E 102.

Erscheint wöchentlich 2 mal in Leipzig .

Bestellungen nehmen alle Postanstalten und Buchhand­lungen des Jn- und Aus­landes an.

Für Leipzig nehmen Bestellungen an:

A. Bebel, Petersstraße 18,

8. Thiele, Emilienstraße 2.

Mittwoch, den 20. Dezember.

Der Volfsstaat

1871

Erscheint wöchentlich 2 mal in Leipzig .

Abonnementspreis: Für Preußen incl. Stempel­ftener 16 Ngr., für die übrigen denischen Staaten 12 gr. per Quartal. Filialerpedition für die Ber einigten Staaten:

F. A. Sorge, Box 101 Hoboken N.J. via Newyork

Organ der sozial- demokratischen Arbeiterpartei und der Internationalen Gewerksgenossenschaften.

Bekanntmachung.

A

Abschrift befindliche Ministerialverordnung insofern nicht§ 2 des deutschen Strafgesetzbuches kann eine Handlung nur zutreffend, als in dieser Verordnung keinesweg 3 die Zulässigkeit dann mit Strafe belegt werden, wenn diese Strafe gefeßlich lichen Versammlung aufzutreten, nicht die Rebe ist. Sollte jedoch enthält aber der§104 der Armenordnung, gegen welchen Lieb­von einem Verbote an einzelne Personen, als Redner in einer öffent- bestimmt war, bevor die Handlung begangen wurde. Nun das Polizeiamt im einzelnen Falleunter§§. 5 und 12 des Vereins fnecht verstoßen haben soll, teine Strafandrohung; auch ist Lieb­gefeßes*) fallende Bedenken finden, so würde ein an Most zu erlassendes

Die Redaktion und Expedition des einer so allgemeinen Präventivmaßregel ausgesprochen und überhaupt Volksstaat" befindet sich vom 1. Januar 1872 an Hohe Strasse Nr. 4 parterre Alle Briefe und Geldsendungen sind von Neujahr an dorthin zu adressiren.

Mittwoch den 27. Dezember, als dritten Weihnachtsfeiertag, erscheint " Volksstaat" nicht.

am der

Mit dem 1. Januar beginnt ein neues Abonnement auf den ,, Volksstaat"; wir er­suchen unsere geehrten Leser, rechtzeitig das selbe erneuern zu wollen, damit keine Unter­brechung in der Zusendung eintrete.

erbot des Auftretens in einer beſtimmten öffentlichen Bersammlung necht seitens der Polizei vorher nicht verwarnt oder mit Strafe gegenüber des der Behörde in solchen Fällen zustehenden Befugnisses des deutschen Strafgesetzbuches getroffen haben, können hier nicht an fich nicht für unstatthaft zu achten sein, da ein solches Verbot bedroht worden, denn die Strafen, die ihn vor dem Infrafttreten bes Verbots einer ganzen Versammlung, nur als das minus**) zu in Betracht kommen: Also ist die Bestrafung unter den ob= betrachten sein würde. Dem Vorstehenden gemäß wolle die Kreis- Direktion das Polizei- Erkenntnisses und Liebknechts Freisprechung von Strafe und waltenden Umständen unzulässig und die Annullirung des Polizei­amt mit Bescheidung versehen." often geboten.-

