zeichnet ist:„Achtungsvoll E. L., Lehrer a. D.", spricht derselbevon„früheren Genossen" und sagt, er werde sich fürder nur mit„rationeller" Pädagogik befassen."Eine Bemerkung zu diesem Absagebriefe ist überflüssig.— In dem am Dienstag(26. d.) gegen den früheren ver-antwortlichen Redakteur der„Berliner Freien Presse", GenossenFischer, vor der 7. Deputation des Berliner Kriminalgerichtsverhandelten Prozesse, wurden von 12 Anklagen 5 fallen gelassen.Die Staatsanwaltschaft beantragte eine Gesammtstrafe von 18Monaten; der Gerichtshof erkannte auf 7 Monate Gefängniß.— Der Redakteur des Augsburger„Volkswille", GenosseTauscher, wurde wegen Beleidigung des Bürgermeisters vonAugsburg zu acht Tagen Gefängniß verurtheilt.Wir erhalten von einem Offizier des stehenden Heeresfolgende Zuschrift, der wir die Aufnahme nicht versagen wollen.Auch werden wir keinerlei redaktionelle Bemerkungen an dieselbeknüpfen, eine eventuelle Erwiderung unserem Hamburger Corre-fpondenten überlassend. Der Brief lautet„Geehrte Redaktion! In Nr. 35 des„Vorwärts" in dermit der Ueberschrift:„Moltke glossirt von einem Gemeinen"versehenen Hamburger Correspondenz befinden fich mehrere un-richtige Schlüsse, hervorgerufen durch unrichtige Auffassung, undalaube ich, daß ich im Sinne der geehrten Redaktion sowie derLeser des„Vorwärts" handle, wenn ich die unrichtigen Auf-fassungen des Correspondenten berichtige.Unter den Okkupationstruppen versteht man die nach Abzugder Feldarmee aus Frankreich daselbst zurückgelassenen deutschenTruppen, und war deren Aufgabe, einen Theil des französischenGebiets(nicht Elsaß-Lothringen, das bereits zu Deutschland ge-hörte) als Unterpfand für die Ausführung des Friedensvertragsvon Seiten der Franzosen besetzt zu halten. Die Verpflegungdieser Truppen fiel dem Friedensvertrag gemäß ganz den Fran-zosen anHeim und entledigten sich dieselben dieser Verpflichtungdurch Bezahlung einer Geldsumme, und die Ersparnisse, die andieser reichlich bemessenen Geldsumme von Seiten der Okkupa-tionstruppen gemacht wurden, find eben die, deren Verwendungzu militärischen Zwecken Moltke im Reichstage befürwortete.Die Beispiele nun, die der Eorrespondent anführt, stehenoffenbar in gar keinem Zusammenhang mit den Ersparnissen,die von der Okkupationsarmee, also nach dem Kriege, gemachtwurden. Letztere war nach allen Berichten sehr gut verpflegt,und haben darüber nur Die ein Urtheil, die selbst dabei waren,und daß während eines Kriegs die Verpflegung nicht soregelmäßig wie im Frieden sein kann, weiß Jeder, der sichdarüber klar ist, welche Aufgabe es ist, jeden Tag einem Heere(und das deutsche in Frankreich einrückende Heer bestand imFeldzuz 1870/71 aus circa Vi Millionen Menschen) bei dessenfortwährenden Vor-, Rück- und Seitwärtsbewegungen die nöthigenLebensmittel zuzuführen.Wenn ich mich aber trotzdem auf die angeführten Beispieleeinlasse, so ist es nur, um, wie schon gesagt, die unrichtige Auf-fassung des Correspondenten richtig zu stellen.So schreibt der Eorrespondent:„Ein Armeebefehl.....Schnaps bei sich führen." Was das Aufmachen der oberenRockknöpfe, sowie das Lüften der Halsbinde betrifft, so wirddasselbe den Soldaten allgemein bei großer Hitze zur Erleichte-rung gestattet, ist jedoch nicht Borschrift, und wird Generalv. Steinmetz zu dem gegentheiligen Befehl seine Gründe gehabthaben; was dagegen das Verbot des Mitfichführens von Schnapsbetrifft, so war dasselbe ein« Maßregel zur Erhaltung der Ge-fundhelt, die nur gelobt werden kann, denn anerkanntermaßengilt