welche seit einer Reihe von Jahren einen lebhaften Streitzwischen Theoretikern und praktischen Juristen entfacht hat,über welche aber die Akten als geschlossen immer noch nichtangesehen werden können— zu der Frage: ob und inwieweit durch die Presse überhaupt groberUnfug verübt werden könne. Wahrend eine Anzahlder in dieser Frage letztinstanzlichen Gerichtshöfe, so ms-besondere das Kammergericht und in neuerer Zeit gelegent-lich auch das Reichsgericht in wiederholten Entscheidungenden Grundsatz aufgestellt und verthcidigt haben, daß eine Ver-Übung groben Unfugs durch die Presse sehr wohl möglich sei.verhalt sich eine größere Anzahl der Rechtslehrer diesen: Grund-satze gegenüber durchaus ablehnend. So namentlich Berner,v. Liszt, H. Meyer und von Bar. In Uebereinstimmung damitverneint auch Frank in drei die genannte Materie ausführlichbehandelnden Aufsätzen die von den obersten Gerichtshöfen be-jahte Frage. Um sich nach der einen oder anderen Richtunghin zu entscheiden, wird man zweckmäßig sich zunächst die andereFrage vorlegen müssen: was ist unter„grobem Unfug" über-Haupt zu verstehen? Die Urheberkcit des Begriffes an sich, derschließlich im weitesten Sinne jede störende und strafwürdigeEinwirkung auf die Rechts- und Interessensphäre des Neben-menschen umfaßt und zu dessen Festlegung daher der gemeineSprachgebrauch wie bei anderen ähnlich unbestimmten Aus-drücken mit Zuverlässigkeit sich nicht vcrwerthen läßt, erheischt,daß aus dem Wege anderweiter Interpretation ihm gewisseGrenzen bestimmt werden. Andernfalls liegt, wie auch dasReichsgericht— Entsch. Band 19. Seite 296— nicht verkennt,die Gefahr nahe, daß vermöge der ihm eigenen Elastizität derUnfugsparagraph überall zur Aushilfe herangezogen wird, wonach subjektiver Ansicht„eine mit der öffentlichen Ordnung nichtverträgliche Erscheinung in irgend«inen Kausalzusammenhangmit menschlicher Thätigkeit gebracht werden kann, ohne daßein spezieller Thatbestand einer strafbaren Handlung sich ton-struircn läßt." Daß der Gesetzgeber bei der Slatuirung desgedachten Paragraphen an diese letzte Möglichkeit nicht ge-dacht hat, wird kaum jemand bestreiien wollen, indessen ist da-mit für die Begriffsbestimmung selbst etwas Positives nochnicht festgestellt. Um nun aber dennoch zu einer positivenFeststellung dessen zu gelangen, was der Gesetzgeber mit demundestimmten Ausdruck:„grober Unfug" hat unter Strafestellen wollen, so ist ein Rückgriff auf die Elitstehungsgeschichtedes Unfugsparagraphen jedenfalls nicht unangebracht—, soheftig auch von mancher Seite gegen eine Ueberschätzung derartiger Materialien geeifert wird. Berner, Frank und v. Barhaben dies in ausgiebiger Weise gethan. Als der„ehr-würdige Urahn" des groben Unfugs— wie Berner sich aus-drückt— und des unter derselben Ziffer des§ 361 desStrafgesetzbuches, aber an erster Reihe unter Strafe ge-stellten ruhestörenden Lärmes ist der§ 183. II. 20. Allgemeinen Landrcchts, das sogenannte„Bubengesetz" anzusehen,welches ergänzt und erläutert durch die„Tumultordnung"vom 17. August 183V, zunächst vlit einigen redaktionellenAenderungen in das preußische Strafgesetzbuch von I6SIund von dort unverändert in das Reichs-Slrafgesetzbuchhinübergekommen ist. Daraus folgt, daß derselbe gesey-geberische Gedanke, welcher vor 100 Jahren das„Bubengesetz"zur Abwehr gegen„muthwillige Buben", welche auf denStraßen oder sonst„Unruhe erregten oder grobe Unsittlich-leiten verübten" hervorbrachte— auch in letzter Linie maß-gebend und grundlegend war für die Einführung des Unfug-Paragraphen m das Reichs- Strafgesetzbuch. Letzterer.ist dem-nach, wie auch das Reichsgericht nicht umhin kann, anzu-erkennen,—(Entsch.