fordern berechtigt sei, stellte der Untersuchungsrichter die Frage an mich, Wie viel haben Sie zu der Knappschaftstasse Beiträge eingezahlt?" Ich gab an, daß ich bereits 11 Jahre auf dem Werke sei, und in Bausch und Bogen durchschnittlich monatlich 1 Thlr. Beitrag geleistet haben mag. Der Untersuchungsrichter rechnete schnell ein Kapital von 130 Thalern zusammen, die ich nun zu ,, erpressen" nich unterstanden haben sollte!
Ebenso wies ich die sämmtlichen übrigen Anklagepunkte entschieden, als unwahre, zurück.
Am 9. November 1870 wurde ich gefänglich eingezogen und in dem Bezirksgerichtsgefängniß zu 3 wid au internirt.
In der Nacht vom 10. zum 11. November 1870, ohngefähr bei Beginn der 10. Stunde, während ich mich bis auf die Hosen entkleidet hatte, wurde meine Gefängnißzelle eiligit geöffnet, der Erecutor Günther trat in meine Zelle, während ein Gefangenwärter mit der Laterne in der Hand an der Thüre meiner Zelle stehen blieb. Executer Günther, Bruder des Inspektors des Bezirksgerichtsgefängnisses, trat auf mich zu und, ohne ein Wort zu äußern, schlug mich dieser mit zusammengeballter Faust so furchtbar über den Kopf, daß ich eigentlich nicht wußte, wie mir geschah; ich fragte benannten Erekutor, warum er mich so mißhandle? Die Antwort war: Legen Sie sich zu Hause auch so nieder? Ich erklärte demselben, daß ich noch nicht zu schlafen beabsichtigte, einen Bruch hätte und mich vor Erkältung hüten müsse, in der Zelle es aber sehr falt sei. Darauf fchlug mich der fragliche Erekutor mit der geballten Fauft nochmals und dermaßen zwischen die Schultern in den Rücken, daß ich besinnungslos zu Boden stürzte. In diesem bewußt= losen Zustande habe ich gelegen bis den 11. November früh 5 Uhr, wo ich durch die Morgenglocke zu Zwickau zum Bewußtsein gelangte. Bei Wiedererlangung meines Bewußtseins lag ich mit dem Kopfe auf dem Nachtkübel, der übrige Körper auf dem Fußboden, von Frost vollständig erstarrt, so daß ich nur mit größter Anstrengung mich aufzurichten im Stande war. Die Gefängnißzelle war wie gewöhnlich verschloffen, es hatte mich also mein Beiniger in meinem bedenklichen Zustande verlassen, und wäre ich mit Tode abgegangen, war ich jeden Falls ein ,, Selbstmörder." Mehrere Wochen habe ich an den Theilen meines Körpers, an denen mich der benannte Erefutor hingeschlagen, die größten Schmerzen zu ertragen Jehabt.
Ich habe nun durch Herrn Advokat Reinhold Schraps in Grim mitschau gegen Erekutor Günther, wegen Mißhandlung gröbster rt, bei dem Königl. Gerichtsamt im Bezirksgericht zu Zwickau Strafantrag gestellt. Es hat nun anfänglich genannter Günther diese meine Mißhandlung geleugnet, meine darüber gemachten Angaben aber wurden durch den Gefangenwärter, welcher die ganze Mißhandlung mit angesehen hatte, bestätigt, es hat endlich auch Erekutor Günther die an mir verübte Mißhandlung zugestanden.
Troßdem, daß meine Angaben über meine Mißhandlung von den Zeugen bestätigt und von dem Beklagten zugestanden worden ist, sieht doch das Königliche Gerichtsamt im Bezirksgericht zu Zwickau von der Bestrafung des Angeklagten ab, weil ich zu feinen anderen Angaben zu bringen wäre. Ich soll jedenfalls Angaben der Wahrheit zuwider machen, auf die hin Erekutor Günther freigesprochen werden kann.
for Oppe.