der Genuß von Spirituosen bei großer Hitze als sehr schäd-lich, und wie leicht läßt fich der Soldat verführen, wenn erSchnaps bei fich führt, denselben in Ermangelung eines andernGetränks zur Löschung seines Durstes zu trinken. Die meistenTodesfälle bei großen Märschen und großer Hitze haben hierinihre Ursache.Uebcrdies heißt die Flasche nicht Schnapsflasche, sondernTrinkflasche, wie der Eorrespondent als ehemaliger Reservistwissen muß, aber absichtlich verschweigt, um daran die Be-merkung knüpfen zu können:„Man hatte uns zwar mit Schnaps-flaschen versehen, sie mußten aber leer bleiben."Ferner war eS eine Folge des Armeebefehls, der Niemanderlaubte, Schnaps mit sich zu führen, worunter doch wohl nurdas Verbot des Schnapstrinkens verstanden war, die Rumkrügedes Marketenders zu zerstören, da Letzterer diesem Befehl ge-radezu Hohn sprach.Der Eorrespondent findet es zum mindesten sehr sonderbar,daß sie auf den Märschen bis Saarbrücken kein Wasser trinkendurften, während sie nach Saarbrücken fünf- bis sechsmal täglichwelches zu trinken bekamen. Die Sache hat einfach darin ihrenGrund: Früher waren die Aerzte der Ansicht, daß das Wasser-trinken bei Erhitzung auch auf Märschen sehr schädlich sei, underst im letzten Feldzug ist man von dieser Ansicht abgekommenund zu der entgegengesetzten übergegangen, daß, da währendeines Marsches bei großer Hitze der menschliche Körper vielWasser verbraucht, auch solches wieder in dem Maße des Ver-lierens bekommen müsse, und zwar je öfter desto besser. Esscheint nun, daß diese Aenderung beim 60. Regiment gerade inSaarbrücken eingeführt wurde. Sicher kennt der Eorrespnndentauch diesen Grund.Was das Essen von Kartoffeln am 10. August betrifft, sowird wohl jeder Einsichtsvolle einsehen, daß das Verbot, dieselbenzu essen, wiederum nur eine Gesundheitsmaßregel war, und nurder Soldat, der hinter allen Anordnungen eines Borgesetzteneine Maßregel erblickt, ersonnen, ihm das Leben unangenehm zumachen, ist nicht im Stande, dies einzusehen. Am 11. Augustgalt natürlich das Verbot auch noch, da fie inzwischen wohl nochnicht gereift waren; dagegen haben die ungedroschenen Getreide-garben als Streu dem Pferde des Hauptmanns sicherlich nichtsgeschadet.Der Eorrespondent wird wohl nicht ernstlich geglaubt haben,daß ihm am Schluß des Feldzugs die nicht empfangene Ver-pflegung baar ausbezahlt werden würde.Was schließlich die beiden letzten Absätze betrifft, so hätte sichdieselben der Eorrespondent füglich ersparen können, da siewiederum gar nicht zur Sache gehören. Somit bliebe nur derdrittletzte Absatz übrig, der vom Correfpondent nach einer Ein-leitung:„Gehen wir nun an die Arbeit" unter die Auffchrift:„Moltke glossirt von einem Gemeinen" gesetzt werden könnte,alles Uebrige gehört gar nicht hierher und zeugt von einer fal-scheu Auffassung.Corresvondenzen.3faris, 25. März. Die Bourgeois-Republik ist mehr als jebemüht, die freiheitlichen Regungen im Volke zu unterdrücken,und es werden zu diesem Zwecke die brutalsten Gewaltmaßregelnin Anwendung gebracht. So wurde am 22. der Gerant desVolksblattes„Commune" wegen„Verheimlichung verbrecherischerHandlungen und Aufreizung der Bürger zum gegenseitigen Hasse"zu 5000 Frcs. Geldstrafe, welche sofort erlegt werden muß,und zu einem Jahre Gefängniß verurtheilt. Daß dieses„Verbrechen" blos in der Schilderung unserer unhaltbaren politi-schen und wirthschastlichen Verhältnisse und in der Aufforderung,dahin zu wirken, daß gesundere und bessere Zustände geschaffenwerden, bestand, braucht wohl kaum erwähnt zu werden.