Berlin , den 7. September 1877. Königliches Ober- Tribunal. No. 181/77 B. Cr. I.

In der Untersuchung wider den Schriftsteller Liebknecht kann die Beschwerde vom 12. Juli dieses Jahres über den Beschluß des königlichen Kammergerichts vom 26. Juni dieses Jahres nicht für begründet erachtet werden.

worden.

Bei diesen thatsächlichen Voraussetzungen kann die Ausfüh­rung des angefochtenen Beschlusses, daß bezüglich der wegen des strafbaren Inhalts der Nummer 10 der Neuen Welt" nur gegen den Schriftsteller Liebknecht erhobenen Anklage der Ge­richtsstand des Ortes der That in Berlin nicht begründet sei, nicht für rechtsirrthümlich erachtet werden.

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Liebknecht wurde am 12. Juni nicht eigentlich freigesprochen"; es wurde die Incompetenz des Berliner Gerichts ausge­sprochen. Red. d. V."

Sozialpolitische Uebersicht.

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Ich habe Ihnen heute nicht viel zu erzählen, doch will id hier einige Neuigkeiten registriren, die Sie theilweise wohl schon in den Zeitungen gefunden haben werden. Zunächst sei erwähnt, daß für die bevorstehende Nachwahl zum preußischen Abge ordnetenhause im ersten Berliner Wahlkreise Herr Ludwig Löwe , der bekannte Gegencandidat Hasenclever's und bestrafte Prahlhans, candidirt. In einer Versammlung selbstständiger Handwerker und Fabrikanten hat man aber beschlossen, lieber jeden Andern" als Ludwig Löwe zu wählen, trotzdem derselbe

