Männer, dafür zu sorgen, daß nicht in Augenblicken der Er-regung, nicht unter Gesichtspunkten, die mit den dauernden Ein-richtungen nichts zu thun haben, Rechte aufgegeben werden,deren Wiedererlangung später eine Frage der ernstesten Kämpfeund der gefährlichsten Zerrüttungen werden könnte."Die nationalliberalen Organe drucken den Twesten'schen Aus-spruch ab, um sich und ihren Anhängern Muth zu machen.— Die gesammte unabhängige Presse ist einstimmig inihrem Urtheil, daß LehmanmHödel nicht aus politischen Motivengehandelt hat, daß er auf der denkbar niedersten geistigen Stufe,fast auf der Stufe der Thierheit steht, und daß nur absoluteDenkunfähigkeit oder gewissenlose Bosheit ihn mit irgend einerpolitischen Partei identifiziren können. Blos Zeitungen von demNiveau der„Norddeutschen Allgemeinen Zeitung", der(Dern-burg'schen)„Nationalzeitung", der(Braun'schen)„Tribüne", des(Hüttner-Leonhardt-Sparig'schen)„Leipziger Tageblatt" prosti-tuiren sich durch den traurigen Versuch, den zum Tod verurtheiltenHalbidioten politisch zu verwerthen. Für solches Gebühren, dasja, da unser Volk allmählich wieder zur Besinnung gekommenist, nichts Gefährliches mehr hat, giebt's blos ein einfaches:Pfui!, in das jeder anständige Mensch, welcher Partei auchimmer er angehöre, einstimmen wird.— Der Staat ist gerettet. Dem in Hanau garnisoniren-den Militär ist der Besuch von 32 Wirthshäusern, in denenunser Frankfurter Parteiblatt, der„Volksfreund" aufgelegt ist,verboten worden.— Aus Würzburg wird gemeldet, daß inder Schuhmacherei des dort garnisonirenden 9. Infanterie-Regiments der Brauch eingeführt ist. daß jeder Arbeiter die vonihm gefertigte Arbeit mit einem Zeichen versehen muß. EinSchuhmacher schrieb auf die von ihm verfertigten Stiefel:„Deut-scher Reichskrebs". Für diesen Einfall wurde der arme Teufelzu fünf Tagen Dunkelarrest verurtheilt, weil die Bezeichnung„Deutscher Reichskrebs"— nicht lachen— ein sozialistischer Aus-druck ser!!!— Der Bankrout der Firma Haase u. Sohn nimmtseinen normalen Verlauf: wie wir erfahren, haben die großenGläubiger sich unmittelbar vor dem„Krach" glücklich salvirt, undfallen„blos" die„kleinen Leute" herein, deren Zahl sich„blos"auf etliche Tausend beläuft. Es ist die alte Geschichte pon den„Großen" und„Kleinen". Ob das Gericht Ja! dazu sagenwird? Warten wir ab.—— Ein kleiner Haase. Ungemeines Aussehen erregt inCoswig(bei Dessau) das Verschwinden eines Kaufmanns, derseit mehr als 14 Tagen verreist und bis heute nicht wieder zu-rückgekehrt ist. Derselbe stand vorzüglich mit der ländlichen Be-völkerung in Verkehr und soll eine Summe von mehr als300,000 Mark mitgenommen haben. Einzelne Personen sollendemselben Gelder bis zur Höhe von 50,000 Mark anvertrauthaben. Außer einigen werthlosen Mobilien hat der Durch-gebrannte Nichts hinterlassen.