— InFolge einer Denunziation wurden hier vier Personen verhaftet,welche beschuldigt werden, eine Sektion der„Internationale"gebildet zu haben. Unter den Verhafteten befindet sich ein Re-dakteur der„Egalitö" und eine russifche Studentin. Die„Jnter-nationale" ist das Schreckgespenst, welches jetzt wieder in denVordergrund gezogen wird, um die„Linke" geneigter zu machen.Dies ist eigentlich gar nicht nöthig, da die Jntransingenten soahm geworden sind, daß fie Dufaure aus der Hand fressen.vie Polizei sucht mit einem Eifer, der einer besseren Sachewürdig wäre, nach Mitgliedern der„Internationale" und machtdieselben für alle auf wirthschaftlichem Gebiete vorkommendenDifferenzen verantwortlich.(Geradeso wie Bismarck in Deutsch-land! R. d. B.) So kann die Polizei z. B. nicht begreifen,daß es die durch die wahrhaft erschreckenden Lohnverhältnisseerzeugte Roth war, welche die Bergarbeiter von Decazevillezwang, die Arbeit einzustellen. Sie sucht nach„theoretischenLeitern" und nach„Anstiftern", welche den Strike„gemacht"haben. Dies können nur die Internationalen sein, und da allesUebel von„Außen" kommt, sind selbstverstärdlich die„Ausländ-der" an diesem Strike mit betheiligt. Es ist aber nicht diePolizei allein, die solche hirnverbrannte Behauptungen aufstellt,es ist auch die Presse, welche der Polizei Handlangerdiensteleistet und in allen Tonarten gegen die„Anstifter" hetzt. Nachdiesen Blättern sollen die Strikes besonders von Deutschlandund der Schweiz aus organisirt und geleitet werden. Einige„republikanische" Blätter sind so frech zu behaupten, die Berg-arbeiter hätten fich der Lohnreduktion willig gefügt, wenn fienicht von den„Leitern" bedroht und eingeschüchtert wordenwären. Eine solche Behauptung wäre lächerlich, wenn fie nichtniederträchtig wäre. Trotz der Roth, die unter den strikendenBergleuten herrscht, sind dieselben nicht zur Nachgiebigkeit zubewegen. Die Behörden, welche, wie überall so auch hier, denGeldsack in Schutz nehmen, sperren die Arbeiter, welche ihreCollegen zur Ausdauer ermuntern, in die Gefängnisse, bemän-teln aber diese rohen Gewaltmaßregeln mit der Ausrede, nurdie„Anstifter" beseitigen und so den Strike beendigen zu wollen.Trotz aller behördlichen Chikanen rühren fich die Arbeiter anden verschiedensten Orten. So striken in Besanyon die Bäcker-gehilfen, in Tarare(Rhone) die Apprctirer, welche Ausficht aufErfolg haben. Auch der Strike der Schriftsetzer in Paris wirdernsthaft, da weder Arbeiter noch Prinzipale zum Nachgebengeneigt find. Als Gegner der Arbeiter find nun auch die Ver-leger aufgetreten, indem sie für diejenigen Prinzipale, die denneuen Tarif nicht annahmen, Partei ergriffen und beschlossen,denjenigen Buchdruckern, welche den Forderungen der Arbeiterfich fügten, für die Dauer des Strikes keine Aufträge zukommenzu lassen. Gegen 70 Prinzipale von Paris und der nächstenUmgebung haben den neuen Tarif angenommen und wirb inderen Offizinen gearbeitet.— Zum Schluß will ich einer„Helden-that" erwähnen, die der Präfekt der Aude gelegentlich des Be-suchs einer Gensdarmeriekaserne verbrach. Dieser Beamte fanddaselbst verschiedene bonapartistische Embleme und mehrere Bild-nisse„Napoleon's IV." Sein„republikanisches" Herz schwollbeim Anblick dieser„gesetzwidrigen" Spielereien, und erriß dieselben von den Wänden, stattete auch noch einenhochnotpeinlichen Bericht gegen die„Missethäter„höheren Orts"ab. Gegen Bilder und Embleme können diese„Republikaner"kämpfen, da haben sie