„körperlichen Persönlichkeiten"; als er in eine Droschke einstieg, Äa schüttelte nicht nur der Droschkengaul tiefsinnig sein altes Haupt, sondern selbst die Droschke neigte sich und grüßte, sie, die„körperliche Persönlichkeit des Menschen"; und als er sieges- trunken seine Wohnung erreicht hatte, da sprang schnell der Hausschlüssel aus seiner Tasche und verbeugte sich mit schelmischem Lächeln, schloß die Thür auf und sprach:„Bemühen Sie sich nicht, geehrter Doktor; das brauchen Sie jetzt nicht mehr selbst zu besorgen, sondern das thut jetzt Ihre„körperliche Persön- lichkeit"." Und der glückliche Erfinder der„körperlichen Persönlichkeit" legte sich in seine„körperliche Persönlichkeit", vntxo Bett, und träumte von„scharfer, logischer" Kritik, die er andern Tages ruhmredig in dem„Gewerkverein", der„Sozialen Frage " und der„Bürgerzeitung" ablagerte. Sozialpolitische Uebersicht. — Von den sozialdemokratischen Abgeordneten find im deutschen Reichstage vier neue Anträge eingebracht worden. Außer von den elf sozialistischen Abgeordneten(der zwölfte, Bebel, hält bekanntlich seine„Session" im Leipziger Gefängmß) wurden diese Anträge noch von den Abgg. Holthoff, Payer, Oechsner(Volkspartei) und Kryger(Däne) unterzeichnet. Sehr bezeichnend ist es, daß die andern„Demokraten".„Fort- fchreiter",„Liberale", oder wie die hochtönenden Namen auch heißen mögen, nicht zu bewegen sind, einen von sozialistischer Seite kommenden Antrag— wenn derselbe auch noch so volks- thümlich und nöthig ist— zu unterschreiben. Die Abgeordneten Most und Bios beantragen eine Aen- derung des Wahlgesetzes und des Wahlreglements für den beut- scheu Reichtag. Der Artikel I Al. 2 des§ 10 des Wahlgesetzes, welcher bestimmt, daß die Stimmzettel von weißem Papier sein müssen und mit keinem äußeren Kennzeichen versehen sein dürfen, soll aufgehoben werden, dafür soll Artikel II Z 11 des Wahlgesetzes folgenden Zusatz erhalten: , Die Stimmzettel müssen bei der Wahlhandlung in einem unbeschriebenen Couvert übergeben werden. Jedem Wähler, der in die Wählerliste aufgenommen ist, muß bei Auflegung derselben ein zur Aufnahme des Stimmzettels bestimmtes Couvert zu- getheilt werden. Die Stimmzettel-Converts müssen von starkem undurchsichtigen Papier angefertigt, mit dem Stempel des Wahl- Commisiärs versehen und für jeden Wahlkreis völlig gleichartig beschaffen sein. Wähler, welche ein amtliches Stimmzettel-Coavert nicht erhalten haben, sind auf Reklamation durch die zuständige Behörde mit einem solchen zu versehen. Amtlich gestempelte Stimmzettel-Couverts sind am Wahltage innerhalb des Wahl- lokals in genügender Anzahl für die Wähler vorräthig zu halten. Artikel III Al. 2, 3 und 4 im§ 15 des Reglements zur Aus- führunz des Wahlgesetzes find aufgehoben. An ihre Stelle treten folgende Bestimmungen:„Der Wähler übergiebt, sobald der Protokollführer seinen Namen in der Wählerliste aufgefunden hat, das seinen Stimmzettel enthaltende amtliche Couvert zu- sammengefaltet, aber nicht verschlosi'N(zugeklebt, versiegelt rc.) dem Wahlvorsteher oder dessen Stellvertreter, welcher dasselbe uneröffnet in das auf dem Tisch stehende Gefäß legt. Stimm- Zettel, welche sich nicht in einem amtlichen Couvert befinden, sowie Couverts, die außer dem amtlichen Stempel ein besonderes Kennzeichen tragen oder verschlossen(zugeklebt, zugesiegelt zc.) lind, hat der Wahlvorsteher zurückzuweisen. Art. IV'-m§ 16 des Wahlgesetzes sind Himer den Worten:„die Kosten" einzu- schalten die Worte:„für die Stimmzettel-Couverts". Art. V 8 12 des Wahlgesetzes erhält folgenden Zusatz:„Die Wahl findet an einem Sonntag