zeichnet ist:Achtungsvoll E. L., Lehrer a. D.", spricht derselbe vonfrüheren Genossen" und sagt, er werde sich fürder nur mit rationeller" Pädagogik befassen." Eine Bemerkung zu diesem Absagebriefe ist überflüssig. In dem am Dienstag(26. d.) gegen den früheren ver- antwortlichen Redakteur derBerliner Freien Presse", Genossen Fischer, vor der 7. Deputation des Berliner   Kriminalgerichts verhandelten Prozesse, wurden von 12 Anklagen 5 fallen gelassen. Die Staatsanwaltschaft beantragte eine Gesammtstrafe von 18 Monaten; der Gerichtshof erkannte auf 7 Monate Gefängniß. Der Redakteur des Augsburger  Volkswille", Genosse Tauscher, wurde wegen Beleidigung des Bürgermeisters von Augsburg   zu acht Tagen Gefängniß verurtheilt. Wir erhalten von einem Offizier des stehenden Heeres folgende Zuschrift, der wir die Aufnahme nicht versagen wollen. Auch werden wir keinerlei redaktionelle Bemerkungen an dieselbe knüpfen, eine eventuelle Erwiderung unserem Hamburger Corre- fpondenten überlassend. Der Brief lautet Geehrte Redaktion! In Nr. 35 desVorwärts" in der mit der Ueberschrift:Moltke glossirt von einem Gemeinen" versehenen Hamburger Correspondenz befinden fich mehrere un- richtige Schlüsse, hervorgerufen durch unrichtige Auffassung, und alaube ich, daß ich im Sinne der geehrten Redaktion sowie der Leser desVorwärts" handle, wenn ich die unrichtigen Auf- fassungen des Correspondenten berichtige. Unter den Okkupationstruppen versteht man die nach Abzug der Feldarmee aus Frankreich   daselbst zurückgelassenen deutschen Truppen, und war deren Aufgabe, einen Theil des französischen  Gebiets(nicht Elsaß-Lothringen  , das bereits zu Deutschland   ge- hörte) als Unterpfand für die Ausführung des Friedensvertrags von Seiten der Franzosen besetzt zu halten. Die Verpflegung dieser Truppen fiel dem Friedensvertrag gemäß ganz den Fran- zosen anHeim und entledigten sich dieselben dieser Verpflichtung durch Bezahlung einer Geldsumme, und die Ersparnisse, die an dieser reichlich bemessenen Geldsumme von Seiten der Okkupa- tionstruppen gemacht wurden, find eben die, deren Verwendung zu militärischen Zwecken Moltke im Reichstage befürwortete. Die Beispiele nun, die der Eorrespondent anführt, stehen offenbar in gar keinem Zusammenhang mit den Ersparnissen, die von der Okkupationsarmee, also nach dem Kriege, gemacht wurden. Letztere war nach allen Berichten sehr gut verpflegt, und haben darüber nur Die ein Urtheil, die selbst dabei waren, und daß während eines Kriegs die Verpflegung nicht so regelmäßig wie im Frieden sein kann, weiß Jeder, der sich darüber klar ist, welche Aufgabe es ist, jeden Tag einem Heere (und das deutsche in Frankreich   einrückende Heer bestand im Feldzuz 1870/71 aus circa Vi Millionen Menschen) bei dessen fortwährenden Vor-, Rück- und Seitwärtsbewegungen die nöthigen Lebensmittel zuzuführen. Wenn ich mich aber trotzdem auf die angeführten Beispiele einlasse, so ist es nur, um, wie schon gesagt, die unrichtige Auf- fassung des Correspondenten richtig zu stellen. So schreibt der Eorrespondent:Ein Armeebefehl..... Schnaps bei sich führen." Was das Aufmachen der oberen Rockknöpfe, sowie das Lüften der Halsbinde betrifft, so wird dasselbe den Soldaten allgemein bei großer Hitze zur Erleichte- rung gestattet, ist jedoch nicht Borschrift, und wird General v. Steinmetz   zu dem gegentheiligen Befehl seine Gründe gehabt haben; was dagegen das Verbot des Mitfichführens von Schnaps betrifft, so war dasselbe ein« Maßregel zur Erhaltung der Ge- fundhelt, die nur gelobt werden kann, denn