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Menschenhandel  .

Aus Best meldet die Wiener   ,, Tagespresse:"

treter in folche zu wählen, gesetzlich gewährt worden, so seien sie doch macht, wie dessen Ausübung und Wirksamkeit den Sozialdemokraten von thatsächlich verhindert, in erheblichem Maße solches zur Wirksamkeit den übrigen Parteien verfümmert werde. Am 15. d. M. fam eine sehr elegant gekleidete Dame in den Of zu bringen. Anstatt ihnen Gelegenheit zu geben, doch nun mit ihren So zeige fich denn in der That, wenn nicht noch im gesetzlichen ner Bahnhof und erkundigte sich, ob ein Stoffer, welcher mit 218 ft. Gesezesvorschlägen hervorzutreten, damit das Bolk darüber aufgeklärt und friedlichen Wege eine Ausgleichung beschafft werde, der arbeitenden Nachnahme in Trieft aufgegeben wurde, bereits angelangt sei. Ihr werde, was sie denn eigentlich wollten, und zu berücksichtigen, daß der Klasse keine andere Hoffnung auf eine durchgreifende Abhülfe, als die scheues Benehmen erweckte den Verdacht des dort befindlichen Polizei- gleichen Borschläge denn doch immer noch keine Gefese feien, hätten Aussicht auf eine dereinstige Revolution. An feiner Stelle hätten aber tommiffärs, welcher sie auch arretiren ließ. Vor die dortige Stadt- die anderen Parteien sich nach Kräften bemüht, die Wahl von Ver- die Angeklagten zu erkennen gegeben, daß ihre Partei diese Revolution hauptmannschaft gestellt, gestand dieselbe: sie heiße Anna Simoncsics, in Selbstunkenntniß der wahren Ziele derselben, eine große Masse des sondere ohne auch nur das Wie? berathen zu haben, sich dahin ge= tretern der sozialdemokratischen Partei zu verhindern, indem sie, häufig machen wolle und solle, sondern stets nur im Allgemeinen, insbe­wurde vor kurzem durch denselben P. dessen jüngst in einem ähn lichen Falle Erwähnung geschah, an ein Prostitutionshaus nach Triest   Volks durch Andeutungen, es komme der Partei auf den Umsturz alles äußert, daß sie bei dieser Revolution, wenn sie eingetreten sein werde, um 300 fl. verkauft und nnn wieder von der in Pest   wohnhaften The- Bestehenden an, dieselbe wolle ,, theilen," sie wolle sich im Müssiggange sich zu betheiligen haben werde, um ihre berechtigten Ansprüche zur refia Grünfeld um den Preis von 218 fl. zurückgekauft, welche Summe aus dem Staatssäckel ernähren u. s. w., beeinflußt haben. Es sei da- Anerkennung und Geltung zu bringen. auf ihren Koffer nachgenommen werden sollte. Die Ofner Stadt- her kein Wunder, wenn die Partei sich mit dem Gedanken an eine Nun sei auch er, dem doch gewiß der Sinn für Gesetz und Recht hauptmannschaft hat das Mädchen an die Pester Stadthauptmannschaft dereinstige Revolution vertraut gemacht habe, woraus übrigens noch mit Grund abzusprechen Niemand im Stande sein werde, der Ueber= abgeliefert, die Bestrafung des Verkäufers und der Käuferin gefordert feineswegs folge, daß sie beschlossen habe, eine solche zu machen. zeugung, daß, wenn die allgemeinen Verhältnisse nicht noch eine andere und gleichzeitig bei der Triester Polizeidirektion angesucht, diese möge Was die Pariser Kommune   betreffe, so sei noch nicht aufgeklärt, Richtung als diejenige, in welche sie gerathen feien, annehmen würden, auch eine in Triest   wohnhafte gewisse Frau Wize, welche einen förm- wem die Scheußlichkeiten, welche im Verlaufe ihres Bestehens vorge- eine gewaltige