§ 16a. Gastwirthen, Schankwirthen und Per- soneu, welche Kleinhandel mit Branntwein oder Spiritus treiben, kann der Betrieb ihres Gewerbes untersagt werden, wenn sie trotz ergangener Ver- Warnung der Polizeibehörde in ihren Lokalen Agi- tationen für die in Z 1 Abs. 2 bezeichneten Bestrebungen durch aufreizende Reden zulassen oder sich selbst bei solchen Agitationen betheil'gen; wenn sie auf Grund des§ 6 verbotene Druckschriften auslegen, oder dulden, daß die Thätigkeit der auf Grund dieses Gesetzes verbotenen Vereine bei ihnen im Geheimen fortgesetzt wird. Z 16d. Personen, welche es sich zum Geschäft machen, die in§ 1 Abs. 2 bezeichneten Bestre- bungen zu fördern, oder welche auf Grund einer Bestimmung dieses Gesetzes rechtskräftig zu einer Strafe verurtheilt worden find, kann die Befugniß zur gewerbsmäßigen oder nicht gewerbsmäß gen, öffentlichen Verbreitung von Druckschriften, sowie die Befugniß zum Handel mit Druckschriften im Umherziehen entzogen werden. § 17. Das Verfahren wegen der Concessions- entziehungen in den Fällen des§ 16 a und 16 d erfolgt nach den landesgesetzlichen Bestimmungen für die in der Gewerbeordnung vorgesehenen Eon- zessionsentziehungen. % 18. Wer den auf Grund des Z 16a oder 16b erlassenen Verfügungen zuwiderhandelt, wird mit Geldstrafe bis zu 1000 Mark oder mit Haft oder mit Gefängniß bis zu 6 Monaten bestraft. Z 19. Zur Entscheidung der auf Grund dieses Gesetzes erhobenen Beschwerden wird eine Commission von 9 Mitgliedern gebildet, der Bun- desrath wählt 4 derselben aus seiner Mitte, die übrigen 5 aus der Zahl der Mitglieder der höchsten Gerichte des Reichs oder der einzelnen Bundesstaaten. Die Wahl dieser 5 Mitglieder erfolgt für die Zeit der Dauer dieses Gesetzes und für die Dauer ihres Verbleibens im richterlichen Amte. Der Kaiser ernennt den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter aus der Zahl der Mitglieder. Die Commission entscheidet in der Besetzung von fünf Mitgliedern, von denen mindestens drei zu den richterlichen Mitgliedern gehören müssen. vor der Entscheidung über die Beschwerde ist den Betheiligten Gelegenheit zur mündlichen oder schriftlichen Begründung ihrer Anträge zu geben. Im Uebrigen bestimmt die Commission ihre Ge- schäftsordnung selbstständig. Die Entscheidungen erfolgen nach freiem Ermessen und sind endgiltig. § 20. Für Bezirke oder Ortschaften, welche durch die im§ 1, Abs. 2 bezeichneten Bestre- bungen mit unmittelbarer Gefahr für die öffent- liche Sicherheit bedroht sind, können von den Centralbehörden der Bundesstaaten die folgenden Anordnungen, soweit sie nicht bereits landesgesetz- lich zulässig sind, mit Genehmigung des Bundes- raths für die Dauer von längstens einem Jahre getroffen werden, 1) daß Versammlungen nur mit vorgängiger Genehmigung der Polizeibehörde stattfinden dürfen; auf Versammlungen zum Zweck einer ausgeschriebenen Wahl zum Reichstag oder zur Landesvertretung erstreckt sich diese Beschrän- kung nicht; 2) daß die Verbreitung von Druck- fchriften auf öffentlichen Wegen, Straßer. oder Plätzen oder'an anderen öffentlichen Orten nicht stattfinden darf; 3) daß Personen, von denen eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Orb- nung zu besorgen ist, der Aufenthalt in den Be- zirken oder Ortschaften außerhalb ihres Wohn- ortes versagt werden kann; 4) daß der Besitz, das Tragen, die Einführung und der Verkauf von Waffen verboten oder an bestimmte Voraussetz- ungen geknüpft wird. Plaudereien aus der Vergangenheit. Paris , 1. September. In der„Zukunft", Sozialistische Revue, Heft 19, vom 1. Juli 1878 finde ich einen Aufsatz, be- titelt:„Wilhelm Weitling und