fort en gros betrieben wird das war das erste Thema, mit dem sich der Reichstag   heute zu befassen hatte. Ein Thema, sollte man denken, das eine gründliche, von dem Bewußtsein des ganzen Ernstes der Sache getragenegroße De- batte" zu veranlassen geeignet wäre, wie kaum ein zweites. Der Reichstag  , d. h. die Majorität hat anders gedacht. Ueber keinen Paragraphen des Umsturzgesetzes ist sie gleichgültiger hinwegge- gangen als über diesen. Von dem erzreaktionären Schlickmann(deutschconservativ) und Beseler wurde maschinenmäßig die reaktionäre Drehorgel in Bewegung gesetzt. Dann eine, allerdings sehr scharfe Kritik Windthorst's, die man unglück- licher Weise nicht verhindern konnte das, nebst einigenErklärungen" des Eulenburg Mnior, war die ganze Debatte. Ein Schlußantrag machte die übrigen Oppositionsredner mundtodt. Unserer Seits hatte sich Hasselmann zum Wort ge- melvet. Die Ausführungen Windthorst's bezogen sich hauptsächlich auf den Nachweis der Thatsache, daß nach Annahme dieses Paragraphen die Reichsver- fassung und die Verfassung der Einzelstaaten, na- mentlich die bayrischen Reservatrechte durchbrochen find. Die Polizei sei dann allmächtig; der Civil- belagerungszustand schlimmer als der gewöhnliche das habe er 1870 erfahren, wo ihm der mili- tärisch: Belagerungszustand weit weniger lästig geworden sei, als der normale Ausnahmezustand, unter dem Hannover   sich so lange befunden und theilweise noch befinde.§ 20 richte sich gegen alle Parteien. Auf Grund desselben können die größten Ungeheuerlichkeiten verübt werden. Man brauche z. B. bloß den Belagerungszustand in Berlin   zu proklamiren, und dann alle mißlie- bigen Abgeordneten ausweisen nicht bloß die sozialdemokratischen.(Ah!!) Man halte das für undenkbar? Es sei aber sehr denkbar; und in den letzten Jahren habe so viel Undenkbares sich vollzogen� daß er sicherlich berechtigt sei, das sehr Denkbare für möglich zu halten. Windthorst geißelt dann noch die Gesinnungs- losigkeit der Nationalliberalen, die den Behörden die Macht geben wollen, unter der Herrschaft des § 20 mißliebige Personen auch aus dem Wohn- ort zu entfernen. Der Appell an das Ehr- und Freiheitsgefühl der Nationalliberalen nützte natürlich nichts. Bei der Abstimmung stimmten die National- liberalen in ihrer großen Mehrheit für Wegfall des Wohnorts und der Wortemit unmittel- barer Gefahr für(die öffentliche Sicherheit  ") und in dieser verschärften Fassung ging der Paragraph denn auch durch. § 21 hat nur eine formelle Bedeutung und ist im Na erledigt! Um 1 Uhr steht das Haus vor§ 22, der die Bestimmung des Termins, bis zu welchem das Gesetz in Kraft sein soll, enthält. Herr LuciuS, Bismarck's   bekannterFreund" plaidirt hitzig für die Dauer bis zum 31. März 1883. Windt- Horst besürwortet kurz den Termin der Com- missionsvorlage(31. März 1831). Nach ihm er- hält Bracke das Wort, und zeigt in längerer Rede die Absurdität der Anschauung, der Sozia- lismus lasse sich überhaupt, oder gar innerhalb eines bestimmten Termins ausrotten. Die sozia- listische Bewegung wurzle in den Verhältnissen, und werde, was man auch gegen einzelne Per- sonen, und wären es noch so viele, unternehmen möge, durch die Verhältnisse stets lebendig er- halten und gefördert werden. Es folgt nun ein langweiliger, meist technischer Excurs des ba- dischen Oberstaatsanwalts Kiefer und eine wahr- Militärisches aus dem Rechtsstaat. (Aus derFrankfurter Zeitung.  ") Oder sollen wir betiteln: Rechtliches aus dem Militärstaat? Darüber möge der Leser befinden, wenn er die nachstehende aktenmäßig erzählte Historie kennen gelernt hat. Sie hat etwas Dra- matisches und darum sei sie auch demgemäß be- handelt. Also: ein Gutsherr v. H., ein Major v. K., ein General v. V.-R., außerdem Soldaten und Bauern, gelb- weiße und schwarz-weiße. Ort der Handlung: das Gut Abbensen bei Peine  (Hannover  ). Zeit: 1378 vom 1327. August. Vorspiel: die Stichwahl im Kreise Hildesheim  endete mit einem Siege der Welsen. Der Guts- Herr von Abbensen fühlte die Wonne dieses Er- folges und ließ zum Zeichen dessen einen auf dem Felde hoch gelegenen Getrcidehaufen hk Hon- növerschen Fimme genannt mit getb-roeijjer Flagge krönen. Hurrah der gelb-weißen. Murren der schwarz-weißen Bauern; letztere sagen: Laßt nur erst das Militär zum Mannöver herkommen, da wird er die Fahne schon abnehmen. Eine verheißungsvolle Exposition, nicht wahr. Am 23. August rückt das Militär ein, 300 Mann vom 67. Jnfanterie-Regiment sollen sieben Tage Abbensen beglücken. Früher ging das so: die Offiziere kamen aufs Gut, die Mannschaften zu den Bauern ins Ouartier. Diesmal kam es anders o du unseliger Wimpel auf dem Korn- Haufen, die schwarz-weißen Bauern hatten sich die Offiziere ausgebeten und erhielten sie auch, 13 an Zahl. Auf das Gut kamen 50 Mann, für die der Schafstall und die Kutschscheuer ausgeräumt wurde. Kurz nach dem Einrücken der Truppen er- scheint bei dem Gutsherrn v. H., der Major v. K., zuuächst um sich darüber zu beschweren, daß die Mannschaften in den Schafstall gelegt seien. Dann entspinnt sich aber folgendes Gespräch: Major v. K.: Ach so, dann hätte ich Ihnen noch zu danken. Diese große Aufmerksamkeit, die Sie durch Flaggen für mein Bataillon an den Tag gelegt haben.... Haft herzerfrischende donnernde Philippika gegen die Sozialdemokratie aus dem Munde des königl. preußischen Regierungspräsidenten(Westpreußen  ) von Flott well. An Stimme fehlts dem Mann nicht, und an Eifer auch nicht. Noch vor 2 Uhr also nach nicht einmal einstündiger Berathung nahm das Haus schon einen Schluß an trag an: die ziemlich verwickelte Abstimmung ergab Annahme des Commissions- Paragraphen mit der Frist bis zum 31. März 1881. Wohl bekomm's! Die Feststellung der nächsten Tagesordnung führte zu einer längeren Geschäftsordnungsdebatte, indem der Abgeordnete Stumm, der durchaus in Arbeiterfreundlichkeit machen will, eine die Grün- dung von Arbeiterinvalidenlassen betreffende Interpellation auf die morgige Tagesordnung ge- setzt wünschte. Dies fand indeß heftigen Wider- stand, und mit großer Majorität wurde Forcken- beck's Borschlag gemäß der morgige Tag für einen Feiertag erklärt und die nächste Sitzung, in wel- cher die dritte Lesung des Sozialistengesetzes be- ginnen wird, auf übermorgen(Freitag) 11 Uhr Vormittags festgesetzt. Im Reichstage, während der zweiten Lesung des Sozialistengesetzes, zeigten sich die Conservativen schon als Herren der Situation; sie gaben denLiberalen  " keinen Pardon. Der Stock wurde nicht einen Zoll niedriger gehalten, so daß Bennigsen schließlich erklärte, er sei zu angestrengt, er könne nicht über den so hoch ge- haltenen Stock springen. Gut, sagten die Conser- vativen, verschieben wir die entscheidenden Hammel- sprünge bis zur dritten Lesung, dann werdet Ihr Liberalen  " ausgeruht sein und das Springen geht dann besser aber niedriger halten wir den Stock nicht. Das war die Situation am fünften und sechsten Tage der zweiten Lesung, welcher wenigstens