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dakteur Mohr ihm gesprächsweise gesagt, daß Mary Jude sei. habe. Zeuge bestätigt, daß Herr Stephany ihn gegenüber wieder-| stelle demzufolge nur eine Privatansicht des Zeugen Stephany Der von ihm in dem Schreiben an Herrn Eugen Richter ge- holt über die unzulängliche Leistungsfähigkeit des Klägers ge- dar. Auch aus dieser ganzen Verhandlung ergebe sich, daß nach brauchte Ausdruck der Unfähigkeit" sei ihm von Herrn sprochen, wenn er auch eine gewisse Vorliebe für denfelben be- wie vor innerhalb der Redaktion der„ Vossischen Zeitung" Jeder Stephany angegeben worden, doch habe er zur Veröffentlichung fundet habe. Richtig sei es auch, daß Stephany nach dem Vor- nach seiner Façon selig werden könne, und wenn die Zeugen dieses Ausdrucks seine Ermächtigung nicht ertheilt. Er selbst kommniß mit der Doublette sehr böse gewesen und gesagt habe, auf's Allerbestimmteste erklären, daß die Religion des Herrn habe wiederholt verlangt, daß Wiary entfernt werden solle, weil daß die Sache nun doch nicht mehr weiter gehe. Mary bei der Kündigungsfrage gar feine Rolle spielte, so fei seine Leistungen nicht genügten. Herr Stephany habe denselben Dr. Schlenther, der Feuilleton- Redakteur der„ Vol. 3tg.", die Schlußfolgerung, daß die Bossische Zeitung" die freis aber immer gehalten. Es sei ein vollständiger Unsinn, hat aus verschiedenen Gesprächen, die er mit dem Kläger und sinnigen Prinzipien verleugnet habe, doch eine verfehlte. behauptet werde, bittet, Vertheidiger er habe Herrn Stephany Vor- mit Herrn Stephany geführt, verschiedene Eindrücke ge- Der die Klage abzuweisen, würfe geniacht, daß er ihm den jüdischen Glauben des wonnen. Bei Der ersten Unterredung mit St. habe gegen den Kläger wegen des Ausdrucks gewiffenloser Herrn Mary verschwiegen habe. Ihm sei es sehr gleichgiltig, ob er den Eindruck gehabt, daß e3 sich in erster Verleumder" und leichtfertiges Spielen mit der Wahrheit und ein Mitglied der Redaktion der„ Vossischen Zeitung" Türke, oder Reihe um die Konfession des Herrn Mary handelte. Herr einem Menschenschicksale" zu bestrafen. In den längeren Res Heide oder Jude ist, wenn er nur tüchtig und brauchbar ist. Stephany habe namentlich hervorgehoben, daß der Redakteur der pliken und Dupliken der beiden Vertheidiger, die sich bis 5 Uhr Er, als Leiter eines Justituts, wie die„ Bossische Zeitung", müsse inneren Politik auch Stellvertreter des Chefredakteurs sein solle Nachmittags hinziehen, verweist Rechtsanwalt Dr. Bernstein sich das Recht vorbehalten, allein zu beurtheilen, ob ein Mitglied und da feit Menschengedenken bei der Bossischen Beitung" darauf, daß die Freis. 8tg." von dem Inhalt der Mary'schen des Instituts brauchbar sei oder nicht und es sei gar nicht denkbar, Grundsatz gewesen sei, daß fein Jude die" Zeitung zeichne, fo Erklärung gar keine Notiz genommen, die heute als theilweise daß er sich in dieser Beziehung Vorschriften machen lasse. Herr gehe es mit Mary nicht. In der Redaktion, in welcher man den falsch zugegebene wuchtige Erklärung des Geheimraths Leffing, Mary sei für die Bossische Zeitung" nicht geeignet gewesen, Dr. Levy nicht als Redakteur zu betrachten pflege, habe man welche einen ehrlich arbeitenden Menschen journalistisch und wenn er auch für andere Zeitungen ein Genie fein möge. auch die Empfindung gehabt, daß die Konfession der entscheidende moralisch zerschmettern mußte, mit gesperrten Lettern gedruckt habe. Zeuge Stephany erklärt, daß er auf eigene Faust gekündigt