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walter Heitmann und Schließer Reimann öffentlich beleidigt dichtet oder entstellt sind, öffentlich behauptet oder verbreitet, um staatsfreundlichen Majorität des Landes beigelegt, die Geschichte zu haben und spricht ihn deshalb von dieser Beschuldigung frei; dadurch Staatseinrichtungen oder Anordnungen der Obrigkeit jedenfalls nach rückwärts revidirt werde.. Im Abgeordnetenhause fand bei der dritten Berathung des erklärt sodann den Beschuldigten Hackenberger für über- verächtlich zu machen, wird mit Geldstrafe bis zu sechshundert Etats wieder einmal eins der bekannten Rededuelle zwischen dem Mark oder mit Gefängniß bis zu zwei Jahren bestraft." führt; flerikalen Herrn v. Ludwig und dem„ großen" Lasker statt; die , in den zu Malstatt und St. Johann in den Monaten Juni Paragraph einhundertfünfundachtzig des Straf- Gesez- Buches. Die Beleidigung wird mit Geldstrafe bis zu sechshundert liberalen Blätter behaupten natürlich, daß Lasker einen Triumph und Juli abgehaltenen Volksversammlungen, sowie als Verfaffer des in Nummer eins und drei der Freien Volksstimme" Mark, oder mit Haft, oder mit Gefängniß bis zu einem Jahre gefeiert habe. Ich gestatte mir anderer Meinung zu sein. Es veröffentlichten Artikels:„ Die Ursachen des Elends und der und, wenn die Beleidigung mittelst einer Thätlichkeit begangen handelte sich um das bekannte Glagau'sche Gründerbuch, welches Knechtschaft und die Mittel ihrer Beseitigung", sowie durch eine wird, mit Geldstrafe bis zu eintausendfünfhundert Mark oder v. Ludwig den Staatsanwälten wiederholt empfahl und bei welcher Gelegenheit er denn auch dem Abg. Lasker wiederum Reihe von Artikeln, welche er theils selbst verfaßt, theils von mit Sefängniß bis zu zwei Jahren bestraft." Verfassern übernommen hat, deren Namen zu nennen er sich Paragraph einhundertsechsundachtzig des Straf- Gesetz- Buches. vorwarf, daß er mit seiner Gründerverfolgung plötzlich inne" Wer in Beziehung auf einen Anderen eine Thatsache be- gehalten habe. Lasker hielt darauf eine von seinen bekannten weigert, und bezüglich deren er daher nach Paragraph einundzwanzig des Preßgesetzes persönlich haftbar erscheint, und hauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen Entrüstungsreden, in welcher er zunächst sagte, das Buch von welche Artikel in den Nummern drei und vier der Freien oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, Glagau tauge nichts, er habe es aber nicht gelesen. Lasker Boltsstimme" vom fünfzehnten und zweiundzwanzigsten Juli wird, wenn nicht diese Thatsache erweislich wahr ist, wegen Be- liest bekanntlich nur die National- Beitung" und kennt deshalb dieses Jahres er selbst als verantwortlicher Redakteur und Ver- leidigung mit Geldstrafe bis zu sechshundert Mark oder mit Haft das Glagau'sche Buch nur aus diesem Blatte. Dann sagte leger des genannten Blattes veröffentlicht und verbreitet hat, oder mit Gefängniß bis zu einem Jahre und, wenn die Belei- Lasker, daß es ein lächerliches Unternehmen sei, dem Herrn den Bestimmungen der Paragraphen einhundertunddreißig und digung öffentlich oder durch Verbreitung von Schriften, Abbil- v. Ludwig immer zu erwidern und trotzdem sprach Laster dungen oder Darstellungen begangen ist, mit Geldstrafe bis zu länger als Ludwig. Und drittens meinte der ehrenwerthe Herr, einhundertundeindreißig zuwider