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Versammlungen.

Versuchter Raubmord. Der Handelsmann Göhrmann aus er sich als Bekannter der Angeschuldigten für den Ausgang der I Großbeeren, welcher einen einträglichen Handel mit Heu und Sache interessirte, bei. Wie es häufig der Fall zu sein pflegt, wurde Stroh nach Berlin   betreibt, hatte sich am legten Dienstage nach Schluß der Verhandlung von der Verurtheilten und wiederum hier eingefunden und für den Verkauf eines kleinen deren Anhang eine in der Nähe des Gerichtsgebäudes ersten Berliner   Reichstags- Wahlkreis faßte an Eine sozialdemokratische Versammlung für den Fuders Heu etwa 60 M. gelöst. Um 4 Uhr Nachmittags machte belegene Restauration besucht. Auch der Tischlermeister er sich mit seinem Einspänner auf den Heimweg. Des starten Gärtner   schloß sich der Gesellschaft an. Am Biertische 16. Dezember endgiltigen Beschluß über die Organisation Regens wegen hatte G. sich in eine Pferdedecke eingehüllt und wurde der Fall noch einmal gründlich besprochen und des kreises. Der Referent Täterow theilte mit, daß er diese auch über seinen mit einer Pudelmüze bedeckten Kopf ge- besonders Herr Gärtner war der Ansicht, daß die soeben erfolgte von dem System der geschlossenen Barteiversammlungen im all­zogen. So hatte er trotz des Unwetters ganz wohlgemuth Marien- Verurtheilung zu Unrecht erfolgt sei. Er soll sich dabei zu gemeinen Interesse auf Anrathen verschiedener Genossen zurück­felde hinter sich gelassen, als ein ziemlich gut gekleideter und folgender Aeußerung haben hinreißen lassen. Ja, bei diesen gekommen sei, einmal um der Behörde jedwede Möglichkeit zum etwa 30jähriger Mann an den Wagen heranirat mit der Bitte Schöffen ist das tein Wunder, wenn da solche Bauern und Einschreiten zu nehmen, und andererseits, um den Wahlverein um einen Platz auf demselben. G. nahm den Fremden gern auf Hammel als Schöffen siten, die zu Allem, ja" sagen, dann müssen nicht zu beeinträchtigen. Er empfahl, den Wahlverein als und bot ihm einen Siz neben sich an. Dies Unerbieten aber lehnte Sie ja verurtheilt werden." Diese Aeußerung hörte ein am Neben- prinzipiellen Vertreter des Kreises anzuerkennen und es jedem jener ab, da er des Wetters wegen seinen Schirm auf- tische figender Mann, welcher es für nöthig hielt, die betreffenden die Mitgliedschaft der Frauen müsse allerdings verzichtet Parteigenoffen zur Pflicht zu machen, demselben beizutreten. Auf spannen wolle und daher beim Fahren hinderlich werden Schöffen zu ermitteln und denselben von dem Gehörten Mittheilung werden, doch sei es denselben nicht benommen, in anderer fönne. Dies erschien nicht auffällig und der Gaft zu machen. Die so geringschäzig Beurtheilten stellten gegen Gärtner lehnte sich im hinteren Theil des Wagens an einen den Strafantrag. Im gestrigen Termine behauptete der An­Form der Partei zu nügen. Bei wichtigen Parteis Leiterbaum. Als man nur etwa noch 150 Schritte von Groß geklagte, daß der Denunziant ihn falsch verstanden haben müsse. Umgegend Konferenzen abhalten, wozu die einzelnen Kreise ihre fragen sei es geboten, daß die Genossen Berling und beeren entfernt war, fragte der Unbekannte, ob man das Dorf Er habe allerdings gesagt, daß die Intelligenz der Schöffen Vertreter wählen. bald erreicht habe, worauf G. auf die deutlich wahrnehmbaren manchmal nicht ausreiche, um ein selbständiges Urtheil zu fällen. Streises empfahl er dagegen weiter, Bezirksvertreter zu wählen, Angesichts der geographischen Lage des erleuchteten Fenster hinzeigte und hinzufügte, daß man sich kurz Beispielsweise habe er einen Mann gekannt, der Hammel hieß. behufs besserer Agitation; dieselben sollen selbständig und unab vor dem Ziele befinde. Unmittelbar daraus fielen plötzlich hinter- Dieser set sehr beschränkt gewesen und als Schöffe habe er nur einander fünf wuchtige Hammerschläge aufs G.'s Kopf, welcher zu Allem ja" gesagt, was der Richter ausführte. Von den ge- hängig