Revolution nach geschichtlicher Konsequenz eintreten ichen Menschen handel nach allen Welttheilen treibt, in poli- lommen feien, insbesondere aber, daß solche den Sozialdemokraten zur müsse, und würde er, wenn er noch im Lebensalter der Angeklagten zeiliche Untersuchung nehmen." Laft zu legen seien. Im Grunde und wesentlichen Ziele sei das Aufstände, darauf bedacht sein, wie er sich zu derselben zu stellen haben Wohlgemerkt! Es handelt sich hier nicht um einen aus- treten der Kommune ein berechtigtes gewesen, wie ja selbst Bismard werde. Er wünsche und hoffe aber, dieselbe nicht zu erleben. Durch gewissermaßen anerkannt habe. Die Nationalversammlung zu Ver- die schon so gestiegene und voraussichtlich immer mehr zunehmende Groß­nahmsweisen Fall; der ,, Menschenhandel  ", von welchem hier ein failles, welche doch nur gewählt sei, um über Fortsetzung des Krieges produktion sei und werde der Handwerkerſtand dem Berschwinden über­Beispiel erzählt ist, wird nicht nur von der Frau Wizze" oder Frieden zu entscheiden, habe sich eine konstituirende Gewalt an liefert, und der großartige Schwindel in der Begründung von Attien­,, nach allen Welttheilen" getrieben, sondern wir haben es hier gemaßt und der Stadt Paris   sogar verweigert, sich in ihrer städtischen unternehmungen allerlei art entziehe nicht allein dem allgemeinen kleinen mit einem in allen ,, Kulturländern" wohlorganisirten, regulären säule babe die öffentlich e.flärte Bedeutung gehabt, daß die fran- von Leuten ihr durch Solidität erworbenes Geld aus der Tasche, un Verwaltung selbst einzurichten. Die Zerstörung der Vendôme- Verkehre die erforderlichen Geldmittel, sondern locke auch einer Menge Handelszweig zu thun, in dem Tausende von Personen beschäftigt zösische Station nicht ferner von ihrer Sucht nach Gloire, welche das es in den Händen Weniger zu sammeln. Eine große Masse von und sehr bedeutende Kapitalien angelegt sind. Unglück über sie gebracht habe, sich leiten lasse, sondern Frieden halten Personen, welche zur dritten Klasse gezählt, würden in die vierte, ja Da standalisiren wir uns über den Handel mit Tscher- wolle mit allen Völkern. in das Proletariat getrieben und dieses ganze erwachsende Proletariat, tessischen Mädchen, der in der Türkei   in Schwung ist. Derliche Residenzschloß angesteckt: dürfe man denn daraus sein, aus dessen Magenfrage sich der Umsturz des Bestehenden entwickeln Im Jahre 1831 hätten die Braunschweiger das herzog nicht die Arbeiterklasse im bisherigen Sinne und Umfange, werde es selbe ist aber hoch moralisch, verglichen mit diesem chriftlichen folgern, sie seien eine Wordbrennerbande? und nach einem eingeschlagenen Funken zur That gestalten werde. Menschenhandel  . Die Tscherkessinnen werden allerdings auch Er wolle nun sein politisches Glaubensbekenntniß mittheilen, nicht, Wende er sich nun nach diesen, für die Beurtheilung der Ge­verkauft und gekauft, aber die Käufer machen aus ihnen ihre weil er glaube, daß dasselbe an und für fich für irgend Jemand von sinnung und der Thätigkeit der Angeklagten nicht unwichtigen Bemer­gefeßmäßigen Frauen; und so wenig auch die türkische Haremswirth Intereſſe ſein tönne, sondern um damit dem Gerichte eine Handhabe fungen zu der Beleuchtung der Frage, ob dieselben durch Das, was zu geben, nach welcher auch das Verfahren des Angeklagten beurtheilt sie bisher gethan, dem