fort en gros betrieben wird— das war daserste Thema, mit dem sich der Reichstag heute zubefassen hatte. Ein Thema, sollte man denken,das eine gründliche, von dem Bewußtsein desganzen Ernstes der Sache getragene„große De-batte" zu veranlassen geeignet wäre, wie kaumein zweites. Der Reichstag, d. h. die Majoritäthat anders gedacht. Ueber keinen Paragraphendes Umsturzgesetzes ist sie gleichgültiger hinwegge-gangen als über diesen. Von dem erzreaktionärenSchlickmann(deutschconservativ) und Beselerwurde maschinenmäßig die reaktionäre Drehorgelin Bewegung gesetzt. Dann eine, allerdings sehrscharfe Kritik Windthorst's, die man unglück-licher Weise nicht verhindern konnte— das, nebsteinigen„Erklärungen" des Eulenburg Mnior,war die ganze Debatte. Ein Schlußantrag machtedie übrigen Oppositionsredner mundtodt. UnsererSeits hatte sich Hasselmann zum Wort ge-melvet.Die Ausführungen Windthorst's bezogen sichhauptsächlich auf den Nachweis der Thatsache, daßnach Annahme dieses Paragraphen die Reichsver-fassung und die Verfassung der Einzelstaaten, na-mentlich die bayrischen Reservatrechte durchbrochenfind. Die Polizei sei dann allmächtig; der Civil-belagerungszustand schlimmer als der gewöhnliche— das habe er 1870 erfahren, wo ihm der mili-tärisch: Belagerungszustand weit weniger lästiggeworden sei, als der normale Ausnahmezustand,unter dem Hannover sich so lange befunden undtheilweise noch befinde.§ 20 richte sich gegenalle Parteien. Auf Grund desselben können diegrößten Ungeheuerlichkeiten verübt werden. Manbrauche z. B. bloß den Belagerungszustand inBerlin zu proklamiren, und dann alle mißlie-bigen Abgeordneten ausweisen— nicht bloß diesozialdemokratischen.(Ah!!) Man halte das fürundenkbar? Es sei aber sehr denkbar; und inden letzten Jahren habe so viel Undenkbaressich vollzogen� daß er sicherlich berechtigt sei, dassehr Denkbare für möglich zu halten.Windthorst geißelt dann noch die Gesinnungs-losigkeit der Nationalliberalen, die den Behördendie Macht geben wollen, unter der Herrschaft des§ 20 mißliebige Personen auch aus dem Wohn-ort zu entfernen.Der Appell an das Ehr- und Freiheitsgefühlder Nationalliberalen nützte natürlich nichts.Bei der Abstimmung stimmten die National-liberalen in ihrer großen Mehrheit für Wegfalldes Wohnorts und der Worte„mit unmittel-barer Gefahr für(die öffentliche Sicherheit")und in dieser verschärften Fassung ging derParagraph denn auch durch.—§ 21 hat nur eine formelle Bedeutung und istim Na erledigt!Um 1 Uhr steht das Haus vor§ 22, der dieBestimmung des Termins, bis zu welchem dasGesetz in Kraft sein soll, enthält. Herr LuciuS,Bismarck's bekannter„Freund" plaidirt hitzig fürdie Dauer bis zum 31. März 1883. Windt-Horst besürwortet kurz den Termin der Com-missionsvorlage(31. März 1831). Nach ihm er-hält Bracke das Wort, und zeigt in längererRede die Absurdität der Anschauung, der Sozia-lismus lasse sich überhaupt, oder gar innerhalbeines bestimmten Termins ausrotten. Die sozia-listische Bewegung wurzle in den Verhältnissen,und werde, was man auch gegen einzelne Per-sonen, und wären es noch so viele, unternehmenmöge, durch die Verhältnisse stets lebendig er-halten und gefördert werden.— Es folgt nunein langweiliger, meist technischer Excurs des ba-dischen Oberstaatsanwalts Kiefer und eine wahr-Militärisches aus dem Rechtsstaat.