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Erscheint in Leipzig Mittwoch, Freitag, Sonntag.
Abonnementspreis
für ganz Deutschland 1 M. 60 Bf. pro Duartal.
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werden bei allen deutschen Postanstalten auf den 2. und 3. Monat, und auf den 3. Monat besonders angenommen; im Königr. Sachsen und Herzogth. SachsenAltenburg auch auf den iten Monat bes Quartals à 54 Bfg.
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betr. Versammlungen pr. Petitzeile 10 Bf., betr. Privatangelegenheiten und Feste pro Betitzeile 30 Bf.
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Vorwärts
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nehmen an alle Bostanstalten und Buchs handlungen des Jn- u. Auslandes.
Filial Expeditionen. New- York : Soz.- demokr. Genossenschaftsbuchdruckerei, 154 Eldridge Str. Philadelphia: B. Saß, 630 North 3rd Street.
J. Boll, 1129 Charlotte Str. Hoboken: F. A. Sorge. Chicago : A.Lanfermann, 74 Clybourne ave. San Franzisco: F. Eng, 418 O'Farrell Street. London : Baubig, 5 Nassau Street, Middlesex Hospital.
Abonnements- Einladung.
Freitag, 23. März.
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1877.
Staatsanwalt den amtlichen Nachweis darüber beibringt, daß zu Theil wurden. Nun, wie es allerwärts bekannt, die Begegen diese Person eine strafgerichtliche Untersuchung eingeleitet wegung ging nicht in der von den fürchterlichen" Communisten ist. So lange dieser Nachweis nicht geführt ist, darf kein vorgeschlagenen Richtung und wir sehen heute das regierungsMit dem 1. April 1877 beginnt ein neues Quartal, und Staatsanwalt, überhaupt Niemand von dem Inhalte einer an müde liberale Ministerium mit vollgestopften Säden einerseits, fordern wir deshalb zu zahlreichem Abonnement auf das wöchent- eine bestimmte Person gerichteten Postkarte in Kenntniß gesetzt und das kriegsmüde, dezimirte und verarmte Volk anderseits, lich dreimal erscheinende Parteiorgan auf Der Preis beträgt 1 ark 60 f. pro Quartal, 54 feiner Postkarte das Strafverfahren eingeleitet wird, so ist dies wieder in jene vor dem Kriege bestandene leidliche Lage kommt. werden. Wenn demnach von einem Staatsanwalte auf Grund welches nun Dezennien darben und sich plagen muß, bis es pro Monat für ganz Deutschland . Alle Postanstalten und Buchhandlungen nehmen Abonnements nur dadurch möglich, daß ein Bostbeamter einen gesetzwidrigen Die„ verrätherischen" Sozialisten haben ihre Bürgerspflicht, ja Verrath begangen hat. In diesem Falle kann meines Wissens noch mehr gethan, indem sie auch eine bedeutende FreiwilligenDenjenigen Abonnenten, welche das Blatt per Streuzband weiter nichts geschehen, als daß man bei der Oberpostdirektion zahl in diesem nicht in ihrem Sinne geführten Kriege besaßen, Denjenigen Abonnenten, welche das Blatt per Streuzband beziehen, wird dasselbe bei wöchentlich dreimaliger Busendung in die Bestrafung des Beamten im Verwaltungswege be- und so mehr gethan, als die Liberalen, welche schon über zehn beziehen, wird dasselbe bei wöchentlich dreimaliger Zusendung in antragt. Nach§ 5 des Reichsgesetzes vom 28. Oktober 1871 Jahre die„ serbische Befreiung und Einigung" im Munde führen. folgender Weise berechnet: für Deutschland , Desterreich, Helgoland und Luxemburg ist Aussicht, daß die bestehenden mangelhaften und wider- Obwohl an diesen Leuten auch dieser geschichtliche Aft vorbeifür Deutschland , Desterreich, Helgoland und Luxemburg sprechenden Bestimmungen über das Briefgeheimniß, welche sich gehen wird, ohne sie zu belehren, daß die ehrlichsten Menschen 3 Mart