dann würden keine Krisen mehr eintreten. Da der Vor-fitzende, ein Dr. Mai, eine Diskussion des.sehr geistreichen"Bortrages nicht zulassen wollte und den Unzusriedcnen, die einesolche wünschten, entgegendonnerte, sie hätten den Vortrag nichtverstanden, seien daher zu einer Diskussion nicht fähig, löste sichdie Versammlung unter allgemeiner Heiterkeit auf. Die liberalenBlätter machen von der Salbaderei selbstverständlich ein großesAufsehen und versteigen sich sogar zu der Aeußerung, der Bei-fall sei ein frenetischer gewesen. Außer einigen Philistern,welche bei allen Gelegenheiten mit ihrem„Bravo" bei der Handfind, war von einem Beifall keine Spur, vielmehr schienen dieAnweseuden, als der Herr„Doktor" mit seinem Vortrage zuEnde war, von einem sie bedrückenden Alp erlöst zu sein.?... t.HHcmnih, 27. März. Heber die letzten Tage unsres allzu-früh verstorbenen Genossen Looff gehen dem hiesigen Partei-organ, der„Fr. Presse" folgende Mittheilungen zu:„Nach seinerAnkunft im elterlichen Hause verschlechterte sich Loofsis Zustandin bedenklichster Weise. Die Aufregung, welche ihn die erstenTage munter erhielt, machte einer völligen Ermattung Platz under mußte das Bett hüten. Nach Verlauf von 6 Tagen gestaltetepch sein Zustand derart, daß er nur sehr wenig genießen konnte;er wurde vom Fieber mit solcher Heftigkeit erfaßt, daß dieSchmerzen ihn fast wahnsinnig machten und er den Tod sehn-lichst herbeiwünschte. Der Arzt konstatirte eine Rückenmarksver-zehrung im höchsten Grade, welche durch ungenügende Nahrungeingetreten sei. Looff konnte in der letzten Zeit nichts mehr ge-meßen als Zuckerwasser und seine Medikamente. Loosss Ange-hörige sind über das tragische Schicksal des Verstorbenen sehrtrostlos. Sein Vater, Herr Schulrath W. Looff, betrauert denTod dreier Söhne innerhalb der letzten drei Jahre. Unter sol-che» Umständen mußten die Leiden des zuletzt Verstorbenen einenum so tiefern Eindruck auf den trauernden Bater mache«. BrunoLooff lag 5 Monate in Zwickau, 1 Monat in Chemnitz und1 Monat in Langensalza krank und litt wie ein Märtyrer deralten Zeit. Sein Begräbniß fand am 18. März früh 8 UhrPatt, also zu einer Zeit, wo den Arbeitern die Theilnahme sehrerschwert war. Die Gothaer Genossen hatten geglaubt, die Be-erdigung würde am Sonntag, den 17. März erfolgen; sie warenam Sonntag erschienen, überreichten einen Lorbeerkranz mitrother Schleife und Inschrift, konnten aber dem erst andernTags stattfindenden Begräbniß nicht beiwohnen. Im Leichenzugeschritten der Vater und Bruder des Verschiedenen und ein De-legirter der Chemnitzer Sozialisten. Der Sarg war mit Blumenüberladen. Beim Begräbniß konnte es der dortige Pastor nichtunterlassen, gegen den Willen Looff's eine„Grabrede" zu halten,welche höchst taktlos war. Er forderte u. A. die Anwesendenauf,„mtt ihm zu Gott dem Allmächtigen zu beten, daß er demgroßen Sünder(!) Gnade und Barmherzigkeit verleihen undihn in die ewige Seligkeit aufnehmen möge, da er von seinenIrrungen heimgekehrt sei".