anerkanntermaßen gilt der Genuß von Spirituosen bei großer Hitze als sehr schäd- lich, und wie leicht läßt fich der Soldat verführen, wenn er Schnaps bei fich führt, denselben in Ermangelung eines andern Getränks zur Löschung seines Durstes zu trinken. Die meisten Todesfälle bei großen Märschen und großer Hitze haben hierin ihre Ursache. Uebcrdies heißt die Flasche nicht Schnapsflasche, sondern Trinkflasche, wie der Eorrespondent als ehemaliger Reservist wissen muß, aber absichtlich verschweigt, um daran die Be- merkung knüpfen zu können:Man hatte uns zwar mit Schnaps- flaschen versehen, sie mußten aber leer bleiben." Ferner war eS eine Folge des Armeebefehls, der Niemand erlaubte, Schnaps mit sich zu führen, worunter doch wohl nur das Verbot des Schnapstrinkens verstanden war, die Rumkrüge des Marketenders zu zerstören, da Letzterer diesem Befehl ge- radezu Hohn sprach. Der Eorrespondent findet es zum mindesten sehr sonderbar, daß sie auf den Märschen bis Saarbrücken   kein Wasser trinken durften, während sie nach Saarbrücken   fünf- bis sechsmal täglich welches zu trinken bekamen. Die Sache hat einfach darin ihren Grund: Früher waren die Aerzte der Ansicht, daß das Wasser- trinken bei Erhitzung auch auf Märschen sehr schädlich sei, und erst im letzten Feldzug ist man von dieser Ansicht abgekommen und zu der entgegengesetzten übergegangen, daß, da während eines Marsches bei großer Hitze der menschliche Körper viel Wasser verbraucht, auch solches wieder in dem Maße des Ver- lierens bekommen müsse, und zwar je öfter desto besser. Es scheint nun, daß diese Aenderung beim 60. Regiment gerade in Saarbrücken   eingeführt wurde. Sicher kennt der Eorrespnndent auch diesen Grund. Was das Essen von Kartoffeln am 10. August betrifft, so wird wohl jeder Einsichtsvolle einsehen, daß das Verbot, dieselben zu essen, wiederum nur eine Gesundheitsmaßregel war, und nur der Soldat, der hinter allen Anordnungen eines Borgesetzten eine Maßregel erblickt, ersonnen, ihm das Leben unangenehm zu machen, ist nicht im Stande, dies einzusehen. Am 11. August galt natürlich das Verbot auch noch, da fie inzwischen wohl noch nicht gereift waren; dagegen haben die ungedroschenen Getreide- garben als Streu dem Pferde des Hauptmanns sicherlich nichts geschadet. Der Eorrespondent wird wohl nicht ernstlich geglaubt haben, daß ihm am Schluß des Feldzugs die nicht empfangene Ver- pflegung baar ausbezahlt werden würde. Was schließlich die beiden letzten Absätze betrifft, so hätte sich dieselben der Eorrespondent füglich ersparen können, da sie wiederum gar nicht zur Sache gehören. Somit bliebe nur der drittletzte Absatz übrig, der vom Correfpondent nach einer Ein- leitung:Gehen wir nun an die Arbeit" unter die Auffchrift: Moltke glossirt von einem Gemeinen" gesetzt werden könnte, alles Uebrige gehört gar nicht hierher und zeugt von einer fal- scheu Auffassung. Corresvondenzen. 3faris, 25. März. Die Bourgeois-Republik ist mehr als je bemüht, die freiheitlichen Regungen im Volke zu unterdrücken, und es werden zu diesem Zwecke die brutalsten Gewaltmaßregeln in Anwendung gebracht. So wurde am 22. der Gerant des VolksblattesCommune" wegenVerheimlichung verbrecherischer Handlungen und Aufreizung der Bürger zum gegenseitigen Hasse" zu 5000 Frcs. Geldstrafe, welche sofort erlegt werden muß, und zu einem Jahre Gefängniß verurtheilt. Daß dieses Verbrechen" blos in der Schilderung unserer unhaltbaren politi- schen und wirthschastlichen Verhältnisse und in der Aufforderung, dahin zu wirken, daß gesundere und bessere Zustände