-Bd. 19, S. 297)— wesentlich dazu de-stimmt,„die polizeiliche Ordnung, die äußere Ruhe und densittlichen Anstand auf den öffentlichen Straßen und Plätzen zuschützen", und man wird darnach nicht fehlgehen, wenn manals die eigenste Willensmeinung des Gesetzgebers es ansieht,daß er mit den Bestimmungen des§ 360, Nr. 11 des Straf-gesetzbuchs lediglich diejenigen bubenhasten Ruhe- und Friedens-störer treffen wollte, welche durch irgendwelche äußere Hand-lungen das Publikum in seiner Allgemeinheit zu stören und zubelästigen geneigt sind. Einen Unterschied macht der ß 360,Nr. 11 des Strafgesetzbuches zwischen„ruhestörendem Lärm"und„grobem Unfug" nur derart, daß wegen ruheslörendenLärmes diejenigen„Buben" bestraft werden sollen, welchedurch lästige Eindrücke auf die„ Gehörsnerven die Mitmenschen behelligen, während die zweite, mehr all-gemeine Strafbestimmung alle anderen Individuen treffensoll, welche auf die Sinne oder das Gefühl desPublikums in irgend einer anderen Weise störend einwirken.Voraussetzung in allen beiden Fällen ist jedoch, daß eineunmittelbare Einwirkung stattfindet.(Entsch.- Bd. 19,S. 29V.) Verlangt man, wie v. Bar, v. Liszt, Meyer undFrank, daß die als grober Unfug zu bestrafende Handlunguninittilbar physisch lästig fall«, so folgt von selbst, daß dieBerübung groben Unfugs durch einen Zeitungsartikel undenk-bar ist, denn„ein beschriebenes oder bedrucktes Blatt Papierkann als solches nicht abstoßend wirken."(Vergl. Entscheid.-Blatt 19, Seite 296.) Indessen wird man der entgegengesetztenMeinung ohne weiteres konzedicen können, daß auch einephysisch(durch Angst- oder Schreckenerregung) belästigende„Günther, ich steige aus, fahre zurück nach Werdern.Soll ich F6 das dumme Zeug da geben?"Günther nickte nur: komme bald nach.*Frau Rehling geht in ihrem Zimmer auf und ab undredet mit sich selber:„Unleidliche Person, diese Frau Dimmchen.— Binfroh, daß sie fort ist.— Was sie nur mit ihren albernenAndeutungen will?— Günther und Ella und Scheidung?—st denn meine Nichte nicht ganz richtig im Oberstübchen?—as gäbe ja einen hübschen Skandal ab.— Und was willsie mit Fe?— Wohl gar— nein, das wäre zu toll!—Diese albernen Klatschbasen!— Ach was— die Persongefällt mir übrigens gar nicht mit ihren bösen Augen.—Dummes Zeug.— Will'mal die Kinder fragen, was sievon der Geschichte wissen."—Auf der Chaussee, welche nach Höxtheim führt, rolltein eleganter, neuer Landauer, und in den weichenPolstern ruht Frau Therese Dimmchen geb. Crone, und hatdie schlanken Füße fest gegen den leeren Sitz gestemmt. Jetzt,wo sie allein ist, braucht sie keine strahlende, lächelndeMaske mehr: Die Mundwinkel sinken schlaff herab und dieglatte Stirn legt sich in Falten— sie ist alt geworden inden letzten Wochen, die schöne Therese! Auch sie sprichtmit sich selber:„Pah— er hat es ja nicht besser gewollt," murmeltesie,„und sie-- Ich hasse dies schöne, junge Geschöpf,welches sich herausnimmt, ihn zu lieben— Ah, sie sollen esbüßen! Beide!