I teln nicht verdiene!! Die Armendirektion be- schloß jedoch mit Recht, diese Zuschrift einfach aetn zu legen, da die angeblichen sozial- demokratischen Anschauungen des Almosenempfän- gers keinen Grund für die Entziehung der Al- mosen gebe und die angebliche Trunksucht des- selben bisher zu einem öffentlichen Aergerniß nicht geführt hatte. Derselbe Almosenempfänger bezieht auch von der hiesigen jüdischen Gemeinde Al- mosen, und das Polizeipräsidium hat demzufolge an den Borstand dieser Gemeinde die gleiche Mit- theilung gerichtet, welche wohl voraussichtlich den- selben negativen Erfolg haben wird. Charakteristisch ist auch folgende Thatsache: Als vor Kurzem vor dem hiesigen Stadtausschuß über die Ertheilung einer Conzession an einen hiesigen Gewerbtreiben- den verhandelt wurde, machte das Polizeipräfidium zur Begründung der beantragten Conzessionsver- sagung unter Anderem geltend, daß der Antrag- steller Sozialdemokrat wäre." Wenn schon dieVolkszeitung" sich über solche Sozialisten- Hetze beschwert, dann müssen die Rechtsverhält- nisse, die Rechtsbegriffe allerdings äußerst traurige sein. Zum Schlüsse will ich Ihnen noch berichten, daß der am 21. September verhaftete Redakteur unseres hiesigen Parteiorgans, Karl Emmerich, seit Dienstag Nachmittag gegen eine Caution von 1500 Mark wieder auf freien Fuß gesetzt ist. Gegen den in Haft befindlichen Redakteur Paul Pulkrabeck sind Alles in Allem 35 Anklagen erhoben. Und da noch ein Ausnahmegesetz!? Sozialpolitische UebersichL. Umsturzkommission. Wir haben aus der zweiten Lesung noch nachzutragen, daß die Regierungsvorlage, welche in der ersten Lesung einen argen Stoß erlitten hatte, auch dahin wieder- hergestellt worden ist, daß auch gegen Buchdrucker, Buchhändler, Leihbibliothekare und Inhaber von Lesekabinetten, ebenso wie gegen Gast- und Schank- wirthe die Concessionsentziehung(allerdings nur im gerichtlichen Verfahren) ausgesprochen wer- den kann. Wer's Allen recht machen will, machts bekanntlich Keinem recht, und geräth in jene fa- tale Situation, die man mit dem Ausdruck:zwi- schen zwei Stühlen sitzen" bezeichnet. In diese unangenehme Lage ist jetzt der arme Lasker mit seinen Verständigungs- Experimenten in der Um- sturzcommisfion gekommen. Mit der Regierung hat er es gründlich verdorben, wie die furiosen Angriffe derNorddeutschen Allgemeinen Zeitung" beweisen. Aber auch von Seiten der eigenen Partei regnet es Vorwürfe und Fußtritte. Man lese nur folgende Correspondenz desLeipziger Tageblatt " aus Döbeln , die auch nach anderen Richtungen hin interessant und belehrend ist. Sie ist vom 23. September datirt und lautet: Sehr gespannt ist man hier auf das Ver­halten unseres Reichstagsabgeordneten vr. Schaff- rath, gegenüber dem Sozialistengesetz. Bekannt- lich hat die kleine Fraktion der Fortschrittspartei, welcher er angehört, eine völlig ablehnende Stel- lung eingenommen und dies bereits durch den Mund ihres Hauptsprcchers, Hänel, erklärt. Sollte sich Herr Schaffrath diesem Standpunkt anschließen, so würde er den Willen der überwie- genden Mehrzahl seiner Wähler schnurstracks zu- widerhandeln. Als Compromiß-Candidat aller reichstreuen Parteien unseres Wahlkreises kann er unmöglich der einseitigen Fortschritts-Parole folgen; er muß sich verpflichtet fühlen, auch den Wünschen seiner nationalliberalen und conserva- tiven Wähler gebührende Rechnung zu tragen. Und diese wollen keine Ablehnung des Sozialisten- gesetzes, sie wollen keine abermalige Auflösung des Reichstags und dadurch herbeigeführte, mit all der üblichen Aufregung verknüpfte Neuwahl. Und daß letzterer Fall unausbleiblich eintreten würde, das möchte man auch Herrn Lasker fzurufen. Jedem vorurtheilsfreien, dem Parteitreiben fern- stehenden Mann muß das Verfahren Herrn Lasker's als ein sehr gewagtes Spiel er- scheinen. Soll es etwa die nationalliberale Partei auf eine nochmalige Auflösung des Reichstages an- kommen lassen? 