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Schmerzen und Plagen belegen und peinigen, und eben dieselbe beschuldigungen und Beschuldigungen Mitangeklagter, die dann als Menschen, daß sie nicht zeugen, und die Frauen, daß sie nicht freiwillig erfolgt in das Protokoll eingetragen wurden. Mit der empfangen, und die Männer, daß sie den Weibern, und die Weiber, ausführlichen Beschreibung der übrigen Folterungsarten wollen daß sie den Männern die ehelichen Werke nicht leisten können, wir die Leser verschonen. Es genügt zu erwähnen, daß sie ge­verhindern. Ueberdieses den Glauben selbst, welchen sie bei wöhnlich in drei stufenweise anzuwendenden Arten oder Grade ein­Empfangung der heiligen Taufe angenommen haben, mit eid geteilt wurden. Der erste Grad umschloß den Marterstuhl, das brüchigem Munde verleugnen. Und andere überaus viele Leicht- Festbinden der Hände auf dem Rücken, die Daumenstöcke und die fertigkeiten, Freuden und Laster, durch Anstiftung des Feindes des Peitsche. Der zweite Grad fügte ein die Haut zerschneidendes menschlichen Geschlechtes zu begeben und zu vollbringen, sich nicht Einschüren, sowie das Anlegen und Zuschrauben der Beinstöde fürchten, zu der Gefahr ihrer Seelen, der Beleidigung göttlicher hinzu. Der dritte Grad verordnete das Ausreden der Glieder auf Majestät und sehr vielen schädlichem Erempel und Aergerniß." der Leiter mit dem gespickten Hasen oder, nach der Schwere des Was hier in der pfäffisch- barbarischen Sprache als Heren- Verbrechens, andere geeignete Mittel", die die Foltergrade ber­berbrechen aufgezählt wird, wurde drei Jahre später in ein juristi- schärften. Hatten die Richter auf solche unmenschliche Weise das sches System gebracht, durch historische" Beispiele erläutert und Geständnis des Gefolterten erpreßt und es gab kaum einen erhärtet, und darauf ließ sich dann ein Gebäude von beispielloser unter Tausend, der der fortgesetzten Anwendung der Tortur stand­Scheußlichkeit errichten. Dieses Werk, das verruchteste und zu halten konnte so war der Prozeß zu Ende. Scheiterhaufen gleich das läppischste, das verrückteste und dennoch unheilvollste Buch oder besten Falles die Begnadigung zum Schwerte " beschlossen der Weltliteratur", wie es ein Kulturhistorifer nennt, ist aus der dann den Justizmord und erlösten den Unglüdlichen aus seiner Feder von zwei Dominikanermönchen, Jakob Sprenger und Hein- Qual. rich Justistor geflossen, denen Innozenz VIII . als seinen ge­liebten Söhnen" die Bekämpfung der Hererei in Deutschland über­trug. Das von ihnen verfaßte Buch ist der sogenannte eren Hammer"( Malleus maleficarum), die Bibel aller Herenver­folger bis in das 18. Jahrhundert hinein.

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Die Herenprozesse wüteten etwa drei Jahrhunderte lang und haben Hunderttausende von Opfern gefordert. Ihr Hauptplatz war Deutschland , das innerlich zerissenste, von Kriegen und Plagen aller Art am meisten heimgesuchte Land. Das Auftreten der Re­formation hat den Herenprozessen keinen Einhalt geboten. Eher das Gegenteil: der verbohrte Teufelsglaube Luthers hat dem Herenwahne nur frische Nahrung geliefert. Erst das 18. Jahre hundert mit seinem Geiste der Aufklärung hat das Ende des blutigen Spules gesehen. Aber seine Ausläufer reichen sogar in unsere Zeit hinein. Noch im Jahre 1877 wurden in Meriko fünf Heren gerichtlich verbrannt. Der Herenglaube aber wohnt nicht nur jenseits des großen Ozeans. Man braucht nur auf das flache Land, in den Herrschaftsbereich des Klerus hinauszugehen, um noch den Geist des Herenhammers" zu spüren und mit dem Ge­fühl innerer Beschämung zu gewärtigen, wie oberflächlich trob aller Anstrengungen die Wirkung der Aufklärung auf die in Banden ökonomischer Rückständigkeit lebende Volksmasse bis heute noch geblieben ist.

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Kleines feuilleton.