— Noch ist zu erwähnen, daß auch«nser Chemnitzer Abgesandter einen Lorbeerkranz auf de» Sargniederlegte, dessen rothe Schleife die Inschrift trug:Die Chemnitzer Sozialistenihrem treuen MitkämpferBruno Looff.Wir trauern an Deinem GrabUnd segnen Deine Ruh',Und rufen den Schwur hinab:„Getreu bis zum Tod, wie Du!"Keitbrottn, 24. März. Dr. Robert von Meyer, der sich inder wissenschaftlichen Welt einen unvergänglichen Namen durchdie Entdeckung des Gesetzes von der Erhaltung der lebendigenKräfte erworben hat, ist gestorben. Meyer war am 25. Nov.1814 zu Heilbronn geboren, studirte in Tübingen Medicin, gingzu weiterer Ausbildung nach München und Paris, dann alsSchiffsarzt nach Batavia und ließ sich 1841 als Arzt in seinerBaterstadt nieder. In seiner Abhandlung:„Bemerkungen überdie Kräfte der unbelebten Natur", die in Liebig'S„Annalen"veröffentlicht ist, hat er zuerst den Begriff der Aequivalenz vonWärme und Arbeit mit voller Klarheit ausgesprochen und dasmechanische Aequivalent der Wärme berechnet; die weitere Ent-Wicklung dieses Begriffs erfolgte in den„Bemerkungen über dasmechanische Aequivalent der Wärme". Seine gesammeltenSchriften gab er unter dem Titel:„Die Mechanik der Wärme"heraus.vlieflnste»der Redaktion: C. B. w Cöln: Ihre Torrespondenz befindet fichbereits in Nr. 36.der Expedition. C. Pbst in Saarbrücken: Da in Sachsen an-dere Formalitäten für den Austritt aus der Landeskirche bestehen alsin Preußen, können wir Ihnen mit einem für dort paffenden Aus-trittesormular nicht dienen; wende» Sie fich an die Expedition der„Berliner Freien Presse", Kalser-Franz-Brenadierplap 8a, Berlin, vondort werden Sie das Gewünschte und für Preußen Richtige erhalten.—— O. Frttsche in Spremberg: Den Text der französischen Arbeiter-Marseillaise erhalten Sie in der Expedition der„Berliner FreienPresse".— P. Schlbch Liäge: Die ersten 22 Nrn. der„Neuen Welt"können Sie erhalten und koste» dieselben 2 70 Mk. mit Porto. DieIhnen sonst nicht zugekommenen Nummern erholten Sie. Aus 1. Qu.ist noch Rest 4,96 M. Die überzähligen Exemplare verwende» Siezur Agitation.__Antwortlich verschiedener an mich ergangener Fragen die Mitthei-lung, daß die im„Vorwärts" erscheinenden Artikel:„Zur Controverseüber die sozialistische Werththeorie"«ich nicht zum B-rsaffer haben.Altona, 26. März 1878. Hermann Lange.Berichtigung. In der Notiz der politischen Ueberficht in Nr. 20:„Die deutsche Wissenschaft geht betteln", ist irrthümlich angegeben, daßdie„Wesiltcke Post" in Philadelphia erscheine. Nicht in Philadelphia,sondern in St. LouiS wird das genannte Blatt herausgegeben, wie einamerikanischer Parteigenosse uns mittheitt.In Nr. 33 unseres Blattes soll e« unter Rubrik„Amerika" hinterden Worten„Dumbar Mountain",„NobleStown" und �Monongahela«ity" statt(Panama)(Pennsylvania) heißen.Herr Schubert(Tischler), früher in Hannover, jetzt wahrscheinlichin Braunschweig, wird hierdurch aufgefordert seinen«erpflichtungengegen den soziatdemokrattschen Wahlverein bald nachzukommen, widri-genfallS wir nach dem Gesetz gegen ihn verfahren müffen.Hannover, den 29. März 1878. H. Rudolph,«orfitzender deS sozialdem. Wahlvereins.Unterzeichneter ersucht seinen Bruder Karl Böhler, HufschmiedauS Idstein(Naffau), wegen Todesfalls dringend um Angabe seinesgegenwärtigen Aufenthaltsorts; auch bitte ich jeden Parteigenoffen, mirzur Erlangung der Adresse meines Bruders behülftich zu fein. Der-selbe wanderte auf dem Dampfer„Frifia" auS und befindet sich jetztvermuthlich in Newyork.Kaiserslautern. PH. Böhler,Alte Friedhofstraße„zu den drei Kronen".Der Steinmetz Max Wei« aus Neurod« in Preußisch-Schlefien,zuletzt in Birciozova bei Turn-Se verin in Rumänien in Arbeit, mögeseinem Bater Wilhelm Wein möglichst bald seinen gegenwärtigenAufenthaltsort mittheilen, damit ihm die verlangten nöthigen Papierezugesandt werden können. Alle Deutschen in Rumänien werden umgesällige Mitwirkung zur Auefindigmachung des Aufenthaltsorts ersucht.Von dem Erfolg möge man an Unterzeichnete Anzeige erstatten.Anton Tilch, Lohnweber, und Wilh. Wein in Neurode,Kirchstr. 