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B
Vorwärts
Berliner Volksblatt.
17. Jahrg.
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Redaktion: SW. 19, Beuth- Straße 2.
Zum Kommunal- Wahlrecht.
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Mittwoch, den 18. April 1900.
Expedition: SW. 19, Beuth- Straße 3.
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Politische Nebericht.
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Um die Wirkung der Rheinbabenschen Vorschläge zu prüfen, dazu fehlt es bisher noch an den genügenden Eine der ersten Vorlagen, mit der sich das Abgeordneten- statischen Unterlagen. Die preußische Regierung hat mit Berlin , den 17. April. haus nach den Ferien in zweiter Lesung zu beschäftigen hat, Attentaten auf die Arbeiterklasse und andren fulturFreifinnige Wahlrechtsganner. ist der Gesetzentwurf betr. die Bildung der Wählerabteilungen feindlichen Plänen so viel zu thun, daß sie noch nicht Wie weit die politische Verkommenheit des Freisinns gediehen bei den Gemeindewahlen. Wir sind im Gegensatz zu der dazu gekommen ist, dem Landtag eine allen Anforderungen ist, dafür gaben die Gothaer Fortschrittler ein aufklärendes Beispiel Klerikalen und der nationalliberalen Presse, für die sich diese genügende Statistik zu unterbreiten. Vorläufig sind wir dar in einem programmwidrigen Alt der Niedertracht geliefert, wie man Vorlage zu einem Bankapfel gestaltet hat, weit entfernt davon, auf angewiesen, uns mit den dürftigen Mitteilungen abzu- ihn auch bei stärkstem Mißtrauen nicht hätte für möglich halten ihr eine zu große Bedeutung beizumessen; wir hüten uns finden, die die Regierung auf Grund der Wahllisten aus dem sollen. aber auch, sie zu unterschätzen. Unsere principielle Haltung ist Vorjahre veröffentlicht hat. Die Ermittelungen beziehen sich In dem Programm der Freisinnigen Volkspartei heißt es in den flar. Wir sind Gegner jeder Wahlreform", die nicht das auf 43 Gemeinden mit mehr als 10 000 Einwohnern. Es tonstitutionellen Forderungen:„ Erhaltung des geheimen, allgeallgemeine gleiche, direkte und geheime Wahlrecht bringt. ergiebt sich daraus, daß Herr v. Rheinbaben sich in meinen, gleichen und direkten Wahlrechts für den Reichstag , AusUnser Antrag in der Berliner Stadtverordneten- Versammlung einem rrtum befindet, wenn er glaubt, die dehnung desselben auf die Landtagswahlen der Einzelwird Gelegenheit bieten, diese unsre Anschauung zu begründen. Socialdemokratie so ohne weiteres aus den Staaten, Sicherung der Wahlfreiheit." Selbst hinsichtlich des Indessen, nachdem der Minister des Innern in seiner Stadtparlamenten entfernen zu können. Nach Kommunal Wahlrechts, bei dem die kapitalistische Anschauung Rede vom 23. Februar es als eine Pflicht der Regierung dem reinen Durchschnittsprincip würden nämlich fast überall auch den Freisinnigen mit dem demokratischen Princip durchgeht, bezeichnet hat, dem Streben der Socialdemokratie, in die zweite Wahlabteilung größere Bruchteile der Be- wird wenigstens gefordert, daß keine öffentliche Stimmfich allmählich der Kommunalvertretungen zu bemächtigen, bölferung einrüden, als im Jahre 1891 dort vorhanden abgabe erfolgen soll. Nicht genug, daß die Freifinnigen aber entgegenzutreten, muß es auch unsre Aufgabe sein, zu prüfen, waren, d. h. die Zahl der Wähler dritter Klasse würde geringer, gar nichts geleistet haben, um eine Verbesserung der Landtags- und ob durch die neue Flickvorlage diesem Streben der Social- ihr Einfluß also größer werden. So würden 3. B. in Berlin Kommunal- Wahlgefeße zu bewirken, sie haben sich im liberalen Musterland demokratie Abbruch gethan wird oder nicht. 