dann würden keine Krisen mehr eintreten. Da der Vor- fitzende, ein Dr. Mai, eine Diskussion des.sehr geistreichen" Bortrages nicht zulassen wollte und den Unzusriedcnen, die eine solche wünschten, entgegendonnerte, sie hätten den Vortrag nicht verstanden, seien daher zu einer Diskussion nicht fähig, löste sich die Versammlung unter allgemeiner Heiterkeit auf. Die liberalen Blätter machen von der Salbaderei selbstverständlich ein großes Aufsehen und versteigen sich sogar zu der Aeußerung, der Bei- fall sei ein frenetischer gewesen. Außer einigen Philistern, welche bei allen Gelegenheiten mit ihremBravo  " bei der Hand find, war von einem Beifall keine Spur, vielmehr schienen die Anweseuden, als der HerrDoktor" mit seinem Vortrage zu Ende war, von einem sie bedrückenden Alp erlöst zu sein. ?... t. HHcmnih, 27. März. Heber die letzten Tage unsres allzu- früh verstorbenen Genossen Looff gehen dem hiesigen Partei- organ, derFr. Presse" folgende Mittheilungen zu:Nach seiner Ankunft im elterlichen Hause verschlechterte sich Loofsis Zustand in bedenklichster Weise. Die Aufregung, welche ihn die ersten Tage munter erhielt, machte einer völligen Ermattung Platz und er mußte das Bett hüten. Nach Verlauf von 6 Tagen gestaltete pch sein Zustand derart, daß er nur sehr wenig genießen konnte; er wurde vom Fieber mit solcher Heftigkeit erfaßt, daß die Schmerzen ihn fast wahnsinnig machten und er den Tod sehn- lichst herbeiwünschte. Der Arzt konstatirte eine Rückenmarksver- zehrung im höchsten Grade, welche durch ungenügende Nahrung eingetreten sei. Looff konnte in der letzten Zeit nichts mehr ge- meßen als Zuckerwasser und seine Medikamente. Loosss Ange- hörige sind über das tragische Schicksal des Verstorbenen sehr trostlos. Sein Vater, Herr Schulrath W. Looff, betrauert den Tod dreier Söhne innerhalb der letzten drei Jahre. Unter sol- che» Umständen mußten die Leiden des zuletzt Verstorbenen einen um so tiefern Eindruck auf den trauernden Bater mache«. Bruno Looff lag 5 Monate in Zwickau  , 1 Monat in Chemnitz   und 1 Monat in Langensalza   krank und litt wie ein Märtyrer der alten Zeit. Sein Begräbniß fand am 18. März früh 8 Uhr Patt, also zu einer Zeit, wo den Arbeitern die Theilnahme sehr erschwert war. Die Gothaer Genossen hatten geglaubt, die Be- erdigung würde am Sonntag, den 17. März erfolgen; sie waren am Sonntag erschienen, überreichten einen Lorbeerkranz mit rother Schleife und Inschrift, konnten aber dem erst andern Tags stattfindenden Begräbniß nicht beiwohnen. Im Leichenzuge schritten der Vater und Bruder des Verschiedenen und ein De- legirter der Chemnitzer   Sozialisten. Der Sarg war mit Blumen überladen. Beim Begräbniß konnte es der dortige Pastor nicht unterlassen, gegen den Willen Looff's eineGrabrede" zu halten, welche höchst taktlos war. Er forderte u. A. die Anwesenden auf,mtt ihm zu Gott dem Allmächtigen zu beten, daß er dem großen Sünder(!) Gnade und Barmherzigkeit verleihen und ihn in die ewige Seligkeit aufnehmen möge, da er von seinen Irrungen heimgekehrt sei". Noch ist zu erwähnen, daß auch «nser Chemnitzer   Abgesandter einen Lorbeerkranz auf de» Sarg niederlegte, dessen rothe Schleife die Inschrift trug: Die Chemnitzer   Sozialisten ihrem treuen Mitkämpfer Bruno Looff. Wir trauern an Deinem Grab Und segnen Deine Ruh', Und rufen den Schwur hinab: Getreu bis zum Tod, wie Du!" Keitbrottn, 24. März. Dr. Robert von Meyer, der sich in der wissenschaftlichen Welt einen unvergänglichen Namen durch die Entdeckung des Gesetzes von der Erhaltung der lebendigen Kräfte erworben hat, ist