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Orte erzeugen." Oder, wenn man diesen Schluß in einer allges meinen Form ausdrückt: jeder glühende Dampf ver schlingt( absorbiert) immer genau dieselbe Ars Strahlen, die er selbst bei den gleichen Tempera turbedingungen aussendet.

ein Prisma aus durchfichtigem Material gehen, so werden die Licht-| Erdatmosphäre hervorgerufen werden, durch die Anwesenheit dere strahlen abgelen ft, aber auch gleichzeitig zerstreut. Und jenigen Stoffe in der glühenden Sonnenatmosphäre entstehen fängt man fie, indem man am besten das Licht durch eine schmale welche in dem Spektrum einer Flamme helle Linien an demselben Spalte ins dunkle Zimmer eintreten läßt, jenseits des Prismas auf, so erhält man ein prächtiges farbiges Band, das den Namen Speftrum trägt. Dieses Band besteht aus vielen Farben: rot, orange, gelb, grün, blau, indigo, violett, die allmählich ineinander übergehen. Daß diese Farben nicht etwa durch das Prisma er zeugt, sondern im weißen Lichte tatsächlich enthalten sind, beties Newton dadurch, daß er durch die umgekehrte Anordnung des Ver­fuchs die fieben Farben wieder zu weißem Licht vereinigte. Die Wellentheorie des Lichts erklärt diese Erscheinung, indem sie das weiße Licht aus Wellen verschiedener Länge bestehen läßt. Rot   hat die größte Wellenlänge( 0,00075 Millimeter), Violett die leinste( 0,00039 Millimeter); bei der Farbenzerstreuung treten die Strahlen mit verschiedener Wellenlänge gesondert auf und so ent­steht das farbige Spreftrum.

Durch diese theoretische Feststellung ist das wissenschaftliche In­tereffe an der prächtigen Farbenerscheinung bei weitem nicht er­schöpft. Denn bei der näheren Untersuchung des Sonnenspet­trums ergab sich, daß dieses Spreftrum nicht ununterbrochen, oder wie man sagt, fontinuierlich verläuft, sondern an bestimmten Stellen von schwarzen Linien verschiedener Dicke quer durchbrochen wird. Diese Linien, von denen man heutzutage etliche Tausend zählt, wurden zuerst vom deutschen Forscher J. Fraunhofer  ( 1787-1826) eingehend untersucht und beschrieben, weshalb sie auch seitdem seinen Namen tragen. Sie bedeuten, was unschwer einzu­sehen ist, daß im weißen Sonnenlichte immer die Strahlen ganz bestimmter Wellenlänge fehlen. Dadurch unterscheidet sich das Sonnenlicht vom Lichte solcher Körper wie Eisen, Platin, Kohle usw., die zur Weißglut gebracht sämtlich kontinuierliche Spektren liefern. Woher diefer auffallende Unterschied? Die Wissenschaft stand hier vor einem Rätsel. Aber auch von anderer Seite her bereitete das Spektrumpro­blem neue Schwierigkeiten, als man dazu überging, die Spektren der glühenden Dämpfe und Gafe zu erforschen. Diese Spektren bilden sozusagen ein Gegenstück zu dem Sonnenspektrum. Denn fie bestehen immer nur aus einer gewissen Anzahl farbiger Linien, oder in der Sprache der Wellentheorie ausgedrüdt- die glühenden Gase senden nur Strahlen von bestimmter Wellen­länge aus. Ist dieser Umstand von der Natur des glühenden Gases abhängig? Bilden solche Linienspektra ein charakteristisches Mert mal der gasförmigen Stoffe? Man vermutete es, aber es fehlte an Beweisen.

Die Spektralanalyse hat seitdem ihren Einzug in die entlegena sten Tiefen der Sternenwelt gehalten. Sie hat uns Kunde von der chemischen Zusammensetzung der Sonnenatmosphäre gebracht, fiel lehrte uns die Natur der Nebelflede kennen, sie erlaubte uns fogan die Eigenbewegung der Firsterne zu bestimmen. Und jetzt, wo die Probleme über den Bau der Materie die gesamte Physikerwelt in Spannung halten, ist es wiederum die Spektralanalyje, die uns gestattet, die wichtigsten Zusammenhänge zwischen Licht und Magne tismus zu ermitteln. Was du ererbt von deinen Vätern haft, erwirb es, um es zu besitzen"- diesen Mahnspruch hat die Wissens schaft in der Verwertung von Bunsens Erbe treu und redlich bes B. Th folgt.

