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welche seit einer Reihe von Jahren einen lebhaften Streit zwischen Theoretikern und praktischen Juristen entfacht hat, über welche aber die Akten als geschlossen immer noch nicht angesehen werden können zu der Frage: ob und in wieweit durch die Presse überhaupt grober Unfug verübt werden könne. Wahrend eine Anzahl der in dieser Frage letztinstanzlichen Gerichtshöfe, so ms- besondere das Kammergericht und in neuerer Zeit gelegent- lich auch das Reichsgericht in wiederholten Entscheidungen den Grundsatz aufgestellt und verthcidigt haben, daß eine Ver- Übung groben Unfugs durch die Presse sehr wohl möglich sei. verhalt sich eine größere Anzahl der Rechtslehrer diesen: Grund- satze gegenüber durchaus ablehnend. So namentlich Berner, v. Liszt  , H. Meyer und von Bar. In Uebereinstimmung damit verneint auch Frank in drei die genannte Materie ausführlich behandelnden Aufsätzen die von den obersten Gerichtshöfen be- jahte Frage. Um sich nach der einen oder anderen Richtung hin zu entscheiden, wird man zweckmäßig sich zunächst die andere Frage vorlegen müssen: was ist untergrobem Unfug" über- Haupt zu verstehen? Die Urheberkcit des Begriffes an sich, der schließlich im weitesten Sinne jede störende und strafwürdige Einwirkung auf die Rechts- und Interessensphäre des Neben- menschen umfaßt und zu dessen Festlegung daher der gemeine Sprachgebrauch wie bei anderen ähnlich unbestimmten Aus- drücken mit Zuverlässigkeit sich nicht vcrwerthen läßt, erheischt, daß aus dem Wege anderweiter Interpretation ihm gewisse Grenzen bestimmt werden. Andernfalls liegt, wie auch das Reichsgericht Entsch. Band 19. Seite 296 nicht verkennt, die Gefahr nahe, daß vermöge der ihm eigenen Elastizität der Unfugsparagraph überall zur Aushilfe herangezogen wird, wo nach subjektiver Ansichteine mit der öffentlichen Ordnung nicht verträgliche Erscheinung in irgend«inen Kausalzusammenhang mit menschlicher Thätigkeit gebracht werden kann, ohne daß ein spezieller Thatbestand einer strafbaren Handlung sich ton- struircn läßt." Daß der Gesetzgeber bei der Slatuirung des gedachten Paragraphen an diese letzte Möglichkeit nicht ge- dacht hat, wird kaum jemand bestreiien wollen, indessen ist da- mit für die Begriffsbestimmung selbst etwas Positives noch nicht festgestellt. Um nun aber dennoch zu einer positiven Feststellung dessen zu gelangen, was der Gesetzgeber mit dem undestimmten Ausdruck:grober Unfug" hat unter Strafe stellen wollen, so ist ein Rückgriff auf die Elitstehungsgeschichte des Unfugsparagraphen jedenfalls nicht unangebracht, so heftig auch von mancher Seite gegen eine Ueberschätzung der artiger Materialien geeifert wird. Berner, Frank und v. Bar haben dies in ausgiebiger Weise gethan. Als derehr- würdige Urahn" des groben Unfugs wie Berner sich aus- drückt und des unter derselben Ziffer des§ 361 des Strafgesetzbuches, aber an erster Reihe unter Strafe ge- stellten ruhestörenden Lärmes ist der§ 183. II. 20. All­gemeinen Landrcchts, das sogenannteBubengesetz" anzusehen, welches ergänzt und erläutert durch dieTumultordnung" vom 17. August 183V, zunächst vlit einigen redaktionellen Aenderungen in das preußische Strafgesetzbuch von I6SI und von dort unverändert in das Reichs-Slrafgesetzbuch hinübergekommen ist. Daraus folgt, daß derselbe gesey- geberische Gedanke, welcher vor 100 Jahren dasBubengesetz" zur Abwehr gegenmuthwillige Buben", welche auf den Straßen oder sonstUnruhe erregten oder grobe Unsittlich- leiten verübten" hervorbrachte auch in letzter Linie maß- gebend und grundlegend war für die Einführung des Unfug- Paragraphen m das Reichs- Strafgesetzbuch. Letzterer.ist dem- nach, wie auch das Reichsgericht nicht umhin kann, anzu- erkennen,(Entsch.