— Ein vernünftiges Urtheil. Am 17. Juni hatte Ge-nosse Schäfer in einer Volksversammlung in Oberrad(beiFrankfurt a. M.) über das Attentat gesprochen und er solltedabei Beleidigungen gegen den deutschen Kaiser ausgestoßenhaben. Der Staatsanwalt beantragte 5 Monate Gefängniß.Der Gerichtshof erkannte auf Freisprechung. Die Erkenntnis-Stünde zeigen uns, wie es immer noch deutsche Richter giebt,ie Zeit und Umstände er vägen und leidenschaftslos zu urthcilenvermögen. Das Erkenntniß lautet:„Das Urtheil, welches aufFreisprechung lautete, führte aus, daß, wenn es auch zweifellossei, daß Schäfer in dem ersten Theil seiner Rede die Person desKaisers nicht mit derjenigen Ehrerbietung zum Gegenstand derBesprechung gemacht, welche dem Kaiser und König gebühre, sosei doch in der gebrauchten Ausdrucksweise eine Äeleidignngnicht zu erblicken; er habe erwähnt, daß das Bubenstück derProzch Lehmann-Hödel.(Nach dem Bericht der„Vosfischen Zeitung".)Mittwoch(11. Juli) Vormittags um 9 Uhr begann vor demköniglichen Staatsgerichtshof die öffentliche Verhandlung desProzesses wider Hödel, welcher am 11. Mai d. I. das Attentatauf den Kaiser unternommen hatte.Die Verhandlung fand in einem kleinen Saale des Erdge-schosses des königlichen Kammergerichts statt. Der ungemein be-schränkte Raum machte nur einem kleinen Theile des Publikumsmöglich, der Verhandlung beizuwohnen. Im Hintergrunde desSaales befand sich auf einer kleinen Erhöhung der Tisch für dieRichter, den öffentlichen Ankläger und Protokollführer. Vordiesem Tische befand sich ein kleines Tischchen, welches mit einergrünen Decke überzogen war und die Bestimmung hatte, denRevolver, dessen sich Hödel bediente, Kugeln, welche dazu gehörenund einige andere Gegenstände, welche bei dem Verbrecher ge-funden wurden, aufzunehmen. Vor dem Tische befand sich derTisch für den Vertheidiger, rechts davon, hinter der Barrierejtand die Anklagebank und hinter dieser zwei Stühle für Auf-ichtsbeamte. Nunmehr folgten zwei Reihen von Stühlen undeine Bank für Zeugen, Justiz-, Exekutivbeamte und bevorzugtesAuditorium, einige 30 Plätze; der übrige Theil des Saales warhinter einer Barriöre für das Publikum zurechtgemacht und hierwiederum waren vorn 20 Stühle für die Presse bestimmt, derenVertreter indessen genöthigt waren, schriftliche Aufzeichnungenauf den Knieen vorzunehmen, da es an jeder SchreibvorrichtungDer Angeklagte war bereits um 7 Uhr im verschlossenenZellenwagen zum Gerichtshofe befördert worden; der Transporterfolgte ohne große Polizei- Eskorte. Hödel wurde in den Hofdes Gebäudes gefahren, von wo aus er in eme für ihn besondershergerichtete Zelle neben dem Gerichtssaal gebracht wurde.(Einige, den Kleidern nach zu den«gebildeten ständen" ge-hörige Personen suchten ihre Loyalität durch Verwünschungenund grobe Insulten des Angeklagten zu bethätigen.)Im Saale füllten sich die Plätze für die Presse schon von8 Uhr ab; gegen 9 Uhr erschien flüchtig im Saale der Vor-sitzende, Vicepräsident des Kammergerichts v. Muhler, gleichdarauf traten ein der Oberstaatsanwalt v. Luck und zwei Beamteder Criminalpolizei, der Dirigent der Criminalabtheilung Po-lizeirath Pick und Polizei- Inspektor Hofft; dieselben nahmenzur Rechten des Staatsanwalts an einer Seltenwand Platz. DerBertheidiger Justizrath Wilke nimmt gleichfalls vor 9 Uhr seinenPlatz ein., rGleich darauf tritt der Gerichtshof in den Saal; er bestehtaus dem Vorsitzenden, Kammergerichts-Bicepräfident v. Mühler,ferner aus den Kammergerichtsräthen Sello, Rath mann, Gräfe,Schaper, Ernst, v. Wulffen, v. Seydewitz, Sommer, v. Windheim.Als