massenhaft

oll, daß die desfallfigen dem Bestehen des jetzigen Staatswesens feind| 16 fig., 18 fig., 20 flg., 21 fig., 23 flg., 25 flg., 28 flg., 29 flg. lesenden Abdruckes des nnter 5 gedachten in Nr. 2 des Volksstaats', ichen Grundsäße, von Bebel und Liebknecht, bez. von Hepner durch ber Specialaften contra Hepner und Bl. 107 flg. der Generalacten vom Jahre 1869 zu lesenden Auffazes( vergl. Bl. 10. Vol. I.) Wort und Schrift mit allem Nachdruck verbreitet, daß namentlich insofern gegen d: s Strafgesetz verstoße, als in den Aufsäßen unter unter Bebels und Liebknechts Einflusse Vereine, welche die Durchfüh- dringend verdächtig sind: rung der gedachten Grundsäße sich zur Aufgabe machen, gebildet worden sind, daß die dadurch bedungene Umwälzung der staatlichen Verhältnisse, wie auch den Leitern und Anhängern der des­fallsigen Bewegung bewußt, natur- und erfahrungsgemäß nicht ohne Gewalt zu bewerkstelligen ist, daß von Bebel und Liebknecht und den ihnen verbundenen Führern zwar vor vereinzeltem Vorgehen, weil solches erfolglos bleiben müßte, gewarnt, dagegen ein gleichzeitiger conzentrirter Massenkampf zur rechten Zeit und auf gegebenes Zeichen, weil dieser allein zum Siege führen, empfohlen und als gemeinsame Pflicht hingestellt und so für die allgemeine Bereitschaft mit Leib und Seele als Revolutionsheer in diesen Kampf einzutreten, gearbeitet worden ist, und daß alle von der ſocial- demokratischen Arbeiterpartei ergriffenen sonstigen Maßregeln diesem Einen großen Zwecke dienen, und daß man die bereits vorgekommenen gewaltsamen und blutigen Angriffe auf die Staatsverfassungen in und außerhalb Deutschlands öffentlich als nachahmungswerthe Vorgänge gepriesen und ihnen die volle Zustimmung unter dem Ausdrucke ertheilt hat, daß sie bald und siegreich auch für die sozial- demokratische Arbeiter- Partei Platz greifen werden, erwägt man dies Alles in seinem inneren und äußeren Zusammenhange, so kann darüber ein Zweifel nicht obwalten, daß Bebel und Liebknecht und Hepner, wiewohl Letzterer in nicht so be­deutender Weise als Bebel und Liebknecht, sowohl nach dem revidirten Strafgesetzbuche für das Königreich Sachsen( Art. 116 1 und 3( 118 und 120) als nach dem Strafgesetzbuche für das Deutsche Reich (§. 81 2 und 86) zu strafen sind.

Es handelt sich um das Unternehmen eines gewaltsamen An­griffs gegen die Regierungsrechte des Staatsoberhauptes und die Staatsverfassung des Königreichs Sachsen und der anderen zum Deutschen Reiche gehörigen Bundesstaaten, und der Thatbestand der Vorbereitung eines hochverrätherischen Unternehmens ist vor­handen. War auch der Tag des gewaltsamen Angriffs noch nicht festge: jezt, war auch die Art der Ausführung desselben noch nicht in ihren Einzelheiten vorgezeichnet, wie Solches zu dem rücksichtlich des Hoch­verraths besonders weit gefaßten Begriffe einer vorbereitenden Handlung an sich nicht erforderlich ist, so war man doch darüber einig, daß der gewaltsame Angriff überhaupt unternommen werden solle, und daß die Zeit dann gekommen sein werde, wenn man über eine compatte und gehörig disciplinirte Kämpfermasse als ein ge­schlossenes Ganzes werde verfügen können, und daß für die Art der anzuwendenden Gewalt die bei allen anderen, als Muster aufgestellten Staatsrevolutionen verübte Gewalt maßgebend sei, und das Eine Wort ,, Gewalt" ist ja der Inbegriff aller ungeseßlichen und straf­würdigen Revolutionsmittel und umfaßt jedes einzelne derselben, mag es als Revolutionsmittel schon in Uebung sein oder erst während der Revolution, je nach der Gestaltung derselben, erfunden werden. Weiter fällt dem Volksstaatsredakteur p. p. Liebknecht zur Last, daß er Sr. Majestät den Deutschen Kaiser und König von Preußen Wilhelm in No. 29 des Volksstaats" v. J. 1871, Kartätschen­Prinz" und in No. 30 desselben Blattes Kaiser Bomba" ge­nannt, und die gedachten Bolfsstaats- Nummern in Verkehr ge­ſetzt hat. Hierin sind nach S. S. 85 und 74 des Strafgesetzbuchs für das Deutsche Reich Beleidigungen des Reichs- Oberhauptes zu be­finden.