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Man verzeihe diesen fleinen Abstecher! Ich wende mich nun wieder zu dem Gerichtsverfahren in der Klagesache zwischen mir und DirekIch sagte, daß ich am 9. November 1870 gefänglich eingezogen und im Bezirksgerichtsgefängnisse zu Zwickau internirt wurde. Am 10. November stellte ich an meinen Untersuchungsrichter
Assessor von Mangold den Antrag, mich der Untersuchungshaft zu entlassen." Dieser erklärte mir: wenn Sie eine Caution von 500 Thalern stellen, können Sie Ihrer Haft entlassen werden, andern Falls aber nicht, weil Sie ein Ausländer sind."
Ich bin in Trautliebersdorf, Kreis Landeshut in Schlesien geboren. Es fragt sich nun, ob das große ,, einige, Deutsche Reich" den Kreis Landeshut im Königreich Preußen ausschließt.
Da ich nun eine Kaution in der geforderten Höhe nicht aufzu
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bringen im Stande war, mußte ich in der Haft verbleiben. Endlich wurden meine Untersuchungsacten geschlossen und ich zur öffentlichen Verhandlung verwiesen, dem ohngeachtet aber der Haft nicht entlassen. Ich erbat, meine Untersuchungsacten an Herrn Advokat Reinhold Schraps in Crimmitschau , zu senden, was mir Gerichtsrath Klaus ausdrücklich abschlug; derselbe äußerte darüber Folgendes: ,, Advokat Schraps erhalten Sie zum Vertheidiger nicht; da können Sie machen, was Sie wollen, Sie brauchen überhaupt teinen Vertheidiger; der Vertheidiger kostet Ihnen viel Geld; wie Ihre Sache liegt, haben Sie nur eine ganz geringe Strafe zu erwarten; sollte Ihnen eine höhere Strafe zuerkannt werden, so bin ich auch noch da. Wollen Sie sich aber durchaus einen Vertheidiger annehmen, so wählen Sie sich jeden beliebigen Advokaten nur Adpotat Schraps nicht; den lassen wir Ihnen nicht zu, da können Sie machen, was Sie wollen!"
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Dagegen hat der Inspector des Bezirksgerichtsgefängnisses meiner Ehefrau, die mich wegen eines Vertheidigers zu sprechen wünschte, mitgetheilt: Ihr Mann hat Advokat Schraps zu seinem Vertheidiger erwählt, Sie brauchen also mit Ihrem Mann darüber nicht zu sprechen." Eine Besprechung mit meiner Ehefrau wegen eines Vertheidigers für mich hat er mir auch nicht gestattet; da meine Ehefrau Herrn Advokat Schraps unbedingt zu meinem Vertheidiger berufen hätte, darum mußte sie dupirt werden.
Ich selbst war gefangen, ich konnte für mich nichts thun, und so kam die öffentliche Verhandlung, ohne daß mir ein Vertheidiger zur Seite stand.
In der Verhandlung führte den Vorsitz mein gewesener Untersuchungsrichter, Gerichtsrath Klaus, welcher mir während der Verhandlung, als ich die Angaben oder Vorbringungen des Direktor Oppe und seines Martscheiders widerlegen wollte, drei Mal den Mund verbot, so daß ich selbst zu meiner Vertheidigung das Wichtigste nicht sagen durfte. Alles, was Direktor Oppe und sein Markscheider vorbrachten, erkannte der Vorsitzende der Verhandlung als lautere Wahrheit an.
Expedition des Direktors getreten, haben denselben freundlich be- den Fabrikanten hervor. Doch jetzt, wo gleichsam ganz Deutschland grüßt u. f. w. fich gegen die Hutmacher verschworen, droht ihnen die Niederlage und Bei unserm Eintritt in das Zimmer des Direktors, sowie während rufen wir deshalb sämmtlichen Arbeitern Deutschlands und des Ausunserer Verhandlung war der fragliche Markscheider nicht einmal landes zu, uns kräftigst zu unterstüßen. zugegen, sondern er kam erst zu der Zeit, als wir im Begriff waren, Zu allen Zeiten haben die Hutmacher sich auch gegen Andere die Expedition zu verlassen, hat also von Allem weder Etwas hilfreich bewiesen und alle Arbeiter- Strifes nach Kräften unterſtüßt. gesehen noch gehört. Wolle man alle Anfragen und Unterstützungen senden an die Joh. Walser, Sekretär des Central- Vereins deutscher Hutmacher. Sandgasse im grünen Baum Offenbach a./m.
