vorwerfe. In Weiter halte ich die Fefthegung einer Verstümmelungs- Zulage für Getha habe er unter Thränen seine Schuld gestanden. notwendig. Staatssekretär Graf Pojadowsky: Bredenbeck räumte ein, diese Ausführungen mit Ausnahme des Schlußjazes gemacht zu haben. Er sci im stande, den Der Herr Abg. Molkenbuhr hat wieder den Vorwurf erhoben. wahrheitsbeweis zu erbringen. Leider sei aber keiner seiner daß die Heuerfäße falsch berechnet würden. Es ist ihm aber sehr vielen Entlastungszeugen erschienen. Rechtsanwalt Wallach II. wohl bekannt, daß die Reichsorgane gerade jegt mit der genauen Essen, der Verteidiger Bredenbecks, erklärte, auf die Zeugen nicht Ermittelung des richtigen Durchschnittsiages der Heuer beichäftigt verzichten zu können. Um den Kostenvorschuß zu verringern, ersuche sind. Was die Behauptung betrifft, daß auch der Turchschnitt der er den Vorsitzenden, die nächste Verhandlung auf mittags 12 Uhr landwirtschaftlichen Lohnjäge nicht richtig bemelien sei. fo anzusetzen, damit die aus Berlin , Köln und Hannover geladenen 11111 dem Rentensucher in jedem einzelnen Fab einzelnen Faß über Zeugen noch am selben Tage zurüdfahren könnten. Die Zengen Taisen bleiben, dagegen Widerspruch zu erheben. Die Be Düwell, Hue, Hansmann, Fickermann, Ullenbaum und Wunderlich hauptung. die Unternehmer hätten cin Jutereffe daran, würden ohne besondere Ladung erscheinen. die Unfallverhütungs- Vorschriften nicht zu befolgen, ist durch Dr. Lütgenau behauptete, nicht zu wissen, was die Zeugen aus aus falich. Nicht mur das Damoklesschwert civilrechtlicher sagen sollten und erhielt deshalb Einsicht in die Akten, in denen er Haftbarkeit schwebt für den Fall der Nichttefolgung von Vorschriften erregt blätterte. Er erklärte nun, seinerseits auch weitere Zeugen über den Häuptern der Unternehmer: Sie sind eventuell auch straf laden zu müssen. Er wolle den pofitiven Beweis dafür antreten, daß rechtlich verantwortlich. Bredented feinen Entlassungsgrund fenne, und daß er teine chreurührige Handlung begangen bate. Er habe das größte
Damit schließt die Debatte.
P
Die Vorlage wird an eine Kommision von 28 Maglietern zur Intereſſe daran, daß der Prozeß zum Austrag komme und wolle
Corberatung überiviejen.
Es folgt die Fortießung der zweiten Beratung des
Juftigetatsiol
beim Titel Staatssekretär".
noch heute, in einer Eingabe an das Gericht darthun. was feine Zeugen befunden sollen. Rechtsanwali Wallach erwiderte, Bredenbed habe ebenfalls
mein ein Intereſſe am Austrag der Klage. Deshalb wolle Breden
bock den Vorschuß für seine Zengen leisten, obgleich nicht er, Abg. Dr. Pachnicke( frf. Vg.) sondern Lütgenau dazu verpflichtet sei. Den Vorschuß für die kommt auf die Uebertragung von Vormundschaftsjachen an mecklen Zeugen Lütgenaus müsse dieser allerdings selbst aufbringen. Er burgische Gutsherren zurück; diese Uebertragung entspricht aller- gebe aber den Gericht zu bedenken, ob Sie kostenfrage nicht umhabe einen dings dem dort seit langem bestehenden Recht und es ist sehr gangen werden könne. Der Fall Lütgenan zu bedauern, daß ein solches Recht noch heute dort auf friminalistischen Beigeschmack und er stelle es dem Gericht recht erhalten wird.
0
Tages Ordnung: 1. Bericht des Borstandes u. Ausschusses. 2. Abrechnung vom 4. Quartal 1899, sowie Revisionsbericht. 3. Wahl des ersten Vorsitzenden, zweiten Staffierers, eines Beiſizers und vier Eriaßmämme des Anschuffes und vier Erfagmänner 5. Wahl eines Silisfaffierers für Norden. 6. Feſt fegung der Gehälter u. Entschädigung der Kassenbeamten. 7. Junere Kaffen [ 38/1 angelegenheiten. Mitgliedsbuch legitimiert. Die Versammlung wird Punkt 10 Uhr eröffnet. Der Vorstand. 3. Heinr. Metzke, Eberswalderstr. 19.
Achtung, Bauanschläger!
Donnerstag, den 25. Jannar , abends 6 Uhr, bei Spiegelberg , Sebastianstr. 39:
Oeffentl. Derlammlung.
Tages Crdnung:
1. Beschlußjaffung über Regelung unserer Eneitangelegenheit. 2. Verschiedenes. Das Erscheinen fämil. Kollegen erwünscht Die Lohukommission.
[ 33/7
Jezek- Verein für biologische Reform.
Donnerstag, den 25. Januar, abends 8 Uhr:
Große öffentliche Versammlung
für Damen und Herren im ,, Englischen Garten ", Alexanderstraße 270: Tagesordnung: Reformator Jezek über: Die Grundirrtümer der Medizin". Der Vorstand.
Es ist daher durchaus notwendig. darauf, anheim, die Atten der Staatsanwaltschaft zu übergeben, Zähne 2 M.
zu dringen, daß auch Medlenburg sich endlich dem tonstitutionellen damit von dieser Antrag auf Strafverfolgung gestellt werde.
10 Jahre Garantie. Vollkommen schmerzloses Zahnziehen 1 M. Plomben 1,50 M. Teilz. wöchentl. 1 M. Zahnarzt Wolf, Leipzigerstr. 130. Sprechst. 9-7.