136. Sigung vom 26. Januar 1000, 1 Uhr. Am Bundesratstisch: Nieberding. Präsident Graf Ballestrem erbittet und erhält die Ermächtigung, dem Kaiserpaare die Teilnahme des Reichs= tags anläglich des Todes der Mutter der Kaiserin auszusprechen..
doch eine Brüde dazu bieten werde.
ist, das er uns hier entrollt hat. Ich verspreche mir bei der Ab§ 181 b, wenn er auch nicht direkt zur Kasernierung dienen solle, so lehnung der Regierungsvorlage nur eine Ver fchlechterung des bestehenden Zustandes. Da jezt die Vermieter mit dem Damoklesschwert des Kuppeleiparagraphen bedroht kommen. Die Mädchen werden dadurch nur indie Hände der Blutsauger und sind, ist bei uns der sogenannte weiße Sklavenhandel in Schwung ge Vampyre getrieben. Herrn Bebel möchte ich nahe legen, seinen Antrag zu Gunsten der Regierungsvorlage zurückzuziehen. Wir sind es stand gebrochen wird, deshalb bitte ich Sie, den Antrag Bech andem Rechtsbewußtsein schuldig, daß endlich mit dem bisherigen Zu zunehmen.
Abg. Rören( C.)
Die zweite Beratung der Novelle zum Strafgesetzbuch( lex Die zweite Beratung der Novelle zum Strafgesetzbuch( lex Heinze) in Verbindung mit dem Gejezzentivurf der Abgg. Prinz v. Arenberg und Genossen und dem Antrag des Abg. Freiherrn v. Stumm auf Verschärfung der Strafen für Sittliteits- Vom Abg. Beckh- Coburg liegt ein neuer Antrag vor auf berbrechen insbesondere gegen Kinder wird fortgesetzt und wiederherstellung des Wortlauts der Regie: zwar bei der gestern abgebrochenen Debatte über§ 181 b. Dieser 3iffer 181a(§ 181b foll sich somit nur auf den Kuppeleiparagraph, Dieferungs- Vorlage, nur mit hinweg lassung der Paragraph war von der Kommission abgelehnt. Die Abag. Be dhoburg( fr. p.) und Gen. beantragen, nicht auf den Zuhälterparagraph beziehen.) diesen Paragraphen wieder einzufügen. Er lautete: Die Vorschriften der§§ 180 und 181 a finden feine Anwendung auf die Vermietung von Wohnungen an Frauenspersonen, welche gewerbs mäßig Unzucht treiben, sofern damit nicht eine Ausbeutung des unjittlichen Erwerbs der Mieterin verbunden ist." Eventuell beantragen die Abgg. Beckh- Koburg und Ge: nossen, die Schlußworte dieses Paragraphen folgendermaßen zu fassen: sofern der Mietszins und die Vergütung für sonstige Beschaffungen das Maß des Gemeinüblichen nicht überschreiten." Die Abgg. Albrecht und Genossen beantragen als§ 181b einzufügen: Die Vorschriften des§ 180 finden keine Anwendung auf die Vermietung von Wohnungen an weibliche Personen, welche gewerbs mäßig unzucht treiben, sofern der Mietszins und die Vergütung für fonstige Leistungen das Maß des Gemeinüblichen nicht überschreiten. Die Polizei ist nicht berechtigt anzuordnen, daß Personen, welche gewerbsmäßig Unzucht treiben, nur in bestimmten Stadtteilen, Wohnhäusern oder Wohnungen Wohnung nehmen. Abg. Dr. Esche( natl.):
Wir müssen uns ganz entschieden gegen jede Kasernietung der Prostituierten aussprechen. Zu einer solchen würde aber die Annahme der Regierungsvorlage in ihrer Konsequenz führen. Ich bitte Sie also, es bei dem bisherigen Zustand zu be: laffen, also dem Kommissionsvorschlag, welcher den§ 181b der Regierungsvorlage zu streichen wünscht, zuzustimmen. Die Richter beurteilen am besten und sichersten unter dem geltenden Recht, ob etwas Strafbares vorliegt oder nicht. Es ist besser, den bis herigen Zustand beizubehalten.