gestorben. Meyer war am 25. Nov. 1814 zu Heilbronn   geboren, studirte in Tübingen   Medicin  , ging zu weiterer Ausbildung nach München   und Paris  , dann als Schiffsarzt nach Batavia und ließ sich 1841 als Arzt in seiner Baterstadt nieder. In seiner Abhandlung:Bemerkungen über die Kräfte der unbelebten Natur", die in Liebig'SAnnalen" veröffentlicht ist, hat er zuerst den Begriff der Aequivalenz von Wärme und Arbeit mit voller Klarheit ausgesprochen und das mechanische Aequivalent der Wärme berechnet; die weitere Ent- Wicklung dieses Begriffs erfolgte in denBemerkungen über das mechanische Aequivalent der Wärme". Seine gesammelten Schriften gab er unter dem Titel:Die Mechanik der Wärme" heraus. vlieflnste» der Redaktion: C. B. w Cöln: Ihre Torrespondenz befindet fich bereits in Nr. 36. der Expedition. C. Pbst in Saarbrücken  : Da in Sachsen   an- dere Formalitäten für den Austritt aus der Landeskirche bestehen als in Preußen, können wir Ihnen mit einem für dort paffenden Aus- trittesormular nicht dienen; wende» Sie fich an die Expedition der Berliner Freien Presse", Kalser-Franz-Brenadierplap 8a, Berlin  , von dort werden Sie das Gewünschte und für Preußen Richtige erhalten. O. Frttsche in Spremberg  : Den Text der französischen   Arbeiter- Marseillaise erhalten Sie in der Expedition derBerliner Freien Presse". P. Schlbch Liäge: Die ersten 22 Nrn. derNeuen Welt" können Sie erhalten und koste» dieselben 2 70 Mk. mit Porto. Die Ihnen sonst nicht zugekommenen Nummern erholten Sie. Aus 1. Qu. ist noch Rest 4,96 M. Die überzähligen Exemplare verwende» Sie zur Agitation.__ Antwortlich verschiedener an mich ergangener Fragen die Mitthei- lung, daß die imVorwärts" erscheinenden Artikel:Zur Controverse über die sozialistische Werththeorie"«ich nicht zum B-rsaffer haben. Altona  , 26. März 1878. Hermann Lange. Berichtigung. In der Notiz der politischen Ueberficht in Nr. 20: Die deutsche Wissenschaft geht betteln", ist irrthümlich angegeben, daß dieWesiltcke Post" in Philadelphia   erscheine. Nicht in Philadelphia  , sondern in St. LouiS   wird das genannte Blatt herausgegeben, wie ein amerikanischer Parteigenosse uns mittheitt. In Nr. 33 unseres Blattes soll e« unter RubrikAmerika  " hinter den WortenDumbar Mountain",NobleStown" und �Monongahela  «ity" statt(Panama  )(Pennsylvania  ) heißen. Herr Schubert(Tischler), früher in Hannover  , jetzt wahrscheinlich in Braunschweig  , wird hierdurch aufgefordert seinen«erpflichtungen gegen den soziatdemokrattschen Wahlverein bald nachzukommen, widri- genfallS wir nach dem Gesetz gegen ihn verfahren müffen. Hannover  , den 29. März 1878. H. Rudolph, «orfitzender deS sozialdem. Wahlvereins. Unterzeichneter ersucht seinen Bruder Karl Böhler, Hufschmied auS Idstein  (Naffau), wegen Todesfalls dringend um Angabe seines gegenwärtigen Aufenthaltsorts; auch bitte ich jeden Parteigenoffen, mir zur Erlangung der Adresse meines Bruders behülftich zu fein. Der- selbe wanderte auf dem DampferFrifia" auS und befindet sich jetzt vermuthlich in Newyork  . Kaiserslautern  . PH. Böhler, Alte Friedhofstraßezu den drei Kronen". Der Steinmetz Max Wei« aus Neurod« in Preußisch-Schlefien, zuletzt in Birciozova bei Turn-Se verin in Rumänien   in Arbeit, möge seinem Bater Wilhelm Wein möglichst bald seinen gegenwärtigen Aufenthaltsort mittheilen, damit ihm die verlangten nöthigen Papiere zugesandt werden können. Alle Deutschen   in Rumänien   werden um gesällige Mitwirkung zur Auefindigmachung des Aufenthaltsorts ersucht. Von dem Erfolg möge man an Unterzeichnete Anzeige erstatten. Anton Tilch, Lohnweber, und Wilh. Wein in Neurode, Kirchstr. 