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Das Denunciantenwesen steht in Deutschland in höch­Nach der thatsächlichen Annahme der Instanz Richter ist die ster Blüthe ein Zeichen von der sittlichen Verkommenheit im Nummer 10 der Zeitschrift Die Neue Welt", welche in Leipzig Volke. Wegen Majestätsbeleidigung, sowie wegen Belei­unter der Redaktion des Angeklagten Liebknecht erscheint, bereits digung des Fürsten Bismarck hatte sich nämlich in Cassel ja auch Fabrikant ist. Er wird also wohl wieder einmal ab am 4. März 1876 in Leipzig veröffentlicht und hinterlegt am 5. Oktober der 27jährige verheirathete Schneidergeselle F. blizen.Unser lieber Tessendorff hat jetzt auch seine Nerven Böttner aus dem Dorfe Nesselröden bei Eschwege vor dem Kreis- bekommen. Bis jetzt hat er sich etwas vorgesehen, Strafanträge Dieselbe Nummer des genannten Blattes ist demnächst am gerichte zu verantworten. Gegenstand der Anklage war eine von zu unterzeichnen, da er an einem erhabenen Beispiel sieht, daß 5. März 1876 in einer sehr großen Anzahl( mehreren Tau- Böttner beim Vesperschnapse" wider den Kaiser und den diese Beschäftigung zu einer Manie werden kann, bei welcher senden) von Exemplaren auch als Beilage zu der unter anderer Reichskanzler ausgestoßene herabwürdigende Aeußerung, die von man alles Andere, aber keine Lorbeeren erntet. Die Kölnische Redaktion in Berlin erscheinenden Zeitschrift:" Berliner Freie einem Nebengesellen denuncirt worden war. Fürst Bismarck Volkszeitung"( flerikal) ist nämlich wegen Beleidigung unseres" Presse" veröffentlicht und verbreitet worden. hatte am 4. September d. J. von Gastein aus Strafantrag ge- Tessendoff zu 500 Mark Geldbuße verurtheilt worden. Bei Bugleich ist angenommen, daß die letztere Zeitschrift eine stellt. Das Urtheil lautete auf Monat Gefängniß. Daß sämmtlichen Garde- Regimentern der hiesigen Garnison haben durchaus selbstständige und daß der Angeklagte Liebknecht an der sich Herr von Bismarck selbst beim Vesperschnapse" von sich am 1. d. M. außerordentlich viele Rekruten freiwillig zum Herausgabe derselben weder als Mitredakteur, noch anderweitig einem Schneidergesellen beleidigen läßt, das darf Niemanden in Eintritt gemeldet und in den meisten Fällen wegen Brod­betheiligt sei, vielmehr nur auf Grund eines bestehenden Ver- Erstaunen sehen, der weiß, daß er sich auch von einer Nätherin losigkeit dringend um Einstellung gebeten. So z. B. haben tragsverhältnisses die der Berliner Freien Presse" beizulegenden beleidigen ließ und Strafantrag stellte; daß aber der Staats- sich beim 2. Garde- Ulanen- Regiment mehr als 100, bei einer Exemplare der Neuen Welt" geliefert habe. anwalt die Denunciation des Nebengesellen" überhaupt annahm, Eskadron allein 34 Mann gestellt, von denen nur 2 Mann, als kommt uns etwas verwunderlich vor, da ja von einer öffent zum Militärdienst nicht tauglich, zurückgewiesen wurden. Die lichen Beleidigung gar nicht die Rede sein konnte. Hierbei Noth muß sehr groß im Volte sein, wenn es freiwillig, um wollen wir bemerken, daß die Verfolgung wegen Majestätsbelei- etwas zu essen zu bekommen, in den bunten Rock sich hinein digung ohne den Antrag des Beleidigten erfolgen muß in wünscht. Mit der Noth aber scheint auch die Sozialdemo dieser Hinsicht hat jeder Privatmann eine bessere Stellung als fratie in den hiesigen Garderegimentern ihren Einzug zu halten. der Kaiser, weil er sich einfach nicht beleidigt zu fühlen und So hört man nämlich von zuverlässiger Seite, daß Nachfor­Der Umstand, daß die Anklage nicht gegen die Redakteure einen Strafantrag zu stellen braucht. Auf den Denuncianten, schungen nach sozialdemokratischen Schriften und Bei­der Berliner Freien Presse" gerichtet worden ist, entzog den auf den Nebengesellen des Verurtheilten kann übrigens die tungen auf höheren Befehl im Laufe der vergangenen Woche Instanzrichtern die Prüfung, ob diese Redakteure dadurch, daß reichstreue Partei mit Stolz als auf einen der ihren blicken. bei allen Truppentheilen des Gardecorps seitens der Truppen fie ihrem Blatte eine Beilage hinzugefügt haben, welche nicht kommandeure in der Art vorgenommen worden sind, daß in allen ihre Namen als die der verantwortlichen Redakteure trägt, sich Immer langsam voran! Während der verflossenen Kasernenstuben die Wandschränke der Soldaten revidirt und die gegen die Ordnung der Presse vergangen haben(§§ 7 und 18 Reichstagssession haben sämmtliche Parteien größere Entwürfe vorgefundenen Schriften einer genauen Besichtigung unterworfen Nr. 2 des Preßgesetzes vom 7. Mai 1874), oder ob sie durch zur Revision der Gewerbeordnung ausgearbeitet; eine wurden. Die Revision ergab, daß bei verschiedenen Soldaten selbstständige Veröffentlichung einer Druckschrift strafbaren In- mehrtägige Redeschlacht hat dieserhalb in den Mauern des Reichs- sozialistische Zeitungen gefunden wurden und diese meistens nur halts sich einer selbstständigen Strafthat schuldig gemacht haben, tages getoset; eine Commission hat über den Entwürfen eine