Gerichtsschreiver fungirt der Kammergerichts- ReferendariusSchulz I.' beiden Attentäter der Sozialdemokratie zur Last gelegt werde,und solches zurückgewiesen. In dem gebrauchten Ausdruck sollenicht eine Geringschätzung liegen, sondern nur die an sich richtigeBehauptung, daß die Monarchie nicht durch die Ermordung desInhabers beseitigt werden könne, indem die Monarchie als Pro-dukt der heutigen Gesellschaft unabhängig sei von der That ein-zelner Personen. Es liege mithin ein Vergehen gegen§ 95nicht vor. Ebenso wenig habe der Angeklagte sich im fernerenVerlauf seiner Rede einer Aufreizung schuldig gemacht; er habenur die Unzulässigkeit von Ausnahmsmaßregeln darthun wollenund bewiesen, daß sie nur zum Gegentheil von demjenigenführten, was man damit erreichen wolle. Ob nunAusnahme-gesetze überhaupt dem Reichstage vorgelegt und vondemselben angenommen würden, sei mindestens nochzweifelhaft; jeder polittschen Partei müsse vor der Wahl frei-stehen, auf die Bedeutung derselben hinzuweisen und die etwain Aussicht stehenden Gesetzesoorlagen zu kritisiren. Wenn derAngeklagte die Ausnahmegesetze für zwecklos halte, so befinde ersich im Einklänge mit anderen Parteien, die in dieser Beziehungihrer Ansicht schon Ausdruck gegeben hätten. Es sei nicht anzu-nehmen, daß die Hinweisung auf die künftigen Folgen einerprojektirten Gesetzgebung geeignet sei, den öffentlichen Friedenzu gefährden, verschiedene Klassen der Bevölkerung zu Gewalt-thätigkeit aufzureizen und das um so weniger, da der Angeklagtenach den Zeugenaussagen anerkannt habe, daß die Arbeiter nachden Oberrader Vorfällen sich ruhig verhalten hätten. Aus diesemGrunde müsse Freisprechung erfolgen."— Wie der„Frankfurter Zeitung" aus Rakel(ProvinzPosen) vom 11. Juli berichtet wird, hat der dortige Stations-Vorsteher die Eisenbahnbeamten darüber vernommen, welcheZeitungen dieselben mithalten, resp. lesen. Die Posibehörd:hatte auf vorherige Anfragen keinerlei Auskunft ertheilt. Waswerden wir in diesem Kampfe nur noch alles erleben?— Der frühere Lehrer, jetzige Kaufmann Papst zu Halle,welcher die Namen„Hugo Rödiger"(Halle) und„0r. Nobiling"fälschlich in das Fremdenbuch der Sachsenburg eintrug, ist durchdas dortige Gericht zu 150 Mark Geldbuße und Tragungsämmtlicher Kosten verurtheilt worden.— In Erwägung, daßP. durch seine steche Fälschung die Absicht bekundete, unfernParteigenosien Rödiger in eine Hochverrathsklage zu verwickeln,erscheint diese Strafe-- sehr, sehr mild.— Am Sonnabend erreichte der Congreß zur„Lösung"der orientalischen Frage offiziell sein Ende. Verlauf undErgebniß sind genau was erwartet werden mußte. Die„Lösung"ist schlimmer als eine„Versumpfung": es die Vorbereitungzum neuen Krieg, welcher ausbrechen wird, sobald Rußlandsich stark genug glaubt, mit England um die Reste der Türkeiringen zu können. Die Zustände, welche der Congreß auf derBalkaninsel geschaffen hat, find einfach unhaltbar— nach allenSeiten hin ist die Saat der Unzufriedenheit gesäet und sie wirdblutig aufgehen. England, die einzige Macht, welche auf demCongreß, außer Rußland, eine selbstständige Politik verfolgte, hatjetzt formell das Protektorat über die Türkei übernommen, undwenn nicht inzwischen