Grund zur Entlassung des Klägers fei. Er selbst halte Marr Daraus ergebe sich die Parteilichkeit und die beleidigende Absicht. habe; er habe vorher Herrn Geh. Rath Leffing von seiner Ab- für einen begabten Menschen, Herr Stephany habe sich Rechtsanwalt Träger erwidert, daß der Theil, welchen Geh. ficht der Kündigung Mittheilung gemacht, dieser habe gewünscht, auch öfter günstig über denselben ausgesprochen, so daß man in Rath Lessing zurüdgezogen, gar nicht dasjenige sei, worauf die daß die Kündigung bis zur Beendigung der Urlaubszeit ver- der Redaktion denselben sogar für einen Liebling des Chef- Freis. 3tg." fußte. Die letztere habe keinerlei beleidigende Abschoben werde, er habe aber aus follegialen Gründen Herrn M. schon redakteurs ausgab. Zeuge ist von seiner Meinung, daß es sich sicht gehabt, sondern nur das behauptet, was die beiden Zeugen Damals gekündigt, damit derselbe längere Zett gewönne, sich nach in erster Reihe um die Konfession handelte, schließlich zurück als wahr bestätigt haben und daß Herr Mary wegen Unfähigkeit einer anderen Stellung umzusehen. Man müsse bei der ganzen gekommen, da Herr Stephany bei einem späteren Gespräch ihm für die Anforderungen der Voss. 3tg." entlassen worden sei. Angelegenheit zwei Dinge auseinander halten. Den Grund der die Versicherung gegeben, daß die Glaubensfrage bei der Kün- Beide Zeugen haben dies auf das Allerbestimmteste bekundet und Kündigung und daneben die Judenfrage, welche einmal berührt digung gar nicht mitgesprochen habe und ganz unnöthig von dem es liege feinerlei Grund vor, diesen Zeugen zu mißtrauen. Er habe Herrn Mary bis zum letzten Monat in Redakteur Mohr mit hineingezogen worden sei. Schließlich erklärt Dabei sollte gar nicht gesagt sein, daß Herr Mary unfähig als der schonungsvollsten Weise behandelt und aus dieser schonenden Zeuge, daß ihm Kläger nach dem Gespräch, welches er mit Stephany Redakteur, sondern nur für die Vossische Zeitung" unzuläng Form der Kündigung suche derfelbe jezt Stricke zu drehen. Er gehabt, den Inhalt desselben ebenso dargestellt habe, wie Stephany lich sei. Nach langen, schließlich scheiternden Bergleichsverhand habe mit dem Kläger an dem Tage der Kündigung selbst und wie es nachher im Zirkular des Klägers Mary dar lungen erfolgt um 6 Uhr die Urtheilsverkündigung dahin: der längere Zeit über die Judenfrage geplaudert, er habe mit gestellt worden sei. Zeuge Chefredakteur Stephany ver- Kläger ist mit seiner Stlage abzuweisen, da die Behauptung, daß ihm des Längeren und Breiteren darüber gesprochen und ihm fichert wiederholt, daß Dr. Levy schon seit Jahren thatfächlich Jemand unfähig sei, in einer Redaktion zu arbeiten, eine persön dann den Grund der Kündigung gesagt, der lediglich in der Redakteur der Bossischen Zeitung" sei und verweist darauf, daß liche Ehrenkränkung nicht enthält und den Betreffenden nicht in Untüchtigkeit des Klägers lag. Nichtig sei es, daß er eine Zeit in den Jahren 1849-1874 ein Herr Liepmannsohn den kom der öffentlichen Achtung herabsetzen kann. Dazu kommt, daß lang den Gedanken hatte, Herrn Mary, obgleich derfelbe noch ein munalen Theil redigirte und zuletzt auch wirklich Redakteur der das, was der Beklagte in der Freisinnigen Zeitung" behauptet Anfänger war, zu seinem Stellvertreter in Vorschlag zu bringen. Beitung war. Auf weitere Beweisaufnahme verzichtete der hat, zum Theil doch erwiesen ist, denn wenn auch der Herr Marg sei von Anfang an Scheeren- Redakteur gewesen und Gerichtshof. Der flägerische Vertreter