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werden bei allen deutschen   Postanstalten auf den 2. und 3. Monat, und auf den 3. Monat besonders angenommen; im Königr. Sachsen   und Herzogth. Sachsen­Altenburg auch auf den iten Monat bes Quartals à 54 Bfg.

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Central- Organ der Sozialdemokratie Deutschlands  .

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folgendermaßen:

Freitag, 26. Oftober.

-

1877.

Abonnements auf den Vorwärts" narstrafen gegen F. ſpezialiſirt und da lautet das Aktenstück hauptete, es sei Simulation und versprach nur, den Gefangenen öfter für die Monate November u. Dezember zu 1,10 M. werden bei 25./11. 1834. Wegen Unterhaltung: 2 Tage Wasser und allen   deutschen Bostanstalten, für   Leipzig pr. Monat zu 60 Pf. Brod. bei der Expedition, Färberstr. 12 II, unserm Colporteur M. Ulrich, Hohe Str. 23, Hof part., in den Filialen: Cigarrenladen des Hrn. Peter Krebs, Ulrichsg. 60, und Sattlerwerkst. am Königs­play 7; für die Umgegend von   Leipzig bei den Filialexpeditionen: für Bolkmarsdorf, Reudnih, Neufchönefeld 2c. bei Frau Engel,  Reudnitz, Täubchenweg 29, 2 Tr., für Connewiß 2c. bei Hackert, Kurze Str. 10 part., für   Kleinzschocher u. Umgegend bei Trost, Hauptstr. 10/1, für Thonberg bei Bösch, Hospitalstr. 39/ II,   Leipzig, Heureudnik bei 3schau, 15 I, für Plagwik- Sindenau bei Frau Gräfenstein, Aurelienſtr. 3, für   Gohlis c. bei A. Herms­dorf, Lindenthaler Str. 7, für Stötferik bei Grude, An der Papiermühle, angenommen.

zu beobachten. Nichtsdestoweniger war F. in der That damals schon gemüthskrank und seinen Mitgefangenen, wie auch den­jenigen Beamten der Anstalt, die ihn täglich sahen, war dies 5./12. 1834. Nicht erledigtes Arbeitspensum: 1 Tag Wasser vollkommen bekannt. Von früher her galt er das sagen auch die Führungs- Zeugnisse- als ein frecher und verschmitter und Brod. Mensch, verrichtete indeß im Allgemeinen seine Arbeit gut und 9./2. 1835. Unterhaltung: 8 Peitschenhiebe. 4./7. 1835. Eigenmächtiges Abschneiden der Kette: 5 Peitschen- wußte sich in die Disziplin der Anstalt zu finden. Dies Beugniß wird ihm mehrfach gegeben. Das Strafverzeichniß haben wir gelesen; sehen wir uns seit dem Jahre 1860, wo die Symptome des Frrfinns immer unzweifelhafter hervortraten, die Akten ge­

Für Berlin wird auf den Vorwärts" monatlich für 75 Pf., frei in's Hans abonnirt, bei der Expedition der Berliner Freien Breffe", Kaiser- Franz- Grenadier- Platz 8a, und bei   Rubenow, Brunnenstr. 34, im Laden.

Zur Prügelstrafe.

In der politischen Uebersicht des Vorwärts" Nr. 111 vom 21. September haben wir einer Versammlung des Vereins deutscher Strafanstaltsbeamten, welche am 13. September d. J. in   Stuttgart tagte, Erwähnung gethan. Die Prügel­strafe in Gefängnissen und Zuchthäusern bildete den Hauptgegen­stand der Verhandlung; Direktor Strosser und Geheimerath Illing empfahlen die Prügelstrafe, Direktor Grühmacher sogar mit Hindeutung auf die Sozialdemokraten, also auf politische Sträflinge.

Zwangsjacke, Zwangshandschuh, Fesselung und dergleichen schöne Dinge mehr wurden als zu gelinde Züchtigungsmittel angesehen.