Zeitlang als Makulatur in die Hände der Leute gelangt waren. Die­sowie die fernere Prüfung, ob der Angeklagte Liebknecht wegen gebrütet und dann das angebrütete Ei der Reichsregierung zum jenigen Soldaten aber, welche überführt wurden, Leser derartiger Beihilfe zu diesem Bergehen hinlänglich belastet und aus diesem Weiterbrüten gesandt, die das junge Küchlein in nächster Blätter zu sein, oder sich über die Erlangung der in ihrem Grunde ein Gerichtsstand in Berlin gegen ihn begründet sei. Session den staunenden Reichsboten vorstellen sollte. Wie man Besiz gewesenen Schriften nicht gehörig zu reinigen vermochten, Gegenstand der Entscheidung der Instanzrichter war viel- nun aber hört, ist das Ei faul geworden. Die beabsichtigte Re- sollen mit Arrest bestraft worden sein. Wird nicht viel helfen. mehr ausschließlich die Frage: ob der Angeklagte Liebknecht die vision soll sistirt werden; eine Vorlage erhält der nächste Reichs- Das sozialistische" Gift" ist süß, es ist berauschend, es nimmt infriminirte Nummer 10 der Neuen Welt" nicht nur in Leipzig , tag nicht, da der Haupthahn des deutschen Reichs Einspruch ein- Geist und Herz gefangen, und fein Dunkelarrest bringt es wieder sondern auch in Berlin veröffentlicht habe, und ob hiernach gelegt hat. heraus aus dem Körper. Uns thun die armen Soldaten leid, sowohl in Leipzig als auch in Berlin ein forum delicti commissi begründet sei. 8ur Selbstmord statistik. Nach Angaben, welche in die ein Opfer ihrer Unvorsichtigkeit geworden sind. Weshalb dem ersten Heft des Jahrgangs 1877 der Statistischen Zeit haben nicht auch sie die sozialistischen Zeitungen als Makulatur Nach der getroffenen thatsächlichen Feststellung kann in der schrift des Königlich Preußischen statistischen Bureaus" enthalten erhalten?- Noch will ich mittheilen, daß die Berliner Polizei Berneinung dieser Frage ein Rechtsirrthum nicht gefunden sind, hat die Zahl der Selbstmorde in Frankreich in folgender jetzt endlich gegen die Fälscher von Nahrungsmitteln mit Progression zugenommen: Energie vorgeht. So hat man jüngst die Entdeckung gemacht, Die Instanzrichter haben nicht grundsäglich angenommen, daß die meisten Fruchtbonbons gesundheitsgefährliche Stoffe ent­daß der Redakteur niemals durch eine neue selbstständige Ver­halten und daß der sogenannte Ziegeltäse( Limburger, Backstein­breitung eines schon früher veröffentlichten Preßerzeugnisses ein täse) vielfach eine Unmasse Kalf enthält. Verschiedene Händler und dasselbe Delift nochmals( in Realconkurrenz) begehen könne. haben schon Anklage erhalten. Diese Energie der Polizei ist Sie haben vielmehr nach den Ermittelungen des conkreten Falles Bon je 1000 Berstorbenen haben hiernach im Jahre 1874. in jedenfalls lobender und lohnender, als die Hezjagden auf die angenommen, daß seitens des Angeklagten Liebknecht durch die Frankreich 7,2 den Tod selbst gesucht. Sozialdemokraten. in Leipzig gleichzeitig erfolgte Ausgabe und Versendung der für Leipzig und für Berlin bestimmten Exemplare nur eine Handlung Bewohner In Preußen war die Zahl der Selbstmörder auf je 100,000 - Herr Gambetta macht wieder von sich reden. Er hat vorgenommen worden sei, also auch nur ein Delikt, und zwar ein Glaubensbekenntniß" an seine Wähler gerichtet und soll in Leipzig , von ihm verübt sein könne. dieserhalb wiederum vor Gericht gestellt werden. Der Soldat" Der Umstand, daß die für die weitere Vertheilung in Berlin Verhältnißzahlen, welche die französische Statistik während der Mac Mahon muß entweder nicht lesen können oder ein überaus gesandten Exemplare in sehr großer Zahl gefandt worden sind, Beit von 1861-1865 aufwies. Die Gesammtzahl der Selbst- komischer Kauß sein; in dem Glaubensbekenntniß klingt es näm­führt nicht mit rechtlicher Nothwendigkeit dahin, daß diese Ver- mörder in Preußen im Jahre 1875 betrug 3278. lich von unserer tapferen und edlen Armee, welche ge­theilung als eine von dem Angeklagten Liebknecht vorgenommene Was die Beweggründe des Selbstmordes betrifft, so ist es genwärtig die Blüthe der Nation und die höchste Hoff­selbstständige Veröffentlichung angesehen werden müßte, daher sehr bemerkenswerth, daß nach der französischen Statistik für die nung des Vaterlandes ist" ist mit solchem Lobe Mac zwei Delifte an zwei verschiedenen Orten verübt seten. Jahre 1872-1874 hauptsächlich Geistes zerrüttung, Mangel und Mahon , der oberste Vertreter der Armee noch nicht zufrieden? Das in der Beschwerde in Bezug genommene Erkenntniß des förperliche Leiden als Ursachen erscheinen, während innere Con- Dieferhalb könnte er Gambetta wahrlich all' die andern kleinen Königlichen Obertribunals vom 16. September 1875( Goltdam- flikte nur in der Minderzahl Fälle das treibende Motiv bilden. Nadelstiche wohl verzeihen.- Gambetta wollte übrigens auch mer's Archiv, Band 23, Seite 516) beruht auf anderen that­sächlichen Voraussetzungen, als sie vorliegend gegeben sind. Hiernach mußte die Beschwerde, deren Anlagen beifolgen, zurückgewiesen werden. gez. v. Ingerslebeu.