geschaffen werden, bestand, braucht wohl kaum erwähnt zu werden. In Folge einer Denunziation wurden hier vier Personen verhaftet, welche beschuldigt werden, eine Sektion derInternationale" gebildet zu haben. Unter den Verhafteten befindet sich ein Re- dakteur derEgalitö" und eine russifche Studentin. DieJnter- nationale" ist das Schreckgespenst, welches jetzt wieder in den Vordergrund gezogen wird, um dieLinke" geneigter zu machen. Dies ist eigentlich gar nicht nöthig, da die Jntransingenten so ahm geworden sind, daß fie Dufaure aus der Hand fressen. vie Polizei sucht mit einem Eifer, der einer besseren Sache würdig wäre, nach Mitgliedern derInternationale" und macht dieselben für alle auf wirthschaftlichem Gebiete vorkommenden Differenzen verantwortlich.(Geradeso wie Bismarck   in Deutsch  - land! R. d. B.) So kann die Polizei z. B. nicht begreifen, daß es die durch die wahrhaft erschreckenden Lohnverhältnisse erzeugte Roth war, welche die Bergarbeiter von Decazeville  zwang, die Arbeit einzustellen. Sie sucht nachtheoretischen Leitern" und nachAnstiftern", welche den Strikegemacht" haben. Dies können nur die Internationalen sein, und da alles Uebel vonAußen" kommt, sind selbstverstärdlich dieAusländ- der" an diesem Strike mit betheiligt. Es ist aber nicht die Polizei allein, die solche hirnverbrannte Behauptungen aufstellt, es ist auch die Presse, welche der Polizei Handlangerdienste leistet und in allen Tonarten gegen dieAnstifter" hetzt. Nach diesen Blättern sollen die Strikes besonders von Deutschland  und der Schweiz   aus organisirt und geleitet werden. Einige republikanische" Blätter sind so frech zu behaupten, die Berg- arbeiter hätten fich der Lohnreduktion willig gefügt, wenn fie nicht von denLeitern" bedroht und eingeschüchtert worden wären. Eine solche Behauptung wäre lächerlich, wenn fie nicht niederträchtig wäre. Trotz der Roth, die unter den strikenden Bergleuten herrscht, sind dieselben nicht zur Nachgiebigkeit zu bewegen. Die Behörden, welche, wie überall so auch hier, den Geldsack in Schutz nehmen, sperren die Arbeiter, welche ihre Collegen zur Ausdauer ermuntern, in die Gefängnisse, bemän- teln aber diese rohen Gewaltmaßregeln mit der Ausrede, nur dieAnstifter" beseitigen und so den Strike beendigen zu wollen. Trotz aller behördlichen Chikanen rühren fich die Arbeiter an den verschiedensten Orten. So striken in Besanyon die Bäcker- gehilfen, in Tarare  (Rhone  ) die Apprctirer, welche Ausficht auf Erfolg haben. Auch der Strike der Schriftsetzer in Paris   wird ernsthaft, da weder Arbeiter noch Prinzipale zum Nachgeben geneigt find. Als Gegner der Arbeiter find nun auch die Ver- leger aufgetreten, indem sie für diejenigen Prinzipale, die den neuen Tarif nicht annahmen, Partei ergriffen und beschlossen, denjenigen Buchdruckern, welche den Forderungen der Arbeiter fich fügten, für die Dauer des Strikes keine Aufträge zukommen zu lassen. Gegen 70 Prinzipale von Paris   und der nächsten Umgebung haben den neuen Tarif angenommen und wirb in deren Offizinen gearbeitet. Zum Schluß will ich einerHelden- that" erwähnen, die der Präfekt der Aude gelegentlich des Be- suchs einer Gensdarmeriekaserne verbrach. Dieser Beamte fand daselbst verschiedene bonapartistische Embleme und mehrere Bild- nisseNapoleon's IV." Seinrepublikanisches" Herz schwoll beim Anblick diesergesetzwidrigen" Spielereien, und er riß dieselben von den Wänden, stattete auch noch einen hochnotpeinlichen Bericht gegen dieMissethäterhöheren Orts" ab. Gegen Bilder und Embleme können dieseRepublikaner  " kämpfen, da haben sie Muth; sollte aber Lulu Glück haben und als Napoleon IV.  , wenn auch nur auf kurze Zeit, den Thron besteigen, dann wären fie die ersten, die sich vor derneuen Sonne" auf den Bauch werfen und umHuld und Gnade", um Stellen, Titel und Orden betteln würben. Das ungemein kindische Benehmen des Präfekten   wird von den Parteien zu einer Staatsaktion erhoben, und darob liegen sichRepublikaner  " und Bonapartisten grimmiger denn je in den Haaren. Kamvurg, 24. März. Gestern beglückte der bekannte Har- moniedoktor Max Hirsch   unsere Stadt mit einem Bortrage, den er in einer geschlossenen Versammlung des liberalen Reichs- tagswahlvereins, vor circa 400 Menschen zum Besten gab. Das Thema war:Kann die Gemeinwirthschaft die Geschäftskrisen verhüten?" Der Vortrag war ein Conglomerat von Phrasen und abgedroschenen sinnlose» Beschuldigungen der Sozialdemo- kratie und wirkte auf die Anwesenden im höchsten Maße ein- schläsernd. Da Herr Hirsch sich unter Seinesgleichen, d. h. unterLiberalen  ", befand und recht wohl wußte, daß ein Gegner zum Wort nicht zugelassen wurde, nahm er den Mund voll und spie Gift und Galle   auf die Sozialdemokraten. Nachdem er dem Reichstagswahlverein ein Loblied gesungen, von denLiberalen  ", nach dem Grundsatze: Wurst wider Wurst, mit einigenBravo  " belohnt wurde, und auf seine Plagen alsVolksvertreter" hin- gewiesen hatte, ging er auf die Besprechung des Geyenstandes der Tagesordnung ein und suchte nachzuweisen, daß die Sozial- demokratte nicht im Stande sein würde, die Krisen zu verhindern. Wenn eine Ueberproduktion nicht stattfinden sollte, müßte jährlich festgestellt werden, wie viel Wispel Weizen, Roggen, wie viel Röcke, Hosen, Hemden u. f. w. gebraucht würden(die Schlaf- mützen hat derDoktor" nicht erwähnt), und es würden sich, wenn einmal eine Mißernte vorkäme, Hungersnoth, Krisen und dergleichen erst recht wiederholen; denn wenn Schätze im sozial- demokratischen Staate nicht angesammelt werden dürfen, könnte man auck» im Auslande kein Getreide kaufen. Die Sozial- demokratte, so groß ihre Wirkung auf die Arbeiter ist, ist eine Krankheit der Zeit und wird unter gesunden Zuständen, die wieder eintreten müssen, nie zur Herrschaft gelangen. Wie diegesunden Zustände" eingeführt werden sollen und wer, außer der Sozialdemokratie, dieselben schaffen soll, unterließ der Doktor den Anwesenden zu sagen. Krisen find nach der Ansicht diesesArbeitervertreterS" gar nicht vorhanden, wenigstens würde die Existenz derselben zu sehr übertrieben. Die Nothstände in allen Theilen der Welt, die Hunderttausende der arbeitslose» Menschen, der Hungertyphus und das grenzenlose Elend, das unter dem arbeitenden Volke herrscht, fino nach der Ansicht dieses Harmonieapostelsgeordnete Zustände", denn der hauptsächlichste wirthschastliche Regulator ist derPreis". Je niedriger daher der Preis der Arbeitskrast, desto besser läßt sich der Preis der Maare und derProfit deS Arbeitgebers"reyuliren". Nachdem derDoktor" noch mehr derartigegeistrelche" Aeußerungen gegen die Sozialdemokraten losgelassen hatte, machte er sich über dieChristlich-Sozialen" her, und ließ an denselben kein gutes Haar. Er verstieg sich sogar so weit, dieStaatssozialisten" für schlimmer und gefährlicher als selbst die Sozialdemokraten hin- zustellen, und bewirkte dadurch, daß manchen ehrlichen Spieß- bürger eine Gänsehaut überlief. Die christlich-soziale Partei ist, nach dem Ausspruche des HerrnDottorS", der schlimmste Gegner der heutigen Gesellschaft.(Au! was wird wohl Herr Stöcker dazu sagen? R. d.  