Wir erhalten nun in Bezug auf die angedeutete Versamm lung und auf den Wunsch, die Prügelstrafe in den Strafanstalten wieder einzuführen, folgende Buschrift:

Geehrter Herr Redakteur!

Beifolgend übersende ich Ihnen einen Aufsatz aus Nr. 19 der Gartenlaube" vom Jahre 1865 mit der Bitte, davon den Ihnen geeignet scheinenden Gebrauch zu machen. Es würde sich empfehlen, den Artikel in Ihrem Blatt abzudrucken, sodann aber denselben sowohl im Landtage als auch im Reichstage bei pas­sender Gelegenheit( Etatsberathung) zur Sprache zu bringen. Im Jahre 1865 war die Gartenlaube" in Preußen verboten, und zwar wegen eines Artikels über den Untergang des preußi­schen Kriegsschiffes Amazone",- und Sie werden daraus er­messen können, daß der beregte Artikel nur wenig gelesen sein dürfte. Er bildet eine herrliche Illustration zu der Rede des Geheimen Raths Jlling(   Berlin) in der Versammlung   deutscher Strafanstaltsbeamten, im September d. J. in   Württemberg ab­gehalten, in welcher derselbe' die äußerst seltene Anwendung der förperlichen Züchtigung betont.

-

Vergessen Sie nicht den frommen Kreuzzeitungsmann, Di­reftor Strosser aus   Münster, der, trotz allen ihm zu Gebot stehenden Arten der Tortur Fesselung, Zwangsjacke, Zwangs­stuhl u. s. w. ohne Peitschenhiebe" nicht auskommen tann. Ich theile Ihnen die Personalien dieses Herrn in Kürze mit. Stroffer war Feldwebel, dann Bürgermeister in   Herford in  Westfalen, wo er nicht wieder gewählt wurde und wo er in der legten Zeit, wie alle Welt erzählte, sich nur noch in Begleitung eines Gensdarmen zu zeigen wagte. Dann kam er als Straf anstalts Direktor nach   Münster, und ich möchte gern wissen, ob die dortigen Atten nicht auch Ungeheuerlichkeiten nachweisen, wie die in der Gartenlaube" erwähnten. In Bezug auf diese erwähne ich, daß die betreffende Anstalt R.(   Rawitsch) in der Provinz   Posen, der tüchtige Verwaltungsbeamte" daselbst aber der Vorgänger des bekannten ehemaligen Polizei- Oberst Patzke in   Berlin ist. Letterer soll übrigens, wie man hört, sehr human und ganz und gar gegen die Prügelstrafe sein. Der Name des Zuchthaus- Direktors thut nichts zur Sache; M." ist der An­fangsbuchstabe.

hiebe.

7./9. 1835. Unterhaltung: 5 Peitschenhiebe. 10./12. 1835. desgl. 24./5. 1836. 16./6. 1837. Unterhaltung und Ungebührniß: 10 Peitschen­

hiebe.

1

desgl.

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29./5. 1844. Ungebührliches Vergreifen an Speiseresten: Tag Wasser und Brod.

27./7. 1844. Unterhaltung: 1 Tag Wasser und Brod. 3./8. 1844. Tabakrauchen: 10 Peitschenhiebe. 3./8. 1844. Raisonnement und Verhöhnung der ihm aufer­legten Strafe: 10 Peitschenhiebe.

14./9. 1844. Weil er in elf Tagen elf Pfund Leistengarn zu wenig gesponnen: 10 Peitschenhiebe. 19./11. 1844. Weil er in fünf Tagen sechs Pfund Garn zu wenig gesponnen: 2 Tage Wasser und Brod. 2./12. 1844. Weil er in zwölf Tagen 16 Pfund Garn zu wenig gesponnen: 10 Peitschenhiebe. 3./12. 1844. Versuchte Verschleppung von Arbeitsmaterial nach dem Abtritt: 2 Tage Wasser und Brod.