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Es ist also von der obersten Instanz öffentlich konstatirt, daß der Leipziger Polizeidirektor nicht weiß, was im Gesetze Der Herr Polizeidirektor, welcher jetzt noch reaktionärer begründet ist", und daß er sich Handlungen zu Schulden hat kommen ist, als die Kreisdirektion und das Ministerium, hat freilich laffen, die ,, nicht auf genügender gefeßlicher Grundlage beruhen." wie unsern Lesern bereits bekannt- vor 22 Jahren Ein schwererer Borwurf und zu gleicher Beit ein schärferer Ber - eine ganz andere Rolle gespielt. Damals fürchteten seine demo­weis für einen Beamten scheint uns einfach undenkbar; trotz- fratischen Anhänger, er würde wegen seiner Freifinnigkeit nicht Allg. 3tg." den ,, Berweis" bestreiten. Nun wir kennen Oberbehörde zu weit rückwärts. Wian lese nur zur Beur­dem läßt Sr. Rüder im ,, Tageblatt" und in der ,, Deutschen als Stadtrath bestätigt werden; jest geht er sogar feiner Leute, die Fußtritte empfingen und sich nicht beleidigt fühlen. theilung des Renegaten, was am 4. August 1849 das ,, Leipziger Der Preis ist derselbe wie bisher, und es ist das eine Frage der Epidermis, der leiblichen und Reibeisen" ein von sogen. ,, Radikalen", welche heute zumeist beträgt in Preußen unter Zuschlag der Zei- moralischen. Was den Schlußpaffus des Erlasses betrifft, der Bismärder und noch Schlimmeres find geleitetes Alarm- Blatt, tungssteuer pro Vierteljahr 16 Sgr., im üb- die im Allgemeinen, en gros verbotenen Maßregelungen in jedem schrieb: rigen Deutschland nur 12 Sgr.- 42 fr. süd- nächster Nummer damit beschäftigen. Heute haben wir es mit tommen? Den Dr. Rüber schwerlich, denn dieser sagt der besonderen Fall, en détail erlaubt, so werden wir uns in Was werden wir nun noch für einen Stadtrath be­deutsch. Die Buchhändlerabonnements sehen Hrn. Rüder zu thun. Biedermann'schen Coterie nicht zu, und seine Bestätigung dürfte

Parteigenossen!

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3tg." Derselbe lautet:

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wir uns genöthigt für das Inland( für das Aus der letzten Nummer der amtlichen ,, Leipziger 3tg." ebenfalls abzuwarten sein, da seine Gesinnung mit der Ausland tritt feine Veränderung ein) vom ersehen wir, daß das Verfahren des Hrn Rüder, ehe die monarchischen Staatsverfassung des Herrn v. Beust 1. Januar ab insoweit aufzuheben, als nicht Woftsche Sache an's Ministerium ging, schon von der Kreis- tollidiren( in Widerstreit gerathen) könnte, ingleichen mindestens 10 Expl. durch eine Buchhand- direktion für ungefeßlich erklärt worden war. Und die ,, Leipz. der Herr Kreisdirektor auch nicht sein guter Freund ist." Und dieser selbe Dr. Rüder ist heute noch beustischer lung bestellt werden. Die Abonnenten, weltgift fo grausam, den betreffenden Bescheid abzudrucken. als Beust selbst, chitanirt uns durch dieselben Beust'schen che also bisher Einzelbestellungen bei Buch- Die Königliche Kreis- Direktion hat aus den vom Polizeiamt Geseze von 1850, die er vor 22 Jahren aufs Heftigste be= händlern machten, wollen dies fünftig bei der bierselbst mit Bericht vom 6. vorigen Monats anher eingereichten, im tämpft hat. Auch heute ist der Kreisdirektor nicht sein Bost thun. Anschlusse zurüdfolgenden Atten Rep. II. Nr. 4429, ingleichen aus guter Freund", aber aus dem entgegengesezten Grunde ber an das Polizeiamt gerichteten, ebenfalls zurückfolgenden Beschwerde als vor 22 Jahren. Ist es da ein Wunder, daß Herr Rüder schrift des Buchbinders Johann Joseph Most aus Augsburg von den Beschwerden, bez. Rekursen Kenntniß genommen, welche von dem nur bei dem größten Theil seiner Untergebenen gerade so beliebt Mit dem 1. Januar beginnt ein neues Abonnement auf genannten Most, ingleichen von dem Drechslermeister Bebel hierselbst ist wie bei den Sozialdemokraten? unser Parteiorgan. Wir fordern Euch auf, träftigst für dasselbe Halten von Vorträgen in öffentlichen Versammlungen hiesiger Stadt bagegen erhoben worden sind, daß dem Most vom Polizeiamt das Doch Hr. Rüder kompromittirt nicht bloß sich selbst. einzutreten und für seine weiteste Verbreitung Sorge zu bei Strafe verboten, demnächst aber auch Most aus hiesiger Stadt aus­Die Polizeithaten des Herrn Rüder haben überall, weit tragen. In feiner Fabrit, in teiner Werkstatt, wo Sozial- gewiesen und ihm die Rückkehr hierher bei Strafe verboten worden ist. über die Grenzen Deutschlands hinaus, das peinlichste Auf­Demokraten arbeiten, in feiner Hütte, wo Sozial- Demokraten Nun kann es zwar einem begründeten Zweifel nicht unterliegen, sehen erregt, und werfen auf das ganze Sächsische Regierungs­wohnen, darf Euer Parteiorgan fehlen. Die Bourgeoisie bebaß das Polizeiamt auf Grund der ihm zugegangenen amtlichen Mit- system, dem man bisher den Charakter relativer Gesezmäßig­tämpft uns durch ihre Presse, die Regierungen durch ihre Be strafrechtlichen Verurtheilung wegen schwerer Verbrechen unterlegen, theilungen aus Wien , wonach Most in Desterreich einer zweimaligen teit zugeschrieben hatte, das nachtheiligste Licht. Wie aus den amten, zeigen wir, daß alle Verfolgungen, weit entfernt, nach Maßgabe der Bestimmungen von§ 3 des Bundesfreizügigkeits- Bescheiden und obligaten Verweisen in Sachen Most's und uns mürbe zu machen, nur unsern Muth und unsern Eifer gefeges zu Ergreifung der Ausweisungsmaßregel gegen Most, unge- Liebknecht's zu folgern ist, sind freilich die höheren Behörden für die gerechte Sache der Arbeiterklasse erhöhen. Das Partei achtet berselbe Angehöriger des Deutschen Reiches ist, ausreichende feineswegs in Uebereinstimmung mit Herrn Rüder, allein wenn gefeßliche Veranlassung hatte. In der von Most nachträglich ein ein Beamter, der wegen mangelnder Gefeßeskunde öffentlich organ ist die Waffe, womit Ihr falschen Wahn zerstört, Vor- gereichten Vorstellung ist in dessen bestritten worden, daß urtheile beseitigt, Angriffe und Verleumdungen zurückweist und er, obschon in Desterreich strafrechtlich verurtheilt, auch wirklich getadelt werden muß, der sich Rechte anmaßt, die nur Richtern am wirksamsten für die Verbreitung der sozial- demokratischen bestraft worden sei, und es ist deshalb dieser letztere Puntt im zufommen, und willkührlich Theorien aufstellt, vor denen man Prinzipien kämpft. Thue also Jeder, was er kann! zu dessen Wege diplomatischer Vernehmung mit der k. k. öſterreichisch- ungarischen selbst in den Zeiten der tollsten Demagogenheße sich scheute, Unterstützung. Regierung zunächst festzustellen gewesen.

Die Redaktion und Expedition des ,, Volksstaat."

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Die hierauf eingegangene Mittheilung des t. t. Justizministeriums, wenn ein solcher Beamter im Amte gelaffen wird, dann er­von welcher Man zur Kenntniß des Polizeiamts Abschrift beifolgen lärt sich die Regierung solidarisch mit ihm. läßt, stellt es nun allerdings außer Zweifel, daß, obschon Most einen Die Spanische Regierung hat dies begriffen, und den Theil der ihm strafgerichtlich zuerkannten Strafe bereits verbüßt gehabt, Generalprokurator von Madrid , der einen ähnlichen Utas, wie bas Erkenntniß, auf Grund dessen er zur Verbüßung in die Strafan Herr Rüder, gegen das Vereins- und Versammlungsrecht er= Wir theilen heute die versprochene ministerielle*) Ber- fehlers als null und nichtig aufgehoben worden zu einer Wie- laffen, ohne Federlesens abgefeßt.( S. Frankfurter Zeitung ftalt eingeliefert worden, im Revisionsverfahren wegen eines Form ordnung in Sachen Most's mit. Dieselbe lautet:

Ein Polizeidirektor.

