mehr rechts. Eulenburg.junior, der endgiltig das Mini-sterium des Innern angenommen hat, ist noch prononcirtererReaktionär als sein längst beurlaubter Vorgänger Eulenburgsenior; und Graf Stollberz-Wernigervde, der wahrscheinlich— der Kaiser soll ihn dazu„kommandirt" haben— Bicekanzlerwerden wird, ist nicht blos politisch reaktionär, sondern auch—o Graus!— ein Gegner des Culturkampfs und der liberalenWirthschaftspolitik. Kein Wunder, daß die Nationalliberalenwie aus dem Häuschen sind und schon das Schreckgespenst einerultramontan- schutzzöllnerisch-conservativen Reichsregierung Fleischund Blut annehmen sehen. Uns ist es natürlich höchst gleich-giltig, ob wir unter nationalliberaler oder anderer Firma un-terdrückt werden. Wir freuen uns blos der sich so rapide voll-ziehenden Zersetzung in deu obersten Regionen. Charakteristischl>t, daß die Nationalliberalen sich jetzt über„Hausknechtsbe-Handlung" beschweren, dabei ganz vergessend, daß man stets nurso behandelt wird, wie man sich behandeln läßt. Graf Stoll-berg wird wohl dafür zu sorgen wissen, daß Fürst Bismarck ihmgegenüber seine Nerven in der Gewalt hält— nöthigenfalls,meinte ein Freund Stollberg's,„würde er ihm persönlich zuLeibe gehen." Diese preußischen Junker lassen sich nicht on—LaSker traktiren; und Graf Stollberg, der einer der ältestenAdelsfamilien entstammt und kolossal reich ist, steht auf Bismarckherab— nicht umgekehrt.Beiläufig erblickt man in Stollberg den„künftigen Reichs-kanzler". Denn daß es mit der Bismarck'schen Herrlichkeitauf immer zu Ende ist, das haben nachgerade alle Parteienim Reichstag und preußischen Landtag begriffen. Bismarck wirdnoch im Amt bleiben, bis„ein gewisses Ereigniß" eintritt, vondem man sich in die Ohren raunt, und dann ist's aus. DieseFrist wird er zu verschiedenartigen genialen Experimenten be-nützen, durch welche die Zersetzung beschleunigt wird. Nament-lich auf dem Gebiete der wirthschaftlichen Politik.Von einer Auflösung des Reichstags wird wieder gemunkelt.Wir glauben indeß nicht daran. Die Nationalliberalen werdenfich wohl hüren, es zum Aeußersten zu treiben; und anderseitshätte Bismarck von einem Appell an das Volk zum Behuf derSteuererhöhuug(„Ich brauche 300 Millionen Mark mehr."Merke dir's, Volt!) kein günstiges Resultat zu erwarten. Ver-muthlich werden die Nationalliberalen in letzter Stunde noch ihre„constitutionellen Garantien" und den übrigen Plunder fahrenlassen, und„in den Pott springen"— das heißt ein paar Mi-nisterportefeuilles ohne Bedingungen annehmen.„Hunde sindwir ja doch", und, wenn die Fußtrstte nun einmal nicht zu ver-meiden sind, dann absolvirt man sie doch lieber hinter demgrünen Tisch und im feinmöblirten Ministerhotel, als auf denetwas harten Ledersitzen des Reichstags.— Herr Falk, demFürst Bismarck die seidene Schnur in Gestalt einer Zwangs-Krankheit auf Flügeln eines geflügelten Worts zuschickte,soll vor Schreck wirklich krank geworden sein. Der gute Mannmag sich aber trösten. Wird der Culturkampf offiziell eingestellt— und der Brief des Papstes an Kaiser Wilhelm ist die Ein-leitung dazu— dann ist nicht er der Geschlagene, sondern einhöherer ER.Nach den letzten Berichten ist nun auch für den unglücklichenThräneu-Camphausen ein Nachfolger gefunden in der Persondes Berliner Oberbürgermeisters Hobrecht, eines ehemaligen„Altliberalen", der aber sehr conservativ geworden sein soll.Die Nationalliberalen haben am Sonnabend bei der erstenLesung des Nachtragetatgesetzes, welches vor Thorschluß ins Ab-geordnetenhaus geworfen wurde, sich gegen die Regierungsvor-läge, dieses neueste Kind der Bismarck'schen Nerven, erklärt; esfragt sich nun, ob ihre Entschlossenheit die zweite und namentlichdie dritte Lesung überdauern wird.