mehr rechts. Eulenburg.junior, der endgiltig das Mini- sterium des Innern angenommen hat, ist noch prononcirterer Reaktionär als sein längst beurlaubter Vorgänger Eulenburg senior; und Graf Stollberz-Wernigervde, der wahrscheinlich der Kaiser soll ihn dazukommandirt" haben Bicekanzler werden wird, ist nicht blos politisch reaktionär, sondern auch o Graus! ein Gegner des Culturkampfs und der liberalen Wirthschaftspolitik. Kein Wunder, daß die Nationalliberalen wie aus dem Häuschen sind und schon das Schreckgespenst einer ultramontan- schutzzöllnerisch-conservativen Reichsregierung Fleisch und Blut annehmen sehen. Uns ist es natürlich höchst gleich- giltig, ob wir unter nationalliberaler oder anderer Firma un- terdrückt werden. Wir freuen uns blos der sich so rapide voll- ziehenden Zersetzung in deu obersten Regionen. Charakteristisch l>t, daß die Nationalliberalen sich jetzt überHausknechtsbe- Handlung" beschweren, dabei ganz vergessend, daß man stets nur so behandelt wird, wie man sich behandeln läßt. Graf Stoll- berg wird wohl dafür zu sorgen wissen, daß Fürst Bismarck   ihm gegenüber seine Nerven in der Gewalt hält nöthigenfalls, meinte ein Freund Stollberg's,würde er ihm persönlich zu Leibe gehen." Diese preußischen Junker lassen sich nicht on LaSker traktiren; und Graf Stollberg, der einer der ältesten Adelsfamilien entstammt und kolossal reich ist, steht auf Bismarck  herab nicht umgekehrt. Beiläufig erblickt man in Stollberg   denkünftigen Reichs- kanzler". Denn daß es mit der Bismarck  'schen Herrlichkeit auf immer zu Ende ist, das haben nachgerade alle Parteien im Reichstag und preußischen Landtag begriffen. Bismarck   wird noch im Amt bleiben, bisein gewisses Ereigniß" eintritt, von dem man sich in die Ohren raunt, und dann ist's aus. Diese Frist wird er zu verschiedenartigen genialen Experimenten be- nützen, durch welche die Zersetzung beschleunigt wird. Nament- lich auf dem Gebiete der wirthschaftlichen Politik. Von einer Auflösung des Reichstags wird wieder gemunkelt. Wir glauben indeß nicht daran. Die Nationalliberalen werden fich wohl hüren, es zum Aeußersten zu treiben; und anderseits hätte Bismarck   von einem Appell an das Volk zum Behuf der Steuererhöhuug(Ich brauche 300 Millionen Mark mehr." Merke dir's, Volt!) kein günstiges Resultat zu erwarten. Ver- muthlich werden die Nationalliberalen in letzter Stunde noch ihre constitutionellen Garantien" und den übrigen Plunder fahren lassen, undin den Pott springen" das heißt ein paar Mi- nisterportefeuilles ohne Bedingungen annehmen.Hunde sind wir ja doch", und, wenn die Fußtrstte nun einmal nicht zu ver- meiden sind, dann absolvirt man sie doch lieber hinter dem grünen Tisch und im feinmöblirten Ministerhotel, als auf den etwas harten Ledersitzen des Reichstags. Herr Falk, dem Fürst Bismarck   die seidene Schnur in Gestalt einer Zwangs- Krankheit auf Flügeln eines geflügelten Worts zuschickte, soll vor Schreck wirklich krank geworden sein. Der gute Mann mag sich aber trösten. Wird der Culturkampf offiziell eingestellt und der Brief des Papstes an Kaiser Wilhelm   ist die Ein- leitung dazu dann ist nicht er der Geschlagene, sondern ein höherer ER. Nach den letzten Berichten ist nun auch für den unglücklichen Thräneu-Camphausen ein Nachfolger gefunden in der Person des Berliner   Oberbürgermeisters Hobrecht, eines