B.") Zum Schluß bekamen auch die Orts- vereinler eine moralische Maulschelle, worauf der Redner ein Loblied auf den Liberalismus losließ und pathetisch aufforderte, an den wirthschastlichen Freiheiten der Gewerbeordnung von 1869 festzuhalten, da dieselben durch unser» Kaiser, durch das geeinigte Deutschland   und den Liberalismus geschaffen seien, dem auf die Spitze getriebenen Begriffe der Beleidigung. Er will es dadurch heilen, daß er die Ehre, die äußere Werthschätzung eines Menschen, in juristischer Beziehung untersucht und zu dem Ergebnisse kommt, daß sie eben so wenig wie Liebe Dankbar- kcit u. f. w. ein juristischer Begriff sei, sondern ein sittlicher. Es sei falsch, fie als ein Recht zu betrachten, das Anspruch habe, vor der leisesten Kränkung geschützt zu sein. Er kann fich dabei darauf berufen, daß nach römischem Rechte die freie Meinungs- äußerung, jeder sittliche noch so scharfe Tadel erlaubt war. Wir wollen indessen die rechtliche Erörterung auf sich beruhen lassen, da ein Fortschritt zum Bessern hauptsächlich nur durch Sitte und Gewohnheit gemacht werden kann. In England ist es seit Menschenaltern keinem Minister eingefallen, wegen Beleidigung «"J;" P�hprozeß anzustrengen, und unsere Minister und hohen ».mü�en wohl thun, diesem guten Beispiele zu folgen. -!L �te üt,r der Welt und Nachwelt gewinnt durch j* m;r(9l�°ntStn.e Preßprozesse nicht das Geringste, während «LLL» 0n durch diese ewigen kleinlichen Rechtshändel undB-schrankungen empfindlich leidet Auf die Weise kann eine F r* ,?«?£1..wännlichem Freimuth erstarken, wie Jemand, drr sich vor ledem frischen Luftzug fürchtet und durch doppelte Fenster und T huren davor absperrt, eine kräftige Gesundheit erlangen kann. Es mag hin und wieder nothwendig sein, eine Klage wegenVerleumdung" anzustrengen, um unsere Unschuld gerichtlich zu beweisen. Durch Klagen wegenBeleidigung" er- reicht man nicht die geringste sittliche Genugthuung; denn der Angeklagte wird verurtheilt, wenn er sich einen scharfen Tadel erlaubt hat, mag dieser auch noch so gerecht gewesen sein, und die Richter haben unter solchen Prozessen selbst nicht wenig zu leiden. Denn bei jedem einzelnen Falle pflegt sich bei der Un- Möglichkeit, den Begriff einer-Beleidigung" blos durch Tadel, sofern derselbe frei bleibt von-Beschimpfung", d. h. vom offen- baren animus injuriandi, zu bestimmen, d«z Gericht in Ver- legenheit zu befinden und die Urtheile fallen so sehr verschieden aus. Der Verfasser erzählt, daß bei einer Anklage wegen Be- leidigung er selbst für Freisprechung gewesen, einer seiner Col- »egen für vier Wochen, der andere für vier Monat Gefängniß, und die höhere Instanz habe es bei einer Geldstrafe bewenden lassen. Man könnte vei solcher falschen Ausdehnung des Be- griffe? der sogenanntenobjekttven Beleidigung", bei welchem es auf den animus gar nicht mehr ankommen soll, eben so gut darüber würfeln.--- Vorstehender Artikel ist wörtlich der national-liberal-conser- vativenKölnischen Zeitung  " entnommen!!! Herr Sparig. Der durch die Sozialdemokratie erst bekannt gemachte" Herr Sparig, einer der glühendsten BiSmacckoerehrer, hat auch die Maxime seines Borbildes angenommen, bei dm geringst en Beleidigungen seine geheiligte Person durch Strafanträge zu schütz en. So hat er auch mehrere Strafanträge gegen den Genossen Künzel, den Redakteur derFackel" gestellt. Mit welcher nationalliberalen Größe wir es aber zu thun haben, das geht aus einem Erkenntnißin Sachen Sparig's gegen Künzel" hervor, in welchem das Leipziger  Gerichtsamt ausdrücklich erklärt,daß