(Aus der„Frankfurter Zeitung.")Oder sollen wir betiteln: Rechtliches aus demMilitärstaat? Darüber möge der Leser befinden,wenn er die nachstehende aktenmäßig erzählteHistorie kennen gelernt hat. Sie hat etwas Dra-matisches und darum sei sie auch demgemäß be-handelt.Also: ein Gutsherr v. H., ein Major v. K.,ein General v. V.-R., außerdem Soldaten undBauern, gelb- weiße und schwarz-weiße.Ort der Handlung: das Gut Abbensen beiPeine(Hannover).Zeit: 1378 vom 13—27. August.Vorspiel: die Stichwahl im Kreise Hildesheimendete mit einem Siege der Welsen. Der Guts-Herr von Abbensen fühlte die Wonne dieses Er-folges und ließ zum Zeichen dessen einen auf demFelde hoch gelegenen Getrcidehaufen hk Hon-növerschen Fimme genannt— mit getb-roeijjerFlagge krönen. Hurrah der gelb-weißen. Murrender schwarz-weißen Bauern; letztere sagen: Laßtnur erst das Militär zum Mannöver herkommen,da wird er die Fahne schon abnehmen.Eine verheißungsvolle Exposition, nicht wahr.Am 23. August rückt das Militär ein, 300Mann vom 67. Jnfanterie-Regiment sollen siebenTage Abbensen beglücken. Früher ging das so:die Offiziere kamen aufs Gut, die Mannschaftenzu den Bauern ins Ouartier. Diesmal kam esanders— o du unseliger Wimpel auf dem Korn-Haufen, die schwarz-weißen Bauern hatten sich dieOffiziere ausgebeten und erhielten sie auch, 13 anZahl. Auf das Gut kamen 50 Mann, für dieder Schafstall und die Kutschscheuer ausgeräumtwurde.Kurz nach dem Einrücken der Truppen er-scheint bei dem Gutsherrn v. H., der Major v. K.,zuuächst um sich darüber zu beschweren, daß dieMannschaften in den Schafstall gelegt seien. Dannentspinnt sich aber folgendes Gespräch:Major v. K.: Ach so, dann hätte ich Ihnennoch zu danken. Diese große Aufmerksamkeit, dieSie durch Flaggen für mein Bataillon an denTag gelegt haben....Haft herzerfrischende donnernde Philippika gegendie Sozialdemokratie aus dem Munde des königl.preußischen Regierungspräsidenten(Westpreußen)von Flott well. An Stimme fehlts dem Mannnicht, und an Eifer auch nicht.Noch vor 2 Uhr— also nach nicht einmaleinstündiger Berathung— nahm das Haus schoneinen Schluß an trag an: die ziemlich verwickelteAbstimmung ergab Annahme des Commissions-Paragraphen mit der Frist bis zum 31. März1881. Wohl bekomm's!Die Feststellung der nächsten Tagesordnungführte zu einer längeren Geschäftsordnungsdebatte,indem der Abgeordnete Stumm, der durchaus inArbeiterfreundlichkeit machen will, eine die Grün-dung von Arbeiterinvalidenlassen betreffendeInterpellation auf die morgige Tagesordnung ge-setzt wünschte. Dies fand indeß heftigen Wider-stand, und mit großer Majorität wurde Forcken-beck's Borschlag gemäß der morgige Tag für einenFeiertag erklärt und die nächste Sitzung, in wel-cher die dritte Lesung des Sozialistengesetzes be-ginnen wird, auf übermorgen(Freitag) 11 UhrVormittags festgesetzt.— Im Reichstage, während der zweitenLesung des Sozialistengesetzes, zeigten sich dieConservativen schon als Herren der Situation;sie gaben den„Liberalen" keinen Pardon. DerStock wurde nicht einen Zoll niedriger gehalten,so daß Bennigsen schließlich erklärte, er sei zuangestrengt, er könne nicht über den so hoch ge-haltenen Stock springen. Gut, sagten die Conser-vativen, verschieben wir die entscheidenden Hammel-sprünge bis zur dritten Lesung, dann werdet Ihr„Liberalen" ausgeruht sein und das Springen gehtdann besser— aber niedriger halten wir denStock nicht. Das war die Situation am fünftenund sechsten Tage der zweiten Lesung, welcherwenigstens vorläufig die Paragraphen 6 und 16zum Opfer fielen. In Bezug auf obige Situationsagt die„Magdeburgische Zeitung":„Nun ist aberdas Eine sicher, daß das deutsche Volk im Großenund Ganzen, indem es eine Zurückdrängung dersozialistischen Wühlereien und Hetzereien sehnlichstwünscht, dennoch nicht etwa ein heißes Verlangennach der Rückkehr zu dem Jammer und Elenddes bevormundenden Polizeistaates hegt.Das aber ist es, was unsere Conservativen inWahrheit herbeigeführt sehen möchten."