Ich beantrage baher,

daß Liebknecht, Bebel und Hepner wegen theilweis ge meinschaftlich ausgeführter Vorbereitung des Hochverraths und Liebknecht außerdem wegen Beleidigung des Deutschen Kaisers zur Hauptverhandlung vor dem Geschwornenge

richte verwiesen werden.

Hiernächst

erhalte ich auch nach dem Strafgesetzbuche für das Deutsche Reich den Bl. 74 der Aften Rep. I a No. 2112 am 30. April 1870 in Betreff Liebknechts sowie des Buchdruckereibesizers Friedrich Thiele zu Leipzig gestellten Antrag aufrecht und flage den obigen p. p. Lieb knecht annoch wegen Beleidigung des Königl. Preußischen Militär­standes an, da Liebknecht in No. 36 des Boltsstaats" v. J. 1870 einen mit dem von ihm selbst herrührenden Titel Weiße Sclaven in Uniform" versehenen Aufsatz gebracht, der, selbst wenn der Inhalt wahr wäre, der Ueberschrift nach als ehrverlegend sich darstellt( Bergl. Acta Rep. I a. No. 2112 Vol. IV.)

Sodann habe ich auch noch wider Hepner wegen Beleidigung Königl. Sächsischer Verwaltungs- und Commandobehörden Anklage zu erheben, weil derselbe nach Faszifel 2836 I. als stellvertretender Redakteur bes ,, Volksstaat" in No. 99 des Jahrgangs 1870 Feld­postbriefe aufgenommen hat, wonach jenen Behörden Verlegungen der Dienstobliegenheiten, ohne daß solche erweislich wahr sind, beigemessen werden; da jedoch Hepner nicht unglaubhaft behauptet, daß er die Unwahrheit des Jubalts nicht gekannt und nicht vorausgesetzt habe, so wird die Sache nur nach Maaßgabe des Preßgesetzes Art. 20 zu behandeln sein.

weiter

Ich erlaube mir aber den ergebensten Vorschlag,

kennen wolle.

daß die Anklagekammer die außer der Vorbereitung des Hochverraths und der Kaiserbeleidigung vorliegenden Sachen, zu denen auch mehrere Privatanklagen gehören, an das Königl. Bezirksgericht zu Leipzig zur Fortstellung ver weisen und auf dort abzuhaltende Hauptverhandlung er Schließlich beantrage ich Einstellung des Verfahrens wider Liebknecht wegen der nach dem Faszikel II e. 4085 ihm beigemessenen Beleidigung des Königl. Sächsischen Offizierkorps, da die Erörterungen weder frimi­nelles noch prespolizeiliches Verfahren ergeben. Leipzig den 21. Juli 1871.

Der Staatsanwalt: Hoffmann. II.

Beschluß der Anklagekammer.

In der Untersuchung wider Wilhelm Philipp Martin Christian Ludwig Liebknecht, Ferdinand August Bebel , Adolph Hepner und Karl Friedrich Thiele erkennt auf die staatsanwaltschaftlichen Anträge Bl. 110 flg. der Ge­neralacten und Bl. 74 flg. Vol. I.

die Anklagekammer

im Bezirksgerichte zu Leipzig in ihrer heutigen Sizung nach aus den Acten erstattetem Vortrage, sowie Gehör der Königl. Staatsanwaltschaft und der Vertheidiger für Recht: I.,