per Quartal; für die Schweiz , Serbien , Belgien , Scandinavien, Italien , durchweg nach den Landesgesehen der einzelnen Bundesstaaten allein, wenn sie auch des Willens sind, nicht vermögen, die wichdie Niederlande , Großbritannien , Rumänien , Portugal , richten, von Reichswegen durch andre bessere ersetzt werden. tigen gesellschaftlichen Fragen im Sinne des Volkswohles zu lösen; daß zu einer solchen Lösung vielmehr nur eine Partei Frankreich , Spanien , Türkei und Vereinigten Staaten Dieser§ 5 lautet: " Das Briefgeheimniß ist unverleßlich. Die bei strafgericht- fähig ist, deren Prinzipien den realen Verhältnissen entsprungen, Couvertsendungen innerhalb des deutschen Postgebietes lichen Untersuchungen und in Concurs- und civilprozessualischen deren Biele rein und bestimmt vorgezeichnet sind und welche bei incl. Desterreich- Ungarn , Luxemburg und Helgoland Fällen nothwendigen Ausnahmen sind durch ein Reichsgesetz der Verwirklichung ihrer Ziele vereint und unter der gegenwöchentl. 3mal 10 Mart pr. Quartal, wöchentl. Imal festzustellen. Bis zum Erlaß eines Reichsgefeges werden jene seitigen und allgemeinen Controle vorgeht. Ausnahmen durch die Landesgesetze bestimmt." 4,80 Mart pr. Quartal.
von Amerika 4 Mart;
Der Abonnements- Betrag ist bei Bestellung einzusenden. In dem Zeitungskatalog steht der Vorwärts" im Nachtrag XI, unter Nr. 3770a, Seite 2.
Ich bemerke noch, daß eine ausdrückliche Befugniß zum Lesen der Postkarten in der Postdienstanweisung nirgend ausgesprochen ist, daß jedoch noch andre Stellen sich finden, aus denen diese Befugniß geschlossen werden muß."
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Sozialpolitische Uebersicht.
- Die Maßregel des Zeugniß zwanges gegen Dr. Rantecki hat nun auch von einem Fachmann, dem Staatsanwalt und Professor Fuchs in Breslau , eine Beurtheilung erfahren, die unwiderleglich darthut, daß bei dem jetzigen Stande der Angelegenheit das gesetzliche Material verbraucht und Dr. Kantecki demzufolge von Rechtswegen aus der Haft zu entlassen sei. Der Herr Staatsanwalt äußert sich folgendermaßen:
Für Leipzig und Umgegend ist der Abonnementspreis mit Bringeriohn) auf 1 Mark 80 Pf. pro Quartal und 60 Pf. pro Monat festgesetzt. Man abonnirt bei der Expedition d. Bl. Färberstraße 12/ II, unserem Colporteur Moritz Ulrich, Südstraße 12, in den Filialen: Cigarrenladen des Hrn. Peter Ueber den Verlauf der großen Stupschtina**) kann ich Ihnen Krebs, Ulrichsg. 60, und Sattlerwerkstatt am Königsplatz 7; heute vorläufig Folgendes mittheilen. Der Gegenstand derselben ,, Der Dr. Kantedki, bekanntlich Redakteur einer in polnischer für die Umgegend von Leipzig bei den Filialexpeditionen: Bolk- war einzig und allein die Durchlefung der Friedensbedingungen, Sprache erscheinenden Zeitschrift, befindet sich bereits seit dem marsdorf, Reudnik, Neuschönefeld 2c. 2c. bei Frau Engel, wie sie von Seiten der türkischen und serbischen Regierung ver- November 1876 in gerichtlicher Haft, weil er sich weigert, denReudnik, Täubchenweg 29, 2 Tr.; für Connewik 2c. bei Teu- einbart wurden, und die auf diese sich beziehende Frage des jenigen zu nennen, der ihm eine Verfügung der Oberpostdirektion bert, Bornaischestr. 19; für Kleinzschocher und Amgegend bei Fürsten an die Stupschtina: ob sie den Krieg oder den Frieden in Bromberg , betreffend die Beschlagnahme von Briefen, mitgeF. Trost das.; für Thonberg bei Besch, Hospitalstr. 