4) ,, Siegert fagte, wenn der Direktor Oppe das Geld nicht' rausgebe, so hätte derselbe es ihm gemaust."
Diese Aeußerung ist meinerseits nicht gefallen, ich habe aber eine solche auch nicht von Deser und Stobeld gehört.
Auf alle diese Angaben durfte ich nichts erwidern, da mir Gerichtsrath Klaus abermals zu sprechen verbot.
Ich wurde ohne Sang und Klang zu einer Arbeitshausstrafe von 6 Monaten und 2 Wochen verurtheilt, wurde wieder beigeführt und sollte meine Ablieferung den ersten Dezember 1870 in das Arbeitshaus oder die Strafanstalt erfolgen.
Vor meiner Wiederbeiführung erwartete ich Gerichtsrath Klaus; diefer erschien vor Eingang des Saales und ich hielt ihm vor: ,, Sie haben mir stets abgeredet, einen Vertheidiger anzunehmen; Sie sagten, ich hätte nur eine ganz geringe Strafe zu erwarten; Sie selbst wollten für mein Recht nöthigen Falls eintreten, und jezt bin ich mit einer solchen Strafe belegt worden!" Gerichtsrath Klaus antwortete:
Adresse:
In München sind die Hutmachergehilfen auf gleiche Weise wie in Offenbach ausgesperrt worden. Die Fabrikanten erließen folgende Erklärung.
Die Hutfabrikanten und Hutmachermeister Münchens bitten einen hohen Adel und ein geehrtes Publikum bis zur Regelung der gegenwärtig schwebenden Arbeiterfrage, welche ste veranlaßte, die Fabriken resp. Werkstätten zu schließen, um gütige Nachsicht. Der Ausschuß.
Eßlingen den 7. Jan. Diesmal haben wir einen Fortschritt zu melden. Die in No. 101 d. Bl. vom vor. Jahre erwähnte 11stündige Arbeitszeit der hiesigen Maschinenfabrik hat sich durch einheitliches Zusammenstehn der Arbeiter auf 10 Stunden reduzirt. Der Hergang der Sache ist folgender: Der Bierlieferant Bierbrauer ,, Dem Großen zur Ehre, den Anderen zum Beispiel mußten wir Kugel hatte das Maaß um 8 Kr. abgegeben. Am 1. Januar hatte Sie bestrafen; auf Ihre Sache konnten Sie nicht bestraft er gleich das Litermaaß eingeführt, und fürs Liter 6 Kr. gefordert. werden." Diese plößliche Veränderung hat die Arbeiter stußig gemacht; umſoDa mir nun Advokat Schraps zu benennen nicht gestattet wurde, mehr, als sie bei Vergleichung des Maaßsystems sahen, daß 9 Liter erwählte ich mir Advokat Grimm in Glauchau zu meinem Ver- genau 20 Schoppen sind, und obendrein daß das Maaß um 2%, Kr. theidiger, welcher zunächst meine Freilassung bewirkte und für mich ein theurer ist, da riß der Geduldsfaden; von sämmtlichen Werkstätten Gnadengefuch fertigte und dasselbe nebst meinen Aften an den König thaten sich Arbeiter zusammen, und einstimmig beschloß man, fein abgehen ließ; auf Grund dessen wurde mir die Hälfte meiner Straf- Bier zu trinken, und 10- Stundenarbeit zu verlangen. As zeit ,, in Gnaden" erlassen, die andere Hälfte meiner Strafe wurde in Lieferant Kugel das sah, fing er zu unterhandeln an und das Liter Gefängnißstrafe unigewandelt. zu 51 Kr. anzubieten. Doch das half nichts. Die Arbeiter, 1600 an der Zahl, haben kein Bier angenommen, und der Direktor der Mas schinenfabrik, Herr von Keßler, bewilligte nun auch die Forderung der Zehnstundenarbeit.
Ich beauftragte nun meinen Vertheidiger, die Meineidsuntersuchung gegen Ditektor Oppe und dessen Markscheider zu beantragen; aber er zuckte mit den Schultern und gab mir deutlich zu verstehen, daß ihm daran nicht viel liege. Ich entzog ihm daher meine Vollmacht, und da ich frei war, nahm ich nun Advokat Schraps zu meinem Vertheidiger an; dieser griff nun meine Sache ernstlich an, studirte zunächst meine Aften und stellte das Gesuch an das Justizministerium in Dresden um Wiederaufnahme der Aften.