— Das Zustandekommen desCongresses ist fraglicher als je. Die Kluft zwischen Oesterreichund England einer- und Rußland andererseits erweitert sich vonTag zu Tag, so daß sehr bald selbst eine Vertagung desConfliktes kaum mehr möglich sein dürfte.—„Der Neffe als Onkel". Graf Eulenburg, der Neffedes Grafen Eulenburg, des früheren Ministers des Innern inPreußen, ist zum Minister des Innern ernannt. Daß dieserNeffe die Rolle des Onkels sehr gut spielen wird, dafür bürgtseine hochkonservative Gesinnung. Diese Ernennung ist einklatschender Schlag in die Gesichter der Nationalliberalen; obdieselben davon roth werden, möchten wir bezweifeln, da sieallzusehr an Schläge gewöhnt sind.— Ju der Reichstagssitzung vom 21. März verhandeltendie Abgeordneten über den Feingehalt von Gold- undSilberwaaren. Genosse Most erklärt sich gegen den vorliegenden Gesetzentwurf, da er nicht weit genug gehe. Mit Freu-den begrüße er es, daß die Regierung endlich eingesehen habe,daß das Prinzig des laiszer aller und laisser faire sich nichtauf die Dauer durchführen läßt und daß es eben nur zu einemGehen und Machen-Lassen des Schwindels und Betruges führt.Die Lage der ländlichen Arbeiter in Posen.(Fortsetzung.)Das Brod besteht aus Roggen- und Gerstenschrot, welchermittelst zweier Schleifsteine in zeder Familie hergestellt wird.Backöfen kennt man selten; gebacken wird das Brod in Kuchen-form auf der Kochplatte, und wie unvollkommen dies geschieht,kann man daraus ersehen, daß ein solcher Kuchen in der Dickeund dem Umfang eines tiefen Tellers 1'/, bis 2 Pfd. schwer ist,während ein gleiches Stück guten Brodes nur Va bis 3U Pfd.wiegt.— Zu Mittag giebt es natürlich wieder Schur oder eineMehlsuppe mit Kartoffeln, Abends desgleichen. Fleisch kommtnur dann auf den Tisch, wenn der Domänenbesitzer ein krankesStück Vieh schlachten und das Fleisch per Pfund zu 10—15 Pf.verkaufen läßt.Die Kleidung entspricht den kläglichen Verhältnissen, in welchensich die Armen befinden. Eine grobleinene Hose, zwei dittoHemden, eine Kattun- oder Tuchweste und ein blauer Tuchrock,der nicht selten mehrere Generationen alt ist, bilden den Kleider-reichthum des Mannes. Am Samstag werden die Hemden ge-waschen, während welcher Prozedur die Kinder, die in der Regelnur ein Hemd haben, nackt herumlaufen müssen. Der höchsteKleiderluxus beim Manne ist ein blauer Mantel, welchen er,wenn er den Besitz eines solchen im letzten Drittel seines Lebenserreicht hat, mit Stolz am Sonntag in die Kirche oder zumMarkt des nächsten Städtchens umhängt. Den Sorgenbrecherin diesem elenden Dasein bildet der Branntwein; Mann undWeib, Kind und Greis ergötzen sich an ihm als dem einzigenLabsal, das ihnen hier auf Erden zugängig ist. Selbst denSäuglingen wird er als etwas besonders Gutes eingeträufelt.Und doch sind diese Gärtner noch beneidenswerth gegenüberdem Stande von Proletariern, die