statt." Art. VI§ 29 des Wahlreglements ist aufgehoben. An seine Stelle tritt folgende Bestimmung: „Die engere Wahl findet am zweiten Sonntag nach der Er- Mittelung des Wahlresultats statt." Der Zweck dieses Antrages ist klar. Die Abstimmung soll nach dem Gesetze geheim sein, das gegenwärtige Verfahren bietet aber für die Wahrung des Geheimnisses keine Garantie, weil die Zettel, trotz der Bestimmung, daß sie von„weißem Papier" sein müssen, doch leicht an der Größe, Farben-Nüance und der Stärke des Papiers erkenntlich sind, woraus den Wählern aus dem Arbeiterstande nicht selten Nachtheile erwachsen. Die Wahl ist eine wirklich geheime, wenn die Stimmzettel j- der Partei nicht offen, sondern von völlig gleichen Couverts umschloffen abgegeben werden. Was den Sonntag als Wahltag betrifft, so ist der Antrag ganz gerechtfertigt, weil der Wahltag ein vollständig freier Tag sein und es den Arbeitern möglich gemacht werden muß, ihr Wahlrecht auszuüben, ohne dadurch pekuniären Nach- pfützen-Kathen und Misthaufen". Aber hat irgend ein Dorf, eine Stadt in Europa nicht neben den stattlichen Straßen die finstern luftlosen Hinterhäuser? die zerfallenden Schuttwinkel? die schmutzt- gen Kanalwohnungen. Keller und Höhlen? Hat Berlin nicht feine Keller und Erdhöhlen, Hamburg seine Twieten, Danzig und Königsberg die grauenhaft ungeziefervollen Schmutzwinkel? Ja. es gilt nur immer ueu zu bohren und den Finger stets wieder auf die offene Wunde zu halten: daß sie überall sichtbar wird und der Ekel erwacht!„ �- Was Frau Mario von Neapel schreibt und von dem Cal- varieuberg bei den Armidagärten von S. Lucia— ist es denn Aergeres, als was wir im Norden sehen? Und bei uns gesellt sich zu allem Grauenhaften noch der erbarmungslose Frost. Die Striche als Wohnungsmarken find allgemein verbreitet. Ich habe sie in den verschiedensten Proletarierhöhlen gesehen. Dre Petersburger find aber noch entsetzlicher als die Neapolita- mschen.—.- Wie in unseren norddeutschen Tagelöhnerställen ~ e r r 2"- zusammenschlafen— wie sie in den großstädtiichen Schlaf, tuben gepfercht find: wer das im Geiste zusammenfaßt, der denkt jener furchtbaren Berse im Freiligrath'schen Qa ira: »Dies unten aber, in der Nacht und in der Arbeit dunklem Schooß, Tief unten, von der Roth gespornt, da schür' und schmied' ich mir mein Loos, Nicht meines nur— auch Deines Herr____ Du bist viel weniger ein Zeus, als ich, o König, ein Titan! Beherrsch' ich uicht, auf dem Du gehst, den allzeit kochenden Vulkan? Es liegt an mir— Ein Ruck von mir, Ein Schlag von � � mir zu dieser Frist— Und siehe— das Gebäude stürzt, von welchem Du die Spitze bist!" So mußten wir bei einer anderen der oben citirten Stellen aus dem Buche der Frau Mario, die wir der genauen Zergliederung des ganzen Werkes in der„Augsburger Allg. Ztg.*)" verdan- *) Der diplomatischen Geheimraths-Zeiiung von Deutschland . theilen ausgesetzt zu sein. Ebenso nothwendig ist es, die Zeit, in welcher die engere Wahl stattfinden muß, festzusetzen, da sonst den Behörden freier Spielraum gegeben ist uno es ihnen leicht wird, die engere Wabl entweder auf längere Zeit hinauszuschieben oder die Wähler zu überrumpeln. Ferner beantragen die Abgeordneten Bios und Most, den Reichskanzler aufzufordern, dem Reichstage in d:r nächsten Session ein Gesetz vorzulegen, welches den Umfang und die Zahl der Reichstagswahlkreise nach den Ergebnissen der letzten Volts- zählung regelt. Nach§ 5 des Wahlgesetzes soll auf je 100,000 Seelen der Bevölkerung ein Abgeordneter entfallen. Ein Ueber- schuß von mehr als 50,000 Seelen wird vollen 100,000 Seelen gleichgeiechnet. Es