Bei dieser Gelegenheit ließ mich Assessor Kästner, dem meine Sache übertragen worden war, zu fich kommen und sagte: ,, Sie wollen wohl Direktor Oppe und seine Zeugen meineidig machen, meinen Schwager auch mit? So weit bringen Sie es nicht; dafür bin ich auch noch da.
Unser Gesuch um Wiederaufnahme der Aften wurde von dem Justizministerium abgelehnt, worauf ich mich persönlich an das Justizministerium nach Dresden wandte und mit dem( nun verstorbe: nen) Justizminister Schneider über mein gedachtes Gesuch persönlich conferirte.
Ein Gegenstück zur genannten Maschinenfabrik bildet die Schaafwollspinnerei von Merkel und Kühnle, welche auf ihre Arbeiterinn en einen furchtbaren Despotismus ausüben; denn in genannter Fabrik ist es eine Kleinigkeit, neben der 12stündigen Arbeitszeit noch 5 Stunden Ueberzeit schaffen zu lassen; sein Theil der Ars beiterinnen muß dann um Mitternacht den eine Stunde entfernten Heimweg antreten. Und der Verdienst beträgt für diese Zeit 28-34, allerhöchstens 36 Kr., das ist ein Lohn, bei welchem man nicht leben und sterben tann, sondern langsam verhungert. Die Arbeiterinnen lassen sich Alles gefallen, um nicht im Weigerungsfalle entlassen zu werden, denn solche Beispiele sind leider nicht selten.
Er
Am 31. Dez. war Kölsch aus Offenbach hier und hielteinen Vortrag über die Arbeiterfrage und ihre Gegner." referirte zur allgemeinen Befriedigung der Zuhörer, von denen er mehrmals mit Begeisterung unterbrochen wurde.
Das Schriftstück lautet:
Justizminister Schneider versicherte mir nicht nur, daß ein Gesuch weder von mir noch von meinem Vertheidiger an ihn gelangt sei, die Weihnachtszeit verhinderte uns, Ihnen in der letzten Zeit über Zwickau , 27. December. Der etwas flottere Geschäftsgang um sondern beauftragte mich auch, dies dem Königlichen Bezirksgerichts- bie hiesigen Vorgänge Bericht zu erstatten. Bekanntlich hatte die amte zu Zwickau zu sagen. Als ich nach Hause zurückgekehrt war, ging ich zu Assessor Kästner und erklärte diesem, daß ich im Justiz hiesige Stadtpolizeibehörde die für den 11. v. M. anberaumte tragt habe, dem Königlichen Bezirksgerichtsamte zu sagen, daß mein Königl. Kreisdirektion deswegen gerichtete Beschwerde hatte nur den ministerium gewesen wäre, und Justizwinister Schneider mich beauf- öffentliche Versammlung, in der über die Arbeiterfrage ge= sprochen werden sollte, verworfen; die am selbigen Tage an die Gesuch um Wiederaufnahme der Akten an ihn gar nicht gelangt sei. Erfolg, daß dieselbe dem Veschluß des Raths der Stadt Zwickau beis Darauf äußerte Assessor Kästner: Ihre Akten werden nicht wieder aufgenommen; das kommt ganz auf mich an; da hat mir getreten ist. Aus der Abschrift dieser beiden Bescheide ersehen wir der König und der Minister nichts zu sagen." nun auch die Gründe, weßhalb sich die hiesige Polizeibehörde verans Darauf hat nun Herr Advokat Schraps eine Rüge gegen Assessor laßt fühlte, die oben angezogene Versammlung zu verbieten. Kästner beim Justizministerium eingebracht, deren Erfolg mir zur Zeit unbekannt ist; so viel weiß ich aber, daß meine Sache einem anderen Assessor übertragen ist und Kästner bis heute meines Wissens noch nicht zurückgekehrt ist, vor seiner Abreise aber mich und Herrn Advokat Schraps noch mit einer Anklage bedacht hat wegen ,, Berleumdung beim Mi nisterium." huber als meinen Zengen abhören lassen, welcher obige Aeußerung Ich habe nun den ehemaligen Gerichtsbiener Eisendes Assessor Kästner nicht nur gehört, sondern auch vor Gericht bestätigt hat. Bei meinem Gesuche nm Wiederaufnahme meiner Aften gab ich zu letzteren eine genaue und vollständige Darlegung des ganzen Sachverhalts; diese Schrift ist aus meinen Akten vollständig verschwunden.