vernünftigere politische Zustände in Europaerwachsen sind, wird der nächste orientalische Krieg unfehlbar einDuell zwischen England und Rußland sein, das allerdings zumWeltkrieg sich erweitern dürfte. Deutschland sekundirte auf demCongreß natürlich dem„Erbfreund", der aber trotzdem ein tüch-tiges Stück der Beute von San Stefano herausgeben muhte;Oesterreich spielte wie immer die Rolle des betrügerischen Be-trogenen, und die übrigen Mächte spielten gar keine Rolle. Kurzdie sogenannte Staatsweisheit der Diplomatie hat sich wiedereinmal in der ganzen Glorie ihrer Unfähigkeit zum Guten ge-zeigt.-— Das Schweizerische Asylrecht für politische Flücht-linge. Die„Tagwacht" schreibt:„Noch nie, behauptete vorSchlag 9 Uhr wird der Angeklagte, zwei Polizeibeamtevoran, ein dritter hinter ihm, in den Saal geführt. Der An-geklagte, eine, wie bekannt, sehr unbedeutende Erscheinung vonö Fuß 8 Zoll Größe, mit bartlosem, blassem Gesicht, dunklenAugen, braunen kurzen Haaren, trägt seine Arbeitskleidung, inwelcher derselbe verhaftet wurde; er durchschreitet den 10 Schrittbreiten Saal, mit frechem Blick das Publikum zu feiner Rechtenmusternd, höhnisch lächelnd und nachlässig den Hut in derrechten Hand schwenkend, so daß der Eindruck ein überaus wider-wärtiger ist.Der Gerichtshof tritt gleichfalls in den Saal, alle Mitgliederdesselben nehmen Platz und der Vorsitzende eröffnet die Sitzungunter Feststellung der Person des Angeklagten, wie folgt:„EmilHeinrich Max Hödel, genannt Lehmann, auch Traber, am 27.Mai 1857 zu Leipzig geboren, evangelisch, settens der Ersatz-commission für dauernd unbrauchbar erklärt, ist 1870 durchEntscheidung des königlichen Polizeiamts zu Leipzig wegenTaschendiebstahls mit 10 Streichen bestraft. Haben Sie gegendiese Angaben in Betreff Ihrer Personal, en etwas zu erin-nern?"Angekl.(laut und dreist):„Nein!"Vors.:„Dann bitte ich die Anklageschrift zu verlesen."Der Gerichtshof verliest dieselbe(s. unsere vorige Nummer).Der Angeklagte hörte sitzend, den Kopf in die rechte Handgestützt, die Verlesung an...,«A Vors.: Es ist also gegen Sie die Anklage dahin gerichtetdaß Sie versucht haben, am 11. Mai d. I. Se. Majestät denKaiser vorsätzlich zu tödten, daß Sie diesen Entschluß auch durchHandlungen, welche einen Anfang der Ausführung beabsich-tigten, aber nicht zur Vollendung gekommen, bekundeten, unddaß Sie diese Handlungen mit Ueberlegung ausgeführt haben.Bekennen Sie sich demgemäß des Hochverraths schuldig?Angekl.(laut und deutlich): Nein.Nunmehr beginnt das Jnquisitorium. Da die in demselbenvorkommenden Fragen sich stets auf Anklagepunkte beziehen,bezw. wirkliche Wiederholungen aus der Anklageschrift sind, sofind dieselben in Nachfolgendem nur angedeutet, die Antwortendes Angeklagten dagegen wörtlich mitgetheilt. Der Letzterefolgt dem Verhör mit scharfem Interesse, steht nachlässig ent-weder mit über der Brust verschränkten Armen, oder die Linkein der Tasche des Beinkleides, auf den rechten Arm gelehnt,blickt höhnisch lachend auf Gerichtshof oder Publikum und giebtseine Antworten schnell in näselndem Tone mit sächsischem Accent,und in phrasenhafter Manier.Vors.: Am 24. April kamen Sie aus Leipzig hierher, zuwelchem Zweck, was