Strafgeseze verfallen seien, so müsse er seine schaft der Würde des Weibes im Allgemeinen entspricht, so werden könne. Ueberzeugung dahin aussprechen: steht sie doch im Einklang mit den unter den Muselmännern Er sei Demokrat, weil er annehme, der Staat, das Bolt, sei nicht herrschenden sittlichen Vorstellungen und gibt der gekauften da, um den persönlichen Interessen seiner Regierung zu dienen, sondern Tscherkessin   nach dem Gesetz dieselbe gesellschaftliche Stellung diese sei nur im Interesse des Volks nothwendig, um demselben Sicher heit und Wohlfahrt zu verschaffen. wie der vornehmst gebornen Türkin. Nicht so die Opfer des Er sei aber dem Prinzipe nach nicht Republikaner, sondern An­christlichen Menschenhandels. Sie werden in die überall be- hänger der konstitutionellen Monarchie. stehenden, meist vom Staat sanktionirten, und fast ausschließlich aus, daß der Monarch sich in seinen Regierungshandlungen von der Zu dem wirklichen Vorhandensein einer solchen seze er aber vor­von den besitzenden und sogenannten gebildeten Klassen unter- Rüdficht leiten lasse, daß er nur um des Volkes willen da sei, also haltenen Bordelle verschachert, wo Neun- Zehntel von ihnen, nicht darauf ausgehe, Rechte gegen das Bolt zu erlangen oder zu nach wenigen Jahren glänzenden Elends körperlich von der rückzuerobern, ferner, daß das Ministerium desselben nicht blos dem Moral nicht zu reden so heruntergekommen sind, daß sie volke gerichtlich verantwortlich, sondern auch ehrenhaft genug sei, aus auf die Gasse geworfen werden müssen, um schließlich auf dem nicht besize, endlich eine Vertretung des Volfs, welche in allen ihren eigenem Antriebe zurückzutreten, wenn es das Vertrauen des Volkes Misthaufen der Bourgeois- Gesellschaft zu sterben- nein! ,, auf Handlungen sich bewußt sei, daß sie nur bessen Interessen wahrzu­dem Altar der Familie!" Denn, hört es wohl ihr Arbeiter, nehmen habe und nicht statt dessen nach Oben hin liebäugele und ge­das Einzige, was die Lobredner der heutigen Gesellschaft zur fällig sei oder für ihre persönlichen Interessen arbeite. Beschönigung der Prostitution vorzubringen vermögen, ist, daß fehle, und zu der Ueberzeugung fommen, daß Aussicht auf Besserung Würde er die Erfahrung machen, daß es an einem dieser Faktoren sie die schlechten Säfte der Gesellschaft sozusagen in einzelnen nicht vorhanden sei, so könne es sich wohl ereignen, daß er über Nachi Eiterbeulen sammele, und dadurch die Reinheit des Gesammt- Republikaner werde. organismus, und namentlich die ,, Heiligkeit der Ehe" verbürge. Mit anderen Worten: die Töchter des Armen müssen Leib und Ehre verkaufen, damit die Töchter und Frauen der Reichen gegen die rche Unfittlichkeit ihrer eigenen Klasse geschützt sind!*)

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Mit diesem Augenblicke würde die Rechtsfrage an ihn herantreten. das historische Recht, worunter er das verstehe, was durch geschichtliche Es gebe dreierlet Recht, das Vernunftrecht, das positive Recht und Macht- und Gewaltakte zu Recht geworden sei.

Seine vernunftrechtliche Ansicht, welche er bereits als Student im Jahre 1831 gehabt und in einer unter Zensur gedruckten Broschüre zu begründen versucht und verbreitet habe, gehe dahin, daß das Bolt jederzeit befugt sei, seine Geschicke selbst in die Hand zu nehmen, ins­besondere sich eine andere Staatsverfassung zu geben.