sein System der Harmonie und Freiheit". Beim Durch- lesen dieses Artikels wurde ich plötzlich zurückver- setzt in jene vergangene und theils vergessene Zeit. Es kam mir so manches in Erinnerung von da- mals, welches höchstens einmal wieder aufgetischt wird, wenn einige von diesen Alten durch Zufall nach Verlauf von vielen Jahren zusammentreffen, und sich jene Zeit wieder ins Gedächtniß zurück- rufen, von welcher Weitling in der Vorrede der „Garantie der Harmonie und Freiheit"spricht:„Diese Zeit der Verbrüderung, der Opferwilligkeit, der Begeisterung, diese schöneZeit der schönen Träume!" Die Außenwelt existirte für die damalige kleine Schaar begeisterter Weltverbesserer mcht, we- nigstenS schien sie ihnen kein Hinderniß zu sein, ui.i ihre Ideale bald verwirklichen zu können. Vollständig passen die Worte des Verfassers des obenerwähnten Aufsatzes auf die damalige Be- wegung:„man wollte den Himmel stürmen und vergaß, daß dazu himmlische Heerschaaren nöthlg wären; man wollte Alles für das Volk und durch das Volk; daß das Volk in seiner Masse aber gar nichts wollte, daran dachte man nicht." Kein Wunder also, wenn viele von den noch am Leben bleibenden Invaliden der damaligen Zeit, die mit sehr wenig Ausnahmen auf den früher erworbenen Lorbeeren gemüthlich und theils philisterhaft sich ausruhen, sich an diese Zeit mit Wohlgefallen erinnern. Doch sicherlich würden dies- ersten Anfänge der Arbeiterbewegung in Ver- gessenheit gerathen sein, trotz alles Schmollcns über die jetzige Zeit und aller Lobeserhebungen der vergangenen Zeit, wenn nicht hin und wieder die Männer der neueren Zeit, wozu ich auch den Verfasser des schon erwähnten Aufsatzes rechne, Einiges über den damaligen Communismus vor die Oeffentlichkeit brächten. Freilich wäre noch manche Lücke auszufüllen, um ein klares Licht auf die damaligen Arbeiter- vereine und die communistische Bewegung in der Ueber jede auf Grund der vorstehenden Be- stimmungen getroffene Anordnung muß dem Reichstage, sowie der Land-svertretung des Bun- desstaates sofort, bez. bei ihrem nächsten Zu- sammentreten Rechenschaft gegeben werden. Die getroffenen Anordnungen sind auf die für gleich- artige Beschränkungen landesgesetzlich vorgeschrie- bene Weise und außerdem durch den Reichsan- zeiger bekannt zu machen. Wer diesen Anordnungen oder den auf Grund derselben erlassenen Verfügungen mit Kenntniß oder nach erfolgter öffentlicher Bekanntmachung zuwiderhandelt, wird mit Geldstrafe bis zu 1000 Mark oder mit Haft oder mit Gefängniß bis zu sechs Monaten bestraft. § 21 unverändert. § 22. Dieses Gesetz tritt sofort in Kraft und gilt bis 31. März 1881. Die Beschlüsse der Commission zu§ la(„Genossenschaftliche Kassen" jc.) wurden zu näherer Festsetzung einer Untercommission vorgelegt, die für die zweite Lesung in der Commission folgende Anträge ausgearbeitet hat: § la. Die Vorschriften des K 1 finden auf Verbindungen jeder Art Anwendung, jedoch sind eingetragene Genossenschaften, registrirte Gefell - schaften, eingeschriebene Hülfskassen und andere felbftständige Kassenvereine, welche nach ihren Statuten die gegenseitige Unterstützung ihrer Mit- glieder bezwecken, zunächst nicht zu verbieten, son- dern unter eine außerordentliche staatliche Controle zu stellen. Die mit der Controle betraute Be- Hörde ist befugt: 1) allen Sitzungen und Ver- sammlungen des Vereins beizuwohnen; 2) Gene- ralversammlungen einzuberufen und zu leiten; 3) die Bücher, Schriften und Kassenbestände ein- zusehen, sowie Auskunft über die Verhältnisse des Vereins zu erfordern; 4) die AnZführung von Beschlüssen, welche zur Förderung der im§ 1 Absatz 2 