119, Preußisch-Schlefien.Quittung. V. Ehrt Salonik Ab. 16,00. Krbch Penzing Ab.4,80. Sthr B.-Aicha Ab. 4,80. Brthl M.-Schönberg Schr. 18,70.Mchl Tangermünde Ab. 1 60. Brn Heidenheim Schr. 6,00. BnslBarmen Ab. 10,00. Strßnr Hof Ab. 11,00. Ncl Düffeldorf Ab.9,20. Dblr hier Ab. 2,40. Mk Berlin Ann. 0,80. LgS HannoverAnn. 3,30. Sdl Teuchern Schr. 5,45. Dßbch Hanau Schr. 5,00.Sprngr Bachen 18,50. Sbrt Cassel Ab. 19,02. Bst Mainz Ab. undSchr. 87,16. Knk Frankfurt Ab. 37,60. Knp Lahr Schr. 0,43.Schmnn Reinbeck Schr. 0,65. Ungr Schwedt Schr. 1,l0. SchndnbchSchmn. Reinbeck Schr. 0,65. Ungr. Schwedt. Schr. 1,10. Schndnbch.Brunndöbra Schr. 3,50. Grmm Kelkheim Schr. 5,20. Klx GießenSchr. 1,00. Mrx Frankfurt Schr. 1,60. Sk Cassel Schr. 0,50. NwkBarchim Schr. 1,20. Hgmr Blaubeuren Schr. 2,10. Hnz TonstanzSchr. 0,90.__Fond für Gemafiregelte.«. S. in A. 10,40. Bon S. F. Cosel 5,00.An die Leser des„Vorwärts"!111-1. Unterzeichneter fordert bei Beginn des neuen Quartalszu zahlreichen Abonnements auf, auch werden die Restanten aufgefor-dert ihren Berpflichwngen baldigst nachzukommen.(30Expedition der„Volkszeitung".Allgemeiner deutscher Töpferverein.«yUUlDUlQ. Dienstag, den 2. April, Abends 8l/2 Uhr,bei Herrn Hübner, gr. Rosenstraße 37:Geschlossene Mitglieder-Versammlung.Tagesordnung: Beschlußfassung über den Antrag der Arbeitgeberin Betteff des Lohntarifs.__[80Hannover.Den Parteigenossen und Freunden diene zurNachricht, daß am ersten Ostrrtage in den Säälendes Hrn. Narte« daS diesjährige(F. 157)(2,10Geburtstagsfest Ferdinand Laffalle'sstattfindet. Karten sind bei Rudolph, Mittelstraße Nr. II und in denVersammlungen zu haben. Das Fest-Comits.H. Rudolph, Herrenkleidermacher, Mittelstraße 11.An die Partei- und Gewerkschaftsblätter.Der Unterzeichnete richtet an die Verwaltungen obiger Blätter dieBitte, dem zu errichtenden„Arbnterbildnngs-Jnstitnt" m Berlinvom 1. April ab je ein Exemplar ihrer Zeilungen gegen Erstattungder Postbestellgebühren überweisen zu wollen.(F. 40)Berlin, den 28. März 1878.(80__ Fr. Milte.Abonnements- Einladung.Mit dem 1. April beginnt ein neues Abonnement ausDie Fackel.Bolks-Organ für Leipzig und Umgegend.Dieses seit dem 1. Januar v. I. wöchentlich dreimal er-scheinende Blatt vertritt auf Grund deS sozialistischen Programms dieInteressen des arbeitenden Volkes nach jeder Richtung. Es enthält injeder Nummer außer einem Leitartikel eine politische Ueberficht, diewichtigsten Lokalnachrichten, Theaterrccensionen, Corre'pondenzen aus derUmgegend, Berichte über die GemeinderathSsitzungen, die Standesamts-Nachrichten, den Eisenbahnfahrplan ic.; ebenso ist im Feuilleton sürgute UnterhaltungSlektüre gesorgt.— Inserate, welche bei dem großenLeserkreise de» BlatteS von ausgezeichneter Wirkung sind, werden proPetitzeile nur mit 10 Pf. berechnet.— Alle Poftanstalten nehmenAbonnement» auf unser Blatt zum Preise von 1 M. 60 Pf. pro Quartal,60 Pf. pro Monat, entgegen.