16./12. 1844. Unterhaltung: 1 Tag Wasser und Brod. 23./12. 1844. Weil er in elf Tagen fünfzehn Pfund Leisten­garn zu wenig gesponnen: 10 Peitschenhiebe. 14./4. 1845. Schimpfen gegen einen Mitsträfling: 2 Tage Wasser und Brod.

16./2. 1847. Hegung von Ungeziefer: 1 Tag Wasser und Brod.

9./1. 1851. Unterhaltung beim Antreten zum Abendgebet: 1 Tag Wasser und Brod.

16./1. 1851. Unterhaltung im Arbeitssaale: 8 Peitschenhiebe. 1./3. 1853. Suchte seine Augen zu beschädigen: 10 September 1853. Hinaussehen aus dem Fenster: 20 Peitschenhiebe.

Beitschenhiebe.

27./12. 1853. Anzünden von baumwollenem Abgang in seiner Isolirzelle, so daß sich Brandgeruch verbreitete: 36 Stunden Latten bei Wasser und Brod.

1./5. 1854. Wegen Entwendung von 2 Blättern weißen Pa­piers aus seinem Arbeitsbuche: 15 Peitschenhiebe.

2./5. 1854. Garnverwüstung: 10 Peitschenhiebe. 22./5. 1854. desgl.

15

13./1. 1855. Weil er in 9 Tagen 40 Ellen Kattun zu wenig gewebt: 15 Peitschenhiebe.

24/7. 1855. 8u wiederholten Malen den Suppenrest in den Urinkübel gegossen: 2 Tage Wasser und Brod.

23./10. 1855. Zu wiederholten Malen raisonnirt, daß die Suppe schlecht ist: 3 Tage Entziehung der Morgen- und Abend­suppe.

16. 6. 1856. Raisonnement: 2 Tage Wasser und Brod. 25./8. 1856. Raisonnement über   Essen und Beamte: 2 Tage Wasser und Brod.

2./9. 1865. Hat seine Abendsuppe in den Urinkübel gegossen, mit Raisonnement: 2 Tage Wasser und Brod.

7.11. 1856. Hat in 6 Tagen 70 Ellen Kattun zu wenig gewebt. 15 Hiebe.

24./8. 1858. Versuchte Entweichung. 15 Hiebe. 20./9. 1858. Brodkaupelei: 1 Tag Wasser und Brod. Wegen Verdachts der Brandstiftung und wegen Fluchtver­suchs aus der Straf- Anstalt zu Kozmin am 1. Dezember 1852, isolirt. 27./11. 1861. Schlechte Arbeit als Weber: 6 Tage Latten bei Wasser und Brod.

12./6. 1862. Eigenmächtiges Ausschneiden seines Arbeits Fabrikats als Weber und Vernichten des Arbeitsgeräths: 12 Tage Latten bei Wasser und Brod und Entziehung jeder Geldzulage, auch Schadenersaz.

30./9. 1863. Wegen unangemessenen Betragens gegen den

Beachten Sie ja den Artikel in der Gartenlaube". Solche Tyrannei schreit nach Sühne, und wenn nichts anderes, so lie- Aufseher: 1 Tag Latten. fern diese Vorgänge den schlagendsten Beweis dafür, daß mit überhaupt: 25 Lage Wasser und Brod, Hieben" kein Mensch gebessert wird. 3 Entziehung der Morgen- und Abendsuppe, 19 und 36 Stunden Latten bei Wasser und Brod,

zu   Breslau!

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211 Peitschenhiebe( außer den durch das Erkenntniß festgesezten, siehe oben!)"

Soweit das Aftenstück.

nauer an.

Am 25. Februar 1861 zeigte der Geistliche der Anstalt an: " Da der inhaftirte Melchior F. durch sein skandalöses Be­nehmen während des Gottesdienstes nur ergerniß giebt und troh meiner vielfachen Ermahnungen teine Besserung zeigt, so beantrage ich, denselben von dem Besuche des Gottesdienstes auszuschließen. 8."