39/ II. wolle? Die Antwort lautete: Frieden! Der Fürst ließ sich zum theilt hat. Dr. Kentedi hat nicht abgelehnt, überhaupt als Beuge dahier; für Meureudnih bei 3schau, 15 I; für Gohlis 2c. Schluffe noch also vernehmen: Ich habe den Frieden geschlossen. in dieser Angelegenheit sich vernehmen zu lassen, er hat vielbei A. Hermsdorf, Lindenthalerstr. 7; für Stötterih bei E. Ihr( die Deputirten) könnt jetzt gehen und Glück auf die Reise! mehr, und zwar eidlich erklärt, daß diejenige Person, von der Grude, An der Papiermühle; für lagwik- Lindenau bei Frau Die Mehrzahl der Abgeordneten forderte einen Rechenschafts- er jene Mittheilung erhalten habe, kein Postbeamter sei, daß er Grebenstein , Aurelienstraße 3. bericht über den geführten Krieg, es wurde ihnen aber bedeutet, aber den Namen selbst nicht nennen wolle. Mit dieser Erklädaß die Stupschtina schon geschlossen sei und sie hier weiter rung hat sich die Operpostdirektion nicht zufriedengestellt, sondern nichts zu schaffen haben. das Kreisgericht in Posen ersucht, die gesetzlichen Zwangsmaß
Für Berlin wird auf den„ Vorwärts" monatlich für 75 Pf. ( frei in's Haus) abonnirt, bei der Expedition der Berliner Freien Presse", Kaiser- Franz- Grenadier- Plaz 8a und Rubenow , Brunnenstr. 34, im Laden.
Die Leipziger Abonnenten werden noch besonders darauf aufmerksam gemacht, daß bei allen Stadtpost- Filialen sowohl Quartals- als Monatsabonnements angenommen werden.
Die Redaktion und Expedition des ,, Vorwärts".
Briefgeheimniß und Obertribunal. Wir erhalten folgende interessante Buschrift: " Mit Bezug auf Ihre Bemerkung, betreffend das Erkenntniß des Obertribunals vom 15. Februar d. J., erlaube ich mir Ihnen mitzutheilen, daß Ihre Auffassung von der öffentlichen Beleidigung" nach den zur Zeit bestehenden gesetzlichen und Verwaltungsvorschriften nicht vollständig die angeregte Frage er ledigen dürfte.
Der Friede ist verkündet worden, aber er kehrt lange nicht regeln gegen den Zeugen in Anwendung zu bringen. Es ist in unser Land ein. Das Volk will wissen, warum man ihn in nun wahr, daß die Gerichte im Allgemeinen verpflichtet sind, einen erfolglosen, verderbenbringenden Krieg hineingedrängt hat, auch den Requisitionen der Verwaltungsbehörden Folge zu wo die Staatsgelder hingekommen und wie man mit denselben leisten, soweit diese Requisitionen sich innerhalb der gesetzlichen manipulirt hat, wie soll es( das Volk) sich jetzt von dem materiellen Grenzen halten, und es ist ferner wahr, daß die VerwaltungsVerluste erholen? u. s. w. Daß eine solche Meinung im Volke behörden das Recht der Disciplin über ihre untergebenen Bevorherrscht und immer drohendere Gestalt annimmt, ist der Re- amten haben und zum Zwecke der Feststellung disciplinarisch zu gierung sehr wohl bekannt; daher läßt sie den Ausnahmezustand ahndender Vergehen auch Zeugen vernehmen lassen können unter im Lande fortbestehen und bedient sich der Skupschtina, wie eines denselben Voraussetzungen und mit denselben gefeßlichen ZwangsPrügeljungen: so heute um Frieden zu schließen, wie gestern den mitteln, wie sie für Justizsachen bestehen. Bei solcher Lage der Krieg zu eröffnen. Die Stupschtina ist einfach das Spielzeug Gesetzgebung war der requirirte Richter allerdings nicht im des Fürsten und der Regierung- sie hat deswegen auch ihr Stande, seinerseits dem Antrage der Oberpostbehörde entgegenVertrauen beim Volte eingebüßt. Und doch wird eher kein zutreten. Allein es scheint uns der Umstand zu wenig beachtet ordentlicher Zustand geschaffen werden, bis eine Stupschtina, vom worden zu sein, daß Dr. Kantecki bereits eidlich erklärt hat, er Volke freigewählt, vollständiges Licht über das Verwaltungs- habe die in Rede stehende Mittheilung von einem Postbeamten gebahren während des Krieges verbreitet