16,76 Taufendteile statt 11,42, in Stöln 14,60 statt 11,57, in Sachsen- Koburg- Gotha sogar nicht gescheut, durch einen perfidenTaschenWelches sind die Mittel, mit denen Frhr. v. Rheinbaben Königsberg i. Pr. 17,10 statt 9,67, in der zweiten Wahl- biebstreich das bestehende geheime Wahlrecht in ein öffentliches umdie Vertreter der Arbeit aus den Stadtparlamenten hinaus abteilung zu wählen haben. In manchen Gemeinden würde die zufälschen, indem sie eine alte nebensächliche Bestimmung des Wahlzutreiben hofft? Im Gegensatz zu seinem Vorgänger, der sich Verstärkung der zweiten Wahlabteilung noch viel umfangreicher gefeßzes tückisch mißbrauchten, die dazu bestimmt war, nicht des lediglich darauf beschränkte, diejenigen Wähler, deren für die sein und in Wiesbaden von 13,56 auf 26,60, in Eschweiler Schreibens tundigen Personen die Ausübung des Wahlrechts zu Bildung der Wählerabteilungen maßgebender Steuerbetrag den von 11,42 auf 21,53, in Hörde von 9,67 auf 20,16, ermöglichen. im Durchschnitt auf einen Wähler in der Gemeinde entfallenden in Essen gar von 4,99 auf 15,98 Tausendteile Ueber den Fall freisinniger Korruption wird uns aus Gotha Steuerbetrag übersteigt, stets der ersten oder zweiten Klasse zu steigen. In allen diesen Fällen würden also größere geschrieben: zuweisen, will Frhr. v. Rheinbaben den Gemeinden mit mehr als Schichten der Bevölkerung, die vor 1891 in der Infolge des Austritts unsres ehemaligen Genossen und Landtags10 000 Einwohnern noch weitere Befugnisse gewähren. Diese dritten Abteilung wählten, in die zweite Wahl Abgeordneten Mösler wurde eine Neuwahl im 1. Bezirk Gotha nötig. Gemeinden sollen nämlich durch Ortsstatut entweder die abteilung aufrücken. Auch würde bei Anwendung des Nach unfrer Verfaffung ist die Wahl indirekt, d. h. es müssen erst Zwölftelung einführen oder aber an die Stelle des durch Durchschnittsprincips in den allermeisten Fällen eine sehr Wahlmänner gewählt werden, die dann den Abgeordneten wählen. schnittlichen Steuersages einen den Durchschnitt bis zur Hälfte starke, zum Teil ganz übermäßige Abnahme der für den Wahlberechtigt ist jeder gothaische Staatsangehörige, der 25 Jahre desselben übersteigenden Betrag festseßen dürfen. Welcher Zutritt zur zweiten Abteilung maßgebenden Steuerleistungen alt ist und eine Staatssteuer in beliebiger Höhe zahlt. Nach§ 18 Modus sich gerade empfiehlt, das soll die betreffende Gemeinde herbeigeführt werden. So z. B. würde die Steuerleistung in der Verfassung So z. B. würde die Steuerleistung in der Verfassung geschieht die Wahl der Wahlmänner mittels selbst bestimmen, natürlich im Sinne des Ministers, der eine Berlin von 1095,40 M. auf 176,87 M., also auf% finfen, so Stimmzettel. Der nächstfolgende§ 19 schreibt ausführlich Demokratisierung des Gemeinde Wahlrechts verhindern will. daß vielfach schon Personen mit einem Einkommen von vor, wie diefe Wahl vorzunehmen ist, zum Beispiel durch Es ist schon an und für sich ein