Mittelalterliche Juftiz

unter friedrich ,, dem Großen".

In der Franz v. Liszt   gewidmeten Festnummer der Zeitschrift für die gesamte Staatsrechtswissenschaft" behandelt der Münchener  Reichsarchivrat Hermann Knapp das süddeutsche Prozeßverfahren der Handhafte im späteren Mittelalter. Handhafte ist das, was an der Tat haftet, handhaft die Tat, deren Merkmale an der Hand haften. Handhaften sind das bei der Tat vorgefundene geraubte oder gestohlene Gut, das zerzauste Haar einer Genotzüchtigten, aber auch der Gemordete selbst. Führt man einen handhaften Läter vor, so gibt es für ihr keine Rechtsgarantien mehr, er wird ohne weiteres gerichtet.

" Bei handhaftem Ehebruch steht dem Ehemann( aber nicht der Ehefrau) lange das Tötungsrecht der beiden Schuldigen gegenüber au; mit der blutigen Waffe in der Hand läßt er sie, lebend oder tot, aufeinander gebunden, vor den Richter schleppen. Entlommt eines von ihnen nach Empfang einer Wunde und wird es später gefangen, so verfällt es dem Tode." Nach österreichischem Recht werden die, Ghebrecher, aufeinander gebunden, in eine Grube gelegt und gea pfählt. Findet man einen Juden bei einer Christin in flagranti ( an der hantgehat"), so werden beide verbrannt.

Besonders grausam wird das Verrüden der Marksteine bestraft. Der Schuldige wird totgepflügt oder bis an den Gürtel an der Stelle, wo der Markstein gestanden, in das Erdreich gegraben, und man gibt ihm einen Becher Wasser in die Hand.

Hier griff nun Bunsen   ein. Als Chemiker trat er dem Problem von der Seite nahe, die die meiste Ausbeute für die che­mische Analyse versprach. Und als wunderbar geschidter Experi­mentator führte er zwei neue Instrumente ins Feld, die ihm die ficheren Erfolge gerade dort brachten, wo seine Vorgänger scheiter­ten. In seinem Brenner, ohne den jeht die Arbeit im Labo­ratorium geradezu undenkbar ist, hatte er sich eine nichtleuch­Die Grausamkeit des mittelalterlichen Rechts hat sich bis ins tende Flammenquelle von ungeheuer hoher Temperatur( mehr als 2000 Grad) geschaffen, die ihm das Verdampfen mehrerer Metalle 19. Jahrhundert, selbst in aibilisierten Ländern, erhalten und ist ermöglichte, wobei der leuchtende Dampf frei von allen Beimischun- fogar noch vielfach gesteigert worden. In demselben Hefte dev gen blieb. Und der von ihm in Gemeinschaft mit seinem jüngeren genannten Zeitschrift berichtet Ernst Rosenfeld von der Ver­Kollegen, dem Physiker G. Kirchhoff  ( 1824-1887) gebaute brennung eines Brandstifters Höpner zu Berlin  Spektralapparat oder Spettrostop bot ihm die Mög- am 15. August 1786. Dies Verfahren erfolgte vor dem peinlichen lichkeit, die erhaltenen Linienspektren jederzeit zu figieren und Halsgericht, unter freiem Himmel, bor dem Rathause. Höpner war genau zu messen. Als Ergebnis dieser mit staunenswerter Geduld als Diener bei einem Kriegerat Fäsch in Stellung und hatte Feuer und Genauigkeit durchgeführten Versuche ergab sich folgendes Ge- in der Wohnung seines Herrn angelegt, um einen Diebstahl au Er hatte 1300 Taler gestohlen( die wiedergefunden set: Jeder chemische Grundstoff befikt als glühender Dampf ein verdecken. ihm eigentümliches Linienspektrum. So wird Natrium durch zwei wurden) und einen Brandschaden von 400 Talern angerichtet. Er Deshalb wurde der Unglückliche, im Namen dicht nebeneinander gelagerte Linien im Gelb des Spektrums cha war geständig. ratterisiert, Kalium durch eine rote und eine blaue, Strontium Gottes, des Allerhöchsten Richters, im Namen seiner königlichen durch einige rote orangefarbene, gelbe und eine blaue Linie usw. Majestät unseres allergnädigsten Königs und Landesherrn  , und im Das Linienspektrum erweist sich also als ein Mittel der dhe mi- Namen eines Hochedlen Magistrats und Stadtgerichts hiesiger Resis fchen Analyse. Und was für eines! Man braucht nur in der denzien" bei lebendigem Leibe verbrannt! Nähe der Flamme auf seinen Rocärmel zu schlagen, wobei fleine Stäubchen in die Flamme fliegen, um das Natriumspektrum zu be­fommen! Schon gleich nach seiner Entdeckung( 1860) hatte Bunsen  die Freude, im Dürkheimer   Mineralwasser zwei neue Metalle, das Caesium und Rubidiuin, aufzufinden. Im nächsten Jahre fand der Engländer Crookes auf dem Wege der Spektralanalyse das Gle­ment Thallium, dann folgte die Entdeckung von Indium( 1875) usw. Und im Jahre 1895 fand der englische   Chemiker Ramsay ein Gas( Helium), das schon im Jahre 1868, und zwar nicht auf der Erde, sondern auf der Sonne ermittelt wurde.