würden nach einer solchen Zählung auf manchen Wahlkreis mehr Abgeordnete kommen, als dies bis jetzt der Fall gewesen ist. Ferner beantragen die Abgeordneten Blos und Most, be- treffs Abänderung des Reichsstrafgesetzbuch s soll hinter§ 107 folgender§ 107 a eingeschaltet werden: „Wer einem Deutschen Geschenke oder andere Vortheile an- bietet, verspricht oder gewährt oder Nachtheile androht, um ihn bei öffentlichen Angelegenheiten zur Abgabe seiner Wahlstimme in einem besonderen Sinne zu veranlassen, wird mit Gefängniß nicht unter einem Monat bestraft. Ausgenommen sind Hin- Weisungen auf die aus der Wahl und der Thätigkeit des Ge- wählten für die öffentlichen Angelegenheiten möglicherweise ent- springenden Folgen, auch wenn dieselben die Verhältnisse des Einzelnen berühren. Macht sich ein Beamter oder gegenüber den bei ihm in Arbeit stehenden Personen ein Arbeitgeber oder sein Angestellter der in Absatz 1 bezeichneten Handlung schuldig, fo ivird er mit Gefängniß nicht unter drei Monaten bestraft." Wer sich erinnert, welche skandalösen Auftritte bei den bis- herigen Reichstagswahlen stattfanden, wie mit Arbeitsentlassung gedroht wurde, oder welche Rolle das Bier und selbst der Schnaps spielten, wird die Berechtigung dieses Antrags, der derartige Vorkommnisse für die Zukunft unmöglich machen soll, gewiß zu- gestehen. Die Abgeordneten Liebknecht und Bracke beantragen die Annahme des§ 46 der Geschäftsordnung für den Reichstag und zwar in folgender Fassung: „Der Präsident ist berechtigt, die Redner auf den Gegenstand der Verhandlung zu verweisen und zur Ordnung zu rufen(Z 60). Ist das Letztere in der nämlichen Rede zweimal ohne Erfolg geschehen, und fährt der Redner fort, sich von der Ordnung zu entfernen, so kann die Versammlung auf den Antrag des Präii- deuten ohne Debatte beschli.ßen, daß ihm das Wort über den vorlegenden Gegenstand genommen werden solle, wenn er zuvor auf diese Folge vom Präsidenten aufmerksam gemacht ist." Ferner soll die Äeschäftsordnungs- Comm ssion beauftragt werden, Bestimmungen in Borschlag zu bringen, welche den Uebelständen, die bei den beliebten Schlußanträgen zu Tage treten, ein Ende macht. Dieser Theil des Antrages ist ganz besonders gegen den ständigen Schlußantragiteller Valentin, welcher bemüht ist, die sozialdemokratischen Abgeordneten durch seine Schlußanträge am sprechen zu verhindern, gerichtet. Valentin kommt seiner Aufgabe als„Volksvertreter" bekanntlich dadurch nach, daß er stets bereit ist, einen Schlußantrag zu stellen, wenn ein Sozialdemokrat zum Wort kommen soll. Da wir die Erfahrung gemacht haben, daß alle Anträge, welche von sozialistischer Seite gestellt wurden, auch richtig abgelehnt wurden, geben wir uns betreffs der obigen(die beiläufig schon in der vorigen Session eingebracht waren, aber nicht zur Verhandlung kamen) auch keiner Hoffnung hin. Eines aber wissen wir be- stimmt, nämlich, daß wir, wenn dieselben nicht zur Annahme gelangen, dem Volke zeigen werden, wer seine Interessen wirklich vertritt, wer das Vertrauen des Volkes und die Bezeichnung Volksvertreter verdient. — Schon wiederholt hatten wir der Berliner „Volkszeitung" ihre fabelhafte Geschichts-Unkenntniß vorzuhalten. Jetzt hat sie wieder ein hübsches Pcöbchen ge- leistet. In einem Ichimpfartikel(er ist von Bernstein , das Geschimpf also selbstverständlich) betttelt„Die Sozialisten im Reichstag " heißt es u. A., die Behauptung Liebknecht's (in seiner Orientrede), daß Frankreich 1866 Preußens Freund gewesen und ihm den Rücken gedeckt hätte, sei eine„so bodenlos un- schuldige Auffassung der Situation von 1866, daß man mit Leuten von solcher Geschichtskenntnig über auswärtige Ange- legenheiten nicht wohl debattiren könn:", und das Gelächter der Reichstagsmajorität ganz berechtigt gewesen sei. Rabbi Bern- stein hat offenbar von der Lamamora Broschüre, die erwiesener- maßen nur authentisches Material enthält, kein Sterbenswörtchen ken, eines Gedichtes von Tennyson denken, das auch unser Freiligrath markig übersetzt hat: „Ahnen!