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Nr. 61.

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Vorwärts

Berliner Volksblatt.

17. Jahrg.

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Centralorgan der socialdemokratischen Partei Deutschlands .

Redaktion: SW. 19, Beuth- Straße 2.

Fledermäuſe.

Es muß wohl tiefe Nacht sein im Deutschen Reich. Die Fleder­mäuse huschen durch das Dunkel, gespensterhaft, unheimlich; fie schwirren uns dicht über den Köpfen, und von ihren Flügeln stäubt es wie alter, muffiger Wahn, den wir längst überwunden glaubten, und der doch noch immer peinvoll wirkt und wühlt. All die helle Heiterkeit, die seit der Renaissance über die Menschheit gekommen, ist verloren, die Freiheit tot, das Licht erstickt. Kellerlust umweht uns, und an der spinniebumsponnenen Dede jagen die Fledermäuse, die Herren der Nacht.

In solcher Stimmung mag ein empfindsamer Künstler die Reichstagsfizung am Dienstag verlassen haben, niedergedrückt von den Reden der Rören, Gröber und Stöcker. Ein tiefer Niß Klafft in unsrer Kultur, der Unrat aller Jahrhunderte wuchert in unsere Zeit hinein, und die allzu lebendigen Toten führen das große Wort und ommandieren den Reigen.

Mittwoch, den 14. März 1900.

Im übrigen fühlte sich, wie bei den Fleischbeschau- Verhandlungen, die konservativ- klerikale Mehrheit in dem Bewußtsein ihrer über­legenen Gewalt. Wenn die Rören und Gröber die Protestbewegung der Künstler und Gelehrten durch Einstreuung verdächtigender Er­findungen karikierten, so johlte man fast rechts und in der Mitte vor Entzücken. Der Domkapitular Schädler führte ein feistes Strahlen spazieren, als hätte er soeben alle modernen Erzeugnisse der Kunst und Wissenschaft verbrannt- nebst ihren Urhebern natürlich... liberale Bassermann, An der Jagd auf die Fledermäuje beteiligten sich der National­der eine matte Rede gegen die Bea schlüsse der Mehrheit hielt, und der Freifinnige Bech, der zwar einen geistreichen Freund citierte, leider aber nicht dessen, sondern seine eigne gutgemeinte Schußrede für die freie Kunst hielt. Mit kräftigem und wirksamem Sarkasmus ging der Freifinnige Schrader in straffen Säßen den Reaktionären zu Leibe, und von unsrer Seite geißelte Bebel mit wuchtigen Worten die Heuchelei der ganzen Sittlichkeitsbewegung; er wies auf die Gefahren hin, die angesichts unsrer Rechtsprechung aus der elastischen Die lex Heinze, durch die Kunst und Literatur für die uns Formulierung der Strafbestimmungen drohen und er hob hervor, züchtigen Vorstellungen mißgestalteter Gefühlsbarbaren bestraft wie gerade der bedeutsamste Paragraph, der wichtiger sei als das werden soll, wurde am Dienstag in dritter Lesung beraten. Die Sigung wurde durch die Generaldebatte ausgefüllt. Kurz vorher waren die ganze übrige Gesetz, ängstlich gehüteten Kompromißanträge der flerital- konservativen gelassen worden. Mehrheit bekannt geworden. Sie verzichten im Interesse des Zustandekommens" des Gesetzes auf den wertvollen Arbeitgeber paragraphen sowie auf die Bestimmung über die Herauffezung des Schutzalters, und verändern unwesentlich die gegen die Kunstfreiheit Und die Regierung? Staatssekretär Nieberding ergriff gerichteten Bestimmungen, ohne die Beschlüsse der zweiten Refung furz vor dem Schluß das Wort und sagte, was man neuerdings in der irgend wie ungefährlicher zu machen; in ihrer Unbestimmtheit bleibt Regierung zu sagen pflegt: weder ja noch nein. Das Kompromiß sei nicht auch die Kompromißfassung eine schwere Bedrohung künstlerischen zwischen der Regierung und den Parteien abgeschlossen, sondern Schaffens. Nachdem das Gesetz so seines socialpolitisch wichtigsten zwischen den Parteien. Die Regierung bleibe bei dem, was sie in Inhalts beraubt, bleibt eben nur ein Specialgesez gegen die Kunst der zweiten Lesung für annehmbar erklärt habe; indes über übrig, eine Teilzahlung auf die früher oder später wieder zu erwartende den Theater- Paragraphen schien Herr Nieberding mit sich reden große Umsturzvorlage, ein heimtüdischer Knebelverjuch wider die moderne lassen zu wollen. Da der Regierungsvertreter ausschließlich gegen Weltanschauung und gegen die geläuterte Sittlichkeit freier Humanität. Die Zinke polemisterte, möchte man beinahe hoffen auch das ist Büßte man nicht, daß das Gesez infolge des Zuhälterprozesses ja neueste, seltsamste Regierungstaktik Heinze entstanden, könnte man beinahe vermuten, es sei eigentlich schlüsse der Rechten sei. eine lex Note, eine Frucht jenes Standals, wo Personen, die intimste Beziehungen zu Hofkreisen haben mußten, durch eine Flut schmutziger Schriften und Bilder Aergernis und Verstörung erregten.