50 Sitze, also'/» ihrer Stimmen hat sie bereits bei den beiden letzten Wahlen 1877 bis 1878 eingebüßt, und bei einer Neuwahl würde sie voraussichtlich abermals ähnlichen Ber- lust erleiden, denn das Volk ist dieser juristi- schen Haarspaltereien, wie sie Herr Las- ker mit Vorlieb betreibt, gründlich über- drüssig; es will endlich Thaten sehen, welche da- von zeugen, daß die verloren gegangene Zucht und Ordnung wiederhergestellt, daß das Leben unseres Kaisers gegen die mordgierigen(!!) Hetzereien und Wühlereien politischerBanditen" besser ge- schützt werden soll." Ganz hübsch, dieser uationalliberale Nothschrei nach rettenden Thaten! Herr Lasker wird nicht sehr erbaut sein. Und Herr Schaffrath? Herr Schaffrath ist bekanntlich FortschrittSmann, und in ähnlicher Lage wie er befindet sich der Fort- schrittler Löwe, der im 19. sächsischen Wahlbezirk als Candidat der vereinigten reaktionären Parteien funktionirte, und in dieser Eigenschaft gleich Hrn. Schaffrath ein Ausnahme- gesetz befürwortete. Wir wollen sehen, wie diese zwei fortschrittlichen Biedermänner ihre Candi- daten-Bersprechungen, ein Ausnahmegesetz zu vo- tiren, mit ihrem Fraktionsbeschluß, gegen jedes Ausnahmegesetz zu stimmen, in Harmonie bringen werden. Was den, ebenfalls in der Correspon­denz genannten Hrn. Hänel betrifft, so hat der- szlbe durch seinen famosen Commisfionsantrag die völlig ablehnende Stellung" bereits hinlänglich illustrirt. Das Henkerbeil ist wiederum um die Lorbeeren einer Kulturthat geprellt worden: durch allerhöchste Ordre ist der wegen Gattenmords zum Tode verurtheilte Kindermann aus Staßfurt zu lebenslänglichem Gefängniß begnadigt worden. Kindermann hatte seine Frau mit wahrhaft bestia- lischer Brutalität sim Bette erdrosselt. Es scheint also doch, daß der furchtbare Eindruck, den die Hinrichtung Lehmann-Hödel's in der ganzen ge- bildeten Welt hervorgebracht hat, nicht ohne Wir- kung geblieben ist. Denn daß man Lehmann- Hödel, an dessen Händen doch kein Menschenblut klebt, für einen größeren Verbrecher halte, als Kindermann, das können wir doch unmöglich an- nehmen. Wegen deraktenmäßigen" Enthül- lungen über den Nobiling-Prozeß find zwei Re- Die Haftpflicht des Unternehmers nach dem Gesetze vom 7. Juni 1871 im Vergleich z»m französischen Rechte. Die Unbefangenen unter unseren Liberalen (diese Spezies ist jedoch bei uns ungefähr so selten, wie die Lotosblumen in Grönland . Anm. d. Red. derB. F. P.") haben, in der Presse wie in Wahlreden, in den letzten Wochen es oft aus- gesprochen, daß unier den Forderungen der So- zialisten sich viel Berechtigtes finde. Da sie zu gleicher Zeit das Möglichste dazu gethan haben, die Sozialisten von der Volksvertretung fortan fernzuhalten, so wird der Schluß nicht zu kühn erscheinen, daß selbige liberale Wahlcandidaten nun ihrerseits gewillt seien, im Reichstage jene berechtigten Forderungen geltend zu machen. Dazu beut sich ihnen in der nachfolgenden(zuerst in der Gewerbl. Zeitschr. für Rheinl. und Wests." er- schienenen) Arbeit eine Hand. Der Verfasser, Advokat-Anwalt Welter zu Köln , früher selbst Mitglied des preuß. Abgeordnetenhauses und der Fortschrittsfraktion, weist nach, wie die Ausdehnung der Haftpflicht, ein