vom Vertrauensmann jeder für sich arbeiten. blutüberströmt zusammenfant, sich aber noch soweit aufraffen ladenen Beugen fonnte feiner die beanstandete Aeußerung wört Die Auffassung Dr. Lütgena u's, daß auch Frauen Mit­konnte, um das Gefährt zu verlassen. Indem er sich hierbei mit lich wiedergeben, es wurde aber erwiesen, daß der An- glieder von Wahlvereinen werden können, entsprach nicht der der rechten Hand an der Wagenleiter festhielt, faufte ein sechster geklagte nicht von Schöffen, sondern von" Schöpfen" ge- dem Vorschlag Täterom einverstanden. Auffassung der Versammlung; dieselbe erklärte sich dagegen mit Schlag auf seine Hand und zerschmetterte ihm den Daumen. sprochen habe. Der Staatsanwalt hielt die Sache für so Wohl infolge dieses Schlages wurde das führerlos gewordene schwerwiegend, daß er Bohlmann schlug vor, den Kreis in acht Bezirke ein­eine eingehender. Beweisaufnahme Pferd scheu und raste mit dem Räuber auf dem Wagen nach beantragte, worauf der Gerichtshof den Termin vertagte, um 5; zweiter Bezirk, Stadtbezirke 6, 7, 8, 9; dritter Bezirt, Stadt­zutheilen und zwar wie folgt: 1. Bezirk, Stadtbezirke 1, 2, 3, 4, Großbeeren   hin. Das ungewohnte Geräusch scheuchte die stilen neue Zeugen zu laden. Dorfbewohner auf, welche das Gespann anhielten und nun auch bezirke 10, 11, 12, 13; vierter Bezirk, Stadtbezirke 14, 15; fünfter die fernen Hilferufe G.'s vernahmen. Ehe man indeß recht wußte, Ein traffer Fall von versuchter Erpressung unterlag gestern Bezirk, Stadtbezirke 16, 17; fecher Bezirk, Stadtbezirke 18, 19, um was es sich handelte, war der Verbrecher verschwunden. Man der Prüfung der ersten Straffammer des Landgerichts I  . Am 20; siebenter Bezirt, Stadtbezirk 283; achter Bezirk, Stadtbezirt brachte nun den nicht unerheblich verlegten Händler in den Gast- 31. Mai d. I. erhielt die Hauseigenthümerin Frau B. einen 284. Dieser Vorschlag fand Annahme, worauf folgende Genossen hof von Grothe, wo ihm der zufällig anwesende Dr. Ehrlich aus Brief, der sie in große Aufregung verfegte. Die Verfasserin, die zu Bezirksvertretern gewählt wurden: erster Bezirt, Halfter; Teltow   den ersten Verband anlegte. Zwei Umstände waren es, fich Rosa Bock nannte, beschuldigte die Adressatin der ungeheuer- zweiter Bezirk, Wuttig; dritter Bezirk, Heimann; vierter deren günstige Wirkung Göhrmann das Leben retteten: einmal lichsten Dinge. Die Frau B. habe nicht nur ihre beiden ersten Bohne; fünfter Bezirt, Kleemann; sechster Bezirt, Kubart; die über den mit der Pudelmütze bekleideten Kopf noch hinüber- Männer umgebracht, sondern gehe auch mit dem Gedanken siebenter Bezirk, Stabernack; achter Bezirt, Schell wath. gezogene Decke, welche die Wucht der Hiebe abschwächte; dann um, sich des Dritten, mit dem sie jetzt verheirathet sei, auf Weiter wurde nachstehende Resolution angenommen: das Durchgehen des Pferdes, welches den Mordgesellen entführte gewaltsame Weise zu entledigen, um einen vierten Mann, auf Die Parteigenossen des Kreises sind verpflichtet, dem Wahl­und so hinderte, den Raubmord zu vollenden. Gestern( Freitag) den fie bereits ein Auge geworien, heirathen zu können. Frau verein, als dem prinzipiellen Vertreter des Kreises, beizutreten." Bormittag soll nun in Trebbin   ein Mann festgenommen worden. wurde dann in dem Schreiben aufgefordert, bis zum 2. Juni Von dem zur Tagesordnung stehenden Vortrag wurde Ab­sein, welcher für den muthmaßlichen Räuber gilt und durch einen 1000 m. in Gold, in einer Blechbüchse verpackt, oberflächlich am stand genommen. Eine längere Grörterung entstand darüber, Gendarm bereits nach Großbeeren   geführt worden sein soll, um Fußende des Grabes ihres ersten Mannes auf dem Matthäi- wie die Genossen sich zur Lokaljrage gegenüber den Un­dem Berlegten, falls dessen Zustand dies gestattet, vorgestellt zu eine Anzeige wegen der begangenen Verbrechen unterbleiben und Lokalkommiffion ſich dahin schlüssig geworden, in der Lokalfrage Kirchhofe