ehemaligen Altliberalen", der aber sehr conservativ geworden sein soll. Die Nationalliberalen haben am Sonnabend bei der ersten Lesung des Nachtragetatgesetzes, welches vor Thorschluß ins Ab- geordnetenhaus geworfen wurde, sich gegen die Regierungsvor- läge, dieses neueste Kind der Bismarck  'schen Nerven, erklärt; es fragt sich nun, ob ihre Entschlossenheit die zweite und namentlich die dritte Lesung überdauern wird. Das Zustandekommen des Congresses ist fraglicher als je. Die Kluft zwischen Oesterreich  und England einer- und Rußland   andererseits erweitert sich von Tag zu Tag, so daß sehr bald selbst eine Vertagung des Confliktes kaum mehr möglich sein dürfte. Der Neffe als Onkel". Graf Eulenburg, der Neffe des Grafen Eulenburg, des früheren Ministers des Innern in Preußen, ist zum Minister des Innern ernannt. Daß dieser Neffe die Rolle des Onkels sehr gut spielen wird, dafür bürgt seine hochkonservative Gesinnung. Diese Ernennung ist ein klatschender Schlag in die Gesichter der Nationalliberalen; ob dieselben davon roth werden, möchten wir bezweifeln, da sie allzusehr an Schläge gewöhnt sind. Ju der Reichstagssitzung vom 21. März verhandelten die Abgeordneten über den Feingehalt von Gold- und Silberwaaren. Genosse Most erklärt sich gegen den vor­liegenden Gesetzentwurf, da er nicht weit genug gehe. Mit Freu- den begrüße er es, daß die Regierung endlich eingesehen habe, daß das Prinzig des laiszer aller und laisser faire sich nicht auf die Dauer durchführen läßt und daß es eben nur zu einem Gehen und Machen-Lassen des Schwindels und Betruges führt. Die Lage der ländlichen Arbeiter in Posen. (Fortsetzung.) Das Brod besteht aus Roggen- und Gerstenschrot, welcher mittelst zweier Schleifsteine in zeder Familie hergestellt wird. Backöfen kennt man selten; gebacken wird das Brod in Kuchen- form auf der Kochplatte, und wie unvollkommen dies geschieht, kann man daraus ersehen, daß ein solcher Kuchen in der Dicke und dem Umfang eines tiefen Tellers 1'/, bis 2 Pfd. schwer ist, während ein gleiches Stück guten Brodes nur Va bis 3U Pfd. wiegt. Zu Mittag giebt es natürlich wieder Schur oder eine Mehlsuppe mit Kartoffeln, Abends desgleichen. Fleisch kommt nur dann auf den Tisch, wenn der Domänenbesitzer ein krankes Stück Vieh schlachten und das Fleisch per Pfund zu 1015 Pf. verkaufen läßt. Die Kleidung entspricht den kläglichen Verhältnissen, in welchen sich die Armen befinden. Eine grobleinene Hose, zwei ditto Hemden, eine Kattun- oder Tuchweste und ein blauer Tuchrock, der nicht selten mehrere Generationen alt ist, bilden den Kleider- reichthum des Mannes. Am Samstag werden die Hemden ge- waschen, während welcher Prozedur die Kinder, die in der Regel nur ein Hemd haben, nackt herumlaufen müssen. Der höchste Kleiderluxus beim Manne ist ein blauer Mantel, welchen er, wenn er den Besitz eines solchen im letzten Drittel seines Lebens erreicht hat, mit Stolz am Sonntag in die Kirche oder zum Markt des nächsten Städtchens umhängt. Den Sorgenbrecher in diesem elenden Dasein bildet der Branntwein; Mann und Weib, Kind und Greis ergötzen sich an ihm als dem einzigen Labsal, das ihnen hier auf Erden zugängig ist. Selbst den Säuglingen wird er als etwas besonders Gutes eingeträufelt. Und doch sind diese Gärtner noch beneidenswerth gegenüber dem Stande von Proletariern, die die dritte Klasse ausmachen, es