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Dies führt uns auf die andere Seite des Spektrumproblems zurüd auf das Geheimnis der Fraunhoferschen Linien. Dieses Geheimnis wurde von dem schon erwähnten Mitarbeiter Bunsens, Kirchhoff, gelöst. Indem er das Sonnenspektrum mit dem Spektrum einiger Metalldämpfe verglich, gelang es ihm festzustellen, daß die charakteristischen hellen Linien der Linienspek tren den dunklen Fraunhoferschen Linien des Sonnenspektrums genau entsprechen. Um diesen Zusammenhang weiter zu erfor­schen, ließ er das Licht des glühenden Kalts-/ das sogenannte Drummondsche Licht. vor dem Eintritt in den Spektral­apparat den glühenden Natriumdampf passieren. Und nun sah er, daß das sonst kontinuierliche Spektrum jekt zwei Fraunhofersche Linien enthielt, und zwar an der Stelle, wo sich sonst gelbe Na­triumlinien befinden. Ich schließe," sagt er in seiner denkwürdi­gen Abhandlung Ueber die Fraunhoferschen Linien"( 1860), daß Die dunklen Linien des Sonnenspektrums, welche nicht durch die

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In der Urteilsbegründung wird ausführlich untersucht, wie das Delift anzusehen sei. Es gäbe Nechtskundige, die bei Brandstifa tungen im Sinne des Artikels 125 der peinlichen Halsgerichts ordnung das Verbrechen nur dann für vollendet halten, wenn eine große Verwüstung angerichtet oder wenigstens die Häuser und Sachen gänzlich verbrannt. Danach hätte Höpner eine Brandstiftung nur attentiert"( bersucht), da weder eine große Verwüstung angerichtet, noch das Schreibspind und die Betistelle, worunter das Feuer an­gelegt, gänzlich verbrannt seien. Aber die neueren Rechtslehrer feien sich darüber einig, daß die Brandstiftung schon als vollbracht anzusehen sei, wenn die Sachen wirklich gebrannt haben. Ferner gelte als gefährlich" eine Brandstiftung, wenn die Wohlfahrt eines Privatmannes von der Erhaltung des Hauses abhänge. Das treffe in diesem Falle zu, denn wenn die Absicht gelungen und das Spinde ganz verbrannt wäre, dann wären auch die Wertpapiere vernichtet worden und der Geschädigte würde ein armer Mann geworden sein. Außerdem hätte eine sehr alte und taube Frau verbrennen können. Sehr schwierig sei die Frage, ob man von einem eigentlichen Mord­brande reden könne. Als Kennzeichen, daß es sich in der Tat um Mordbrennerei und nicht allein um einfache Brandstiftung handle, wird die Aussage Höpners verwertet, daß er nicht aus Rache, sondern um des Geldes willen das Feuer angelegt. Für viel strafwürdiger wird es erachtet, daß der Malefitant erst gestohlen, und dann zur Verdeckung des Diebstahls das Feuer angezündet und sich nicht erst durch das Feueranlegen den Weg zum Diebstahl gebahnt habe. Strafterschärfend sei ferner, daß die Gefahr einer Entdeckung nicht