nicht. In einer der letzten Nummern bringt sie». B. einenlangen Feuilletonartikel:„Commiaiistische Gruppenbilder u. s.».*,welcher wie folgt beginnt:„Herr Maxime du Camp erheitert neuerdings im„Moniteur"sein Schauergemälde der Commune, dem wir schon manche düstereEpisode entnehmen konnten, durch einige humoristische Züge.Besonders ergötzlich ist die von ihm geschilderte Wuth dieserSozialdemokraten, sich noch lange vor jeder Aktion in einerheroischen Stellung als Freiheitskämpfer photographiren zu lassen.Diese Sucht, sich gestochen, in Holz geschnitten oder mindestensphotographirt zu wissen, haben natürlich auch unsere Sozial-Demokraten. die ja in allen Stücken die getreuen Spiegelbilderder französischen Communisten sind. Auf dem letzten Congreßin Gotha wurde zwar ein Beschluß gefaßt, welcher gegen diesenBilderschwindel gerichtet war, aber es geschah dies nur, umnothdürftig den Schein zu wahren. Nach wie vor kann ma«die Bilder dieser Schauspieler angepriesen finden, nach wie vorliest man in den sozialdemokratischen Blättern Ankündigungengleich der folgenden:Im Verlage von..... Nürnberg ist erschienen und vonder„..... Genofsenschaftsbuchhandlung"(E. G.) zu haben:Gruppenbild der Rcichstagsabgeordneten des arbeitenden VolkesDeutschlands. Stahlstich in Folioformat. Ein Kunstblatt indes Wortes voller Bedeutung. Da der bedeutenden Kostenwegen auf Massenabsatz gerechnet werden muß, so ist auch derPreis dem entsprechend niedrig gestellt und kostet das Blattnur 60 Pfennige.Die Pariser Communisten führten nun in dieser Vorliebe,sich der schaulustigen Mit- und Nachwelt in theatralischen Gruppen-bildern vorzustellen, allerhand possirliche Scenen ans. So wurdeam 24. März, also wenige Tage nachdem die rechtmäßige Re-gierung so ruhmlos, ohne Schwertstreich auf dem Montmartreunterlegen war, in der Hauptstraße der Borstadt Bclleville zumgroßen Erstaunen der Einwohner eine riesige Barrikade aufge-führt; man pflanzte darauf eine rothe Fahne, bildete um die-selbe eine pathetische Gruppe, die sich der Leser leicht vorstellenkann, und rief den nächsten Pbotographen herbei. Sobald erdas Bild aufgenommen hatte, schaffte man die Pflastersteine,Karren, Leitern ruhig fort und stellte den Verkehr in der Straßewieder her. Im großen Maßstabe wiederholte sich diese Narrctheispäter, als der Schuster Gaillard in der Rue de Nivoli, aufdem Vendümeplatze. vor dem Stadthause oder wo dieser gemein-gefährliche Monomane sonst einen„strategischen Punkt" entdeckthaben wollte, himmelstürmende und dabei in ihrer Zierlichkeitan'Nürnberger Spielzeug gemahnende Barrikaden aufgeführthatte. Da gab es nicht das windigste Commune-Lieutenantchenmehr, welches sich nicht in märchenhaft besticktem Waffenrock vorden photographischen Spiegel gestellt hätte, um als sterbenderFechter, als moderner Spartakus auf die Nachwelt überzugehen.Die Auslagen der Kunst- und Papierhändler waren mit diesenHeldenportraits und tragischen Gruppen bedeckt, in welchen manalle Mitglieder, Delegirten und höheren Offiziere der Communeabconterfett finden konnte. Mehr als einem dieser Faschings-römer hat seine Eitelkeit hier einen schlimmen Streich gespielt;denn die Photographien wurden natürlich in Versailles