Widerspruch, zwvei ganz 3300-3600 m. und selbst weniger in die zweite Wahl- im Wahllotat eigenhändig zu schreibende Stimmzettel, vers entgegengesette Ziele durch dieselbe Vorlage erreichen zu wollen. abteilung abrückten. In Königshütte in Oberschlesien würden de dte Abgabe, Niederlegung der Zettel in ein Gefäß usw., Auf der einen Seite will der Minister eine Demokratisierung sogar Einwohner mit einem Einkommen von 1500 m. und alles Bestimmungen, die ausdrücklich auf eine Geheimhaltung verhindern, auf der andren die durch die Steuerreform darunter, in Hagen und Grabow a. D. folche mit einem Ein- der Wahl hinzielen. Nur am Schluß des ziemlich langen§ 19 steht des Jahrs 1891 in der Zusammensetzung der Wählerklassen kommen von 1350 M. und darunter der zweiten Wahlabteilung ganz beiläufig folgender Satz: Uebrigens ist es jedem Wahlhervorgerufene Verschiebung wieder ausgleichen. Würde die zugeteilt werden können. berechtigten nachgelassen, seine Stimme mündlich zu Prototo II Steuerreform eine Erweiterung der Rechte der Wähler dritter Thatsächlich würde also das reine Durchschnittsprincip, zu geben." Klasse zur Folge gehabt haben, so ließe sich mit der Be- von unsrem Standpunkt aus betrachtet, die jeßigen Zustände Aus diesem Schlußjazz hat nun die Partei der unentwegten seitigung dieser Folgen zugleich die so sehr gefürchtete Demo- bessern. Für die Reaktionäre des Landtags Grund genug, Kämpfer für Wahrheit, Freiheit und Recht den Strid gedreht, fratifierung hintanhalten. Thatsächlich aber ist das Umgekehrte ein andres Princip zu wählen. So hat denn auch die durch den die Socialdemokratie erdrosselt werden sollte. Nicht der Fall: Die Steuerreform hat bewirkt, daß die Zahl der Kommission auf konservative Anregung hin beschlossen, das mur forderte das freisinnige Wahlkomitee ihre Anhänger auf, Wähler erster Klasse von Jahr zu Jahr abnahm, ebenso die Durchschnitts princip in dem Sinne abzu ändern, mündlich zu wählen, sondern die Wahlbehörde, in der die der Wähler zweiter Klasse, daß hingegen die Zahl der Wähler daß bei der Berechnung des Durchschnitts Freifinnigen den Ausschlag geben, ordnete an, daß es jedem Wähler dritter Klasse immer wuchs. Mit andren Worten: Die fakes die Wähler, welche weder Staats- noch frei stehe, in der Weise mündlich zu wählen, daß er irgend eine Plutotratie in den Gemeinden hat zu Gemeindesteuern zahlen, sowie die fingierte Lifte entweder durch einen Buchstaben oder durch den Namen genommen, der Einfluß der Reichen hat sich Steuer, mit welcher sie in die Wählerliste des ersten Kadidaten bezeichne. Damit war die Geheimhaltung auf Kosten der Minderbegüterten erheblich eingetragen sind, außer Betracht bleiben. Der Wahl aufgehoben. Da sich nur zwei Listen, eine frei vermehrt. Dies veränderte Durchschnittsprincip würde dazu führen, fimmige und eine socialdemokratische( die andren Parteien gingen mit Einige Zahlen mögen dies näher darthun: In Berlin daß z. B. in Köln 11,93 Tausendstel der Bevölkerung gegen dem Freisimm), gegenüberstanden, so war derjenige, welcher schriftlich wählten vor der Steuerreform, im Jahre 1890, 3555 Wähler, 11,57 int Jahre 1891, in Königsberg i. Pr. 11,89 gegen 9,67, wählte von vornherein als Socialdemokrat gekennzeichnet. Ein d. i. 1,36 Proz., in der ersten Klasse, 18 030, d. i. 6,92 