werden.

An den königlichen Herrn Ober- Staatsanwalt bei dem Kammergericht hier.

No. 1678 Cr. I.

Wir werden in einer der nächsten Nummern die Tragweite dieses Prozesses kurz besprechen. In der vorigen Nummer war die auf den Prozeß bezügliche Notiz nicht präzis genug gefaßt.

Ein Stück Geschichte.

Defension( Vertheidigungsschrift) in der Untersuchungssache

wider Wander.

Vom Justizrath Robe( d. d. 9. Geptember 1845).

( Fortsetzung.)

Auf je 100,000 Einwohner tamen Selbstmörder im Jahre 1827.. 1840.. 1874.

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im Jahre 1874.. 1875.

4,8 8,1

15,4.

12,1 12,8

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Frankreich ist ein höher entwickeltes Land als Preußen, und am 9. d. M. eine Rede in seinem Wahlkreise halten, doch hat außerdem kommt auch das heißere Blut in Betracht bei obigem er dies Vorhaben aufgegeben, weil eine Verhaftung dann wohl Vergleiche. Im Allgemeinen aber ist die Zahl der Selbstmorde erfolgen könnte. Welchem hohen Muth zeigt dieser Republi­in den Culturstaaten nach obigen Angaben eine derartig große, wie sie in der Geschichte nur annähernd gleich groß im alten Rom in der späteren Kaiserperiode, also zur Zeit des Verfalles des römischen Reichs vorkam. Jit es da nicht an der Zeit, daß der Sozialismus verjüngend in die faulenden Zustände ein­greift?

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Aus Berlin erhalten wir vom 7. Oktober nachstehenden Bericht, den wir an dieser Stelle veröffentlichen wollen:

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Der Strike der Baumwollenspinner in Bolton , England, dauert fort; er ist bereits in die sechste Woche ge­treten, ohne daß Aussicht auf sein Ende wäre. Die Fabrikanten, welche durch ihre Habsucht den Strike herbeigeführt- Lohn­reduktion, haben den Vorschlag der Arbeiter auf Niedersehung eines Schiedsgerichts abgelehnt, ohne Zweifel um die Harmonie der Interessen" zu beweisen. Obgleich die Arbeiter organisirt