Haus und Tribünen waren start besetzt. Die Regierung war burch Herrn Nieberding vertreten; bald erschien auch Fürst Hohenlohe, der mit bewunderungswürdiger Aufmerksamkeit den vielfach recht unerquicklichen, seichten und öden Erörterungen folgte. Sein Sohn fauerte zu seinen Füßen auf der Treppe, die zur Redner­tribüne hinaufführt.

Die Generaldebatte war im wesentlichen eine Specialdebatte über die Kunstparagraphen. Die große Protestbewegung der Intellektuellen beherrschte die Diskussion. Die Nören, Gröber, Stock­mann, Himburg, Stöcker antworteten auf die Protestreden, die außerhalb des Hauses gehalten worden sind. Freilich stand, was fie fagten, tief unter dem, was die Protestler gesprochen haben; aber es tommt der Mehrheit des Reichstags, wie Herr Stöder meinte, nicht auf die Intelligenz, sondern auf das Christen­

tum an.

Die ganze schwärzliche Heinzegarde verfolgte diesmal die Taktit, sich zu stellen, als ob die Paragraphen nur gegen gemeine Schmutzereien gerichtet seien und die wirkliche große Kunst nicht berührten. Aber wozu dann überhaupt neue Bestimmungen? Bieten die bestehenden Gesetze nicht genug Handhaben gegenüber dem unkünstlerischen Boten tum? Hat der vorhandene Unzuchtsparagraph nicht bereits zu fläglichen Mißgriffen geführt? Es sei an den Leipziger Unfittlichkeits­prozeß erinnert, der vor einem Jahrzehnt die Gemüter erregte, der ernst strebende Schriftsteller auf die Anklagebant führte und der ent­hüllte, daß ein moderner Staatsanwalt, der über Kunst richtet, den Namen Hebbel niemals vernommen hatte. Sind nicht wiederholt Werke eines der feinsten Künstler, Maupassants, unter Anklage ge= stellt worden? Hat man nicht ein Werk rigoroser Sittenſtrenge, wie Jbsens Gespenster" jahrelang von der Bühne polizeilich ver­bannt? Usw. usw.! Es ist schlechterdings nicht abzusehen, warum unfre Dunkelmänner den Begriff von Darstellungen brauchen, die das Schamgefühl verlegen, ohne unzüchtig zu sein, wenn man nur Echutz gegen die rohe Gemeinheit haben will.