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,, Resolution:
Da, wie aus den Vorträgen der in der Versammlung vom 25. vor. Mon. aufgetretenen Redner und dem über diese Versammlung in Nr. 98 des" Volksstaats" enthaltenen Referate einer, sowie aus den Angaben des Veranstalters der für den 11. d. M. neuerdings der letteren die Verbreitung der Prinzipien der sozialdemokratischen Arbeabsichtigten Arbeiterversammlung andererseits sich ergiebt, der Zweck beiterpartei unter der hiesigen Arbeiterbevölkerung, beziehentlich die Begründung von mit dieser Partei im engsten Zusammenhange stehenden internationalen Gewerksgenossenschaften und eines sozialdemokratischen. Arbeiter vereins am hiesigen Orte ist, und da ferner mit Rücksicht auf die genugsam bekannten,( insbesondere auch durch die Eingangs erwähnte Inzwischen habe ich meine Gefängnißstrafe von 3 Monaten ver- Beitschrift, das Organ der sozialdemokratischen Partei und der interbüßen müssen, obgleich meine ganze Sache als erledigt noch nicht annationalen Gewerksgenossenschaften) vertretenen Bestrebungen der zusehen ist. Ich habe nun zum Ueberfluß noch 23 Tage Gefäng- wohl kaum hinzugefügt zu werden braucht(!), auf gefeßlichem Wege und mehrgedachten Partei- Bestrebungen, deren Verwirklichung, wie nißstrafe mehr verbüßen müssen, weil die Untersuchungshaft bei meiner Strafe in Abzug zu bringen unterlassen wurde. Am 23. Aug. 1871 ohne gewaltsame Beseitigung der Grundlagen des gegenwärtigen stellte ich das Gesuch an Inspektor Günther, mich bei dem Gerichts der Ansicht ist, daß dem Treiben jener Partei und vornehmlich ihrer Staates, offenbar nicht zu erreichen ist die Behörde fortwährend amt melden zu wollen, weil ich in Erinnerung zu bringen hätte, daß Agitatoren möglichst Einhalt gethan werden muß, so trägt man Be meine Untersuchungshaft von meiner Strafhaft in Abrechnung zu bringen sei; ich wurde aber nicht vorgeführt, sondern mußte Arbeiterversammlung abhalten zu lassen und wird daher dieselbe auf denken, die für den 11. 6. M. von dem Händler Hofmann angezeigte noch 23 Lage Strafe verbüßzen.
Bei meiner Freilassung führte ich gegen Inspektor Günther des- Grund§§ 5 und 12 des Gesetzes„ das Vereins- und Versammlungshalb Beschwerde, derselbe wurde auch in meiner Gegenwart verhört, recht betreffend" vom 22. November 1850 hiermit verboten. gestand auch zu, daß ich das Gesuch, mich zu melden, an ihn gestellt hätte, der Herr Gerichtsrath hätte aber gesagt: Lassen Sie diesen Mann in Ruhe." Dabei hatte es sein Bewenden.
Der Herr Gerichtsrath hat jedenfalls Recht und Fug, einen Menschen beliebig gefangen zu halten! Ist das nicht ein herrliches Gerichtsverfahren, und verdient dies nicht, in aller Welt bekannt zu werden?