Geheimrat Dr. v. Tischendorf( auf der Tribüne sehr schwer ver
ständlich)
Tegt dar, daß die Rechtslage feineswegs so sicher fei, wie der Vorredner glaube. Er bitte deshalb um die Wiederherstellung der von der Regierung beantragten Paragraphe n. Abg. Stöcker( b. 1. F.):
Unser Antrag lautete damals: Die Polizei ist nicht berechtigt, anzuordnen, daß Personen, die gewerbsmäßige Inzucht treiben, mir flärte damals, daß unser Antrag mit§ 181b nichts zu thun habe. in bestimmten Stadtteilen 2c. Wohnung nehmen. Herr v. Lenthe er Im übrigen ist aber Thatsache, daß nach Ziffer 6 vom§ 361 die Polizei berechtigt ist, den Prostituierten das Wohnen in bestimmten hat, ihnen bestimmte Straßen anzuweisen, ist nach der RechtStraßen zu verbieten. Ob die Polizei auch jetzt schon das Recht sprechung nicht flar; das Reichsgericht ist andrer Meinung gewefen und hat das frühere Bordellwesen als mit dem Gesetz in Widerspruch stehend anerkannt. Sobald sie dem§ 181b zustimmen und abändern, wie wir dies nachher beantragen werden, wird dieser nicht zugleich den von uns beantragten Zusaz annehmen und§ 363 § 181b in der That die Brücke bilden, um das Bordellwesen in Deutschland einzuführen. Ich bitte Sie daher, unsern Antrag an zunehmen.( Bravo ! bei den Socialdemokraten.)
Abg. Schrempf( f.):
Socialdemokraten.
An
bestreitet, daß er mit Ablehnung der Regierungsvorlage etwa den Ich habe vorhin nur bemerkt, daß ich durch die Anwesenheit Dirnen das Bohnen unmöglich machen wolle. Er wolle nur nicht, von Prostituierten belästigt wurde. So bin ich. Herr Bebel hat diese daß der Thatbestand der Kuppelei geändert werde. Die Annahme Bemerkung benutzt, um einen recht billigen Witz daran zu knüpfen. der Regierungsvorlage würde unr zur Winkelhätte ihn Herr Bebel außerhalb des Hauses gemacht. hätte ich es bordellwirtschaft führen. Ein Gastwirt, der seine Zimmer als Frechheit bezeichnet.( Sehr gut! rechts.) Damit schließt die Diskussion. Die socialdemokratischen Anzu üblichen Preisen an Dirnen vermiete und Speise und Trank zu üblichen Preisen an die Besucher der Dirnen abgebe, fei fünftig träge werden gegen die Stimmen der Socialdemokraten abgelehnt; straflos. Die Regierungsvorlage muß zur Lokalisierung der desgleichen der Eventualantrag Bech gegen die Stimmen der Prostitution führen. Einen andern Zweck hat auch die Regierungs: Nationalliberalen, Freifinnigen und vorlage nicht, denn es ist doch nicht anzunehmen, daß die Re- genommen wird der Antrag Beckh auf Streichung des§ 181a gierung den§ 181b mur der Prostitution zu Liebe eingebracht in der Regierungsvorlage. Die so veränderte Regierungsvorlage hat. Die Regierungsvorlage muß auch zur Lokalisierung führen, wird gegen die Stimmen eines Teils der Rechten und des Centrums winkel anzuweisen, weil sich jetzt die Wirte weigern, die Dirnen denn jetzt ist es der Polizei nicht möglich, den Dirnen bestimmte angenommen. aufzunehmen. Diese Weigerung fault weg, wenn das Vermieten nicht mehr Suppelei ist. Staatssekretär Nieberding:
§ 182 soll nach den Kommissionsbeschlüssen lauten:„ Wer ein unbescholtenes Mädchen, welches das 18. Lebensjahr nicht vollendet hat, zum Beischlaf verführt, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahre bestraft.
Die Verfolgung tritt nur auf Antrag der Eltern oder des Vormundes der Verführten ein.
Die Abgg. Beckh- Koburg und Genossen( fri. Vp.) wünschen das bestehende Gefeß aufrecht erhalten, das die Grenze statt auf das 18. auf das 16. Lebensjahr festiezt.
Eventuell beantragen sie statt ein unbescholtenes Mädchen, welches" zu setzen„ eine unbescholtene Person, welche".