— DenJammer und das Elend des bevormundendenPolizeistaates wollen die Conservativen herbei-führen— so klagt das liberale Blatt, und dabeifreut es sich zu gleicher Zeit, wenn die„Liberalen"im Reichstage die Brücken bauen, über welche derbevormundende Polizeistaat von den Conservativenherbeigcbracht wird. Nichts ist elender und per-fioer, als solcher„liberaler" Jammerruf bei solchen„liberalen" Thaten.— Ein treffendes Urtheil. Die alte„Tante Voß" sagt über die bekannte Rede Barn-berger's im Reichstage Folgendes:„Sie bewiesunzweifelhaft das Eine, daß Herr Bamberger langegenug in Frankreich gelebt hat, um sich die Denk-weise der französischen hohen Bourgeoisie anzu-eignen, die willig die Napoleonische Diktatur er-trug und sich einbildete, daß damit die Schreckendes rothen Gespenstes beschworen werden könnten."— Zu deutsch heißt das: Bamberger hat Angst,daß seine Milliarden Nickel durch den Sozialis-mus in Gefahr geriethen, dishalb legt er sich mitdem Bauche auf dieselben und läßt sich die reak-tionären Rückenstreiche gefallen— dieser Held vonKirchheimbolanden.Gutsherr v. H.: Sie täuschen sich, HerrMajor! Für Sie war das nicht. Die neueFlagge draußen auf dem Felde ist ein Wahlsieges-zeichen, die andere im Parke, die roth-gelbe, istdort ständig aufgehißt, sie trägt meine Familien-färben.Major v. K.(freundlich): Was Sie sagen—nein, nein, so ist's nicht. Sie müssen schon er-lauben, daß ich mich durch Aufhängen einigerFlaggen in den Landesfarben revanchire— denkenSie sich das hübsche Ensemble, das sich dann her-ausstellen wird.Gutsherr v. H.: Sehr verbunden; soweitmeine Gebäude und Grundstücke nicht dabei inFrage kommen, habe ich natürlich gegen diese Re-vanche nichts einzuwenden.Der Herr Major ruft den Regimentsschneiderund ertheilt ihm den Befehl, sofort schwarz-weißeFahnen anfertigen und über dem Hofthor desGutes des Hrn. v. H. anbringen zu lassen. Letz-terer, der dies erfährt, protestirt dem comman-dirten Unteroffizier gegenüber, der Protest wirdreglementmäßig gemeldet.Am 25. August, Morgens 10 Uhr, wurdendie Fahnen an das Hofthor genagelt. Kurz dar-auf läßt der Gutsherr zwei Plakate an das Thorkleben. Das eine lautet:„Eingang für Militär-Personen", das andere:„Obige Fahnen sind gegenmeinen Willen auf Befehl des Militärcommandosangebracht." Zugleich wird den Gutsleuten desHrn. v. H. von diesem verboten, das fahnenge-schmückte Thor zu benutzen, da dasselbe militärischoccupirt sei; er gibt ihnen zum Ersatz einen Wegdurch den Park frei, beschwert sich bei dem Majorv. K. und sofort persönlich bei dem Generalv. B.