Muth; sollte aber Lulu Glück haben undals Napoleon IV., wenn auch nur auf kurze Zeit, den Thronbesteigen, dann wären fie die ersten, die sich vor der„neuenSonne" auf den Bauch werfen und um„Huld und Gnade",um Stellen, Titel und Orden betteln würben. Das ungemeinkindische Benehmen des Präfekten wird von den Parteien zueiner Staatsaktion erhoben, und darob liegen sich„Republikaner"und Bonapartisten grimmiger denn je in den Haaren.Kamvurg, 24. März. Gestern beglückte der bekannte Har-moniedoktor Max Hirsch unsere Stadt mit einem Bortrage,den er in einer geschlossenen Versammlung des liberalen Reichs-tagswahlvereins, vor circa 400 Menschen zum Besten gab. DasThema war:„Kann die Gemeinwirthschaft die Geschäftskrisenverhüten?" Der Vortrag war ein Conglomerat von Phrasenund abgedroschenen sinnlose» Beschuldigungen der Sozialdemo-kratie und wirkte auf die Anwesenden im höchsten Maße ein-schläsernd. Da Herr Hirsch sich unter Seinesgleichen, d. h.unter„Liberalen", befand und recht wohl wußte, daß ein Gegnerzum Wort nicht zugelassen wurde, nahm er den Mund voll undspie Gift und Galle auf die Sozialdemokraten. Nachdem er demReichstagswahlverein ein Loblied gesungen, von den„Liberalen",nach dem Grundsatze: Wurst wider Wurst, mit einigen„Bravo"belohnt wurde, und auf seine Plagen als„Volksvertreter" hin-gewiesen hatte, ging er auf die Besprechung des Geyenstandesder Tagesordnung ein und suchte nachzuweisen, daß die Sozial-demokratte nicht im Stande sein würde, die Krisen zu verhindern.Wenn eine Ueberproduktion nicht stattfinden sollte, müßte jährlichfestgestellt werden, wie viel Wispel Weizen, Roggen, wie vielRöcke, Hosen, Hemden u. f. w. gebraucht würden(die Schlaf-mützen hat der„Doktor" nicht erwähnt), und es würden sich,wenn einmal eine Mißernte vorkäme, Hungersnoth, Krisen unddergleichen erst recht wiederholen; denn wenn Schätze im sozial-demokratischen Staate nicht angesammelt werden dürfen, könnteman auck» im Auslande kein Getreide kaufen. Die Sozial-demokratte, so groß ihre Wirkung auf die Arbeiter ist, ist eineKrankheit der Zeit und wird unter gesunden Zuständen,die wieder eintreten müssen, nie zur Herrschaft gelangen. Wiedie„gesunden Zustände" eingeführt werden sollen und wer,außer der Sozialdemokratie, dieselben schaffen soll, unterließ derDoktor den Anwesenden zu sagen. Krisen find nach der Ansichtdieses„ArbeitervertreterS" gar nicht vorhanden, wenigstens würdedie Existenz derselben zu sehr übertrieben. Die Nothstände inallen Theilen der Welt, die Hunderttausende der arbeitslose»Menschen, der Hungertyphus und das grenzenlose Elend, dasunter dem arbeitenden Volke herrscht, fino nach der Ansicht diesesHarmonieapostels„geordnete Zustände", denn der hauptsächlichstewirthschastliche Regulator ist der„Preis". Je niedriger daherder Preis der Arbeitskrast, desto besser läßt sich der Preis derMaare und der„Profit deS Arbeitgebers"„reyuliren". Nachdemder„Doktor" noch mehr derartige„geistrelche" Aeußerungengegen die Sozialdemokraten losgelassen hatte, machte er sich überdie„Christlich-Sozialen" her, und ließ an denselben kein gutesHaar. Er verstieg sich sogar so weit, die„Staatssozialisten" fürschlimmer und gefährlicher als selbst die Sozialdemokraten hin-zustellen, und bewirkte dadurch, daß manchen ehrlichen Spieß-bürger eine Gänsehaut überlief. Die christlich-soziale Partei ist,nach dem Ausspruche des Herrn„DottorS", der schlimmste Gegnerder heutigen Gesellschaft.(Au! was wird wohl Herr Stöckerdazu sagen? R. d.