Sparig in nicht seltenen Fälle« grobe Verstöße gegen den öffentlichen Anstand sich habe zu Schulden kommen lassen." Ob Herr Sparig nun auch wohl gegen das Leipziger Gerichtsamt Strafantrag stellen wird? Kampf mit geistigen Waffen. Wenn wir irgend eine be- sonders hervorstechende Albemheit mittheilm, dürfm unsere Leser ver- sichert sein, daß sie derSozialcorrespondenz" des Jgnorantentrios: Böhmert, Richter und Birnbaum entnommen ist. Dieser Moniteur deS höheren Blödsinns und KnownothingiSmus(Nichtswifserthums, hat in einer seiner letzten Nummern wieder eine prächtige Perle für unser Feuilleton geliefert. Vor Kurzem hielt Genosse Bollmar in Dresden  einen Vortrag überdie Emancipation deS weiblichen Geschlechts", über welchen dieSozialcorrespondenz" in ihrer Weise berichtet. Unter anderm heißt es darin nach einigen verunglückten Anläufen zu Spähen: Die zuhörenden Frauen mochten sich über die Ansichten der freien Liebe eben etwas beruhigt haben, als ihnen eine neue Wahrheit ge- predigt wurde, die noch weniger als die vorgmannte bei ihnen An- klang zu finden schien. Weil der Arbeiter sich in einer unterdrückten Lage befinde meinte Redner, weil er tagtäglich geknechtet, gedrückt, geärgert würde, müsse er Jemanden haben, an dem auch er seinen Unmuth, Zorn, Berger auslassen könne, und dieser Jemand sei seine Frau!! Als etwas Natürliches, Selbstverständliches wird also die Roh- heit gepredigt von der segenbringenden Zukunftspartei!" Natürlich" undselbstverständlich" hat Vellmar   gesagt, das Weib sei noch in höherem Maaß als der Mann da» Opfer der heutige« Zufiände, habe in höherem Maaß unter dem sozialen Elend und dessen nothwendigen Folgen zu leiden. Aus dieser Anklage gegen die daS Familienlebm zerstörendm, die Roheit systematisch pflegenden Bour- geoiSgesellschaft macht der PfiifikuS Böhmert denn er hat den Ar- tikel geschrieben eine Befürwortung der Roheit, die von derZu- kunstSpartei gepredigt" werde. Mit derselben Logik kann Böhmert uns vorwerfen, wirpredigten" krasse Unwissenheit, weil wir dann und wann Herrn Böhmer: und Genossen beim Ohr nehmen. Kuriosum. DerGewerkverein", das Organ des Harmonie- apostelS Hirsch, zählt seit einiger Zeit unter der Rubrik:Vom so- zialen Kriegsschauplatze" die verschiedenen Strikes und«US- schlüsse auf. In einer Untersuchung gegen eine Gutsbesitzerin in wegen FeilhaltenS von durch Zusatz von Wasser gefälschter Milch hat daS preußische Obertribunal durch Erkenntniß vom 21. Februar ausgesprochen:, 1) daß das Feilhalten von verfälschten Lebensmitteln als Ueber- tretung auf Grund des§ 367 Rr. 7 des Strafgesetzbuches zu bestrafen ist, auch wenn die Käufer die Thatfache der Beimischung von Waffer zur Milch gekannt haben;.,... 2) daß die Frage, ob und inwieweit im einzelnen Falle durch die Beimischung von Waffer eine Milchverfäl chung stattgesunden hat, ledig- lich der thatsächlichen Beurtheiluug des Richters unterliegt, ohne daß für ihn die etwaigen Gutachten von Sachverständigen bindend sind. Es ist sonach gleichgültig, ob v,el oder wenig Wasser der Milch beigemischt ist, oder ob Sachverständige bekunden, daß em gewisser Zu- satz von Wasser in dem vorliegenden Falle waren es b pCt. ge- bräuchlich sei und die Milch nicht verschlechtere; auch ist es unerheblich. ob der Käufer um diese Beimischung der Milch mit Wasser gewußt habe da schon das Feilhalten gefälschter Nahrungsmittel an sich, auch wenn dieselben gar nicht verkaust werden, strafbar sei. Nur für den Thatbestand des Betruges würde die Kenntniß oder Unkennwiß des Käufers in Betracht kommen.