"

Es ist denn den Braven auch nicht völlig gelungen, ihre wirt­lichen Abfichten hinter der Entrüftung über den Barrisonstandal und Gemeinheiten in Schrift und Bild zu verbergen. Herr Rören, der einen merkwürdigen Stolz darin setzte, in der heutigen Kunst möglichst unwissend zu erscheinen, verriet sich, als er den Heraus­geber der Jugend" in München als ganz besonderen Interessenten der lex Heinze bezeichnete. Herr Gröber, ein andrer Centrumsjurist, berriet fich, als er von der einen offenbarten Moral sprach, ohne die die Gesellschaft wert sei, daß sie zu Grunde gehe. Herr Stöder, dieser eiskalte, einstudierte Zelot, verriet sich, als er von den schlauen Teuf- ln" sprach, den Künstlern, Schriftstellern, Gelehrten ohne christlichen Glauben, als er bemerkte, daß es sehr ünstlerisch ausgeführte Darstellungen gebe, die gleichwohl das Schamgefühl verletzten. Also: nicht nur, wie sie behaupten, die unsaubere Unfunft soll getroffen werden, sondern auch die größte Stunst, sofern sie eines Stöders oder Rörens Schamgefühl verlegen, die ganze junge freie Lebensauffassung überhaupt. Merkwürdig ist es, daß die Herren von einer christlichen Moral reben, von einem normalen Schamgefühl. Mindestens sollten fie doch eine katholische und eine protestantische Moral, ein tatholisches und ein protestantisches Scham­gefühl anerkennen. Luthers Worte und Handlungen haben das fatholische Scham- und Moralgefühl eben fo häufig verlegt wie etwa gewisse litterarische Aeußerungen des Marienkultus den Evan­gelischen anstößig erschienen sind.

der Arbeitgeber Paragraph fallen Auch Herr Stöcker bedauerte, für ihn sei der Arbeitgeber- Paragraph wertvoller als als alles andre, aber gleichwohl- der Brave! Teistete er blutenden Herzens Berzicht auf ihn, weil doch nun einmal die Regierung nichts von

ihm wissen wolle.

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daß er gegen die Be­

Der Reichsparteiler Dr. Stodmann, Konsistorialpräsident aus Westfalen, bereicherte die Aeſthetit um die folgende Perle:" Eine andre Muse als eine keusche fann es selbstverständlich nicht geben." Auf dieser geistigen Höhe bewegten sich durchweg die Apostel der lex Heinze.

Am Mittwoch wird die Specialberatung begonnen.

Die von den Abag. Graf v. Bernstorff( Rp.), Himburg( Konj.), som promißanträge haben folgenden Juhalt: Rören( C.) mit Unterstützung von 205 Abgeordneten eingebrachten 1. Zunächst foll§ 181b der zweiten Lesung gestrichen werden. Derfelbe lautet:

Die Vorschriften des§ 180 finden keine Anwendung auf die Vermietung von Wohnungen an Frauensperionen, welche gewerbs: mäßig Unzucht treiben, sofern damit nicht eine Ausbeutung des Lesung folgenden Wortlaut: Der hier angezogene§ 180 hat nach den Beschlüssen der zweiten

unfittlichen Erwerbs der Mieterin verbunden ist."

Wer gewohnheitsmäßig oder aus Eigennutz durch seine Ver­mittelung oder durch Gewährung oder Verschaffung von Gelegen heit der Unzucht Vorschub leistet, wird wegen Stuppelei mit Ge fänguis nicht unter einem Monat bestraft; auch fann zugleich auf Geldstrafe von einhundertfünfzig bis zu sechstausend Mart, auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte, fowie auf Zulässigkeit von Bolizeiaufsicht erkannt werden. Eind mildernde Umstände vor handen, so kann die Gefängnisstrafe bis auf einen Tag ermäßigt

Expedition: SW. 19, Beuth- Straße 3.