sorg-fältig gesammelt und dienten später häufig zur Feststellung derIdentität der Angeklagten."So weit das Feuilleton. Alles recht schön, schade nur, daßes nicht wahr ist— freilich ein sehr geringer Fehler in denAugen des Mehring'schen Organs. Herr Maxime du Camp,der als Gewährsmann herhalten muß, ist notorisch ein literar:scher Lump, der für Geld von Jedem zu haben ist— gleichanderen Leuten, und der seine Moniteur- Skizzen über die Com-mune einfach aus den berüchtigten Cloaken des Figaro, Paris-Journal:c., und— aus seiner nicht minder cloakenhaften Phan-tasie schöpft. Das Barrikadengeschichtchen, mit dem was drumund dran hängt, ist von A bis Z. erlogen und obendrein rechtdumm erlogen. Die Männer der Commune hatten in ihremVerzweiflungskampf wahrhaftig Anderes zu thun. Mit derselbenWahrscheinlichkeit könnte die Rubelprcffe schreiben, Osman Paschaund seine Offiziere amüsirten sich in Plewna damit, photo-graphische Possen zu machen.Wie bodenlos gemein der Versuch ist, politische Gegner, dienach heldenmüthigem Widerstand die Opfer einer furchtbarenKatastrophe und beispielloser Grausamkeit geworden sind, derVerachtung und Lächerlichkeit preiszugeben, das sei nur nebenbeiangedeutet.Was endlich die Bemerkungen des Magdeburger Feuilleton-schreibers über den seitens deutscher Sozialisten getriebenen„Bilder hwindel" anbelangt, so ist es, milde ausgedrückt, eineBundeSgeselzbetreffenddie Arbeit in den Fabriken.(Vom 23. März 1877.)(Schluß.)Art. 13. Nachtarbeit, d. h. die Arbeit zwischen 8 UhrAbends und 6 Uhr, beziehungsweise 5 Uhr Morgens(Art. 11)ist bloß ausnahmsweise zulässig und es können die Arbeiter nurmit ihrer Zustimmung dazu verwendet werden.In jedem Falle, wo es sich nicht um dringende, nur einma-lige Nachtarbeit erheischende Reparaturen handelt, ist die amt-liche Bewilligung einzuholen, welche, wenn die Nachtarbeit längerals zwei Wochen dauern soll, nur von der Kantonsregierung er-theitt werden kann.Bei Fabrikattonszweigen, die ihrer Natur nach einen un-unterbrochenen Betrieb erfordern, kann regalmäßige Nachtarbeitstattfinden..Unternehmungen, welche diese Bestimmung für sich ansprechen,haben sich bei dem Bundesrath über die Nothwendigkeit un-unterbrochenen Betriebes auszuweisen und mit ihrer Eingabegleichzeitig ein Reglement vorzulegen, aus welchem die Arbeits-ordnung und die auf die Arbeiter entfallende Arbeitszeit, welcheunter keinen Umständen für den Einzelnen 11 Stunden wäh-rend 24 Stunden überschreiten darf, ersichtlich ist.Die Bewilligung kann bei veränderten Verhältnissen der Fa-brikation zurückgezogen oder abgeändert werden.Art. 14. Die Arbeit an den Sonntagen ist, Nothfälle vor-behatten, untersagt, ausgenommen in solchen Etabliffementen.welche ihrer Natur nach ununterbrochenen Betrieb erfordern undhiefür die in Art. 13 vorgesehene Bewilligung des Bundesratheserlangt haben. Auch in den Anstalten dieser Art muß aber fürjeden Arbetter der zweite Sonntag frei bleiveu.Der Kantonalgesetzgebung steht frei, weitere Festtage zu be-stimmen, an denen die Fabrikarbeit, wie an den Sonntagenuntersagt sein soll. Diese Festtage dürfen jedoch die Zahl achtim Jahr nicht übersteigen.Immerhin können solche Feiertage durch die kantonale