und zur Heilung des nicht erhalten. Mit dieser eidlichen Erklärung, die so lange als fämmerlichen Zustandes nöthige Maßregeln vorgeschlagen haben richtig zu erachten ist, bis das Gegentheil erwiesen wird, scheint Die vom Reichskanzler auf Grund des§ 50 des Reichs- wird. uns die Competenz der Oberpostdirektion, von dem Dr. Kantedi gesetzes vom 28. Oftober 1871 erlassene Postordnung enthält in In einer Correspondenz des„ Volksstaat" wurde s. 8. ge- den Namen der betreffenden Person zu erfahren, mindestens sehr ihren Ausführungsbestimmungen folgenden Sat: schrieben, daß der serbische Befreiungskrieg von den national- fraglich zu sein. Sie kann den genannten Beugen so lange mit Postkarten mit Mittheilungen solchen Inhalts, welchem die liberalen Ministercandidaten nur darum so feurig gewünscht wird, Zwangsmaßregeln verfolgen lassen, als sie durch ihn den Namen Absicht der Beleidigung oder einer sonst strafbaren Handlung zu damit sie bei dieser Gelegenheit gute Geschäfte machen können. desjenigen zu erfahren hoffen darf, gegen den die objectiv unGrunde liegt, sind, insofern die Postbeamten dergleichen wahr- Das ist in Erfüllung gegangen: der Krieg ist beendet(?) worden, zweifelhaft begründete Disciplinaruntersuchung seitens der Postnehmen, von der Postbeförderung auszuschließen, oder wenn die die Anleihen, Lieferungen, Einnahmen und Ausgaben zum Kriegs- behörde sich richten kann. Aber wenn die gedachte Behörde nicht Karten bereits abgesandt sein sollten, dem Empfänger nicht zuzu- zwecke sind auch zu Ende, und die volksbefreierische liberale Beweise beibringt, nach welchen die Angabe des Dr. Santedi: stellen, sondern als unbestellbar zu behandeln." Regierung ist regierungsmüde und sehnt sich nach einem Ablöser. die Person des Mittheilenden sei kein Postbeamter, als unwahr
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Hieraus folgt, daß die Postbeamten berechtigt sind, die Post- Warum auch nicht? Man hat seine Schäfchen in's Trockne ge- heit erscheint, oder als solche wenigstens wahrscheinlich gemacht farten zu lesen. So wenig nun auch im Ganzen genommen die bracht und die Verwaltung der leeren Kassen und die Verant wird, dürfte gerade ihr Recht auf Namhaftmachung doch wohl Beamten Zeit haben, sich um den Inhalt der Postkarten zu wortung möge auf sich nehmen, wen's freut. Leider meldet sich bedenklich sein. Denn wenn nun in der That der Dr. Kanteci fümmern( in Wirklichkeit werden wohl blos die unbestellbaren Niemand für diese jezt nicht mehr so einträgliche Stellung. In die betreffende Mittheilung nicht von einem Postbeamten, sonPostkarten zur Ermittelung des Absenders besichtigt), so bleibt dieser Bedrängniß sieht sich das arme(!) liberale Ministerium dern z. B. von einem Justizbeamten erhalten hat wo bleibt es doch widersinnig, wenn man den juristisch ungebildeten Be- bemüßigt, sich seine Lage, so gut es geht, zu erleichtern. Und dann noch die Competenz der Oberpostdirektion zu dem Verlangen auf amten ein Urtheil darüber zumuthet, ob wirklich, es ist nicht unglücklich in der Erfindung solcher Mittel. Benennung dieses Beamten? Dazu kommt, daß nach der abgegebenen " dem Inhalte einer Postkarte die Absicht einer strafbaren Es hat zur Verantwortung dem Fürsten das Volk und dem eidlichen Erklärung des Dr. Kantecki die der GeneralpoſtHandlung zu Grunde liege." Volte gegenüber den Fürsten , nach dessen Wunsch der Krieg meister wunderlicher Weise als eine rein negative" nicht für Gerade in den Händen dieser in politischer Unreife aufgeführt worden." Weiter wird der Ausnahmezustand insoweit genügend erachten