vorläufig die Paragraphen 6 und 16 zum Opfer fielen. In Bezug auf obige Situation sagt dieMagdeburgische Zeitung":Nun ist aber das Eine sicher, daß das deutsche   Volk im Großen und Ganzen, indem es eine Zurückdrängung der sozialistischen   Wühlereien und Hetzereien sehnlichst wünscht, dennoch nicht etwa ein heißes Verlangen nach der Rückkehr zu dem Jammer und Elend des bevormundenden Polizeistaates hegt. Das aber ist es, was unsere Conservativen in Wahrheit herbeigeführt sehen möchten." Den Jammer und das Elend des bevormundenden Polizeistaates wollen die Conservativen herbei- führen so klagt das liberale Blatt, und dabei freut es sich zu gleicher Zeit, wenn dieLiberalen  " im Reichstage die Brücken bauen, über welche der bevormundende Polizeistaat von den Conservativen herbeigcbracht wird. Nichts ist elender und per- fioer, als solcherliberaler" Jammerruf bei solchen liberalen" Thaten. Ein treffendes Urtheil. Die alte Tante Voß" sagt über die bekannte Rede Barn- berger's im Reichstage Folgendes:Sie bewies unzweifelhaft das Eine, daß Herr Bamberger   lange genug in Frankreich   gelebt hat, um sich die Denk- weise der französischen hohen Bourgeoisie anzu- eignen, die willig die Napoleonische Diktatur er- trug und sich einbildete, daß damit die Schrecken des rothen Gespenstes beschworen werden könnten." Zu deutsch   heißt das: Bamberger hat Angst, daß seine Milliarden Nickel durch den Sozialis- mus in Gefahr geriethen, dishalb legt er sich mit dem Bauche auf dieselben und läßt sich die reak- tionären Rückenstreiche gefallen dieser Held von Kirchheimbolanden  . Gutsherr v. H.: Sie täuschen sich, Herr Major! Für Sie war das nicht. Die neue Flagge draußen auf dem Felde ist ein Wahlsieges- zeichen, die andere im Parke, die roth-gelbe, ist dort ständig aufgehißt, sie trägt meine Familien- färben. Major v. K.(freundlich): Was Sie sagen nein, nein, so ist's nicht. Sie müssen schon er- lauben, daß ich mich durch Aufhängen einiger Flaggen in den Landesfarben revanchire denken Sie sich das hübsche Ensemble, das sich dann her- ausstellen wird. Gutsherr v. H.: Sehr verbunden; soweit meine Gebäude und Grundstücke nicht dabei in Frage kommen, habe ich natürlich gegen diese Re- vanche nichts einzuwenden. Der Herr Major ruft den Regimentsschneider und ertheilt ihm den Befehl, sofort schwarz-weiße Fahnen anfertigen und über dem Hofthor des Gutes des Hrn. v. H. anbringen zu lassen. Letz- terer, der dies erfährt, protestirt dem comman- dirten Unteroffizier gegenüber, der Protest wird reglementmäßig gemeldet. Am 25. August, Morgens 10 Uhr, wurden die Fahnen an das Hofthor genagelt. Kurz dar- auf läßt der Gutsherr zwei Plakate an das Thor kleben. Das eine lautet:Eingang für Militär- Personen", das andere:Obige Fahnen sind gegen meinen Willen auf Befehl des Militärcommandos angebracht." Zugleich wird den Gutsleuten des Hrn. v. H. von diesem verboten, das fahnenge- schmückte Thor   zu benutzen, da dasselbe militärisch occupirt sei; er gibt ihnen zum Ersatz einen Weg durch den Park frei, beschwert sich bei dem Major v. K. und sofort persönlich bei dem General v. B.