Ge-setzgebung nur für die betreffenden Confessionsgenoffen als ver-biudlich erklärt werden.Ungezogenheit, den angeführten Congreßbeschluß als einennur zum Schein gefaßten zu bezeichnen. Die offiziellen Organeder Partei, obenan der„Vorwärts", beweisen, daß jener Be-schluß auch durchgeführt wird. Wenn einzelne Lokalblättertrotzdem derartige Annoncen bringen, so kann man dafür unmöglichdie Partei verantwortlich machen. Unsere Partei ist, ihremganzen Prinzip nach, eine entschiedene Gegnerin des Per-sonenkultus; sie ist die einzige Partei, welche den Personen-kultus systematisch bekämpft. Diejenige Partei aber, welche vonallen am wenigsten berechtigt ist gegen den Personenkultusanderer Parteien zu eifern, das ist die Partei, welche dasschmutzige Hutfutter Bismarcks als Reliquie verehrt, vor Bis-marck's Hund sich ehrfurchtsvoll verneigt(„Hunde sind wir jadoch!") und Bisniarck's Kürassierstiefel inbrünstig küßt.— Seit einigen Tagen sind die französischen Kam-mern versammelt. Die Situatton ist aber noch ganz unver-ändert. Der Plan, ein„Geschäftsministerium" zu bilden,ist vorläufig gescheitert— Mac Mahon steht a la Bismarck da:J'y suis suis, j'y roste— hier bin ich, hier bleib' ich— undüberläßt es den„Republilanern", ihn von seinem Platze zuverdrängen. An einen Staatsstreich denkt er nicht: er hat waser will und steht obendrein, da der Senat für ihn ist, formellauf gesetzlichem Boden. Wollen die„Republikaner" ihr Zielerreichen, so müssen sie eine Revolution machen, und das fälltden Mördern der Commune nicht ein. Die Fußtritte undInsulten, welche der unverwundete Held von Sedan ihnen ap-plizirt, find die erste Abschlagszahlung der Revanche für denMai 1871. Auch der Rest wird auf Heller und Pfennig be-zahlt werden müssen.— Inzwischen befestigt sich im französischenVolk immer mehr die Republik und vollzieht sich raich eineSchwenkung nach links, welche wir mit lebhaftester Freude be-grüßen. Die letzten Generalraths-Wahlen(Wahlen für Depar-temental- Vertretung), welche am Sonntag vor acht Tagen statt-fanden, haben dies noch deutlicher zum Ausdruck gebracht, alsdie Wahlen zum gesetzgebenden Körper, welche durch die Losungder Wiederwahl der„363" vielfach entdemokratisirt wurden.— Ein schweizerisches Urtheil über die Komödie zuGera. Die conseroative„Allgemeine Schweizer Zeitung" schreibtüber den Congreß des Dr. Max Hirsch:„Ein derartiges rein negatives Borgehen gegen die Sozial-demokratie ohne irgend einen neuen zündenden Gedanken, derim Gemüth des Volkes Wurzel schlagen kann, ist kaum etwasanderes als das Dreschen von leerem Stroh. Durch einso ledernes, verstandesgemäß zusammengeschustertes Programmwerden die bösen Geister der Sozialdemokratie jedenfalls nichtausgetrieben....... Vor zehn Jahren vielleicht hätte einderartiges Zugpflaster aus der Hausapotheke des fortgeschrittenen(?)Liberalismus seine Dienste noch gethan. Jetzt aber, da der vierteStand die Vertretung seiner Interessen selbst in die Hand ge-nommen hat und die Massen einmal in Bewegung gesetzt sind,müssen ganz andere Mittel als die des Geraer Antisozialisten-congresses angewendet werden, um den unheildrohenden Sturmzu beschwören." ���3!Uebrigens hat auch W.e" Schweizerpresse die Spie-lercien des Herrn s Hirsch nicht ernst genommen.