gehandelt zu haben; eintausendfünfhundert Mark oder mit Gefängniß bis zu zwei daß er sich nur gegen die Eisenbahngründer gewandt habe, nicht gegen alle Gründer. Faßt man die drei Bemerkungen zusam Jahren bestraft." Paragraph einhundertsechsundneunzig des Straf- Gesetz- Buches. men, so muß jeder vernünftige Mensch einsehen, daß Lasterchen Wenn die Beleidigung gegen eine Behörde, einen Beamten, in der Hiße des Gefechts, wie schon so oftmals, sich arg comeinen Religionsdiener oder ein Mitglied der bewaffneten Macht, promittirt hat, trotz des Beifalls auf den Bänken der Nationalwährend sie in der Ausübung ihres Berufes begriffen sind, oder liberalen. Im Herrenhause hat man gestern einen scharfen Hieb gegen in Beziehung auf ihren Beruf, begangen ist, so haben außer den unmittelbar Betheiligten auch deren amtliche Vorgesetzte das die Armen und Elenden geführt. Bei Berathung des Forstdiebstahlgesezes nämlich hat das hohe Haus die Beeren und die Recht, den Straf- Antrag zu stellen." Pilze denjenigen Waldprodukten mit angereiht, auf welche die Wird wegen einer öffentlich oder durch Verbreitung von Strafe des Holzdiebstahls gesezt ist. Selbst die Regierung Schriften, Darstellungen oder Abbildungen begangenen Beleidi- wollte diese beiden Nahrungsmittel, durch deren Einsammeln sich gung auf Strafe erkannt, so ist zugleich dem Beleidigten die in den ärmeren Gebirgsgegenden Hunderte von armen Leuten Befugniß zuzusprechen, die Verurtheilung auf Kosten des Schul- Monate hindurch ernähren, nicht unter den Strafparagraphen digen öffentlich bekannt zu machen, die Art der Bekanntmachung für Holzdiebstahl gestellt wissen doch das Haus der„ Edelsten" sowie die Frist zu derselben ist in dem Urtheile zu bestimmen. beschloß dem entgegen. Lobend ist zu erwähnen, daß der Re„ Erfolgte die Beleidigung in einer Zeitung oder Zeitschrift, gierungsvertreter Assessor Steineberg und von den Großso ist der verfügende Theil des Urtheils auf Antrag des Belei- grundbesitzern Fürst Carolath- Beuthen sich alle Mühe gaben, digten durch die öffentlichen Blätter bekannt zu machen und zwar das hohe Haus" von solchem ungemein lieblosen Beschlusse abzuwenn möglich durch dieselbe Zeitung oder Zeitschrift und in halten. Das Reichstagspflänzchen, Hr. von Kleist Rezow, stimmte demselben Theile und mit derselben Schrift wie der Abdruck der natürlich mit der Majorität, obwohl der Mensch sonst gern sagt, daß er ein warmes Herz den Armen entgegentrage. Beleidigung geschehen.
erklärt dagegen den p. Hackenberger für nicht überführt, in den vorerwähnten Versammlungen sich des im Paragraphen ein hundertundzehn des Straf- Gesetz- Buches vorgesehenen Vergehens schuldig gemacht zu haben; erklärt denselben ferner für nicht überführt, dem p. Kaulitz bei den vorangegebenen Volksversammlungen in Bezug auf dessen Vergehen gegen Paragraphen einhunderteinunddreißig durch Rath und That wissentlich Hilfe geleistet zu haben;
verurtheilt demgemäß den Beschuldigten Kaulitz wegen der Bergehen gegen die Paragraphen einhundertundzehn- einhunbertunddreißig des Straf- Gesetz- Buches zu einer Gefängnißstrafe von je einem Jahre, wegen des Vergehens gegen den Paragraphen einhunderteinundreißig zu einer Gefängnißstrafe von sechs Monaten und wegen jeder Beleidigung zu einer GefängnißStrafe von einem Monate, setzt diese Strafen auf eine Gesammt Strafe von zweiundeinemhalbem Jahre Gefängniß fest, giebt den Beleidigten:
da. Bürgermeister Meyer;
b. dem Polizei- Commissar Schiller beide zu Malstatt ;
c. dem Gensdarm Claer zu St. Johann;
d. der Ortspolizei- Verwaltung zu St. Johann;
e. dem Polizei- Commissar Wirz zu St. Johann
und
f. den Inhabern der Firma Böcking und Dietzsch zu Saarbrüden, das Recht, innerhalb vier Wochen nach Beschreitung der Rechtstraft dieses Urtheils den verfügenden Theil desselben, soweit er auf ihre Beleidigung Bezug hat, auf Kosten des p. Kaulig durch die zu St. Johann erscheinende„ St. Johanner- Zeitung" öffent
lich bekannt machen zu lassen;
verurtheilt endlich den Beschuldigten Hackenberger wegen des Bergehens gegen Paragraph einhundertunddreißig zu einer Gefängnißstrafe von zwei Jahren und wegen des Vergehens gegen Paragraph einhunderteinunddreißig zu einer Gefängnißstrafe von einem Jahre, setzt diese Strafen auf eine Gesammtstrafe von zweiundeinemhalben Jahre fest, und legt die Kosten des Verfah rens, welche im Ganzen einschließlich eines Erkenntnißstempels von fünfzehn Mark auf zweihundertsechsundzwanzig Mark vier undvierzig Pfennig liquidirt sind, beiden Beschuldigten solidarisch zur Last;
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mittelst Anwendung der Paragraphen einhundertundzehn, einhundertunddreißig,- einhunderteinunddreißig, einhundert fünfundachtzig, einhundertsechsundachtzig, einhundertsechsundneunzig, zweihundert, und vierundfiebenzig des StrafGesetz- Buches; des Artikels siebenundzwanzig Paragraph eins des Einführungsgesetzes zum preußischen Straf- Gesetz- Buche; sowie des Artikels einhundertvierundneunzig der Criminal- ProzeßDrdnung, welche Gesezesstellen von dem Herrn Präsidenten verlesen wurden und lauten:
Baragraph einhundertzehn des Straf- Gesez- Buches. Wer öffentlich vor einer Menschenmenge, oder wer durch Verbreitung oder öffentlichen Anschlag oder öffentliche Ausstellung von Schriften oder andere Darstellungen zum Ungehorsam gegen Geseze oder rechtsgültige Verordnungen oder gegen die von der Obrigkeit innerhalb ihrer Zuständigkeit getroffenen Anordnungen auffordert, wird mit Geldstrafe bis zu sechshundert Mark oder mit Gefängniß bis zu zwei Jahren bestraft."
Paragraph einhundertunddreißig des Straf- Gesetz- Buches. Wer in einer den öffentlichen Frieden gefährdenden Weise verschiedene Klaffen der Bevölkerung zu Gewalthätigkeiten gegen einander öffentlich anreizt, wird mit Geldstrafe bis zu sechehunbert Mark oder mit Gefängniß bis zu zwei Jahren bestraft." Baragraph einhunderteinunddreißig des Straf- Gesetz- Buches. Wer erdichtete oder entstellte Thatsachen, wissend daß sie er Zur Tragödie von Plewna.
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Paragraph zweihundert des Straf- Gesez- Buches.
Dem Beleidigten ist auf Kosten des Schuldigen eine Ausfertigung des Urtheiles zu ertheilen."
Paragraph vierundfiebenzig des Straf- Gesez- Buches. ,, Gegen Denjenigen, welcher durch mehrere selbständige Handlungen mehrere Verbrechen oder Vergehen mehrmals begangen und dadurch mehrere zeitige Freiheitsstrafen verwirkt hat, ist auf eine Gesammtstrafe zu erkennen, welche in einer Erhöhung der verwirkten schwersten Strafe besteht." Artikel fiebenundzwanzig Baragraph eins zum früheren preu
ßischen Straf- Gesetz- Buche.
" Im Bezirke des Rheinischen Appellations- Gerichtshofes kommen folgende Bestimmungen zur Anwendung: Paragraph eins.