— Und Du, Therese? Du hast ja Alles,was Du brauchst— nur"— höhnisch zieht sie die schmaleOberlippe in oie Höhe—„nur Liebe nicht. Liebe?Therese, was würde Doktor Wirthelbier sagen? Ah, dieseSpinne— elendes Geschöpf!"„Es wird Zeit, Sie fallen zu lasten, mein Herr!"--Ist das ein Nebel heute! Man kann ja kaum die Handvor Augen sehen. Naß tropft von den Bäumen herunter,gespenstisch recken sie die schwarzen Zweige in den Nebelhinein.Tie Erde liegt im Sterben, und die Krähen, die über!Handlung als grober Unfug wird angesehen'werden können(unbegründeter Fcuerlärm), ohne deshalb durch die Frage, obdurch die Presse als solche ein grober Unfug begangen werdenkönne— wie das Reichsgericht a. a. O. folgert— bejahen zumüffen. Denn eine unmittelbar störende Wirkung— wiesie von allen Seilen zur Begriffsbestimmung des Unfugs er-fordert wird— liegt richtiger Ansicht auch dann nicht vor,wenn eine zwar an sich die Ruhe und Ordnung gefährdendeAeußerung in der Presse niedergelegt wird, und zwar darumnicht, weil in einem solchen Falle seitens des Publikums, welchesbei dem groben Unfug dem Begriff nach sonst lediglich einepassive Rolle spielt, ein aktives Thun(das Lesenu. f. w.) hinzutreten muß, um das Mißbehagen hervorzurufen,und deshalb ist auch hier der Thatbestand des groben Unfugsausgeschlossen(vergl. für die zuletzt entwickelte Ansicht Ols-hausen a. a. O. S. 1401 zu e. 8. a. E. Dagegen Mevcsin Goltdanim. Archiv, Bd. 37, S. 198. Anm. zu a.)— Esmag sein, daß die ausgedehntere Interpretation des Unfugs-Begriffes, welche die obersten Gerichtshöfe ihren oben an-gezogenen Entscheidungen zu Grunde gelegt haben und wonachunter„groben Unfug" alle diejenigen, den äußern Anstand deröffentlichen Ordnung uninittelbar verletzenden Ungebührlich-leiten, durch welche das Publikum gefährdet oder belästigt undsolchergestalt der öffentliche Frieden gefährdet wird,— auchdiejenigen der Presse— zu subsumircn sind, von dem prak-tischen Bedürfniß diktirt worden ist, welches sich sträubt, alsstrafwürdig erkannte Ausschreitungen der Presse, denen aufandere Art nicht beizukommen ist, straflos hingehen zu lassen.Allein, so sehr es wünschenswerth erscheint, daß baldmöglichstauf gesetzgeberischem Wege— ähnlich wie in Ungarn(siehe Frank bei Golldammer, Band 33, S. 419)diesem Uebelstande abgeholfen wird, so wenig kann nachLage der derzeitigen Gesetzgebung dieser Unistand alleindafür entscheidend sein, um einem Strafgesetz mitdem Bewußtsein, daß ursprünglich derartige Fälle nichtdavon betroffen werden sollten, eine weitergehende Aus-legnng zu geben. Wenn man aber selbst die Möglichkeitder Berübung groben Unfugs durch die Presse zugeben will,so dürfte dennoch im vorliegenden Falle kaum eine Ver-urtheilung erfolgen können. Daß der Inhalt des inkriminirtenArtikels an sich geeignet war, eine Beunruhigung des Publikumshervorzurufen,— etwas Mehreres, insbesondere, daß eineBeunruhigung wirklich stattgefunden hat, wird nicht verlangt(Entsch.