find dies die Gesindeleute, Schaffer(Vögte), welche die Auf- ficht über die Pferdeknechte, Ochsenknechte oder eine Abtheilung der Arbeiter führen. Sie rekrutiren fich aus den Knechten und Wie man schließlich dahin kommen wird, das Publikum zu schützen, indem man nicht mehr gestattet, daß Milch, Brod, Bier und Fleisch ohne Controle auf den Markt gebracht wird, so müsse man dies um so mehr Waaren gegenüber thun, bei denen der Betrug so leicht sei. Durch die Vorlage aber werde das nicht erreicht; dadurch würde nur dem Betrüge ein gesetzliches Män- telchen umgehängt. Die Garantie der Privatcontrole genüge nicht; das Publikum sei nicht im Stande, die gesetzlichen Beftim- mungen alle zu kennen, zumal da sich die Gesetzmacherei zu einer Großindustrie emporgeschwungen habe. Man habe gewiß Rück ficht genommen auf die Händler, die Geldjuden mosaischer und christlicher Confession, die man als Sachverständige zugezogen habe. Hätte man die Fabrikanten und Arbeiter gefragt, so hätten sich diese nach den Erfahrungen in anderen Ländern entschieden für den Legierungszwang und die Staatscontrole ausgesprochen. Most bittet die Commission, die Vorlage in diesem Sinne gründ- lich umzuarbeiten. Es folgen einige unwesentliche Petttions- berathungen. Der Reichstag wird sich in diesem Monat lediglich mit Etatsberathungen beschäftigen und dann im Monat April die Abänderungsvorlagen der Gewerbeordnung, nebst verschiedenen Anträgen, die aus der Mitte des Hauses eingebracht werden, berathen. Die Staatssozialisten gedenken nach Art der sozia- listischen Zeitungen in Berlin   einArbeiterblatt" in's Leben zu rufen. Der Gimpelfang, der in den Versammlungen so kläglich mißglückte, soll also auf diese Weise noch einmal ver- sucht werden. Wir können selbstredend nichts dagegen haben, wenn den HerrenAucharbeiterfreunden" nach einem zweiten Mißerfolge gelüstet, den sie auch so sicher einheimsen werden, als es feststeht, daß die denkenden Arbeiter, auf die es ja allein ankommt, schon längst die Sozialdemokratie auf ihren Schild gehoben haben. Dem Sozialismus ist neuerdings eine Anerkennung zu Theil geworden, die erwähnt zu werden verdient. Der Katholsky Posol"(Katholischer Bote), ein wendisches Blatt, Halle nämlich die Behauptung aufgestellt, daß ein Katholik auf- höre katholisch zu sein, wenn er der Sozialdemokratie beittete. Dem trat ein Anonymus entgegen, indem er erklärte, daß er dem Katholizismus in keiner Weise entsagt Hätte, gleichwohl aber mit vielen Fundamentalforderungen des Sozialismus einver- standen sei. Daß der Sozialismus und Katholizismus sich scheiden wie Feuer und Wasser, wagen nur perfide Gegner des ersteren zu bezweifeln, um so bedeutungsvoller ist es daher, wenn einguter Katholik" sich genöthigt sieht, den sozialdemokratischen Bestrebungen in der Hauptsache zuzustimmen, weil er sie als solche erkannt hat, was sie find als wahr und gerecht. Ein französischer Parteigenosse, Fr. St., beklagt sich in einer an uns gerichteten und in unsere Hände gelangten Zuschrift bitter darüber, daß ihm schon seit mehreren Monaten derVorwärts" nicht zugegangen sei; er zweifelt überhaupt an der Möglichkeit, sozialistische Zeitungen aus Deutschland   zu er- halten, und er habe Grund anzunehmen, daß drei zu Ende des verflossenen Jahres von ihm an die Redaktion desVorwärts" gesandte Correspondenzen den Bestimmungsort