25

Weil

Wilhelm Philipp Martin Christian Ludwig Liebknecht, Ferdinand August Bebel und Adolph Hepner

flg.,

1, zum Zwecke des Vorhabens, gegen die Regierungsrechte des 1. und 2. zum öffentlichen Aergernisse über Gott oder göttliche Dinge, Sächsischen Staatsoberhauptes und gegen die Verfassung des Säch sowie beziehentlich über mosaische und christliche Religionslehren herab­aufzuheben, sowie gegen die Selbständigkeit und Verfassung des Nord- gesetzbuchs für das Königreich Sachsen,§. 166 des Reichsstrafgesetz­sischen Staates, um dieselbe in ihren hauptsächlichen Bestandtheilen würdigende Aeußerungen enthalten( Art. 232 des revidirten Straf­deutschen Bundes, jezigen Deutschen Reiches, einen gewaltsamen An- buchs), in den in den unter 4 gedachten Artikeln mit Beziehung auf die Person des Bundesoberhauptes gebrauchten Benennungen: Kar­griff zu unternehmen und 2., zum Zwecke des Vorhabens, die Verfassung des Norddeutschen tätschenprinz" und Kaiser Bomba" eine Beleidigung des Bundes­Bundes, jezigen Deutschen Reiches und des Sächsischen Staates ge- oberhauptes, Seiner Majestät des Deutschen' Kaiſers(§. 95 des Reichs­waltsam zu ändern, strafgefeßbuchs) in den unter 5. und 8. bezeichneten Aufsäßen, in und zwar Beides in der Weise, daß unter Beseitigung der mo- welchen dem Könige von Sachsen ,., pietistischer Fatalismus" beigemessen narchischen Staatsform die Republik zu dem Zwecke in Deutschland und der Eindruck der von Allerhöchst demselben gehaltenen Thronrede als die staatliche Herrschaft zu sichern und unter deren Schuße alsdann Sachsen ( Art. 134 des revidirten Strafgesetzbuchs für das Königreich errichtet werde, um dem Arbeiterstande, beziehentlich dem Proletariate eintläglicher" bezeichnet wird, eine Beleidigung des Königs von communistische, beziehentlich ähnliche extreme sozialistische Einrichtun- Sachsen und§. 95 des Reichsstrafgesetzbuchs), in dem Auffaze unter Nr. 3. Beleidigung des Königlich Preußischen Militärstandes, in dem gen innerhalb der Gesellschaft einzuführen, a) im August 1869 zu Eisenach , neben anderen hervorragenden unter 6 eine Beleidigung des Königlich Sächsischen Bezirkegerichts Parteigenossen ,, die sozial- demokratische Arbeiterpartei" gegrün- Mittweida und in den Mittheilungen unter 7 eine Beleidigung König­det, beziehentlich soviel den Mitangeklagten Hepner anlangt, wenigstens lich Sächsischer Verwaltungs- und Commando- Behörden( Art. 239, 241 c. des revidirten Strafgesetzbuchs§. 185 flg. des Reichsstrafgesetz­dazu mitgewirkt, b) der Angeklagte Liebknecht die Redaktion des seit dem 1. Oktober buchs) als indicirt zu erachten, nun aber der Angeklagte Liebknecht , da er nach seinen Vernehm­1869 unter dem Titel: ,, der Volfsstaat" ins Leben getretenen Preß­organs der gedachten Partei unter wesentlicher Beihülfe Hepners, der lassungen Bl. 60 b. flg., 61 b. flg. Vol. I. und beziehentlich Bl. 7 Angeschuldigte Bebel dagegen die Expedition des Blattes, allerfeits Vol. IV. von dem Inhalte der incriminirten Schriften unter 1. 