Nach Anleitung des§ 2 der einleitenden Bestimmungen zu dem Strafgesetzbuche für den norddeutschen Bund sei im vorliegenden Falle, wo die zur Antiage verstellten Handlungen der Anflage in die Beit vor den 1. Januar dieses Jahres fielen, dieses Gesezbuch oder unser früheres Kriminalgesetzbuch einschließlich der ergänzenden Geseze in Anwendung zu bringen, je nachdem das eine milder sei als das an­lung der Angeklagten unter irgend eine Bestimmung des Nordd.- Straf­dere. Man müsse daher zunächst prüfen, ob die eine oder andere Hand­Gesetzbuchs falle; jei solches der Fall, so habe man in unserm Krimi­nalgesetzbuche nachzusehen, ob sich in diesem eine entsprechende Bestim mung finde; treffe dieses zu, so sei diejenige von beiden Bestimmungen anzuwenden, welche die mildeste Strafe androhe; fehle es aber an brechen, welches in dem Kriminal- Gesezb. nicht enthalten sei oder um­jener Uebereinstimmung, befinde sich also in dem N.-Str.-G.*) ein Ber gefehrt, so sei die Bestrafung überhaupt ausgeschloffen, während, wenn ienes zu dm Thatbestande eines Verbrechens mehr erfordere, als die­ses, von einer Bestrafung nur dann die Rede sein könne, wenn die bestande voraussetzte, vorbanden seieft. jämmtlichen Thatsachen, deren Vorhandensein das erstere zum That­

Demnach seien die SS 128**) und 130***) des N. Str.-G. auf die Un­geflagten nicht anzuwenden, indem, abgesehen davon, daß die darin vorausgesetzten Thatsachen in deren Handlungen nicht zu finden, die darin aufgestellten Verbrechen dem Kriminal- Gesez fremd seien. Von den sämmtlichen in der Anklage in Bezug genommenen ge­setzlichen Vorschriften des Kriminal- Gesetzbuchs und das Nordd. Straf- Ge­fetzes fönnten also insoweit es sich um die Frage handele, ob die An­geklagten sich eines jet noch strafbaren Verbrechens schuldig gemacht haben, lediglich die S$ 110, 129 und 131 des letzten in Betracht fommen.

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Es ist wahr, das Gesetz verbietet diesen abscheulichen Menschenhandel. Allein es ist völlig ohnmächtig, weil derselbe durch die herrschenden Gesellschafts- Verhältnisse mit Nothwen­Bei der Auslegung von Strafgesetzen müßte man nun im Wesent digkeit bedingt wird. So lange die Prostitution, sei es regulirt Das positive Recht, das ist dasjenige, welches durch die Gefeß- lichen davon ausgehen, welcher Gegenstand dadurch vor Verlegung ge oder unregulirt, anerkannt oder geduldet, als soziale Institution gebung im Staate u. f. w. geschaffen worden, komme für die vorliegende schüßt werden solle und worauf also der verbrecherische Wille gerichtet sein müsse, wenn von dem darin mit Strafe bedrohten Verbrechen die existirt, muß dieser Menschenhandel fortdauern; und so lange Frage nicht in Betracht. Was das historische Strafrecht betreffe, so habe, um bei der neu- Rede sein solle. die heutige Gesellschaft mit ihren Klaffengegensägen, mit ihrer eren Zeit stehen zu bleiben, Napoleon   durch Meineid und Mord sich Hiernach sei bei der Auslegung des§ 110 der Unterschied zwischen Ausbeutung der Befizlosen durch die Besißenden existirt, muß zum Kaiser gemacht, und fast sämmtliche Fürsten   hätten ihn als Better Hochverrath und dem Widerstande gegen die Staatsgewalt, unter welchen die Prostitution fortdauern, fann sie nicht ausgerottet, sondern, und Bruder unter sich aufgenommen und fast 20 Jahre als den recht- leyterem Titel derselbe sich befinde, ins Auge zu fassen und festzuhalten. wie alle Bourgeoisreformer jetzt zuzugeben gezwungen find, mäßigen Herrscher Frankreichs   anerkannt. Nachdem die Nation ihn Während beim Hochverrath" die Absicht des Thaters auf die Ber­wie alle Bourgeoisreformer jetzt zuzugeben gezwungen sind, des Thrones für verlustig erklärt, sei die von demselben gewählte Vernichtung der Fristenz der Staatsverfassung im Ganzen oder einzelner höchstens mit einem Anstandsmäntelchen