Männer, dafür zu sorgen, daß nicht in Augenblicken der Er- regung, nicht unter Gesichtspunkten, die mit den dauernden Ein- richtungen nichts zu thun haben, Rechte aufgegeben werden, deren Wiedererlangung später eine Frage der ernstesten Kämpfe und der gefährlichsten Zerrüttungen werden könnte." Die nationalliberalen Organe drucken den Twesten'schen Aus- spruch ab, um sich und ihren Anhängern Muth zu machen. Die gesammte unabhängige Presse ist einstimmig in ihrem Urtheil, daß LehmanmHödel nicht aus politischen Motiven gehandelt hat, daß er auf der denkbar niedersten geistigen Stufe, fast auf der Stufe der Thierheit steht, und daß nur absolute Denkunfähigkeit oder gewissenlose Bosheit ihn mit irgend einer politischen Partei identifiziren können. Blos Zeitungen von dem Niveau derNorddeutschen Allgemeinen Zeitung", der(Dern- burg'schen)Nationalzeitung", der(Braun'schen)Tribüne", des (Hüttner-Leonhardt-Sparig'schen)Leipziger Tageblatt  " prosti- tuiren sich durch den traurigen Versuch, den zum Tod verurtheilten Halbidioten politisch zu verwerthen. Für solches Gebühren, das ja, da unser Volk allmählich wieder zur Besinnung gekommen ist, nichts Gefährliches mehr hat, giebt's blos ein einfaches: Pfui!, in das jeder anständige Mensch, welcher Partei auch immer er angehöre, einstimmen wird. Der Staat ist gerettet. Dem in Hanau   garnisoniren- den Militär ist der Besuch von 32 Wirthshäusern, in denen unser Frankfurter   Parteiblatt, derVolksfreund" aufgelegt ist, verboten worden. Aus Würzburg   wird gemeldet, daß in der Schuhmacherei des dort garnisonirenden 9. Infanterie- Regiments der Brauch eingeführt ist. daß jeder Arbeiter die von ihm gefertigte Arbeit mit einem Zeichen versehen muß. Ein Schuhmacher schrieb auf die von ihm verfertigten Stiefel:Deut- scher Reichskrebs". Für diesen Einfall wurde der arme Teufel zu fünf Tagen Dunkelarrest verurtheilt, weil die Bezeichnung Deutscher Reichskrebs" nicht lachen ein sozialistischer Aus- druck ser!!! Der Bankrout der Firma Haase u. Sohn nimmt seinen normalen Verlauf: wie wir erfahren, haben die großen Gläubiger sich unmittelbar vor demKrach" glücklich salvirt, und fallenblos" diekleinen Leute" herein, deren Zahl sichblos" auf etliche Tausend beläuft. Es ist die alte Geschichte pon den Großen" undKleinen". Ob das Gericht Ja! dazu sagen wird? Warten wir ab. Ein kleiner Haase. Ungemeines Aussehen erregt in Coswig  (bei Dessau  ) das Verschwinden eines Kaufmanns, der seit mehr als 14 Tagen verreist und bis heute nicht wieder zu- rückgekehrt ist. Derselbe stand vorzüglich mit der ländlichen Be- völkerung in Verkehr und soll eine Summe von mehr als 300,000 Mark mitgenommen haben. Einzelne Personen sollen demselben Gelder bis zur Höhe von 50,000 Mark anvertraut haben. Außer einigen werthlosen Mobilien hat der Durch- gebrannte Nichts hinterlassen. Ein vernünftiges Urtheil. Am 17. Juni hatte Ge- nosse Schäfer in einer Volksversammlung in Oberrad  (bei Frankfurt   a. M.) über das Attentat gesprochen und er sollte dabei Beleidigungen gegen den deutschen   Kaiser ausgestoßen haben. Der Staatsanwalt beantragte 5 Monate Gefängniß. Der Gerichtshof erkannte auf Freisprechung. Die Erkenntnis- Stünde zeigen uns, wie es immer noch deutsche Richter giebt, ie