1. zu geschäftlichen Zwecken an öffentlichen Straßen, Plägen oder andren Orten, die dem öffentlichen Verkehr dienen, in Aerger­nis erregender Weise ausstellt oder anschlägt;

2. einer Person unter 16 Jahren gegen Entgelt überläßt oder anbietet." Nach den Beschlüssen der zweiten Lesung lautete der Paragraph: Mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu sechshundert Mart wird bestraft, wer Schriften, Abbildungen oder Darstellungen, welche, ohne unzüchtig zu sein, das Scham­gefühl gröblich verlegen, einer Person unter achtzehn Jahren gegen Entgelt überläßt oder anbietet oder zu geschäftlichen Zwecken oder in der Absicht das Schamgefühl zu verletzen an öffentlichen Straßen, Blägen oder andren Orten, die dem öffentlichen Vers fehr dienen, in Aergernis erregender Weise ausstellt oder an fchlägt."

6. Der§ 184b foll folgende Fassung erhalten:

Wer innerhalb öffentlicher Schaustellungen, Aufführungen oder Vorträgen von Gesangs- und sonstigen Unterhaltungsstücken öffent lich ein Aergernis giebt durch eine Handlung, welche, ohne un züchtig zu sein, das Schamgefühl gröblich verletzt, wird mit Ge fängnisstrafe bis zu einem Jahre oder mit Geldstrafe bis zu ein tausend Mark bestraft."

werden.

Dieser Paragraph soll als§ 188a vor§ 184 eingefügt In der zweiten Lesung war der Baragraph in folgender Fassung zur Annahme gelangt:

Mit Gefängnisstrafe bis zu einem Jahre oder mit Geld­strafe bis zu eintausend Mark wird bestraft, wer öffentlich thea­tralische Vorstellungen, Singspiele, Gesangs- oder deklamatorische Vorträge, Schaustellungen von Personen oder ähnliche Auf­führungen veranstaltet oder leitet, welche durch gröbliche Ver legung des Scham- und Sittlichkeitsgefühls ergernis zu erregen geeignet sind.

Gleiche Strafe trifft denjenigen, welcher in öffentlichen thea tralischen Vorstellungen, Singspielen, Gesangs oder deflas matorischen Vorträgen, Schaustellungen von Bersonen oder ähn lichen Aufführungen durch die Art seines Vortrags oder Auf­tretens das Scham- und Sittlichkeitsgefühl gröblich verletzt."

Politische Nebericht.

Berlin , den 13. März.

Schule und Kirche.

D

Das preußische Abgeordnetenhaus ist in der Be­ratung des Kultusetats nun mit Hilfe einer Abend­sigung glücklich beim Kapitel Elementar Unterrichts. wesen" angelangt. Wenn man aber glaubt, daß trok der ausgedehnten Debatten einmal die Frage der Volksschule von Grund aus erörtert würde, so befindet man sich in einem schweren Irrtum. Da die Herren Volksvertreter" wohl selten oder nie in die Lage kommen, ihre Kinder in die Volks­schule zu schicken, so haben sie an der Entwickelung dieses nstitute fein allzu großes Interesse. So kommt es, daß in Preußen, das einst mit Recht stolz auf seine Voltsschule war, die Volksschule allmählich verkümmert. Zwar hat der phrasen­reiche Minister Bosse einmal die Volksschule als das kost­barste Juwel in der Krone Preußens bezeichnet, aber allzu große Fürsorge läßt man diesem Juwel nicht angedeihen. Das einzige, worauf die Mehrheit des Abgeordnetenhauses ängstlich bedacht ist, ist die völlige Unterwerfung der Volksschule unter die Kirche. Fort und fort ertönt der Ruf nach einen neuen Volksschul- Gesetz auf konfessioneller Grundlage, wie es der Minister v. Zedlig einst dem Landtage vorgelegt hatte, das er aber infolge der tiefgreifenden Ent­rüstung wieder zurückziehen mußte. Da nun die fonservativ­Klerikale Mehrheit ein neues Volksschul- Gesez jetzt nicht er­zwingen kann, begnügt sie sich mit kleineren Maßnahmen, die aber sämtlich auf eine Verfromimung der Schule hinauslaufen. Die Verfolgung tritt nur auf Antrag der Eltern oder des So hat z. B. die Budgetkommission von den im Etat ge­forderten sechs neuen Streisschulinspektoren- Stellen im Hauptamt soll gestrichen werden. Er lautete nach den Beschlüssen in zweiter abgelehnt. Nicht etwa aus finanziellen Gründen, sondern 3. Auch der§ 182 a, der sogen. Arbeitgeber Baragraph, mur eine einzige, die für Schöneberg , bewilligt, alle übrigen aber Lesung: weil sie auf dem Standpunkt steht, daß die Geistlichen Arbeitgeber oder Dienstherren und deren Vertreter, welche die Kreisschulinspektion im Nebenamt auszuüben hätten, unter Mißbrauch einer durch das Arbeits- oder Dienstverhältnis damit die Verbindung zwischen Kirche und begründeten wirtschaftlichen Abhängigkeit durch Androhung oder Schule aufrecht erhalten wird. Um die Wieder­Berhängung von Entlassung, von Lohnverkürzung oder von herstellung dieser Forderung drehte sich die heutige Debatte andren mit dem Arbeits- oder Dienstverhältnis zusammenhängenden im Abgeordnetenhause. Während die gesamte Linke und selbst Nachteilen oder durch Zusage oder Gewährung von Beschäftigung, die Freikonservativen für die Bewilligung der geforderten von Lohnerhöhung oder von andren aus dem Arbeits- oder Dienst­