Rechtsanwalt Dr. Gerichtshof den Fall mit der Doublette als unerheblich auch geblieben und er entsinne sich feiner selbständigen Leistung Bernstein erachtete den Angeklagten für strafbar. Die„ Frei- betrachtet und Herr Stephany eine ganz besondere Begründung desselben. Er habe geglaubt, daß der Kläger sich entwickeln sinnige Zeitung" habe durch ihre Notizen in dieser Angelegen feines Urtheils nicht gegeben, so ist doch nach der Bekundung der würde, habe ihn vielfach ermuntert und ihn vorgehalten, daß er heit von Anfang an Partei ergriffen. Im Interesse der frei- Borgesetzten des Klägers- und auf deren Ueberzeugung fommt bei gutem Willen und Fleiß sich doch eine Stellung bei der sinnigen Partei fonnte es nicht erwünscht sein, wenn es allein an- Herr Marg nicht ausreichend befähigt erschienen, Voffifchen Zeitung" erringen fönne. Herr Mary sei aber in- fich die Behauptung als wahr erwiese und sie habe sich deshalb von für die„ Vossische Zeitung" zu wirken. Die Beweisaufnahme hat folge seines übernachtigen Lebens oft bei Tage sehr wenig geeignet Anfang an sich bemüht, ihrem Lesertreise die Ueberzeugung bei- auch ergeben, daß die Kündigung des Herrn Mary nicht deshalb zum arbeiten gewesen und er habe bei aller Schonung gegen die zubringen, daß Herr Mary die Unwahrheit behaupte. Ganz erfolgte, weil er Jude ist. Was die Widerklage betrifft, so hat Person des Herrn Mary denselben doch für die Vossische 3tg." unbefugt habe die Freis. 3tg." dem Kläger öffentlich Unfähig auch hier der Gerichtshof auf Freisprechung erkannt und die für untauglich und unbrauchbar zu befinden. Ueber den Anfang des feit" vorgeworfen, obgleich Herr Stephany in seiner öffentlichen Kosten des Verfahrens den Parteien je zur Hälfte auferlegt.- Beitungslesens und Ausschneidens sei Herr Mary im Wesentlichen Ertlärung selbst nur von unzulänglichkeit" gesprochen und das Herr Marg erklärte, Berufung gegen das Urtheil einzulegen. nicht hinausgekommen. Trotz alledem habe er denselben sogar Wort„ Unfähigkeit" nur in einem Privatbriefe des Geh. Raths gegen den Willen der Eigenthümer zu halten gesucht und die Lessing vorkomme. Der Vertheidiger glaubt, daß die Behauptung Hoffnung nicht aufgegeben, aus demselben etwas zu machen. Als des Klägers als cine wahre Thatsache erwiesen sei. Die Zeugen feine( des Zeugen) Urlaubszeit herannahte, habe er sich in einer Lessing und Stephany seien an sich gar nicht berechtigt gewesen, gewissen Personal Nothlage befunden und dabei die Absicht ge- einem Redakteur ein solches Zeugniß zu geben, und wenn sie habt, den Kläger zum Stellvertreter auszuwählen; er habe dabei unaufgefordert einem Seherburschen ein solches Beugniß ausDie Kommiffion der Berliner Buchdrucker theilt uns gehofft, daß dies den Ehrgeiz des Klägers wecken und ihn von gestellt hätten, würden sie sich auf Grund des§ 146 Gew.-D. feinem nachtschwärmenden Leben abbringen würde. Am strafbar gemacht haben. Die Aussagen des Zeugen Stephany mit, daß gestern wiederum eine Anzahl kleinerer und mittlerer 11. Mai sei Mary von seinem Urlaub zurückgekehrt und am hält der Vertheidiger nicht für maßgebend, da er denselben nicht Firmen die Forderungen der Gehilfenschaft bewilligt haben. 