Das geschah denn auch. Vom 25. November 1861 befindet sich bei den Akten folgende Anzeige eines Anstalts- Beamten: Belle beschäftigt, ist zwar ein sehr fleißiger, aber auch sehr Der Strafgefangene Melchior F., als Weber in der Isolir­flüchtiger Weber. Wenngleich seiner Arbeit Egalität nicht ab­gesprochen werden kann, so ermangelt sie doch der Qualität, die fie verkäuflich macht, indem sie stets zu leicht ausfällt und nie den vorgeschriebenen Schuß enthält."

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Mit Rücksicht auf seinen Gesundheitszustand(!) sind zeither nur Verwarnungen angewandt und ihm nur ein niederes Ma­terial zur Verarbeitung verabfolgt, aber auch dieses ist erfolglos geblieben und fortwährend kommen seine Gewebe um vier bis fünf, ja noch darüber unterm Gewichte heraus, wie das gehor­jamst beigefügte Arbeitsbuch ergiebt. Da hierüber bereits viel­fach vom Fabrikanten geklagt worden ist und der Werkmeister Anstand nimmt, demselben weiter Kattun zu verabreichen, so verfehle Einer königlichen Direktion ich nicht, dieses hiermit zur weiteren Bestimmung gehorsamst anzuzeigen."

K., den 25./11. 1861.

Dieser Beamte constatirt also ausdrücklich, daß der Geistes­zustand des Gefangenen zweifelhaft sei. Auf seine Anzeige er­ging folgende Verfügung:

D.

,,&. muß, wie sich von selbst versteht,......( unleserlich) für die zeitherige schlechte Arbeit, demselben 6 Tage Latten­Arrest bei Wasser und Brod. 27./11. 1861. M."

darunter:

demselben publizirt und das Erforderliche veranlaßt 2c." Am 28. Dezember 1861 zeigte der Werkmeister wieder an, daß F. schlechte Arbeit geliefert habe. Der Arzt bemerkt da­

neben:

Der Melchior F. ist züchtigungsfähig bis zu zehn Hieben."

Darauf empfängt der Wahnsinnige auf Anordnung der Direktion 10 Hiebe und muß den verursachten Schaden mit Thaler 25 Silbergroschen ersetzen!

4

Am 5. Juni 1862 wieder schlechte Arbeit.

Arzt: Züchtigungsfähig bis zu 10 Hieben. Verfügung: zwölf Tage Latten- Arrest bei Wasser und Brod. Am 12. November 1863 wurde F. nochmals ärztlich unter­sucht. Der Anstaltsarzt hält ihn noch immer für einen Simulanten und empfiehlt nur: ihn bei körperlichen Züch­tigungen zu berücksichtigen.(?) Latten- Arrest sei zulässig.

Endlich, am 17. Januar 1864, wird der Wahnsinn durch ein Attest des nämlichen Anstaltsarztes anerkannt. Am Schlusse desselben heißt es:

" Dabei arbeitet er jedoch fleißig und liefert sogar Ueberpensa. Das Betragen des Kranken ist weder gegen die Sitten anstößig, noch der eigenen oder der Sicherheit Anderer gefährlich."

F. wurde nun nach der Provinzial Irrenheil- Anstalt in D. gebracht, wo er sich zu Ende des Jahres 1865 noch befand. Dort erklärte man ihn für unheilbar. Die Krankheit wurde festgestellt als hallucinatorischer Wahnsinn,, der schon seit langen Jahren" sich ausgebildet habe. Die Ursachen waren verschie= dener Art. F. hatte noch eine lange Strafzeit vor sich.

