«rschtint ta Ftipzig Mittwoch, Freitag, Sonntag. Abonnent entsprciS }fir ganz Deutschland   1 SK. 69$f. vro Quartal. Monats- Abonnements iserden bei allen deutschen   Postanstaltm W--; den 2. und 3. Monat, und aus den ». Monat besonder« angenommen: im föbnigr. Sachsen   und Herzogth. Sachsen- Altenburg auch auf den Iten Monat des Quartals ä 54 Psg. Inserate »etr. Lersammlungen pr. Petitzeile 19 Ps., Mr. Privatangelegenheiten und Feste pro Petitzeile 30 Ps. Vorwärts Destcllllugen nebwen an alle Posianstalten und Buch- Handlungen des In- u. Auslandes. Filial- Expeditionen. Ziew-Aorl: Soz.-demokr. Genossen- schaftsbuchdruckerei, 154 Elärillxs Str. Philadelphia: P. Hab, 630 north Sea Streot. g. Boll, 1123 edarlotto Str. Koholen N.J.: F. A. Sorge, 215 Wash- Ington Str. Chicago  : A. Lansermann, 74 Cly'oonrae»-». Ean Franziieo: F. End, 418 OTarrell Str. London Vf.: C. Heuze, 8"ew fc Golden Sqnax«. Kentrat Hrgan der Sozialdemokratie Deutschtands. Nr. 115. Sonntag, 29. September. 1878. Vorwärts! Angesichts der schmachvollen Bedrohungen, die gegen die Sozialdemokratie besonders in letzter Zeit geschleudert wurden; angesichts der neuen Gefahren, die für uns in naher Aussicht stehen, ist es um so mehr Pflicht jedes Parteigenossen und jedes ehrlichen Mannes, die sozialistische Presse zu unter- stützen. Wenn man versucht, uns in Acht und Bann zu thun, wenn man uns sozusagen in die zweite Klasse des Staatsbürgerstandes versetzen will, dann erheischt solch ungeheures Unrecht, welches den Sozialdemokraten von Oben geschieht, eine glänzende Recht- fertigung von Seiten des Volkes. Und diese Rechtfertigung kann das deutsche   Volk am Besten und Eindringlichsten an den Tag legen, wenn es die sozialdemo- kratische Presse in der bevorstehenden schweren Zeit mehr noch als früher durch rastlose Agitation, durch Schaffen von neuen Abon- nenten unterstützt. Man verbreitet jetzt vielfach und zwar von gewisser Seite in böswilliger Absicht die Nachricht, der.Vorwärts" werde nach Annahme des Ausnahmegesetzes entweder mit einem Brand- artikel selbst sein Eingehen anzeigen oder aber die Polizeibe- Hörde werde ihn verbieten. Das Erste ist unwahr und das Zweite? Nun es wird einfach darauf ankommen, ob die Leser desVorwärts" dann mit einer weniger agitatorischen, aber desto lehrreicheren Lektüre zufrieden sein werden. Daß sie dies sein werden, davon sind wir überzeugt. Die Sozialisten Deutschlands   wissen, was sie wollen auch ohne täg- liches Wiederholen unserer Grundsätze und Prinzipien. Betrachten wir deshalb die Zeit der Dauer des Ausnahmegesetzes als einen Ruhepunkt in der sozialdemokratischen Bewegung, von welchem aus wir Rückschau halten, ob wir denn auch Alles in richtiger Weise angefangen haben. Stärken wir uns an der Wissen- schaft und belehren wir das Volk über Dinge, welche im Drange der Agitation vielfach übersehen worden sind. Und welche große Auswahl haben wir noch außer denjenigen Programmpunkten, deren Diskussion man nicht durch das neue Gesetz unter Verbot stellt! Bollsgesundheitspflege, Lebensmittel- Verfälschung, SanitätSpoltzei, Wohnungsfrage, Statistik, Ge- meindewesen, Schule, Bolkserziehung, öffentliche Sittlichkeit und noch viele derartige Themas, deren Diskussion und Kenntniß dem Volke zu großem Heile dient. Man zwingt uns durch die Gewalt, abzulassen von einzelnen Bestrebungen, von einzelnen Erörterungen; man führt uns da- durch zu anderer Thätigkeit, ohne daß deshalb das alte Ziel unserem Auge entrückt wird. Wir werden nicht mehr über unser eigentliches Prinzip, das ist über die direkten Mittel und Wege, durch welche und aus welchen das Volk aus Roth und Elend zu einem bessern Leben und edlerem Streben gelangt, schreiben dürfen, aber wir werden auch nimmer- mehr imVorwärts" irgendwie gegen dieses Prinzip auftreten, dieses Prinzip verleugnen.