119, Preußisch-Schlefien. Quittung. V. Ehrt Salonik Ab. 16,00. Krbch Penzing Ab. 4,80. Sthr B.-Aicha Ab. 4,80. Brthl M.-Schönberg Schr. 18,70. Mchl Tangermünde   Ab. 1 60. Brn Heidenheim Schr. 6,00. Bnsl Barmen Ab. 10,00. Strßnr Hof Ab. 11,00. Ncl Düffeldorf Ab. 9,20. Dblr hier Ab. 2,40. Mk Berlin   Ann. 0,80. LgS Hannover Ann. 3,30. Sdl Teuchern Schr. 5,45. Dßbch Hanau Schr. 5,00. Sprngr Bachen 18,50. Sbrt Cassel Ab. 19,02. Bst Mainz   Ab. und Schr. 87,16. Knk Frankfurt Ab. 37,60. Knp Lahr Schr  . 0,43. Schmnn Reinbeck Schr. 0,65. Ungr Schwedt Schr. 1,l0. Schndnbch Schmn. Reinbeck Schr. 0,65. Ungr. Schwedt  . Schr. 1,10. Schndnbch. Brunndöbra Schr. 3,50. Grmm Kelkheim Schr  . 5,20. Klx Gießen Schr. 1,00. Mrx Frankfurt Schr. 1,60. Sk Cassel Schr. 0,50. Nwk Barchim Schr. 1,20. Hgmr Blaubeuren Schr. 2,10. Hnz Tonstanz Schr. 0,90.__ Fond für Gemafiregelte. «. S. in A. 10,40. Bon S. F. Cosel 5,00. An die Leser desVorwärts"! 111-1. Unterzeichneter fordert bei Beginn des neuen Quartals zu zahlreichen Abonnements auf, auch werden die Restanten aufgefor- dert ihren Berpflichwngen baldigst nachzukommen.(30 Expedition derVolkszeitung". Allgemeiner deutscher Töpferverein. «yUUlDUlQ. Dienstag, den 2. April, Abends 8l/2 Uhr, bei Herrn Hübner, gr. Rosenstraße 37: Geschlossene Mitglieder-Versammlung. Tagesordnung: Beschlußfassung über den Antrag der Arbeitgeber in Betteff des Lohntarifs.__[80 Hannover  . Den Parteigenossen und Freunden diene zur Nachricht, daß am ersten Ostrrtage in den Säälen des Hrn. Narte« daS diesjährige(F. 157)(2,10 Geburtstagsfest Ferdinand Laffalle's stattfindet. Karten sind bei Rudolph, Mittelstraße Nr. II und in den Versammlungen zu haben. Das Fest-Comits. H. Rudolph, Herrenkleidermacher, Mittelstraße 11. An die Partei- und Gewerkschaftsblätter. Der Unterzeichnete richtet an die Verwaltungen obiger Blätter die Bitte, dem zu errichtendenArbnterbildnngs-Jnstitnt" m Berlin  vom 1. April ab je ein Exemplar ihrer Zeilungen gegen Erstattung der Postbestellgebühren überweisen zu wollen.(F. 40) Berlin  , den 28. März 1878.(80 __ Fr. Milte. Abonnements- Einladung. Mit dem 1. April beginnt ein neues Abonnement aus Die Fackel. Bolks-Organ für Leipzig   und Umgegend. Dieses seit dem 1. Januar v. I. wöchentlich dreimal er- scheinende Blatt vertritt auf Grund deS sozialistischen   Programms die Interessen des arbeitenden Volkes nach jeder Richtung. Es enthält in jeder Nummer außer einem Leitartikel eine politische Ueberficht, die wichtigsten Lokalnachrichten, Theaterrccensionen, Corre'pondenzen aus der Umgegend, Berichte über die GemeinderathSsitzungen, die Standesamts- Nachrichten, den Eisenbahnfahrplan ic.; ebenso ist im Feuilleton sür gute UnterhaltungSlektüre gesorgt. Inserate, welche bei dem großen Leserkreise de» BlatteS von ausgezeichneter Wirkung sind, werden pro Petitzeile nur mit 10 Pf. berechnet. Alle Poftanstalten nehmen Abonnement» auf unser Blatt zum Preise von 1 M. 60 Pf. pro Quartal, 60 Pf. pro Monat, entgegen. Zu zahlreichem Abonnement, sowie zur Einsendung von Inseraten laden ein Redaktion und Expedition derFackel", __ Leipzig  , Kl. Fleischergasse 15._ Einladung Mm Abonnement auf das in Gotha   erscheinende Wenscßentkum Sonntagsblatt für Freidenker Herausgegeben von Dr. August Specht. Durch tüchtige geistige Kräfte unterstützt, hat sich daSMenschen­thum" die Ausgab- gestellt, seine Leser mit den Resultaten der freien Forschung in Natur und Geschichte vertraut- zu machen, die mit der »ernunft und Wissenschaft