-Bd. 19, S. 297) wesentlich dazu de- stimmt,die polizeiliche Ordnung, die äußere Ruhe und den sittlichen Anstand auf den öffentlichen Straßen und Plätzen zu schützen", und man wird darnach nicht fehlgehen, wenn man als die eigenste Willensmeinung des Gesetzgebers es ansieht, daß er mit den Bestimmungen des§ 360, Nr. 11 des Straf- gesetzbuchs lediglich diejenigen bubenhasten Ruhe- und Friedens- störer treffen wollte, welche durch irgendwelche äußere Hand- lungen das Publikum in seiner Allgemeinheit zu stören und zu belästigen geneigt sind. Einen Unterschied macht der ß 360, Nr. 11 des Strafgesetzbuches zwischenruhestörendem Lärm" undgrobem Unfug" nur derart, daß wegen ruheslörenden Lärmes diejenigenBuben" bestraft werden sollen, welche durch lästige Eindrücke auf die Gehörsnerven die Mit­menschen behelligen, während die zweite, mehr all- gemeine Strafbestimmung alle anderen Individuen treffen soll, welche auf die Sinne oder das Gefühl des Publikums in irgend einer anderen Weise störend einwirken. Voraussetzung in allen beiden Fällen ist jedoch, daß eine unmittelbare Einwirkung stattfindet.(Entsch.- Bd. 19, S. 29V.) Verlangt man, wie v. Bar, v. Liszt  , Meyer und Frank, daß die als grober Unfug zu bestrafende Handlung uninittilbar physisch lästig fall«, so folgt von selbst, daß die Berübung groben Unfugs durch einen Zeitungsartikel undenk- bar ist, dennein beschriebenes oder bedrucktes Blatt Papier  kann als solches nicht abstoßend wirken."(Vergl. Entscheid.- Blatt 19, Seite 296.) Indessen wird man der entgegengesetzten Meinung ohne weiteres konzedicen können, daß auch eine physisch(durch Angst- oder Schreckenerregung) belästigende Günther, ich steige aus, fahre zurück nach Werdern. Soll ich F6 das dumme Zeug da geben?" Günther nickte nur: komme bald nach.* Frau Rehling geht in ihrem Zimmer auf und ab und redet mit sich selber: Unleidliche Person, diese Frau Dimmchen. Bin froh, daß sie fort ist. Was sie nur mit ihren albernen Andeutungen will? Günther und Ella und Scheidung? st denn meine Nichte nicht ganz richtig im Oberstübchen? as gäbe ja einen hübschen Skandal ab. Und was will sie mit Fe? Wohl gar nein, das wäre zu toll! Diese albernen Klatschbasen! Ach was die Person gefällt mir übrigens gar nicht mit ihren bösen Augen. Dummes Zeug. Will'mal die Kinder fragen, was sie von der Geschichte wissen." Auf der Chaussee, welche nach Höxtheim führt, rollt ein eleganter, neuer Landauer, und in den weichen Polstern ruht Frau Therese Dimmchen geb. Crone, und hat die schlanken Füße fest gegen den leeren Sitz gestemmt. Jetzt, wo sie allein ist, braucht sie keine strahlende, lächelnde Maske mehr: Die Mundwinkel sinken schlaff herab und die glatte Stirn legt sich in Falten sie ist alt geworden in den letzten Wochen, die schöne Therese! Auch sie spricht mit sich selber: Pah er hat es ja nicht besser gewollt," murmelte sie,und sie-- Ich hasse dies schöne, junge Geschöpf, welches sich herausnimmt, ihn zu lieben Ah, sie sollen es büßen! Beide! Und Du, Therese? Du hast ja Alles, was Du brauchst nur" höhnisch zieht sie die schmale Oberlippe in oie Höhenur Liebe nicht. Liebe? Therese, was würde Doktor Wirthelbier sagen? Ah, diese Spinne elendes Geschöpf!" Es wird Zeit, Sie fallen zu lasten, mein Herr!"