zu verscharren. Folge fie dieser Aufforderung, so solle abhängigen" stellen. Wie Genosse Halfter mittheilte, ift die fle tönne noch vier Männer unter die Erde bringen, für die" Unabhängigen" nicht einzutreten. Die Versammlung Der des Mordes an dem Kinde Amalie Kroll verdächtigte andernfalls würde die Anzeige aber nicht ausbleiben. war gleicher Meinung und gab derselben Ausdruck durch folgende und vorgestern dem hiesigen Polizeipräsidium eingelieferte Ar Frau B. erstattete der Kriminalpolizei   Anzeige, worauf Resolution, welche einstimmig angenommen wurde: beiter Quadger ist wieder auf freien Fuß gesegt worden, weil das bezeichnete Grab bewacht wurde. Am 2. Juni Die Parteigenossen des ersten Kreises lehnen es ab, für die die Belastungsmomente als ausreichend nicht angesehen werden erschien auch ein junges 14jähriges Mädchen am Grabe oppositionellen Glemente in Sachen der Lokalfrage einzutreten, da ihr fonnten. und durchsuchte die Erde am Fußende desselben. Sie wurde ganzes Auftreten nicht der Würde der Arbeiterklasse entspricht; festgenommen. Bei ihrer Vernehmung gab sie an, daß sie Rosa rathen jenen vielmehr, sich möglichst unabhängig von der soziale Bock heiße, den Brief im Auftrage ihrer Dienstherrin, der Frau demokratischen Partei zu machen." Jda Bertha Hübner geschrieben und abgesandt und auch in ihrem Auftrage den Gang nach dem Kirchhoje unternommen habe. Gestern standen infolge dessen die Frau Hübner wegen versuchter Erpressung und Nosa Bock wegen Beihilfe dazu vor Gericht. Eine Mitglieder- Versammlung des Zentralverbandes Die Lestere widerrief ihr früheres Geständniß. Sie behauptete, daß der deutschen   Maurer und verwandten Berufs­sie einen von ihrer Dienstherrin geschriebenen Brief gleichen Inhalts genossen, Filiale II Berlin  , fand am 15. Dezember wie der von ihr abgesandte in der Wohnung gesunden und ohne statt. In derfelben führte Herr Silberschmidt über die Wissen und Willen der Frau Hübner abgeschrieben und abgesandt Organisationsfrage der deutschen Gewerkschaften u. A. aus, daß habe. Diesen Widerruf hielt der Staatsanwalt Dr. Oppermann die Gefeßgebung in Arbeiterfragen erst nachgehintt tomme, nach­für so durchsichtig, daß die Schuld der Angeklagten Hübner da- dem durch die Organisationen der Arbeiter der Beweis geliefert durch noch vergrößert werde. Zweifellos habe die letztere das worden sei, daß die gestellten Forderungen durchführbar sind. junge Mädchen zu dem Widerruf überredet. Er beantragte gegen Daraus ergebe sich die Stellung der Gewerkschaften von selbst. die Angeklagte Hübner, welche den Brief nur für sich" geschrieben Die politische Aufklärung fei Aufgabe der politischen Vereine, haben wollte, um die mit ihr verseindete Frau B. zu ärgern, während die Gewerkschaften den Kampf um Erhöhung des Lohnes fe ch 3 Wochen, gegen die Angeflagte Bock eine Woche Ge- und Verkürzung der Arbeitszeit zu führen, turz, für die positive, fängniß. Der Gerichtshof verurtheilte nur die Angeklagte Hübner gewissermassen augenblickliche Befferung der Lage der Arbeiter nach dem Antrage des Staatsanwalts und sprach die Angeklagte einzutreten haben. Die Gewerkschaften müßten selbstverständlich Bock frei, da nicht angenommen wurde, daß dieselve die zur eine solche Organisationsform wählen, welche sie zu diesem wirth Begehung der That nöthige Einsicht der Strafbarkeit besessen schaftlichen Kampf am besten befähigt, und das sei die zentrale habe. Form. Der Nedner kam noch auf die geschlossene Organisation größerer Berufszweige zu sprechen, in Sachen welcher die am am 16. November 1890 stattgehabte Konferenz der Vertreter der Gewerkschaften einberufen war, deren Beschlüsse Redner ein­gehend erläutert. Sodann führte er der Versammlung den Werth der Statistik vor Augen, durch welche den oberen Zehntausend am deutlichsten vor Augen geführt werden könne, wie schlecht der Arbeiter trotz seiner mühevollen Arbeit lebt. Der Vortrag fand den Beifall der Versammlung.