werden."

2. Der§ 182 foll gleichfalls gestrichen werden. Derselbe Tantet:

Wer ein unbescholtenes Mädchen, welches das achtzehnte Lebensjahr nicht vollendet hat, zum Beischlafe verführt, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahre bestraft.

Vormunds der Verführten ein,"

"

0

verhältnis sich ergebenden Vorteilen ihre Arbeiterinnen oder Stellen eintraten, widersprachen die Konservativen und das sonstigen weiblichen Dienstverpflichteten zur Duldung oder Ber- Centrum diesem Verlangen aufs heftigste. Abg. v. Pappen­übung unzüchtiger Handlungen bestimmen, werden mit Gefängnis heim( f.) widersetzte sich einer Beschränkung des Einwirkens bis zu einem Jahre bestraft. Sind mildernde Umstände vorhanden, der berufenen Diener der Kirche" auf die Schule unter dem so tann auf Geldstrafe bis zu fechshundert Mark erkannt werden. Hinweis, daß des Wissens wichtigste Grundlage die Er Die Verfolgung tritt nur auf Antrag ein." vorlage wiederhergestellt werden. Er lautete nach den 4. Für§ 184 Nr. 2 foll ber Wortlaut der Regierungs. fenntnis der Heilswahrheiten der Kirche sei, und im friedlichen friedlichen Verein mit diesem Junker betonte der Beschlüssen der zweiten Lesung: Centrumsgeistliche Dauzenberg, daß seine Partei für die Ausübung der Schulinspektion durch Geistliche im Nebenamt eintrete, um hierdurch die Verbindung der Kirche mit der Schule wieder herzustellen.

Mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu eintaufend Mark oder mit einer dieser Strafen wird be­straft, wer

2. unzüchtige Schriften, Abbildungen oder Darstellungen einer Person unter achtzehn Jahren gegen Entgelt überläßt oder anbietet; Die Regierungsvorlage hatte statt achtzehn sechzehn Jahre angenommen. 5. Dent§ 184a foll folgende Fassung gegeben werden:

Mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu sechshundert Mark wird bestraft, wer Schriften, Abbildungen oder Darstellungen, welche, ohne unzüchtig zu sein, das Scham gefühl gröblich verlegen,

Auch der Minister Studt erklärte grundsätzlich auf dem Standpunkt der Frömmler zu stehen, trat aber doch aus praktischen Gründen für die Bewilligung der Stellen ein.

Heute findet wieder eine Abendsigung statt, in der es voraussichtlich zur Abstimmung über diese Forderung kommen wird. Ihr Ausfall ist bei der Zusammenſekung des Ab­geordnetenhauses nicht zweifelhaft.