umhüllt werden. Und tretung als der berechtigte Inhaber der Staatsgewalt betrachtet. Bis- Organe derselben, des Rahmens, welcher den Staat zusammenhalte, die Bertheidiger dieser Gesellschaft, haben die Stirn, den So- mard habe als die einzige Politik zur Einigung Deutschlands   die des gerichtet sei, tebre sich bei dem Widerstande gegen die Staatsgewalt zialisten, welche die Ursachen der Prostitution beseitigen wollen, Blutes und Eiſens, also der Gewalt, proklamirt und dieselbe sei aus der Wille des Thäteis, indem er die Staatsverfassung überall nicht den Vorwurf der Immoralität zu machen! Pfui über die geführt durch die Vertreibung mehrerer deutscher Fürsten   und Ein- antaften wolle, lediglich gegen die von der Staatsgewalt in Ausübung Heuchelei! ziehung der von denselben regierten Länder, obwohl die für ewige der ihr durch die Verfassung verliehenen Befugnisse ausgegangenen An Beiten abgeschlossene, also einen einseitigen Austritt aus dem Bunde ordnungen( Geseze, Verordnungen und Verfügungen der Obrigkeit), ( Nach Abfassung vorstehenden Artikels finden wir in der ausschließende deutsche Bundesakte bestimmt habe, daß kein Bundes welche die Regelung des Verhaltens der Staatsbürger innnerhalb ber ,, Demokratischen Zeitung" Folgendes: ,, Gegenwärtig lesen fürst gegen den anderen Krieg führen dürfe, vielmehr alle Gränze des inneren Lebens im Staate, bezwecken. Es sei mithin fehl­wir in hiesigen Beitungen Annoncen, wonach wohlgebildete entstehenden Differenzen durch eine Austragal Jnstanz erfam, wenn die Anklage unter den§ 110 diejenige Willensrichtung der Angeklagten gebracht wissen wolle, von welcher die Staatsverfassung, und durch ihr Aeußeres sich empfehlende junge Mädchen ledigt werden sollten. Er, Vertheidiger, habe, wie er bereits bei einer fürzlich stattge- das ,, Landesgrundgeset", betroffen sein könnte. Diese Richtung würbe als Gouvernanten und Gesellschafterinnen in den angeschn- habten Verhandlung vor diesem Gerichte ausgesprochen habe, den da in das Gebiet des Hochverraths gehören, dieser habe aber in den SS 80 ften amerikanischen Familien äußerst gesucht und glänzend burch herbeigeführten Zustand als zu Recht bestehend anerkannt, obwohl bis 82 des Nordd. Strafgeses seine Abfertigung gefunden; beim honorirt werden." er einen Rechtsbruch enthalten, weil nun einmal nach der Geschichte§ 110 habe man es ausschließlich mit der Untersuchung zu thun, ob Diese Anzeigen gehen von Hamburger ber Entwicklung des Menschengeschlechts und der Staaten durch die Angeklagten zum Ungehorsam gegen Anordnung der Staatsgewalt Agenten aus, die mit den Bordellen New- Yorks  , the il- greifende, den jezeitigen allgemeinen Jbeen entspringende Umgestaltungen im vorhin bezeichneten Sinne aufgefordert haben. Es widerspreche auch weise auch Hamburgs in Verbindung stehen, und der Verhältnisse regelmäßig ohne gewaltsamen Umsturz des Bestehenden dem bisherigen Sprachgebrauch, die beabsichtigte Bernichtung einer Bers schon viele junge, gebildete, anständige Mädchen auf diese Weise nicht herbeizuführen seien. fon oder Sache als Ungehorsam zu bezeichnen. Handlungen der Ans in die Bordelle New- Yorks   und Hamburgs gelockt haben. Mögerischen Rechts für die Zukunft vorhanden sei, so tönne er fich folgender gewesen, habe aber die Anklage nicht anzuführen vermocht. Wenn Frage er sich aber hiernach, welche Aussicht auf Grund des histo- geklagten, welche auf die Heibeiführung bloßen Ungehorsams gerichtet diese Notiz die hiesigen Stadtbehörden zu strengen Nach- Betrachtung nicht verschließen. dieselbe darauf hinaus wolle, daß es behuf Anwendung des§ 110 in forschungen anspornen, besonders aber bewirken, daß eine Im Mittelalter seien vermöge des Grundbefizes, als der damaligen feiner Weise erforderlich sei, daß bei der Aufforderung zum Ungehorsam strenge Revision der von Hamburg   abgehenden Schiffe