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Nr. 71. 17. Jahrgang. 4. Beilage des Vorwärts " Berliner Volksblatt. Sonntag, 25. März 1900.

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Litterarische Rundschau.

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Stadthagen : Das Arbeiterrecht. Verlag von J. H. W. Dietz, bietet dem Arbeiter Gelegenheit, zu wissen, welche Rechte er nach| Schußeinrichtungen, Schadenersatzklagen wegen unterlassener Schuß­Stuttgart.( Bu beziehen durch die Buchhandlung Vorwärts".*) dem geltenden Gesetz hat und wie er sich derselben bedienen kann. einrichtungen, Sonntagsarbeit, die im Bürgerlichen Gesetzbuch neu Das zum erstenmal im Jahre 1895 erschienene Buch Stadt Besonders lehrreich und fein ist in dem bisher besprochenen geregelte Frage der Zeit zum Aufsuchen einer andren Arbeits­hagens liegt jetzt in neuer Auflage vor. Es hat bekanntlich Kapitel der Unterschied zwischen Dienst- und Werkvertrag behandelt. stelle usw. Auf S. 447 giebt der Verfasser ein Beispiel für eine in Arbeiterkreisen außerordentliche Verbreitung gefunden, 33 000 Das unterscheidende Merkmal wird nach der herrschenden juristischen Selage auf Gewährung der Zeit zum Aufsuchen eines andren Arbeits­Exemplare sind in kaum Jahresfrist abgefegt worden. Seit Jahr Auffassung darin gefunden, daß bei dem Dienst- oder Arbeitsvertrag verhältnisses. und Tag war das Werk völlig vergriffen. Dennoch hat der die Arbeit, die Leistung, die Dienste für sich betrachtet, beim Werk- Der fünfte Abschnitt erörtert die besonderen Vorschriften Verfasser mit Recht gezögert, die 3. Auflage vor dem 1. Januar vertrag das Werk, das Erzeugnis der Arbeit oder Leistung Gegen- für Fabriken, der sechste die Rechtsverhältnisse der Betriebs­1900 erscheinen zu lassen, denn mit diesem Tage ist bekanntlich an stand des Vertrags ist. Beim Dienstvertrag wird für die Verwendung beamten, Werkmeister und Techniker, der siebente die Lehr­die Stelle der Buntscheckigkeit der bis jetzt im Deutschen der Arbeitskraft als solcher, beim Werkvertrag für das lingsverhältnisse, der achte die Rechtsverhältnisse der Binnen­Reiche geltenden Rechte, abgesehen vom Berg- und Gesinderecht, ein Arbeitsprodukt Vergütung versprochen. Stadthagen weist mit schiffer und Flößer, der neunte und die folgenden die sogenannten einheitliches deutsches Bürgerliches Gesetzbuch getreten und mit ihm Recht darauf hin, daß diese an die geschichtlich überkommene Unterscheidung socialpolitischen Gesetze, das Unfall, Krankenversicherungs-, das ein Recht, das uns eine vielfach scharf eingreifende Neuregelung aller zwischen Dienst- und Werkvertrag anknüpfenden, in das Bürgerliche Invaliden- und Altersversicherungs- Gesetz. Die Behandlung dieser Lebensverhältnisse gebracht hat. Stadthagens Arbeiterrecht berüd- Gesetzbuch übergegangenen Erklärungen feine begrifflich klaren 3 Gefeße ist eine so ausgezeichnete, daß jeder andere Kommentar fichtigt denn auch, wie selbstverständlich ist, das Bürgerliche Gesetz- Grenzen zwischen Dienst- und Werkvertrag geben. Wenn eine für den Arbeiter überflüssig ist. Der zweite Teil des Buches be­buch auf das eingehendste, es will, wie der Verfasser in dem Vor- Leistung, wenn die Arbeitskraft gedungen wird, so läßt sich von der schäftigt sich mit dem Verfahren für Streitigkeiten aus dem wort fagt, dem gewerblichen Arbeiter die Möglichkeit erleichtern, die Leistung