-- Wenn unsere Parteigenossen und Leser mit einer solchen Haltung zufrieden sein werden, wenn sie unter solchen Umständen ihr Jntereffe demVorwärts" durch rege Verbreitung desselben weiter erhalten, dann wird das geistige Band bestehen bleiben, welches Diejenigen, die das Beste und Edelste für unser Volk und unser Vaterland erstreben, bisher miteinander verknüpft hat. So soll denn auch ferner unsere Devise sein: Vorwärts"! viseite moniti.*) Man wird sich der ungeheuren Aufregung entsinnen, in welche unser Fürst Reichskanzler durch das obige, in einem sozialdemokratischen Blatte von ihm gefundene Sprüchlein ver- setzt ward. Er sah sich im Geiste schon vondem Messer der Nihilisten und der Schrotbüchse Nobiling's" durchbohrt, und brachte in seiner Exaltation sogar das merkwürdige Kunststück zu Wege, sich nach seinem(hypothetischen) Tode wieder lebendig zu machen, um ein Triumphlied über den auf dem Feld der Ehre erlittenen Opfertod anstimmen zu können. Hätte der Herr Reichskanzler, statt sich durch die denunziatorisch-entstellten Citate infamer Reptilblätter in's Bockshorn jagen zu lassen, den Artikel, in welchem das anstößige Sprüchlein vorkam, nur auch noch so flüchtig durchgelesen, so würde er sich viel Angst und gesund- heitsschädliche Emotionen und dem Reichstag   eine nicht gerade erbauliche Scene erspart haben. Jener Artikel besagte einfach: die Erdolchung Mesenzow's war die naturgemäße Frucht des russischen Regierungs- und Berwaltungssystems, und Diejenigen, welche jetzt Deutschland  vermittelst des Ausnahmegesetzes dieses russische   System auf- oktrohiren wollen, mögen aus diesem Voraana eine Lehre ziehen. Lernt, ,hr seid gemahnt!"* Zum Glück für Rußland   ist man dort weniger abgeneigt, die Lehre zu begreifen und zu beherzigen Einige Tage nach dem Tode Mesenzow's wurde in Rußland  unter dem Titel: Tod für Tod" in Hunderttausenden von Exemplaren einManifest der Revolutionäre" verbreitet, das die begangene That rechtfertigte, weitere Gewaltthatcn der Re- gierung mit Repressalien bedrohte, den Werkzeugen die sich zur Gewaltthat hergeben, den Tod ankündigte, und zum Schluß eine Constitution forderte. Dann werde das russische Volk sich beruhigen, vorher nicht. Aus dieser Forderung einer Constitution ersieht man daß die russischenRevolutionäre  ", mit denen wir es hier zu thun *) Lernt Ihr seid g-mahnt. haben, nichts weniger als Sozialdemokraten sind, sondern von Haus aus sehr harmlose Liberale, die aber durch die abscheu- liche Unterdrückung wild geworden sind, wie weiland unsere liberale Jugend, die weiland ja auch ihren Ludwig Sand  und andereRitter vom Dolch" hervorgebracht hat. Der Ruf nach einer Constitution ist nicht ungehört verhallt. Vor wenigen Tagen wurde dem Czar eine Adelsadresse aus Rjäsan überreicht, in der das Verlangen ausgesprochen wird, Kaiser Alexander möge doch Rußland  , um ihm Frieden und Zufriedenheit zu geben,endlich" durch Gewährung einer Constitutionmündig sprechen". In dem merkwürdigen Schriftstück heißt es u. A.:Sire, der Adel Rußlands   ging im Tragen der Opfer, die für das Reich gebracht wurden, allen Schichten der Bevölkerung voran, nunmehr muß derselbe in dem Bestreben, dem