Der Rath der Stadt Zwickau . Urban, Stadtrath." Wie schon oben erwähnt, hat sich die Königliche Kreisdirektion diesen hier angeführten Gründen angeschlossen, und es bleibt den Einberufern der betreffenden Versammlung jezt noch der Beschwerdeweg an das Ministerium, welcher auch betreten wird. Eine Jllustras tion zu dieser stradträthlichen Resolution bildet die neulich gegen den Schreiber Dieses gethane Aeußerung des Herrn Stadtraths Urban. Schreiber Dieses hielt dem Herrn Stadtrath nämlich entgegen, ob er durch derartige Verbote wohl die Bewegung zu unterdrücken glaube, worauf der Herr Stadtrath erwiederte:" Sind die Prinzipien der größter Willkühr von Seiten sämmtlicher deutschen Hutfabrikanten ihr meine Verbote durchaus nichts, andernfalls aber, d. h. Offenbach . Zur Aussperrung. Wiederum ist ein Art fozialdemokratischen Arbeiterpartei wirklich gut, so schaden gegen ihre Arbeiter vor sich gegangen. Am Tage nach dem Weih- taugen diese Prinzipien nichts, dann wird, wenn ich deren VerbreiZum Beweis diene: Direktor Oppe behauptete unter Anderem: fiche Arbeiter entlassen worden und täglich mehrt sich die Zahl daß man hier mit uns blos experimentirt, und wenn der Herr nachtsfeste sind bekanntlich aus 12 großen Hutfabriken sämmt tung möglichst verhindere, großes Uebel verhütet." Daraus folgt, " Ich habe Siegert gesund entlassen; derselbe ist körperlich nicht ge der ihre Arbeiter aussperrenden Fabriken. Sämmtliche Arbeiter glaub- Stadtrath als Ergebniß seiner Experimente bemerkt, daß sich troybrechlich, sonst hätte ich ihn nicht auf sein Vergehen aus der Arbeit ten im besten Einvernehmen mit ihren Arbeitgebern zu sein, und dem die sozialdemokratischen Prinzipien verbreiten, was also ein Be entlassen fönnen." Der in der öffentlichen Verhandlung fungirende Protokollführer doppelt empörend ist deshalb dieses Vorgehen der Fabrikanten. weis dafür sein dürfte, daß sie gut sind, so gewinnen wir wohl stellte auf die vorstehende Behauptung an den Vorſizenden die Frage: in Leipzig abgehalten wurde, aus dem veralteten Zustande des frühe- noffen, oder mit andern Worten, aus dem Saulus kann dann noch Die Arbeiter hatten in einem Kongresse, welcher im Juli v. J. demnächst in dem Herrn Stadtrath einen eifrigen Parteige " Soll ich die Behauptung des Herrn Direktors in das Protokoll Bunstwesens einen allgemeinen Verein organisirt unter dem Namen ein Baulus werden. Denn das können wir dem Herrn Stadtrath aufnehmen?" Es ist nicht nöthig, war die Antwort des Vorfizenden. Direktor Oppe hat auch diese vorstehende Behauptung bewander-, Kranken- und Invaliden- Unterstugungskasse die Bajonnette, die doch so allmächtig sind, am allerwenigsten aber Central- Verein", welcher den Zweck hatte, eine gemeinschaftliche versichern: keine Macht der Erde und des Himmels, nicht einmal eidet. zu bilden. Es war gewiß lobenswerth von den Hutmachern, ihre seine Versammlungsverbote halten die Verbreitung der sozialdemoEine Entgegnung wurde mir durch den Gerichtsrath Collegen zu unterstützen, dieselben vor dem Fechten auf der Landstraße fratischen Prinzipien auf. Klaus verboten. zu bewahren, ihren Kranken ein angemessenes Krankengeld und ihren
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Ter Markscheider bei dem Erzgebirgischen Aktien- Steinkohlenbau- arbeitsunfähigen Mitgliedern eine Invaliden- Pension ausseßen zu städtische Krankenkasse in's Leben. Kurz darauf berief der hiesige Laufigt, 21. Dezember. Am 1. Oktober d. J. trat hier eine Verein hat nun in der gedachten öffentlichen Verhandlung Folgendes fönnen, welche dieselbe vor dem Unglück, an dem Hungertuche nagen Weber Obermeister die Gehülfen und frug sie, ob sie der städtischen angegeben und beeidet: 1) ,, Siegert hat eine Forderung an Direktor zu müssen, beschüßte. Oppe gestellt von 150 Thlr., die Direktor Oppe zurückzahlen sollte; Im