Mittel die Zwecke der Internationalen zu fördern und erreichen zu bezeichneten Uebertretung*), weil dieselbe nach§ 67 des Bundes St.< helfen, die Partei in ihrem Programme als Zweig der Internationalen G.-B. verjährt ist, Arbeiter- Assoziation erklärt und deren Bestrebungen sich angeschlossen haben, obwohl sie den Zusatz gemacht: soweit es die Vereinsgefeße gestatten;"

von der Anklage damit freigesprochen. Endlich wird die Einziehung ( Konfiskation) der in Beschlag genommenen Exemplare des Manifestes vom 5. September 1870 damit verfügt. gez. v. Pawel. A. Moriz. Gerstell.

( Schluß der Verhandlungen in nächster Nummer.)

a) Zahlungskosten bei den Kommissions Sigungen à Person

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b) Ein eiserner Geldkasten von 14 Thaler 2. Groschen 6 Pf. wurden folgende Einwendungen dagegen erhoben: c) Das Depositum von 800 Thaler bei der Bank

barauf beschränkt sein könne, bas Bestehende zu loben, der zutreffende Tabel aber häufig nur in einer verlebenden Form ausgesprochen wer den fönne und im Flusse der Rede oder in tiefgefühltem Ingrimm leicht einmal in einen schroffen Ausdruck eingekleidet sein möge, werthlos machen würde. Es werde vielmehr zum Thatbestande des in Rede stehenden Verbrechens gefordert, daß die Verächtlichmachung auf die 5) daß die auf dem Kongresse in Eisenach   begründete sozial- demo­öffentliche Behauptung oder Verbreitung von erdichteten oder entstellten fratische Arbeiterpartei von ihrem hiesigen Vorstande bald darauf in Thatsachen, von welchen der Thäter wisse, daß sie erdichtet oder ent- Eisenach   bei der dortigen Polizeibehörde als daselbst domizilirt ange­stellt seien, gegründet sein müsse. Dieses Erforderniß sei aber in den meldet und angenommen, diese Sachlage auch der hiesigen herzoglichen Handlungen der Angeklagten nicht vorhanden. Was in der fraglichen Polizeidirektion von dem Vorstande der mehrgedachten Partei und auf ist an die Strife- Kommission der Tischler zu Berlin   folgendes Schreiben Hannover  , den 26. November 1871. Unter genanntem Datum Richtung vorgekommen sei, beschränke sich auf die Bezeichnungen der weitere Anfrage von der Polizeibehörde zu Eisenach   mitgetheilt und von hier abgegangen: preußischen Mei itäreinrichtung mit den Ausdrücken ,, preußische Kaser- dabei von Lepterer bemerkt ist, daß der das Vereinswesen beschränkende nen" und ,, Säbelherrschaft". Darin liege aber noch nicht einmal eine Bundesbeschluß vom 13. Juli 1854 und die zu dessen Ausführung nationalen Gewerkschaft der Holzarbeiter zu Hannover   fam Ihr uns " In der am 20. d. Mts. abgehaltenen Versammlung der inter­Behauptung von Thatsachen, geschweige von wissentlich erdichteten erlassene fernere Verordnung für das Großherzogthum Sachsen- Weimar  | zugesandter Verwaltungs Bericht zur Vorlage und erregte allgemeines oder entstellten Thatsachen, sondern höchstens ein schmähendes Urtheil Eisennach außer Kraft gesezt sei; vor. Die künstliche Operation des Staatsanwalts, bestehend in der 6) daß die Angeklagten im Laufe des Jahres 1870 einzeln und unzufriedenheit hervorriefen: Erstaunen; namentlich waren es folgende Posten, welche die höchste Deduktion, durch eine derartige Schmähung werde auch das Motiv, gemeinsam als Vereiusvorstand( Ausschuß) die mit den eben geschil­welches der Urheber der Einrichtung dabei gehabt habe, betroffen, dieses derten Tendenzen der Internationalen Arbeiterassoziation   identischen 3 Groschen. Motiv sei auch eine Thatsache und es liege mithin in jener Schmähung Tendenzen ihrer eigenen Vereinigung durch Zulassung der Aufnahme auch von selbst die Behauptung einer unwahren oder entstellten That verschiedener, in der in Leipzig   unter Aufsicht des Ausschusses stehen­sache, sei nicht stichhaltig. Einerseits liege das Wesentliche des frag- den, als Parteiorgan gegründeten Zeitung: Der Volksstaat" publi- und lichen Verbrechens nicht darin, daß der Urheber der Einrichtung, son- irter Schriftstücke, vergl. die in der Anklage bezeichneten Auszüge, dern darin, daß