Dem Schankwirt, der eine Bordellwirtschaft in der von Herrn Nören bezeichneten Art einrichten würde, würde die Polizei die Schankkonzession entziehen. Es war also wieder mur ein Schreckbild. das der Herr Vorredner hier uns vorgemalt hat. Ich bitte Sie, sich durch solche Schreckbilder nicht beeinflussen zu laffen. Die Regierung erklärt noch einmal, daß fie mit dem§ 181b nicht den 3 wed verfolgt, eine Lofalisierung der Prostitution Abg. Bargmann( fri. Vp.) befürwortet den Antrag Beckh. Mit herbeizuführen. Das bisherige Geses ist mit den Forderungen des 16 Jahren seien die Mädchen törperlich und geistig schon so entwidelt, auch nicht stritte durchgeführt, und darunter leidet die Autorität der Die Aenderung des bestehenden Zustandes würde zur Quelle praktischen Lebens nicht mehr in Einklang zu bringen. Es wird daß sie auch fähig seien, Berführungen Widerstand entgegen zu setzen. Nechnung tragen. Staatsgewalt. Das Gesetz muß den Anforderungen der Praxis ungeahnter Demmziationen werden. Nicht immer gehe die Ver herstellung der Regierungsvorlage anzunehmen. Ich bitte Sie, den Antrag Bech auf Wieder- führung von der männlichen Seite aus. daher sei der Eventualantrag, die Erfegung von unbescholtenes Mädchen durch unbescholtene Abg. Beckh- Koburg( frs. Vp.): Berson gestellt.( Beifall links.) Es ist behauptet worden, daß unser Antrag unbedingt zur Schon heute sind die Straßen zu einer Börse der Unzucht Saiernierung der Prostitution führen wird. Der Beweis für diese gemacht. Die Prostituierten wohnen hauptsächlich bei Behauptung ist aber nicht erbracht, und die Regierung hat aus Kleinen Leuten, die die Miete nicht aufbringen können. Bei drücklich erklärt, daß sie eine Sasernierung nicht beabsichtige. Auf ihn abzulehnen. Das Bedürfnis für eine Erhöhung der Schutzdiesen gilt die Prostituierte als eine Art bevorzugtes Wejen, als das den Streit über die Urteile des Reichsgerichts will ich nicht noch- arenze jei nicht vorhanden. Das junge Mädchen sei mit dem Fräulein, das hilft, die Miete zu zahlen, und die Kinder, mals näher eingehen, jedenfalls hat aber die Regierung recht be- voraus und lasse die Erhöhung der Schuhgrenze als ungeeignet 16. Jahre ehemündig. Das feße eine gewisse Charakterstärke die fie bedienen müssen, kommen damit in direkte Berührung mit halten, daß die bisherige Rechtsprechung die Einfügung des vor erscheinen. Die Maßregel sei deshalb auch praktisch schwierig durchdem Laster. Wenn wir die Verseuchung des Volks mit Syphilis be- liegenden Baragraphen rechtfertigt. Daß die Hauswirte sich gegen tämpfen wollen, können wir diesen Paragraphen nicht annehmen. diesen Baragraphen ausgesprochen haben, ist nicht der gallie zuführen. Zu einer Berurteilung würde gehören, daß dem Manne Man sagt, heute ist es so, daß die Prostitution gestattet ist, wenn sind damit einverstanden, daß solange es Prostituierte giebt, sie auch auf den ersten Blick sei es aber sehr schwer zu entscheiden, ob nachgewiesen wird, er habe das Alter des Mädchens genan gefannt. aber ein Wirt seine Wohnung einer Prostituierten giebt, so wird er wohnen müssen. Gegenüber dem Abg. Höffel muß ich dabei bleiben, ein Mädchen noch nicht 18 Jahre oder schon 18 Jahre ist. Es bestraft. Das ist aber gerade ein großes Glüd, die einzige Waffe, daß die Prostitution ein notwendiges lebel ist. Alle Maßregeln würde sich der Nichter fragen müssen, ob der Mann sich nicht die wir gegen die Prostitution haben. Vor allen Dingen in den gegen diefelbe haben nichts genügt. Herr Bebel hat mit Recht Barauf daß eine allgemeine Verbreitung der Prostitution gegen dieselbe durch diesen Paragraphen ganz unmöglich. Ich bitte durch die ganze Stadt durchaus nicht die Folge unseres Antrages und das würde zur Anwendung des dolus eventualis auch auf