oder Arbeitskraft schwer der Erfolg der verwandten Arbeit, gewerblichen Arbeitsverhältnis, insbesondere dem Verfahren vor den wenigen Rechte, die ihm aus dem Arbeitsvertrag und aus der das Arbeitsprodukt, trennen und ebenso umgekehrt. Betrachtet man Gewerbegerichten und der Zwangsvollstreckung, unter besonderer fogenannten socialpolitischen Gesetzgebung erwachsen, kennen zu lernen Dienstvertrag und Werkvertrag als zwei von einander verschiedene, Berücksichtigung der der Zwangsvollstreďung entzogenen Gegenstände und möglichst selbständig wahrzunehmen, sowie da, wo er als sich gegenseitig ausschließende Arten von Verträgen, so wird von und Forderungen. Gewerbegerichts- Beisitzer oder in andern behördlichen Stellungen Fall zu Fall notwendig Zweifel und Unsicherheit entstehen. Trotz- Der letzte Teil des Werkes endlich enthält Beispiele und For fungiert, seiner Aufgabe nachzukommen. dem aber ist die Unterscheidung zwischen den beiden Vertragsgruppen mulare für Anträge, Klagen, Beschwerden und Berufungen, insoweit Das Buch beginnt mit einem furzen Ueberblick über die gerade auf Grund der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs von es sich um in das Leben des Arbeiters einschneidende Rechtsverhält geschichtliche Entwickelung des heutigen Arbeitsvertrags. außerordentlicher Bedeutung. Denn die Nechtsregeln im Titel vom uisse handelt. Die praktische Brauchbarkeit des Buches und das Ver­Der Verfaffer weist hier in kurzer, überall zutreffender Darstellung Arbeitsvertrag sind zum großen Teil Schutz vorschriften. Der ständnis der Darlegungen der beiden ersten Teile wird durch diese nach, wie gerade auf dem Gebiet des Arbeitsvertrags die Geseze Arbeiter erscheint im Gegensatz zu dem Unternehmer als der wirtschaftlich Formulare außerordentlich erhöht. Sie zeigen, wie sich die Dinge erheblich hinter den wirtschaftlichen Bedürfnissen nachhinken. Noch ist, Schwache. Er soll von der Ausbeutung dieser Lage gesichert werden. thatsächlich vor den Gerichten abspielen und in welcher Weise der auch nach Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs , die Gesetzgebung Der Arbeitsvertrag steht unter dem Zeichen der Socialpolitik und Arbeiter vorzugehen hat, um in gewerblichen Streitigkeiten, in des von ganz andren Verhältnissen beherrschten antiken Rom die des öffentlichen Interesies. Die Folge davon ist das Vorherrschen Unfall-, Kranten-, Invalidenversicherungssachen, in Interventions­Grundlage für die heutige gesetzliche Gestaltung des Arbeitsvertrags, des zwingenden Rechts. Das heißt die meisten der Vorschriften und in Beleidigungsklagen die ihn gesetzlich gewährleisteten Rechte noch bauen sich die für das moderne Rechtsverhältnis des Arbeits im Titel vom Arbeitsvertrag können durch Verträge im Voraus zu erringen. vertrags maßgebenden Regeln auf denen einer andren, untergegangenen nicht abgeändert werden. Anders beim Werkvertrag. Seine Be­Wirtschaftsweise auf, in der die wirtschaftliche Arbeit nicht auf einem ſtimmungen stehen unter dem Zeichen des Verkehrs. Es ist in erster Karl Borländer, Kant und der Socialismus, unter besonderer Bertrag zwischen Freien, sondern auf Gewaltsverhältnissen, auf dem Reihe der freie Wille der Parteien maßgebend. Nur wenn eine Berücksichtigung der neuesten theoretischen Bewegung innerhalb des Rechte des Herrn am Unfreien beruhte. ausdrückliche oder stillschweigende Erklärung nicht