diese selbst verächtlich gemacht werde, andererseits könne ohne dagegen eingeschritten zu sein, obschon ihnen die Anstellung und da doch sicher, wie wir glauben, feines unter 7 Thaler wöchentlich er­ad. a) Da die Kommissionsmitglieder alle gut besoldet waren, allerdings im einzelnen Falle das Motiv diejenige fälschlich behaup- die Entfernung des Redakteurs zustanden, sowie durch Wort und halten hat, so begreifen wir nicht, wie dieselben außer ihrem Gehalte tete Thatsache sein, auf Grund welcher die Verächtlichmachung der Schrift verbreitet haben, indem in letzterer Beziehung in Betracht noch Zehrungskosten liquidiren konnten. War es nicht grade Pflicht Einrichtung erfolge, feineswegs aber könne dasselbe in der vom Staats- fommit: die von Bracke am 16. Juli 1870 zu Braunschweig   gehaltene der Kommissionsmitglieder, mit den Geldern der Arbeiter sparsam anwalt versuchten Art und Weise zu einer solchergestalt behaupteten Rede, resp. abgefaßte Resolution, vergl. der in Nr. 5 d. ,, Volksstaat" umzugehen? Thatsache, wie sie zu dem fraglichen Verbrechen gefordert werde, erhoben v. 1870 abgedruckte, von Bracke abgefaßte Artikel, vergl. der von werden. Denn wenn Jemand die Behauptung des Motivs zu einer Bracke verfaßte und von den Mitangeklagten von Bonhorst nnd Kühn Einrichtung nicht zur Grundlage seines Urtheils über dieselbe mache, genehmigte Aufruf an die Parteigenossen vom 24. Juli 1870, abge­sondern umgekehrt Thatsachen anführe, aus welchen erst das eine brudt im Volksstaat" Nr. 61, vergl. das von Bracke verfaßte, von oder andere Motiv zn der besprochenen Einrichtung hergeleitet werde, den drei Mitangeklagten genehmigte, im ,, Volksstaat" Nr. 73 abge­was übrigens, wie schon bemerkt, im vorliegenden Falle noch nicht druckte, als Flugblatt in 10,000 Gremplaren gedruckte und zum großen einmal geschehen sei, so könne dasselbe nur vermittelst einer Schluß- Theile zur Verbreitung an Parteigenossen versandte Manifest an alle folgerung hervortreten, diese sei aber eine geistige Thätigkeit, deren deutschen   Arbeiter vom 5. Sept. 1870. Richtigkeit oder Unrichtigkeit durch das logische Schlußvermögen bedingt 7) Daß der in dem fragl. Aufrufe vom 24. Juli 1870 und in sei und daher, insofern sie nicht auf wissentlich unwahren Prämissen dem Manifeste vom 5. September 1870 gebrauchten Ausdrücke: ,, Säbel­beruhe, die Bedeutung einer wissentlich falschen Behauptung gar nicht herrschaft" und ,, preußische Kaserne" sich die Angeklagten wissentlich erlangen könne, weil es ja in Jedermanns Macht stehe, selbst zu prüfen, bedient haben, und fälschlich oder entstellender Weise die Militärver: ob der Schluß aus den Prämissen zu folgern sei, während die Wirk- fassung des norddeutschen Bundes als eine Staatseinrichtung, nicht samkeit behaupteter Thatsachen lediglich davon abhänge, ob ein Anderer sowohl hauptsächlich bestimmt zur Sicherung des Staats gegen einen solche glaube oder nicht. Der S 131 verfolge lediglich trop bessern äußeren Angriff, als zur Niederhaltung der freien berechtigten Be­Wissens behauptete, nicht aber unrichtigerweise gefolgerte Thatsachen. wegung der Staatsangehörigen im persönlichen und selbstsüchtigen Wenn z. B. Jemand sage, zum Studium der Theologie, Juris- Interesse der Regierenden in verächtlicher Weise hinzustellen, prudenz u.. w. gehörten 3 Jahre, er halte es daher für unmöglich, daß es auch 3 Jahre bedürfe, um einen Soldaten kriegstüchtig zu machen, zumal er nicht begreife, was dessen Leistungen außer der Erer­zizeit dazu beitragen könnten, und die Erfahrung habe gezeigt, daß bei dem Eintritte eines Kriegsfalles das ganze Heer binnen 8 bis 14 Tagen mobil gemacht werden könne, was allerdings, um einen Volts: aufstand zu unterdrücken, nicht möglich sei, er erkenne daher in dem großen stehenden Heere nur eine Stüße des Absolutismus, so sei das feine Behauptung im Sinne des§ 131, sondern nur eine ausgesprochene Ansicht, welche Jeder mit der Bemerkung zurückweisen könne, er sei ein dummer Kerl, das vermöge er nicht zu beurtheilen.