die dritte Klasse ausmachen,es find dies die Gesindeleute, Schaffer(Vögte), welche die Auf-ficht über die Pferdeknechte, Ochsenknechte oder eine Abtheilungder Arbeiter führen. Sie rekrutiren fich aus den Knechten undWie man schließlich dahin kommen wird, das Publikum zuschützen, indem man nicht mehr gestattet, daß Milch, Brod, Bierund Fleisch ohne Controle auf den Markt gebracht wird, so müsseman dies um so mehr Waaren gegenüber thun, bei denen derBetrug so leicht sei. Durch die Vorlage aber werde das nichterreicht; dadurch würde nur dem Betrüge ein gesetzliches Män-telchen umgehängt. Die Garantie der Privatcontrole genügenicht; das Publikum sei nicht im Stande, die gesetzlichen Beftim-mungen alle zu kennen, zumal da sich die Gesetzmacherei zu einerGroßindustrie emporgeschwungen habe. Man habe gewiß Rückficht genommen auf die Händler, die Geldjuden mosaischer undchristlicher Confession, die man als Sachverständige zugezogenhabe. Hätte man die Fabrikanten und Arbeiter gefragt, so hättensich diese nach den Erfahrungen in anderen Ländern entschiedenfür den Legierungszwang und die Staatscontrole ausgesprochen.Most bittet die Commission, die Vorlage in diesem Sinne gründ-lich umzuarbeiten.— Es folgen einige unwesentliche Petttions-berathungen.— Der Reichstag wird sich in diesem Monat lediglichmit Etatsberathungen beschäftigen und dann im Monat April dieAbänderungsvorlagen der Gewerbeordnung, nebst verschiedenenAnträgen, die aus der Mitte des Hauses eingebracht werden,berathen.— Die Staatssozialisten gedenken nach Art der sozia-listischen Zeitungen in Berlin ein„Arbeiterblatt" in's Lebenzu rufen. Der Gimpelfang, der in den Versammlungen sokläglich mißglückte, soll also auf diese Weise noch einmal ver-sucht werden. Wir können selbstredend nichts dagegen haben,wenn den Herren„Aucharbeiterfreunden" nach einem zweitenMißerfolge gelüstet, den sie auch so sicher einheimsen werden,als es feststeht, daß die denkenden Arbeiter, auf die es jaallein ankommt, schon längst die Sozialdemokratie auf ihrenSchild gehoben haben.— Dem Sozialismus ist neuerdings eine Anerkennungzu Theil geworden, die erwähnt zu werden verdient. Der„Katholsky Posol"(Katholischer Bote), ein wendisches Blatt,Halle nämlich die Behauptung aufgestellt, daß ein Katholik auf-höre katholisch zu sein, wenn er der Sozialdemokratie beittete.Dem trat ein Anonymus entgegen, indem er erklärte, daß erdem Katholizismus in keiner Weise entsagt Hätte, gleichwohl abermit vielen Fundamentalforderungen des Sozialismus einver-standen sei. Daß der Sozialismus und Katholizismus sichscheiden wie Feuer und Wasser, wagen nur perfide Gegner desersteren zu bezweifeln, um so bedeutungsvoller ist es daher, wennein„guter Katholik" sich genöthigt sieht, den sozialdemokratischenBestrebungen in der Hauptsache zuzustimmen, weil er sie alssolche erkannt hat, was sie find— als wahr und gerecht.— Ein französischer Parteigenosse, Fr. St., beklagt sichin einer an uns gerichteten und in unsere Hände gelangtenZuschrift bitter darüber, daß ihm schon seit mehreren Monatender„Vorwärts" nicht zugegangen sei; er zweifelt überhaupt ander Möglichkeit, sozialistische Zeitungen aus Deutschland zu er-halten, und er habe Grund anzunehmen, daß drei zu Ende desverflossenen Jahres von ihm an die Redaktion des„Vorwärts"gesandte Correspondenzen den Bestimmungsort nicht erreichthätten. Die letztere Annahme ist richtig. Alles das liefert denden Beweis, daß die Bourgeoisrepublik in allen infamen Prak-tiken dem so jämmerlich verendeten Kaiserreich in nichts nach-steht.