-R. in Hannover  . Letzterer verspricht, die Sache zu untersuchen, da er am nächsten Tage zur Besichtigung hinauskomme. Am Abend geht auch noch eine Klage wegen Besitzstörung an das nächste Amtsgericht ab. Ehe wir die Schriftstücke mittheilen, sei er- wähnt, daß in der Nacht vom 25. bis 26. die gelb-weiße Siegesfahne von der Fimme gestohlen wurde. Eine für die Entdeckung des Thäters ausgesetzte Prämie von 50 Mark hatte keine Wir- Das Sozialistengesetz wirft bereits sehr bedenkliche Schatten voraus. DieGer- mania" schreibt: Am Sonnabend Abend unter- hielten sich in einem Berliner   größeren Restaurant zwei junge Männer über den von Prof. Wagner herausgegebenen Briefwechsel zwischen Rodbertus und Lassalle und kamen bei dieser Gelegenheit auch auf die letzte Lassalls- Rede des Fürsten Bismarck zu sprechen. Plötzlich erschien der an- scheinend von dem scrvirenden Kellner von dem Gespräch unterrichtete Besitzer des Lokals und er- klärte, daß er in seinem Lokal sozialistische Ge- spräche oder politische Erörterungen nicht dulden könne. So geschehen acht Tage vor Annahme des Ausnahmegesetzes in der Hauptstadt des deutschen Reiches. Wohl kaum schon dagewesen! In Düsseldorf   wurde ein Bürger wegen einer an- geblich vor drei Jahren begangenen Majestäts- beleidigung denunzirt. Ueber die Bismarck-Sonnemann'sche Affaire schreibt dieFrankfurter Zeitung  ": Das Korsische Ungeheuer ist entwischt; der Bandit ist gelandet und so fort in der Abstufung bis zum: Soeben hält Se. Majestät der Kaiser Napoleon   unter dem Jubel der Bevölkerung seinen Einzug in die Hauptstadt!" wer kennt sie nicht, diese Musterleistung desMoniteur" in den Tagen von der Flucht Nopoleons aus Elba   bis zu dessen Einzug in die Tuilerien? An diesem klassischen Beispiel hat sich anläßlich der Affaire Bismarck- Sonnemann dieMagdeburger Zeitung" so cnt- zückt, daß sie beinahe das französische   Original erreicht hat. Sie mag es uns selbst darthun. Magdeburger Zeitung" von Donnerstag 10. Oktober.Der Reichskanzler hat den Abgeord- neten für Frankfurt   in einer Weise angegriffen, die den letzteren auf den Gedanken bringen dürfte, eine einfache Gegenerklärung sei nicht ausreichend. Der Fürst ließ durchmerken, Herr Sonnemann stelle sich mit seiner Zeitung dem französischen   Gouvernement zur Verfügung, so daß man aus derFrankfurter Zeitung  " immer am ersten die Intentionen der Pariser Regierung erführe. Für das Zutreffende dieser seiner Be- hauptung bezog sich der Fürst auf ihm zu­gegangene diplomatische Aufschlüsse, und der Zuhörer mußte den Eindruck gewinnen, als verfolge der Abgeordnete Sonnemann nicht blos im Allgemeinen undeutsche Ziele, sondern er mache sich damit der französischen Regierung dienstbar. Das würde, wie auf der Hand liegt, Landesverrath sein, und entweder ihut Herr Sonnemann Alles, um diesen furchtbaren Bor- Wurf völlig zu entkräften, oder er ist als Mit- glied des deutschen Reichstags moralisch un- möglich." Magdeb. Ztg." von Freitag 11. Oktober. Die Angriffe, welche der Reichskanzler gegen Herrn Sonnemann gerichtet hatte, verloren von ihrer Treffkraft durch die Erklärungen, die der Erstere später nachfolgen ließ." Magdeb. Ztg." von Sonntag 13. Oktober. Der Zwischenfall Bismarck-Sonnemann ist nicht beigelegt, denn der Reichskanzler hat bisher unterlassen, für seine Behauptungen Beweise beizubringen. Bleiben diese aus, so ist der An- greiser im Unrecht. Der Abg. Sonnemann wird dies vor Schluß der Session voraussichtlich noch ganz ausdrücklich constatiren." Jetzt aber Halt um Himmels Willen, sonst bekommen wir noch etwas von einermoralischen Unmöglichkeit" zu hören, die Jemanden veranlassen kung. Die schwarz-weißen Fahnen aber blieben bis zum Abzug der Truppen hängen. ** * v. H. an den Major v. K. Abbensen, 25. August. Auf Ew. Hochwohl. Befehl haben Mann- schaften Ihres Bataillons mein