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Wenn dagegen Jemand sage, Fürst Bismarck   habe sich dahin geäußert: ,, Da haben die Schreier von 1848 statt des stehenden Heeres eine Volkswehr, das Volk in Waffen; haben wollen, jetzt haben die Nationalliberalen die glückliche Entdeckung gemacht, nun sei das Volk in Waffen da, während doch nach wie vor nur ein Theil des Volks in Waffen ist gegen das Volk ohne Waffen; das ist gut, indem damit das Volk über den Zweck des großen Heeres im Frieden getäuscht wird", so sei das die Behauptung einer Thatsache, welche zur Verfol­gung nach S 131*) geeignet.

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angeschafft hat, da sie doch die Gelder stets bei der Bank deponirt ad. b) Wie kommt es, daß die Kommission einen Geldschrank hat? That nicht bei Sicherheitsleistung des Cassirers irgend ein ver schließbarer Kasten desselben dieselben Dienste für die wenigen Gelder, welche derselbe außer der deponirten Summe noch in Händen behielt? In wessen Eigenthum geht er nun nach beendigtem Strike über? Wirb derselbe als werthlos nun verschenkt? Und wenn nicht, wo ist die wo kommt diese Summe hin? Erstehungs- oder Werth Summe in der Einnahme enthalten und Wo kommen die übrigen angeschafften Utensilien hin? Ueberschuß, die doch für Strifes bestimmt sind, nicht bei Beendigung ad. c. Warum sind die bei der Bank deponirten 800 Thaler des Tischler- Strikes an ein anderes Strife- Komitee übersandt worden? Stehen nicht tausend unserer Brüder in demselben Kampf wie die Tischler und bedürfen dieselben keine Unterſtüßung?

Es war nach allgemeiner Ansicht unserer Versammlung die heiligste tallarbeitern in Chemnitz   diese Summe im ersten Augenblicke gewesen? Kommission zu übersenden. Welche Hülfe wäre z. B. den 8000 Me Pflichst der Kommission, den Ueberschuß sofort an eine andere Strife­Strifes legen können? Hätte diese Summe nicht den Grund zur siegreichen Beendigung des

Sieg, deren Niederlage auch Eure Niederlage ist? Ist Euch nicht bewußt, daß ein Sieg der Chemnitzer   auch Euer

1870 vorkommenden Ausdrucks ,, Geldsack" bedient haben, um die ferner, daß sie sich des in dem fraglichen Aufrufe vom 24. Juli besiglose Klasse der Bevölkerung gegen die besigende aufzubringen; 8) daß der Geschäftsverkehr des Ausschusses der sozial- demo­fratischen Arbeiterpartei mit der Oberleitung*) der Internationalen Arbeiterassoziation  , insbesondere mit dem für Deutschland   bestimmten Sekretär derselben, Karl Marr zu London   fortwährend bis zu der im September 1870 erfolgten Verhaftung der Angeklagten bestanden das Geld für Euch in Anspruch zu nehmen. Beweist deshalb, daß Fast müßte man annehmen, daß Ihr ein Interesse daran habt, hat, in welcher Beziehung vorzüglich hervorzuheben ist, daß die in dieses nicht der Fall ist durch Uebersendung der baaren Summe an der Anklage wörtlich abgedruckten Zuschriften zwischen von Bonhorst unsere im Kampfe für das Recht des Proletariats stehenden Arbeiter und Brace wirklich gewechselt sind, und daß in Folge einer Aufforde- und Brüder! rung des p. Marr der Mitangeklagte von Bonhorst den von der herzog­lichen Staatsanwaltschaft nachträglich unterm 21. d. M. zu den Akten überreichten Bericht Namens des Ausschusses der sozialdemokratischen Arbeiterpartei für den Generalrath der Internationalen Arbeiteraffo­ziation erstattet hat;