werden.

Die gerichtsärztliche Leichenöffnung der neunjährigen Amalie Kroll hat gestern Nachinittag stattgehabt und ergeben, daß ein Lustmord vorliegt. Der Tod ist durch Erhängen eingetreten. Das Geficht zeigt mehrere blutunterlaufene Stellen, so daß das Kind vorher wohl geschlagen worden ist. Das Blut, welches in der Nähe des Bai mes gej unden wurde, ist nur aus Mund und Nase geflossen. Tödlich wirkende Verlegungen sind am Kopfe nicht zu entdecken gewesen.

Ein tragisches Ende hat vorgestern Abend furz vor 10 Uhr der Stralauerstraße 33 wohnhafte Musikdirektor Wilh. Spiegel genommen. Der 67jährige Mann dirigirte um die genannte Zeit im Restaurant von Triechmann, Christinenstraße 55, den Ost­ preußischen   Männergesangverein. Als bei dem Liede Gin Sohn des Volkes" die Strophe: Und schließ ich die Augen zur ewigen Nacht" u. f. w. gesungen wurde, fing S. plöglich zu wanten an, der Taktirstock entfiel seinen Händen und mit einem gellenden Schrei fant er todt zu Boden. Der Verstorbene war Jung­gefelle.

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Polizeibericht. Am 17 d. M. Nachmittags verfuchte auf der Wache des 11. Polizeireviers, Bergstr. 28/22, ein in einer Belle untergebrachter obdachloser Arbeiter zu entweichen, indem er in einem unbewachten Augenblick mit ungewöhnlicher Kraft das Fenstergitter auseinanderbog und durch die entstandene Deffnung, etwa 4 Meter hoch, auf den Hof hinabsprang. Hierbei brach er ein Bein und mußte nach dem Lazarus- Krankenhause gebracht werden. An der Stadtschleuse wurde zu derselben

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Buchdrucker- Bewegung.

Zeit die Leiche einer unbekannten, etwa 30jährigen Frauensperson Die Arbeiter Lübecks beschlossen, vom 1. Januar ab das angeschwemmt. An der Ecke der Jerufalemerstraße wurde Abonnement auf jene Beitungen, welche die Bewilli­Nachmittags ein Schuhmacher von einem Geschäftswagen über- gung der Forderungen der Buchdruckergehilfen verweigerten, nicht fahren und anscheinend innerlich verlegt, so daß seine Ueber- wieder zu erneuern. Zur Nachahmung empfohlen! Eine führung nach der Charitee erforderlich wurde. Abends fanden Bresse, welche nicht einmal den Buchdruckergehilfen angemessen drei Brände statt. für seine Arbeit entschädigt, ist der Unterstützung der Arbeiter unwürdig.

Gerichts- Beifung.

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Mit der Ausforderung, im Sinne der gefaßten Beschlüsse zu handeln, schloß der Vorsitzende die Versammlung.