im Widerspruch stehenden religiösen Dogmen zu bekämpsen und die Weltanschauung des freie« Menschenthum» zu vertreten. Bon der Ueberzeugung durchdrungen, daß die Menschheit nur durch eine positiv wissenschaftliche Bildung aus den Banden veral- teter religiöser Satzungen befreit werden kann, wird dasMenschen- thum" vornehmlich denjenigen Theil der Wissenschaft cnlttviren, der sich mit der Entstehung der Dinge beschäftigt und daher Originalartikel über die Beschaffenheit und Eutwick-lnng der Weltkörper, deS Thier- und Pflanzenreichs, des Menschen und seiner Cultur-c.:c. bringen. Außerdem bringt jede Nummer des Blattes eine Wochenübersicht der wichtigsten Vorkommnisse auf kirchlichem und freireligiösem Gebiete, Be- sprechungen freisinniger Bücher K., so daß sich die Leser über alle Erscheinungen des geistigen Lebens genügend orientiren können.(413 Man abonnirt auf da» i« Gotha erscheinende.Menschenthum" bei allen Postanstalten und in allen Buchhandlungen zu dem viertel- jährigen Preise von nur 75 Pfennigen. I Gotha. Stollbergsche Aerlagsbuchhaadluag. IrtKeic des Strafgerichts in Anklagesachen wider John Herm. MarbS, C. C. A. Dreyer, H. Wencke und F. Wencke  , in Firma: B. Wencke Söhne, Ankläger wider I. H. Brandt, Angeklagten, wegen Injurien. Hamburg  , den 26. Juni 1877. Da» Strafgericht erachtet durch die vor demselben stattgehabte Be- Weisaufnahme als thatsächlich festgestellt und erwiesen, was folgt: Der hier ansässige«ngetlagte ist der Verfasser deS in der am 3. De- zember 1»76 ausgegebenen Nr. 28 der zu Leipzig   erscheinenden Zeitung Vorwärts, Centralorgan der Sozialdemokratie Deutschlands  ", enthal- t«nen Arlitcls unter der Ueberschrist»Zur Plimsollfrage und unterzeichnet I. H. Brandt, Schiffszimmerer", und ist dieser Artikel mit Wissen und Willen de» Angeklagten veröffentlicht worden. Der Angeklagte will in diesem Artikel die Nothwendigkeit der Em- mirung eine« SchissSbau-PolizeigesetzeS nachweisen und äußert, daß be- »üglich jedes in See gehenden Schisses festgestellt werden müsse, daß eS seetüchtig sei, sowie, daß in jeder Hinsicht eine Controlle durch Beamte empfehlenswerth erscheine. Der Angeklagte fährt dann fort, daß die Rolhwendigkeit eines solchen Gesetzes nicht bestritten werden könne und daß er zu weiterer Begründung seiner Ansicht ewige schlagende Beispiele beibringen wolle. Der Angeklagte erzählt nun, daß ein im Jahre 1876 von dem Mit- ankläger, dem hiesigen Schffsbauer Dreyer, neuerbauter Dreimast- schoonerDurango" sich, während er leer im hiesigen Hafen lag, der» artig begeben habe, daß der Metallbcschlag sich vorn und hinten in Falten geworsen habe und daß dies die Folge zu schwacher Verbindung gewesen sei. Ein erst im Jahre 1873 von dem Mitkläger, dem hiesigen Schiffsbauer Marbs, neucrbautes BollschiffCäsar Godefto" habe an demselben Uebel gelitten und in Folge der außerordentlich starken Bewe- gung im Schiffe eine Menge des erst vor einem Jahre hergestellten Metallbeschlags verloren. Weiter erzählt der Angeklagte, daß die Mit- kläger, die hiesigen Schiffsbauer H. Wencke und F. Wencke  , in Firma B. Wencke Söhne, die BarkJohann Heinrich", welche im vorigen Jahre in deren Trockendock gestanden habe, um nachgesehen zu werden, obschon das Schiff leck war, dasselbe nur sehr oberflächlich hätten kal- fatern lassen. Ein anderes Schiff, die alte Hamburger BarkHelene", die man am richtigstenSargschiff" benennen würde, habe etwa um dieselbe Zeit im Wencke'schen Trockendock gestanden, es seien eine Masse metallene Bolzen leck gewesen, es seien auch ziemlich viel« derselben