9) daß die in der Anklage wörtlich aufgeführten Zuschriften zwischen Bracke und von Bonhorst von diesen geschrieben sind, und daß der in der Anklage erwähnte Brief an Walster von dem Mitangeklagten von Bonhorst verfaßt und von Brace genehmigt ist, daß endlich die von dem Dr. Ladendorf in Zürich   aus einem von diesem verwalteten Revolutionsfonds für den Ausschuß der sozialdemokratischen Partei anber gesandten Gelder von dem p. Ladendorf   nur für die politische Agitation für die deutsche Republik bestimmt gewesen sind;

polizeilich aufgelöst und die Anklage erst im Oktober d. J. erhoben 10) daß der sozialdemokratische Verein hier am 8. April d. I. ist, ohne daß inzwischen eive gerichtliche Verhandlung zur Verfolgung der den Angeklagten zur Last gelegten Uebertretung stattgefunden hat; 11) daß die Angeklagten vom 7. Nov. v. J. bis zum 30. März v. Pawel. A. Moriz. Gerstell.

B. Erkenntniß.

Eine Entstellung von Thatsachen würde es aber sein, wenn Jemand die Erklärung Bismarc's daß die Generale wegen ihrer ausgezeich­neten Leistungen im Kriege eine Dotation von 4 Mill. verdient hätten, bahin berichten würde, er habe gesagt, daß dieselben wegen ihrer außerordentlichen Leistungen zwar Belohnung haben müßten, da sie doch eigentlich nur für die Friedenszeit angestellt wären und man alfo nicht verlangen fönne, daß fie für das wenige Geld, was sie für ihre vielen Arbeiten befämen, noch obenein einen Krieg führen sollten. Was schließlich die von der Anklage angezogenen vereinsgefeßlichen, in Kraft gebliebenen Bestimmungen betreffe, so träfen auch die darin d. J. eine unverschuldete Haft erlitten haben. vorgesehenen Thatsachen bei den Angeklagten nicht zu. Dieselben hätten im Jahre 1869 zu Eisenach  , wo Solches nach den dortigen Gefeßen erlaubt gewesen sei, an einer Arbeiterversammlung Theil ge­nommen und einen Verein unter dem Namen Sozial- demokratische Arbeiterpartei" mit begründet. Sie seien demnächst zum Ausschusse dieses Vereins erwählt, und als Siz des Ausschusses, als nächster Vorort des Vereins, Braunschweig   bestimmt worden. Sie hätten hiervon der herzoglichen Polizeidirektion hierselbst Anzeige gemacht und habe die­selbe Nichts dagegen zu erinnern gefunden. Ein besonderer Verein, etwa in der Eigenschaft eines Zweigvereins, sei hier nicht gebildet. Folgeweise sei auch kein hiesiger Verein vorhanden gewesen, welcher fich mit der Internationalen hätte in Verbindungisepen können. Eben sowenig habe sich der Eisenacher Verein mit dieser in Verbindung gefeßt, indem vielmehr nur mehrere Mitglieder desselben, insbesondere auch die Angeklagten, einfach als Mitglieder auch in die Internatio­nale eingetreten feien. Daß aber Niemand Mitglied zweier Vereine sein dürfe, sei in den Gesezen nicht vorgeschrieben.

Wie demnach feine einzige Handlung der Angeklagten geeignet sei, dieselben strafbar zu machen, wenn auch in anderer Beziehung dieselben vielleicht ein Vorwurf treffen könne, so beantrage er die Freisprechung.

Borgreifend geben wir im Folgenden das Urtheil, resp. den Wahrspruch und das Erkenntniß, dem Wortlaute nach. A. Wahrspruch.

starke Bedenken erregten: Im Allgemeinen soll ich noch hervorheben, daß folgende Posten

89 Thaler 2 Groschen. Derselbe bezog doch, wie jedes andere Kom a) An den Vorsitzenden der Kommission incl. Reisevergütung wofür derselbe die 89 Thaler 2 Groschen erhalten hat. missionsmitglied, Gehalt und hätte deshalb specificirt werden müssen, Kommissionsmitglieder 19 Thlr. 7 Gr. 6 Pf. b) Für Arbeitsversäumnisse und schristliche Arbeiter an einzelne