Broz, in Berlin 14,25 gegen 11,42 auf die zweite Wahlabteilung Jesuitenstreich, der seinesgleichen sucht. in der zweiten, und 239 132, d. i. 91,72 Broz, in der dritten. entfallen. Natürlich würde sich auch die Steuergrenze ent- Um aber die ganze Tragweite dieser Anordnung zu begreifen, muß Im Jahre 1895 wählten nur noch 961 Wähler, d. i. 0,31 Broz.. fprechend erhöhen. Hingegen würde auch eine noch größere man wiffen, daß die bisherige mündliche Stimmabgabe in der Weise in der ersten, 8408, d. i. 2,68 Proz., in der zweiten, hingegen Wahlentrechtung der Wähler dritter Klasse auch durch diese erfolgt war, daß der Wähler, der nicht schreiben wollte, die Namen 304 168, d. i. 97,01 Proz., in der dritten Klasse. Und bei Korrektur des Durchschnittsprincips allein noch nicht ein- der Wahlmänner vom Schriftführer des Wahlfomitees einzeln der lezten Wahl, im November 1899, belief sich die Zahl der treten. auffchreiben ließ, ein umständliches Verfahren, von dem nur Wähler erster Klasse sogar nur noch auf 691 oder 0,24 Proz., Wohl aber giebt die Vorlage, wie sie sich ganz selten Gebrauch gemacht wurde. Die ganze Bestimmung sollte die der Wähler zweiter Klasse war auf 2,41 Proz. gesunken, in der Kommission gestaltet hat, der herr überhaupt nur für diejenigen gelten, welche des Schreibens die der Wähler dritter Klaffe auf 97,35 Proz. gestiegen. fchen den Mehrheit der städtischen Körper- untundig waren. Das geht deutlich aus der Verfassung vom Ganz ähnlich liegen die Verhältnisse die Verhältnisse in fast allen schaften die Möglichkeit an die Hand, die Jahre 1848, nach der die jetzige Verfassung von 1852 gebildet ist, herStädten mit mehr als 10 000 Einwohnern. In Char Rechte der Wähler dritter Klasse dadurch vor. In Char Rechte der Wähler dritter Klasse dadurch vor. Dort heißt es ausdrücklich in dem betreffenden Paragraphen, Iottenburg zählte 1890 die erste Wählerklasse 242 oder zu schmälern, da sie durch Ortsstatut statt der fast wörtlich in die neue Verfassung übernommen wurde, daß die 2,18 Broz, die zweit: 951 oder 8,57 Proz., die dritte 9907 bes Durchschnittssages einen diesen bis zur mündliche Stimmabgabe für die des Schreibens unfundige oder veroder 89,25 Proz. Im Jahre 1895 war die erste Klasse auf Sälfte übersteigenden Sag einführen. Darin hinderte Wähler( z. B. ein Blinder) gelten soll. Auch in dem Aus231 oder 0,95 Proz., die zweite auf 1111 oder 4,58 Proz. ge- liegt die Gefahr der Vorlage. Wenn auch zu einem drudzu Protokoll geben" liegt der Sinn, daß die Namen funken, die dritte aber auf 22 934 oder 94,47 Proz. gestiegen, solchen Beschluß eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist, so einzeln genannt, au Protokoll" gegeben werden müssen. Damit und seit dieser Zeit haben sich die Verhältnisse noch ver- muß man sich darauf gefaßt machen, daß die herrschenden war nun dem edlen Freifinn nicht gedient, denn eine solche münd schlechtert. In Halle a. S. ist von 1890 bis 1895 die Stlassen ihre Macht rücksichtslos gebrauchen, um die Arbeiter- liche Wahl würde sich bei einer etwas regen Beteiligung( es waren Zahl der Wähler erster Klasse von 3,89 auf 0,93 Proz., die klasse zu entrechten. Es werden also, wenn der Entwurf in 25 Wahlmänner zu wählen) tagelang hingezogen haben, und darauf der Wähler zweiter Klasse von 16,75 auf 