zur Vorlegung der Concepte auf, und da dieser dieses Anver- gegen ihn eingeleitet. Man sprach lange schon gerüchtweise, im langen vielleicht nicht für gesetzlich ansah und sich deshalb, oder Voraus davon, daß es die Absicht sei, den Lehrer Wander aus weil er wirklich die Concepte nicht gleich bei der Hand hatte, seinem hiesigen Schulamt zu entfernen, und prophetisch genug; ihrer Vorlegung auswich, nahm er dessen gesammte Papiere in denn die f. Regierung zu Liegnig erkannte wirklich auf Beschlag. Wander war ein armer abhängiger Schullehrer, Strafversehung. Bei diesem Bescheid beruhigte sich Schlöffel ein unabhängiger, nicht leicht zu verschüchternder Wander jedoch nicht, und bereits vier Wochen vor der eben er Fabrikbesizer; gegen ihn geschah nichts. Ich glaube nicht, daß wähnten präsidialen Haussuchung kam ein Resolut des Ober­das Verfahren der 1. Regierung in irgend einem unserer Gepräsidiums bei der f. Regierung an, welches Wander wesent­lich freisprach und ihn nur in eine Ordnungsstrafe nahm. sege Ermächtigung findet. Doch dies beiläufig.

Mit ihm theilte diese mehr subjektiv als objektiv begründete Ansicht jedoch nur der später als Zeuge vernommene Kaufmann Frey zu Schmiedeberg, sonst keiner, sage keiner der Anwesen den. Auch Frey, dem man eine umsichtige Gewandtheit seiner An demselben Tage wurden auch noch mehrere andere in der Dieser Bescheid blieb, weshalb ist unbekannt, länger als vier Ansichten nicht absprechen kann, war zum erstenmal in der Ver- siebenten Vereinsversammlung gegenwärtig gewesenen Personen Wochen bei der f. Regierung zu Liegnis unpublicirt liegen. sammlung, ohne zu kennen, was früher darin vorgekommen. über Wander's und Schlöffel's Vorträge vernommen, und der Als er doch endlich publicirt werden mußte, folgte ihr die Haus­Die Vorgänge, nachdem sie schon vor seiner Vernehmung durch Präsident fand sich darauf vernnlaßt da dem Verein die geseh- suchung auf dem Fuß. Sie scheint die Neden in dem denun­eine Denunciation ihre Auslegung erhalten hatten, konnten also liche Bestätigung gebräche, dem Magistrat aufzutragen, fernere cirten Gewerbeverein zu einer neuen Disciplinaruntersuchung auch für ihn wohl etwas Befremdliches haben. Daß aber ein Versammlungen des Vereins unter keiner Bedingung zu ge- haben nehmen zu wollen. Die polizeilichen Untersuchungsaften so befangenes Vorurtheil wie das des Crusius für ein reines, statten, vielmehr jedes dazu benutzte oder zu benutzende Lokal bestätigen diese Ansicht. nöthigenfalls polizeilich zu schließen." Die Schließung des Alle diese Vorgänge lagen vor Stieber bereits abgeschlossen unparteiisches nicht gelten kann, bedarf keiner Ausführung.