nicht erreicht hätten. Die letztere Annahme ist richtig. Alles das liefert den den Beweis, daß die Bourgeoisrepublik in allen infamen Prak- tiken dem so jämmerlich verendeten Kaiserreich in nichts nach- steht. Der Inhalt des Friedensvertrages von San Stefano. Die Substanz des publizirten Friedensvertrags von San Stefano läßt sich, wie folgt, rubriziren: Art. 1. Montenegro erhält Niksik, Gatzko, Podgoritza und Antivari  . Art. 2. Montenegro wird unabhängig. Künftige Streitigkeiten unterliegen der schiedsrichterlichen Entscheidung Oesterreichs   und Rußlands  . Art. 3. Die neue serbische Grenze erstreckt sich bis Novi Bazar  , Klein- Zwornik und Zakas. Dus Jnselfort Adakaleh wird geschleift. Das Fürstenthum Serbien wird für unabhängig erklärt. Art. 4. Die musel­männischen Landbesitzer in dem cedirten Lande behalten ihren Besitz, welcher durch Andere gepachtet oder verwaltet wird. Art. 5. Rumänien   wird unabhängig. Sein Recht zur Kriegsentschädi- gung wird anerkannt. Art. 6. Bulgarien   wird ein autonomes Fürstenthum, mit tributärer christlicher Regierung. Es erhält eine Rationalmiliz. Seine Grenzen sind vor der Evaluation Rumeliens durch eine russisch  -türkische Spezialkommisfion festzu- stellen. Sie erstrecken sich vom Karadagh zur schwarzen Dnna zum See Beschik, zur Mündung de« Struma(Kacassu) an der Seeküste bis zum Burugöl, zum Rhodope- Gebirge und Kara- Balkan, zum Flusse Arda nach Tschirman, nördlich von Adria- nopel bis Hakim-Tabiassi, am Schwarzen Meere, von Mangalia südlich des Tultscha-Sandschaks zur Donau   oberhalb Rasgrad  . Art. 7. Der Fürst von Bulgarien   wird vom Volke gewählt, Gärtnern; oft hilft ihnen zu dem Posten nicht eine besondere Kenntniß der landwirthschaftlichen Arbeiten, sondern ihre Bereit- Willigkeit, ein Mädchen zu Heirathen, daß der Brodherr oder sein Beamter vorher betrogen hat. Ferner sind noch die Schäfer, der Hofwächter, Schaf-, Ochsen-, Pferdeknechte und die Mägde. Grundsätzlich werden nur ver- heirathete Leute in Dienst genommen; die etwa vorhandenen lcdigen Gesindeleute sind ältere Kinder der verheiratheten Dome- stiken, oder werden diesen in Kost gegeben. Beim Halten von verheiratheten Leuten hat der Brodherr eine größere Garantie für die Seßhaftigkeit derselben und erspart die Auslagen für Küche, Köchin, Kochutensilien, Bettstellen, Betten, Licht, Brenn- Material u. f. w. Bevor ich zum Aufzählen der Einkünfte eines Knechtes, als der zahlreichst vertretenen Klasse der Domestiken, übergehe, er- wähne ich noch, daß die Wohnungen allen Leuten gleich zuge- theilt sind; nur der Schäfer, die Vögte, Schaffer erhalten die bequemer gelegenen, meist unter einem Dache mit dem Beamten oder in dessen Nähe, da sie dessen Generalstab bilden. Gemiethet werden alle Domestiken ohne Abschluß eines besonderen Vertrages auf Grund des Gesindegesetzes vom 8. November 1310 durch ein Miethgeld, welches bei den Vögten rc. 6 Mark, bei den Knechten und Mägden 3 Mark beträgt. Dieses Gesetz ist durch die Gewerbeordnung nicht aufgehoben und enthält eigentlich nur Pflichten und Strafandrohungen für das Gesinde, aber keine Rechte. Der§ 77 gestattet sogar die Prügelstrufe; diese aber ist doch noch eingeschränkt, wenn auch durch die sehr dehnbare Bemerkung:Reizt das Gesinde die Herrschaft durch ungebühr- liches Betragen zum Zorn u. s. w."; toller aber ist der Z 78. Dieser