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Vorwärts
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Nr. 40. bind d
01 din
Des sächsischen Bußtags wegen, der auf Freitag, den 5. April fällt, muß die Sonntagsnummer( Nr.41) schon Donnerstag, den 4. April fertiggestellt werden, was etwaige Einsender von Anzeigen beachten mögen.
Die Expedition des„ Vorwärts".
Die Interpretation der Marr'schen Werththeorie durch die Herren Professor Dr. A. Schäffle und C. A. Schramm.
Kritik von Dstar Schuster.*)
Nun ist es aber die streng objektive Darstellung der sozialisti schen Bestrebungen in der von Herrn Prof. Schäffle herausgegebenen Duintessenz des Sozialismus", die alle Anhänger der Mary'schen Werththeorie doppelt ermuntert, die von Herrn Schäffle in demselben Werke gebrachten Einwendungen gegen die Mary'sche Werththeorie zu entkräftigen.
Freitag, 5. April.
Leuten.
1878.
Bordersaz der angezogenen Stelle, läßt aber mit genialer Meister Brutalität unter den sogenannten gebildeten haftigkeit den Nachjazz, der eben gerade das Gegentheil besagt, indem hervorgehoben, daß für die Werthbestimmung die indivibuell geleistete gesellschaftlich nothwendige Arbeitszeit nicht Bezüglich der unter obiger Aufschrift in Nr. 19 und 22 unmaßgebend, daß besagte Leinwand als individuelles Produkt feres Blattes enthaltenen Artikel, wird uns Nachfolgendes mitwohl für sich betrachtet gesellschaftlich nothwendige Arbeitszeit getheilt: darstellt, aber nicht allein für sich zu betrachten ist, da" In der erwähnten Angelegenheit, betreffend den Tod des alle Leinwand auf dem Markte nur als ein Handelsartikel, jedes Gemeindedieners Ludwig, war es bisher nicht möglich, eine AenStüd nur als aliquoter Theil gilt( ,, Kapital" 2. Aufl. pag. 86), derung des richterlichen Erkenntnisses zu erzielen. Alle Eineinfach weg! gaben wurden abschläglich beschieden. Wie ich in meinem ersten Briefe( Nr. 19 d. Vorw.) mittheilte, hat die Wittwe Ludwig den ganzen Hergang der Sache dem Großherzog in einer persönlichen Audienz schriftlich übergeben und mündlich mitgetheilt, worauf sie folgenden Bescheid erhielt:
-
" Auf die weitere Eingabe vom 13-16. b. M. in Betreff der von der Staatsanwaltschaft eingestellten Untersuchung wegen Ihrem verstorbenen Ehemann zugefügten Körperverlegungen und beziehungsweise wegen Tödtung desselben aus Fahrlässigfeit wird der verwittweten Frau J. K. Ludwig in Röstig bei Rückgabe der eingesandten Schriftstücke eröffnet, daß es lediglich bei der, derselben unterm 29. v. M. zugegangenen Entschließung sein Bewenden behalten muß, indem das unterzeich nete Staatsministerium sich außer Stande befindet, in dieser Angelegenheit etwas Weiteres zu verfügen. Weimar 2c."