240 Thaler 15 Groschen Nichts thun wollen? Waren dieselben nicht Haben die Kommissionsmitglieder für empfangene Gehälter von ohnedies brotlos, daß fie auch für Arbeitsversäumniß" liquidiren? Büreaumiethe für 4 Monat á 3 Thlr. 12 Thaler, Geld ausgegeben werden? eines Mitgliedes derselben erledigt werden? Wußte mit aller Gewalt Konnten die Geschäfte der Kommission nicht in der Stube irgend

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Berläge nicht zurückerstattet? c) Werden die an Grellmann resp. für denselben gezahlten It nicht Klage angestrengt gegen den Ercedent? Ueber alle diese Puntte bitten wir um Rechtfertigung im ,, Volkss staat". Nach dem vorstehenden Wahrspruche haben die Angeklagten: Mit sozial- demokratischem Gruß 1) indem sie die Verbreitung von Grundsäßen, durch welche die Die Mitglieder der internationalen Gewerkschaft der Holzarbeiter zu Eristenz des Staats gefährdet wird, mit einander verabredet und zu Hannover  . J. A. Weinand, hoch verrätherischen Zwecken aufreizende Schriften verbreitet haben, sowie aufreizende Schriften gegen die Landesregierung und dig au fait**) zu sein- indem uns seitens des Tischler- Strite- Komitees Schriftführer. ( Ohne über das Material der vorliegenden Streitfrage vollstän Landesverfassung verbreitet und sich aufreizender Aeußerungen gegen feine Abrechnung zur Veröffentlichung zugegangen ist, obschon viele dieselbe und gegen Einrichtungen des Staats schuldig gemacht, also Leser des Volksstaat", welche zu den Sammlungen beigesteuert haben, durch ihre öffentlich vor einer Menschenmenge gehaltenen Reden resp. ein dringendes Interesse daran hätten durch Verbreitung von Schriften zum Ungehorsam gegen Gefeße, ins- Bemerkungen zu obigem Schreiben machen zu müssen. Wir halten glauben wir doch einige besondere des braunschweigischen Landesgrundgesetzes aufgefordert ha die Ausgabe für Büreaumiethe nicht nur für sehr gering, sondern ben, die in§§ 83, 2 und 89 des braunschw. K.-G. und§ 3 des Ge- für unabweislich. Ein Arbeiter, der selber nur ein einziges Zim fezes vom 11. Januar 1852, sowie§ 110 des Bundes- Strafgesetzbuchs bezeichneten Vergehen, mer bewohnt, kann doch unmöglich 8 Wochen lang von Früh bis 2) indem sie wissentlich unwahre oder entſtellte Thatsachen öffent- bergen, abgesehen davon, daß das Haus, worin das Komitee seinen Abend ein aus 10-15 Personen bestehendes Komitee bei sich beher= ( die Militärverfassung des norddeutschen Bundes) verächtlich zu machen, erstatten oder sich ihre Unterstüßungen abholen, in einem Maße fre lich behauptet oder verbreitet haben, um dadurch Staatseinrichtungen Siz hat, fortwährend von den feiernden Arbeitern, welche Rapporte also durch Truck oder Schrift sich der Aufreizung gegen die Einrich- quentirt wird, daß nicht jeder Wirth sich diesen Massenbesuch gefallen tungen des Staats schuldig gemacht, die im§ 131 des B.-Str.-G. und lassen wird. Eine monatliche Miethe von 3 Thalern für ein größeres des§ 3 des Gesezes vom 11. Januar 1852 bezeichneten Vergehen, Zimmer ist für Berlin   nicht theuer. 3) indem sie einen Arbeiterverein oder Arbeiterverbrüderung ge- gelder und Zeitversäumniß- Erstattung haben wir kein Urtheit, da wir bildet, resp. daran Theil genommen haben, welche politische, sozialistische bie Höhe des Gehalts der Kommissionsmitglieder nicht teunen. Was Ueber die Frage der Zehrungs­oder kommunistische Zwecke verfolgt, das in§ 8 des Bundesbeschlusses Es ist erwiesen: vom 13. Juli 1854 und§ 1 und 2 des Gesetzes vom 16. Nov. 1854 endlich die deponirten 800 Thlr. betrifft, so ersehen wir aus einer bezeichnete Vergehen, Erklärung des Strifefomitees in der Demokratischen Zeitung", daß 1) baß unter dem Namen: Internationale Arbeiter- Assoziation" ein in London   residirender, über viele Länder verbreiteter, und nach sung des fragl. Vereins an einer Berbindung Theil genommen haben, Tischler selbst in ihre Striketasse 4) indem sie bis zu der im Monat April d. J. erfolgten Auflö- herrührt, sondern von den regelmäßigen Einzahlungen der diese Summe nicht von Sammlungen unter den übrigen Arbeitern Völkern und Sprachen in Sektionen getheilter Verein, dessen obere deren Verfassung oder Zweck vor der Staatsregierung geheim( 1) gedings vollständig verändert. was die Sachlage aller­Leiter, benen vorschriftsmäßig Gehorsam zu leisten ist, unbekannt(!?)