bezeichneten Bestrebungen geeignet sind, zu untersagen; 5) mit der Wahrnehmung der Ob- liegenheiten des Borstandes oder anderer leitender Organe des Vereins geeignete Personen zu be- trauen; 6) die Kassen in Verwahrung und Ver- waltung zu nehmen. Wird durch die General- Versammlung, den Vorstand oder ein anderes lei- tendes Organ des Vereins den von der Control- behörde innerhalb ihrer Befugnisse erlassenen Anordnungen zuwider gehandelt, oder treten in dem Berein die im§ 1 Absatz 2 bezeichneten Be- strebungen auch nach Einleitung der Controle zu Tage, so kann der Verein verboten werden. Sind mehrere selbstständige Vereine der vorgedachten Art zu einem Verbände vereinigt, so kann, wenn in einem derselbsn die im§ 1 Absatz 2 bezeich- neten Bestrebungen zu Tage treten, die Ausschei- dung dieses Vereins aus dem Verbände und die Controle über denselben angeordnet werden. In gleicher Weise ist, wenn die bezeichneten Bestre- bungen in einem Zweigverein zu Tage treten, die Controle auf diesen zu beschränken. Sozialpolitische UeSersicht. — Die Wahrheit bohrt sich durch. In den zwei letzten Sessionen des Reichstags befür- warteten die sozialdemokratischen Abgeordneten bekanntlich u. a. Wahlreformen auch die Ein- führung von Couverts für die Stimmzettel. Die betr. Anträge blieben resultatlos. Jetzt lesen wir in den liberalen Blättern: „Die Petitionscommission des Reichstags will mit Rückficht darauf, daß der Reichstag zu einer außerordentlichen Session und ausdrücklich zur Schweiz zu werfen. Sicherlich hätte der Verfasser mehr Stoff dazu vorgefunden in den Bibliotheken der jetzt bestehenden Arbeitervereine in Lausanne , Genf , Vivis, Chaux de Fonds— und theils auch aus mündlichen Angaben der noch am Leben Gebliebenen, welche sich an Ort und Stelle aufhalten— als an Weitling's letztem Aufent- Haltsort, New-Iork. Freilich vieles und wohl auch das Beste zur Beleuchtung der damaligen Bewegung mag verloren gegangen sein; die stürmische Revo- lution der Jahre 1843 und 49 und die darauf folgende Reaktion zerstreute die Mitglieder der theils eingegangenen, theils aufgelösten Vereine in der Schweiz nach den verschiedenen Ländern. Die kurze Flüchtlingsperiode brachte wieder etwas Leben in die Vereine— jedoch kümmerte man sich dazumal um die alten Protokolle, Briefssmm- lungcn, Brochüren, Gelegenheitsgedichte, Zeit- fchriften für und gegen den Communismus wenig — Schreiber dieser Zeilen ist es aber einige Mal vergönnt worden, diesen alten Plunder, für was jene Aktenstücke allgemein angesehen wurden, aus der Rumpelkammer hervor zu holen, aus dem Ver- stecke, wo dieses oder jenes alte Mitglied ihn hin- gebracht hatte, ans Tageslicht zu bringen und irgend einem Verein zu übergeben. Jedoch der Zahn der Zeit nagt an Allem und sehr wenig mag wohl jetzt noch übrig geblieben sein. Jedoch dieses Wenige wäre am Ende doch noch zu verwerthen. Bor 4 Jahren während eines kurzen Aufent- Halts in Genf bekam ich zufällig die Stücke eines alten Protokolls in die Hände vom Lau- sanner-Verein vom Jahre 1841 oder 42— Fak- tor Graf, deutscher Flüchtling aus den 30. Jahren war Protokollführer im Anfange gewesen, als der Streit losbrach zwischen Jung-Deutschland und dem Communismus — hu! da ging es scharf her, doch wurde immer und stets mit geistigen Waffen gekämpft. Höchstens kam es dazu, daß Einige mit geballten Fäusten sich gegenüberstanden, und das will doch was s-!gen zu einer Zeit, wo der Arbeiter weder so aufgeklärt, noch so disciplinirt oder organisirt war, wie heute. Wie gesagt, käme ein Sammler nach der Schweiz und wollte sich die Mühe nehmen, nach- Berathung und Beschlußfassung des