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Alle wegen eines und desselben Verbrechens oder Vergehens zur Strafe verurtheilten Personen sind zu den Kosten, zur Rückgabe und zum Schadenersatze, auf welche erkannt wird, solidarisch zu verurtheilen." Artikel einhundertvierundneunzig der Criminal- Prozeß- Ordnung. " Jede verurtheilende Entscheidung, welche gegen die Beschuldigten und die civilrechtlich verantwortlichen Personen oder gegen die Civilpartei erlassen wird, muß diese, selbst der öffentlichen Partei gegenüber in die Kosten verurtheilen.
Die Kosten werden in demselben Urtheile liquidirt." Also geurtheilt und verkündet zu Saarbrücken wie oben. gez. Schorn. Jerusalem . Opfergelt. gez. Doermer.
Für die richtige Abschrift ertheilt dem öffentlichen Ministerium mit der Bescheinigung der Rechtskraft gegenüber dem Kaulig, und daß Hackenberger appellirt hat.( sic!) Der Landgerichts- Sekretär. Klus.
Nachdem eben die jüngste Attentäterei auf den Kaiser in das Reich der Vergessenheit gesenkt worden ist, taucht eine andere Attentäterei gegen das Reich auf. Nach der„ Nationalzeitung" hat man nämlich auf Befehl der Commandantur hierselbst einen Engländer verhaftet, der unser armes, schon so vielfach verrathenes deutsches Vaterland wieder einmal verrathen" will. Bei dem Verhafteten sollen Pläne von Mezz 2c. 2c. vorgefunden worden sein. Die schlauen Franzosen, fie schicken zu solchem Verrath einen Engländer, einen halben„ Erbfreund",
der ungenirt seiner Landsmännin, der deutschen Kronprinzessin, einen Besuch machen und daneben so recht gemüthlich Deutsch land verrathen kann. Uebrigens muß der Engländer doch ein Esel sein, der seine Pläne von Meg nach Berlin und nicht nach Paris schleppt!-
Ein trauriges Beispiel sittlicher Verkommenheit bei einem Lehrer muß ich Ihnen noch mittheilen. Unser hiesiges Parteiblatt läßt sich nämlich berichten, daß ein Volksschullehrer folgende Frage an seine Schüler gerichtet habe: Wißt Ihr denn, welches die schlechtesten Menschen sind?" Die Schüler antworten natürlich: Mörder, Räuber, Diebe 2c. 2c." Doch unser Culturkämpfer ist nicht zufrieden mit solchen Antworten. Er wirft sich in die Brust und beantwortet seine Frage selbst folgendermaßen:" Die schlechtesten Menschen sind diejenigen, welche anderen nach dem Eigenthum trachten, selbst nicht arbeiten, sondern faullenzen wollen und außerdem Alles, was uns heilig ist, umstürzen möchten, und sie nennen sich Sozialdemo= fraten." Ich schließe mich der Ansicht der„ Berliner Freien Presse" völlig an, wenn sie sagt:" Diese Unwissenheit des Lehrers über die Prinzipien der Sozialdemokratie hält seiner Rohheit die Wage." Aber ein Moment, und zwar gewiß das bedeutendste, welches mich zu dem Ausdruck: sittliche Ver= tommenheit" völlig berechtigt, möchte ich hier noch anführen. Durch derartige Aeußerungen zerstört der Lehrer vielfach die Familienbande, indem er den Kindern die Achtung vor ihren Vätern, die sich ja gerade hier so zahlreich zur Sozialdemokratie bekennen, zu rauben sucht, er säet Haß und Unfrieden zwischen Die Zustände verwirren sich hier immer mehr. Die National Kindern und Eltern und versündigt sich so in der eklatantesten liberalen, welche sich in ihren Träumen schon auf stolzer Mi- Weise gegen ein Gebot, welches er berufen ist den Kindern einnisterhöhe befanden, ziehen sich kleinmüthig zurück und klagen: zuprägen:„ Du sollst Vater und Mutter ehren!" Man Wenn nur Bismard selbst fäme, mit ihm würden wir uns fieht aber, wohin die Heßerei der liberalen Presse, wohin die schon verständigen können." Daß diese Verständigung" selbst Verfolgungen der Regierung den Sozialisten gegenüber, wohin in reaktionärstem Sinne von den Liberalen eingegangen würde, die ganze Culturkämpferei führte: zur Demoralisation und geht aus einem Artikel der National- Beitung" deutlich hervor, zur Corruption. der besagt, daß, wenn die Krisis auch nach den Wünschen der
- 18. Dezember.