-R. in Hannover. Letzterer verspricht, dieSache zu untersuchen, da er am nächsten Tagezur Besichtigung hinauskomme.Am Abend geht auch noch eine Klage wegenBesitzstörung an das nächste Amtsgericht ab.Ehe wir die Schriftstücke mittheilen, sei er-wähnt, daß in der Nacht vom 25. bis 26. diegelb-weiße Siegesfahne von der Fimme gestohlenwurde. Eine für die Entdeckung des Thätersausgesetzte Prämie von 50 Mark hatte keine Wir-— Das Sozialistengesetz wirft bereitssehr bedenkliche Schatten voraus. Die„Ger-mania" schreibt: Am Sonnabend Abend unter-hielten sich in einem Berliner größeren Restaurantzwei junge Männer über den von Prof. Wagnerherausgegebenen Briefwechsel zwischen Rodbertusund Lassalle und kamen bei dieser Gelegenheitauch auf die letzte Lassalls- Rede des FürstenBismarck zu sprechen. Plötzlich erschien der an-scheinend von dem scrvirenden Kellner von demGespräch unterrichtete Besitzer des Lokals und er-klärte, daß er in seinem Lokal sozialistische Ge-spräche oder politische Erörterungen nicht duldenkönne. So geschehen acht Tage vor Annahmedes Ausnahmegesetzes in der Hauptstadt desdeutschen Reiches.— Wohl kaum schon dagewesen! InDüsseldorf wurde ein Bürger wegen einer an-geblich vor drei Jahren begangenen Majestäts-beleidigung denunzirt.— Ueber die Bismarck-Sonnemann'scheAffaire schreibt die„Frankfurter Zeitung":„Das Korsische Ungeheuer ist entwischt; derBandit ist gelandet und so fort in der Abstufungbis zum: Soeben hält Se. Majestät der KaiserNapoleon unter dem Jubel der Bevölkerung seinenEinzug in die Hauptstadt!"— wer kennt sie nicht,diese Musterleistung des„Moniteur" in den Tagenvon der Flucht Nopoleons aus Elba bis zu dessenEinzug in die Tuilerien? An diesem klassischenBeispiel hat sich anläßlich der Affaire Bismarck-Sonnemann die„Magdeburger Zeitung" so cnt-zückt, daß sie beinahe das französische Originalerreicht hat. Sie mag es uns selbst darthun.„Magdeburger Zeitung" von Donnerstag 10.Oktober.„Der Reichskanzler hat den Abgeord-neten für Frankfurt in einer Weise angegriffen,die den letzteren auf den Gedanken bringendürfte, eine einfache Gegenerklärung sei nichtausreichend. Der Fürst ließ durchmerken, HerrSonnemann stelle sich mit seiner Zeitung demfranzösischen Gouvernement zur Verfügung, sodaß man aus der„Frankfurter Zeitung" immeram ersten die Intentionen der Pariser Regierungerführe. Für das Zutreffende dieser seiner Be-hauptung bezog sich der Fürst auf ihm zugegangene diplomatische Aufschlüsse, und derZuhörer mußte den Eindruck gewinnen, alsverfolge der Abgeordnete Sonnemann nicht blosim Allgemeinen undeutsche Ziele, sondern ermache sich damit der französischen Regierungdienstbar. Das würde, wie auf der Hand liegt,Landesverrath sein, und entweder ihut HerrSonnemann Alles, um diesen furchtbaren Bor-Wurf völlig zu entkräften, oder er ist als Mit-glied des deutschen Reichstags moralisch un-möglich."„Magdeb. Ztg." von Freitag 11. Oktober.„Die Angriffe, welche der Reichskanzler gegenHerrn Sonnemann gerichtet hatte, verloren vonihrer Treffkraft durch die Erklärungen, die derErstere später nachfolgen ließ."„Magdeb. Ztg." von Sonntag 13. Oktober.„Der Zwischenfall Bismarck-Sonnemann ist nichtbeigelegt, denn der Reichskanzler hat bisherunterlassen, für seine Behauptungen Beweisebeizubringen. Bleiben diese aus, so ist der An-greiser im Unrecht. Der Abg. Sonnemann wirddies vor Schluß der Session voraussichtlich nochganz ausdrücklich constatiren."Jetzt aber Halt um Himmels Willen, sonstbekommen wir noch etwas von einer„moralischenUnmöglichkeit" zu hören, die Jemanden veranlassenkung. Die schwarz-weißen Fahnen aber bliebenbis zum Abzug der Truppen hängen.***v. H. an den Major v. K.Abbensen, 25. August.