Sozialisten- gesetzes einberufen worden, nur über die wich- tigeren und dringlicheren der eingelaufenen Peti- tionen verhandeln, und wurde in der Commission als eine dringliche Petition ein aus Schlesien ein- gelaufenes Gesuch um Einführung von Couverts zur Abgabe von Stimmzetteln bezeichnet. Es läßt sich nicht in Abrede stellen, daß, wenn die Stimmzettel in undurchsichtige, von den Behörden zu liefernde Couverts von gleicher Farbe und Größe gesteckt und so in die Urne gelegt werden müßten, damit eine vollständige Garantie für die geheime Ausübung des Stimmrechts gegeben wäre. Eine solche Garantie besteht jetzt nicht, denn un- gleiches Format der Stimmzettel, Verschiedenheit in der Farbe und Stärke des Papiers, das Durch- scheinen der Druckbuchstaben selbst bei dem stärksten Papier, so wie andere unterscheidende Merkmale können, wie sich dies namentlich bei den letzten Wahlen gezeigt hat, das Geheimniß der Stimmen- abgäbe beeinträchtigen. Durch Einführung von Couverts würde auch Jrrthümern durch Abgabe mehrerer Stimmzettel vorgebeugt werden. Außer- dem würden, wenn man die zur Aufnahme des Stimmzettels bestimmten Couverts den Wählern vor Auflegung der Wählerliste zustellte, nicht so viele Wahlberechtigte deshalb ihres Wahlrechts verlustig gehen, weil sie nicht in die Listen ein- getragen waren, oder weil sie die Reklamations- frist unbenutzt ließen. Der Richtempfang eine? amtlich gestempelten Couverts würde für die Wähler sofort ein Fingerzeig sein." Ganz gut. Sonderbar nur, daß die Herren Liberalen erst dann zur Einsicht der Rothwendig- kcit von Wahlcouverts gekommen find, nachdem sie selber das Opfer der durch das jetzige System der Abstimmung möglich gemachten, ja geradezu provozirten Mißbräuche geworden find, die ihnen sehr wohl behagten, so lange sie dieselben gegen die Arbeiter ausüben konnten. Uebrigens genügt diese eine Reform bei weitem nicht zur Verhütung von Mißbräuchen. Es bedarf dazu auch der sonstigen, von Seiten unserer Abgeordneten ge- forderten Maßregeln. — Arme� Stöcker. In einem offiziösen Waschzettel wird die christlich-soziale Partei mit der Coterie der„Reichsglocke" und„Eisenbahn- zeitung", das heißt den tiefsten Schwefelpfuhl der reichs- d. h. bismarckfeindlichen Hölle gesteckten Verbrechern auf eine Stufe gestellt. Und darum, zwar nicht Räuber und Mörder, aber doch mit Grünebergen und Löschmännern Religion und Sittlichkeit gerettet! — Die Affaire Hasselmann soll noch ein Nachspiel haben. Gegen die Berliner„Volks- zeitung", welche den„Fall" in einem scharfen, aber durchaus maßvoll gehaltenen Artikel besprach, ist Strafantrag erhoben worden, ebenso gegen meh- rere rheinische Zeitungen, welche den Artikel der „Volkszeitung" abgedruckt. Ohne Ausnahme- gesetz haben wir es in Deutschland so herrlich weit gebracht, daß die Unfehlbarkeit der Regierung und Staatsbehörden proklamirt, und jede Kritik der- selben thatsächlich verpönt ist. Glückliches„Volk der Denker"! — Dem deutschen Kaiser wurde in diesen Tagen vom Vorstand des Reichstags eine Glück- Wunschadresse überreicht. Darauf hat der Kaiser eine Antwort erlassen, in welcher er u. A. sagt: „Der Ernst dieser Zeit ist uns Allen klar und fühlbar; wir müssen ein Jeder in seinem Verhält- niffe dahin trachten, daß die Gefahren, die der sittlichen Ordnung und der staatlichen zustöbern nach Kommunistischen und atheistischen Kundgebungen vor und nach den 40er Jahren, er würde am Ende doch eine kleine Ausbeute ge- Winnen an Material zu einer Geschichte der deut- schen Arbeiterbewegung. Ich mache namentlich aufmerksam auf unfern alten Joh. PH. Becker in Genf und auf einen alten Revolutionär