— Der Inhalt des Friedensvertrages von SanStefano. Die Substanz des publizirten Friedensvertrags vonSan Stefano läßt sich, wie folgt, rubriziren:Art. 1. Montenegro erhält Niksik, Gatzko, Podgoritza undAntivari. Art. 2. Montenegro wird unabhängig. KünftigeStreitigkeiten unterliegen der schiedsrichterlichen EntscheidungOesterreichs und Rußlands. Art. 3. Die neue serbische Grenzeerstreckt sich bis Novi Bazar, Klein- Zwornik und Zakas.—Dus Jnselfort Adakaleh wird geschleift.— Das FürstenthumSerbien wird für unabhängig erklärt.— Art. 4. Die muselmännischen Landbesitzer in dem cedirten Lande behalten ihrenBesitz, welcher durch Andere gepachtet oder verwaltet wird. Art. 5.Rumänien wird unabhängig. Sein Recht zur Kriegsentschädi-gung wird anerkannt. Art. 6. Bulgarien wird ein autonomesFürstenthum, mit tributärer christlicher Regierung. Es erhälteine Rationalmiliz. Seine Grenzen sind vor der EvaluationRumeliens durch eine russisch-türkische Spezialkommisfion festzu-stellen. Sie erstrecken sich vom Karadagh zur schwarzen Dnnazum See Beschik, zur Mündung de« Struma(Kacassu) an derSeeküste bis zum Burugöl, zum Rhodope- Gebirge und Kara-Balkan, zum Flusse Arda nach Tschirman, nördlich von Adria-nopel bis Hakim-Tabiassi, am Schwarzen Meere, von Mangaliasüdlich des Tultscha-Sandschaks zur Donau oberhalb Rasgrad.Art. 7. Der Fürst von Bulgarien wird vom Volke gewählt,Gärtnern; oft hilft ihnen zu dem Posten nicht eine besondereKenntniß der landwirthschaftlichen Arbeiten, sondern ihre Bereit-Willigkeit, ein Mädchen zu Heirathen, daß der Brodherr oder seinBeamter vorher betrogen hat.Ferner sind noch die Schäfer, der Hofwächter, Schaf-, Ochsen-,Pferdeknechte und die Mägde. Grundsätzlich werden nur ver-heirathete Leute in Dienst genommen; die etwa vorhandenenlcdigen Gesindeleute sind ältere Kinder der verheiratheten Dome-stiken, oder werden diesen in Kost gegeben. Beim Halten vonverheiratheten Leuten hat der Brodherr eine größere Garantiefür die Seßhaftigkeit derselben und erspart die Auslagen fürKüche, Köchin, Kochutensilien, Bettstellen, Betten, Licht, Brenn-Material u. f. w.Bevor ich zum Aufzählen der Einkünfte eines Knechtes, alsder zahlreichst vertretenen Klasse der Domestiken, übergehe, er-wähne ich noch, daß die Wohnungen allen Leuten gleich zuge-theilt sind; nur der Schäfer, die Vögte, Schaffer erhalten diebequemer gelegenen, meist unter einem Dache mit dem Beamtenoder in dessen Nähe, da sie dessen Generalstab bilden. Gemiethetwerden alle Domestiken ohne Abschluß eines besonderen Vertragesauf Grund des Gesindegesetzes vom 8. November 1310 durchein Miethgeld, welches bei den Vögten rc. 6 Mark, bei denKnechten und Mägden 3 Mark beträgt. Dieses Gesetz ist durchdie Gewerbeordnung nicht aufgehoben und enthält eigentlich nurPflichten und Strafandrohungen für das Gesinde, aber keineRechte. Der§ 77 gestattet sogar die Prügelstrufe; diese aberist doch noch eingeschränkt, wenn auch durch die sehr dehnbareBemerkung:„Reizt das Gesinde die Herrschaft durch ungebühr-liches Betragen zum