— Bor una Alles beim Alten. General Skobeleff,der ungF. Held des 11. und 12. September, versuchte einekleine Ueaerrumpelung, wurde aber von den Türken, die nachden russischen Berichten von rechtsioegen längst hätten verhungertsein müssen, mit blutigem Kopf heimgeschickt. Auch auf demasiatischen Kriegsschauplatz haben sich die Russen, durch ihrejüngsten Erfolge üppig gemacht, zu übereilten Streichen verleitenlassen und sich verschiedene Schlappen geholt(vor Erzerum, Karsund Baium).— Ein interessantes Urtheil. Die Bedeutung der inSachen Motteler gegen Freitag getroffenen richterlichen Eni-scheidungen, welche wir in letzter Nummer veröffentlichten, ist soin die Augen springend, daß wir einen Commentar für über-flüssig erachten. Die dem Erkenntniß zu Grunde liegende An-schauung wird uns bei den künftigen Wahlkämpfen zu Gutekommen. Es versteht sich von selbst, daß die nämliche Freiheit,deren die Gegner eines Candidaten genießen, auch dem Candidatenund dessen Anhänger nicht vorenthalten werden kann. Wenndas wichtige Erkenntniß nun auch zunächst blos für SachsenGültigkeit hat, so schafft es doch auch für die übrigen deutschenWer an weiteren kirchlichen Feiertagen nicht arbeiten will,soll wegen Verweigerung der Arbeit nicht gebüßt werden dürfen.1l. Beschäftigung von Frauen in Fabriken.Art. 15. Frauenspersonen sollen unter keinen Umständen zurSonntags- oder zur Nachtarbeit verwendet werden.Wenn dieselben ein Hauswesen zu besorgen haben, so sindsie eine halbe Stunde vor der Mittagspause zu entlassen, soferndiese nicht mindestens 1>/, Stunden beträgt. Vor und nachihrer Niederkunft dürfen Wöchnerinnen im Ganzen währendacht Wochen nicht in der Fabrik beschäftigt werden. Ihr Wie-dereintritt in dieselbe ist an den Ausweis geknüpft, daß seit ihrerNiederkunft wenigstens sechs Wochen verflossen sind.Der Bundesrath wird diejenigen Fabrikationszweige be-zeichnen, in welchen schwangere Frauen überhaupt nicht arbeitendürfen.Zur Reinigung im Gange befindlicher Motoren, Trans-Missionen und gefahrdrohender Maschinen dürfen Frauensper-sonen nicht verwendet werden.III. Beschäftigung von minderjährigen Arbeitern inFabriken.Art. 16. Kinder, welche das vierzehnte Altersjahr noch nichtzurückgelegt haben, dürfen nicht zur Arbeit in Fabriken verwendetwerden.Für Kinder zwischen dem angetretenen fünfzehnten bis undmit dem vollendeten sechszehnten Jahre sollest der Schul- undReligionsunterricht und die Arbeit in der Fabrik zusammen elfStunden per Tag nicht übersteigen. Der Schul- und Religions-Unterricht darf durch die Fabrikarbeit nicht beeinträchtigt werden.Sonntags- und Nachtarbeit von jungen Leuten unter acht-zehn Jahren ist untersagt. Bei Gewerben, für welche die Roth-wendigkeit des ununterbrochenen Betriebs gemäß Art. 13 bundes-räthlich erstellt ist, kann der Bundesrath, sofern die Unerläßlich-keit der Mitwirkung junger Leute gleichzeitig dargethan ist, zu-mal wenn es im Juteresse tüchtiger Berufserlernung derselbenselbst förderlich erscheint, ausnahmsweise gestatten, daß auchKnaben von vierzehn bis achtzehn Jahren hierbei verwendetwerden. Der Bundesrath wird jedoch in solchen Fällen für diejungen