aus den 30er Jahren, Schalk, Schneider in Vivis. Die Sammlung des Letzteren soll namentlich sehr reichhaltig sein. Bezug hat dieselbe auf die Gegner der Communisten. Die jung-deuffche Bewegung hielt sich nur im Anfang rein republikanisch; später waren eS Communisten, die sich gegenüberstanden. Was mich übrigens namentlich veranlaßt hat, die Feder zu ergreifen, ist, daß ich in dem Aufsatz über Weitung und sein System in der„Zukunft" einen Brief von Weitling abgedruckt vorfinde aus dem Jahre 1869,„meine Astronomie" wie er es nennt. Ich besitze ebenfalls einen vom Jahre 1856, denselben Gegenstand betreffend„meine Astronomie", welchen ich hiermit der Oeffentlich- keit übergebe. Lieb wäre es mir, wenn auch die „Zukunft" Notiz von dem Briefe nähme. Ich glaube nicht, wie der Verfasser des Aufsatzes in der„Zukunft" von Weitling glaubt, daß er in seinen letzten Lebensjahren geistig mehr oder we- niger gestört gewefcn sei. Ebensowenig 1869, als er den Brief an Schilling schrieb, wie 1856, als er den Brief an mich schrieb. Freilich aus bei- deu leuchtet eine gewisse Selbstschätzung hervor, es mag aber wohl doch etwas anderes als eine fixe Idee gewesen sein, wenn Weitling mit solcher Ueberzeugung von seiner Entdeckung spricht wie im vorliegenden Briefe. Möglicher Weye hätte Weitling seine Zeit und Kenntnisse im Interesse unserer Sache besser verwerthen können, als den Lauf der Sterne messen zu wollen und sich in allerlei Grübeleien zu verlieren. Ich glaube, Weitling hatte im Sinne, seine Astronomie in Lieferungen erscheinen zu lassen. Ich schenkte dem Allen jedoch wenig Aufmerksam- keit, war doch die Astronomie außer den wenigen allgemeinen Sätzen damals für mich noch mehr ein böhmisches Dorf als heute. Doch so viel kann ich mich aus jener Zeit erinnern, daß Weitling Sicherheit drohen, abgewendet werden. Das dem Reichstag vorliegende Gesetz bezweckt, !die Wege hierzu zu finden. Mein festes Vertrauen begleitet diese Arbeiten einer Versammlung, auf welche, aus der Wahl unserer Nation hervorgegangen, ganz Deutschland hoff- nungsvoll blickt." Gegengezeichnet ist das Schriftstück nicht, welches sonach als rein persönliche Meinungs- und Willensäußerung des Monarchen erscheint. Einer Besprechung entzieht sich dasselbe na- türlich. � Wie unseren Lesern bekannt, hat Herr Rudolf Meyer gegen die Herausgeber derBriefe Lassalle's an Rodbertus die Beschuldigung erhoben, sie hätten zwei höchst wichtige Stellen entweder unterdrückt oder willkürlich geändert. Hierauf antwortet einer der beiden Herausgeber: „E)r. R. Meyer , Verfasser des Werkes:„Der Emanzipationskampf des vierten Standes", hat im Morgenblatte der„Frankfurter Zeitung " vom 16. September 1878, dritte Serie, die Behauptung aufgestellt, es hätten die Herausgeber der Briefe von Lassalle an Rodbertus — Herr Professor Dr. Ad. Wagner-Berlin und ich—„zwei höchst wich- tige Stellen entweder unterdrückt oder willkürlich geändert". Erst gestern ist der Wortlaut dieses Angriffes zu meiner Kenntniß gelangt. Dr. Rud. Meyer fordert„Wiederherstellung des correkten Textes" und meint, daß die durch ihn verlangte Aufklärung„einen werthvollen Anhalt für die demnächstige Abstimmung" über ein Ausnahme- gesetz gegen die Sozialdemokratie gewähren würde. Wenn ich nun seiner Aufforderung nicht folgen kann, weil ich„höchst wichtige Stellen weder unter- drückt noch geändert habe", Dr. R. Meyer aber verlangt, daß„ungesäumt" seiner Aufforderung Folge gegeben werde, so nimmt es mich Wunder, daß diese Anzapfung in der zwölften Stunde er- folgt, da doch die Briefe von Lassalle an Rod- bertus schon Ostern im Druck erschienen sind. Diese