12. Mai sei es vorgekommen, daß er einen Ausschnitt aus dem folgen könne. Wenn einem Manne, der in der Zeitung drei Es befinden sich einige darunter, welche öffentlich nicht genannt Reichsanzeiger" in die Oberredaktion gegeben und eine halbe Jahre ehrlich gearbeitet, die Stellvertretung des Chefredakteurs fein wollen, die übrigen werden durch den Vorwärts" in einer Stunde danach dieselbe Notiz als Doublette nochmals hingegeben übertragen werden soll, so sei das gewiß fein Beweis von der Gesammtliste in den nächsten Tagen bekannt gegeben werden. habe, ohne davon etwas zu wissen. Da dies Angesichts der That Unfähigkeit des Betreffenden. Nach der Rückkehr des Klägers 3m Uebrigen ist die Situation des Streits unverändert, Zuzug fache geschah, daß er soeben erst aufgefordert war, fich aufzusei nichts weiter vorgekommen, als die bewußte Doublette oder Abfall nicht zu verzeichnen. raffen und alle Kräfte zusammen zu nehmen, sei er so sehr von und diese könne unmöglich das Faß zum Ueberlaufen Eine neue Lige bringen die gegnerischen Blätter. Sie der Unbrauchbarkeit desselben überzeugt gewesen, daß er gebracht haben. Nach der Ansicht des Vertheidigers seien schreiben:" Dem Vorstande des Unterstützungsvereins deutscher sogar dem Redakteur Levy die Absicht aussprach, feinen Sie Aussagen der Zeugen Lessing und Stephany mit einander Buchdrucker in Berlin ( Gehilfenverein) wurde, wie authentisch(?) eigenen Urlaub auszugeben. Als er den Kläger als unvereinbar. Letzterer habe in seinem Gespräch mit Mary er- verlautet, die weitere Gewährung von Untera seinen Stellvertreter in Aussicht genommen, sei dabei wähnt, daß Herr Geh. Nath Lessing ihm Vorwürfe darüber ge- st ühungen aus Vereinsmitteln an Streifende auch der Gesichtspunkt vorgewaltet, daß er schlimmsten Falls ja macht habe, daß er ihm von der Zugehörigkeit des Klägers zur von Seiten der Regierung( welcher Regierung sehr bald selbst aus seinem Urlaub zurückkehren könne. Nach jüdischen Konfession teine Mittheilung gemacht habe, während untersagt. Der Vorstand hat das Statut entsprechend abdem Vorkommniß mit der Doublette habe er aber jeden Gedanken Geh. Rath Lessing feinerseits befundet habe, daß er vorher mit zuändern. Die Gauverwaltungen wurden angewiesen, Beiträge an die Stellvertretung des Klägers aufgegeben. Entschieden Herrn St. niemals über die Religion des Klägers gesprochen nichtstreifender Mitglieder anzunehmen." In Berlin ist davon müsse er bestreiten, daß die Zugehörigkeit des Klägers zum habe. Das sei mit einander unvereinbar. Aus dem Verhalten auch nicht das Mindeste bekannt. Judenthum der Grund zur Entlassung gewesen sei. Innerhalb der beiden Zeugen gehe hervor, daß Mary die Wahrheit sagte, der Redaktion der„ Bossischen Zeitung" gäbe es feine fonfessionelle als er behauptete, die beiden Herren lieben die Juden nicht und Beide hätten Frage, sondern nur eine Frage der Tüchtigkeit. Die Vossische wollen sie nicht in der Redaktion haben. Zeitung" nehme es mit Berantwortlichkeit ihres fich erst mehrfach zu öffentlichen Erklärungen provoziren lassen der Stedakteurs sehr genau, derselbe dürfe nur Artikel in die müssen und Geh. Rath Lessing habe sich bei dieser die ganze Zeitung bringen, die gewissermaßen aus feiner innersten Existenz und Ehrenhaftigkeit eines Mannes berührenden Frage Weihnachten, das Fest des Friedens, rückt heran:„ Frieden Ueberzeugung heraus geschrieben seien. Die Boffische Zeitung" mit seiner öffentlichen Erklärung noch geirrt und heute den beschäftige sich neben der Politik auch mit firchlichen Dingen und Sauptbestandtheil jener Erklärung zurücknehmen müssen. Der den Menschen auf Erden, die eines guten Willens find!" Genug die Voffische Zeitung" stehe darin etwa auf dem Boden des Vertheidiger unterschiebt dem Geh. Rath Lessing, daß er sich in nun des grausamen Spieles! Machen wir Waffenstillstand