herausgenommen, die meisten aber immerhin sitzen geblieben. Das Schiff sei ausgehauen, um die Einhölzer zu sehen; eS Hobe sich nun gezeigt, daß das Schiff vorn verrottet war, doch sei dann daS Loch auf Anord­nung des Inspektors Möller so schnell wie möglich wieder zugemacht worden. In den vom Angeklagten mit Bezug auf die von den Mitanklägern Dreyer und Marbs erbauten Schiffe aufgestellten Behauptungen, deren Wahrheit durch die Beweisaufnahme nicht erwiesen worden ist, liegt der Borwurf, daß die Ankläger bei von ihnen geleiteten Schiffsbauten zu schwache Constructtonen gewählt, mithin Regeln der Schiffsbaukunst außer Acht gelassen und dadurch die Seetüchtigkeit der erbauten Schiffe gefährdet hätten. Dieser Vorwurf ist geeignet, die Ankläger, welche Schiffsbauer von Beruf sind, in der öffentlichen Meinung herabznwür- digen; der Vorwurf erscheint jedoch weder geeignet, die Ankläger ver- ächtlich zu machen, noch deren Credit zu gefährden. In den von dem Angeklagten mit Bezug auf die Mitankläger H. und F. Wencke behaupteten Thatsachen, deren Wahrhett durch die Be- weisaufnahme nicht erwiesen worden ist, liegt der Borwurf, daß die Ankläger bei zwei Schiffen, deren Reparatur ihnen von den Rhedern der Schiffe übertrogen worden war, die Reparaturen ihrer Pflicht zu- wider nur ungenügend hätten beschaffen lassen und daß sie damit die Seetüchtigkeit der Schiffe gefährdet hätten. Dieser Borwurf ist geeignet, die Ankläger, welche Schiffsbauer von Beruf sind, in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen und sie verächtlich zu machen; der Borwurf erscheint jedoch nicht geeignet, den Credit der Ankläger zu gefährden. Bezüglich aller von dem Angeklagten über die vier Ankläger be- haupteten unwahren Thatsachen gilt nicht al« erwiesen, daß der Ange- klagte dieselben wider besseres Wissen behauptet und verbreitet hat. ES ist endlich noch Hervorzuheben, daß durch die Beweisaufnahme festge- stellt worden, daß der inzwischen verstorbeneInspektor Möller", dessen der Angeklagte in dem Artikel erwähnt, nicht wie dies für jeden in die Verhältnisse nicht Eingeweiheten nach der ganzen Fassung des be- treffenden Satzes geschlossen werden muß eine im Geschäfte der Mit ankläger H. und F. Wencke angestellte Person; sondern daß derselbe im Geschäfte der Rhederei des SchiffesHelene" angestellt, mithin vom dem Willen und den Anordnungen von B. Wencke Söhne völlig unab- hängig war. Nach dem festgestellten Tbatbestande ist der Angeklagte schuldig, in dem von ihm ver.'aßten, in der Nr. 28 deS vorigjährigen Jahrgang«» der ZeitungVorwärts" mit seiner Zustimmung veröffentlichten, der Anklage zu Grunde gelegten Artikel in Beziehung ans die Ankläger Dreyer, Marbs, H. und F. Wencke nicht erweislich wahre Thatsachen behauptet und verbreitet zu haben, welche geeignet sind, dieselben in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen und welche bezüglich der beiden zuletzt genannten Ankläger überdies auch geeignet sind, dieselben verächtlich zu machen. Der Angeklagte ist demnach der nach§ 186 deS Strafgesetzbuches und zwar nach Maßgabe de» Schlußsatzes dieses§ der strafbaren Beleidigung der Ankläger schuldig. Wenn der Angeklagt« behauptet und durch seinen Bertheidiger auS- zuführen versucht hat, daß im Hinblick auf die Bestimmungen des ß 193 deS Strafgesetzbuches von einer Bestrafung überall keine Rede sein könne so ist dem nicht beizutreten. Es bedarf keiner Ausführung, daß der Angeklagte, so löblich viel- leicht immerhin sein Streben sein möchte, für die Schöpfung eines Schiffsbaupolizeigesetzes zu agitiren, doch