Zorn u. s. w."; toller aber ist der Z 78.Dieser besagt:„Auch solche Ausdrücke und Handlungen, die zwischen anderenPersonen als Zeichen der Geringschätzung anerkannt find, be«gründen gegen dieHerrschaft noch nickt die Bermuthung,daß sie die Ehre des Gesindes dadurch habe kränkenwollen."' von der Pforte bestätigt und bedarf der Genehmigung der Groß-mächte. Kein Mitglied der regierenden Dynastien der Großmächteist wählbar. Eine Notabelnversammlung wird unter Auffichtrussischer und im Beisein türkischer Commissäre eine neue Landes-Organisation entwerfen, gemäß der der Donaufürstenthümer.Die Einführung derselben wird während 2 Jahren durch einenrussischen Commissär überwacht. Nach dem ersten Jahre könnenim Falle Uebereinkommens Spezialdelegirte anderer Mächte demCommissär beigegeben werden. Art. 8. Die türkischen Truppenverlassen Bulgarien. Die dortigen Festungen werden geschleift;das Kriegsmaterial und das Staatseigenthum verbleibt derI Türkei. Bis zur Formatton einer Nattonalmiliz, voraussichtlichwährend 2 Jahren, verbleiben russische Truppen in Bulgarien.Art. 9. Die Höhe des bulgarischen Tributs ist später durchUebereinkommen der Mächte festzustellen. Art. 10. Die Türkeiist berechtigt, die Straßen der Bulgarei zu benutzen mit be-stimmten Restriktionen. Art. 11. Die Verhältnisse des Land«besitzes der Muselmänner werden analog den hierüber für Ser-bien getroffenen Bestimmungen geordnet. Art. 12. Die Donau-festungen werden geschleift; die internationale Commission derunteren Donau bleibt intakt. Art. 13. Die Pforte stellt dieSchiffbarkeit der Sulina-Mündung her. Art. 14. In Bosnienund der Herzegowina werden Reformen eingeführt in Gemäßheitdes Vorschlages der Mächte in der ersten Sitzung des Konstan-tinopeler Conferenz, jedoch mit solchen Modifikationen, wie die-selben unter Oesterreich, der Türkei und Rußland verabredetwerden. Art. 15 betrifft die Besserung der Zustände in Kreta,Epirus und Thessalien. Art. 16 bezieht fich auf die Schutz-maßregeln der Türkei für Armenien gegen die Kurden undTscherkessen. Art. 17. Für die in den letzten Ereignissen com-promittirten türkischen Unterthanen wird volle Amnestie gewährt.Art. 18. Die Türkei regulirt die perfisch-türkische Grenze undzieht bezüglich Khotur's die Anficht der vermittelnden Mächte inBetracht. Art. 19. Die Kriegsentschädigung bettägt 1410 Mil-lionen Rubel. Davon werden für cedirte Territorien 1100Millionen Rubel angerechnet. Cedirt wird das Sandschak Tultscha,wobei fich Rußland das Recht des Austausches gegen den imJahre 1856 cedirten Strich Bessarabiens vorbehält. Cedirtwerden ferner(in Asien) Ardahan, Kars, Bajazid, Batum unddas Land bis zur Kette des soghanlü-Dagh. Art. 20 betrifftdie Abwickelung von streitigen Angelegenheiten russischer Unter-thanen. Art. 21 enthält sekundäre Bestimmungen bezüglich derVerhältnisse von Einwohnern in den cedirten Territorien. Art.22 sichert den Mönchen vom Berge Athos und den russischenPilgern Schutz zu. Art. 23. Die früheren Verträge bezüglichdes Handels u. s. w. werden wieder hergestellt. Art. 24. DerBosporus und die Dardanellen bleiben in Friedenszeiten denHandelsschiffen offen. Art. 25. Die russischen Truppen räumendie europäische Türkei, Bulgarien ausgenommen, in 3 Monaten,die afiattsche Türkei in 6 Monaten nach Herstellung