In der Diskussion sprachen die Herren Klingenberg, Heinze, Macijewsky, G. Behrend, Kerstan, anfer und Frisch. Herr Klingenberg trat für die fireifenden Buchdrucker ein, indem er die Forderungen derselben als berechtigt anerkannte und die Anwesenden aufforderte, sich Zuzug von Schriftgießern nach Berlin   ist streng recht eifrig an der Geldsammlung zu betheiligen, um auch unferer­fernzuhalten, da hier nach einer Bekanntmachung der seits den Streifenden zum Siege zu verhelfen. Herr Behrend Schriftgießer- Organisation eine Arbeitslosigkeit in solchem Um- stimmte den Ausführungen des Referenten nicht zu. Die Herren fange herrscht, wie das bisher noch nie dagewesen. Die Urfache einge, Rerstan und Macije wsty traten ihm aber dessen ist wohl darin zu suchen, daß die deutschen   Buchdruckereien entgegen, indem sie in fachlicher Kritit den Standpunkt infolge des Streits nur wenig Arbeiten herstellen können, folglich der Berliner   Richtschnur im Maurergewerbe bekämpften. Herr Kerstan zitirte dabei die Beschlüsse vom achten mit dem alten Schriftmaterial auskommen. Referent die Ausführungen des Herrn Behrend gleichfalls zurück deutschen   Maurerfongreß. Jun Schlußwort wies ber und erklärte, daß auch die jungen Kollegen ihre Kräfte der Ge­fammtheit widmen und eifrig bemüht sein würden, das hohe Biel, welches sich die zentralisirte Maurerschaft gesteckt hat, die befreiung sämmtlicher Arbeiter vom Drucke des Kapitals, mit erringen zu helfen.( Beifall.) Es wurde dann folgende Resolution einstimmig angenommen:

Lehrreich und beachtenswerth ist eine Anklage wegen falscher Beurkundung, welche die II. Strajkammer des hiesigen Landgerichts II gestern gegen den Kaufmann Robert Amenda zu Reinickendorf   zu verhandeln hatte. Der An- für die Buchdrucker bis jetzt ca. 700 Mart gesammelt. geklagte versieht das Ehrenamt eines Schiedsmanns- Bersammlungen zu Gunsten der streifenden Buchdrucker Stellvertreters. Als solcher hatte er einen Sühnetermin fanden weiter statt in Bant, Chemniz.

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Die sozialdemokratischen Arbeiter Stetting haben

Soziale Lebersicht.