Leute die Nachtarbeit unter die Maximalzeit von elfStunden festsetzen, Abwechslung, schichtenweise Verwendung unddergleichen anordnen, überhaupt nach Erdaurung der Sachlagejede für diese ausnahmsweise Bewilligung im Interesse der jungen'Staaten ein gewichtiges Präzedenz, das unsere Parteigenossensich nicht werden entgehen lassen.Noch eine Bemerkung. Was die, in der Nichtigkeitsbeschwerdeerwähnten Vorgänge in Glauchau angeht, so will es uns be-dünken, daß unsere Glauchauer Genoffen, die dort angeklagt undbisher stets hart bestraft wurden, im Rechte gewesen wären,wenn sie gestützt auf§ 70 der Strafprozeßordnung das Glau-chauer Gericht als urtheilendes Gericht abgelehnt hätten.§ 70gestattet dem Angeklagten einen Richter abzulehnen, wenn erGründe anzugeben, und, wenn nöthig, zu bescheinigen vermag, daßer dem Richter kein ungeschwächtes Vertrauen schenken kann.Die Begründung einer solchen Ablehnung dürfte sich in dernotorischen Thatsache finden, daß zahlreiche Angehörige des dor-tigen Gerichts sich bei den letzten Reichstagswahlen sehr aktiv ander Agitation betheiligten und darnach wohl dem Verdacht sichaussetzten, in Anklagen, die gegen Mitglieder der gegnerischenPartei infolge der Wahlagitation derselben erhoben wurden, nicht ganzunparteiisch zu sein. In der Nummer des„SchönburgischenAnzeigers" vom 22. Febr. d. I. figurirt u. A. ein Aufruf fürProf. Birnbaum, der unterzeichnet ist von folgenden am dorttgenBezirksgericht thätigen Personen:Bezirks-Gerichts-Direktor Bollert, StaatsanwaltDöhler, Bezirks-Gerichts-Botenmeister Eichfeld, Be-zirks-Gerichts-Controlleur Reuter, Bez.-Ger.-RendantRoßner, Bez.-Ger.- Expedient Leipziger, Bez.- Ger.-Expedient Wettley.Darnach läßt sich auf die nicht objekttve Stellung des dor-tig» Gerich spersonals leicht ein Schluß ziehen.Zur Affaire Konitzer.Wie beispiellos gemein die Spionage des„Deutschen Vereins"war, zeigen die Aufzeichnungen Konitzcr's, aus welchen die„Germania" folgende interessante Probe bringt:„Flamersheim. Landrath Wolff, bei Regierung nicht gutangeschrieben, wenig liberal, verkehrt viel mit Geistlichen. Nach-theiliges sonst nichts zu berichten.Bürgermeister Thegarten, protestantisch und liberal, könnteetwas strammer auftreten, besonders gegenüber den Ortsvor-stehern.Ortsvorsteher Marx in Flamersheim, Bäcker, ist seiner Stel-lung nicht gewachsen und verwaltet Amt höchst nachlässig.(Spritze und Anlage für den Friedhof.) Selbst Beschlüsse desGemeinderathes bleiben unausgeführt liegen. Ultramontan ge-wählt.Evangelischer Lehrer sehr gut, liberal; katholischer Lehrergar nicht tüchtig, abgenutzt, aber liberal.Evangelischer Pastor Pönsgen, Mitglied(des„DeutschenVereinss, sehr tüchtig und liberal, in jeder Beziehung ausge-zeichnet.Der katholische Vikar Cremans aus Köln spricht nie überCulturkampf, es läßt sich mit ihm leben.Bevölkerung noch vollständig zurück und finster. Bei poli-tischen und kommunalen Wahlen maßgebend nur die Religion:„Wir wollen keine Geusen haben!" Furchtbarer Fanatismus,genährt durch die Geistlichkeit:„Die Religion soll vernichtetwerden."Abgeordnetenwahl: Rath liberal, Candidat für zweite Klasse.Ein Mitglied des Deutschen Vereins wählte ultramontan, dreiAndere entfernten