besagt: Auch solche Ausdrücke und Handlungen, die zwischen anderen Personen als Zeichen der Geringschätzung anerkannt find, be« gründen gegen dieHerrschaft noch nickt die Bermuthung, daß sie die Ehre des Gesindes dadurch habe kränken wollen." ' von der Pforte bestätigt und bedarf der Genehmigung der Groß- mächte. Kein Mitglied der regierenden Dynastien der Großmächte ist wählbar. Eine Notabelnversammlung wird unter Aufficht russischer und im Beisein türkischer Commissäre eine neue Landes- Organisation entwerfen, gemäß der der Donaufürstenthümer. Die Einführung derselben wird während 2 Jahren durch einen russischen Commissär überwacht. Nach dem ersten Jahre können im Falle Uebereinkommens Spezialdelegirte anderer Mächte dem Commissär beigegeben werden. Art. 8. Die türkischen Truppen verlassen Bulgarien  . Die dortigen Festungen werden geschleift; das Kriegsmaterial und das Staatseigenthum verbleibt der I Türkei. Bis zur Formatton einer Nattonalmiliz, voraussichtlich während 2 Jahren, verbleiben russische   Truppen in Bulgarien  . Art. 9. Die Höhe des bulgarischen Tributs ist später durch Uebereinkommen der Mächte festzustellen. Art. 10. Die Türkei  ist berechtigt, die Straßen der Bulgarei zu benutzen mit be- stimmten Restriktionen. Art. 11. Die Verhältnisse des Land« besitzes der Muselmänner werden analog den hierüber für Ser- bien getroffenen Bestimmungen geordnet. Art. 12. Die Donau  - festungen werden geschleift; die internationale Commission der unteren Donau   bleibt intakt. Art. 13. Die Pforte stellt die Schiffbarkeit der Sulina  -Mündung her. Art. 14. In Bosnien  und der Herzegowina werden Reformen eingeführt in Gemäßheit des Vorschlages der Mächte in der ersten Sitzung des Konstan- tinopeler Conferenz, jedoch mit solchen Modifikationen, wie die- selben unter Oesterreich  , der Türkei   und Rußland   verabredet werden. Art. 15 betrifft die Besserung der Zustände in Kreta  , Epirus   und Thessalien. Art. 16 bezieht fich auf die Schutz- maßregeln der Türkei   für Armenien   gegen die Kurden und Tscherkessen. Art. 17. Für die in den letzten Ereignissen com- promittirten türkischen   Unterthanen wird volle Amnestie gewährt. Art. 18. Die Türkei   regulirt die perfisch-türkische Grenze und zieht bezüglich Khotur's die Anficht der vermittelnden Mächte in Betracht. Art. 19. Die Kriegsentschädigung bettägt 1410 Mil- lionen Rubel. Davon werden für cedirte Territorien 1100 Millionen Rubel angerechnet. Cedirt wird das Sandschak Tultscha, wobei fich Rußland das Recht des Austausches gegen den im Jahre 1856 cedirten Strich Bessarabiens   vorbehält. Cedirt werden ferner(in Asien  ) Ardahan  , Kars  , Bajazid, Batum und das Land bis zur Kette des soghanlü-Dagh. Art. 20 betrifft die Abwickelung von streitigen Angelegenheiten russischer Unter- thanen. Art. 21 enthält sekundäre Bestimmungen bezüglich der Verhältnisse von Einwohnern in den cedirten Territorien. Art. 22 sichert den Mönchen vom Berge Athos und den russischen Pilgern Schutz zu. Art. 23. Die früheren Verträge bezüglich des Handels u. s. w. werden wieder hergestellt. Art. 24. Der Bosporus   und die Dardanellen bleiben in Friedenszeiten den Handelsschiffen offen. Art. 25. Die russischen   Truppen räumen die europäische   Türkei  , Bulgarien   ausgenommen, in 3 Monaten, die afiattsche Türkei   in 6 Monaten nach Herstellung des defini- tiven