des defini-tiven Friedens. Art. 26 enthält provisorische Bestimmungenbezüglich der Verwaltung der okkupirten Territorien bis zu derenRäumung. Art. 27. Die Pforte verspricht, türkische Unterthanenwegen etwaiger Beziehungen zur russischen Armee nickt zu ver-folgen. Art. 28 enthält Bestimmungen über die Freigabe derKriegsgefangenen. Art. 29. Die Rattfikationen der Friedens-Präliminarien sollen binnen 14 Tagen in Petersburg ausge-tauscht werden.Welche Gesetzesunkenntniß oft selbst höhere Beamtean den Tag legen, das beweist nachstehendes rectificirendesCirkular der Königl. Regierung zu Schleswig an sämmtlicheLandrathsämter und selbstständigen Polizeioerwaltungender Provinz Schleswig-Holstein. Auf dieses Cirkular hat auchder Abgeordnete Hasenclever Bezug genommen, als er dasAuftreten der Polizei bei der Wahl im 6. Schleswigs Holsteini-scheu(Otteusen-Pinneberg) Wahlkreise am 13. März imReichstage einer längeren und scharfen Kritik unterzog. DaSsehr bezeichnende Cirkular lautet:„Schleswig, den 26. Januar 1877.„Auf die berichtliche Anfrage vom 9. d. M., Journ-Nr. 15248,betreffend sozialdemokratische Agitationen, erwidern wirdem Königlichen Landrathsamt. daß die dem vorgelegten Cirkularvom 5. d. M. zum Grunde liegende Auffassung der in Betrachtkommenden Bestimmungen des Gesetzes über die Presse vom7. Mai 1874 und der Gewerbeordnung nicht für richtig erachtetwerden kann.„Nach§ 43 der Gewerbeordnung bedarf nur derjenige»welcher gewerbmäßig Druckschriften u. s. w. vertheilen will,dazu einer Erlaubniß der Ottspolizeibehörde resp. eines überdiese Erlaubniß auszustellenden Legittmationsscheins. Da es sichaber im vorliegenden Falle um unentgeltliche Verabfolgung vonDruckschttften, also um nicht gewerbmäßige Verbreitung derselben handelt, wie solche eben der% 5 des Preßgesetzes, aufwelchen das Cirkular des Königlichen LandrathsamtsDie§Z 77 und 78 allein mußten die braven„Culturkämpfer",wenn sie ein Atom von Wahrhaftigkeit in ihrer Handlungsiveisehätten, veranlassen, eine Revision dieses Gesetzes vornehmen zu lassen.Doch wenden wir uns zu den Einkünften des Knechts; escnc.�.erhält derOchsenlnechtSchäfer-knechtPferde-knechtMk. 48.00. 60,00. 60,00.3,00. 3,00. 3,00.30,00. 30,00. 30,00.1. Lohn pro Kalenderjahr2. Miethgeld3. freie Wohnung im Werthe von18 Quadratruthen Gattenland,90 Quadratruthen Acker,4. 108 Quadratrutheu. die im aller-günstigsten Falle 7o schssl.(Ctr.)«artoffefri pro 160 Ouabr.'Jl., a(|045 Ctr. pro 108 Quadr.-R. bringen;davon ab Saat 5 Ctr., bleiben zumConsum 40 Ctr. a 2 Mk.5. 14 Schffl. Roggen a Schffl. 6 M.6. 4 Schffl. Weizen a Schffl. 71/* M.7. 2 Schffl. Erbsen ä Schffl. 6 M.8. 4 Schffl. Gerste a Schffl. 6 M.9. Nutzen von 6 Hühnern— 6 SchockEiern ü M. 1,5010. Durch den Berk. von4Gänsen ä 2 M.11. Nutzen von 1 Kuh bei freiem Futter:365 Liter Milch ä 8 Pf.12. Heizmaterial in Reißigholz_.Mk. 384,80. 396,80. 396,80,Vorstehende Posten find noch hoch gegriffen. Ehe wir un»aber zu der Frage wenden, wie bringt es eine Familie fettig,mit diesen Mittem zu exntiren» wollen wir noch einige erlän-ternde Bemerkungen an die einzelnen Posittonen knüpfen.Der Gefindelohn wird selbstverständlich postnumerando viertel«jährlich ausgezahlt. Mit Hangen und Bangen statt mit Freude»sieht dem Quattalschluß der Mann entgegen; zunächst ist er