Die streikenden Tabakarbeiter der Firma J. Fränkel

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in einer Privatklagefache abzuhalten, welche der Schiedsmann Rentier Steuber selbst gegen den Kaufmann Mais angestrengt hatte. Der Angeklagte lud deshalb zum 17. Februar Nach mittags die Parteien in das Bureau des Schiedsmanns, der Die heute im Königshof" tagende Mitgliederversammlung Verklagte erschien aber daselbst nicht und mun stellte der Schieds des Zentralverbandes der Maurer Deutschlands   beschließt: manns- Stellvertreter dem Kläger   in protokollarischer Form langem Kampf immer heftiger wird und ein großer Theil der 1. Da der Streit der deutschen Buchdrucker nach wochen­Bescheinigung über die Erfolglosigkeit des Sühnetermins aus, welche mit den üblichen Worten begann: Vor dem unter in Ostrowo  ( 10 Personen mit 8 Kindern) bitten um Fern auf den Geldsack pochenden Buchdruckerei- Besizer mit allen zeichneten Schiedsmanns- Stellvertreter fand heute 2c. 2c." haltung des Zuzugs und Unterst hung( Adresse für Briefe Der Beklagte hat aber festgestellt, daß diese Beurkundung falsch Wilhelm Brust, Spitterstr. 212), diejenigen der Fabric Rüden Wachtmitteln und auch mit Berleumdungen demselben ent­gewesen ist. Er hatte nämlich an dem Nachmittage, berg u. Ko. in Brandenburg  ( 62 Personen mit 78 Kindern) gesentritt; ferner die" Freisinnige Zeitung", das Richter'sche welchem der Sühnetermin stattfinden sollte, seine ersuchen die Kollegen in Döbeln   i. S., wo diese Firma eine Organ, an der Spitze marfchirend, den Streit als frivol Frau in Des der Nähe der Wohnung Angeklagten Filiale errichtet hat, um Bethätigung ihrer Solidaritätspflicht, bezeichnet, so erklärt sich die heutige Versammlung um so postirt und diese hatte ausgefundschaftet, daß derselbe ferner die Bevollmächtigten aller Zahlstellen der Tabafarbeiter mehr mit dem hohen Ziel der Verkürzung der Arbeitszeit, welches die Buchdrucker als ihr Menschenrecht erstreben, solidarisch und um 3 Uhr Nachmittags mit der Pjerde- Eisenbahn nach Berlin   Organisation um event. Nachweisung von Arbeitsgelegenheit. es verpflichten sich die Verbandsmitglieder, so viel wie es in gefahren und nach seiner Rückkehr sich nicht in das Bureau des In Wolgast   ist der Streit der Former der Fabrit ihren Kräften steht, die Streifenden durch Geldmittel zu unter­Schiedmanns, Pankower Allee 35, sondern in seine Privat von Arthur Kappel bereits beendigt. Die Former stüßen; wohnung, Residenzstr. 31, begeben habe. Es fonnte deshalb vor baben sich mit dem Direktor dahin geeinigt, daß diejenigen, die 2. verpflichten sich die Mitglieder, auf die von dem Ver­ihm ein Sühnetermin gar nicht stattgefunden haben. Der Staats- wöchentlich weniger als 20 m. verdienen, fich pro Tag 10 Pf., trauensmann für den Generalfonds der Maurer Deutschlands  anwalt hielt hierdurch den§ 348 St. G. B. für erfüllt, wonach und diejenigen, die einen Wochenverdienst von mehr als 25 W. auszugebenden, mit dessen Stempel versehenen Listen der streifen­ein Beamter, der zur Aufnahme öffentlicher Urkunden befugt, haben, sich pro Tag 25 Pf. abziehen lassen, wofür ihnen die Ar- den Buchdrucker 2c.: Sammlungen auf den Bauten vorzunehmen eine rechtlich erhebliche Thatfache vorfäßlich falsch beurkundet, beit des Sandfiebens abgenommen wird. Zwei Former, die als und diese Listen Sonnabends Abends von 8-10 Uhr oder Sonn­mit Gefängniß nicht unter einem Monat bestraft wird. Mädelsführer" betrachtet wurden, durften vorige Woche nicht tags Vormittags im Restaurant bei Grube, Mariendorferstr. 10, Dieses Strajminimum brachte der Staatsanwalt in Antrag. arbeiten, was als Strafe" für ihr Verhalten betrachtet wird. abzuliefern. Auch kann außer genannter Beit jeden Abend Geld Rechtsanwalt Dr. Friedmann machte geltend, daß der An- Jezt arbeiten wieder Alle. abgeliefert, ferner können Listen in Empfang genommen werden geflagte sicher gar nicht daran gedacht habe, welche Bedeutung der Eingang des Protokolls habe, daß derselbe vielmehr nur die Der Münchener   Schmiedestreik geht seinem Ende ent- bei dem Vertrauensmann Klingenberg, Mittenwalderstr. 88." wirkliche richtige Thatsache habe befunden wollen, daß der Be- gegen. Die Meister haben zum größten Theil bewilligt. Es sind Die Maler, Anstreicher und verwandten Berufs­tlagte zu dem angesetzten Sühnetermin nicht erschienen sei. nur noch 17 Schmiedegesellen außer Arbeit. genoffen hörten am 17. Dezember einen Vortrag des Herrn Der Gerichtshof tam aber über den Wortlaut des§ 348 nicht Reisende Arbeiter werden darauf aufmerksam gemacht, Ih. Glocke über den Organisationsplan der Generalfom­hinweg und verurtheilte den Angeklagten zu 1 Monat Ge- daß sich in Mainz   die Zentralherberge der Gewert mission deutscher Gewerkschaften". Der Redner hielt den Ent­fängniß. schaften in der Stadt Mailand  ," Mailandsgaffe, inwurf für den heutigen Verhältnissen im Großen und Ganzen Frankfurt a. M. eine gleiche Herberge bei Decius, Alte weckentsprechend, wahrend die Herren Redner in der Diskussion fich gegen die Gründung einer Baugewerfs- Union, sowie gegen Mainzergasse, befindet. einen Ausschuß der gesammten deutschen, in Unionen zentrali firten Gewerkschaften, wie sie der Entwurf als erwünscht hinstellt, aussprachen und mit Ausnahme eines Redners, welcher jede feste Zentralisation prinzipiell verwarf, für die Beibehaltung des bestehenden Verbandes der Maler, Unstreicher und Berufsgenossen eintraten. Als Haupts

Eine Kritik über die Einrichtung der Schöffengerichte hat dem Tischlermeister W. Gärtner eine Anflage wegen Be leioigung zugezogen, welche gestern vor der 89. Abtheilung des Schöffengerichts verhandelt wurde. An einem Junitage war die Inhaberin eines Schanklokals wegen Duldens von Glückspiel Dom Schöffengerichte   zu 50 M. Geldstrafe verurtheilt worden. Der Angeflagte wohnte der Verhandlung im Zuhörerräume, dal

In den südsteirischen Kohlenbergwerken Cistro   und rastnigg sind nach einer Mittheilung der Köln  . 8tg." seit Dienstag 640 Mann ausständig.