vorliegt, tritt das Marrismus. Berlin 1900, Reuther und Reichard, 1,20 m. Sodann werden im ersten Abschnitt die Regeln für die Vertrags- Gesez ein. Keine seiner Vorschriften ist zwingenden Rechts. In seinem Nachtrag zu F. A. Langes Geschichte des Materialis­abreden behandelt. Nach einem kurzen, die wirtschaftliche und Man sieht aus dieser Darlegung, wie außerordentlich wichtig mus bezeichnet Hermann Cohen als den wahren und wirklichen rechtliche Seite des Koalitionsrechts scharf beleuchtenden Kapitel und von wie großer praktischer Tragweite es ist, die Unterscheidung Urheber des deutschen Socialismus" den Philosophen Kant . Dazu werden die für den Arbeitsvertrag maßgebenden Rechtsnormen in zwischen Dienst- und Werkvertrag scharf zu fassen. Stadthagen gelingt äußerte Referent in einer Besprechung der Cohenschen Schrift: Daß präciser, die Verhältnisse des praktischen Lebens keinen Augenblick dies, indem er das wirtschaftliche Moment in den Vordergrund Kant als Urheber des Socialismus hingestellt wird, mag manchen aus den Augen verlierenden Darstellung erörtert. Die einzelnen, stellt. Er definiert: parador erscheinen und es wäre darüber viel zu sagen." Da ist hier behandelten Fragen sind die folgenden: Abschluß und Form Zu dem Begriff des Werkvertrages muß außer dem Erfordernis der denn sehr erfreulich, daß dies geschehen und zwar grade von dem des Arbeitsvertrags Vermittelung beim Vertragsschluß, Scherz, Herstellung einer Arbeit noch der Umstand hinzutreten, daß der richtigen Mann; denn Borländer hat sich schon durch eine Schein, Schiebung, Gewalt, Irrtum, Drohung, Betrug, Abreden Vertrag zwischen 2 Parteien geschlossen wird, die sich wirtschaft gediegene Differtation über Kants Ethik. und durch gegen Verbotsgesetze und die guten Sitten, Chikaneverbot, Konturrenzlich selbstständig gegenüber stehen. Werfvertrag liegt also zahlreiche Aufsäge in philosophischen Zeitschriften, ganz flansel, Schadensersatz wegen Verstoßes gegen die guten Sitten überall da nicht vor, wo ein gewerblicher Arbeitsvertrag gegeben neuerdings auch noch durch eine vorzügliche Ausgabe ( schwarze Listen), Auslegungsregeln, Verträge der Ehefrauen, Vertrags- ist. In allen diesen Fällen handelt es sich um Arbeitsleistungen, die der Kritik der reinen Vernunft ( bei Hendel) als gelehrter und scharf abschluß Minderjähriger, besondere Vorschriften für Minderjährige von dem Arbeiter als Glied des Erwerbsgeschäfts, also imfelbft fimiger Kantianer bewährt. Die jebige Arbeit aber dürfte geeignet ( Arbeitsbuch, Zeugnis, Art der Lohnzahlung, Fortbildungsschul- ständig vorgenommen werden. Dieselbe Arbeit kann demnach den fein, in viel weiteren Streifen Intereffe zu weden als jene früheren. Unterricht), wann liegt ein gewerblicher Arbeitsvertrag vor?, was ist Regeln des Werkvertrags unterliegen und unter andren Selbstverständlich kann es sich nicht darum handeln, ein socialistisches ein Gewerbe im Sinne der Gewerbe- Ordnung?, wer ist selbständiger Umständen von diesen Regeln ausgeschlossen sein. Ueber System aus den Werken des Philosophen heraus oder in sie hinein Gewerbetreibender, wer ist gewerblicher Arbeiter? find Heim- nimmt z. B. ein Schneidergeselle die Anfertigung eines zu fonstruieren. Wohl aber findet sich in Kants Grunds arbeiter und Hausgewerbetreibende gewerbliche Arbeiter, endlich Anzugs für einen Sanitätsrat aus dem von diesem ihm übergebenen legung