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getlagten v. Kriegsheim erfahren, die Ueberzeugung gewonnen, daß es dem Angeklagten von Anfang an nur darauf angetonimen fei, in den Besitz der Provision zu kommen und zu diesem Zweck nur dafür gesorgt habe, daß die erste Vierteljahrsprämie gezahlt wurde. Der Angeklagte bestreitet dies. Der hierauf vernommene Ge­fängnisärzt Dr. Pappe bekundet bezüglich des

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Gesundheitszustandes

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31

E3

Frl. Anna F., damals wenig über 16 Jahre und angestellt für öffentliche Tanzlustbarkeiten erforderliche Erlaubnis eingeholt mit 20 Mart Monatsgehalt, obgleich schon zwei Jahre hatte. Nachdem ihn das Landgericht zu einer Geldstrafe verurteilt anderweit Verkäuferin resp. dazu ausgebildet, sollte Herrn Kas in hatte, legte G. Revision beim Stammergericht ein und bestritt, seiner Wohnung besuchen und nicht so spröde fein dann daß es fich um eine öffentliche Tanzlustbarkeit handle. der ein Tanzgeld zahle, daran erhielte sie auch sofort gute 3uIage. Sie hat ihn drastisch ab habe nicht jedermann, Saales habe sich Am Eingange des gewiesen, dies sofort ihren ehrbaren Eltern erzählt und das Geschäft teilnehmen können. Geschlossene Gesellschaft" be aus diesem Grunde verlassen. Mehrere Mädchen haben ihr vorher und sogar ein Schild mit der Aufschrift: des Angeklagten v. Kriegsheim : Anzeichen dafür, daß durch die nachher genau dasselbe erzählt, nämlich, daß staz sie mit unfittlichen funden. Das Bergnügen habe seinen geschlossenen Charakter auch dadurch nicht verloren, daß Mitglieder der Vereine Blaue Wolke" Fortdauer der Haft für den Angeklagten eine nahe Lebensgefahr Anträgen verfolgt hätte. Buchhalter St. weiß von einem Frl. G., daß Kaz mit der- und Kornblume" daran teilgenommen hätten. Der zwischen dem herbeigeführt werden würde, seien nicht vorhanden. Derselbe selben geschlechtlich verkehrt hatte. Frl. G. war auch als Zeugin ge- Schüßenverein und den andern beiden Vereinen bestehe eine Ver­leide infolge asthmatischer Beschwerden an Schlaflosigkeit, bekomme abredung, wonach ihre Mitglieder ein für allemal gegenseitig zu Schlafmittel, die natürlich ebenso wie die geringe Bewegung in laden, ist aber angeblich über die Grenze" gegangen. Es sei noch bemerkt, daß der Redacteur des verklagten Blattes ihren Bergnügungen eingeladen feien. Das Kammergericht ver frischer Luft auf den Körper ungünstig einwirken, eine nahe Lebenswegen Beleidigung des schamlosen Unternehmers zu 100 M. Geld- warf jedoch die Revision mit der Begründung, daß die Feststellung gefahr jei aber nicht zu erwarten. Nachdem im Laufe des Nachmittags noch einige unbedeutende strafe verurteilt wurde und zwar deshalb, weil er die unrichtige Mit- des Landgerichts, es fei jedermann zu dem Vergnügen zugelassen Angelegenheiten erörtert worden waren, erfolgte Schluß der Beweis- teilung gebracht hatte, daß Kaz wegen Sittlichkeitsverbrechens ver- worden, die Annahme einer öffentlichen Tanzlustbarkeit ge= haftet, gegen eine hohe Kaution aber wieder auf freien Fuß ge- nügend rechtfertige. Gegen diese Feststellung sei nichts zu macher aufnahme. Der Präsident setzte die nächste Sizung, die mit dem Plaidoyer segt sei. Ein Sittenbild. Im November v. J. ging der Polizei die des Staatsanwalts beginnen soll, auf Donnerstag 10 Uhr an. An Eine schwere Anforderung wurde an die Leistungsfähigkeit anzeige zu, daß in der Schantwirtschaft der Witwe Ludwig, Kaiser diesem Tage sollen auch die Plaidoyers der Verteidiger beginnen und derjenigen Personen gestellt, welche gestern an nötigenfalls Freitag fortgesetzt werden. Der Urteilsspruch ist Diamantdiebstahls- Prozeß vor der neunten Strafe stattete der Wachtmeister des betr. Reviers der Frau Ludwig einen Strafilhelmstr. 18, arge Dinge vorkämen. Eines Morgens in der Frühe Freitag zu erwarten. kammer des Landgerichts I beteiligt waren. Die Verhandlung unerwarteten Besuch ab. Er überzeugte sich, daß der Juhalt der währte mit einer Unterbrechung von einer Stunde Mittagspause von morgens 9 Uhr bis nachts 12/2 Uhr. Dann verkündete der Vor- Anzeige der Wahrheit entsprach. die erwachsene Tochter der die Tags über Kellnerinnendienste ber figende, Landgerichtsdirektor Weimann, das Urteil. Der Diamanteur Frau Ludwig, richtete, befand fich ihrem, neben dent Schanfraum Die Notwendigkeit des Arbeitgeber- Paragraphen, den die War 2ied wurde wegen Diebstahls zu 1 Jahre 6 Mo- gelegenen Schlafzimmer nicht allein. Frau Ludwig, die eine Anklage Regierung in die famose Lex Heinze partout nicht hineinhaben naten Zuchthaus der Glaserlehrling Mag Im zu wegen schwerer Kuppelei erhielt, stand gestern vor der achten Straf­9 Monaten Gefängnis berurteilt. Bei den dritten fammer des Landgerichts I . Durch die stattgehabte Beweisaufnahme will, ergiebt sich von neuem aus einer Gerichtsverhandlung, die sich des Diebstahls Beschuldigten, dem Glaferlehrling Heinrich hielt der Gerichtshof für erwiesen, daß die Angeklagte das unfittliche dieser Tage vor dem Schöffengericht in Königsberg i Pr. ab- Lublin , wurden Bedenken in betreff seiner zurechnungsfähigkeit Treiben ihrer Tochter nicht nur geduldet, sondern auch begünstigt gespielt hat. Ein Herr Kay, Juhaber des am Ort befindlichen geltend gemacht und beschlossen, ihn auf seinen Geisteszustand unter­Warenhauses 11. Co., hatte sich den antisemitischen suchen zu lassen. Von den übrigen Angeklagten wurden die Glaser- hatte. Es wurde deshalb auf die Strafe von einem Jahre " Deutschen General: Anzeiger" zu einer Beleidigungs- meister Bernhard Hafenkamp, Karl Rundtmaun und August 31 thans erkannt, auch die sofortige Verhaftung der Ver­flage herausgesucht, weil dieser neben zahlreichen, aber unbehelligt Reuter der schweren Hehlerei für überführt erachtet und zu zwei urteilten verfügt. gebliebenen socialdemokratischen Blättern über Schamlosig