wollten Sie hier?Angekl.: Ich hatte gerade keinen besonderen Zweck hierherzu kommen, ich wollte über Magveburg, Hamburg nach Amerikafahren; es convenirte mir aber gerade nach Berlin zu gehen,ich wollte irgend ein Geschäft anfangen.Vors.: Besaßen Sie damals schon einen Revolver?Kurzem die„Neue Züricher Zeitung", und ihr druckten's Anderenach, sei politischen Flüchtlingen das Asyl in der Schweiz ver-weigert worden. Leider ließen sich die Beweise von früher hernicht mehr genügend zusammenstellen, dafür find wir aber imFalle, jetzt auf frischer That, mit einem Beweise aufzuwarten.»Unser Genosse Kruhl, früher Redakteur des Halberstädtersozialistischen Lokalorgans, wurde wegen einiger Preßvergehenäu 11 Monaten Gefängniß verurtheilt und entzog sich auf daslndringen von Freunden dieser Strafe dadurch, daß er sich indie Schweiz begab. Nachdem er eine Zeit lang in Zürich ver-geblich sich um Arbeit bemüht, gelang es ihm endlich in Schaff-hausen eine Stelle� zu bekommen. Kruhl, dem Niemand dasZeugniß eines anständigen, arbeitsamen und soliden Menschenverweigern kann, trat seine Stellung in Schaffhausen in vorigerWoche an und bekam Logis von seinem Arbeitgeber. Nach einigenTagen sollte er seine„Schriften" bei der Polizei abgeben undtheilte nun der Polizei den Sachverhalt mit, indem er sich durchDokumente als polittscher Flüchtling auswies.„Aha! Da kommtder Erste". Das war die erste Bemerkung, die er zu hören be-kam und woraus man schon schließen kann, daß die Polizeiherrenmit Sehnsucht auf einen sozialdemokratischen Flüchtling gewartethaben, um denselben ihre„Macht" fühlen zu lassen. Item—Kruhl wurde ausgewiesen und bevor er noch im Geschäftanlangte, war schon ein Polizist beim Arbeitgeber, der diesembegreiflich zu machen hatte, daß der Aufenthalt Kruhl's in Schaff-Hausen nicht allein für den Großstaat gleichen Namens, sondernfür die ganze bürgerliche Gesellschaft gefahrbringend sei.„Das Ende vom Liede war, unser lieber Kruhl mußte fortvon Schaffhausen, ohne daß er sich nur hätte das Mindeste zuSchulden kommen lassen. Wir wollen nun sehen, ob auch nureines der Blätter, die sich mit so viel Emphase dagegen gewehrthaben, daß das Asylrecht der Schweiz einem politischen Flücht-ling versagt worden sei— ob auch nur eines dieser Blätter vondieser brutalen Asylverweigerung Akt nehmen wird.„Und nun noch eine Bemerkung. Die Schweiz hat schon ver-schieden? Gattungen von Flüchtlingen bei sich aufgenommen undzwar waren es oft derartige Flüchtlingsschaften, die für ihrenUnterhalt Opfer von Staat und Privaten erheischten. Die so-zialdemokratischen Flüchtlinge haben noch nie solche Opfer inAnspruch genommen— es waren meist Arbeiter, die es über-Haupt nicht verstehen, Bettelbrod zu essen. Und doch sprechensehr verschiedene Anzeichen dafür, daß man gerade den sozial-demokratischen Flüchtlingen das Asylrecht verweigern will. Wirwerden nächstens deutlicher sprechen."— In Kopenhagen(Dänemark) ist unter den Schiffs-Zimmerern der„Bereinigten Dampfschiffsgesellschaft" ein Strikeausgebrochen, weil die Gesellschaft den Lohn herabsetzte.