Verlangen, das täglich dring- licher wird, im rheinischen Rechte schon längst be- steht, daß also die bisweilen vorgeschobene Be- sorgniß, derUnternehmungsgeist" könnte unter einer weitergehenden Verantwortlichkeit leiden, hier durch die Erfahrung widerlegt wird, daß vielmehr die Rechtsgleichheit, die ja unter den Segnungen des deutschen Reiches so besonders laut gepriesen wird, es verlangt, die Haftpflicht in Deutschland mit der im Rheinlande geltenden auf gleichen Fuß zu bringen. Herr Welter schreibt: Kaum sieben Jahre sind verflossen, seit das Haftpflichtgesetz in Wirksamkeit getreten ist und schon haben sich dessen Folgen weit über die engen Kreise der speziell mit der Rechtsanwendung Be- faßten im ganzen gewerblichen Leben geltend ge- macht. Eine eigene Industrie, die der Unfall- versicherungs-Gesellschasten, ist an demselben empor- gewachsen, und die Zahl der Schadensprozesse mehrt sich mit jedem Tage, ohne daß sich nach den bisherigen Erfahrungen die pekuniäre Trag- weite weder für die zunächst bethciligte Industrie, noch auch für die Versicherungs-Gesellschasten auch nur annähernd berechnen ließe. Die zumeist in der Form von Renten zugesprochenen Entschädi- gungen sind noch in den ersten Anfängen ihres Laufes und fortwährend treten neue hinzu, so daß erst nach einigen Decennien, wie eine Unfall- statistik, so auch eine Unfallschäden-Statistik sich bilden kann. Bei dieser einschneidenden Wirkung ist es kein Wunder, daß der Streit der Meinungen über die Prinzipien der Haftpflicht auf das Lebhafteste ent- facht, und bei der Halbheit und eigentlichen Prin- zipienlosigkeit des deutschen Gesetzes noch lange nicht ausgetragen ist. Das Gesetz, in der jetzt so beliebten und doch verwerflichen Form eines Spe- zial- und Nothgesetzes erlassen, soll nach der einen Ansicht eine ganz ungerechte Belastung der In- dustrie enthalten, nach der anderen aber die be- rechtigten Interessen der Arbeiter in ganz un- genügender Weise schützen. Wenn man von der eigenthümlichen Haftpflicht der Eisenbahnen absieht, die in dem Preußischen Eis-nbahngesetz vom Jahre 1838 ihre Quelle findet, so sind die Prinzipien der Haftpflicht des Fabrikanten«. dem französischen Recht entlehnt. Die vielfach in industriellen Kreisen verbreitete Meinung, als ob auch in den deutschen Ländern des französischen Rechts die Verantwortlichkeit des Unternehmers durch das Hastpflichtgesetz wie begründet, so auch auf dessen Bestimmungen und Voraussetzungen beschränkt sei, ist eine irrige. Diese Hastpflicht hat am Rheine seit mehr als 60 Jahren in weit größerem Umfange bestanden, als sie das deutsche Gesetz vom 7. Juni 1871 fest- gestellt und besteht auch heute noch trotz der Haft- pflichtgesctzes in dem gleichen Umfange fort. Eigenthümlich ist dabei nur die Thatsache, daß auch am Rhein erst seit 1371 die Unfallprozesse in erheblicher Zahl aufgetreten find und seither in auffallender Weise zugenommen haben. Diese Zunahme läßt sich nicht durch die von der Ausdehnung der Industrie in weitere Gebiete, der Vermehrung und Komplikation der Maschinen- arbeit bedingte Vermehrung der Unfälle erklären: Die Unfälle sind in gleicher Weise und Verhältnis- mäßig gleicher Zahl gewiß auch vor 1871 vor- gekommen. Die nicht wegzuleugnende Vermehrung der Unsallsprozesse findet ihren Grund einmal in dem Prinzip der Versicherungsgesellschaften, jeden Unfall im Rechtsweg auszumachen, dann aber auch in der allerdings durch das Haftpflichtgesetz im Volke verbreiteten Kenntniß von der Verantwort- lichkeit des Unternehmers. In größeren Städten haben