Lande verfassungs- mäßige Freiheiten zu erringen, der Nation durch ein Beispiel des loyalen zwar, aber gleichzeitig festen und consequenten Willens leuchtend vorangehen. Geben Sie uns eine Eon- stitution, und wir werden die Fundamente des Staates durch keine, wie immer geartete Agitation erschüttern lassen." Also Freiheit, damit die erschütterten Fundamente des Staats gefestigt werden. Das hat der russische   Adel gelernt. Wenn Fürst Bismarck   von den deutschen   Sozialdemokraten nichts lernen will, dann lerne er wenigstens von seinen russischen Standesgenossen dort hinten an der astatischen Grenze. Der Kamps um's Recht. Unter diesem Titel hat Dr. Rudolf von Jhering  , Ki� Preußischer Geheimer Justizrath und Professor an der Universität Göttingen  , wohl einer der geistvollsten der heutigen Juristen, einen Vortrag drucken lassen, der rasch nach einander fünf Auf- lagen erlebt hat und in sämmtliche europäische   Sprachen über- setzt worden ist. Der ausgesprochene Zweck des Schristchens ist: die wissenschaftliche Erkenntniß des Rechts als diejenige Gesinnung zu fördern, aus der dasselbe seine letzte Kraft schöpfen muß: die der muthigen und standhaften Behauptung des Rechtsgefühls. Das Buch des Herrn Geheimrai�l wird beim Jnslebcntreten des Ausnahmegesetzes unzweifelhaft mit auf die Liste der ver- botenen Schriften kommen, und wollen wir deshalb und in Rücksicht auf die obschwebendeir Verhandlungen in Berlin   unsren Leser dessen Anschaffung aufs Wärmste empfehlen"). Um zu zeigen, daß das Buch einer solchen Empfehlung Werth ist, brin- gen wir hier einen Abschnitt aus demselben(Seite 69 bis 73) zum Abdruck: Für einen Staat, der geachtet dastehen will nach Außen, fest und unerschüttert im Innern, giebt es kein kostbareres Gut, das er zu hüten und zu pflegen hat, als das nationale Rechts- gefühl. Diese Sorge ist eine der höchsten und wichtigsten Auf- gaben der politischen Pädagogik. In dem gesunden, kräftigen Rechtsgefühl jedes Einzelnen besitzt der Staat die ergiebigste Quelle seiner eigenen Kraft, die sicherste Garantie seines eigenen Bestehens nach Innen wie nach Außen. Das Rechtsgefühl ist die Wurzel des ganzen Baumes; taugt die Wurzel nicht, ver- dorrt sie in Gestein und ödem Sand, so ist alles Andere Blend- werk wenn der Sturm kommt, wird der ganze Baum ent- wurzelt. Aber der Stamm und die Krone haben den Vorzug, daß man sie sieht, während die Wurzeln im Boden stecken uno sich dem Blicke entziehen. Der zersetzende Einfluß, den ungerechte Gesetze und schlechte Rechtseinrichtungen auf die moralische Kraft des Volks ausüben, spielt unter der Erde, in jenen Regionen, die so mancher dilettantische Politiker nicht seiner Beachtung werth hält; ihm kommt es blos auf die stattliche Krone an, von dtm Gift, das aus der Wurzel in die Krone steigt, hat er keine Ahnung. Aber der Despotismus weiß, wo er ansetzen muß, um den Baum zu Fall zu bringen; er läßt die Krone zunächst unangetastet, aber er zerstört die Wurzeln. Mit Eingriffen in das Privatrecht, mit der Rechtlosigkeit des Individuums hat jeder Despotismus begonnen; hat er hier seine Arbeit vollendet, so stürzt der Stamm von selbst. Darum gilt es, ihm hier vor Allem entgegenzutreten, und die Römer wußten wohl, was sie thaten, als sie ein Attentat auf die weibliche Keuschheit und Ehre zum Anlaß nahmen, um sowohl dem Königthum als auch dem Dccemvirat ein Ende zu machen. Das freie Selbstgefühl des Bauern zerstören durch Lasten und Frohnden, den Bürger unter die Vormundschaft der