"
Weshalb das Staatsministerium außer Stande ist, in der Sache etwas zu thun, wird nicht gesagt; leider kann man die Gründe, die vielleicht sehr tiefgehender Natur" sind, mit dem beschränkten Unterthanenverstande" nicht ergründen. Auf eine weitere Eingabe an die Oberstaatsanwaltschaft in Eisenach tam folgender Bescheid:
Indem nun Herr Schramm mittelst klarer Ausführungen darlegt, daß bei Berücksichtigung der Worte„ geſellſchaftlich nothwendige Arbeitszeit" in doppelter Beziehung auch die Marr'sche Werththeorie der Anforderung nach Berücksichtigung des wechselnden Gebrauchswerthes gerecht wird, glaubt Herr Schramm" Der verwittweten Johanne Karoline Ludwig in Köstig Bildet für eine in der Cultur vorgeschrittenere Menschheit die gleichzeitig sagen zu müssen, daß diese Werththeorie keinen An- wird auf die an Seine Königliche Hoheit den Großherzog ge= Brüfung ihrer ökonomischen Grundlagen, die Erkenntniß ihrer spruch erhebe als praktischer Anhaltspunkt für Vertheilung der richtete, unterm 24. d. M. zu ressortmäßiger Verfügung anher Lebensbedingungen mit eine der wichtigsten Aufgaben und ist Produkte an die Produzenten zu dienen. Letzteres wäre auch abgegebene Eingabe, die Untersuchung wegen ihrem Ehemanne wieder der Grundpfeiler dieser Spezial- Wissenschaft das Erkennen unmöglich, wenn wir die gegebene erweiterte Auslegung be- dem nunmehr verstorbenen Maurer Karl Ludwig in Röstig und die Feststellung aller der Faktoren, die die Gesellschaftswerthe dingungslos annehmen wollten, und Herr Schramm hat uns zugefügten Körperverlegung und beziehungsweise wegen Tödtung erzeugen, so ist mit Recht zu betonen, daß diese Fundamental- in der Zukunft" mittelst seiner Robinsonade die beste Gelegen- deffelben aus Fahrlässigkeit betreffend, eröffnet, daß die gericht lehre, die sogenannte Werththeorie immer und immer wieder heit gegeben, dies zu demonstriren, indem wir uns an Stelle lichen Erhebungen einen ursächlichen Zusammenhang zwischen uns beschäftigen muß und jede Meinungsverschiedenheit über des Robinson eine abgeschlossene Gesellschaft auf fraglicher Insel dem Tode ihres Ehemannes und demjenigen, was diesem am solche im Interesse des Ganzen vor das Forum der Kritik zu vorstellen. Nach dem gegebenen Beispiel besigen nämlich hier Abend des 27. April v. J. widerfahren, bezüglich von Antreten hat. die cirkulirenden 120 Arbeitsstunden Bonds bei einer guten dern zugefügt worden ist, nicht herausgestellt haben, und Ernte Kauftraft für 480 Maß Weizen, während nur 240 Maß daß, nachdem die Staatsanwaltschaft aus diesem Grunde von Weizen erbaut und 120 M. Weizen benöthet sind, die allein einer weiteren Verfolgung der Sache Abstand zu nehmen benötheten 120 M. Weizen aber schon für 30 Arbeitsstunden- müssen erklärt hat, es hierbei sein Bewenden haben müsse. Bonds zu erlangen sind und sonach übrige 90 Arbeitsstunden- Weimar , den 29. Januar 1878. Großherzoglich Sächsisches Bonds auf anderen Produkten- Gebieten ihre Kauftraft_bethätigen Staats- Ministerium, Departement der Justiz. Stichling". fönnen. Entgegen dem würden bei schlechter Ernte die„ Auf diesen Bescheid hin machte die Wittwe in einer EinHerr Prof. Schäffle stellt in seiner„ D. d. S." der Mary'- cirkulirenden 120 Arbeitsstunden- Bonds nur Kaufkraft für 30 M. gabe an das Großherzogl. Staatsministerium auf die Unzulängschen Wertththeorie, lautend: Weizen befizen, während doch 60 M. Weizen erbaut und 120. lichkeit und Einseitigkeit der gerichtlichen Erhebungen, auf welche Der Werth