zu können meinte er durch fortgesezten gewachsenen Beamtenklasse können solch dehnbare Bestimmungen aufgehoben, als er in dem direkten Kriegführen gegen die Türkei Bwang, den Namen zu nennen gar noch in die Lage gebracht leicht Ünannehmlichkeiten sowohl für das schreibende Publikum, bestand die Ausnahmegeseze gegen die Bevölkerung des Landes werden kann, einen Meineid zu bekennen. Die Sache liegt einals auch in zweiter Linie für die Postverwaltung zur Folge selbst bleiben aufrecht erhalten. Außer den offiziellen und fach so: entweder die eidliche Versicherung des Dr. Kantedi ist offiziösen Utas' und Meinungen darf Nichts weiter in die Welt wahr, dann hat die Operpostdirektor keine Legitimation mehr, Dagegen ist der zweite Theil Ihrer Bemerkung, daß nämlich dringen. den Namen des Mittheilenden im Wege des Zeugnißzwanges ein Postbeamter über den Inhalt der durch seine Hände ge Ja, die Sozialisten sind damals Landesverräther genannt zu erfahren, oder jene Versicherung ist unwahr, und dann könnte gangenen Postkarten nichts aussagen dürfe, velkommen zu worden, als sie öffentlich und in der Skupſchtina den Standpunkt das weitere Verfahren gegen den Dr. Kantedi im Grunde nur treffend. Wenn also( vorschriftsmäßig) eine Postkarte wegen vertraten, daß man wohl den leidenden und bedrängten Brüdern die Bedeutung haben, daß derselbe gezwungen werden soll, gegen des vorbezeichneten Inhalts als unbestellbar behandelt wird, so mit der angerufenen Hilfe entgegenzukommen verpflichtet ist, daß sich selbst ein Verbrechen, nämlich einen Meineid zu bekennen. gelangt sie an den Aufgabeort zurück und wird in jedem Falle aber eine Aktion nur dann ersprießlich sein wird, wenn dieselbe Ein solcher Zwang ist aber gefeßlich durchaus unzulässig. an den Absender zurückgegeben. Ist dieser nicht zu ermitteln, von den Vertrauensmännern des Volkes und unter seiner steten gesehen von diesen rechtlichen Erwägungen jedoch, sollte vom so wird die Karte unter Briefumschlag mit Begleitschreiben an Aufsicht geführt wird. Dem aber sollte die detailirte Bestim rechtspolitischen Standpunkte aus stets daran festgehalten werden, die Ober- Postdirektion des Bezirks eingesandt und dort, wenn mung über das Ziel und seine Realisirung vorhergehen. Solcher- daß bei den Anwendung der gesetzlichen Rechtsmittel der angenach einer bestimmten Frist der Absender nicht zu ermitteln ge- maßen waren die Rathschläge der Communisten vor dem Kriege, strebte Endzweck mit dem Aufwande dieser Mittel in einem entwesen ist, von dem hiermit beauftragten„ Ausschusse" verbrannt. wegen welcher ihnen seitens der liberalen Preise dies- und jenseits sprechenden Verhältnisse stehen muß." Kein Beamter aber ist befugt, über den Inhalt der Karte( sei( in Serbien und Ungarn ) die Namen Volks- und Landesverräther
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es auch zur Ermittlung des Absenders) etwas mitzutheilen. Dagegen darf in den älteren preußischen Landestheilen dem*) Der Februar des griechischen Kalenders dauert ungefähr von Staatsanwalt über den Schriftwechsel einer Person in den Mitte Februar bis Mitte März unseres, des gregorianischen Kalenders. jenigen Fällen jede Auskunft ertheilt werden, in welchen der**) Geseggebender Körper in Serbien .
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- Der Militarismus auf dem Rückgang. Ein Ber liner Correspondent berichtet der Schlesischen Volkszeitung": Besorgnißerregend sind die überaus zahlreichen Lücken in den Lieutenantsstellen; 1876 waren 766 Stellen in Preußen unbe
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