Polizei stellen, die Erlaubnis zu einer Reise an die Gewährung eines Passes knüpfen, die Ge- danken des Schriftstellers an die Genehmigung des Censors knüpfen, die Steuern vertheile» nach Lust und Gnade ein Macchiavell hätte kein besseres Recept geben können, um alles männliche Selbstgefühl und alle sittliche Kraft im Volk zu er- tödten und dem Despotismus einen widerstandslosen Eingang zu sichern. Daß dasselbe Thor, durch welches der Despotismus und die Willkür einziehen, auch dem auswärtigen Feind offen steht, wird freilich dabei nicht in Anschlag gebracht, und erst wenn er da ist, kommen die Weisen zu der verspäteten Erkenntniß, daß die sittliche Kraft und das Rechtsgefühl eines Volks dem äußern Feind gegenüber die wirksamste Schutzwehr hätten bilden können...... »Aber es ist unsere eigene Schuld, wenn wir die Lehren der Geschichte erst verstehen, nachdem es zu spät ist; an ihr liegt es nicht, daß wir sie nicht rechtzeitig erfahren, denn sie predigt dieselben jederzeit laut und vernehmlich. Die Kraft eines Volkes ist gleichbedeutend mit der Kraft seines Rechtsgefühls Pflege des nationalen Rechtsgefühls ist Pflege der Gesundheit und Kraft des Staats. Unter dieser Pflege verstehe ich selbstver- *} Zu beziehen durch die Expedition. Preis 1 Mark. ständlich nicht Schule und Unterricht, sondern die praktische Durchführung der Grundsätze der Gerechtigkeit in allen Lebens- Verhältnissen. Mit dem äußeren Mechanismus des Rechts allein ist es nicht gethan. Derselbe kann so vollkommen hergestellt sein und gehandhabt werden, daß die höchste Ordnung regiert, und dennoch kann die obige Anforderung in glänzendster Weise miß- achtet sein. Gesetz und Ordnung war auch die Leibeigenschaft, der Schutzzoll des Juden und so viele andere Sätze und Ein- richtungen einer hinter uns liegenden Zeit, die mit den An- fordernngen eines gesunden kräftigen Rrchtsgefühls im ärgsten Widerspruch standen, und durch welche der Staat sich selber vielleicht noch mehr schädigte, als den Bürger, Bauern, Juden, auf denen sie zunächst lasteten. Festigkeit, Klarheit, Bestimmtheit des materiellen Rechts, Beseitigung aller Sätze, an denen ein gesundes Rechtsgcfühl Anstoß nehmen muß, in allen Sphären des Rechts, nicht blos des Privatrcchts, sondern der Polizei, der Verwaltung, der Finanzgesetzgebung; Unabhängigkeit der Gerichte, möglichste Vervollkommnung der processualischen Ein- richtungen das ist ein sicherer Weg zur Hebung der Kraft des Staats als die höchste Steigerung des Militär- budgets. Jede willkürliche oder ungerechte Bestimmung, welche die Staatsgewalt erläßt oder aufrecht erhält, ist eine Schädigung des nationalen Rechtsgefühls und damit der nationalen Kraft selbst, eine Versündigung gegen die Idee des Rechts, die auf den Staat selbst zurück schlägt, und die er oft theuer mit Zinses- zinsen bezahlen muß sie können ihm unter Umständen eine Provinz kosten! Ich selber bin freilich der Ansicht, daß der Staat nicht blos wegen solcher Zweckmäßigkeitsrücksichten diese Sünden vermeiden soll, ich betrachte es vielmehr als seine heiligste Pflicht, diese Idee um ihrer selbst willen zu verwirk- lichen; aber das ist vielleicht doktrinärer Idealismus und ich will es dem praktischen Politiker und Staatsmann nicht ver- denken, wenn er eine solche Zumuthung achselzuckend abweist. Aber eben darum haben wir ihm gegenüber die praktische Seite der Frage hervorgekehrt, für die er das volle Verständniß hat. Die Idee des Rechts und das Interesse des Staats gehen hier Hand in