2, unter Remuneration aus der gemeinschaftlichen Parteikasse besorgt zu unter 3. vor deren Verbreitung Kenntniß gehabt, als damaliger Re­haben, auch alle drei Angeklagte thätige Mitarbeiter an demselben ge- dakteur des Volksstaats wegen der in diesen Artikeln beanzeigten Ver­gehen gemäß Art. 19 des Preßgesezes für das Königreich Sachsen wesen zu sein, c) in her bezeichneten Zeitung beharrlich und planmäßig, um vom 24. März 1870, verantwortlich zu erachten, dagegen in Betreff deren, vornehmlich aus den Arbeiterfreisen sich rekrutirenden Leser der in den Preßerzeugnissen unter 4. 5. 6. 7. und 8. in Beachtung für das obgedachte gewaltsame Vorhaben zu gewinnen, nicht nur der nicht widerlegten Versicherungen der Angeschuldigten Bl. 4 flg., Grundsäge, welche dem Letzteren entsprechen, verbreitet, sondern ins- Bl. 8 flg., Vol. V. Bl. 18 jet. Bl. 65, B1. 69 b. fig., Vol. I. bez. besondere auch die Arbeiter darauf, daß lediglich unter Gewalt und Bl. 5 flg. des Fasc. Nr. 2836 I. resp. Bl. 19 flg. Vol. I., auch nach niemals durch das blos moralische Gewicht der Majorität in den ge- Ansicht der Anklagekammer, insbesondere auch in Betreff des Verge seßgebenden Versammlungen die dermaligen Staatseinrichtungen und hens unter 4 zu einer Bestrafung nach Art. 19 des Prezgesetzes nicht die auf ihnen bafirten wirthschaftlichen und gesellschaftlichen Zustände zu gelangen sein wird, und daher der Angeklagte Liebknecht betreffs beseitigt werden könnten, hingewiesen und geradezu, zugleich unter der Artikel unter 4. 5. 6., der Mitangeklagte Hepner wegen der unter Erinnerung an die Vorgänge bei früheren politischen Revolutionen, 7 erwähnten Mittheilungen, endlich der Mitangeschuldigte Thiele aufgefordert zu haben, auf den Zeitpunkt des gewaltsamen Umsturzes wegen der durch das Preßerzeugniß unter 8 beanzeigten Strafthat als durch engen Anschluß an einander, durch einheitliche Organisation Herausgeber und Verbreiter der betreffenden Preßerzeugnisse nur nach Art. 22 jct. 20 des Preßgesezes verantwortlich zu machen sind, und und sonst sich vorzubereiten und dazu sich bereit zu halten, d) nicht nur selbst aufreizende Schriften, wie z. B. die Druck weil endlich schrift unsere Ziele von Bebel verfaßt, durch die Expedition des Voltsstaat und auf andere Weise verbreitet, sondern auch bei der Verbreitung derartiger Broschüren durch den gewählten Parteiaus schuß zu Braunschweig , insofern sie selbigem nach dieser Richtung hin Vorschläge gemacht, mitgewirkt, ferner e) für Gründung von Arbeitervereinen in den einzelnen Orten als Lokalvereinen ihrer Partei, welche durch Vertrauensmänner und sonst mit dem erwähnten Parteiausschusse in dem engsten Verkehr ge­standen, mit Erfolg gewirkt,