-Bd. 1, S. 400. Bd. S. S. 299 U. f. f.) und hat auchnicht sestgestellt werden können—, mag zugegeben werden.Indessen ist auch nach der reichsgerichtlichen Auffassung nichtjede beunruhigende Zeitungsnachricht schlechthin geeignet, umden Thatbestand des groben Unfugs gegenüber dem verant-wörtlichen Redakteur zur Anwendung kommen zu lassen; viel-mehr wird dann wenigstens inimer noch der Nachweis zuführen sein, daß diese Nachricht, wie das Reichsgericht sichausdrückt, frivoler Weise erfunden war(Entsch.S. 296)— ein Nachweis, der im vorliegenden Falle in keinerWeise erbracht ist und auch schwerlich wird erbracht werdenkönne», da auf der einen Scite der Angeklagte von der Wahr-heit seiner Mittheilung ebenso wie von der Glaubwürdigkeitseiner Quelle überzeugt zu sein vorgiebt und aus der anderenSeit« soviel wenigstens auch aus anderen glaubwllr-digen Stachrichten feststeht, daß Kaiser Alexandermenschenscheu ist und stelleniveise wohl auchan Melancholie leidet. Die daraus entstehenden Be-denlen wird man aber nicht schlechthin mit der Begründungzurückweisen können, daß man von jedem Menschen, ine-besondere aber von einem Regenten bis zum Beweise des Gegen-theiles anzunehmen berechtigt ist, daß er deS Gebrauchs seinerGeisteskräfte vollständig mächtig sei. Ans diesen mehrfachenGründen hat der Gerichtshof thatsächlich festgestellt, in Uebereinstimmung mit der Bertheidianng nicht ansehen zu können:daß der Angeklagte sich der VerÜbung eines groben Unfugsdurch Ausnahme des inkriminirten Artikels in sein Blattschuldig gemacht hat, und es ist demzufolge Freisprechungerfolgt."Es ist von symptomatischer Bedeutung, daß doch nocheinzelne bescheidene Richter den Muth haben, die Krücke derPräjudizien höherer Richter bei Seite zu legen, und ihreEntscheidungen nach Maßgabe der eigenen juristischen undwissenschaftlichen Erkenntniß zu fällen. Der„Grobe-Unsugs"-Paragraph hat in seiner Anwendung geradezu dasRechtsbewußtsein ruiuirt.„Was man sonst mcht bestrasenkann, sieht man als groben Unfug an", ist ein gang undgäbes Sprichwort geworden. Die Strafen des Paragraphensind ja nur die geringen wegen Uebertretung; aber ent-würdigend ist die Anwendung dieses gegen Straßenjungen-Exzesse gerichteten und viele Jahre hindurch unbestrittennur gegen solche angewandten und für anwendbar erklärtenParagraphen auf Meinungsäußerungen der Presse. Mögeder Hirschberger Amtsrichter Nachfolger finden auch ansanderen Gebieten der Rechtssprechung! Wir wünschen es— aber unser Glaube ist schwach.—den kahlen Bäumen schweben, krächzen ihr unfreundlichGrablied.—lieber die Stoppelfelder sucht Fö's braunes Nößlcinseinen Weg, dem Weserberg zu. F<5 reitet sehr langsamund blickt unverwandt gerade aus.Jetzt ist's, als schlössen sich die Nebelwände hinter ihr— spurlos verschwunden.—Ein zweiter Wagen fährt auf der Chaussee, demLandauer entgegen. Er fährt sehr schnell und jetzt hält ermit plötzlichem Ruck. Hastig wird die Thür aufgeworfen,ein großer Mann springt heraus.Der Laudauer rollt vorüber. Therese biegt sich weitaus dem Fenster hinaus:„Gunther, Günther Norberg!" ruft sie flehend.Er aber wendet sein finsteres Gesicht ab; auch erschlägt den Weg über die Stoppelfelder ein, und hinterihm schließen sich die Nebelwände wie hinter der einsamenReiterin.—Da wirft sich Therese zurück in die Polster, Zornes-thränen rinnen schwer aus den schillernden Augen.— Vorbei,vorbei!Ein grelles, eintöniges Lachen dringt über die blassenLippen— über sich, über Günther, über die ganze Welt!