„B.") Zum Schluß bekamen auch die Orts-vereinler eine moralische Maulschelle, worauf der Redner einLoblied auf den Liberalismus losließ und pathetisch aufforderte,an den wirthschastlichen Freiheiten der Gewerbeordnung von1869 festzuhalten, da dieselben durch unser» Kaiser, durch dasgeeinigte Deutschland und den Liberalismus geschaffen seien,dem auf die Spitze getriebenen Begriffe der Beleidigung. Erwill es dadurch heilen, daß er die Ehre, die äußere Werthschätzungeines Menschen, in juristischer Beziehung untersucht und zu demErgebnisse kommt, daß sie eben so wenig wie Liebe Dankbar-kcit u. f. w. ein juristischer Begriff sei, sondern ein sittlicher.Es sei falsch, fie als ein Recht zu betrachten, das Anspruch habe,vor der leisesten Kränkung geschützt zu sein. Er kann fich dabeidarauf berufen, daß nach römischem Rechte die freie Meinungs-äußerung, jeder sittliche noch so scharfe Tadel erlaubt war. Wirwollen indessen die rechtliche Erörterung auf sich beruhen lassen,da ein Fortschritt zum Bessern hauptsächlich nur durch Sitte undGewohnheit gemacht werden kann. In England ist es seitMenschenaltern keinem Minister eingefallen, wegen Beleidigung«"J;" P�hprozeß anzustrengen, und unsere Minister und hohen�».mü�en wohl thun, diesem guten Beispiele zu folgen.„-!L �te üt,r der Welt und Nachwelt gewinnt durchj* m„;r(9l�°ntStn.e Preßprozesse nicht das Geringste, während«LLL» 0n durch diese ewigen kleinlichen RechtshändelundB-schrankungen empfindlich leidet Auf die Weise kann eineF r* ,?«?£1. �.wännlichem Freimuth erstarken, wie Jemand,drr sich vor ledem frischen Luftzug fürchtet und durch doppelteFenster und T huren davor absperrt, eine kräftige Gesundheiterlangen kann. Es mag hin und wieder nothwendig sein, eineKlage wegen„Verleumdung" anzustrengen, um unsere Unschuldgerichtlich zu beweisen. Durch Klagen wegen„Beleidigung" er-reicht man nicht die geringste sittliche Genugthuung; denn derAngeklagte wird verurtheilt, wenn er sich einen scharfen Tadelerlaubt hat, mag dieser auch noch so gerecht gewesen sein, unddie Richter haben unter solchen Prozessen selbst nicht wenig zuleiden. Denn bei jedem einzelnen Falle pflegt sich bei der Un-Möglichkeit, den Begriff einer-Beleidigung" blos durch Tadel,sofern derselbe frei bleibt von-Beschimpfung", d. h. vom offen-baren animus injuriandi, zu bestimmen, d«z Gericht in Ver-legenheit zu befinden und die Urtheile fallen so sehr verschiedenaus. Der Verfasser erzählt, daß bei einer Anklage wegen Be-leidigung er selbst für Freisprechung gewesen, einer seiner Col-»egen für vier Wochen, der andere für vier Monat Gefängniß,und die höhere Instanz habe es bei einer Geldstrafe bewendenlassen. Man könnte vei solcher falschen Ausdehnung des Be-griffe? der sogenannten„objekttven Beleidigung", bei welchem esauf den animus gar nicht mehr ankommen soll, eben so gutdarüber würfeln.---Vorstehender Artikel ist wörtlich der national-liberal-conser-vativen„Kölnischen Zeitung" entnommen!!!— Herr Sparig. Der durch die Sozialdemokratie erst bekannt„gemachte" Herr Sparig, einer der glühendsten BiSmacckoerehrer,hat auch die Maxime seines Borbildes angenommen, bei dm geringst enBeleidigungen seine geheiligte Person durch Strafanträge zu schütz en.So hat er auch mehrere Strafanträge gegen den Genossen Künzel, denRedakteur der„Fackel" gestellt. Mit welcher nationalliberalen Größewir es aber zu thun haben, das geht aus einem Erkenntniß„inSachen Sparig's gegen Künzel" hervor, in welchem das LeipzigerGerichtsamt ausdrücklich erklärt,„daß Sparig in nicht seltenenFälle« grobe Verstöße gegen den öffentlichen Anstand sichhabe zu Schulden kommen lassen." Ob Herr Sparig nun auchwohl gegen das Leipziger Gerichtsamt Strafantrag stellen wird?