Gerichts- Beitung.

dem großen

feiten berichtet hatte, die von Katz gegen die in seinem Waren- Jahren sechs Monaten bezw. je ein Jahr drei Monate Zuchthaus berurteilt. Die minder beteiligten übrigen An­hause beschäftigten Verkäuferinnen begangen worden waren. geklagten traf eine geringe Gefängnisstrafe, die Angeschuldigten Durch Zeugenaussagen wurde in der Verhandlung u. a. folgendes Gustav Hafenkamp, Karl Haupt, with. Wolff. Otto festgestellt: Frl. Lisbeth St., die 5 Jahre bei stats war, ist von ihm Schulz und Karl Seeliger wurden freigesprochen. öfter attackiert worden, sollte ihn in seiner Wohnung besuchen, erhielt von ihm 1898 eine Aussteuer zugesichert, als er erfuhr, sie habe einen Bräutigam.

Frl. Gertrud W. warf den Katz samt dem Stuhl, auf dem saß, um, als er sie gewalt­er im Coimptoir allein natürlich sam um die Taille faßte und zu sich niederziehen wollte.

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Socialdemokratischer

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Der Arbeiter

Die Polizei gegen Vereinsvergnügen. Gerold in Halle hatte für den Schützenverein Tirol" einen Saal zur Abhaltung eines Vergnügens besorgt und die notwendigen Be­fanntmachungen im Voltsblatt für alle" veranlagt. Die Behörden saben das Vergnügen als eine öffentliche Tanzlustbarkeit au und G. wurde als ihr Veranstalter angeflagt, weil er nicht die

Wahlverein f. den 6. Berliner Freie Volksbühne.

Reichstags- Wahlkreis.

Den Parteigenossen zur Nachricht, baß unser Mitglied, der Instrumenten macher

Georg Woitas,

Neue Hochstraße 30, am 13. Februar verstorben ist. Die Beerdigung findet am Freitagnachmittag 3 ühr von der Wohnung aus nach dem Freireligiösen Friedhof, Pappel- Allee, statt.