Demnach hatte die Sache ihre Folge. Crufius hielt in seiner Vereins geschah, wie man aus den Regierungsaften sehen kann, da, als er sich in seiner Annahme, daß Wander mit Schlöffel Empörung über den Verein eine Besprechung über die von ihm deshalb, weil er von den dem früheren Gewerbeverein ertheilten und Wurm zum Umsturz der Staateverfassung conspirirt habe, in dessen Haltung bemerkten Mißstände mit den betreffenden Befugnissen abweichende und unzulässige Tendenzen verfolgt getäuscht fand, aber doch die darauf hin unternommene ungeset Mitgliedern oder mit den Vereinsvorständen oder mit dem ihm hätte". Dies Urtheil, ohne alle Begründung, blieb unwider liche Haussuchung und Verhaftung Wander's nicht mehr unge amtlich und persönlich so nahen Polizeidirigenten zu ihrer Absprochen, weil es feinem der Betheiligten bekannt wurde. Doch schehen machen konnte. Er machte sie also zur Grundlage seiner stellung nicht für ausreichend. Er wandte sich vielmehr schon bitte ich zu bemerken, daß darin nur von unzulässigen, nicht Denunciation und suchte sie zur Verdächtigung Wander's so viel wie möglich auszubeuten. zwei Tage später, nachdem seine Ansichten über den Verein in aber schon von verbrecherischen Tendenzen die Rede ist. Diese Regierungsmaßnahmen gegen Wander, und nur gegen Diese Vorgänge lassen aber nun zwar wohl erkennen, daß einer öffentlichen Gesellschaft, in der Gallerie zu Warmbrunn, einen etwas scharfen Widerspruch gefunden hatten, unter'm Wander sind nur dann zu erklären, wenn man sie mit früheren Wander dem Cultusminister mißliebig geworden, aber darin 3. März c. mit einer Anzeige von der Gefährlichkeit des Vorfällen in richtiger Folgeordnung betrachtet. Es war ihm liegt doch noch kein Indicium für ein Verbrechen. Wander will Vereins und der Vorträge Schlöffel's und Wander's mit Ueber- vor einigen Jahren auf Befehl des Cultusministers verboten die Wissenschaft von der Aufsicht der Kirche emancipirt, der Mi­gehung der Ortspolizei- Behörde unmittelbar an die f. Regie- worden, seine Meinung, daß die Volksschule nur dann eine nister will alle Wissenschäft unter der Kirche beschränkt haben. bessere Gestaltung bekommen könnte, wenn sie von dem den Wie viele redliche Männer, deren Ansichten und Gesinnungen rung zu Liegnig. Der Inhalt dieser Anzeige muß sehr dringend erschienen Geistlichen ohne Unterschied anvertrauten Aufsichtsrecht befreit von ihren Amtsvorgesetzten nicht gebilligt und nur ungern ge sein; denn nach dem gewöhnlichen Poftenlauf konnte ein am würde, fernerhin in Druckschriften geltend zu machen. Wie sehen werden, würden wenn dies dazu genug wäre, für Ver 3. Vormittags auf die Post gegebener Brief erst am 4. früh in dieses Verbot gesetzlich begründet werden kann, weiß ich nicht. brecher gelten müssen. Stieber will aus der Mißliebigkeit Wan Liegnitz ausgegeben werden. Schon am 5. aber langten, in Aber als später Wander wieder einige Bogen zur Vertheidigung der's darthun, daß er schon lange eine verwerfliche Richtung ver Folge der Anzeige, der Regierungspräsident Hr. v. Wizleben Diesterweg's gegen die Angriffe einer theologischen Partei schrieb, folge, als ob jede ministerielle Ansicht die absolut und allein in selbst eigner Person und in Assistenz eines mitgebrachten Re- so schien dem Minister die Schriftstellerei Wander's überhaupt richtige wäre und jede davon abweichende sich schon allein da gierungsraths hier an, und am 6. begab sich derselbe ohne vor- mißliebig und unzulässig, und auf Grund des früheren Verbots durch als verbrecherisch von selber darstelle! Damit er aber für hergehende Ankündigung in selbst eigener Person mit dem einiger Stellen Wander'scher Schriften, aus welchen Widersetz- die Verwerflichkeit der Wander'schen Richtung scheinbar doch assistirenden Regierungsrath und unter Begleitung des Syndikus lichkeit gegen die Befehle der Vorgesetzten, Aufregung des Schul- etwas anführe, führt er die Ergebnisse der Disciplinarunter Crusius in die Wohnung Wander's, forderte diesen, der zu lehrerstandes zur Unzufriedenheit mit ihrer Lage und Unchrist- suchung falsch und aktenwidrig an. Obwohl die Aften ihm vor seinen Reden im Verein schriftliche Unterlagen genommen hatte, lichkeit hervorgehen sollte, wurde die Disciplinaruntersuchung gelegen haben, obwohl er daraus ersehen mußte, daß Wander

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