sich vom Wahllokal, ohne ihre Stimme abge-geben zu haben. Wohl noch nicht dagewesen.Armenunterstützung nur von den bemittelten Evangelischen,trotzdein keine„Geusen"! Es geschieht zu viel für die Armen.12 Landgemeinden(Bürgermeisterei Kuchenheim), 5 Vorsteherliberal.Pastor in Houverath. Jagdfrevel etwa vor drei Monaten,zwei Leute aus Houverath, Freunde des Pastors einer sogar imKirchenvorstand; auf Abel's Jagdterrain. Gesellschaftsjagd. Försterzeigt an u. s. w.Kirch heim, wegen ungenügenden Gehaltes ein Aspirant ander Schule für etwa 230 Kinder, die Lehrerin auch nicht vielWerth. Urtheil über Lehrer: Faullenzer, weil vor 7 Uhr mitder Pfeife spazierend. Ausgesprochen von einem Gemeinderach-mitgliede.Schweinheim. Reichstagswahl 14 für Bleibtreu, nach-träglich versuchte Kontrole per Liste vom Gutsbesitzer Fischenich,erzultramontan, um erklären zu lassen, für-wen die Einzelnengestimmt hatten.Rheinbach. Landrath Wolff, Mitglied des DeutschenVereins, tritt jetzt liberal auf, sein Verkehr mit Geistlichen hatLeute und ihrer Gesundheit nöthige Vorschrift und Garantieder Bewilligung beifügen.Der Bundesrath ist ermächttgt, diejenigen Fabrikzweige zubezeichnen, in welchen Kinder überhaupt nicht beschäftigt werdendürfen.Ein Fabrikbesitzer kann sich nicht mit Unkenntniß des Alter?oder der Schulpflichtigkeit seiner minderjährigen Arbeiter ent-schuldigen.IV. Bollziehungs- und Strafbestimmungen.Art. 17. Die Durchführung dieses Gesetzes, welches sowohlauf bereits bestehende als auf neu entstehende Fabriken Anwen-dung finden soll, und die Vollziehung der in Gemäßheit desGesetzes vom Bundesrath ausgehenden Verordnungen und Wei-jungen liegt den Regierungen der Kantone ob, welche hiefür ge-eignete Organe bezeichnen werden.Die Kantonsregierungen haben dem Bundesrathe Verzeich-nisse der auf ihrem Gebiete bestehenden', sowie später der neuentstehenden und der eingehenden Fabriken einzusenden und überderen Verhältnisse, soweit sie von dem gegenwärtigen Gesetze be-rührt werden, nach den vom Bundesrath hiefür aufgestelltenVorschriften die nöthigen statistischen Angaben zu machemDie Regierungen erstatten dem Bundesrathe am Schlüssejedes Jahres über ihre Thätigkeit behufs Vollziehung des Ge-setzes, über die dabei zu Tage getretenen Erscheinungen, überdie Wirkung des Gesetzes u. s. w. einen ausführlichen Bericht,über dessen Anordnung vom Bundesrath das Nähere festgestelltwird.Ebenso geben sie ihm, beziehunasweise dem hiefür bezeich-neten Departement oder andern Igesetzlich aufgestellten Organenin der Zwischenzeit jede wünschenswerthe sachbezügliche Aus-kunft._Art. 18. Der Bundesrath übt die Controle über die Durch-führung dieses Gesetzes aus. Er bezeichnet zu diesem Zweckeständige Inspektoren und setzt die Pflichten und Befugnisse der-selben fest. Der Bundesrath kann überdies, soweit er eS fürnothwendig erachtet, Spezialinspektionen über einzelne Industriezweige oder Fabriken anordnen. Er verlangt zu diesem Zweckevon der Bundesversammlung die nöthigen Credtte.Art. 19. Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen diese«Gesetzes oder gegen die schriftlich zu ertheilenden Anweisungender zuständigen Aufsichtsbehörden sind, abgesehen von den civil-