Zeit und Umstände er vägen und leidenschaftslos zu urthcilen vermögen. Das Erkenntniß lautet:Das Urtheil, welches auf Freisprechung lautete, führte aus, daß, wenn es auch zweifellos sei, daß Schäfer in dem ersten Theil seiner Rede die Person des Kaisers nicht mit derjenigen Ehrerbietung zum Gegenstand der Besprechung gemacht, welche dem Kaiser und König gebühre, so sei doch in der gebrauchten Ausdrucksweise eine Äeleidignng nicht zu erblicken; er habe erwähnt, daß das Bubenstück der Prozch Lehmann-Hödel. (Nach dem Bericht derVosfischen Zeitung".) Mittwoch(11. Juli) Vormittags um 9 Uhr begann vor dem königlichen Staatsgerichtshof die öffentliche Verhandlung des Prozesses wider Hödel  , welcher am 11. Mai d. I. das Attentat auf den Kaiser unternommen hatte. Die Verhandlung fand in einem kleinen Saale des Erdge- schosses des königlichen Kammergerichts statt. Der ungemein be- schränkte Raum machte nur einem kleinen Theile des Publikums möglich, der Verhandlung beizuwohnen. Im Hintergrunde des Saales befand sich auf einer kleinen Erhöhung der Tisch für die Richter, den öffentlichen Ankläger und Protokollführer. Vor diesem Tische befand sich ein kleines Tischchen, welches mit einer grünen Decke überzogen war und die Bestimmung hatte, den Revolver, dessen sich Hödel   bediente, Kugeln, welche dazu gehören und einige andere Gegenstände, welche bei dem Verbrecher ge- funden wurden, aufzunehmen. Vor dem Tische befand sich der Tisch für den Vertheidiger, rechts davon, hinter der Barriere jtand die Anklagebank und hinter dieser zwei Stühle für Auf- ichtsbeamte. Nunmehr folgten zwei Reihen von Stühlen und eine Bank für Zeugen, Justiz-, Exekutivbeamte und bevorzugtes Auditorium, einige 30 Plätze; der übrige Theil des Saales war hinter einer Barriöre für das Publikum zurechtgemacht und hier wiederum waren vorn 20 Stühle für die Presse bestimmt, deren Vertreter indessen genöthigt waren, schriftliche Aufzeichnungen auf den Knieen vorzunehmen, da es an jeder Schreibvorrichtung Der Angeklagte war bereits um 7 Uhr im verschlossenen Zellenwagen zum Gerichtshofe befördert worden; der Transport erfolgte ohne große Polizei- Eskorte. Hödel wurde in den Hof des Gebäudes gefahren, von wo aus er in eme für ihn besonders hergerichtete Zelle neben dem Gerichtssaal gebracht wurde. (Einige, den Kleidern nach zu den«gebildeten ständen" ge- hörige Personen suchten ihre Loyalität durch Verwünschungen und grobe Insulten des Angeklagten zu bethätigen.) Im Saale   füllten sich die Plätze für die Presse schon von 8 Uhr ab; gegen 9 Uhr erschien flüchtig im Saale der Vor- sitzende, Vicepräsident des Kammergerichts v. Muhler, gleich darauf traten ein der Oberstaatsanwalt v. Luck und zwei Beamte der Criminalpolizei, der Dirigent der Criminalabtheilung Po- lizeirath Pick und Polizei- Inspektor Hofft; dieselben nahmen zur Rechten des Staatsanwalts an einer Seltenwand Platz. Der Bertheidiger Justizrath Wilke nimmt gleichfalls vor 9 Uhr seinen Platz ein., r Gleich darauf tritt der Gerichtshof in den Saal; er besteht aus dem Vorsitzenden, Kammergerichts-Bicepräfident v. Mühler, ferner aus den Kammergerichtsräthen Sello, Rath mann, Gräfe, Schaper, Ernst, v. Wulffen, v. Seydewitz, Sommer, v. Windheim. Als Gerichtsschreiver