Friedens. Art. 26 enthält provisorische Bestimmungen bezüglich der Verwaltung der okkupirten Territorien bis zu deren Räumung. Art. 27. Die Pforte verspricht, türkische Unterthanen wegen etwaiger Beziehungen zur russischen Armee nickt zu ver- folgen. Art. 28 enthält Bestimmungen über die Freigabe der Kriegsgefangenen. Art. 29. Die Rattfikationen der Friedens- Präliminarien sollen binnen 14 Tagen in Petersburg   ausge- tauscht werden. Welche Gesetzesunkenntniß oft selbst höhere Beamte an den Tag legen, das beweist nachstehendes rectificirendes Cirkular der Königl. Regierung zu Schleswig   an sämmtliche Landrathsämter und selbstständigen Polizeioerwaltungen der Provinz Schleswig-Holstein  . Auf dieses Cirkular hat auch der Abgeordnete Hasenclever Bezug genommen, als er das Auftreten der Polizei bei der Wahl im 6. Schleswigs   Holsteini- scheu(Otteusen-Pinneberg) Wahlkreise am 13. März im Reichstage einer längeren und scharfen Kritik unterzog. DaS sehr bezeichnende Cirkular lautet: Schleswig  , den 26. Januar 1877. Auf die berichtliche Anfrage vom 9. d. M., Journ-Nr. 15248, betreffend sozialdemokratische Agitationen, erwidern wir dem Königlichen Landrathsamt. daß die dem vorgelegten Cirkular vom 5. d. M. zum Grunde liegende Auffassung der in Betracht kommenden Bestimmungen des Gesetzes über die Presse vom 7. Mai 1874 und der Gewerbeordnung nicht für richtig erachtet werden kann. Nach§ 43 der Gewerbeordnung bedarf nur derjenige» welcher gewerbmäßig Druckschriften u. s. w. vertheilen will, dazu einer Erlaubniß der Ottspolizeibehörde resp. eines über diese Erlaubniß auszustellenden Legittmationsscheins. Da es sich aber im vorliegenden Falle um unentgeltliche Verabfolgung von Druckschttften, also um nicht gewerbmäßige Verbreitung der­selben handelt, wie solche eben der% 5 des Preßgesetzes, auf welchen das Cirkular des Königlichen Landrathsamts Die§Z 77 und 78 allein mußten die bravenCulturkämpfer", wenn sie ein Atom von Wahrhaftigkeit in ihrer Handlungsiveise hätten, veranlassen, eine Revision dieses Gesetzes vornehmen zu lassen. Doch wenden wir uns zu den Einkünften des Knechts; es cnc.. erhält der Ochsen lnecht Schäfer- knecht Pferde- knecht Mk. 48.00. 60,00. 60,00. 3,00. 3,00. 3,00. 30,00. 30,00. 30,00. 1. Lohn pro Kalenderjahr 2. Miethgeld 3. freie Wohnung im Werthe von 18 Quadratruthen Gattenland, 90 Quadratruthen Acker, 4. 108 Quadratrutheu. die im aller- günstigsten Falle 7o schssl.(Ctr.) «artoffefri pro 160 Ouabr.'Jl.  , a(|0 45 Ctr. pro 108 Quadr.-R. bringen; davon ab Saat 5 Ctr., bleiben zum Consum 40 Ctr. a 2 Mk. 5. 14 Schffl. Roggen a Schffl. 6 M. 6. 4 Schffl. Weizen a Schffl. 71/* M. 7. 2 Schffl. Erbsen ä Schffl. 6 M. 8. 4 Schffl. Gerste a Schffl. 6 M. 9. Nutzen von 6 Hühnern 6 Schock Eiern ü M. 1,50 10. Durch den Berk. von4Gänsen ä 2 M. 11. Nutzen von 1 Kuh bei freiem Futter: 365 Liter Milch ä 8 Pf. 12. Heizmaterial in Reißigholz_. Mk. 384,80. 396,80. 396,80, Vorstehende Posten find noch hoch gegriffen. Ehe wir un» aber zu der Frage wenden, wie bringt es eine Familie fettig, mit diesen Mittem zu exntiren» wollen wir noch einige erlän- ternde Bemerkungen an die einzelnen Posittonen knüpfen. Der Gefindelohn wird selbstverständlich postnumerando viertel« jährlich ausgezahlt. Mit Hangen und Bangen statt mit Freude» sieht dem Quattalschluß der Mann entgegen; zunächst ist er