Das Ministerium des Innern hat auf den Vortrag der Kreis­birektion zu Leipzig vom 6. September dieses Jahres, in Erwägung gezogen, was von dem dortigen Polizeiamte gegen die auf die Be­schwerden des Buchbindergesellen Most und Genossen bezügliche Ver­ordnung der Kreis- Direktion vom 23. August d. J. vorstellig gemacht worden ist.

amtliche Mittheilung der Wiener ,, Preffe" besagt: Die Destreichische Regierung hat es begriffen, wie folgende

In Berücksichtigung des Umstandes, daß die Achtung vor dem Gesetze durch nichts mehr geschädigt wird, als durch die willkürliche Anwendung desselben; in weiterer Berücksichtigung, daß die zur Ueberwachung von Ber­einsversammlungen entfendeten Polizei- Kommissäre in vielen

beraufnahme des Prozesses aber aus dem Grunde nicht zu gelangen vom 14. d.) geweien ist, weil inzwischen die kaiserliche Amnestie vom 7. Februar d. 3. ergangen war, wodurch nicht nur allen w gen des Verbrechens des Hochverraths verurtheilten Personen die noch nicht abgebüßte Strafe erlassen, sondern auch verordnet wurde, daß wegen solcher strafbaren Handlungen von jedem weiteren Strafverfahren abgelaffen werde. Unter so bewandten Umständen der Thatsache, daß Most auf Grund Da es wünschenswerth erschien, darüber Gewißheit zu erlangen, eines Straferfenntnisses, das wegen Formfehlers vom obersten Gerichts ob und zu welcher Zeit Most diejenige dreimonatige Arreststrafe ver: bof als null und nichtig anfgehoben worden ist, eine Zeit lang in einer büßt habe, in welche er durch Erkenntniß des Landgerichts zu Wien österreichischen Strafanstalt zugebracht hat, die in§ 3 des Bundesfrei­Dom 20. Juli 1869 verurtheilt worden ist, so hat zuvörderft hierüber zügigkeitsgefeyes an das Moment der Bestrafung gefnüpfte Berechtigung Fällen ihre persönliche Neigung über die strikten Gesetzvor­bas Ministerium im diplomatischen Wege Erfundigung eingezogen zu polizeilicher Aufenthaltsbeschränkung beizulegen, hat die Königliche schriften stellen und durch taktlose Einwürfe oder wohl gar und in deren Folge in Erfahrung gebracht, daß die gedachte Strafe Kreis- Direktion Bebenten tragen müssen und demnach befunden, daß unmotivirte Auflösungen von Vereinsversammlungen der Achtung in höherer Instanz auf einen Monat herabgesetzt und in der Zeit von der über Moft verhangenen Ausweisung zur Zeit abge vor dem Geseze gerade in denjenigen Kreisen, wo sie am meisten Dom 20. Juli bis 20. August 1869 abgebüßt worden ist. sehen werde. Auch hat man das ihm ertheilte Verbot, in öffent Liegt nun hiernach in Verbindung mit Demjenigen, was bezüglich lichen Versammlungen biesiger Stadt Vorträge zu halten. gewahrt werden soll, Abbruch thun, hat der Justizminister Glafer des wider Most in Desterreich ergangenen, jedoch nachmals wieder nicht aufrecht zu erhalten vermocht. da daffelbe, in solcher dem Minister des Innern den Vorschlag gemacht, diejenigen aufgehobenen anderweiten Straf- Erkenntnisses von der Kreis- Direktion Allgemeinheit wenigstens ertheilt in den rechts- und landes: Polizei- Organe, welche ihren Wirkungskreis als ,, landes­richtig bemerkt worden ist, nicht vor, daß innerhalb Jahresfrist, von gesetzlichen Bestimmungen ausreichende Rechtfertigung nicht fürstliche Kommiffäre" nicht genügend lennen und diese ber am 30. Juni b. J. beschlossenen Ausweisung Moft's aus Leipzig findet. an zurückgerechnet, eine Bestrafung des Lepteren stattgefunden habe, und fonnte daher zu dem nurgebachten Zeitpunkte der in S 6 des Anbringen und Rechtsmittel nach Vorstehendem in der Hauptfache Er vou dieser Dienstleistung zu entheben. Freiherr v. Laffer Das Polizeiamt erhält Berordnung, die Beschwerdeführer, deren ihre Unkenntniß auch schon wiederholt bewiesen haben Freizügigkeitsgefeßes vom 1. November 1867 erwähnte Ausweisungs- ledigung finden, entsprechend zu bescheiden und das weiter in der ist auf diesen Vorschlag ohne weiteres Bedenken eingegangen." grund auf Most teine Anwendung leiden, so fann, ba auch fein Sache Erforderliche zu besorgen. anderer gefeßlicher Ausweisungsgrund vorhanden ist, die wider Most, Wird auch die Sächsische Regierung es begreifen, daß welcher Angehöriger des Deutschen Reiches ist, eingeleitete Ausweisung Königliche Kreis- Direktion. ,, die Achtung vor dem Gesetz durch nichts mehr ge­allerdings nicht als im Geseze begründet angesehen werden. v. Burgsdorff ." schädigt wird, als durch die willkürliche Anwendung beschlusses Daß hiermit dem Polizeiamt, welches zur Zeit des Ausweisungs von der geschehenen Kassation des wider Most in Desterreich fehl der Kreisdirektion, die Beschwerdeführer nicht beschieden, lauben, durch sein ungefeßliches Handeln und seine Aufheßereien, Herr Rüder hat, soviel wir wissen, entgegen dem Be- desselben?" Und wie lange wird sie noch Herrn Rüder er= gesprochenen zweiten Straferkenntnisses noch keine Wissenschaft hatte fein Borwurf gemacht werden soll, ist schon von der Kreis- Direktion sondern einfach an das Ministerium Rekurs ergriffen, ohne wie er selbst sich ausdrückt zu Gesezesübertretungen hervorgehoben worden. die Beschwerdeführer wissen zu lassen, daß sich die Kreisdirektion geneigt zu machen?" Was hiernächst die an Moft erlassene Bedeutung betrifft, das für sie und gegen ihn entschieden hatte. Nette Disziplin! Halten von Vorträgen in öffentlichen Versammlungen in Leipzig bei Strafe zu unterlassen, so kann ein so allgemein gehaltenes Verbot- Den Bescheid der Leipziger Kreisdirektion auf den Rekurs