"

III.

der Angeklagte Liebknecht nach den in Beilags- Faszikeln unter I b. 2217, II c. 4048, II c. 2737, II c. 2707, I a. 510, II c. 1827 anzutreffen­den Anzeigen der Pierre Aimable Victor le Lubez, Johann Zimmer­manns, Karl Gustav Eberhardt's, Louis Fe dinand Stiegler's, des Stadtraths zu Reichenbach, sowie Wilhelm Resch's und Sigismund Erust Resch's, nicht minder der Mitangeklagte Hepner nach der An­zeige in den Fascikeln I c. 1445, und Ib. 1798 glaubhaft beschuldigt erscheinen, durch die in einzelnen Anzeigen angezogenen in den Nr. 38, 95, 62, 63, 89, 27 des ,, Volksstaats" vom Jahre 1870 und Nr. 55 und 65 desselben Blattes vom Jahre 1871 zu lesenden Aufsätze die schongenannten Privatankläger und beziehentlich das Polizeiamt der Stadt Leipzig sowie das 6. Thüringer Infanterie- Regiment Nr. 95 beleidigt und beziehentlich verläumdet, zu haben,

f) soviel Liebknecht und Bebel betrifft, nicht nur selbst in Volks: versammlungen in verschiedenen Theilen des Deutschen Reiches als Agitatoren für die bezeichneten Zwecke ihrer Partei aufgetreten, sondern auch auf Kosten der Partei andere Personen als Agitatoren entsendet, g) die Landbevölkerung und das Militär, z. B. durch Abdruck so ist die Untersuchung wider Liebknecht , Bebel, Hepner und des Manifestes: ,, an die landwirthschaftliche Bevölkerung" und ver- Thiele gemäß der eingangsgedachten staatsanwaltschaftlichen Anträge schiedene ähnliche Auslassungen enthaltende Artikel des Volksstaats" beziehentlich zu II, 5 und 8 auf die Bl. 2 der Akten Rep. I b. Vol. und Broschüren, zur Unzufriedenheit mit den bestehenden Verhältnissen I. zu lesende Anordnung, zu II, 3 6 7 auf die Bl. 4 b. jet. Bl. 1. derselben Akten Vol. IV, Bl. 67 Vol. I. und Bl. 1 des Fascikel. aufzureizen und zu unterwühlen versucht, endlich den Gesezen zuwider als ein Glied der Internationalen- Ar eiter- weiteren Brivatangeklagefachen anlangt, auf die von den daselbst be h) dafür, daß die sozial- demokratische Arbeiterpartei den bestehen: 2836 I. ersichtlichen Strafanträge und was die unter III gedachten Assoziation", welche als eine die nehmlichen revolutionären Ziele, wie nannten Privatanflägern ebenfalls allenthalben gestellten Strafanträge zu II die Ersteren, verfolgende, über Europa und Amerika verbreitete Ver- fortzustellen und sind bindung von Arbeitern und anderen Personen notorisch sich vielfach Liebknecht, Bebel und Hepner wegen Vorbereitung des Hochver­ausgewiesen hat, aufgetreten, gesorgt, auch in fortwährendem Verkehr rathes auf Grund§. 8186 des Reichsstrafgesetzbuchs( Art. 116 18, 118, 120 des revidirten Strafgesetzbuchs für das Königreich mit dem im London dermalen seinen Siz habenden Generalrathe dieser Internationlen Arbeiter- Assoziation, dessen Anweisungen sie, Sachsen ) wie hiermit geschieht, zur Hauptverhandlung vor dem Ge­ebenso wie der Ausschuß in Braunschweig , da nöthig gefolgt, bezüglich schwornengerichte, weiter des Vorgehens der sozial- demokratischen Arbeiterpartei in politischer Richtung, gestanden, A. Liebknecht zu 1. und 2. wegen Schmähung in Bezug auf Reli­durch welche das obgedachte Unternehmen vorbereitet worden, hierdurch aber allenthalben Handlungen vorgenommen zu haben, gion und Cultus nach Art. 19 des Preßgefeßes vom 24. März 1870 und§. 166 des Reichsitrafgesebbuchs event. Art. 232 des revidirten Straf­gefeßbuchs für das Königreich Sachsen, zu 3, wegen Beleidigung des Königl. Preußischen Miliärstandes, ebenfalls gemäß§. 19 des Preß­gefeßes, sowie S. 185 flg. des Reichsstrafgesetzbuchs eventuell Art. 239, 235, 241 c. des revidirten Strafgesetzbuchs, zu 4 wegen Beleidigung des Bundesoberhauptes( des Deutschen Kaisers), zu 5 wegen Beleidi gung des Sächsischen Staatsoberhauptes und zu 6 wegen Beleidigung des Königl. Bezirksgerichts Mittweida lediglich nach Art. 22 jet. 20 des Preßgesetzes in Verbindung mit: zu 4 S. 95 des Reichsst. afgesetz= buchs, zu 5§. 95 des Reichsstrafgesetzbuchs event. Art. 134 des re­vidirten Strafgesetzbuchs, zu 6 S. 185 des Reichsstrafgesetzbuchs even­239, 241 c. des revidirten Strafgesetzbuchs,