— Zu zahlreichem Abonnement, sowie zurEinsendung von Inseraten laden einRedaktion und Expedition der„Fackel",__ Leipzig, Kl. Fleischergasse 15._Einladung Mm Abonnementauf das in Gotha erscheinendeWenscßentkumSonntagsblatt für FreidenkerHerausgegeben von Dr. August Specht.Durch tüchtige geistige Kräfte unterstützt, hat sich daS„Menschenthum" die Ausgab- gestellt, seine Leser mit den Resultaten der freienForschung in Natur und Geschichte vertraut- zu machen, die mit der»ernunft und Wissenschaft im Widerspruch stehenden religiösen Dogmenzu bekämpsen und die Weltanschauung des freie« Menschenthum» zuvertreten. Bon der Ueberzeugung durchdrungen, daß die Menschheitnur durch eine positiv wissenschaftliche Bildung aus den Banden veral-teter religiöser Satzungen befreit werden kann, wird das„Menschen-thum" vornehmlich denjenigen Theil der Wissenschaft cnlttviren, der sichmit der Entstehung der Dinge beschäftigt und daher Originalartikelüber die Beschaffenheit und Eutwick-lnng der Weltkörper, deS Thier-und Pflanzenreichs, des Menschen und seiner Cultur-c.:c. bringen.Außerdem bringt jede Nummer des Blattes eine Wochenübersicht derwichtigsten Vorkommnisse auf kirchlichem und freireligiösem Gebiete, Be-sprechungen freisinniger Bücher K., so daß sich die Leser über alleErscheinungen des geistigen Lebens genügend orientiren können.(413Man abonnirt auf da» i« Gotha erscheinende.Menschenthum"bei allen Postanstalten und in allen Buchhandlungen zu dem viertel-jährigen Preise von nur 75 Pfennigen. IGotha. Stollbergsche Aerlagsbuchhaadluag.IrtKeic des Strafgerichtsin Anklagesachen wider John Herm. MarbS, C. C. A. Dreyer,H. Wencke und F. Wencke, in Firma: B. Wencke Söhne, Anklägerwider I. H. Brandt, Angeklagten, wegen Injurien.Hamburg, den 26. Juni 1877.Da» Strafgericht erachtet durch die vor demselben stattgehabte Be-Weisaufnahme als thatsächlich festgestellt und erwiesen, was folgt:Der hier ansässige«ngetlagte ist der Verfasser deS in der am 3. De-zember 1»76 ausgegebenen Nr. 28 der zu Leipzig erscheinenden Zeitung„Vorwärts, Centralorgan der Sozialdemokratie Deutschlands", enthal-t«nen Arlitcls unter der Ueberschrist»Zur Plimsollfrage und unterzeichnet„I. H. Brandt, Schiffszimmerer", und ist dieser Artikel mit Wissen undWillen de» Angeklagten veröffentlicht worden.Der Angeklagte will in diesem Artikel die Nothwendigkeit der Em-mirung eine« SchissSbau-PolizeigesetzeS nachweisen und äußert, daß be-»üglich jedes in See gehenden Schisses festgestellt werden müsse, daß eSseetüchtig sei, sowie, daß in jeder Hinsicht eine Controlle durch Beamteempfehlenswerth erscheine. Der Angeklagte fährt dann fort, daß dieRolhwendigkeit eines solchen Gesetzes nicht bestritten werden könne unddaß er zu weiterer Begründung seiner Ansicht ewige schlagende Beispielebeibringen wolle.Der Angeklagte erzählt nun, daß ein im Jahre 1876 von dem Mit-ankläger, dem hiesigen Schffsbauer Dreyer, neuerbauter Dreimast-schooner„Durango" sich, während er leer im hiesigen Hafen lag, der»artig begeben habe, daß der Metallbcschlag sich vorn und hinten inFalten geworsen habe und daß dies die Folge zu schwacher Verbindunggewesen sei. Ein erst im Jahre 1873 von dem Mitkläger, dem hiesigenSchiffsbauer Marbs, neucrbautes Bollschiff„Cäsar Godefto" habe andemselben Uebel gelitten und in Folge der außerordentlich starken Bewe-gung im Schiffe eine Menge des erst vor einem Jahre hergestelltenMetallbeschlags verloren. Weiter erzählt der Angeklagte, daß die Mit-kläger, die hiesigen Schiffsbauer H. Wencke und F. Wencke, in FirmaB. Wencke Söhne, die Bark„Johann Heinrich", welche im vorigenJahre in deren Trockendock gestanden habe, um nachgesehen zu werden,obschon das Schiff leck war, dasselbe nur sehr oberflächlich hätten kal-fatern lassen. Ein anderes Schiff, die alte Hamburger Bark„Helene",die man am richtigsten„Sargschiff" benennen würde, habe etwa umdieselbe Zeit im Wencke'schen Trockendock gestanden, es seien eine Massemetallene Bolzen leck gewesen, es seien auch ziemlich viel« derselbenherausgenommen, die