— Clara Vere de Vere,—?!— O wie mit Lächeln hoch vom Blau'n Der Gärtner Adam und sein Weib Auf all' den Plunder niederschau'n! Was adlig sein! Der ist's allein, Der wirklich edel ist und gut—! Ein Herz wiegt Grafenkronen auf— Und schlichte Treu' normännisch Blut! „Ich kenn' Euch, Clara Vere de Vere, Ich weiß es, wie Ihr lechzt und siecht! Weih, wie der Stunden Einerlei Auf Euren stolzen Wimpern liegt! Ihr strahlt. Ihr glüht— doch seid Ihr müd! Doch quält Euch, was Ihr selbst nicht wißt— So schlecht benutzt Ihr Eure Zeit, Daß Ihr wohl Ränke schmieden müßt!" Wie dies zum italienischen Elend paßt? Wer je in den stolzen Domen von Genua , Rom oder Mai- land, Neapel , Venedig , Palermo die Stuhlreihen geputzter Damen sah, die dem koketten Predigtenduett der künstlerisch nach Alter, Organ und Manier gepaarten Pfäfflein aus Langeweile zuhören und je nach dem Ende der einen Predigt rasch die Stühle ge- räuschvoll umdrehen, dem anderen neu beginnenden Redner zu — der versteht mich. Das ist das Elend Italiens — die weibliche(und männliche) Drohnenwelt! Aber ist sie bei uns nicht? Was thun unsre Gecken und Koketten Tag aus, Tag ein? „Ja, soweit ich wandernd kreiste, fand ich Elend überall! A. Prowe. gehört; er hat geschlafen, als Herr v. Bismarck 1865 i« Biarritz bei Bonaparte antichambrirte; er hat geschlafen, als Johann Jacoby am 23. August 1366 den fahnenflüchtigen Fortschrittlern die Röthe der Schaam— nicht in die Wangen trieb durch das prophetische Wort:„eine spätere Zeit erst wird darüber zu entscheiden haben, ob die Tage von Biarritz für Preußen ehrenvoller gewesen, als der Tag von Ol- mütz"; und er har endlich seine 5 Sinne nicht beisammen ge- habt, als er obigen Satz schrieb, denn sonst hätte auch bei polizeiwidriger Ignoranz der einfachste Menschenverstand ihm gesagh, daß das bismarckische Preußen, wenn es nicht der „moralischen" Unterstützung Frankreichs sicher war, keinen Mann gegen Oesterreich und das übrige Deutsch- land hätte marschiren lassen können! Und solche Know- nothings(Nichtswisser) wollen uns politische Leftionen geben!— — Nach dem für Januar dieses Jahres im Kriegsministe- rium zusammengestellten Hauptberichte der Kranken des preußi- schen Heeres, des sächsischen und württembergischen(12. und 13.) Armeekorps betrug Ende des genannten Monats die Krankenzahl 29,305 Mann oder 8,2 Prozent der Effektivstärke. Unter ärztlicher Behandlung starben 98, außer militärärztlicher Behandlung 22,'m Ganzen also 120 Mann. Bon diesen 120 waren 17 Selbstmörder. Ein Siebentel der Verstorbene« endete durch Selbstmord! Diese Thatsache, die allerdings nicht neu, dafür aber desto bedeutsamer ist, kennzeichnet die Pickel- Haubenseligkeit._ — Gleichheit vor dem Gesetz. Vorige Woche wurden in Berlin „sieben den besseren und besten Ständen anzehörige" Personen wegen schwerer Vergehen gegen die Sittlichkeit verhaftet, nach wenigen Tagen aber, als die Thatsachen so weit festgestellt waren, daß Anklage erhoben werden konnte, wieder in Freiheit gesetzt.