-- Ist das ein Nebel heute! Man kann ja kaum die Hand vor Augen sehen. Naß tropft von den Bäumen herunter, gespenstisch recken sie die schwarzen Zweige in den Nebel hinein. Tie Erde liegt im Sterben, und die Krähen, die über! Handlung als grober Unfug wird angesehen'werden können (unbegründeter Fcuerlärm), ohne deshalb durch die Frage, ob durch die Presse als solche ein grober Unfug begangen werden könne wie das Reichsgericht a. a. O. folgert bejahen zu müffen. Denn eine unmittelbar störende Wirkung wie sie von allen Seilen zur Begriffsbestimmung des Unfugs er- fordert wird liegt richtiger Ansicht auch dann nicht vor, wenn eine zwar an sich die Ruhe und Ordnung gefährdende Aeußerung in der Presse niedergelegt wird, und zwar darum nicht, weil in einem solchen Falle seitens des Publikums, welches bei dem groben Unfug dem Begriff nach sonst lediglich eine passive Rolle spielt, ein aktives Thun  (das Lesen u. f. w.) hinzutreten muß, um das Mißbehagen hervorzurufen, und deshalb ist auch hier der Thatbestand des groben Unfugs ausgeschlossen(vergl. für die zuletzt entwickelte Ansicht Ols- hausen a. a. O. S.   1401 zu e. 8. a. E. Dagegen Mevcs in Goltdanim. Archiv, Bd. 37, S. 198. Anm. zu a.) Es mag sein, daß die ausgedehntere Interpretation des Unfugs- Begriffes, welche die obersten Gerichtshöfe ihren oben an- gezogenen Entscheidungen zu Grunde gelegt haben und wonach untergroben Unfug" alle diejenigen, den äußern Anstand der öffentlichen Ordnung uninittelbar verletzenden Ungebührlich- leiten, durch welche das Publikum gefährdet oder belästigt und solchergestalt der öffentliche Frieden gefährdet wird, auch diejenigen der Presse zu subsumircn sind, von dem prak- tischen Bedürfniß diktirt worden ist, welches sich sträubt, als strafwürdig erkannte Ausschreitungen der Presse, denen auf andere Art nicht beizukommen ist, straflos hingehen zu lassen. Allein, so sehr es wünschenswerth erscheint, daß baldmöglichst auf gesetzgeberischem Wege ähnlich wie in Ungarn  (siehe Frank bei Golldammer, Band 33, S. 419) diesem Uebelstande abgeholfen wird, so wenig kann nach Lage der derzeitigen Gesetzgebung dieser Unistand allein dafür entscheidend sein, um einem Strafgesetz mit dem Bewußtsein, daß ursprünglich derartige Fälle nicht davon betroffen werden sollten, eine weitergehende Aus- legnng zu geben. Wenn man aber selbst die Möglichkeit der Berübung groben Unfugs durch die Presse zugeben will, so dürfte dennoch im vorliegenden Falle kaum eine Ver- urtheilung erfolgen können. Daß der Inhalt des inkriminirten Artikels an sich geeignet war, eine Beunruhigung des Publikums hervorzurufen, etwas Mehreres, insbesondere, daß eine Beunruhigung wirklich stattgefunden hat, wird nicht verlangt (Entsch.