meisten aber immerhin sitzen geblieben. Das Schiffsei ausgehauen, um die Einhölzer zu sehen; eS Hobe sich nun gezeigt,daß das Schiff vorn verrottet war, doch sei dann daS Loch auf Anordnung des Inspektors Möller so schnell wie möglich wieder zugemachtworden.In den vom Angeklagten mit Bezug auf die von den MitanklägernDreyer und Marbs erbauten Schiffe aufgestellten Behauptungen, derenWahrheit durch die Beweisaufnahme nicht erwiesen worden ist, liegtder Borwurf, daß die Ankläger bei von ihnen geleiteten Schiffsbautenzu schwache Constructtonen gewählt, mithin Regeln der Schiffsbaukunstaußer Acht gelassen und dadurch die Seetüchtigkeit der erbauten Schiffegefährdet hätten. Dieser Vorwurf ist geeignet, die Ankläger, welcheSchiffsbauer von Beruf sind, in der öffentlichen Meinung herabznwür-digen; der Vorwurf erscheint jedoch weder geeignet, die Ankläger ver-ächtlich zu machen, noch deren Credit zu gefährden.In den von dem Angeklagten mit Bezug auf die Mitankläger H.und F. Wencke behaupteten Thatsachen, deren Wahrhett durch die Be-weisaufnahme nicht erwiesen worden ist, liegt der Borwurf, daß dieAnkläger bei zwei Schiffen, deren Reparatur ihnen von den Rhedernder Schiffe übertrogen worden war, die Reparaturen ihrer Pflicht zu-wider nur ungenügend hätten beschaffen lassen und daß sie damit dieSeetüchtigkeit der Schiffe gefährdet hätten. Dieser Borwurf ist geeignet,die Ankläger, welche Schiffsbauer von Beruf sind, in der öffentlichenMeinung herabzuwürdigen und sie verächtlich zu machen; der Borwurferscheint jedoch nicht geeignet, den Credit der Ankläger zu gefährden.Bezüglich aller von dem Angeklagten über die vier Ankläger be-haupteten unwahren Thatsachen gilt nicht al« erwiesen, daß der Ange-klagte dieselben wider besseres Wissen behauptet und verbreitet hat. ESist endlich noch Hervorzuheben, daß durch die Beweisaufnahme festge-stellt worden, daß der inzwischen verstorbene„Inspektor Möller", dessender Angeklagte in dem Artikel erwähnt, nicht— wie dies für jeden indie Verhältnisse nicht Eingeweiheten nach der ganzen Fassung des be-treffenden Satzes geschlossen werden muß— eine im Geschäfte der Mitankläger H. und F. Wencke angestellte Person; sondern daß derselbeim Geschäfte der Rhederei des Schiffes„Helene" angestellt, mithin vomdem Willen und den Anordnungen von B. Wencke Söhne völlig unab-hängig war.Nach dem festgestellten Tbatbestande ist der Angeklagte schuldig, indem von ihm ver.'aßten, in der Nr. 28 deS vorigjährigen Jahrgang«»der Zeitung„Vorwärts" mit seiner Zustimmung veröffentlichten, derAnklage zu Grunde gelegten Artikel in Beziehung ans die AnklägerDreyer, Marbs, H. und F. Wencke nicht erweislich wahre Thatsachenbehauptet und verbreitet zu haben, welche geeignet sind, dieselben inder öffentlichen Meinung herabzuwürdigen und welche bezüglich derbeiden zuletzt genannten Ankläger überdies auch geeignet sind, dieselbenverächtlich zu machen. Der Angeklagte ist demnach der nach§ 186 deSStrafgesetzbuches und zwar nach Maßgabe de» Schlußsatzes dieses§der strafbaren Beleidigung der Ankläger schuldig.Wenn der Angeklagt« behauptet und durch seinen Bertheidiger auS-zuführen versucht hat, daß im Hinblick auf die Bestimmungen des ß 193deS Strafgesetzbuches von einer Bestrafung überall keine Rede sein könneso ist dem nicht beizutreten.Es bedarf keiner Ausführung, daß der Angeklagte, so löblich viel-leicht immerhin sein Streben sein möchte, für die Schöpfung einesSchiffsbaupolizeigesetzes zu agitiren, doch bei seiner