*) halten werden soll, oder in welcher gegen unbekannte Obere(!!) Gehorsam seitens der Kölner   Holzarbeitergewerkschaft eine der bereits mitge Noch haben wir zu bemerken, daß find, mit der ausgesprochenen Tendenz, die völlige Emanzipation der versprochen wird; das in§ 128 des Bundes- Strafgesetzbuchs bezeich; theilten Altonaer   analoge Resolution bezüglich der bei der Bank Arbeiter von der Herrschaft der befizenden Klassen und von der poli- nete Bergeben, begangen, und werden dieselben daher auf Grund ad tischen Abhängigkeit zu erreichen, und zu dem Ende für die Arbeiter 1 des§ 110 des Bundes- Straf- Gesetz- Buchs als des mildern Gelebes, deponirten 800 Thaler gefaßt worden ist. Red. d. Volksst.) politische Macht zu erobern, eristirt, welcher Verein in Wirklichkeit ad 2 des§ 3 des Gesezes vom 11. Januar 1852 als des mildern Beranlaßt durch einige Kollegen, fanden Sonntag den 26. und Mon­Bern, 1. Dez. Ein Beispiel von der Harmonielehre. den bestimmten Zwed verfolgt, die gefeßlich bestehende politische und Gefeßes, ad 3 und 4 der allegirten Gesetze, sowie auf Grund der§§ 2, tag den 27. Nov. Versammlungen der hiesigen Buchbindergehilfen soziale Organisation der einzelnen Länder, namentlich der monarchischen 47, 73 und flg. des Bundes- Gesetzbuchs und zwar: Staaten, somit auch Deutschlands   und der einzelnen Bundesstaaten, der Angeklagte Bracke zu einer 16monatlichen Gefängnißstrafe, ber Arbeitszeit. Man einigte sich nach längeren Debatten dahin: statt, behufs Besprechung über Lohnerhöhung und Verkürzung nöthigenfalls in gewaltsamer Weise, zu beseitigen, in gleicher Weise der Angeklagte Bonhorst zu einer 16monatlichen Gefängnißstrafe, der Die Meister zu ersuchen, die 11 stündige Arbeitszeit und 20 Prozent an beren Statt eine anderweitige politisch- soziale Organisation, die Angeklagte Spier zu einer 12 monatl.Gefängnißstrafe, der Angeklagtektühn zu Lohnerhöhung zu bewilligen.( Der Lohn der Buchbinder steigt hier von fozial- demokratische( rothe) Republik   einzuführen, die sogenannte Ar einer 5monatlichen Gefängnißstrafe, worauf jedoch bei jedem der 4 An- 12 bis 16 Frcs. die Woche. Für Kost und Logis fann man 9 bis 10 Frcs. beiterpartei in den Besiß der Staatsgewalt zu bringen und die gefeß- geklagten nach§ 60 des Bundes- Strafgesetzbuchs die hier erlittene 1 rcs. 8 Sgr.) wöchentlich rechnen; dann hat man aber noch lich bestehenden Zustände in Beziehung auf Eigenthum, Besiz und Untersuchungshaft anzurechnen ist, sowie sämmtliche 4 Angeklagte nach feine Kleider, Stiefel, Wäsche und noch kein Glas Bier getrunken u. f. w.) Erbrecht zu Gunsten dieser Partei umzugestalten; § 67 der Str.-P.-O. zur solibarischen Tragung der Untersuchungskosten Die Meister wurden in Bezug auf obigen Beschluß, zu einer Besprechung 2) daß die Angeklagten Brace, von Bonhorst und Spier nebst mit Ausnahme des Gerichtssportels, welcher von jedem und von den darüber auf Freitag den 1. Dezember eingeladen, um mit dem erwählten andern Gesinnungsgenossen im August 1869 auf dem Arbeiterkongresse Angeklagten Brace, von Bonhorst und Spier mit je 16 Thirn. und Komitee über die gestellten Forderungen zu unterhandeln. Erwartungs­zu Eisenach   unter dem Namen: einen über den größten Theil Deutschlands   verbreiteten, politische und Sozial- demokratische Arbeiterpartei" von Kühn mit 8 Thlin. besonders zu bezahlen ist, verurtheilt. foziale Zwecke verfolgenden Arbeiterverein mit dem in den Anlagen Dahingegen werden die Angeklagten voll begab sich am bestimmten Abend das Komitee in die Berner Halle, zur Anklage enthaltenen Programme und Organisation gebildet haben, ten Vergebens**) weil dieses nach der zur Zeit der begangenen Hand- höflichst eingeladen waren! a) wegen des im§ 130 des Bundes- Strafgesetzbuchs bezeichne- einziger Meister, obwohl sie Aue durch ein gedrucktes Birkular wo die Zusammenkunft stattfinden sollte; es erschien jedoch tein welchem später auch der Angeklagte Kühn beigetreten ist; 3) daß die Angeklagten Brace, von Bonhorst und Spier bald lungen gültigen Strafgesetzgebung nicht mit Strafe bedroht war, m Bildung des cben erwähnten Vereins und späterhin auch der§ 32 bes euclic en Mitangeklagte Kühn in den Vorstand( Ausschuß) dieser Partei ge- buchs bezeichneten Vergehen,***) weil deren Thatbestand nicht vorliegt wählt worden sind und bis zu ihrer am 9. September 1870 erfolgten Ver­haftung als Führer derselben deren Bestrebungen geleitet haben; c) wegen der in SS 4 und 22 des Geseßes vom 4. Juli 1853 4) daß diese fozialdemokratische Arbeiterpartei, resp. die Ange flagten Brade, von Bonhorst und Spier, als deren Mitstifter und Führer, indem sie Kenntniß von dem Zwecke der internationalen Ar­