einer Waare besteht in der zu ihrer Herstellung Weizen benöthet sind. Da aber die fernerweit erbauten 30 m. sich der Bescheid stüßte, aufmerksam, und berief sich auf die Ausaufgewendeten allgemein menschlichen, gesellschaftlich nothwendigen Weizen auf alle Fälle gebraucht werden, so muß die Kauftraft sagen des Dr. Weißer( Nr. 22 des Vorw.), welcher den Kranken Arbeit, gemessen nach Zeit, entgegen pag. 47: der Werth der für solche durch Arbeits- Bonds erfolgen, die nach dem Wirth- behandelte. Auf diese Eingabe erfolgte vom Staatsministerium Güter richtet sich ersichtlich nicht blos nach dem Kostenwerthe schaftsplane zum Kauf auf anderen Gebieten bestimmt waren. folgender Bescheid: ( wobei er die Worte allgemein menschliche gesellschaftlich noth- In beiden Fällen würden Störungen innerhalb der Consumtion wendige Arbeitszeit" unter dem Begriff gesellschaftlich durch eintreten. Der Einwand, daß die Gemein- Verwaltung die ausschnittlichen Kostenwerth vollständig zu fassen vermeint), sondern gegebenen Arbeitsbonds auf Arbeitsbonds gesellschaftlich auch nach dem Gebrauchswerth, b. h. der Dringlichkeit des nothwendiger Arbeitszeit reduziren könne ist hinfällig in Bedarfs, wobei Herr Schäffle namentlich die nicht beliebig ver- Berücksichtigung, daß diese Bonds einerseits bereits ausgetauscht mehrbaren Güter, als Getreide 2c. im Auge hat. sein dürften, bevor der Ertrag der geleisteten Arbeit zu beAußer diesem Haupteinwand führt Herr Schäffle noch an, stimmen war, andrerseits aber dies die größte ungerechtigkeit und zwar einerseits mehr oder weniger in Consequenz des bereits gegen die betreffenden einzelnen Produzenten dieser besonderen genannten Haupteinwandes und andrerseits in der Voraussetzung, Produkten- Gattung in sich bergen würde. daß die Mary'sche Werththeorie in einem gegebenen Collektivstaat So sehr es uns mit Genugthuung erfüllen muß, wenn wir als Vertheilungsmaßstab dienen soll, daß die genannte Werth- an den von Herrn Schramm demonstrirten Beispielen ersehen, theorie dem örtlich und zeitlich sinkenden Gebrauchswerth jeder daß die Marx 'sche Werththeorie auch dem wechselnden GebrauchsArbeitsgattung nicht Rechnung trage, wenn damit nicht gleich- werth allenthalben Rechnung trägt, so dürfen wir doch nicht das zeitig eine beliebige Commandirung von Arbeitskräften vor- von Herrn Schramm hierfür geforderte Opfer, die Aufgebung behalten sei, welcher Vorbehalt aber jeder individuellen Freiheit derselben Werththeorie als praktische Grundlage für einen Verder Arbeits- Bethätigung" widerspreche. theilungsmaßstab, mit gleichem leichtem und frohem Herzen hinDiese von Herrn Schäffle erhobenen Einwendungen hat nun nehmen. Herr C. A. Schramm in Nr. 61, 62 und 128 des„ Vorwärts" Und wenn Herr Schramm noch so betont, daß der Zweck von 1877 zu entkräftigen versucht und hierbei sich vor Allem des„ Kapitals" einfach die Kritik des Vergangenen und Bemit Bekämpfung des wichtigsten Einwandes, daß die gedachte stehenden, so wissen wir doch auch, daß es eben die Aufgabe Werththeorie nicht den wechselnden Gebrauchswerth berücksichtige, dieser Kritit, die complizirten ökonomischen Erscheinungen auf befaßt. Herr Schramm sagte nämlich, und, wie ich constatiren ihre Grundlagen zurückzuführen, nicht aber blos zurückzuführen, fann, nicht nur im Einverständniß mit Lassalle, sondern auch sondern gleichzeitig mit Darlegung der Grundlagen uns das mit dem wohlbekannten Schüler von Mary, Herrn C. Dießgen Fundament für ein neues und befferes Gebäude zu geben.