zu II

demnächst, anlangend die rechtliche Beurtheilung des indirecten Gebahrens des Angeschuldigten, man darin das in§. 86 jct.§. 812 des Reichsstrafgesetzbuchs für das Königreich Sachsen mit Strafe be­drohte Verbrechen der Vorbereitung des Hochverrathes zu erblicken ge­habt hat, indem, wenn schon davon auszugehen, daß auch die schon angezogenen§. 86 des Reichsstrafgesetzbuches und Art. 118 des revi­dirten Strafgesetzbuchs für die Annahme einer Vorbereitung des Hoch­verrathes ein bestimmtes gewaltsames Unternehmen, welches der Thäter im Auge gehabt, vorausgesetzt haben, doch ein solches in dem den Angeklagten beizumessenden Vorhaben, wie es im Obigen spezialisirt worden ist, und um so gewisser zu erkennen ist, als eben die Ange: schuldigten zu dessen Realisirung durch Gewinnung der dazu erforder= B) der Mitangeklagte Hepner zu 7 wegen Beleidigung ebenfalls lichen, auf die Gewaltthätigkeit des Unternehmens abzielenden Mittel nach Art. 22 jet, 20 des Preßgefeßes verb. mit§. 185 des Reichs= bereits auf verschiedene Weise und zwar sehr energisch thätig gewesen. strafgesetzbuchs event. Art. 239, 235, 241 c. des revidirten Strafge­von Gewinnung der Mittel aber doch nur da die Rede sein kann, wo setzbuchs und es sich um einen Zweck bandelt, welcher in dem Bewußtsein des Thäters C) der Mitangeschuldigte Thiele zu 8 wegen Beleidigung des bereits eine fonfrete Gestalt und bestimmte Umrisse angenommen hat, Sächsischen Staatsoberhauptes gleichfalls nach Art. 22 jct. 20 des wobei selbstverständlich darauf etwas nicht ankommen kann, ob auch Preßgefeßes verb. mit§. 95 des Reichsstrafgesetzbuchs event. Art. 134 die Zeit, sowie die näheren Einzelheiten der Ausführung schon festge- des revidirten Strafgesetzbuchs segt worden, und weil weiter

II.

nach den sonstigen Ergebnissen der Untersuchung ausreichend zeigt erscheint, daß der Juhalt folgender Preßerzeugnisse

1.

des in Nr. 4 des ,, Volksstaats" vom 12. Januar 1870 auf der zweiten und dritten Seite zu lesenden Anti- Syllabus überschriebenen Gedichtes ( vergl. Bl. 35 b. flg. Vol. I.)

2.

4

gleichfalls zur Hauptverhandlung, welche jedoch in Betracht, daß die Aburtheilung der Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften des bean- Breßgesezes unter 4-8 nach Art. 26 dieses Gesetzes und auf die von dem Staatsanwalte Bl. 76 b. Vol. und Bl. 125 b. flg. der General­acten gestellten Anträge und, was die Aflage unter III betrifft, Bl. 125 der Generalacten in heutiger Sißung anderweit gestellten auf den von demselben in Abweichung von dem früheren Antrage Antrag vor dem Bezirksgerichte zu erfolgen hat und daß, was die Straffälle unter II, 1-3 anlangt, derer( nach S. 22 flg. des Gesetzes das Verfahren in den vor die Geschwornengerichte gewiesenen Unter­suchungsaften betr. vom 1. October 1868) zulässige Verweisung an das an sich zu deren Aburtheilung zuständige Gericht angemessen erschienen ist, nicht vor dem Geschwornengerichte, sondern vorbehältlich der Be­nimmungen in Art. 421 a. flg der revidirten Strafordnung vor dem Königl. Bezirksgericht Leipzig abzuhalten ist,

des in der Beilage zu No. 5. derselben Zeitung auf der zweiten Seite zu lesenden Berichtes aus den Verhandlungen des sozial- demokratischen Arbeitervereins vom 6. Jannar 1870.( vergl. die in dem bei den Acten Bl. 59 b. Vol. I. befindlichen Druckeremplare roth angestriche­nen Stellen.)

3.

des in Nr. 36. des ,, Volksstaats" vom 4. Mai 1870 zu lesenden Auf­sabes mit der Ueberschrift: weiße Stlaven in Uniform( vergl. Bl. 2. Vol. II.) 4.'

"

des in Nr. 29 des Volksstaats" vom 8. April 1871 anzutreffenden Zu den Märztagen" überschriebenen Artikels und des Schlusses der in Nr. 30 desselben Blattes vom 12. April 1871 zu lesenden politi­schen Uebersicht( vergl. die in der zwischen Bt. 2 und Bl. 3 und zwischen Bl. 7 und Bl. 8 Vol. V. roth angestrichenen Stellen.) 5.