Gebäude dazu be- nutzt, um an demselben Wegweiser, Ortstafeln, Strohkranz und Fahnen anzubringen, obgleich ich rechtzeitig zuvor gegen solche Anbringung Protest eingelegt habe, welcher Protest Ew. Hochwohlgeb. rechtzeitig gemeldet ist. Wenn cch nun auch die Anbringung der erst- genannten drei Gegenstände stillschweigend ge- duldet haben würde, da sie mir in militärischem Interesse nothwendig erscheinen, so muß ich die Anbringung von Fahnen auf Grund Ew. Hoch- wohlgeb. persönlich mir gegenüber gemachter Aeußerungen lediglich als eine unnütze und un- motivirte, gegen meine Person gerichtete Demon- stration betrachten. Die gedachte Anbringung von Gegenständen an meinen Gebäuden charakterisirt sich als eine Besitzhandlung und dadurch als ein unberechtigter Eingriff in mein Eigenthum. War solcher Ein- griff im öffentlichen Interesse nöthig, so mußte zuvor auf Anordnung der Landdrostei nach Maß- gäbe der§§ i und 4 des Gesetzes über die Ent­ziehung des Grundeigenthums das Expropriations  - verfahren eingeleitet werden. Ich ersuche daher Ew. Hochwohlgeb. ganz er- gebenst, die sofortige Fortnahme der angebrachten Fahnen befehlen zu wollen und falls ein solches Verlangen Ew. Hochwohlgeb. Rechtsbegriffen mcht entsprechen sollte,'diese Schrift als eine Be- sckwerdeschrift anzusehen und gcneigstenst als solche bis zur höchsten Stelle auf dem instanzmaßcgen Weg weiter geben zu wollen. Hochachtungsvoll v H" Major v. K. an v. H. 0. Quart. Abbensen 25. Aug. Ew. Hochwohlgeb. erwidere ich hiermit auf das mir soeben übersandte Schreiben ergebenst, daß die Anbringung von preußischen Fahnen an Ihrem Hofe(ebenso wie an dem von mir Persönlich be- könnte, dasWohlwollen" dergutmüthigen� Richter, so unangenehm es werden kann, in An- spruch zu nehmen. Uebrigens sei constatirt, daß die gesammte Presse Deutschlands   und des Aus- landes, soweit sie sich selbstachtend, auf Achtung Anspruch hat, die von uns an den Reichskanzler gerichtete Ladung unterstützt und darin überein- stimmt, daß eine unbewiesene Anklage auf den Ankläger zurückfalle. Wir nehmen natürlich ge- wisse Organe, die sich kein Gewissen daraus machen, sich zu �prostituiren, aus und überlassen dieselben ihrem Schicksal, denn wenn man mit dem Herrn zu thun hat, kann man sich nicht mit den Do- mestiken beschästigen. Erfreulich ist es, daß neuer- dings auch Blätter, die aus ihrer Gegnerschaft gegen den Abgeordneten für Frankfurt   kein Hehl machen und noch heute für dessen Rede nur das Epithetonunwürdig" haben, stch soweit auf An- stand und Recht besinnen, daß sie den Reichskanzler zur Ordnung" rufen. So derHannöveriche Curier" in folgender Weise:Es ist in Aller In- tereffe, auch in dem des Kanzlers denn was verbürgt ihm, daß nicht nächstens beim Angriff auf ihn irgend ein Oppofitionsmitglied seinerseits des Antoniusdoch Brutus ist ein ehrenwcrther Mann" copirt?, es ist, sagen wir, in Aller Interesse, daß die verdeckte Anklage, gegen welche der davon Betroffene sich selbst dann nicht wirk- sam vertheidigen kann, wenn er völlig unschuldig ist, nicht parlamentarisches Bürgerrecht erwerbe. Wenn es nicht in der Befugniß des Präsidenten sieht, dergleichen oratorische Torpedos die am Mittwoch nicht zum ersten Mal angewendet wur- den aus der Debatte fernzuhalten, so ist es Pflicht der Presse, gegen deren Gebrauch Ver- Wahrung einzulegen." Sollte sich derHannöv. Curier  " nicht erinnern, wie man eine Kriegführung, die sich allgemein verpönter Waffen bedient, zu charaktensiren und