der Metaphyfit der Sitten" der berühmte kategorische Dienstvertrag und Werkvertrag. Von einem sorgfältigen Studium Stoff, so liegt ein Werkvertrag vor. Hat aber derselbe Schneider- Imperativ in einer Form, in welcher er nach Borländers dieser Kapitel wird der Arbeiter im Lohnkampf außerordentlichen geselle für das Gewerbe eines Schneidermeisters einen Anzug zu( und des Referenten) Ansicht vorzüglich geeignet sein dürfte, den Nuzen haben und seiner allzu großen Ausbeutung entgegentreten fertigen, so liegt kein Werkvertrag, sondern ein gewerblicher Arbeits- Angelpuntt einer focialistischen Ethik zu bilden: fönnen. Das Studium des Gesetzes selbst reicht für den Arbeiter vertrag vor. Hieraus folgt dann und dies ist, wie dargelegt, Handle so, daß Du die Menschheit, sowohl in Deiner Person als in dazu nicht hin. Denn das Bürgerliche Gesetzbuch führt eine zwar von großer praktischer Bedeutung weiter, daß der Hausindustrielle der Person eines jeden andern, jederzeit zugleich als Zwed, niemals bloß flare, aber äußerst knappe, dem Nichtjuristen vielfach nicht verständ- und der Accordarbeiter den Regeln des Dienstvertrags unterstehen. als Mittel brauchst." Ganz richtig sagt Borländer: Kann die Grundidee liche Sprache, so daß eine Erläuterung der Gesetzesworte für den Der Raum gestattet hier nicht, den übrigen reichen und des Socialismus, der Gemeinschaftsgedanke, einfacher ausgesprochen, Arbeiter durchaus notwendig ist. Nehmen wir ein Beispiel: Der erschöpfenden Inhalt des Stadthagenschen Buchs in derselben ein- deutlicher verkündet werden?" Er zieht dann aus Kants Hauptwerk § 826 des Bürgerlichen Geſetzbuchs sagt ganz kurz: Wer in einer gehenden Weise wie bisher zu behandeln. Wir müssen uns viel- eine Stelle über Platos Republik bei, die mit ihren Kernworten von gegen die guten Sitten verstoßenden Weise einem andern vorsätzlich mehr auf eine kurze Inhaltsangabe beschränken. Der zweite Abschnitt dem sehr elenden und schädlichen Vorwand der Unthunlichkeit und Schaden zufügt, ist dem andern zum Ersatz des Schadens ver- erörtert die Dauer des Arbeitsvertrags und die Kündigungsfristen, von der pöbelhaften Berufung auf vorgeblich widerstreitende Er­pflichtet." Stadthagen bemerkt hierzu: Die Bestimmung bietet die Gründe für die Aufhebung eines Arbeitsverhältnisses vor Ablauf fahrung" in unirer Zeit superfluger Realpolitiker, d. H. einfältiger eine Handhabe gegen das System der schwarzen Listen. der vertragsmäßigen Dauer und ohne Einhaltung einer Kündigungs- Philister wahrhaft herzerfrischend wirkt. Nicht minder thut Jene Arbeitgeber, die sich verabreden, bestimmte Arbeiter nicht frist, die vertragsmäßige Einschränkung oder Ausdehnung der Kün- dies die auts der Religion innerhalb der Grenzen der in Arbeit zu nehmen, weil sie bestimmten gewerkschaftlichen oder digungsgründe, Entschädigungsflagen wegen unberechtigter Gutlajjung, bloßen Vernunft" angeführte Stelle über das Nichtreiffein zur politischen Vereinen angehören oder von ihrem Koalitionsrecht Gebrauch Schadenersatzklage des Arbeitgebers wegen berechtigten Austritts, Freiheit. Uebrigens muß Borländer natürlich zugeben, daß Kant gemacht haben oder dergleichen, treffen damit Vereinbarungen, welche Schadenersatzanspruch des Arbeiters im Falle des Austritts aus der feinen weittragenden social- ethischen Grundprincipien keine systematische die Ausübung des Rechts ihrer Mitmenschen