6.

des in No. 2 des ,, Volksstaats" vom 6. October 1869 befindlichen Auf­nach den in dem staatsanwaltschaftlichen Antrage Bl. 110 flg. der fazes über die von Seiner Majestät dem Könige von Sachsen am Generalacten zusammengestellten Ergebnissen der bisherigen Ermit- 30. September 1869 bei Eröffnung des Landtages gehaltene Thron telungen, insbesondere nach den Erhebungen Bl. 30 flg., 90 flg., rede( vergl. Bl. 8. der Acten Vol. I.) 96 flg. ber Generalacten Vol. I. ben nach Bl. 11 flg., 14-15 flg., 36-40 flg., 56, 62-79, derselben Acten und den General- der in der politischen Uebersicht der Nr. 26 des Volksstaats" vom acten Vol. II. Abschriften enthaltend, erlangten Beweisstücken, sowie 30. März 1870 im ersten Absage zu lesenden Besprechung des vor nach demjenigen, was Bl. 3 flg., Bl. 70 flg. 76 flg., 86 flg., 88 flg. dem Königl. Bezirksgerichte Mittweida verhandelten Prozesses gegen der Generalacten, nach Inhalte der Acten Vol. II. und Vol. III. und den sozial- demokratischen Agitator Rüdt( vergl. Bl. 72. Vol. I.) Inhalts des Faszitels unter No. 67 sonst noch zur Erörterung ge­tommen ist, zusammengehalten mit ihren eigenen Vernehmlassungen der in der mitteln Spalte der ersten Seite von Nr. 99 des ,, Volfs BI, 1 flg., 4 flg., 7 flg., 10 flg., 13 flg., 15 flg., 19 flg., 21 flg., staats" vom 10. Dezember 1870 angeblich aus Feldpostbriefen ent­23 flg., 26 flg., 28 flg., 31 flg., 33 flg., 37 flg., 40 flg., 42 flg nommenen Mittheilungen über Verhältnisse des im Felde stehenden 61 flg., 62 flg. der Spezial- Acten coutra Liebknecht und Bl. 108 flg. Der Generalacten, bez. Bl. 1 fig., 5 flg., 7 flg., 10 flg., Rönigl. Sächsischen Armee- Corps( vergl. Bl. 2. bes Fasc. Nr. 2836 13 fla. 15 flg., 18 flg., 20 flg., 22 flg., 24 flg., 28 flg., 31 flg., 35 fig., 36 flg. der Specialaften contra Bebel und Bl. 107 flg.,

45 flg.

I.) und

7.

8.

zu verweisen, wogegen

-

3u IH

die hier einzeln aufgeführten lediglich der Privatanklage zufallenden Bergehen ebenfalls fraft des schon angezogenen§. 2 flg. des Gesetzes vom 1. October 1868, ebenfalls vorbehältlich der Bestimmungen in Art. 421 a. fl. der revidirten Strafprozeßordnung an den für diesel­ben an sich zuständigen Einzelrichter des Königl. Gerichtsamts im Bezirksgerichte Leipzig welchem zugleich die Entschließung auf den Bl. 4 b. des Fasc. II c. 2614. gegen Advocat Freytag gestellten Strafantrag, als hierzu allein zuständig zu überlassen ist weiteren Untersuchung und Aburtheilung hiermit gleichfalls verwiesen werden, Dagegen ist die Untersuchung wider Liebknecht , insofern dem­selben noch

"

a.

zur

beigemessen worden, durch die Aufnahme der auf der zweiten Seite der Nr. 22 des ,, Voltsstaats" vom 15. Dezember 1869 zu lesenden Parodie des Vater Unser" gegen die Strasbestimmung in Art. 232 d.s revidirten Strafgesetzbuchs für das Königreich Sachsen und§. 166 Vol. I.), nicht minder derselbe des Reichsstrafgesetzbuchs verstoßen zu haben( vergl. Bl. 21 flg. 74 b. b.

angeklagt erscheint, durch das in Nr. 93 des Volksstaats" vom 19. November 1870 auf der zweiten Seite zu lesende mit den Worten ,, aus dem bereits drei Wochen alten Briefe eines Sächsischen Offiziers" anbebende Inserat das Königlich Sächsische Offizier- Corps beleidigt

des in Nr. 41 der Leipziger Dorfzeitung" vom 9. October 1869 zu zu haben( vergl. das Fasc. II c, 4085).

де