vorge- hauptsächlichsten Produktionsquelle, und beziehungsweise durch geistige lleber das betreffendende Gesez, gegen welches derselbe gerichtet werden solle, nommen wird, um diesem so niederträchtigen und Deutschland   Staate gewesen. Sodann hätten sich Handel und Industrie immer Bortrage solches aus der Bergleichung mit§ 111 deduzirt habe, so könne legenheit der Adel und die Geistlichkeit die bevorrechteten Stände im speziell bezeichnet worden, und der Herr Staatsanwalt in seinem heutigen entehrenden Handel mit Entschiedenheit entgegenzutreten. Es mehr und mehr gehoben und habe sich dadurch die Macht des Kapitals er, Vertheidiger, solches nicht als richtig anerkennen. Schon die Rebe ist die Pflicht der deutschen   Presse, entschiedene Schritte sowohl gebildet. Demzufolge sei die thatsächliche Geltung der übrigen Stände weise des§ 110, indem derselbe nicht vom Ungehorsam gegen die Ge hier wie in Hamburg   gegen diesen empörenden Seelenhandel eine andere geworden, sei aber auch das Gefühl und das Bewußtsein se ze, sondern vom Ungehorsam gegen Geje   ze spreche, weise deutlich zu veranlaffen.) in denselben entstanden, daß ihre rechtliche Stellung zum Staate eine darauf hin, daß doch wenigstens gewisse Geseze bezeichnet sein müßten, andere sein müsse; man habe zunächst in Frankreich   das Bedürfniß gegen welche mit Ungehorsam vorgegangen werden solle; sodann aber empfinden gelernt, diese erringen zu müssen, es habe der volle Stoff, folge Solches auch aus der Natur der Sache, indein Jemand, der le Der Braunschweiger Prozeß.( Fortsetzung.) welcher nöthigenfalls zu einer gewaltsamen Umwälzung erforderlich sei, biglich eine Aufforderung, gegen die Geseze ungehorsam zu sein, an Bertheidigungsrede des Obergerichtsadvokaten Röpce. in den Gemüthe n sich angesammelt und es habe nur des Zunders Jemand richtet, ohne lettere, zumal auf eine in einem solchen Falle fich Es sei ihm öfters vorgekommen, daß er, wenn er sich längere Zeit bedurft, un jenen Stoff zur Explosion zu bringen. Diesen Bunder von selbst aufdringende Frage des Aufgeforderten, gegen welche denn? ausschließlich oder hauptsächlich mit einer verwickelten Sache befchäftigt habe Sieyes   in seiner Schrift geliefert: Was ist der dritte Stand? irgend wie näher zu bezeichnen, offenbare Spuren der Verrücktheit an den habe und dabei bestrebt gewesen set, zu einem bestimmten, ihm vorges Nichts. Was sollte er sein? Alles." Die französische   Nevolution ſei Tag legen würde. Der Unterschied zwischen dem§ 110 und§ 111 ſei aber fteckten Ziele zu gelangen, je mehr er darüber nachgedacht, um so un- ausgebrochen und der dritte Stand sei zur rechtlichen Anerkennung und darin zu finden, daß in dem Falle des ersteren noch kein ton treter Att bes flarer geworden und schließlich zu einer unrichtigen Anschauung gelangt zur Geltung als eines mitberechtigten Fafters in der staatlichen Gesez zeichnet zu sein brauche, vermittelst deſſen der Ungehorsam gegen das, jedoch bes sei. Viöglich, daß ihm Solches auch im vorliegenden Falle, welcher gebung gelangt. Unter dem dritten Stande habe man und habe Sieyes   zeichnete Gejes bethätigt werden solle und das Motiv des Handelns in mehrere Tage hindurch seine volle Aufmerksamkeit und geistige Thätig- allerdings das ganze Bolt außer dem Adel und der Geistlichkeit verder generellen Mißachtung des Gesezes überhaupt liege, während im keit in Anspruch genommen, paffirt sei und er deshalb in seinem jezigen ſtanden, es sei solches auch dem beſſer ſituirten Theile so lange ganz S 111 eine bereits präzistite( beſtimmt bezeichnete) ſir sbore Handlung Vortrage den einen oder andern Bock schießen könne. recht gewesen, bis der neue Zustand errungen worden, denn dazu sei vorausgesetzt werde und es nur darauf ankomme, daß das Gefey in Er halte aber auch dafür, daß dem Herrn Staatsanwalte bei ia die thätige Hülfe der ganzen großen