— Die Majestätsbeleidigungsprozesse scheinen sich indem„freien" Belgien einzubürgern. Das Urtheil gegen Ver-bauwen ist noch in frischem Gedächtniß; und jetzt erfahren wir,daß unser Genosse und Freund Paul de Witte in Gent vordie Geschworenen von Ostflandern zitirt wegen einem Artikel im„Werker", der über eine Manifestation in Gent berichtet undeine Majestätsbeleidigung enthalten soll. Die Bourgeoisie haschtin blindem Eifer nach jeder Gelegenheit, um wieder einen Wort-fährer des Sozialismus„kalt zu stellen".— Der Präsident des„Deutschen Tabak-Arbeiter Bundes"veröffentlicht im„Botschafter", dem Organ des genannten Ber-eins, folgende:Erklärung!Es ist mehrfach die Frage von Arbeitern an mich gerichtetworden, was sie thun sollen, wenn ihnen ähnliche Schriftstückevorgelegt werden. Mein vielbewegtes kampfreiches Leben giebteigentlich die beste Antwort darauf. So groß auch manchmaldie Roth bei mir und meiner Familie war, noch niemals ließich mir einfallen, mich selber polittsch zu kastriren. Es läuftAngekl.: Nein.Vors.: Den haben Sie sich also erst hier in Berlin ange-schafft?Angekl.: Gewiß.Vors.: Wie lange vor dem 11. Mai?Angekl.: Zwei Tage.Vors.: Zu welchem Zweck?Angekl.: Ich wollte mich erschießen damit.Vors.: Wie waren Sie zu diesem Entschluß gekommen?Angekl.: Durch die schlechten Verhältnisse.Vors.: Sie hatten ja aber den Entschluß gefaßt, über H am-bürg nach Amerika zu gehen; es müssen also besondere Umständeeine Aenderung dieses Borhabens veranlaßt haben?Angekl.: Ja, gewiß; die 200 Mark waren alle, die ichgehabt hatte.Vors.: Also, weil das Geld zu Ende ging?Angekl.: Ich hatte keine Existenzmittel mehr, es stand mirnichts mehr zu Gebote.Vors.: Warum wollten Sie sich nun gerade„Unter denLinden" erschießen; das konnten Sie ja draußen im Thiergartenoder bei sich zu Hause machen., �Angekl.: Das thut der Selbstmörder ze nach Belieben. DerEine erschießt sich draußen, der Andere zu Hause. Ich weiß alsonicht warum, ich war ja ganz besinnungslos; ich habe nicht ab-cirkulirt, wo ich es thun iollte, hätte es mir zu Hause convenirt,so hätte ich mich zu Hause erschossen.Vors.: Die Anklage behauptet nun, Sie hätten auf Se. Ma<jestä den Kaiser geschossen, Zeugen behaupten es.Angekl.: Da kann ich nichts für; gegen falsche Zeugen istkein Kraut gewachsen.Vors.: Wenn Sie auf sich geschossen hätten, so hätten Siesich doch aber verwunden müssen, Sie tragen ja heute denselbenAnzug, er ist unversehrt.Angekl.: Es ist auch richtig.Vors.: Wie haben Sie denn den Revolver gehalten?Angekl.: So viel mir erinnerlich ist, so.(Dabei hält An-geklagter die rechte Faust geschlossen, den Daumen nach obenvor sich.).Vors.: Es ist ja aber keine Verletzung weder an IhremKörper, noch an Ihrer Kleidung zu sehen, derselben, welche Sieheute tragen?Angekl. schweigt.Vors.: Sie wurden dann verfolgt, der Revolver wurdeJhnenabgenommen— der hier vorliegende Revolver—, darin warennoch zwei Läufe geladen, vier waren abgeschossen; hatten SNalle sechs Läufe geladen mit solchen Kugeln, wie sie aus denbeiden geladenen Läufen herausgenommen wurden?Der Vorsitzende übergiebt dem Gerichtsdiener den Revolver,um ihn durch den Angeklagten rekognosciren zu lassen; diesenimmt die Waffe, besieht sie lächelnd, läßt knackend die Kammerrundum spielen und giebt ihn sodann lächelnd dem Diener zuru»'