neral, mit den Lebensmitteln und mit den Ausrüstungsgegen- 10. Dezember nicht nur zur äußerlichen Wahrung der Waffenständen wurde ökonomisch verfahren und kein Schuß ohne äußerste ehre statt. Ein Gefecht kann nicht zum Scheine geführt worden Von verschiedenen Seiten wird der Versuch gemacht, die Nothwendigkeit abgefeuert, so daß die wirkungslosen aber unaus- sein, wenn von beiden Seiten 7-8000 Todte und Verwundete Letzten Ereignisse von Blewna in einer Weise zu erzählen, welche gesetzten russischen Kanonaden tage- ja wochenlang unerwidert den Kampfplatz bedecken. Was aber die Verdächtigung einer den Ruhm und das Feldherrntalent Osman Baschas verkleinern blieben. Osman Pascha fand bei seinen Truppen die vollste barbarischen Kriegführung anbelangt, so ist dieselbe ganz haltlos. und die Kriegführung des Marschalls als eine barbarische hin- Hingebung; die Leute begnügten sich mit trodenem Brod. Nicht Daß kein Gefangener vorgefunden wurde, kann doch unmöglich stellen soll. Einestheils wird behauptet, daß Dsman Bascha sich so opferfreudig benahm sich aber die Bevölkerung von Plewna, als Beweis gelten, daß Gefangene getödtet wurden. Uebrigens in einer Mausefalle fangen ließ und gar nicht zur Erkenntniß welche zum Theile aus Bulgaren besteht, die das Leben des haben die Türken nicht einmal nach ihrem entscheidenden Siege der russischen Cernirungsabsichten gelangte, andererseits wird Marschalls bedrohten und Spionage trieben. Die Russen waren vom 30. Juli Gefangene gemacht, weil sie keine Kavallerie hatten versichert, daß sich in Plewna noch bedeutende Quantitäten von von allen Vorgängen innerhalb der türkischen Linien vortrefflich und ihren Sieg durch eine rasche Verfolgung des fliehenden Lebensmitteln vorfanden und Osman nur deshalb Blewna nicht unterrichtet und wußten auch ganz genau, an welchem Tage und Feindes nicht ausbeuten konnten. Daß aber Osman Pascha weiter halten konnte, weil die Ruffen bereits von Süd und Ost um welche Stunde Dsman den Durchbruchsversuch unternehmen strenge auf Soldatenehre und Disziplin gehalten hat, beweist die eingedrungen waren. Endlich wird versucht, in indirekter Form werde. Die von den Türken in der Nacht zum 10. Dezember Thatsache, daß das Eigenthum der bulgarischen Einwohner von die Beweise für eine barbarische Kriegführung dadurch zu er- verlassenen Redouten wurden von den auf der Süd- und Ost- Plewna geschont wurde. So gentil haben sich die Russen den bringen, daß man sagt, es wäre weder ein russischer noch ein front stehenden Russen sofort besetzt, und so war Stobelew's Mohamedanern gegenüber nicht benommen und nach der Errumänischer Gefangener vorgefunden worden, was so viel heißen Division schon in die unmittelbare Nähe Plewnas gelangt, als stürmung von Kars ihrer Plünderungswuth die Zügel schießen soll, als daß die Gefangenen umgebracht worden seien. Diese der Kampf auf der Nordwestfront noch gar nicht begonnen hatte! lassen. Wenn diese auf Thatsachen beruhende Widerlegung noch illoyalen Absichten scheitern an den Thatsachen. Osman Pascha In Plewna fanden sich gar keine Lebensmittel vor, und die weiterer Beweismittel bedürfte, so könnten wir auf die Aeußerungen wußte sehr genau, was er wollte, als er am 5. Juli von Widdin