5,46 Proz. ge- der Kommissionsfassung Gesetz werden sollte, was höchstwahr- fonnte sich die Wahlbehörde nicht einlassen. Daher der Kniff, die sunten, in Potsdam die erste Klasse von 4,14 auf scheinlich ist, in manchen Gemeinden schwere Kämpfe zu er- Liste nach dem ersten Namen zu bezeichnen und dadurch erst die 1,70 Proz., die zweite von 12,57 auf 8,93 Proz., in warten sein. mündliche, d. h. offne Wahl in größrem Maßstabe zu ermöglichen, Brandenburg a. H. die erste Klasse von 4,21 auf Eine rohere und widersinnigere Gesetzgeberei fann obgleich der Staatsminister von Strenge in einer Verhandlung 0,76 Proz, die zweite von 13,18 auf 8,03 Proz. Ein recht man sich kaum vorstellen, als die, die ein allgemeines über Anträge zur Verbesserung des Wahlverfahrens ausdrücklich charakteristisches Beispiel bietet Höchst a. M., wo 1890 noch Wahlgesetz schafft. gleichzeitig aber den einzelnen hervorgehoben hatte, daß unfre Berfassung eine Wahl nach Listen 36 Wähler= 4,14 Proz., 1895 aber nur noch ein Gemeinden freien Spielraum läßt, dies Gesetz nach Be- nicht gestattet.
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einziger= 0,06 Proz. in der ersten Klasse wählte. Die lieben umzumodeln? Irgend welche Furcht, daß die Wir sehen also das erbauliche Schauspiel, daß eine Partei, die Zahl der Wähler zweiter Klasse ist dort von 119 auf 53 oder Socialdemokratie durch dies Gesetz wirklich aus den städtischen sich demokratisch nennt, die im Reichstag Antrag über Antrag stellt, von 13,69 Proz. auf 3,25 Proz. gesunken, die der Wähler Vertretungen verdrängt wird, liegt uns fern. Durch solche um das geheime Wahlrecht zum Reichstag noch mehr zu sichern dritter Klasse von 714 auf 1578 oder von 82,16 Proz. auf Gewaltmittel haben unsre Gegner uns gegenüber noch nie-( Wahlcouvert, gesonderte Räume für die Stimmenden usw.), die in 96,69 Proz. gestiegen. mals etwas ausgerichtet. Je hißiger unsre Gegner zum ihrem Programm und in ihren Wahlaufrufen das geheime Stimmrecht Diese wenigen Daten zeigen, wie widerfinnig das Drei- Schlage gegen uns ausholen, um so mehr werden wir uns als ein Palladium der Demokratie preiſt: daß eine solche Partei, Klassen- Wahlsystem ist. Denn an diesen Verschiebungen in rüsten, den Schlag abzuwehren. Um so eifriger werden wir die unklare Faffung eines Verfaffungsparagraphen mißbraucht, um der Zusammensetzung der Wählerabteilungen ist teineswegs fortan uns an den Wahlen beteiligen, um so energischer den Wählern das geheime Wahlrecht unter den etwa die Steuerreform allein schuld. In der Natur des den Widersinn des Dreiklassen- Wahlsystems klarzulegen und Fingern wegzustehlen. Dabei handelt es sich nicht etwa Dreiklassen- Wahlsystems liegt es vielmehr, daß auch andre für die Einführung eines gerechten und vernünftigen Wahl- um Wadelstrümpfler, sondern um echte, unentwegte an sich unbedeutende Momente einen großen Einfluß auf die systems auch für die Kommunalwahlen agitieren. Mannesseelen Richterscher Observanz, deren hiesiges Gestaltung der Wählerabteilungen ausüben, so z. B. der Organ sich einmal brüstete, daß der in Gotha gesponnene demoZuzug eines einzigen reichen Manns in eine mittlere Stadt, fratische Faden noch etwas derber sei, als selbst der Richtersche in deren Einwohner durchschnittlich nur wenig Steuern zahlen. Berlin .