Seit dem 15. September 1853 war er in der Isolir- Zelle. Troß angestrengter Arbeit, trotz des von den Beamten aner­fannten Fleißes tam er nicht weiter, wurde oft und hart ge= züchtigt und mußte seinen Ueberverdienst sich auf Schadenersaz abziehen lassen. Dabei mag ihn oft der Gedanke an seine hei­mathlichen Verhältnisse beunruhigt haben. F. war verheirathet; seine Frau hatte eine Bauernwirthschaft in die Ehe gebracht. Als er das erste Mal zu Buchthaus verurtheilt wurde, kam das Grundstück wegen der schuldigen Gerichtskosten zum öffentlichen Verkauf. Die Frau gerieth in große Noth und wandte sich einige Male an den Mann mit der Bitte, ihr ein paar Thaler von seinem Arbeitsverdienst zu schicken. Zuletzt hörte der Brief­wechsel auf, die Frau mußte entweder gestorben oder nach einer andern Gegend verzogen sein.

Schlägt einmal ein Kutscher sein störrisches Pferd sechs- bis achtmal hintereinander mit einer dünnen Hanfschnur, so ist der Auflauf" fertig; ein Mitglied des Vereins gegen Thierquä­lerei zeigt den Borfall an und der Missethäter wird bestraft. Die Menschen aber kann ein roher Henker schlagen lassen, schlagen mit einer dicken Peitsche, bis die Gemarterten in die Nacht des Die Gartenlaube" erzählt nun weiter: F. war bei der Wahnsinns finken! Herrlich, Herrlich, Herr Geheimerath Illing Behandlung wahnsinnig geworden. Schon im Jahre 1856 und Herr Direktor Stroffer! Und auch Sie, Herr Grühmacher fiel einem Departements- Rath bei Gelegenheit der Revision der J. E." Anstalt das eigenthümliche Benehmen des F. auf. Er nahm Aus dem in vorstehendem Briefe angeführten Artikel der davon Notiz und die Bezirks- Regierung forderte die Anstalts- In seinen verworrenen Phantasieen bezeichnete sich F. als Gartenlaube" wollen wir ein längeres Aftenstück, betitelt: Direktion auf, den F., der damals schon seit längerer Zeit in einen Menschen, der von Jugend auf zum Stehlen angeleitet Aften der Strafanstalt R.(   Rawitsch) über Melchior F. der Isolir- Belle untergebracht war, wenigstens in ein helleres worden sei. Er glaubte sich fortwährend beobachtet, von bösen ( Litt. F. 377) theilweise zum Abdruck bringen, welches den Be- Lokal unterzubringen. In Folge dessen wurde F. durch den Geistern umgeben u. s. w. Man denke sich diesen Unglücklichen weis liefert von der Brutalität, die in einzelnen Buchthäusern Anstalts- Arzt untersucht. Der letztere bestritt, daß Wahnsinn in der Einsamkeit seiner dunklen Belle, wie ihm aus Groll über geherrscht hat, und da eine Regelung durch die Gesetzgebung bis vorliege; der Direktor berichtete dies und erklärte sich gleich seine Wehrlosigkeit, über das rohe Unrecht, das man ihm thut, jezt keinen Einhalt geboten hat, auch wohl zeitweilig noch zeitig außer Stande", dem Gefangenen ein anderes Lokal an- allmählich die Sinne schwinden. Den Hoffnungslosen umnachtet herrschen mag. Das Aftenstück ist zu Anfang der 30er Jahre zuweisen. der Wahnsinn. Er hat sein Schicksal erfüllen müssen. Trotz angelegt und endigt im Jahre 1864. Im Jahre 1857 kam der Departements- Rath wieder zur alljährlicher Revisionen, bei Gelegenheit deren der Wahnsinn des Nachdem die Verurtheilungen des Melchior F., von dem Revision und fand auch diesmal den Geisteszustand des F. be- F. schon im Jahre 1856 erkannt wurde, trotz der Gewissen­festgestellt wird, daß er eine mangelhafte Erziehung ge- sorgnißerregend. Der Anstaltsarzt, seinerseits zur Erklärung haftigkeit des Anstaltsarztes, der den Gefangenen hartnäckig als nossen habe, aufgezählt worden sind, werden die Diszipli- aufgefordert, wollte indeß noch immer nichts davon wissen, be- Simulanten bezeichnet und seinen Ferthum erst im Jahre 1864