Ausfallstruppen hatten nur kleine Brodportionen bei sich. Osman der Anerkennung und Bewunderung von Seite der russischen nach Blewna marschirte, bewährte sich als Stratege und Taktiker, konnte also gar nicht die Absicht gehabt haben, wieder nach Offiziere aller Grade hinweisen und auf den Ausspruch des als er aus dem unansehnlichen Plewna ein mächtiges Bollwert Plewna zurückzukehren, weil der Platz ganz und gar unhaltbar jüngeren Skobelew, welcher Osman den größten Feldherrn machte und die furchtbaren Sturmangriffe der Ruffen zurückwies, geworden war. Hier konnte nur Entsatz hilfreich eingreifen; da unserer Beit" nannte. Angesichts solcher Worte müssen die vorund war sich vollkommen der Gefahren bewußt, welche aus der dieser ausgeblieben war, so mußte man entweder siegreich durch erwähnten Verdächtigungsversuche völlig verunglückt und gänzlich ( Voff. 8tg.) Cernirung seiner Stellungen erwachſen konnten. Es liegt die brechen oder die Waffen streden. Es fällt uns nicht ein, das wirkungslos erscheinen. Analyse eines Schreibens des Marschalls an das Serastierat Verdienst Todtleben's um die Bezwingung Plewnas in Abrede bor , wonach Dsman sich erst dann zum Ausharren in Plewna zu stellen oder zu verkleinern, unerwähnt darf man es aber nicht - Die Geheimnisse der Bierbrauerei, schreibt die in Bremer entschloß, als der famose Kriegsrath in Konstantinopel ihm die lassen, daß die Russen den Angriff wohlvorbereitet erwarteten bestimmte Bersicherung gegeben hatte, daß für Entsatz ausreichend und auf dem gefährdeten Punkte überlegene Streitkräfte concen- hafen erscheinende Brovinz.- 8tg.", haben in den lezten Tagen in Bremer gesorgt sei. Aus dem Schreiben erhellt ferner, daß Osman sich trirten. Gegen die 20,000 Grenadiere und 8000 Liniensoldaten hafen eine recht interessante Bereicherung erfahren. Bei Untersuchung nach Drchanie zurückziehen und dort ein neues Bollwerk schaffen Ganetzkys gingen nicht ganz 20,000 Türken vor und es gelang des Braunbieres, wie solches in's Hospital geliefert wurde, stellte sich wollte, welches den großen Vorzug vor Plewna gehabt hätte, Osman Pascha trotz der Uebermacht und der Befestigungen des nämlich heraus, daß dieses ein Mixtum von Syrup war, somit also konnte. Der Verfertiger dieses edlen Getränkes wurde darauf vor das daß es schon durch die Natur vor jeder Cernirung gesichert ge- Gegners, die erste Fortifikationslinie zu nehmen. Die Russen den gewünschten Zwed, Stärkung der Kranken, durchaus nicht erreichen wesen wäre. Im Vertrauen auf die Dispositionen der Dari zogen fortwährend Verstärkungen an sich, die Truppen der Süd-, Medizinalamt gefordert und geftand auch ganz naiv ein, daß er sein Schura und als Soldat gehorchend, blieb Osman in Plewna Ot- und Nordfront drangen in Plewna ein, der Widerstand Braunbier aus Wasser, Hefe und Syrup verfertigte; diese Mischung laffe und harrte so lange aus, als es eben ging. Während der Zeit wurde immer aussichtsloser und so erfolgte die Waffenstreckung, er auf dem Faß vier Wochen liegen, und nachdem dann Gährung einder engen Cernirung bewährte sich Osman als vorsichtiger Ge- welche keine Spiegelfechterei war. Auch fand der Kampf vom getreten, würde solche auf Flaschen gezogen und gäbe das schönste Braun