beschneiden, Arbeits- Arbeit und Schadenersatzanspruch des Arbeitgebers gegen den Arbeiter Anwendung auf das praktische Gebiet socialer Wirtschaft gab. Da gelegenheit zu suchen und ihre Kräfte nach Möglichkeit zu verwenden. im Falle der Entlassung des Arbeiters. Fichte dies im Geschlossenen Handelsstaat" versuchte, hat er mehr Eolche Listen sollen zumeist aus krassem Eigenmuz Arbeits - Der dritte Abschnitt behandelt den Lohn. Wir lenken die Auf- Beachtung bei den Socialisten, besonders bekanntlich bei Lassalle, willige hindern, in Arbeit zu treten, und sind vom Weißbrauch der merksamkeit des Lesers auf dieses Kapitel des Buchs ganz besonders, gefunden als der größere Kant. wirtschaftlichen Uebermacht des Arbeitgebers diktiert. Die Ver- da nicht verkannt werden kann, daß gerade hier das Princip die In seinem zweiten Stapitel bespricht Borländer die einschlägigen anstalter dieser schwarzen Listen handeln also gegen die guten Sitten Fürsorge für die wirtschaftlich schwächere Partei vom Bürgerlichen Schriften der schon genannten Neu- Santianer Friedrich Albert und sind den Arbeitern, die auf Grund solcher schwarzen Liste Gesetzbuch in weit stärkerem Maße, als im geltenden Recht, durch- Lange und Hermann Cohen , der kurz und bündig erklärt: Der arbeitslos werden oder bleiben, schadensersatzpflichtig. Zuständig für geführt ist und der Arbeiter bei genauer Kenntniß seiner Rechte vor Socialismus ist im Recht, sofern er im Idealismus der Ethik ges solche Klagen ist das ordentliche Gericht, nicht das Gewerbegericht. manchem Schaden bewahrt werden kann. In dieser Beziehung sei gründet ist. Und der Jdealismus der Ethik hat ihn begründet"; Bon diesem durch das Bürgerliche Gesetzbuch Klargestellte Recht, nun auf die Erörterung Stadthagens über die Frage verwiesen: ferner Stammlers bekanntes Werk Wirtschaft und Recht nach der Schadensersatz gegen die Veranstalter schwarzer Listen zu verlangen, sollten Ist für Fälle der Behinderung Lohn zu zahlen?, materialistischen Geschichtsauffaffung", Matorps treffliche und Gewerkschaften in Zukunft ausgiebigen Gebrauch machen. Weiter zulässigkeit der Aufrechnung von Gegen forde tiefe Socialpädagogik, die eine Ausführung von Cohens legt Stadthagen an der Hand der Entstehungsgeschichte des Gesezes, rungen gegen den Lohnanspruch, Barzahlung, Be Wort bietet:" Eine Nation, die für Reich und Arm verschiedene insbesondere der Erklärung des Regierungsvertreters dar, wie der schränkung und Beseitigung des Borgsystems, Trucksystem, Verab- Schulen hat..., mag auf dem Weg zur Nation sein; ein Volk ist sie § 826 auch zur Bekämpfung des Bauschwindels verwertet redungen über Entnahme von Waren und über die Verwendung des nicht." Auch Franz Staudingers Ethit und Politik" wird ausführlich werden kann, da die Vorschiebung des insolventen Zwischen- Lohns. In allen diesen Beziehungen hat das Bürgerliche Gesetz- besprochen. Ist dieser doch nach Borländer derjenige unter den Neu­unternehmers, so daß derjenige, in dessen Nutzen die Arbeitsleistung buch einen ganz neuen, dem Arbeiter überall günstigeren Rechts- Kantianern, der die Möglichkeit einer Verbindung von Margismus verwendet wird, keine Gegenleistung zu machen hat, gegen die guten zustand geschaffen, insbesondere insoweit verordnet ist, daß alle und Kantizismus am deutlichsten zum Ausdruck bringt, ihre Not­Sitten verstößt und daher schadensersatzpflichtig