Briefe sind mit der größten Genauigkeit nach einer sorgfältigen Abschrift der schon von Rodbertus geordneten Originale zum Abdruck ge- langt. Die Originale wurden genau verglichen und beziehe ich mich im Uebrigen auf das zu den Briefen geschriebene Vorwort. Wie dort schon gedruckt steht, haben die Herausgeber dieser Briefe einen Namen weggelassen und emen derben Aus- druck gemildert; diese durch Rücksichten und durch die Regeln des Anstandes gebotenen Aenderungen können nur von einem Neugierigen bemängelt werden, und es find die Abgeordneten zum deut- scheu Reichstag dadurch keines„werthvollen An- Halts für ihre demnächstige Abstimmung" beraubt. Was Dr. R. Meyer etwa noch„aus dem Ge- dächtnisse" hinzuzufügen belieben wird, hat in den Briefen von Lassalle , die im Nachlasse von Rod- bertus vorgefunden find und mir übergeben wurden, nicht gestanden. Zarchlin b. Plan i. M. 25. Septbr. 1875. H. Schumacher." Warten wir ab, was Herr Meyer nun zu 'agen hat. — Unsere Marine hat entschiedenes Pech. Jetzt erfahren wir, daß abermals ein Panzer- ch>ff, die Corvette„Sachsen ", bei Kirchenhaten estgefahren ist. Es scheint wirklich als habe das englische Blatt„Saturday Review" recht, welches neulich behauptete, im Kriegsschiffbau sei jetzt ein Punkt erreicht worden, wo der Seekrieg anfange unmöglich zu werden, weil die Schaffe wegen ihrer Riesenhaftigkeit und Schwerfälligkeit das System Newton's kritifirte, wenn auch nicht wegen dessen mathematischer Berechnung, jedoch in anderen Beziehungen. Mir ist später ein Buch in die Hände gefallen, in dessen Besitze ich jetzt nicht Inn (der Druckort war Kiel ), worin ebenfalls die Unfehlbarkeit von Newton's System bezweifelt wurde. Vor mir liegt der erste Theil des Werkes von unserm verstorbenen Parteigenossen M. Heß, „Dynamische Stofflehre". Ich erlaube mir einen Satz daraus mitzutheilen:„Das von Newton mathematisch formulirte, aber nicht physikalisch er- klärte Gesetz der allgemeinen Gravitation, obgleich es die speziellen Rotationsgesetze außer Acht läßt, obgleich es selbst bei der translatorischen Bewegung der Weltkörper um ein gemeinsames Gravitations- centrum im Weltraum die Fiktion eines ursprüng- lichen Stoffes in der Richtung der Tangente zu Hilfe nehmen muß, hat die Astronomie, sofern man darunter die Wissenschaft vom Gesetze der Massenbewegung der Weltkörper im Welträume versteht, zur mathematischen exakten Wissenschast erhoben.') Aber die physische Astronomie, die schließlich doch noch, wie jede exakte Wissenschaft, eine mathematische werden muß, steht noch in ihrem ersten Kindesalter— hat erst in neuester Zeit mit der Spektralanalyse begonnen." Ebenfalls kann ich mich heute noch erinnern, daß Weitling sich viel mit den Kometen zu schaffen machte, über die ja noch heute sowohl Gelehrte wie Ungelehrte sich die Köpfe zerbrechen. Für Weitling waren die Kometen keine Weltkörper, sondern nur Erscheinungen, Reflexionen, wie eben- falls das Zodiakal-Licht, das Rordlicht:c. ic. Einen Satz aus dem schon erwähnten Werk von Heß über Kometen erlaube ich mir mitzutheilen. Seite 118:„Ist schon der Kopf der Kometen meist so dilatirt(dünn), daß man die kleinsten Sterne ohne die geringste Abschwächung ihres Lichtes durch ihn hindurch sehen kann, welche Vorstellung sollen wir uns vollends von der geisterhasten Textur(Gewebe) der Kometenschweife machen? Nach Joh. Hörschel soll die ganze Masse deS größten Ko- metenschweifes keine zwei Unzen wiegen können, und Tyndall will in den Kometenschweifen nur die durch die Sonne hervorgebrachte Ausstrahlung
Ausgabe
3 (4.10.1878) 117
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