fungirt der Kammergerichts- Referendarius Schulz I. ' beiden Attentäter der Sozialdemokratie zur Last gelegt werde, und solches zurückgewiesen. In dem gebrauchten Ausdruck solle nicht eine Geringschätzung liegen, sondern nur die an sich richtige Behauptung, daß die Monarchie nicht durch die Ermordung des Inhabers beseitigt werden könne, indem die Monarchie als Pro- dukt der heutigen Gesellschaft unabhängig sei von der That ein- zelner Personen. Es liege mithin ein Vergehen gegen§ 95 nicht vor. Ebenso wenig habe der Angeklagte sich im ferneren Verlauf seiner Rede einer Aufreizung schuldig gemacht; er habe nur die Unzulässigkeit von Ausnahmsmaßregeln darthun wollen und bewiesen, daß sie nur zum Gegentheil von demjenigen führten, was man damit erreichen wolle. Ob nunAusnahme- gesetze überhaupt dem Reichstage vorgelegt und von demselben angenommen würden, sei mindestens noch zweifelhaft; jeder polittschen Partei müsse vor der Wahl frei- stehen, auf die Bedeutung derselben hinzuweisen und die etwa in Aussicht stehenden Gesetzesoorlagen zu kritisiren. Wenn der Angeklagte die Ausnahmegesetze für zwecklos halte, so befinde er sich im Einklänge mit anderen Parteien, die in dieser Beziehung ihrer Ansicht schon Ausdruck gegeben hätten. Es sei nicht anzu- nehmen, daß die Hinweisung auf die künftigen Folgen einer projektirten Gesetzgebung geeignet sei, den öffentlichen Frieden zu gefährden, verschiedene Klassen der Bevölkerung zu Gewalt- thätigkeit aufzureizen und das um so weniger, da der Angeklagte nach den Zeugenaussagen anerkannt habe, daß die Arbeiter nach den Oberrader Vorfällen sich ruhig verhalten hätten. Aus diesem Grunde müsse Freisprechung erfolgen." Wie derFrankfurter Zeitung  " aus Rakel(Provinz Posen  ) vom 11. Juli berichtet wird, hat der dortige Stations- Vorsteher die Eisenbahnbeamten darüber vernommen, welche Zeitungen dieselben mithalten, resp. lesen. Die Posibehörd: hatte auf vorherige Anfragen keinerlei Auskunft ertheilt. Was werden wir in diesem Kampfe nur noch alles erleben? Der frühere Lehrer, jetzige Kaufmann Papst zu Halle, welcher die NamenHugo Rödiger"(Halle  ) und0r. Nobiling" fälschlich in das Fremdenbuch der Sachsenburg eintrug, ist durch das dortige Gericht zu 150 Mark Geldbuße und Tragung sämmtlicher Kosten verurtheilt worden. In Erwägung, daß P. durch seine steche Fälschung die Absicht bekundete, unfern Parteigenosien Rödiger in eine Hochverrathsklage zu verwickeln, erscheint diese Strafe-- sehr, sehr mild. Am Sonnabend erreichte der Congreß zurLösung" der orientalischen Frage offiziell sein Ende. Verlauf und Ergebniß sind genau was erwartet werden mußte. DieLösung" ist schlimmer als eineVersumpfung": es die Vorbereitung zum neuen Krieg, welcher ausbrechen wird, sobald Rußland  sich stark genug glaubt, mit England um die Reste der Türkei  ringen zu können. Die Zustände, welche der Congreß auf der Balkaninsel geschaffen hat, find einfach unhaltbar nach allen Seiten hin ist die Saat der Unzufriedenheit gesäet und sie wird blutig aufgehen. England, die einzige Macht, welche auf dem Congreß, außer Rußland  , eine selbstständige Politik verfolgte, hat jetzt formell das Protektorat über die Türkei   übernommen, und wenn nicht inzwischen vernünftigere politische