macht. Bezüglich der Aufrechnungen gegen die Lohnforderungen seit dem 1. Januar d. J. wendigkeit am kräftigsten betont. Zum Schluß dieses Abschnitts näheren Ausführung dieses Gedankens verweisen wir auf das Wert unter allen Umständen unzulässig sind, und zwar sowohl für das werden noch Otto Gerlach, der jetzt vielgenannte Theodor Stadthagens. gewerbliche, wie sie jedes andre Arbeitsverhältnis. Ausgenommen Lipps, der schnöderweise kein unbedingtes Vertrauen zur Vortrefflich Es leuchtet ohne weiteres ein, daß die im vorstehenden an- von diesem Grundsatz sind nur die Lohnforderungen des Gesindes. feit unsrer Justiz besitzt, und der Prager Masaryk in den Kreis der geführten Gesichtspunkte aus den knappen, oben wörtlich citierten Abgesehen hiervon darf der Arbeitgeber eine Gegenforderung, 3. B. Betrachtung gezogen. Wie sehr die Nationalökonomie von socialistis Gesezesworten nicht ohne weiteres von den nicht juristisch vorgebildeten für verdorbene Materialien, für Miete und dergleichen gegenüber schen Ideen durchfeucht" ist, weiß jedermann; hier zeigt sich in recht Arbeitern gefolgert werden können. Es bedarf dazu des. gründlichen dem Lohn nicht geltend machen. Es steht ihm nur das Recht zu, erfreulicher Weise, wie auch die Philosophie nicht immun ist. Verständnisses und eingehender Kenntnis des ganzen Gefeßes, feines seine etwaige Forderung in einem besonderen Prozeß einzuflagen. Geistes und seiner Entstehungsgeschichte. Das Buch Stadthagens Abreden, die auf einem Umweg das vom Gesezgeber mißbilligte Biel zu erreichen suchen, z. B. Bereinbarungen über Lohn *) Die früheren Auflagen des Arbeiterrechts sind durch das verwirkungen, Abzüge der sogenannten Strafen vom Lohn und der Bürgerliche Gesetzbuch und andere, neuere Gefeße unbrauchbar ge- gleichen entbehren daher der rechtlichen Gültigkeit. Alle diese Fragen worden. In dem Vorwort zu dem oben besprochenen Buch ist werden von Stadthagen eingehend behandelt und damit vielfach in hervorgehoben, daß für dieses Vorsorge dahin getroffen ist, daß der Litteratur über das Bürgerliche Gesetzbuch, auch von angeb­Aenderungen des Buchs, welche durch eine Aenderung der Gesez lichen wissenschaftlichen Autoritäten, behauptete irrtümliche Ansichten gebung erforderlich werden, in besonderen Nachträgen gebracht werden, richtig gestellt. so daß die jetzige Auflage ihren Wert auch bei erheblichen Umge staltungen des gesetzgeberischen Stoffs praktisch verwendbar bleibt.

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Der dritte Abschnitt der Schrift behandelt Mary' und Engels Verhältnis zu Kant , Jean Jaurès ' Dissertation:" De primis socialismi Germanici lineamentis apud Lutherum, Kant, Fichte et Hegel". Wie hübsch das klingt! Leider soll nach Borländer( und der muß es als deutscher Schulmeister wissen) das Latein des großen franzö­fischen Socialisten keineswegs klassisch" sein. Zuletzt wird die. neueste Beweging innerhalb der deutschen Socialdemokratie bes handelt und Conrad Schmidt , Bernstein , Sadi Gunter und Wolt­mann gewürdigt. Kein Socialdemokrat, dem, um noch einmal mit Der vierte Abschnitt behandelt die Verpflichtungen während und Kant zu reden, Philosophie am Herzen liegt", sollte die kleine, aber nach dem Arbeitsverhältnis, wie z. B. Ansprüche wegen Ueberstunden, vortreffliche und inhaltreiche Schrift ungelesen lassen. O. F. N.

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