-Bd. 1, S. 400. Bd. S. S. 299 U. f. f.) und hat auch nicht sestgestellt werden können, mag zugegeben werden. Indessen ist auch nach der reichsgerichtlichen Auffassung nicht jede beunruhigende Zeitungsnachricht schlechthin geeignet, um den Thatbestand des groben Unfugs gegenüber dem verant- wörtlichen Redakteur zur Anwendung kommen zu lassen; viel- mehr wird dann wenigstens inimer noch der Nachweis zu führen sein, daß diese Nachricht, wie das Reichsgericht sich ausdrückt, frivoler Weise erfunden war(Entsch. S. 296) ein Nachweis, der im vorliegenden Falle in keiner Weise erbracht ist und auch schwerlich wird erbracht werden könne», da auf der einen Scite der Angeklagte von der Wahr- heit seiner Mittheilung ebenso wie von der Glaubwürdigkeit seiner Quelle überzeugt zu sein vorgiebt und aus der anderen Seit« soviel wenigstens auch aus anderen glaubwllr- digen Stachrichten feststeht, daß Kaiser Alexander menschenscheu ist und stelleniveise wohl auch an Melancholie leidet. Die daraus entstehenden Be- denlen wird man aber nicht schlechthin mit der Begründung zurückweisen können, daß man von jedem Menschen, ine- besondere aber von einem Regenten bis zum Beweise des Gegen- theiles anzunehmen berechtigt ist, daß er deS Gebrauchs seiner Geisteskräfte vollständig mächtig sei. Ans diesen mehrfachen Gründen hat der Gerichtshof thatsächlich festgestellt, in Ueber­einstimmung mit der Bertheidianng nicht ansehen zu können: daß der Angeklagte sich der VerÜbung eines groben Unfugs durch Ausnahme des inkriminirten Artikels in sein Blatt schuldig gemacht hat, und es ist demzufolge Freisprechung erfolgt." Es ist von symptomatischer Bedeutung, daß doch noch einzelne bescheidene Richter den Muth haben, die Krücke der Präjudizien höherer Richter bei Seite zu legen, und ihre Entscheidungen nach Maßgabe der eigenen juristischen und wissenschaftlichen Erkenntniß zu fällen. DerGrobe- Unsugs"-Paragraph hat in seiner Anwendung geradezu das Rechtsbewußtsein ruiuirt.Was man sonst mcht bestrasen kann, sieht man als groben Unfug an", ist ein gang und gäbes Sprichwort geworden. Die Strafen des Paragraphen sind ja nur die geringen wegen Uebertretung; aber ent- würdigend ist die Anwendung dieses gegen Straßenjungen- Exzesse gerichteten und viele Jahre hindurch unbestritten nur gegen solche angewandten und für anwendbar erklärten Paragraphen auf Meinungsäußerungen der Presse. Möge der Hirschberger Amtsrichter Nachfolger finden auch ans anderen Gebieten der Rechtssprechung! Wir wünschen es aber unser Glaube ist schwach. den kahlen Bäumen schweben, krächzen ihr unfreundlich Grablied. lieber die Stoppelfelder sucht's braunes Nößlcin seinen Weg, dem Weserberg   zu. F<5 reitet sehr langsam und blickt unverwandt gerade aus. Jetzt ist's, als schlössen sich die Nebelwände hinter ihr spurlos verschwunden. Ein zweiter Wagen fährt auf der Chaussee, dem Landauer entgegen. Er fährt sehr schnell und jetzt hält er mit plötzlichem Ruck. Hastig wird die Thür aufgeworfen, ein großer Mann springt heraus. Der Laudauer rollt vorüber. Therese biegt sich weit aus dem Fenster hinaus: Gunther, Günther Norberg!" ruft sie flehend. Er aber wendet sein finsteres Gesicht ab; auch er schlägt den Weg über die Stoppelfelder ein, und hinter ihm schließen sich die Nebelwände wie hinter der einsamen Reiterin. Da wirft sich Therese zurück in die Polster, Zornes- thränen rinnen schwer aus den schillernden Augen. Vorbei, vorbei! Ein grelles, eintöniges Lachen dringt über die blassen Lippen über sich, über Günther, über die ganze Welt! Felicitas Rehling, aus dem Rücken ihres geduldigen Pferdchens, hält unter blätterlosen Buchen, zählt die glän- zenden Thräuentropfen, die an den dürren Aesten hängen, und giebt sich jdie größte Mühe nachzudenken. Und jedes Mal, wenn sie bis zu dem Schlußsatz gckomnien istWenn Ella auf ihrem Recht besteht, dann ist Alles aus" giebt