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Staatsjekretär Nieberding:
So gut der Antrag der Kommission auch gemeint sei, er bitte,
Kein
Sie dringend, es bei dem bisherigen Zustande zu belassen. sein würde, denn das Bürgerliche Geiegbuch giebt sowohl Mietern wird in der Regel gar nicht erfolgen, went nicht die Erlangung fints.) Die Strafverfolgung ( Bravo rechts.) wie Vermietern das Recht, sofort die Wohnung zu fündigen, falls eines materiellen Vorteils als Begleiterscheinung auftritt. Geheimrat Dr. v. Tischendorf: Prostituierte gegen ihren Willen in der Wohnung aufgenommen werden. Ich bitte sie also, für unsern Antrag, wie er jetzt vorliegt, Strafgesetzbuch Europas , außer dem Portugas, geht in der Schutzzu stimmen. Wir behalten uns vor, für die dritte Lefung eine ganzen Kulturwelt bitte ich Sie dringend, den Kommissionsantrag grenze über 16 Jahre hinaus. balisieler Rechtslage in der bessere Fassung zu finden. abzulehnen.( Lebhafter Beifall links.) 19
Ein Vermieter wird nur dann wegen Kuppelei bestraft, wenn er derselben direkt Vorschub leistet, das heißt wenn er beim Vermieten bereits wußte, daß die Wohnung zu inzüchtigen Zweden gebraucht werden würde, oder, falls er es nachher erfährt, von seinem Kindigungsrecht keinen Gebrauch macht.
Abg. Gaulcke( frj. Va.)
Geheimrat v. Lenthe Abg. Dr. Esche( natl.) erklärt sich namens eines Teits seiner betont gegenüber dem Abg. Rören nochmals, daß die Regierung politischen Freunde für die Hinauffezung der Schußgrenze. an eine Safernierung der Prostituierten nicht denke. Abg. Rören( C.):
Abg. Schrempf( f.):
spricht sich gegen den Antrag Beckh aus. Eine zwingende Notlage, den bestehenden Zustand zu ändern, liegt nicht vor. Gewiß hat der In der Kommission ist die Erhöhung der Schutzgrenze mit 16 heutige Zustand Mißstände im Gefolge, aber sie sind nicht Die Berliner Verhältnisse sind ja allerdings wichtig, aber sie gegen 4 Stimmen angenommen worden. Wir meinen, mit 16, 17 unerträglich. Ein Unterkommen finden die Prostituierten noch fömmen doch nicht allein maßgebend sein. Man spricht und 18 Jahren haben die Mädchen noch nicht die Lebenserfahrungen, jederzeit. immer bo einem Gewerbe der Prostitution, auf dem die fittliche Straft und Charakterstärke, um den mit Raffinement Abg. Bech Koburg( fri. Vp.) und Genossen beantragen in Lande weiß man davon nichts. Man fragt, wo sollen die in Scene gesetzten Verführungen begegnen zit fönnen. Abänderung ihres früheren( oben mitgeteilten) An- Brostituierten dennt ihr Gewerbe ausüben, wenn wir sie auf die Die Reihen der Prostitution füllen sich gerade besonders mit trags statt des§ 181 b der Regierungsvorlage dem§ 180 fol- Straße treiben. Run, da sage ich: Gar nicht sollen fie es aus Mädchen von 17 bis 18 Jahren. Eheschließungen im Alter von genden zweiten Abfaz beizufügen:„ Die Vermietung von Wohnungen üben.( Große Heiterfeit.) Die Gesetzgebung hat die Aufgabe, jede 16 Jahren sind nur Ausnahmen. Eheschließung und Verführung an Frauenspersonen, welche gewerbsmäßig linzucht treiben, ist nicht Unordnung zu bekämpfen, und die Prostitution ist eine Unfitte. tönnen nicht mit einander in Parallele gestellt werden. Bei der als Vorschubleistung anzusehen, sofern damit" usw.( Der Wortlaut Es ist bedauerlich, daß in der Hauptstadt des Deutschen Reichs solche Eheschließung handelt es sich um eine wohlerwogene Sache, bei der deckt sich im übrigen mit dem oben mitgeteilten Antrage.) fchanderhaften Zustände herrschen, daß man nicht sicher ist, des Abends die Eltern mitwirken, bei der Verführung ist das Opfer sich selbst Abg. Dr. Höffel( Rp.): von vier oder fünf Dirnen belästigt zu werden.( Große Heiterfeit überlassen, fie geschicht im Augenblick und kann die unheilvollsten Abg. Bebel: Auf dem Lande ist es ebenso!) nicht Das ist folgen für das ganze Leben haben. Die Denunziationen werden nicht der Fall! Auf dem Lande wissen wir bou einer häufiger werden als jetzt. Ich bitte Sie, den Kommissionsvorschlag ( Lachen links, Bravo! rechts.) Unzucht, wie sie in den großen Städten herrscht, nichts. anzunehmen. Wir müssen aber ein Gesch Abg. Stöcker( wildt.):