„Auf Ew. Hochwohl. Befehl haben Mann-schaften Ihres Bataillons mein Gebäude dazu be-nutzt, um an demselben Wegweiser, Ortstafeln,Strohkranz und Fahnen anzubringen, obgleich ichrechtzeitig zuvor gegen solche Anbringung Protesteingelegt habe, welcher Protest Ew. Hochwohlgeb.rechtzeitig gemeldet ist.Wenn cch nun auch die Anbringung der erst-genannten drei Gegenstände stillschweigend ge-duldet haben würde, da sie mir in militärischemInteresse nothwendig erscheinen, so muß ich dieAnbringung von Fahnen auf Grund Ew. Hoch-wohlgeb. persönlich mir gegenüber gemachterAeußerungen lediglich als eine unnütze und un-motivirte, gegen meine Person gerichtete Demon-stration betrachten.Die gedachte Anbringung von Gegenständenan meinen Gebäuden charakterisirt sich als eineBesitzhandlung und dadurch als ein unberechtigterEingriff in mein Eigenthum. War solcher Ein-griff im öffentlichen Interesse nöthig, so mußtezuvor auf Anordnung der Landdrostei nach Maß-gäbe der§§ i und 4 des Gesetzes über die Entziehung des Grundeigenthums das Expropriations-verfahren eingeleitet werden.Ich ersuche daher Ew. Hochwohlgeb. ganz er-gebenst, die sofortige Fortnahme der angebrachtenFahnen befehlen zu wollen und falls ein solchesVerlangen Ew. Hochwohlgeb. Rechtsbegriffen mchtentsprechen sollte,'diese Schrift als eine Be-sckwerdeschrift anzusehen und gcneigstenst als solchebis zur höchsten Stelle auf dem instanzmaßcgenWeg weiter geben zu wollen.Hochachtungsvoll v H"Major v. K. an v. H.„0. Quart. Abbensen 25. Aug.Ew. Hochwohlgeb. erwidere ich hiermit auf dasmir soeben übersandte Schreiben ergebenst, daßdie Anbringung von preußischen Fahnen an IhremHofe(ebenso wie an dem von mir Persönlich be-könnte, das„Wohlwollen" der„gutmüthigen�Richter, so unangenehm es werden kann, in An-spruch zu nehmen. Uebrigens sei constatirt, daßdie gesammte Presse Deutschlands und des Aus-landes, soweit sie sich selbstachtend, auf AchtungAnspruch hat, die von uns an den Reichskanzlergerichtete Ladung unterstützt und darin überein-stimmt, daß eine unbewiesene Anklage auf denAnkläger zurückfalle. Wir nehmen natürlich ge-wisse Organe, die sich kein Gewissen daraus machen,sich zu �prostituiren, aus und überlassen dieselbenihrem Schicksal, denn wenn man mit dem Herrnzu thun hat, kann man sich nicht mit den Do-mestiken beschästigen. Erfreulich ist es, daß neuer-dings auch Blätter, die aus ihrer Gegnerschaftgegen den Abgeordneten für Frankfurt kein Hehlmachen und noch heute für dessen Rede nur dasEpitheton„unwürdig" haben, stch soweit auf An-stand und Recht besinnen, daß sie den Reichskanzler„zur Ordnung" rufen. So der„HannövericheCurier" in folgender Weise:„Es ist in Aller In-tereffe, auch in dem des Kanzlers— denn wasverbürgt ihm, daß nicht nächstens beim Angriffauf ihn irgend ein Oppofitionsmitglied seinerseitsdes Antonius„doch Brutus ist ein ehrenwcrtherMann" copirt?—, es ist, sagen wir, in AllerInteresse, daß die verdeckte Anklage, gegen welcheder davon Betroffene sich selbst dann nicht wirk-sam vertheidigen kann, wenn er völlig unschuldigist, nicht parlamentarisches Bürgerrecht erwerbe.Wenn es nicht in der Befugniß des Präsidentensieht, dergleichen oratorische Torpedos— die amMittwoch nicht zum ersten Mal angewendet wur-den— aus der Debatte fernzuhalten, so ist esPflicht der Presse, gegen deren Gebrauch Ver-Wahrung einzulegen." Sollte sich der„Hannöv.Curier" nicht erinnern, wie man eine Kriegführung,die sich allgemein verpönter Waffen bedient, zucharaktensiren