Aus dem Tierreiche.

Einige Stilproben werden genügen, uns einen Begriff von dem Charakter dieses Buches zu geben, das nur ein Görres ein in den Intentionen reines und untadelhaftes Wert" nennen fonnte. An die Spitze der ganzen Ausführung stellen die beiden Gottesmänner den Saß: wer die Hererei leugnet, ist selbst ein Kezer. Damit wird die Behauptung: es gibt Heren, die mit teuflischer Hilfe den Menschen schaden", zu dem Range eines tirchlichen Dogmas erhoben. Gleich darauf wird die Autorität der Kirche und der Heiligen Schrift zur Beantwortung der Frage in Anspruch genommen, ob der geschlechtliche Bund zwischen Heren und Teufel zur Erzeugung von Menschen führen kann. Die Frage wird bejaht, wie überbupt die Phantasie beider Mönche mit Vor­liebe bei den geschlechtlichen Dingen verweilt, dabei das Scheuß­lichste und Schändlichste erdichtend. So wird eingehend untersucht, in welcher Weise die Schwarzkünstler den ehelichen Aft stören förnen; ob und wie sie das männliche Glied vom Körper trennen fömmen, und was dergleichen krankhaften Blödsinns mehr ist. Die Lehre vom Bunde der Heren mit dem Teufel, die der Angelpunkt des Herenhammers" ist, findet ihre Krönung in der detaillierten Heimisches Vogelleben im Januar. So erfreulich Beschreibung, wie die Heren vom Teufel verführt werden, ihm ein so milder Winteranfang, wie der diesjährige für den Bogel den Treueid leisten, durch die Luft fliegen, mit den Dämonen sich schüßer sein mag., so wenig interessant erscheint er doch dem wissen­vermischen, Tiergestalt annehmen, Hage! machen, Krankheiten beschaftlich arbeitenden Ornithologen; denn so reichlich er in strengeren wirken usw. Añes, was je von der geängstigten Volfsphantafie intern Gelegenheit findet, an feltenen nordischen Vögeln er­in diesen Punkten geschaffen, von der Sage und Religion versehnte Beobachtungen zu machen, so wenig des Interessanten bietet -wertet worden ist, wird hier fleißig zusammengesucht und als reine Wahrheit vorgetragen. Der Richter hat dann den betreffen den Einzelfall der Zauberei auf diesen Tatbestand zu prüfen. Stroßt der theoretische" Teil des Herenhammers" von Blödsinn und Schmus, so ist die praktische Anleitung zum gericht­lichen Verfahren gegen die Heren in buchstäblichem Sinne des Wortes mit Blut geschrieben. Das gerichtliche Verfahren, das hier empfohlen wird und das tatsächlich später den Einzug in die ge­famte Gerichtspragis gefunden hat, ist das sogenannte In quisitionsverfahren, bei dem der Angeklagte, aller Ver­teidigungsmittel beraubt, nicht nur der Gnade oder Ungnade der Michter, sondern auch der Nache seiner ärgften Feinde schußlos preisgegeben war. Sein Wesen bestand darin, daß die alte Regel bes germanischen Rechtes: tvo tein Kläger , da ist auch kein Richter", durch den Grundsaß, daß zur Einleitung des Prozesses und Verhaftung des Angeklagten schon das böse Gerücht oder die Denunziation genüge, abgelöst worden war. Keinem Verhafteten durfte aber ein Belastungszeuge genannt werden. Zugelassen als Beugen wurden alle möglichen Personen, die nach dem alten Rechte sonst ausgeschlossen waren: Mitschuldige, Meineidige, die aller­mächsten Familienverwandten, aber auch die Feinde des Angeklagten. Die Hilfe eines Rechtsbeistandes und das Recht der Berufung an eine höhere Instanz waren im Inquisitionsprozeß ausgeschlossen. Dem Inquisitor war verboten, Wilde und Schonung zu zeigen. Kein Widerruf, keine Versicherung der Uebereinstimmung mit dem Glauben der Kirche konnte den Angeschuldigten retten: aus den Klauen der Inquisition gab es meistens nur einen Ausweg den Tod durch den Arm des Henkers. Und endlich, um das Maß voll zu machen, wurde die unschuldige Familie des Verurteilten ihres Eigentums durch die gefeßlich ausgesprochene Konfistation beraubt. Wie unter der Herrschaft dieses Verfahrens die Untersuchung wegen Zauberei aussah, fann man sich bei der Unwirklichkeit des Verbrechens schon lebhaft vorstellen. Brach z. B. ein Hagelwetter los und es wurde zu gleicher Zeit eine alte Frau im Felde be­merit, so war man überzeugt, dieses Wetter rühre von ihrer Zauberei her. Doch der Herenprozeß wäre niemals das geworden, als was er in der Geschichte der Menschheit dasteht, hätte die In quisition nicht das Mittel gehabt, die Angeklagten zum frei­willigen" Geständnis zu bringen. Dieses Mittel war die Folter, der Hauptbestandteil aller Beweisführung, das eigentliche Symbol des Herenprozesses. Ihre ausgesuchte, entfebliche Grausamkeit er preßte den unglücklichen Angeflagten die ungeheuerlichsten Selbst­Verantw. Redakteur: Alfred Wielepp, Neukölln.- Druck u. Verlag:

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ihm ein gelinder Winter, der nur die allergewöhnlichsten nordischen Gäste bis zu unseren Breiten herabzuführen vermag und selbst diese nur in verschwindend geringer Anzahl. Freilich, wenn in Petersburg Tauwetter herrscht, dürfen wir auf die prächtigen Hafengimpel nicht rechnen, und solange die nordischen nahrungs­reichen Seen, Küsten und Teiche noch eisfrei sind, haben all bie zahlreichen nordischen Schwimmvögel feine Veranlassung, ihre stille, friedliche Heimat mit dem lärmenden und schießluftigen Mittel­ europa zu vertauschen. Aber die munteren, ewig zänkischen Berg­finfen werden wir doch hin und wieder auf den Brachfeldern beobachten können, wie sie wogenden, zudenden Fluges von einem Distelgestrüpp zum anderen eilen. Vielleicht ist uns sogar das Glück beschieden, der farbenduftigen Seidenschwänze ansichtig zu werden, wie sie mit ruhiger Gefräßigkeit in fürzester Frist einen Ebereschenbaum seiner leuchtenb roten Beeren entfleiben. Die ein­fach, aber gefällig gezeichneten Schneeammern streichen auf den Fluren umher und kommen bei ſtrenger Kälte bis in unsere Höfe, um vor den Scheunen in Gesellschaft von Buchfinken, Feldsperlingen und Grünlingen nach ausgeschüttetem Unkrautgefäme oder nach ber streuten Getreidekörnern zu suchen. Haubenlerchen und Gold­ammern leisten ihnen dabei gerne Gesellschaft. Dem freien Felde dagegen drüden jetzt die Krähen das charak teristische Gepräge auf, und ihr rauhes, mißtöniges Krächzen, sowie ihre traurigen Priestergewänder beleben fast allein und ausschließ lich die öde, trübe, nebeldampfende oder schneebedeckte Landschaft. Am Waldrande treiben sich lockend und zwitschernd die lustiger Leinzeifige umher, um sich von Zeit zu Beit ermüdet in fleinen Trupps auf den höchsten, biegsam dünnen Zweigen der lichtwipfe­ligen Birken und Erlen niederzulassen, sich da vergnüglich im Winde auf und nieder zu schaukeln und dazu in ungezwungenem Verein ein schlicht gesellig Liedchen anzustimmen. Der Nadelwald aber widerhallt vom Gelod gelber und roter Kreuzschnabel, und gar prächtig stechen die fatten Farbentöne dieser nordischen Bapageien" ab von dem dunklen Grün der Nadelbäume, vom feuschen. Weiß der glitzernden Schneekristalle. Noch schöner fast nehmen sich in solcher Umgebung die großen nordischen Gimpel aus, deren weh­mütige Flötentöne so recht hineinpassen in die erstorbene, traurige, wintertote Landschaft. Ja, farbenduftig, harmlos, zutraulich ist alles, was der Norden im Winter zu uns herabsendet, und es wäre nur zu wünschen, daß diesen lieblichen Kindern stillfriedlicher Gegenden bei uns ein besserer Empfang zuteil würde, als dies vielfach geschieht. Hier haben die Vogelschutzvereine ein noch gar weites Arbeitsfeld vor sich.

K. F. VorwärtsBuchdruckerei u.Verlagsanstalt Paul Singer& Co., Berlin SW.