Abg. Stöcker( wildkonj.):
der Verführer die Verpflichtung, sich nach dem Alter des Mädchens zu erkundigen. Auch von dem Bunde deutscher Frauenvereine ist eine Petition an das Haus gelangt, die die Grenze sogar bis zum 21. Lebensjahr erhöhen will.( Bravo rechts.) Abg. Heine( Soc.):
Ich stehe nicht auf dem Standpunkt des Herrn Bech, daß bie Prostitution ein notwendiges Uebel fei. Wenn das aber der Fall ist, so hat der Staat die Pflicht, so viel wie möglich zur Bekämpfung der Prostitution beizutragen und nicht sie zu für das ganze Reich machen, und für diese Verhältnisse paßt der fanktionieren. Es ist ja möglich, daß für die Berliner Verhältnisse§ 181 b absolut nicht, das hat Ihnen Herr Sanitätsrat Dr. Höffel Mädchen von 16 Jahren haben nicht die nötige Lebenserfahrung. Ich kann den Ausführungen des Staatssekretärs nicht beitreten. der Paragraph eine Besserung bedenten würde, den übrigen auf das Klarste bewiesen und auf eine solche Autorität hin sollte Wenn wir festsetzen Mädchen unter 18 Jahren sind geschüßt, so hat Städten würden Sie aber den Kampf gegen die Prosti auch die Regierung den Paragraphen fallen lassen. tution außerordentlich erschweren. Wenn Sie das System der Ignorierung in England, der Bewachung in Frankreich , der Bekämpfung in Deutschland vergleichen, so werden Sie jedenfalls Wenn ich auch gesagt habe, die Verhältnisse würden sich durch das deutsche für das beste halten. Annahme des Paragraphen verschlimmerit, so heißt das nicht die Geheimrat v. Lenthe: Daß die Prostitution ein notwendiges heutigen Verhältnisse billigen. Diese verabscheue ich auch. Der Uebel ist, will ich nicht sagen, jedenfalls ist aber bisher jedes Mittel Paragraph hat einen andern Sim, als daß er eine Art des ZuIch habe nur furz zu erklären, daß wir gegen die Erhöhung gegen fie nugios gewesen. Eine Lokalisierung der hältertums santtioniert. Prostitution liegt absolut nicht in der Absicht der Abg. Bebel( Soc.) der Altersgrenze stimmen werden. Natürlich nicht mit Rücksicht auf die Verführer, sondern weil wir das Gesez auch heute schon Regierung. Die Folge des Paragraphen könnte doch auch Ob die Unfittlichkeit auf dem Lande größer ist oder in den aus der Praris als tein Musterstück Der Gesetzgebung höchstens sein, daß noch mehr Wirte als bisher Wohnungen an Städten, weiß ich nicht. Fest steht für mich nur, daß innerhalb und fennen. Der wichtigste Grund für uns aber, gegen diese Prostituierte vermieten. Daß dieser Paragraph mit der Lofalisierung außerhalb Berlins gefündigt wird. Thatsache ist auch, daß ein Gesetzesänderung zu stimmen. ist der, daß an die Lebens nichts zu thun hat, habe ich auch auf das bestimmteste großer Theil der Mädchen, die vom Lande in die Stadt kommen, verhältnisse der arbeitenden Klassen dabei gar nicht gedacht ist. Der in der Kommission erklärt. Der zweite Satz des An- der Prostitution verfallen. Wenn der Abg. Schrempf durch die Ver- Antrag ist entsprungen ans den Anschaumgen der höheren Stände, trags der Socialdemokraten, der Polizei die Befugnis zu nehmen, hältnisse in der Großstadt in Versuchung geführt wird, so thut mir wo ein junges Mädchen von 16 Jahren die sogenannte höhere Tochter, die Prostituierten auf bestimmte Gegend zu verweisen, gehört das leid.