und zu bezeichnen pflegt?"In Bezug auf die Aeußerungen Bismarck'sim Reichstag am 9. Oktober, die sich gegen denAbg. Sonnemann und gegen die„FrankfurterZeitung" richteten, giebt jetzt die Redaktionder„Frankfurter Zeitung", nachdem die betreffendenSätze der Bismarck'schen Rede dem Leser vorgeführtworden find, folgende Erklärung ab:Die Worte haben unzweifelhaft den Sinn, denAbg. Sonnemann und die„Frankfurter Zeitung"als in Beziehungen zur französischen Regierungstehend und deren Interessen namentlich in Fragender inneren deutschen Politik vertretend erscheinenzu lassen. So sind sie im Reichstage und in derPresse allgemein aufgefaßt worden und die späterenVersuche des Herrn Reichskanzlers, seinen Worteneine andere harmlosere Deutung zu geben, ver-mögen daran nichts zu ändern.Herr Sonnemann für seine Person war sofortin der Lage, die Behauptungen des Herrn Reichs-kanzlerS als willkürliche Erfindung zu be-zeichnen, für die„Frankfurter Zeitung" in gleicherWeise einzutreten, vermachte er nicht, ba nach derAnsicht des Re-chstagspräsidenten der Rahmen derpersönlichen Bemerkung ihm dies nicht gestattete.Die Redaktion der„Frankfurter Zeitung" waralso genöthigt, selbst ihre Sache gegen Herrnvon Bismarck zu führen und sie hat dies sofortgethan, indem sie dem Reichskanzler als demAnkläger die Beweislast für seine Anklagen auf-erlegte.Wir haben zunächst zu constatiren, daß derHerr Reichekanzler dieser mit jeder Anklage ver-bundenen Pflicht, deren Nichterfüllung die öffent-liche Meinung übereinstimmend dahin deutet, daßder Ankläger nicht im Stande sei, die Wahrheitwohnten) eine Demonstration unsererseits ebenso-wenig hat sein sollen, als Ihrerseits das Auf- jhissen von je einer gelb-weiße:� und gelb-rothenFlagge an weithin sichtbaren Stellen.Die Anbringung von Ortstafeln, Wegweisernu. f. w. ist eine Höhern Orts befohlene Maß-nähme und muß Ew. Hochwohlgeb. ich es voll-ständig überlassen, gegen die hierdurch verursachtenEingriffe in Ihre Rechte auf gesetzlichem Wegevorzugehen— ebenso gegen die durch Anbringungvon preußischen Fahnen an dem von Ihnen ge-pachteten Hofe Ihnen zugefügte Eigenthnmsver- ikümmerung.Zugleich bemerke ich jedoch, daß ich die Zu-.muthung nicht verstehen kann, wemen Leuten dieDekoration ihres Quartiers durch preußische■Farben— eine alte gute Sitte— zu verbieten;und daß es mir unerfindlich scheint, daß in Preu-ßen eine andere Auffassung existire, als daß jederHof und mit ihm dessen Besitzer resp. Pächter>sich nur geehrt fühlen könne durch Dekoration desHofes mit preußischen Fahnen— und um so'mehr Ew. Hochwvhlgeb. selbst, als mir bekannt, Idaß Hochdieselben zwei Brüder als Offiziere inder Armce� haben, welche dieser Fahne unver-|brüchliche Treu; geschworen haben.Ergebenst v. K.v. H. an den Generallieutenant v. B.-R.Hannover,Abbensen, 25 Aug.Ew. Excellenz wollen mir gestatten, ein beimeiner Rückkehr heute Abend hier vorgefundenesSchreiben des Hrn. Major v. K. zu überreichen,'dessen Inhalt und Form ich gern vertrauensvollder Kritik Ew. Excellenz überlasse.Ganz gehorsamst v. H.Generallieutenant v. V.-R. an Herrn v. H.Ew. Hochwohlgeb. erwiedere ich auf gefälligesSchreiben vom gestrigen Tage, mit dem Sie mir-einen Brief des Kön. Major's Herrn v. K. zumeiner Kritik übersenden, daß ich mit diesem letz- Iteren mich vollständig in Uebereinstimmung be--Mit vollkommenster Hochachtung bin ichEw. Hochwohlg. ergebensterv. B.-R.