nächsten Monat August hatten die Fabrikanten Deutsch - Kasse beitreten oder ihre eigne behalten wollten. Sie entschieden sich selbst nachdem Direktor Oppe dem Siegert begreiflich gemacht, daß er lands ebenfalls einen Kongreß in Berlin , und wurde denselben für des Leßtere. Hierauf erklärte sich der Obermeister bereit, den vor( der Direktor) dieſe Summe nicht auszahlen könne, ist Siegert von von einem Deputirten der Arbeiter die bessere Organisation der handenen Kassenbestand an die Gehülfen auszuliefern. Als einige seiner Forderung nicht abgestanden." bisher bestandenen Hutmacher - Verbrüderung detaillirt, und dieselbe Tage barnach die Arbeiter kamen, um den Kassenbestand in Empfang Ich habe, wie schon bemerkt, nur auf Arbeit oder auf der mir von den Herrn Fabrikanten als ein Fortschritt der Arbeiter mit zu nehmen, erhielten sie aber den Bescheid, er habe die Gelder auf Verlangen des Stadtraths an diesen abliefern müssen. Die Gehülfen rechtlich zustehenden, statutenmäßigen Pension bestanden. Selbst wenn Freuden begrüßt. mir Direktor Oppe eine Abschlagsjumme von 150 Thalern geboten hätte, ich würde diese Summe gar nicht angenommen haben. Ich bin betrogen würden, indem sie glaubten, der Verein sei nur ein Vor- die Kreisdirektion; diese bestätigte das Statut und sandte den Bescheid Doch aus Furcht, daß sie von den Arbeitern hintergangen und entwarfen sofort ein Statut und reichten dies beim Stadtrath zur Genehmigung ein; der aber verwarf es. Sie wandten sich hierauf an zur Zeit erst 37 Jahr alt, 150 Thaler würden taum meine mir wand, um eine Strikekasse vorzubereiten, hielten die Fabrikanten wieder dem Stadtrath zu. Der Stadtrath aber benachrichtigte die Gehülfen rechtlich zustehende Pension auf 4 Jahre decken, während ich, trop eine Versammlung in Karlsruhe ab und beschlossen, ihre sämmtmeiner förperlichen Gebrechen, eine viel größere Zahl von Jahren noch lichen Arbeiter, welche sich nicht vom Verein lossagen, zu entlassen. nicht von dem Entscheid, worauf diese, als es ihnen zu lange dauerte, Cirka 500 Hutmacher wurden auf ein Mal brodlos und sich wiederum an die Kreisdirektion wandten und die Antwort erhielten, 2) ,, Da Direktor Oppe in die Forderung Siegerts nicht ein- täglich mehrt sich noch die Zahl. Die Arbeiter sind jedoch fest ent- daß ihre Kasse genehmigt sei.. Vor kurzem gingen nun die Gehülfen willigte, hat Siegert den Direktor Oppe um die Tafel herumgeschlossen, bem beigetretenen Verein treu zu bleiben und sich nicht der zum Bürgermeister Fabian und ersuchten ihn, den Kassenbestand von 32 Thlr. auszuliefern, erhielten aber die Antwort daß er ihn noch trieben." Willkühr der Fabrikanten zu unterwerfen, welche freie Männer unter Die Arbeits- Tafel des Direktor Oppe steht unmittelbar an der ein Sklavenjoch stellen wollen; die Arbeiter sind gesonnen, ihre altnicht auszahlen könne. Wand, derart, daß nur die eine Seite der Länge nach frei steht, die herbekannten freien Zustände mit dem letzten Hab und Gut zu ver- Leipzig . Elwin von Waldow, bessen Machwerk wir in voriandere Längenseite aber dicht an der Wand steht, also ein Zwischen- theidigen. ger Nummer besprochen, scheint ein Pseudonym( geborgter Name) raum gar nicht vorhanden ist. Bon jeher sind die Hutmacher eine Gesellschaft, welche allen Stür zu sein. Ein von uns an den unfreiwilligen Herrn Mitarbeiter unseres 3) Wir wären in die Erpedition gekommen, nicht wie Menschen, men der Fabrikanten mit Energie und Thatkraft entgegen trat, und Blattes geschenkweise abgesendetes Exemplar ist von der Post mit der sondern wie das Vieh." oft schon riefen fie die Bewunderung aller andern Arbeiter hervor. Bemerkung ,, Adressat nicht zu ermitteln" an uns zurückgeschickt Wir haben erst angeklopft, auf das Herein" sind wir in die Stets gingen die Hutmacher fiegend ans ihren harten Kämpfen mit worden.
erleben kann.