ihr rebellisches Herz einen heftigen Schlag, und dann weiß sie nichts niehr von dem, was sie sich vorher so schön selber gepredigt, und sie muß wieder ganz von vorn anfangen. Schließlich gipfelt das Resultat ihres angestrengten Nach- denkens in ihrem kleinen, unvernünftigem Kopfe in dem einen Satz:Sollen denn zwei menschliche Körper, so lange bis sie in ihr Nichts zerfallen, ohne Seelen einher- wandeln, weil eine herzlose Welt"-- Das Uebrige verliert sich in einem unverständlichen Aufschluchzen--- und dann wirst sie sich heftig vom Volikisthe MeXrevstckk. B e r lin, den 22. Dezember. Die Flucht vor dem patriarchalischem Regiment der preußischen Junker im Osten nimmt zu. So lassen sich bereits die Pfälzer   Grundbesitzer Arbeiter aus Ostpreußen  kommen, weil dieselbenbilliger" sind und mehr leisten als dieverwöhnten" Eingeborenen. Man kann schon daraus schließen, wie furchtbar kümmerlich die Lage der Arbeiter unter den ostpreußischen Großgrundbesitzern ist, und daß es nicht die Lockung der Vergnügungen in den großen Städten ist, welche sie ihrer Heimath den Rücken kehren läßt. Die Fabrikanten beeilen sich überall, ihre Arbeits- ordnungen noch vor dem l.tzApril 1392 einzuführen, um der gesetzlichen Bestimmung zu entgehen, sie den Arbeitern ihrer Betriebe oder einem Arbeiterausschuß zur Begut- achtung vorlegen zu müssen. Bei der Abhängigkeit der Arbeiter, die jeden Augenblick entlassen iverden können, hat ein Arbeiterausschuß gewiß nichts Gefährliches für die Fabrikherren, aber ihr Hochmuth bäumt sich dagegen, auch nur ein Gutachten von Arbeitern anzuhören. Der vorige Kanzler lehnt die Verantwortlich- keit für das unter seinem Regiment erlassene Alters- und Jnvaliditäts-Versichernngsgeset; ab. Dabei hätte es nur eines Wörtchens von ihm bedurft, und das Gesetz wäre im Reichstage durchgefallen. Es ist doch eine jämmerliche Ausrede, zu behaupten, er habe als Reichskanzler nichts zN sagen gehabt, eine Ausrede, die noch obendrein einen größeren Makel auf ihn wirft, als es das schlechteste Gesetz thun würde, da er sich mit ihr als den Menschen hinstellt, der die unwürdigsten Verhältnisse erträgt, wenn er sich nur an seinen Posten anklammern kann. Sein Abschied mußte ihm, nachdem er die deutlichsten Winke mit dem Zaunpfahl nicht verstanden, gradezu aufgezwungen werden. In den NürnbergerFreisinnigen" hat der Ex- Eiserne Bundesgenossen gefunden. Auch sie kämpfen gegen das Alters- und Invalidenversicherung?« Gesetz. Nicht etwa, weil dasselbe den Arbeitern zu wenig bietet, sondern weil es die Unternehmer belästigt. Sie wollen es demnach nicht verbessert, sondern überhaupt a b- geschafft haben. Bei der letzten Reichstags- Wahl im Bayreuther   Kreise war jenes Gesetz ihr wesentlichste? Agitationsmittel, trotzdem erlitten sie eine vernichtend« Niederlage. Zu ihrer Hetze gegen das Gesetz bemerkt nun die sozialdemokratischeFränkische Tagespost" sehr praktisch, nachdem sie vorausgeschickt, daß die sozialdemokratische Fraktion e i n st i m m i g gegen oas Gesetz votirte, weil es trotz seines anertennenswertheii Gruiidgedanteus in der Aus­führung Mängel über Mängel ausweist: DerFreisinn" weiß, daß es der Sozialdemokratie nach Lage der Bechältniffe gar nicht einsallen rann, jetzt in eine Agitation für Aushebung des Gesetzes mit einzutreten. Und dies giebt eine wunderschöne Gelegenheit, sie zu denunziren, daß sie d o ch an demselben schuld