Zustände in Europa  erwachsen sind, wird der nächste orientalische Krieg unfehlbar ein Duell zwischen England und Rußland   sein, das allerdings zum Weltkrieg sich erweitern dürfte. Deutschland   sekundirte auf dem Congreß natürlich demErbfreund", der aber trotzdem ein tüch- tiges Stück der Beute von San Stefano herausgeben muhte; Oesterreich spielte wie immer die Rolle des betrügerischen Be- trogenen, und die übrigen Mächte spielten gar keine Rolle. Kurz die sogenannte Staatsweisheit der Diplomatie hat sich wieder einmal in der ganzen Glorie ihrer Unfähigkeit zum Guten ge- zeigt.- Das Schweizerische Asylrecht für politische Flücht- linge. DieTagwacht" schreibt:Noch nie, behauptete vor Schlag 9 Uhr wird der Angeklagte, zwei Polizeibeamte voran, ein dritter hinter ihm, in den Saal geführt. Der An- geklagte, eine, wie bekannt, sehr unbedeutende Erscheinung von ö Fuß 8 Zoll Größe, mit bartlosem, blassem Gesicht, dunklen Augen, braunen kurzen Haaren, trägt seine Arbeitskleidung, in welcher derselbe verhaftet wurde; er durchschreitet den 10 Schritt breiten Saal, mit frechem Blick das Publikum zu feiner Rechten musternd, höhnisch lächelnd und nachlässig den Hut in der rechten Hand schwenkend, so daß der Eindruck ein überaus wider- wärtiger ist. Der Gerichtshof tritt gleichfalls in den Saal, alle Mitglieder desselben nehmen Platz und der Vorsitzende eröffnet die Sitzung unter Feststellung der Person des Angeklagten, wie folgt:Emil Heinrich Max Hödel  , genannt Lehmann, auch Traber, am 27. Mai 1857 zu Leipzig   geboren, evangelisch, settens der Ersatz- commission für dauernd unbrauchbar erklärt, ist 1870 durch Entscheidung des königlichen Polizeiamts zu Leipzig   wegen Taschendiebstahls mit 10 Streichen bestraft. Haben Sie gegen diese Angaben in Betreff Ihrer Personal, en etwas zu erin- nern?" Angekl.(laut und dreist):Nein!" Vors.:Dann bitte ich die Anklageschrift zu verlesen." Der Gerichtshof verliest dieselbe(s. unsere vorige Nummer). Der Angeklagte hörte sitzend, den Kopf in die rechte Hand gestützt, die Verlesung an..., «A Vors.: Es ist also gegen Sie die Anklage dahin gerichtet daß Sie versucht haben, am 11. Mai d. I. Se. Majestät den Kaiser vorsätzlich zu tödten, daß Sie diesen Entschluß auch durch Handlungen, welche einen Anfang der Ausführung beabsich- tigten, aber nicht zur Vollendung gekommen, bekundeten, und daß Sie diese Handlungen mit Ueberlegung ausgeführt haben. Bekennen Sie sich demgemäß des Hochverraths schuldig? Angekl.(laut und deutlich): Nein. Nunmehr beginnt das Jnquisitorium. Da die in demselben vorkommenden Fragen sich stets auf Anklagepunkte beziehen, bezw. wirkliche Wiederholungen aus der Anklageschrift sind, so find dieselben in Nachfolgendem nur angedeutet, die Antworten des Angeklagten dagegen wörtlich mitgetheilt. Der Letztere folgt dem Verhör mit scharfem Interesse, steht nachlässig ent- weder mit über der Brust verschränkten Armen, oder die Linke in der Tasche des Beinkleides, auf den rechten Arm gelehnt, blickt höhnisch lachend auf Gerichtshof oder Publikum und giebt seine Antworten schnell in näselndem Tone mit sächsischem Accent, und in phrasenhafter Manier. Vors.: Am 24. April kamen Sie aus Leipzig   hierher, zu welchem Zweck, was wollten Sie