Masse nöthig gewesen. Als diesem Falle verletzt werden solle, das Motiv des' Handelns sich also seiner mühseligen und langwierigen Arbeit in dieser Angelegenheit, wel- aber das Ziel erreicht war, habe das Bürgerthum, um die Früchte für sich auf diesen einzelnen Fall beschränke. che darauf gerichtet gewesen sei, aus der Handlungsweise der Ange- nußbar zu machen, es für angezeigt gefunden, unter dem dritten Stande nur Ein ganz gleiches Bewandtniß, wie mit dem S 110, habe es mit flagten etwas Strafbares herauszufinden, ungeachtet seines sonst sehr sich zu verstehen, die Theilnahme an der Gesezgebung nur sich zu vers dem§ 129 des Nordd.Strafgesetzes, indem der Unterschieb Flaren Berstandes, etwas Gleiches arrivirt sei. Es sei aber jedoch nur schaffen und zu sichern und somit einen besonderen, einen vierten bestehe, daß in dem ersteren eine öffentliche Aufforderung, im letteren feine unmaßgebliche Meinung. Stand ins Leben zu rufen, der im Verhältnisse zu ihm eine gleiche die Theilnahme an einer Berbindung als Bestandtheil des subjektiven Zur Sache selbst müsse er bestreiten, daß aus dem Berhalten der Stellung habe, wie er selbst früher im Verhältnisse zu Abel und Geist- Thatbestandes verlangt werde. Sozialdemokraten feit dem Anfange dieses Jahre und ihren Aeußerungen lichkeit gehabt. Was dagegen den S 131 des N.- Str- G. betreffe, so sei nicht mehr, über die Handlungen der Pariser Kommune   Rückschlüsse auf ihre Grund- Einen ähnlichen Berlauf hätten die Dinge auch in Deutschland   ge- wie in früheren Geſetzen mehrerer Länder, insbesondere auch in dem anschauungen und früheren Pläne, wie der Staatsanwalt es gethan, nom en, nachdem auch hier der revolutionäre Gedanke Eingang ge- biesigen, die bloße Verächtlichmachung, Verhöhnung, Schmähung gemacht werden könnten. Sie hätten erst nach und nach und immer funden habe und durch Erhebungen des Volkes zum Ausdruck gebracht sei... von Staatseinrichtungen oder Anordnungen der Obrigkeit als mehr die Erfahrung gemacht, daß es ihnen unmöglich gemacht werde, ihre Ziele im geſehlichen Um nun eine Verbesserung der Lage der arbeitenden Klasse, deren strafbares Verbrechen darin aufgenommen, und würde sich solches auch mit der Freiheit der Presse, dem Vereins- und Versammlungsrechte gesetzgebenden Körper zu erreichen. Obwohl ihnen das Recht, Ber- Mittel der verschiedensten Art in Vorschlag gebracht worden, herbeizus vorn herein mundtodt und, da der Zweck derselben doch unmöglich

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führen, habe nun auch Lassalle, dessen Anhänger die Angeklagten seien, *) Der Schutz ist übrigens selbst bei der ausgebildetsten Prostitu- dergleichen Mittel empfohlen, nicht aber etwa aufgefordert, solche un­tion nicht einmal genügend, z. B. hier in Leipzig   fann während der mittelbar und nöthigenfalls mit Gewalt zur Anwendung zu bringen, Messe notorisch tein anständiges Frauenzimmer, jogar am Tag, ohne sondern darauf verwiesen, daß selbige im Wege der Gesezgebung einzu- bas *) ,, N. St.-G." heißt hier immer: Norddeutsches Straf- Ge männliche Begleitung über die Straße gehn, so energisch bethätigen führen seien und daß die Arbeiter zu diesem Zwecke, und zwar auch nur auf Braunschweigische ,, Kriminalgesetzbuch". die Herren ,, Meßfremden", d. h. die Blüthe der Deutschen   Bour- gesetzlichem Wege, init allen Kräften bestrebt sein müßten, das allgemeine geoisie ihre Begeisterung für die Heiligkeit der Familie", und die direkte und geheime Wahlrecht zu erlangen. pon den bösen Sozialdemokraten bedrohte ,, Moral."

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Letzteres jei nun erreicht, er habe aber schon vorhin bemerklich ge­

**) Stiftung von Vereinen oder Theilnahme daran, deren Verfassung dener Klassen gegen einander zur Gewaltthätigkeit. und Oberleitung geheim gehalten werden soll.***) Aufreizung verschie