bezüglichen journa-Östlichen Thätigkeit die für die Ankläger beleidigenden Aeußcrungennicht zur Wahrnehmung seiner berechtigten Interessen gemacht hat. Aberauch daS Argument, daß es sich in dem incriminirten Zeitungsauffatzlediglich um tadelnde Urtheile über gewerbliche Leistungen handle unddeshalb Straffreiheit eintreten müsse, ist nicht zutreffend. Zunächst würdedieser Gesichtspunkt schon auf die den Mitankläger» H. und F. Wenckegemachten Vorwürfe keine Anwendung finden, da von diesen behauptetwird, daß sie bei ihnen ausgetragenen Reparaturen von Schiffen Pflicht-widrig gehandelt hätten. Sodann aber geht daS Vorhandensein einerBeleidigung aller 4 Ankläger aus den Umständen hervor, unier welchendieselbe geschah, namentlich aus dem ganzen Zusammenhange, in welchem der Angeklagte die ehrenkränkenden unwahren Thatsachen vorge-bracht und daraus, daß derselbe ohne irgend einen für die von ihmverfochten« Sache relevanten Grund überall die Namen der Anklägergemacht hat.Der Veriheidiger deS Angeklagten hat bei Beginn der Hauptver-Handlung auf Grund deS Umstandes, daß der Mitankläger H. Wencketrotz ordnungsmäßiger Borladung nicht erschienen war, den Antrag ge-stellt, diesen Ankläger auf Grund§ 243 der Strafprozeßordnung mitseiner Klage unter Berurlheiluna in die Losten abzuweisen, welcher An-trag dahin zu verstehen ist, daß der Angeklagte bezüglich der Anklagedes Mitanklägers H. Wencke seine kostrnlose Freisprechung beantragenwollte. Da aber nach§ 243 der Strafprozeßordnung da» Gericht be-fugt ist, rücksichtlich des nicht erschienenen Ankläger» eine Vertretung zu-zulassen und da der Rechlsbeistand aller 4 Ankläger, der Advokat Dr.Mönckeberg, als Vertreter des nicht erschienenen Anklägers H. Wenckebei der Verhandlung zugegen gewesen ist, auch ein Grund, daS persönliche Erscheinen dieses Mitanklägers anzuordnen, nicht vorlag, so wird— wie hiermit geschieht— der Antrag des Angeklagten als unbegründet zurückgewiesen......In der Sache erkennt da« Strafgerlcht für Recht:daß der Ang-klagi«, Schiffszimmerer I. H. Brandt hiersewst,wegen Beleidigung der nkläger Schiffsbauer C. C. A. Dreyer,I H. Marbs, H. Wencke und F. Wencke, letztere Beiden inFirma B. Wencke Söhne Hierselbst, aus Grund der Atz 186 und194 des Strafgesetzbuches und§ 272 der Strafprozeßordnungzu einer Gesängnißstrafe von 3 Wochen und zur Bezahlung derSoften des Strafverfahrens zu verurtheilen mit Feststellung derGerichtsgebühren auf 9 M. 60 Pf. Den Anklägern wird aufGrund§ 200 deS SlrafaesetzbucheS die Besugniß zugesprochen,die B-rurtheilung des Angeklagten durch einmaligen Abdruckdieses Urtheils in der Zeitschrift„Burwärts* innerhalb dernächsten 4 Wochen nach Rechtskraft dieses Erkenntnisses auf Kostendes Angeklagten öffeMltch bekannt zu machen; auch ist den An-klägern aus Kosten des Angeklagten eine Ausfertigung diese« Ur-theils nach Rechtskrast desselben zu eitheilen.B. R. W.Für richtige Abschrrft:Dr. Th. Schräder, Aktuar.AnMarbS, C. E. A. Dreyer, H. Wencke undWencke, in Firma B. Wencke Söhnepr. Adr.: Herrn Dr. R. Mönckeberg.Ins. den 27. Juni 1877.Giesel«, Gerichtsbote.Durch Erkenntniß de» Hamburgischen Obergerichts vom 31. August1877 ist die strafgerichtliche Entscheidung vom 26. Juni 1877 im Uebri-gen lediglich bestätigt, die Straf« jedoch auf 14 Tage herabgesetzt worden.(II 03765)Verantwortlicher Redakteur: Hermann Helßig in Reudnitz. Leipzi».Redaktton und Expedition Färberstraße 12. II in Leipzig.Druck und Verlag der Gevoffenschasttbuchdruckerki in Leipzig.