hier? Angekl.: Ich hatte gerade keinen besonderen Zweck hierher zu kommen, ich wollte über Magveburg, Hamburg   nach Amerika  fahren; es convenirte mir aber gerade nach Berlin   zu gehen, ich wollte irgend ein Geschäft anfangen. Vors.: Besaßen Sie damals schon einen Revolver? Kurzem dieNeue Züricher Zeitung  ", und ihr druckten's Andere nach, sei politischen Flüchtlingen das Asyl in der Schweiz   ver- weigert worden. Leider ließen sich die Beweise von früher her nicht mehr genügend zusammenstellen, dafür find wir aber im Falle, jetzt auf frischer That, mit einem Beweise aufzuwarten. »Unser Genosse Kruhl, früher Redakteur des Halberstädter sozialistischen   Lokalorgans, wurde wegen einiger Preßvergehen äu 11 Monaten Gefängniß verurtheilt und entzog sich auf das lndringen von Freunden dieser Strafe dadurch, daß er sich in die Schweiz   begab. Nachdem er eine Zeit lang in Zürich   ver- geblich sich um Arbeit bemüht, gelang es ihm endlich in Schaff- hausen eine Stelle� zu bekommen. Kruhl, dem Niemand das Zeugniß eines anständigen, arbeitsamen und soliden Menschen verweigern kann, trat seine Stellung in Schaffhausen   in voriger Woche an und bekam Logis von seinem Arbeitgeber. Nach einigen Tagen sollte er seineSchriften" bei der Polizei abgeben und theilte nun der Polizei den Sachverhalt mit, indem er sich durch Dokumente als polittscher Flüchtling auswies.Aha! Da kommt der Erste". Das war die erste Bemerkung, die er zu hören be- kam und woraus man schon schließen kann, daß die Polizeiherren mit Sehnsucht auf einen sozialdemokratischen Flüchtling gewartet haben, um denselben ihreMacht" fühlen zu lassen. Item Kruhl wurde ausgewiesen und bevor er noch im Geschäft anlangte, war schon ein Polizist beim Arbeitgeber, der diesem begreiflich zu machen hatte, daß der Aufenthalt Kruhl's in Schaff- Hausen nicht allein für den Großstaat gleichen Namens, sondern für die ganze bürgerliche Gesellschaft gefahrbringend sei. Das Ende vom Liede war, unser lieber Kruhl mußte fort von Schaffhausen  , ohne daß er sich nur hätte das Mindeste zu Schulden kommen lassen. Wir wollen nun sehen, ob auch nur eines der Blätter, die sich mit so viel Emphase dagegen gewehrt haben, daß das Asylrecht der Schweiz   einem politischen Flücht- ling versagt worden sei ob auch nur eines dieser Blätter von dieser brutalen Asylverweigerung Akt nehmen wird. Und nun noch eine Bemerkung. Die Schweiz   hat schon ver- schieden? Gattungen von Flüchtlingen bei sich aufgenommen und zwar waren es oft derartige Flüchtlingsschaften, die für ihren Unterhalt Opfer von Staat und Privaten erheischten. Die so- zialdemokratischen Flüchtlinge haben noch nie solche Opfer in Anspruch genommen es waren meist Arbeiter, die es über- Haupt nicht verstehen, Bettelbrod zu essen. Und doch sprechen sehr verschiedene Anzeichen dafür, daß man gerade den sozial- demokratischen Flüchtlingen das Asylrecht verweigern will. Wir werden nächstens deutlicher sprechen." In Kopenhagen  (Dänemark  ) ist unter den Schiffs- Zimmerern derBereinigten Dampfschiffsgesellschaft" ein Strike ausgebrochen, weil die Gesellschaft den Lohn herabsetzte. Die Majestätsbeleidigungsprozesse scheinen sich in demfreien" Belgien   einzubürgern. Das Urtheil gegen Ver- bauwen ist noch