—Felicitas Rehling, aus dem Rücken ihres geduldigenPferdchens, hält unter blätterlosen Buchen, zählt die glän-zenden Thräuentropfen, die an den dürren Aesten hängen,und giebt sich jdie größte Mühe nachzudenken. Und jedesMal, wenn sie bis zu dem Schlußsatz gckomnien ist„WennElla auf ihrem Recht besteht, dann ist Alles aus" giebt ihrrebellisches Herz einen heftigen Schlag, und dann weiß sienichts niehr von dem, was sie sich vorher so schön selbergepredigt, und sie muß wieder ganz von vorn anfangen.Schließlich gipfelt das Resultat ihres angestrengten Nach-denkens in ihrem kleinen, unvernünftigem Kopfe in demeinen Satz:„Sollen denn zwei menschliche Körper, solange bis sie in ihr Nichts zerfallen, ohne Seelen einher-wandeln, weil eine herzlose Welt"--Das Uebrige verliert sich in einem unverständlichenAufschluchzen--- und dann wirst sie sich heftig vomVolikisthe MeXrevstckk.B e r lin, den 22. Dezember.Die Flucht vor dem patriarchalischem Regimentder preußischen Junker im Osten nimmt zu. So lassen sichbereits die Pfälzer Grundbesitzer Arbeiter aus Ostpreußenkommen, weil dieselben„billiger" sind und mehr leisten alsdie„verwöhnten" Eingeborenen. Man kann schon darausschließen, wie furchtbar kümmerlich die Lage der Arbeiterunter den ostpreußischen Großgrundbesitzern ist, und daß esnicht die Lockung der Vergnügungen in den großen Städtenist, welche sie ihrer Heimath den Rücken kehren läßt.—Die Fabrikanten beeilen sich überall, ihre Arbeits-ordnungen noch vor dem l.tzApril 1392 einzuführen, umder gesetzlichen Bestimmung zu entgehen, sie den Arbeiternihrer Betriebe oder einem Arbeiterausschuß zur Begut-achtung vorlegen zu müssen. Bei der Abhängigkeit derArbeiter, die jeden Augenblick entlassen iverden können,hat ein Arbeiterausschuß gewiß nichts Gefährliches für dieFabrikherren, aber ihr Hochmuth bäumt sich dagegen, auchnur ein Gutachten von Arbeitern anzuhören.—Der vorige Kanzler lehnt die Verantwortlich-keit für das unter seinem Regiment erlassene Alters- undJnvaliditäts-Versichernngsgeset; ab. Dabei hätte esnur eines Wörtchens von ihm bedurft, und das Gesetz wäreim Reichstage durchgefallen. Es ist doch eine jämmerlicheAusrede, zu behaupten, er habe als Reichskanzler nichts zNsagen gehabt, eine Ausrede, die noch obendrein einengrößeren Makel auf ihn wirft, als es das schlechteste Gesetzthun würde, da er sich mit ihr als den Menschen hinstellt,der die unwürdigsten Verhältnisse erträgt, wenn er sich nuran seinen Posten anklammern kann. Sein Abschied mußteihm, nachdem er die deutlichsten Winke mit dem Zaunpfahlnicht verstanden, gradezu aufgezwungen werden.—In den Nürnberger„Freisinnigen" hat der Ex-Eiserne Bundesgenossen gefunden. Auch sie kämpfen gegendas Alters- und Invalidenversicherung?«Gesetz. Nicht etwa, weil dasselbe den Arbeitern zu wenigbietet, sondern weil es die Unternehmer belästigt. Siewollen es demnach nicht verbessert, sondern überhaupt a b-geschafft haben. Bei der letzten Reichstags- Wahl imBayreuther Kreise war jenes Gesetz ihr wesentlichste?Agitationsmittel, trotzdem erlitten sie eine vernichtend«Niederlage. Zu ihrer Hetze gegen das Gesetz bemerkt nundie sozialdemokratische„Fränkische Tagespost" sehr praktisch,nachdem sie vorausgeschickt, daß die sozialdemokratischeFraktion e i n st i m m i g gegen oas Gesetz votirte, weil estrotz seines anertennenswertheii Gruiidgedanteus in der Ausführung Mängel über Mängel ausweist:„Der„Freisinn" weiß, daß es der Sozialdemokratie nachLage der Bechältniffe gar nicht einsallen rann, jetzt in eineAgitation für Aushebung des Gesetzes mit einzutreten. Unddies giebt eine wunderschöne Gelegenheit, sie zu denunziren,daß sie d o ch an demselben schuld sei, denn