sich förmliche Bureaux für die Geltend- machung von Schadenersatzansprüchen aus Unfällen gebildet, deren Mittelpunkt gewöhnlich ein Ver- dakteure desBerliner Tageblatts" gerichtlich vernommen worden. Sie sollen angeben, woher sie den angeblichenAuszug aus den Akten" be- kommen haben. Also endlich! Das Berliner Ge- richt, welches die Untersuchungen gegen Lehmann und Nobiling führte, hätte schon längst Gelegen- heit zum Einschreiten gehabt; denn seit Mitte Mai haben gewisse Berliner Zeitungen Tag für Tag über jene Untersuchungen veröffentlicht, die angeblich aus amtlicher Quelle herrührten, deren Veröffentlichung also das Berliner Stadtgericht und speziell den Untersuchungsrichter auf's Schwerste compromittirte. Ein Theil, und zwar weitaus der größte alles die Sozialdemokrasie Be- lastende dieser angeblich authentischen Nach- richten war allerdings einfach erfunden, das hätte ein Einschreiten des Gerichts aber um so mehr gerechtfertigt. Der andere, wirklich au- thentische Theil konnte nur durch eine strafbare Verletzung des Amtsgeheimnisses in die Oeffentlich- keit gelangt sein und wenn man bedenkt, wie penibel gerade die preußischen Gerichte und Be- Hörden in dieser Beziehung sind, kann man wirk- lich nicht umhin, sich zu verwundern, daß das Berliner Stadtgericht nicht früher dieses At- tentat auf seinen Ruf berücksichtigt und zu ahnden versucht hat. DieNational-Zeitung" erzählt, daß sie sich an berufener Stelle erkundigt habe und daß dabei die Authentizität der Ber- öffentlichung desTageblatts" formell in Abrede gestellt worden sei. Warnung. Im Crimmitschauer Bürger- und Bauernfreund" finden wir folgende Notiz: Auf Grund vorliegender Schriftstücke ersehen wir, daß zwischen hiesigen Einwohnern(durchweg Familienvätern) und dem englischen Consulate zu Berlin ein reger Briefwechsel gepflogen wird. Die in Frage stehende Angelegenheit ist eine eventuelle Uebersicdelung hiesiger Bürger in größerer Ge­meinschaft nach Kleinasien durch englische Ver- Mittelung. Bekanntermaßen sind durch den Ber- liner Vertrag(13. Juli 1878), der den orientali- schen Kriegbeendete", Verhältnisse in Kleinafien und auf der Balkanhalbinsel geschaffen worden, die europäischen Kolonisten überaus günstige Be- dingungen, besonders in gewerblicher Beziehung gewähren. Das englische Consulat, das die ge- stellten Fragen sehr bereitwillig und eingehend beantwortete, hat zu gleicher Zeit noch weitere Aufschlüsse hierfür in Aussicht gestellt. Nach Ein- gang dieser noch zu erwartenden Nachrichten werde wir mit weiteren Mittheilungen nicht zurückhalten." So unser Parteiorgan. Wir würoen uns einer schweren Pflichtverletzung schuldig machen, wenn wir nicht, auf Grund der uns bekannten Thatsachen und des uns vorliegenden Materials, nachdrücklichst vor dem Projekt einer Auswanderung nach Klein- asien warnten. Wir sind, wie schon zu wieder- holten Malen von uns erklärt ward, prinzipielle Gegner eines jeden Auswanderungsplans, der auf politisches Unbehagen zurückzuführen ist, weil wir von der Ueberzeugung auSgehn, daß der Kampf, der uns in der Heimath aufgezwungen worden ist, auch in der Heimath ausgekämpft werden muß. Ganz abgesehen von solchen all- gemeinen und prinzipiellen Motiven, müssen wir das in Crimmitschau angeregte Projekt noch deshalb verurtheilen, weil die Zustände in Klein- asien , Cypern eingeschlossen, sowohl in klimati- unglückter ist, der eine genügende Entschädigung erstritten hat und nun etwaigen Leidensgefährten die richtigen Wege weist. Bei dem Streite über Beschränkung oder wenigstens Nichtausdehnung