Um zahlreiche Beteiligung ersucht Der Vorstand.

Den Parteigenossen zur Nachricht, daß unser Mitglied, der Schloffer

Sonntag, nachmittag 2 Uhr: 4. Abteilung im Lessing­Theater: Rosmersholm.

2. Abteilung im Carl Weiss- Theater: Hamlet, Prinz von Dänemark .

Heine- Abend.

Sonnabend, den 17. März, in der Brauerei Friedrichshain. Vortrag über Heinrich Heine , Recitation und Gesangs­vorträge, Kammermusik etc.

Festmarken nur für Mitglieder sind in allen Zahlstellen vom 15. Februar ab erhältlich. 228/13 Der Vorstand. I. A.: G. Winkler.

Orts- Krankenkasse

Friedr. Hieronimus der Bildhauer, Stuccateure

am 13. Februar verstorben ist. Die Beerdigung findet am 16. Februar, nachmittags 22 Uhr in Heckelberg bei Eberswalde statt. Der Vorstand.

Am 12. d. Mr. verstarb nach langen schweren Leiden mein geliebter Mann, unser guter Bater, mech. Instrumenten­

macher

Gerg Woitas

im 52. Lebensjahre. Um stilles Bei: leid bitten die Hinterbliebenen:

Frau Woitas nebst Kindern. Die Beerdigung findet am Freitag, nachmittags 8 Uhr, vom Trauerhaule Neue Hochstr. 30, aus, nach dem Frei­religiösen Friedhof, Pappel- Allee, aus statt.

und verwandter Gewerbe zu Berlin .

Bekanntmachung.

Nachstehende, erste Statutenabande­tung tritt mit dem heutigen Tage

in Kraft.

§ 13, 261. 1, 3ifier 3, lautet jetzt: Im Fall der Erwerbsunfähigteit vom ersten Tage nach dem Tage der Erkrankung ab für jeden Kalen dertag einschließlich der Sonn- und Festtage ein Krantengeld usw.( statt wie bisher vom dritten Tage ab). Berlin , den 15. Februar 1900. Der Vorstand. J. A.: C. Storch, Vorsitzender.

270/6

Wir machen gleichzeitig bekannt, daß Beschwerden in Kaffen- Angelegen heiten schriftlich an den Vorigenden

Gentral- Kraufen- u. Sterbe- torch, NW . Alt- Moabit 132,

fasse der Tischler ut.

( Ortsverwaltung Berlin H.). Am 12. d. M. verschied nach langem Leiden das Mitglied unsrer Kasse

zu richten oder im Kaffenlofal nieder: zulegen find. Sprechstunden des Borsigenden Dienstags, abends von 7-8 Uhr im Kassenlofal. Der Vorstand.

Emil Wagner Für Vereine!

im Alter von 48 Jahren.

184/6

Die Beerdigung findet heute, nach­

Sonntag, den 25. Februar, und Sonnabend, den 17. März, frei geworden. Festsäle

mittags 4 Uhr, von der Halle des Neues Klubhaus,

Emmaus- Kirchhofs aus statt.

Die Ortsverwaltung. Todes- Anzeige.

Kommandantenstr. 72. Jeden Sonntag: Grosser Ball.

Allen Freunden und Bekannte die Empfehle allen Freunden u. Beidler­

traurige Nachricht, daß meine liebe Frau Bertha Lichtwardt geb. Landsberg am 13. Februar, nach langen Leiden entschlafen ist. 24146 Die Beerdigung findet am Freitag, den 16. d. M., von der Halle der Auferstehungs- Gemeinde in Weißen: see aus statt.

Der trauernde Gatte

Hermann Lichtwardt.

Drndfehler- Berichtigung.

Die in der Nummer vom Sonntag, ben 11. Februar, enthaltene Todes: anzeige des Malers Johannes Markau ist dahin zu berichtigen, daß der Name des Verstorbenen

Johannes Markan

heißen muß.

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Dr. B., Schöneberg . Der Bundesrat hat den Anfang des 20. Jahr hunderts für den 1. Januar 1900 in aller Form beschlossen. der Provinz Brandenburg ausgeschieden und bildet einen Verwaltungs­bezirt für sich; als Aufsichtsbehörde gilt jedoch das Oberpräsidium ber Provinz Brandenburg .

e. G. Die Stadt Berlin ist nach dem Gesek vom 30. Juli 1883 aus

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