sonst würde sie jamit für die Beseitigung desselben arbeiten.Wir sagen uns aber: Das Gesetz ist da. Sein Grund-prinzrp ist gut. Ausgehoben wird es auch trotzstürmischster Agitation nicht. Verwenden wir also unser«Kraft lieber dazu, für die Umgestaltung, für die V e r b e s s e-r u n g des Gesetzes zu wirken. Wir haben seiner Zeit gerügt,daß das Reich, welches den gesammten arbeitenden Klassen— wozu wir selbstredend nicht bloS die Lohnarbeiter, sonderninsbesondere Kleinbürger und Kleinbauern rechnen— alljährlichhunderte von Millionen in Gestalt indirekterSteuern abnimmt, als solches viel zu wenig an Beitragleistet. Hundert Millionen oder auch noch mehr jährlich fürMilitärzwecke weniger auszugeben und sür die AllerS-Versorgung zu verwenden— das wäre nach unserer MeinungAusgabe des Reichs. Dadurch könnten die Lasten der an-deren Beitragszahler, der„kleinen Leute", vermindertwerden.Daß die Renten erheblich höher sein müßten, wurde gleich-falls durch uns von Anfang an betont. Eine höhere Renteund- eine kürzere Wartezeit würden aber eine Menge Leutegünstiger für das Gesey stimmen. Sodann aber müßt«dasselbe unbedingt seinen Wirkungskreis weitererstrecken, und zwar, wie wir ebenfalls bei der Berathungschon fordertest, gerade auf diejenigen bürgerlichen Kreise,welche jetzt in der That Ursache zu großer Unzufriedenheithaben: auf die kleinen Handwerker, Bauern-c.,welche jahraus jahrein für ihre Leute zahlen müssen, aberselbst nich ts bekommen, wenn sie alt und abgerackert undarbeilsunfähig geworden sind.Pferde in Günther Norberg's Arme hinein, und streicheltseine bärtigen Wangen, und küßt die lieben Augen undweint und lacht in einem Athcm und sagt immernur:„O Du, o Du!" Und Günther meint, sie hat ihmtausenderlei schöne, geistreiche, rührende Geschichten erzählt.Dann nimmt er sie in seine starken Arme, trägt sie überfeuchtes Buchenlaub zu jenem Baumstamm hin, und sieruht auf seinen Knien, und er drückt zärtlich daS blondeKöpfchen gegen seine breite Brust, und das Pferdchen gucktverständnißiunig aus den sanften Augen die beiden glück-lichcn, thörichten Menschenkinder an. Und dann, wie er siefest und sicher im Arm hält, spricht Günther über sie hin-weg in den Nebel hinein und beginnt merkwürdiger Weiseda, wo Fe vorhin aufgehört hat:„Sollen wir Zwei fortan ohne Seelen einherwandeln,bis unsere Körper in Nichts zerfallen, weil ein unseligerJrrthum sich nicht ungeschehen machen läßt? Weil einrasendes Weib ans ihrem vermeintlichen Rechte besteht?—„Was denkst Du, Fe, sollen wir in diesem Kampfunterliegen? Oder sollen wir todesmuthig, die ganze Weltverachtend, unser Glück in die Fremde flüchten?"„So weigert sich Ella"-- flüstert Fe.„Still, still, mein Liebling," unterbricht sie Günther,„höre mich weiter. Sieh, Fe, es ist nicht nur, daß ich Dichliebe— ah. Du ahnst nicht, wie heiß— und daß ich Dich-mein süßes Weib, ganz mein Eigen nennen möchte— Nein,Fe, ich habe Dich nöthig, ich brauche Dich-- Sieh,Kind, ich fühle es, noch könnte ich schaffen, noch könnte ichetwas leisten, weiß ich Dich an meiner Seite, meinePsyche, meine Seele! Aver fern von Dir, wie kann ich dadenken, arbeiten, wenn ich keine Herzensruhe, sondernimmer nur Sehnsucht, niemals Frieoe, empfinde? MeinGlück, meine Zukunft, mein Küustterruhm, ruht in DeinerHand— bedenke Du das, meine Fe, ehe Du mir ant-wortest!"(Fortsetzung folgt.)