- ( vergl. dessen Aufsatz über das„ Das Kapital " im„ Demokrati- Oder sollte es möglich sein, daß ein Karl Marx , der eben aus schen Wochenblatt" Nr. 35 pag. 278 v. J. 1868), Mary ver- derselben Kritik des Vergangenen und Bestehenden pag. 793 steht unter: gesellschaftlich nothwendiger Arbeitszeit, nicht nur: seines Werkes, uns mit aller Schärfe die ganze Zukunft vor Arbeitszeit erheischt, um irgend einen Gebrauchswerth mit den Augen führt in den Worten:" Die tapitalistische Produktionsvorhandenen gesellschaftlich normalen Produktionsbedingungen und Aneignungsweise, daher das kapitalistische Privateigenthum und dem gesellschaftlichen Durchschnittsgrade von Geschick und ist die erste Negation des individuellen, auf eigene Arbeit ge= Intensivität die Arbeit herzustellen, sondern auch: Arbeitszeit, gründeten Privateigenthums. Die Negation der kapitalistischen erforderlich um das für die realen Bedürfnisse der Gesellschaft Broduktion wird durch sie selbst, mit der Nothwendigkeit eines nöthige Quantum Produkte zu liefern, und beruft sich für die Naturprozesses, produzirt. Es ist Negation der Negation! Diese Richtigkeit seiner erweiterten Auslegung der Marrschen Werth- stellt das individuelle Eigenthum wieder her, aber auf Grundlage theorie auf die von Mary in der„ Kritik der politischen Dekonomie" der Errungenschaft der kapitalistischen Aera, der Kooperation pag. 39 hervorgehobene gleiche Anschauung des Defonomen freier Arbeiter und ihrem Gemeineigenthum an der Erde und Sismondi . Doch brauchte Herr Schramm gar nicht soweit den durch die Arbeit selbst produzirten Produktionsmitteln;" zurückzugehen, denn schon im Kapital" 2. Aufl. S. 86 läßt daß derselbe Mann mit Feststellung seiner Werththeorie, des Mary diese erweiterte Auffassung klar durchblicken in den Worten: Fundamentes seines Gebäudes, uns habe nur wollen„ Negatives" Wie aus den Zeugnissen des behandelnden Arztes hervorgeht, Bermag der Marktmagen das Gesammt- Quantum Leinwand geben? war der„ Verletzte" nicht mehr im Stande, einen Strafantrag zum Normalpreis von 2 Sh. pro Elle nicht zu absorbiren, so Nein und abermals nein! Gerade die Stelle des„ Kapitals", zu stellen. Wenn er aber auch dazu noch fähig gewesen wäre beweist bas, daß ein zu großer Theil der gesellschaftlichen Ge- aus welcher Herr Schramm glaubt pofitiv herauslesen zu können, und es, sei es aus Unkenntniß des Gesezes, sei es aus Nachjammiarbeit in der Form ber Leinweberei verausgabt wurde. daß Mary einen Vertheilungsmaßstab nicht gesucht habe, dieselbe läffigkeit unterlassen hätte, so soll doch die Staatsanwaltschaft, da Die Wirkung ist diefelbe, als hätte jeder einzelne Stelle lautend: pag. 56." Die Art der Bertheilung wird wechseln die Verlegungen den Tod nach sich zogen, auch ohne den geLeinweber mehr als die gesellschaftlich nothwendige mit der besondern Art des gesellschaftlichen Produktionsorganismus stellten Strafantrag berechtigt, ja verpflichtet sein, die strafArbeitszeit auf sein individuelles Produkt verwandt." selbst und der entsprechenden geschichtlichen Entwickelungshöhe der bare Handlung von Amtswegen zu verfolgen. In zwei weiteren Benn trotz dieser scharfen Betonung der doppelten Bedeutung Produzenten," läßt auch dem Gedanken Raum, daß eben die Eingaben wurde die Oberstaatsanwaltschaft auf die ungenügenden der Worte gesellschaftlich nothwendigen" die 1877er Bukunft aufgestellte Werththeorie in einer gegebenen gesellschaftlichen Pro- Erhebungen, welche in dieser