„Die verhafteten Redakteure der„Berliner Freien Presse", bemerkt die„Berl. Fr. Pr." dazu bitter,„bleiben nach wie vor in Untersuchungshaft." Und doch sprechen in diesem letzteren Fall weit weniger Gründe für die Fortsetzung der Un- tersuchungshaft. Von unseren Parteigenossen, die ihre„Ber- gehen" nicht ableugnen, ist weder„Verdunklung des Thatbe- standes", noch— da sie keine Mitschuldigen haben— Collufion (Verabredungen, um die Justiz zu täuschen), noch auch ein Flucht- versuch zu erwarten, währeno bei jenen Sieben all' diese Mo- mente unzweifelhaft vorliegen. Aber— sie gehören der„besseren und besten" Gesellschaft an und haben blos Vergehen gegen die Sittlichkeit verübt, während die sozialdemokratischen Redakteure des todeswürdigen Verbrechens schuldig find, die Grundlagen dieser„sittlichen" Weltordnung untergraben zu haben. — Preßfreiheitliches. Bon der Criminalabtheilung deS Kreisgerichtes zu Duisburg wurde am 13. der ehemalige Redakteur der„Rheinischen freien Zeitung", Genosse C. I. Kühl, wegen„Beleidigung" mehrerer Polizeibeamten zu 150 Mark Geldstrafe ev. 30 Tagen Haft verurtheilt. Em Mitangeklagter Kleidermacher, welch-r den betreffenden Artikel eingesandt hatte, kam mit 30 Mk. Geldbuße ev. 6 Tagen Haft davon. Am selben Tage wurde in Dortmund der Redakteur der„liberalen" „Dortmunder Zeitung", Herr Kutsch bach, der bekannte ver- unglückte Sozialistentödter, wegen Beleidigung eines Oberjägers zu 500 Mark Geldbuße ev. 50 Tagen Arrest verurtheilt. Der Urheber der falschen Angabe, dem Herr Kutichbach„zum Opfer" fiel, erhielt drei Wochen Mittelarrest.„Liberaler" seits wird über diese Berurtheilung ein großes Lamento erhoben. So lange Sozialisten abgeurtheilt werden, ist's den„Liberalen " „ganz kanibalisch wohl", wenn aber einer der Ihrigen einmal „reinfällt", ist des Gezeters kein Ende. Uns fällt nur die ver- schiedene Umrechnung der G:ld- in Gefängnißstrafe auf. Der Sozialist soll für 150 Mark 30 Tage brummen, während der „Liberale" für 500 Mark blos 50 Tage zu büßen hätte. Der Erstere würde daher pro Tag 5 Mark, der Letztere hingegen 10 Mark absitzen. Erkläret mir, Graf Oerindur! zc. — Es geschehen noch Zeichen und Wunder. Partei- genösse Martin Segitz und Gastwirth Fink von Fürth wurden wegen Uebertretung des Bereinsgesetzes, beziehungsweise wegen Mißbrauch der Presse angeklagt und in 1. Instanz Ersterer zu 13 Mark Geldstrafe und 1 Tag Haft, Letzterer zu 5 Mk. Geld- strafe verurtheilt. Bei der Einsprnchsverhaudlung wurden die- selben von Schuld und Strafe freigesprochen. So etwa? kommt in Deutschland freilich nur alle Jubeljahre vor. — Wozu die Soldaten zu brauchen sind. Wegen der Arbeitseinstellungen in Decazeville, einem großen Dorfe — Dem verstorbenen Genossen Nrnno Jwoff widmet die„Chemnitzer Freie Presse" folgenden Nachruf: „Früh hast Du ausgestritten, Erprobter Kampfgenoss', Und schwer hast Du gelitten, Bevor Dein Aug' sich schloß. Der Freiheit Siegespsalmen, Du hörst, ach, nimmer sie, DeS Todcs Fricdenspalmen, Sie winkten Dir zu früh. Der Jugend schönste Jahre, Du gabst sie willig hin Im Kampfe für das Wahre, Mit festem ManneSsinn. Man riß auS unser'm Kreise Dich fort zum Tribunal, Belegt' nach alter Weise Dich schwer mit Kerkerqual. Du hast sie muthig erduldet, Die Kriegsgefangenschaft, Die Dein frühes Ende verschuldet, Gebrochen die Jugendkraft. Du kamst zurück— den Schimmer Des Todes schon im Gesicht, Und dennoch ruhte noch immer Des Feindes Verfolgung nicht. „Schutzmänner" und Exekutoren Betraten Dein Krankengemach, „Fort, fort aus unseren Thoren!" Ihr strenger Ukas sprach. Du folgtest diesen Geboten, Und d'rüber brach Dein Herz— Auch Du gehörst zu deu Todten, Den glorreichen Todten deS März!"
Ausgabe
3 (22.3.1878) 34
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