bei seiner bezüglichen journa- Östlichen Thätigkeit die für die Ankläger beleidigenden Aeußcrungen nicht zur Wahrnehmung seiner berechtigten Interessen gemacht hat. Aber auch daS Argument, daß es sich in dem incriminirten Zeitungsauffatz lediglich um tadelnde Urtheile über gewerbliche Leistungen handle und deshalb Straffreiheit eintreten müsse, ist nicht zutreffend. Zunächst würde dieser Gesichtspunkt schon auf die den Mitankläger» H. und F. Wencke gemachten Vorwürfe keine Anwendung finden, da von diesen behauptet wird, daß sie bei ihnen ausgetragenen Reparaturen von Schiffen Pflicht- widrig gehandelt hätten. Sodann aber geht daS Vorhandensein einer Beleidigung aller 4 Ankläger aus den Umständen hervor, unier welchen dieselbe geschah, namentlich aus dem ganzen Zusammenhange, in wel­chem der Angeklagte die ehrenkränkenden unwahren Thatsachen vorge- bracht und daraus, daß derselbe ohne irgend einen für die von ihm verfochten« Sache relevanten Grund überall die Namen der Ankläger gemacht hat. Der Veriheidiger deS Angeklagten hat bei Beginn der Hauptver- Handlung auf Grund deS Umstandes, daß der Mitankläger H. Wencke trotz ordnungsmäßiger Borladung nicht erschienen war, den Antrag ge- stellt, diesen Ankläger auf Grund§ 243 der Strafprozeßordnung mit seiner Klage unter Berurlheiluna in die Losten abzuweisen, welcher An- trag dahin zu verstehen ist, daß der Angeklagte bezüglich der Anklage des Mitanklägers H. Wencke seine kostrnlose Freisprechung beantragen wollte. Da aber nach§ 243 der Strafprozeßordnung da» Gericht be- fugt ist, rücksichtlich des nicht erschienenen Ankläger» eine Vertretung zu- zulassen und da der Rechlsbeistand aller 4 Ankläger, der Advokat Dr. Mönckeberg, als Vertreter des nicht erschienenen Anklägers H. Wencke bei der Verhandlung zugegen gewesen ist, auch ein Grund, daS persön­liche Erscheinen dieses Mitanklägers anzuordnen, nicht vorlag, so wird wie hiermit geschieht der Antrag des Angeklagten als unbegrün­det zurückgewiesen...... In der Sache erkennt da« Strafgerlcht für Recht: daß der Ang-klagi«, Schiffszimmerer I. H. Brandt hiersewst, wegen Beleidigung der nkläger Schiffsbauer C. C. A. Dreyer, I H. Marbs, H. Wencke und F. Wencke  , letztere Beiden in Firma B. Wencke Söhne Hierselbst, aus Grund der Atz 186 und 194 des Strafgesetzbuches und§ 272 der Strafprozeßordnung zu einer Gesängnißstrafe von 3 Wochen und zur Bezahlung der Soften des Strafverfahrens zu verurtheilen mit Feststellung der Gerichtsgebühren auf 9 M. 60 Pf. Den Anklägern wird auf Grund§ 200 deS SlrafaesetzbucheS die Besugniß zugesprochen, die B-rurtheilung des Angeklagten durch einmaligen Abdruck dieses Urtheils in der ZeitschriftBurwärts* innerhalb der nächsten 4 Wochen nach Rechtskraft dieses Erkenntnisses auf Kosten des Angeklagten öffeMltch bekannt zu machen; auch ist den An- klägern aus Kosten des Angeklagten eine Ausfertigung diese« Ur- theils nach Rechtskrast desselben zu eitheilen. B. R. W. Für richtige Abschrrft: Dr. Th. Schräder, Aktuar. An MarbS, C. E. A. Dreyer, H. Wencke und Wencke, in Firma B. Wencke Söhne pr. Adr.: Herrn Dr. R. Mönckeberg. Ins. den 27. Juni 1877. Giesel«, Gerichtsbote. Durch Erkenntniß de» Hamburgischen Obergerichts vom 31. August 1877 ist die strafgerichtliche Entscheidung vom 26. Juni 1877 im Uebri- gen lediglich bestätigt, die Straf« jedoch auf 14 Tage herabgesetzt worden. (II 03765) Verantwortlicher Redakteur: Hermann Helßig in Reudnitz  . Leipzi». Redaktton und Expedition Färberstraße 12. II in Leipzig  . Druck und Verlag der Gevoffenschasttbuchdruckerki in Leipzig  .