einerseits, andererseits Erweiterung der Haftpflicht dürfte eine kurze Zu- sammenstellung der Grundsätze des französischen Rechts, namentlich auch zur Beseitigung des oben angeführten Jrrthums und zur Aufklärung über die bestehende Verantwortlichkeit des rheinischen Fabrikanten, nicht ohne Interesse sein. Daß der Unternehmer für die, durch seine eigene Schuld herbeigeführten Unfälle haftet, ist ein allgemein geltender Rechtssatz. Das Gesetz vom 7. Juni 1871 berührt diese Fälle gar nicht und beläßt es dafür bei dem geltenden Landes- recht. Während aber die übrigen Landesgesetze vielfach, sowohl was die Voraussetzungen als den Umfang der Ersatzpflicht angeht, ungenügend und mangelhaft sind, verpflichtet das französische Recht in der weitgehendsten Weise einen Jeden zum Ersatz des vollen, durch schuldhafte Handlungen oder Unterlassungen verursachten Schaden. Jede?, auch das geringste Verschulden des Fabrikanten macht ihn für den, auf dies Verschulden zurück- zuführenden Unfall haftpflichtig. Der Fabrikant hat die zur Sicherheit der Ar- beiter erforderlichen Vorkehrungen in seinem Be- triebe zu schaffen. Er ist also verantwortlich, ganz abgesehen von den selbstverständlichen Fällen einer Verletzung oder Nichtbeachtung sicherheitspolizeilicher Vor- schristen, schon dann: wenn Maschinen nicht mit den bekannten, an- derswo angewendeten Sicherheitsmaßregcln versehen sind, auch wenn dafür spezielle Vorschriften nicht bestehen; wenn Maschinen nicht in ordnungsmäßigem Zustand sich befinden, wenn die Aufstellung und Bertheilung mangelhaft und die Ma- schinenräume fehlerhaft eingerichtet, gehalten oder beleuchtet sind; wenn die Arbeiter nicht mit den Gefahren und der Bedienung der Maschine ordentlich be- kannt und mit den erforderlichen Hilfswerk- zeugen versehen worden sind; wenn die nöthige Beaufsichtigung nicht angeord- net, und die erforderliche Zahl der Arbeiter nicht angestellt ist. Wer jugendliche Arbeiter und Kinder beschäftigt, ist sogar für die, durch eigenes Verschulden der- scher als in administrativer Beziehung derartige sind, daß an eine Colonisation durch Deutsche entweder überhaupt nicht(z. B. in dem viel- gepriesenen Cypern, dessen Klima sich für die englischen Truppen verderblicher erwiesen hat, als das der ungesundesten westindischen Colonieen), oder noch auf lange Zeit hinaus nicht zu denken ist. Ehe in den, klimatisch ungeeigneten Landstrichen geordnete Verhältnisse eingerichtet sind, werden viele Jahre vergehen müssen. Daß die englischen Behörden es sehr gern sehen würden, wenn Deutsche sich zumCivilisationsschlamm" hergeben und mit ihren Knochen das Land für die später kommenden englischen Ansiedler düngen würden, ist klar. DieKölnische Zeitung " ist unter die Sozialdemokraten gegangen! Im zweiten Blatte derKölnischen Zeitung " vom 27. September befindet sich nämlich ein Artikel mit der Ueberschrift:Gewinnbetheiligung der Arbeiter", welcher in folgender Weise anhebt: In jedem Jahrhundert giebt es einzelne Jahre eines ungeahnten Aufschwungs aller ge- schäftlichen Unternehmungen, giebt es gesegnete Jahre, in denen dem Kaufmann, dem Fabrikanten jedes Unternehmen zu gelingen, die goldene Ernte ohne Grenzen zuzuströmen scheint. In solchen Jahren macht sich der Gegensatz zwischen dem Kapitalisten und dem Proletarier be- sonders fühlbar; der Menschenfreund entsetzt sich ob des gewaltigen Unterschiedes, der in solchen Zeiten zwischen dem von den Ersparnissen seiner Vorfahren in wüster Ueppigkeit Leben- den und dem von seiner Hände Arbeit nur müh- sam sich Ernährenden zu Tage tritt, und