sei, denn sonst würde sie ja mit für die Beseitigung desselben arbeiten. Wir sagen uns aber: Das Gesetz ist da. Sein Grund- prinzrp ist gut. Ausgehoben wird es auch trotz stürmischster Agitation nicht. Verwenden wir also unser« Kraft lieber dazu, für die Umgestaltung, für die V e r b e s s e- r u n g des Gesetzes zu wirken. Wir haben seiner Zeit gerügt, daß das Reich, welches den gesammten arbeitenden Klassen wozu wir selbstredend nicht bloS die Lohnarbeiter, sondern insbesondere Kleinbürger und Kleinbauern rechnen alljährlich hunderte von Millionen in Gestalt indirekter Steuern abnimmt, als solches viel zu wenig an Beitrag leistet. Hundert Millionen oder auch noch mehr jährlich für Militärzwecke weniger auszugeben und sür die AllerS- Versorgung zu verwenden das wäre nach unserer Meinung Ausgabe des Reichs. Dadurch könnten die Lasten der an- deren Beitragszahler, derkleinen Leute", vermindert werden. Daß die Renten erheblich höher sein müßten, wurde gleich- falls durch uns von Anfang an betont. Eine höhere Rente und- eine kürzere Wartezeit würden aber eine Menge Leute günstiger für das Gesey stimmen. Sodann aber müßt« dasselbe unbedingt seinen Wirkungskreis weiter erstrecken, und zwar, wie wir ebenfalls bei der Berathung schon fordertest, gerade auf diejenigen bürgerlichen Kreise, welche jetzt in der That Ursache zu großer Unzufriedenheit haben: auf die kleinen Handwerker, Bauern-c., welche jahraus jahrein für ihre Leute zahlen müssen, aber selbst nich ts bekommen, wenn sie alt und abgerackert und arbeilsunfähig geworden sind. Pferde in Günther Norberg's Arme hinein, und streichelt seine bärtigen Wangen, und küßt die lieben Augen und weint und lacht in einem Athcm und sagt immer nur:O Du, o Du!" Und Günther meint, sie hat ihm tausenderlei schöne, geistreiche, rührende Geschichten erzählt. Dann nimmt er sie in seine starken Arme, trägt sie über feuchtes Buchenlaub zu jenem Baumstamm hin, und sie ruht auf seinen Knien, und er drückt zärtlich daS blonde Köpfchen gegen seine breite Brust, und das Pferdchen guckt verständnißiunig aus den sanften Augen die beiden glück- lichcn, thörichten Menschenkinder an. Und dann, wie er sie fest und sicher im Arm hält, spricht Günther über sie hin- weg in den Nebel hinein und beginnt merkwürdiger Weise da, wo Fe vorhin aufgehört hat: Sollen wir Zwei fortan ohne Seelen einherwandeln, bis unsere Körper in Nichts zerfallen, weil ein unseliger Jrrthum sich nicht ungeschehen machen läßt? Weil ein rasendes Weib ans ihrem vermeintlichen Rechte besteht? Was denkst Du, Fe, sollen wir in diesem Kampf unterliegen? Oder sollen wir todesmuthig, die ganze Welt verachtend, unser Glück in die Fremde flüchten?" So weigert sich Ella"-- flüstert Fe. Still, still, mein Liebling," unterbricht sie Günther, höre mich weiter. Sieh, Fe, es ist nicht nur, daß ich Dich liebe ah. Du ahnst nicht, wie heiß und daß ich Dich- mein süßes Weib, ganz mein Eigen nennen möchte Nein, Fe, ich habe Dich nöthig, ich brauche Dich-- Sieh, Kind, ich fühle es, noch könnte ich schaffen, noch könnte ich etwas leisten, weiß ich Dich an meiner Seite, meine Psyche, meine Seele! Aver fern von Dir, wie kann ich da denken, arbeiten, wenn ich keine Herzensruhe, sondern immer nur Sehnsucht, niemals Frieoe, empfinde? Mein Glück, meine Zukunft, mein Küustterruhm, ruht in Deiner Hand bedenke Du das, meine Fe, ehe Du mir ant- wortest!" (Fortsetzung folgt.)