Angelegenheit angestellt wurden, Nr. 3 immer noch mit aller Bestimmtheit erklärt: die gedachte duktionsperiode von entsprechender geschichtlicher Entwickelungs- aufmerksam gemacht und es wurde unter Hinweis auf die Auserweiterte Auslegung sei, soweit solche im ,, Kapital" entwickelt, höhe der Produzenten, als praktischer Maßstab zu dienen vermag, fage des behandelnden Arztes eine neue Untersuchung verlangt. eine der Mary'schen Werththeorie fremde, so muß solches auf ein aber wohl beachtet nur in einer gegebenen gesellschaftlichen Hierauf kam folgender Bescheid: Uebersehen dieser an sich wenig auffallenden Stelle zurückgeführt Produktionsperiode, keineswegs aber unter allen Umwerden.- Anders aber bei derselben Behauptung des Herrn ständen, was nach Herrn Schramm(„ Vorwärts" Nr. 62) Herr H. L. in seiner ,, Controverse über die sozialistische Werththeorie" Prof. Schäffle behauptet haben soll. III.( Vorwärts" Nr. 35 d. I.). Herr H. L. citirt nämlich den Prüfen wir aber die beiderseitigen Stellungen der Herren
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*) Wir geben nun in der, wie es scheint, für einzelne Parteigenoffen so können wir sagen: brennenden Frage" einem Dritten das Wort und bemerken im Voraus, daß auch ein Parteigenosse in Amerika schon vor einiger Zeit zu diesem Bunkie der Tagesordnung" das Wort erbeten hat und auch erhalten wird. Wir bitten aber von da ab unsere Freunde, sich der möglichsten Kürze zu befleißigen, da die meisten unserer Leser dieser theoret.sche Stampf nur in zweiter Linie intereffirt.
Red. d. V.
Beide im Rechte, Beide im Irrthum.
( Fortsegung folgt.)
"
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Auf Ihre Eingabe vom 22-23. vorigen Monats, den Tod des Gemeindedieners Ludwig in Köstig betreffend, eröffne ich Ihnen unter Rückschluß der Anlagen, daß die fragliche Angelegenheit schon längst vor dem Eingang Ihrer Zuschrift von mir in das Auge gefaßt worden ist, daß ich mich aber aus den über die Sache stattgefundenen Erhebungen, welche mir von dem Großherzoglichen Staatsanwalte zu Weida seiner Zeit vorgelegt worden waren, überzeugt habe, daß der Beweis, es sei der Tod des p. Ludwig durch eine strafbare Fahrlässigkeit dritter Personen verursacht worden, sich nach Lage des Falles nicht herstellen ließ und daß überhaupt eine von der Staatsanwaltschaft von Amtswegen ohne Strafantrag des Verlegten, zu verfolgende strafbare Handlung nicht vorlag, daß sonach aber auch Ihrem Antrag: es möge die Großherzogliche Oberstaatsanwaltschaft sich der Witiwe des p. Ludwig annehmen und derselben zu ihrem Rechte verhelfen, von hier aus eine weitere Folge um so weniger gegeben wer den kann, als bekanntlich die Geltendmachung civilrechtlicher Ansprüche außerhalb der Competenz der Staatsanwaltschaft liegt. Eisenach , den 11. Februar 1878. Der Großherzoglich Sächs. Oberstaatsanwalt, Berninger".
,, Auf Ihre wiederholten Eingaben vom 13. und 17. d. M., den Tod des Gemeindedieners Ludwig in Köstig betreffend, wird Ihnen hierdurch eröffnet, daß es bei meiner Verfügung vom 11. d. M. lediglich bewendet. Einestheils ist die in Ihren Eingaben enthaltene Darstellung der Vorgänge am Abend des 27. April vor. Jahres in mehrfacher Beziehung thatsächlich unrichtig, anderntheils steht die Aeuße rung, welche Dr. med. Weißer der Wittwe Ludwig gegenüber über das Ableben ihres Ehemannes gethan haben soll, mit seinen bei den Aften befindlichen Auslassungen in Widerspruch und namentlich hat die in Tegaler Weise vorgenommene