auf Protestantenvereins. Sei dies aber der Fall, so müsse auch der jener Erklärung gar nicht geirrt habe, sondern sich über die Be- der ganzen Linie! Versöhnung und Vergessen sei das Weihnachts verantwortliche Redakteur auf diesem Boden flehen und daraus handlung der ganzen Sache nur noch nicht klar war. Die beiden geschent an unsere Gehilfen. Begraben wir mit dem Ende des alten Jahres allen Merger. Seien wir nicht Tyrannen gegen uns ergebe sich ganz von selbst, daß ein Redakteur jüdischen Glaubens Zeugen haben sich für die bürgerliche Unfähigkeit der Juden zur nicht für die Vol. 3tg." zeichnen könne. Das verstehe sich für Gleichberechtigung in allen bürgerlichen Stellungen erflärt und selbst, indem wir uns selbst zerfleischen. Lassen wir die Stimme jedes Mitglied der Voss. 3tg." so sehr ganz von selbst, daß seien Den Prinzipien des Herzens sprechen, pflanzen wir nicht durch unsere Hartnäckigdes wirklichen Freisinns beispielsweise der Nedakteur Dr. Levy, welcher eine ganz hervor untreu geworden. Cine freifinnige Zeitung dürfe nun und feit unvergänglichen Haß gegen uns in Haus und Familie der ragende Stellung einnehme, nie daran gedacht habe, die Stell- nimmer bekennen, daß die Zugehörigkeit zur fatholischen oder Gehilfen. Geben wir unsern Arbeitern was des Arbeiters ist, vertretung zu übernehmen. Die Thatsache, daß Herr Mary Jude mosaischen Religion ein Hinderniß zur Uebernahme einer bürger- geben wir den Neunstundentag! Wer Anspruch wirklich praktischer Buchdrucker zu sei, fei ihm verfchwiegen worden; er habe davon erit ge- lichen Stellung sei. Solche Grundsätze vertragen sich nicht mit darauf macht, ein wirklich der wird die Vortheile für sein Geschäft,
Damit
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Buchdrucker- Bewegung.
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Die Kommission der Tabakarbeiter Berlins hat den streikenden Buchdruckern 150 M. als Unterstützung ausgehändigt. Der Mannheimer Buchdruckereibefizer Mag Hahn( in Firma Mar Hahn u. Ko.) veröffentlicht folgendes MahnFirma May Hahn u. Ko.) veröffentlicht folgendes Mahnwort an meine Herren Kollegen!
legentlich eines Spazierganges von einem Kollegen erfahren, die den Prinzipien des Freisinns. Wenn die Vossische Zeitung" in Thatsache sei dann von anderen Kollegen bestätigt worden. Herr allen Dingen wirklich freisinnig wäre, dann wäre dieser Prozeß welche ihm erwachsen, wenn er mit seinen Arbeitern in Dr. Echleniher habe ihm gleichzeitig gefagt, daß derselbe sich aus überhaupt unmöglich gewesen; die„ Voffische Zeitung" liebe aber Frieden, und die Nachtheile ermessen, wenn er im Rampfe mit feinem Judenthum nicht viel mache und Marx selbst habe ihm die Juden nur als Abonnenten und Inserenten, nicht aber als denselben lebt. Hemmen wir nicht das Rad der Zeit, feien wir die Pioniere des Fortschrittes! Reine gegenseitigen Rachegefühle, einmal gesagt, daß er bedauere, feinen Entschluß, aus dem Juden- Redakteure. Andere freisinnige Blätter, hätten das einzig vor feine Bitterfeit bleibe in unseren Herzen zurück. Am Weihnachts thum auszutreten, nicht ausgeführt habe. Er habe deshalb waltende Interesse, das Interesse an der Wahrheit, wahreinigermaßen ein Erstaunen darüber, daß nun Herr Mary genommen, indem sie einfach die Gerüchte wiedergaben, welche feste sei ein dauernder Friedensbund geschlossen," Fröhliche Das neue Jahr beals Märtyrer des Judenthums ausgespielt werden solle. zirkulirten und den Parteien Gelegenheit zur Aussprache gaben. Weihnachten" mögen