Leipzig , den 23. August 1871.

( wegen der polizeilichen Verurtheilung zu 8 Tagen Carl Hirsch ist aus privaten Gründen von der Re­bundene Strafandrohung nicht( wie es im Sinne von§. 2 des Deut- Gefängniß aus Anlaß des Aufrufs zu Sammlungen für die daktion der Demokratischen Beitung" zurückgetreten; schen Strafgesetzbuchs, verbunden mit§. 3 der Verordnung vom 14. Chemnißer Strikenden) sind wir zwar nicht in der Lage, wörtlich dadurch wird aber die Richtung des Blattes in keiner Weise Dezember vor. 36. liegt) auf eine bestimmte Strafe gerichtet ist berührt. Lübeck , jest der alleinige Rebatteur, hat nicht als auf genügender gefeßlicher Grundlage beruhen mitzutheilen, aber sein Inhalt ist folgender: d angesehen werden, auch erscheint die Seiten des Polizeiamts Nach§. 104 der Armenordung war zwar die vorherige sich ausdrücklich auf den Stand pu ntt des Eisenacher geschehene Bezugnahme auf die Blatt 10 ber Atten in Genehmigung zum Erlaß des Aufrufs geboten. Aber nach Programms gestellt. Wir legen es daher unsern Partei­genossen ans Herz, der ,, Demokratischen Zeitung" nach wie vor ihre Sympathie zuzuwenden, und nach Möglichkeit für die Berbreitung derselben zu wirken.

2 z. *) Befürchtung einer Störung der öffentlichen Ruhe 2c. Das Geringere.

Sie geht vom Ministerium des Innern aus, nicht von dem ber Justiz, wie wir irrthümlich gesagt.