in frischem Gedächtniß; und jetzt erfahren wir, daß unser Genosse und Freund Paul de Witte in Gent   vor die Geschworenen von Ostflandern   zitirt wegen einem Artikel im Werker", der über eine Manifestation in Gent   berichtet und eine Majestätsbeleidigung enthalten soll. Die Bourgeoisie hascht in blindem Eifer nach jeder Gelegenheit, um wieder einen Wort- fährer des Sozialismuskalt zu stellen". Der Präsident desDeutschen Tabak-Arbeiter Bundes" veröffentlicht imBotschafter", dem Organ des genannten Ber- eins, folgende: Erklärung! Es ist mehrfach die Frage von Arbeitern an mich gerichtet worden, was sie thun sollen, wenn ihnen ähnliche Schriftstücke vorgelegt werden. Mein vielbewegtes kampfreiches Leben giebt eigentlich die beste Antwort darauf. So groß auch manchmal die Roth bei mir und meiner Familie war, noch niemals ließ ich mir einfallen, mich selber polittsch zu kastriren. Es läuft Angekl.: Nein. Vors.: Den haben Sie sich also erst hier in Berlin   ange- schafft? Angekl.: Gewiß. Vors.: Wie lange vor dem 11. Mai? Angekl.: Zwei Tage. Vors.: Zu welchem Zweck? Angekl.: Ich wollte mich erschießen damit. Vors.: Wie waren Sie zu diesem Entschluß gekommen? Angekl.: Durch die schlechten Verhältnisse. Vors.: Sie hatten ja aber den Entschluß gefaßt, über H am- bürg nach Amerika   zu gehen; es müssen also besondere Umstände eine Aenderung dieses Borhabens veranlaßt haben? Angekl.: Ja, gewiß; die 200 Mark waren alle, die ich gehabt hatte. Vors.: Also, weil das Geld zu Ende ging? Angekl.: Ich hatte keine Existenzmittel mehr, es stand mir nichts mehr zu Gebote. Vors.: Warum wollten Sie sich nun geradeUnter den Linden  " erschießen; das konnten Sie ja draußen im Thiergarten oder bei sich zu Hause machen., Angekl.: Das thut der Selbstmörder ze nach Belieben. Der Eine erschießt sich draußen, der Andere zu Hause. Ich weiß also nicht warum, ich war ja ganz besinnungslos; ich habe nicht ab- cirkulirt, wo ich es thun iollte, hätte es mir zu Hause convenirt, so hätte ich mich zu Hause erschossen. Vors.: Die Anklage behauptet nun, Sie hätten auf Se. Ma< jestä den Kaiser geschossen, Zeugen behaupten es. Angekl.: Da kann ich nichts für; gegen falsche Zeugen ist kein Kraut gewachsen. Vors.: Wenn Sie auf sich geschossen hätten, so hätten Sie sich doch aber verwunden müssen, Sie tragen ja heute denselben Anzug, er ist unversehrt. Angekl.: Es ist auch richtig. Vors.: Wie haben Sie denn den Revolver gehalten? Angekl.: So viel mir erinnerlich ist, so.(Dabei hält An- geklagter die rechte Faust geschlossen, den Daumen nach oben vor sich.). Vors.: Es ist ja aber keine Verletzung weder an Ihrem Körper, noch an Ihrer Kleidung zu sehen, derselben, welche Sie heute tragen? Angekl. schweigt. Vors.: Sie wurden dann verfolgt, der Revolver wurdeJhnen abgenommen der hier vorliegende Revolver, darin waren noch zwei Läufe geladen, vier waren abgeschossen; hatten SN alle sechs Läufe geladen mit solchen Kugeln, wie sie aus den beiden geladenen Läufen herausgenommen wurden? Der Vorsitzende übergiebt dem Gerichtsdiener den Revolver, um ihn durch den Angeklagten rekognosciren zu lassen; diese nimmt die Waffe, besieht sie lächelnd, läßt knackend die Kammer rundum spielen und giebt ihn sodann lächelnd dem Diener zuru»'