hiesigen Buchbindergehilfen insoweit Gehördlich b) wegen der in den§§ 88 des betreffenden Kriminalgesetzbuchs Mühe werth fanden, den gerechten und bescheidenen Forderungen der Das verächtliche Benehmen der Meister, die es nicht einmal der ihrer Einladung Folge zu leisten, hat natürlich eine allgemeine Ent­rüstung hervorgerufen, und es steht zu befürchten, daß die so verächtlich Behandelten zur Arbeitseinstellung schreiten, um ihre Forderungen *) Da es im Absatz 1) heißt: Die oberen Leiter der Internatio- mit Nachdruck durchzuführen. Eine weitere, Sonntag den 3. December nalen sind ,, unbekannt", wie fönnen Sie es, geehrte Herren stattfindende Versammlung wird darüber das Nähere beschließen. beiter- Afſoziation und der zu deſſen Durchführung beabsichtigen mit Richter, für erwiesen" halten, daß seitens des Ausschusses ein Ge- In der Hoffnung, daß auch die Buchbinder infolge ihrer miserablen gehabt und in der Absicht, burch ihre Thätigkeit uub bie bezeichneten schäftsverkehr" mit der Oberleiung" stattgefunden hat? Umgekehrt: Stellung, die sie in der heutigen Gesellschaft einnehmen, bald von der wenn es, erwiesen" ist, daß der Geschäftsverkehr mit der Ober- großen Bewegung, die die ganze Welt erfüllt, erfaßt und ein Glied stellter Thatsachen. Wissentliche Behauptung oder Verbreitung unwahrer oder ent- fannt" sein? U. A. w. g. leitung" stattgefunden hat, wie kann da die Oberleitung ,, un be- der Bewegung bilden werden, zeichnet mit fozial- demokratischem Gruß: Albin Germann, Wissentlich die unwahrheit gesagt! Das Gericht hat thätigkeit gegen einander. **) Aufreizung verschiedener Klassen der Bevölkerung zur Gewalt­pr. Abr.: Zulauf und Sichler, Buchbinderei. aus hunderten von Attenstücken ersehen, wer die Leiter der Internatio nalen find, soweit überhaupt von ,, Leitern" die Rede sein kann. ***) Entfräftung von Verwaltungsmaßregeln durch ungefeßliche Verbindung der Vereine unter einander. Mittel. ** unterrichtet; lies: ,, oh fäh."

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