uns allen werden. Er wiederhole, daß das Konfessionelle nicht den Grund Diesen Boden der Wahrheits ermittelung habe die freisinnige grüße unsere herrliche Kunst in neuem Glanze! Mögen unsere zum Austritt des Herrn Mary gegeben habe. Auf Zeitung verlassen und deshalb müsse der Angeklagte verurtheilt Sehilfen, alle, alle, Mann für Mann, freudestrahlend zurückfehren in die liebgewordenen, verwaisten Stätten, mögen sie Borhalten des Rechtsanwalts Dr. Bernstein berichtigt werden. Geh. Rath Lessing seine öffentliche Erklärung dahin, daß er nicht erst Rechtsanwalt Träger versichert, daß bei dem ganzen Vor- burch verdoppelten Fleiß die trüben Erinnerungen der ver nach der Kündigung des Herrn Mary, sondern nach geschehener gehen der Freis. 3tg." niemals eine aggressive, gehässige Spige gangenen Tage wie einen wüsten Traum verscheuchen und uns Uebertragung der Stellvertretung auf Herrn Mohr davon Kennt gegen den Kläger vorwaltete. Hier handele es sich darum, daß den Beweis liefern, daß Liebe zum Geschäft im stand ist, einen niß erhalten habe, daß Herr Mary Jude sei.- Beuge Redakteur aus dieser ganzen Affäre, über welche sich Niemand freuen werde, nur scheinbaren Verlust an Arbeitszeit auszugleichen. Hoffen Stephany giebt seinerseits auf Befragen des Dr. Bernstein die Gegner die allgemeine Schlußfolgerung zogen, daß die frei wir auf ein glückliches, fröhliches neues Jahr! Darum geben wir Frieden, Frieden, Frieden!" die Möglichkeit zu, daß er bei der Unterredung mit Mary, die sinnige Partei in Bezug auf die Judenfrage doch nur doppel- Wir können nur wünschen, daß die Buchdruckereibesiger den ganz freundschaftlich gewesen, etwas von gegen ihn angezettelten zängig fei. Dazu tam, daß auch in den leitenden Streifen der frei- warmen Worten dieses Menschenfreundes Folge leisten. Intriguen" gesprochen und daß Kläger schon vor längerer Zeit finnigen Partei die ganze Angelegen heit großes Aussehen erregte, Leipzig . Obgleich jetzt der Streit in die siebente Woche einmal die Absicht gehabt habe, zu fündigen, diese Absicht aber so daß sich der jezige Bürgermeister Belle mit der Bitte um Daraus tritt, steht das Heer der Ausständigen noch wie am ersten Tage auf sein Zureden wieder aufgegeben habe. Er betone nochmals, Aufklärung an den Geh. Rath Lessing wandte. daß hier zwei ganz verschiedene Dinge verquickt worden seien: ersprang dann der Privatbrief des Letzteren, welcher für den fest und unerschütterlich. Sie sind sich bewußt, daß es sich um die Kündigung und die daneben her laufende Erörterung der Redakteur der Freifinnigen Zeitung" einen gewiffen urkundlichen ein Stück Kulturarbeit handelt. Die Prinzipale wollen die Ar Konfessionsfrage aus Anlaß des Stellvertretungs- Planes. Charakter hatte, so daß derselbe glaubte, am besten zu thun, beiter durch den Hunger mürbe machen, aber diese Absicht wird Kläger Mary bestreitet ganz entschieden, daß eine der im„ ult", wenn er bei der Wiedergabe an den in der Urkunde selbst ent- fehlschlagen. Neben den ausländischen Organisationen stehen die in der Berliner Zeitung " und im Vorwärts" gegen die Person haltenen Ausdruck festhielt. Der Vertheidiger suchte alsdann Gewerkschaften, sowie alle Arbeiterfreunde Deutschlands hinter des Geh. Raths Leffing gerichteten Notizen von ihm herrühre. Er auszuführen, daß in der Notiz der Freijinnigen Beitung" eine den kämpfenden Arbeitern und Arbeiterinnen vom Buchdruckbestreitet ferner, daß die Kritik des Zeugen Stephany über die Art, Beleidigung nicht zu finden sei. Die Freifinnige