— Kampf mit geistigen Waffen. Wenn wir irgend eine be-sonders hervorstechende Albemheit mittheilm, dürfm unsere Leser ver-sichert sein, daß sie der„Sozialcorrespondenz" des Jgnorantentrios:Böhmert, Richter und Birnbaum entnommen ist. Dieser Moniteur deShöheren Blödsinns und KnownothingiSmus(Nichtswifserthums, hat ineiner seiner letzten Nummern wieder eine prächtige Perle für unserFeuilleton geliefert. Vor Kurzem hielt Genosse Bollmar in Dresdeneinen Vortrag über„die Emancipation deS weiblichen Geschlechts",über welchen die„Sozialcorrespondenz" in ihrer Weise berichtet. Unteranderm heißt es darin nach einigen verunglückten Anläufen zu Spähen:„Die zuhörenden Frauen mochten sich über die Ansichten der freienLiebe eben etwas beruhigt haben, als ihnen eine neue Wahrheit ge-predigt wurde, die noch weniger als die vorgmannte bei ihnen An-klang zu finden schien. Weil der Arbeiter sich in einer unterdrücktenLage befinde— meinte Redner, weil er tagtäglich geknechtet, gedrückt,geärgert würde, müsse er Jemanden haben, an dem auch er seinenUnmuth, Zorn, Berger auslassen könne, und dieser Jemand sei— seineFrau!! Als etwas Natürliches, Selbstverständliches wird also die Roh-heit gepredigt von der segenbringenden Zukunftspartei!"„Natürlich" und„selbstverständlich" hat Vellmar gesagt, das Weibsei noch in höherem Maaß als der Mann da» Opfer der heutige«Zufiände, habe in höherem Maaß unter dem sozialen Elend und dessennothwendigen Folgen zu leiden. Aus dieser Anklage gegen die daSFamilienlebm zerstörendm, die Roheit systematisch pflegenden Bour-geoiSgesellschaft macht der PfiifikuS Böhmert— denn er hat den Ar-tikel geschrieben— eine Befürwortung der Roheit, die von der„Zu-kunstSpartei gepredigt" werde. Mit derselben Logik kann Böhmertuns vorwerfen, wir„predigten" krasse Unwissenheit, weil wir dann undwann Herrn Böhmer: und Genossen beim Ohr nehmen.—— Kuriosum. Der„Gewerkverein", das Organ des Harmonie-apostelS Hirsch, zählt seit einiger Zeit unter der Rubrik:„Vom so-zialen Kriegsschauplatze" die verschiedenen Strikes und«US-schlüsse auf.— In einer Untersuchung gegen eine Gutsbesitzerin inwegen FeilhaltenS von durch Zusatz von Wasser gefälschterMilch hat daS preußische Obertribunal durch Erkenntniß vom21. Februar ausgesprochen: �,1) daß das Feilhalten von verfälschten Lebensmitteln als Ueber-tretung auf Grund des§ 367 Rr. 7 des Strafgesetzbuches zu bestrafenist, auch wenn die Käufer die Thatfache der Beimischung von Wafferzur Milch gekannt haben; �.,...2) daß die Frage, ob und inwieweit im einzelnen Falle durch dieBeimischung von Waffer eine Milchverfäl chung stattgesunden hat, ledig-lich der thatsächlichen Beurtheiluug des Richters unterliegt, ohne daßfür ihn die etwaigen Gutachten von Sachverständigen bindend sind.Es ist sonach gleichgültig, ob v,el oder wenig Wasser der Milchbeigemischt ist, oder ob Sachverständige bekunden, daß em gewisser Zu-satz von Wasser— in dem vorliegenden Falle waren es b pCt.— ge-bräuchlich sei und die Milch nicht verschlechtere; auch ist es unerheblich.ob der Käufer um diese Beimischung der Milch mit Wasser gewußthabe da schon das Feilhalten gefälschter Nahrungsmittel an sich, auchwenn dieselben gar nicht verkaust werden, strafbar sei. Nur für denThatbestand des Betruges würde die Kenntniß oder Unkennwiß desKäufers in Betracht kommen.