auf allen Seiten sind gutgemeinte Rathschläge zur Be- seitigung einer solchen sozialen Lage billig wie Brombeeren. Wir haben in dem ungeahnt groß- artigen Aufschwung der 1871 73er Jahre solche Beobachtungen zu machen wiederholt Gelegenheit gehabt. Der Lohn des Arbeiters war verhältniß« mäßig karg gegen die wie von selbst den Arbeit- gebern und Kapitalisten zufließenden Reichthümer; und wenn auch der Lohn sich allgemein giltigen volkswirthschaftlichen Gesetzen folgend, mit dem Fortschritt des Gewinnes nahezu verdoppelte, so konnte der Menschenfreund eme gerechte Verthei- lung des Gewinnes darin doch nicht erkennen." Aufreizung der Arbeiter gegen diein wüster Ueppigkeit" lebenden Arbeitgeber, Erregung von Klassenhaß dersich mühsam nur Ernährenden" gegen die Kapitalisten! Die jetzigen Produktions- Verhältnisse beruhen auf keiner gerechten Ber- theilung des Gewinnes! Sehr wahr, aber: Her mit dem Ausnahmegesetz gegen dieKölnische Zeitung "! Zur Wahl Langensalza-Mühlhausen geht derNational-Zeitung" folgendes Schreiben des Herrn Reuleaux zu: Hochgeehrter Herr! Bon einem längern Ausent- halt im Auslande zurückgekehrt, bekomme ich erst jetzt volle Kenntniß von einer Reihe widersprechen- der Beurtheilungen der Angelegenheit meiner Rcichstagscandidatur im Wahlkreise Mühlhausen - Langensalza , und sehe ich mich dadurch genöthigt, Ihnen den Sachverhalt in aller Kürze darzulegen und Sie zu bitten, Ihren Lesern davon Mitthei- lung zu machen. Nachdem ich die Candidatur an- selben veranlaßten Unfälle verantwortlich, wen» die Arbeit wegen der dabei zu beobachtenden Bor - ficht für ein solches Alter nicht passend war, oder die bei der Jugend nöthige, besondere Aufficht nicht gehandhabt wurde. Während der Arbeitszeit hat ein Junge im Streit oder aus Muthwlllen dem anderen mit .einem Steinwurf das Auge beschädigt der Un­ternehmer ist haftbar erklärt worden, weil bei ge- höriger Aufficht die Jungen sich nicht mit Steinen werfen durften und konnten. Immer freilich muß bewiesen werden ein Verschulden des Unternehmers, wenn auch das kleinste, welches den Unfall allein herbeigeführt, oder wenigstens bei conkurrirendem Verschulden des Arbeiters denselben wesentlich ver- größert hat.. j Ist das Unglück dagegen durch einen unab- wendbaren oder unaufgeklärten Zufall od« durch höhere Gewalt entstanden-- und Mangels Beweises eines Verschuldens'st dies anzuneh- men so hört die Verantwortlichkeit des Unter- nehmers auf..... Als Beispiel seien nur die häufigen Pulver- und Dynamit-Explofionen erwähnt, bei denen meist ein Augenzeuge den Unfall nicht überlebt. Man hat nun dabei aufstellen wollen: daß der Unternehmer ohne Weiteres haftbar sei, weil bei ordnungsmäßiger Behandlung eine Explosion nicht vorkommen könne, und eint solche daher immer irgend ein Verschulden, irgend einen Fehler, sei es des Fabrikanten oder der Arbeiter, voraussetze; dann aber, weil ein Jeder auch für die, durch in seinem Gewahrsam befindliche Sachen, also durch das Pulver, durch den Dynamit ver- ursachten Schäden, selbst ohne eigenes Ver- schulden, haftbar sei. Dem entgegen haben aber die Gerichte den Grundsatz angenommen, daß die Verantwortlichkeil unter allen Umständen den Nachweis eines, den Unfall bedingenden Verschuldens, sei es in dek Anlage und Einrichtung der Fabrik oder in dek Aufbewahrung der Sprengstoffe voraussetze, un» daß, wenn ein Verschulden nicht bewiesen, vielme? die Möglichkeit eines Zufalles(Selbstzersetzuat des Dynamits) gegeben sei. die Verantwortliche aufhöre..., Soviel über die Haftpflicht für das eigen* Verschulden.