Zeitung" habe gewerbe. Unterstützungsgelder fließen von allen Seiten herzu. wie er feine freie Beit zubringe, irgendwelche Berechtigung habe. tein selbständiges abfälliges Urtheil über Herrn Mary gefällt, Auch der Familien der Streikenden vergißt man nicht. So fand Sein Leben sei fein übernächtiges und der Zeuge könne von dem sondern nur den Grund der Entlassung desselben so wieder am Sonntag im Restaurant Bonorand" eine Matinee des Ge selben höchstens bei solchen Gelegenheiten Kenntniß genominen gegeben, wie von der attoritativsten Stelle mit sangvereins Gutenberg" statt, aus deren Ertrag den Kindern haben, wo er mit demselben zusammengewesen. Kläger be- getheilt worden war. Die Beweisaufnahme habe ergeben, der Ausständigen eine Weihnachtsfreude bereitet werden hauptet schließlich, daß er auch selbständige Artikel für die daß Geheimer Rath Leffing, der die entscheidende Stimme foll. Von einigen angesehenen Personen find zum gleichen Zwecke Bossische Zeitung" geschrieben und seine Pflicht stets erfüllt habe, wiederholt seine Unzufriedenheit mit den Leistungen ganz erhebliche Beträge gespendet worden. Jene Kinder feiern habe. Beuge Stephany erklärt nochmals, daß des Herrn Mary ausgesprochen und sich darin mit Herrn dieses Jahr also ein Weihnachtsfest, das auf den Namen" Fest er sich auf solche selbständigen Arbeiten nicht befinnen Stephany begegnet babe und was die Stellung der Boff. Btg." der Liebe" mehr Anspruch machen fann, als die Weihnachtsfefte tönne, giebt aber zu, daß es wohl hier und da vorgefommen sein zur Judenfrage betrifft, so liege die Sache doch nicht so, wie der der Prinzipale, welche durch die Verweigerung des Neunstundenmag, daß Kläger an Zeitungsausschnitte eigene Raisonnements Gegner dargestellt. Geh. Rath Lessing habe mit voller Bestimmt tages die Väter dieser Kinder brotlo3 machten. Die Wiener Buchdrucker- und Schriftgießergehilfen gelnüpft habe. Der Beuge verweist nochmals darauf, daß er heit erklärt, daß innerhalb der Redaktion der Voss. 8tg." Den Kläger in wiederholten Fällen vorgehalten habe, fein un feinerlei Gewicht auf die Konfession gelegt werde und Herr erlitten bekanntlich wegen der Maifeier und der sich hieran geregeltes Leben zu laffen, um seine Kraft zum arbeiten nicht zu Stephany stehe auch durchaus auf dem Standpunkte dieser knüpfenden Arbeitseinstellung eine schwere Niederlage, welche untergraben. Kläger erwidert, daß er in solchen Fällen stets Toleranz und weiche nur insofern von Herrn Leffing ab, aber nach der jetzigen Situation dortselbst als ein großer widersprochen habe. Der Zeuge Dr. Fr. Levy erklärt, daß daß er der Ansicht ist, der stellvertretende Chefredakteur moralischer Sieg bezeichnet werden muß, weil sich naturgemäß er seit einer Reihe von Jahren Redakteur der„ Bossischen Zei- müsse nicht nur ein Christ, sondern auch ein Pro- die Niederlage viel empfindlicher durch die Schmutzkonkurrenz bei tung" sei. Er weiß, daß dem Kläger wiederholt Borhaltungen testant sein, da er in firchlicher Beziehung den Standpunkt des den Prinzipalen bemerkbar machte, als wie bei den Gehilfen. über seine Unsolidität durch Herru Stephany gemacht worden sind, Protestantenvereins vertreten müsse. Zu dieser abweichenden Die Prinzipale sehnten sich danach, wieder mit den Gehilfen eine besinnt sich aber nicht, daß Kläger Widerspruch dagegen erhoben Stellung habe sich Geh. Rath Lessing nicht bekannt und dieselbe Einigung herbeizuführen und luden sie deshalb für den
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