zu bezeichnen pflegt?" In Bezug auf die Aeußerungen Bismarck's  im Reichstag am 9. Oktober, die sich gegen den Abg. Sonnemann und gegen dieFrankfurter Zeitung  " richteten, giebt jetzt die Redaktion derFrankfurter Zeitung  ", nachdem die betreffenden Sätze der Bismarck  'schen Rede dem Leser vorgeführt worden find, folgende Erklärung ab: Die Worte haben unzweifelhaft den Sinn, den Abg. Sonnemann und dieFrankfurter Zeitung  " als in Beziehungen zur französischen   Regierung stehend und deren Interessen namentlich in Fragen der inneren deutschen   Politik vertretend erscheinen zu lassen. So sind sie im Reichstage und in der Presse allgemein aufgefaßt worden und die späteren Versuche des Herrn Reichskanzlers, seinen Worten eine andere harmlosere Deutung zu geben, ver- mögen daran nichts zu ändern. Herr Sonnemann für seine Person war sofort in der Lage, die Behauptungen des Herrn Reichs- kanzlerS als willkürliche Erfindung zu be- zeichnen, für dieFrankfurter Zeitung  " in gleicher Weise einzutreten, vermachte er nicht, ba nach der Ansicht des Re-chstagspräsidenten der Rahmen der persönlichen Bemerkung ihm dies nicht gestattete. Die Redaktion derFrankfurter Zeitung  " war also genöthigt, selbst ihre Sache gegen Herrn von Bismarck   zu führen und sie hat dies sofort gethan, indem sie dem Reichskanzler als dem Ankläger die Beweislast für seine Anklagen auf- erlegte. Wir haben zunächst zu constatiren, daß der Herr Reichekanzler dieser mit jeder Anklage ver- bundenen Pflicht, deren Nichterfüllung die öffent- liche Meinung übereinstimmend dahin deutet, daß der Ankläger nicht im Stande sei, die Wahrheit wohnten) eine Demonstration unsererseits ebenso- wenig hat sein sollen, als Ihrerseits das Auf- j hissen von je einer gelb-weiße: und gelb-rothen Flagge an weithin sichtbaren Stellen. Die Anbringung von Ortstafeln, Wegweisern u. f. w. ist eine Höhern Orts befohlene Maß- nähme und muß Ew. Hochwohlgeb. ich es voll- ständig überlassen, gegen die hierdurch verursachten Eingriffe in Ihre Rechte auf gesetzlichem Wege vorzugehen ebenso gegen die durch Anbringung von preußischen Fahnen an dem von Ihnen ge- pachteten Hofe Ihnen zugefügte Eigenthnmsver- i kümmerung. Zugleich bemerke ich jedoch, daß ich die Zu-. muthung nicht verstehen kann, wemen Leuten die Dekoration ihres Quartiers durch preußische Farben eine alte gute Sitte zu verbieten; und daß es mir unerfindlich scheint, daß in Preu- ßen eine andere Auffassung existire, als daß jeder Hof und mit ihm dessen Besitzer resp. Pächter> sich nur geehrt fühlen könne durch Dekoration des Hofes mit preußischen Fahnen und um so' mehr Ew. Hochwvhlgeb. selbst, als mir bekannt, I daß Hochdieselben zwei Brüder als Offiziere in der Armce� haben, welche dieser Fahne unver-| brüchliche Treu; geschworen haben. Ergebenst v. K. v. H. an den Generallieutenant v. B.-R. Hannover  , Abbensen, 25 Aug. Ew. Excellenz wollen mir gestatten, ein bei meiner Rückkehr heute Abend hier vorgefundenes Schreiben des Hrn. Major v. K. zu überreichen,' dessen Inhalt und Form ich gern vertrauensvoll der Kritik Ew. Excellenz überlasse. Ganz gehorsamst v. H. Generallieutenant v. V.-R. an Herrn v. H. Ew. Hochwohlgeb. erwiedere ich auf gefälliges Schreiben vom gestrigen Tage, mit dem Sie mir- einen Brief des Kön. Major's Herrn v. K. zu meiner Kritik übersenden, daß ich mit diesem letz- I teren mich vollständig in Uebereinstimmung be-- Mit vollkommenster Hochachtung bin ich Ew. Hochwohlg. ergebenster v. B.-R.