Hand. Einem schlechten Recht ist auf die Dauer kein noch so gesundes Rechtsgefühl gewachsen, es stumpft sich ab, verkümmert. Denn das Wesen des Rechts ist die That, was der Flamme die freie Lust, ist dem Rechts- gefühl die Freiheit der That; ihm dieselbe verwehren oder ver- kümmern, heißt, es ersticken." Die Idee des Rechts und das Interesse des Staats gehen Hand in Hand!" Ein goldener Spruch, der aber im schreiend- sten Widerspruch steht zu den Ausnahmegesetzen, zu den Rechts- Verletzungen, die von Oben jetzt geplant werden. Dasgesunde Rechtsgefühl" nimmt in ganz Deutschland   jetzt Anstoß an den heutigen und mehr noch an den für die nächste Zukunft in Aussicht gestelltenRechtszuständen", und nur bor- nirter Haß, politische Heuchelei oder das Streben nach unum- schränster politischer Macht betheiligen sich nicht an demgesunden Rechts gefühl".-- In einer der nächsten Nummern desVorwärts" werden wir noch einige kleinere Auszüge aus der trefflichen Schrift geben, die sogar prophetisch die endliche Errettung des Volkes aus der Lohnsklaverei, wenn auch nur durch historische Bergleiche und unabsichtlich, ja vielleicht unbewußt, andeutet. Sozialpolitische Uebersicht. Die Umsturzcommission des Reichstags. Ueber den s 8(Beschwerdemstanz) hat sich die Commission in der ersten Lesung nicht einigen können. Auf Antrag Lasker's   wurde die Berathung über diesen Paragraphen ausgesetzt. Die Diskussion über den Z 16, einen der einschneidendsten der ganzen Borlage, da derselbe bei Zuwiderhaudlungen gegen das Gesetz Personen den Aufenthalt in bestimmten Orten versagt, sowie Schankwirthen, Gastwirthen w. die Conzession entzieht und event. Preßerzeugniffe verbietet, sowie Drucke- reien schließt, ist von großem Interesse. Lasker   wendet sich gegen die Bestimmungen dieses Paragraphen und exemplifizirt auf die Ausweisung der Geistlichen, welche Maßregel gerade die schärfsten Gegenagitationen hervorgerufen habe. Hänel hält den § 16 für ganz unannehmbar, ebenso Brüel  »nd Reichensperger. Minister Graf Eulenburg   hält das Gesetz ohne diese Äestim- mungcn des§ 16 für wirkungslos, es gelte insbesondere die stille Agitation zu unterdrücken. Der Abg. Schauß hat folgendes Amendement gestellt:§ 16, Absatz I, wie folgt zu fassen:Gegen Personen, welche sich die Agitation für die im§ 1 bezeichneten Bestrebungen zum Geschäfte machen, kann im Falle einer Ver- urtheilung wegen Zuwiderhandlungen gegen die§8 1215 dieses Gesetzes neben der verwirkten Strafe auf die Zulässigkeit der Einschränkung» ihres Aufenthaltes außerhalb ihres Wohnortes erkannt werden. Auf Grund dieses Erkenntnisses kann dem Verurtheilten der Aufenthalt i» bestimmten Bezirken oder Orten durch die Landespolizeibehörde versagt werden. Gegen solche Anordnung findet Beschwerde nur an die Aufsichtsbehörden statt." Reichensperger beantragt statt des WortesStrafe" in dem Schauß'schen Amendement zu setzenFreiheitsstrafe". Es liegt außerdem zu diesem Paragraphen ein an dieser Stelle schon mitgetheiltes Gneist'sches Amendement vor, das u. A. auch die Stellung unter Polizeiaufsicht in Aussicht nimm». v. Schwarze stellt das Amendement:Personen, welche gewerbs- oder gewohnheitsmäßig die im Z i bezeichneten Bestrebungen fördern, kann der Aufenthalt an bestimmten Orten untersagt werden." Graf Eulenburg erklärt sich meh, oder minder gegen alle Amendements, abgesehen von diesem letzteren, da sie eine Lahmlegung oder Schwächung des Gesetzes in sich schließen. Bei der Abstimmung wird das Amendement v. Schauß an-