( Große Heiterkeit.) Herr Schrempf hat sich auf die noch in die Schule geht und in der That von dem Leben noch aber nicht hierher. Wenn wir in der Vorlage sagen, die Vorschriften Autorität des Herrn Höffel berufen. Ich berufe mich auf die recht wenig weiß. Ein Mädchen aus dem Proletariat aber, des§ 180 und 181a follen nicht Anwendung finden auf die Herren Sanitätsrat Dr. Endemann, Herrn Stadtverordeten- Bor- das bereits mit 14 Jahren darauf angewiesen ist, sich den Interhalt Wohnungsvermietung, so bedeutet das keine sachliche Erweiterung stehers Dr. med. Langerhans und Herrn Dr. med. Struje, felbft zu verdienen, fühlt sich mit 16 Jahren nicht mehr als Kind, des Paragraphen, wie Herr Bebel meinte. Das Bedauern des die alle drei für den Paragraphen sind. Da meine Autoritäten in sondern als erwachsenes Mädchen, das über sich selbst bestimmen kann. Herrn Stöcker über die heutigen Zustände teile ich durchaus, aber der Mehrheit sind, so wird Herr Schrempf hoffentlich für den Para- Dieses Mädchen hat auch, wie die Verhältnisse nun einmal liegen, diese Zustände haben schon vorher bestanden und werden durch diesen graphen stimmen. Die Gründe des Herrn Stöder waren sehr viel mehr Ahnung vom Leben als die höhere Tochter und kann Paragraphen sich nicht verschlimmern. mangelhaft. Wenn er in der That die Unzucht bekämpfen will, also fich gegen einen Verführer besser schützen. Die Folge dieser Abg, Himburg( f.): will, daß alle Fälle der Unzucht unter Strafe gestellt werden sollen, Gesetzesänderung würde nur eine erhöhte Gelegenheit zu gegen so muß er auch sehen, daß nicht nur die Frauen, sondern auch seitiger Chikanierung zwischen auseinandergegangenen Brautleuten Socialdemokraten.) Wenn er solche Anträge stellen würde, so zweifele Frauenvereine anlangt, so muß ich offen gestehen, daß mir ihr die Männer unter Strafe gestellt werden.( Sehr richtig! bei den der Arbeiterklasse sein. Was die Petition des Bundes Deutscher ich allerdings sehr, daß er die Zustimmung des Hauses finden Standpunkt weniger der Standpunkt höherer Töchter als vielmehr würde, aus Gründen, die ich hier nicht näher erörtern will. der alter Jungfern zu sein scheint.( Heiterkeit.) Mit dieser vers Sommission eine Erklärung abgegeben habe, daß die Regierung die( Bravo ! bei den Socialdemokraten.) Herr Geheimrat v. Lenthe hat erklärt, es sei falsch, daß er in der schrobenen Auffassung der Sittlichkeit fönnen wir uns nicht befreunden. von Lenthe nichts gefagt, was darauf schließen ließe, daߧ 181 b Kasernierung der Prostituierten beabsichtige. Direkt hat Herr den Zwed habe, die Prostitution zu fasernieren, aber in der Art, wie er die Erklärung abgab und wie er sich gegen einen von unsrer
Ich werde mit einigen meiner politischen Freunde für den Antrag Bedh stimmen. Die Prostitution ist tein notwendiges, aber ein einstweilen nicht zu vermeidendes lebel Wir nehmen hier denselben Standpuntt ein wie ſeiner Zeit der Centrumsabgeordnete Gröber. Es liegt nahe, daß die Mäbchen, wenn sie Wohnungen haben, nicht mehr so sehr die Straßen bevölkern werden. Alle strafrechtlichen Versuche sind auf diesem Gebiete bisher gescheitert. In dem Widerſteit zwischen Theorie und Praxis gebe ich mit einigen Freunden der Praxis den Vorzug.( Beifall links.) Abg. Gamp( Rp.):
Abg. Dr. Höffel( f.):
Die Frauen haben ihre Petition nicht etwa im Interesse der höheren Stände eingebracht, sondern gerade im Interesse der armen Ich lann Herrn Stöder nicht beitreten, so trübe das Bild auch Seite gestellten Antrag aussprach, hatten wir alle den Eindruck, daß Proletarierinnen, die am meisten der Prostitution verfallen Meine