Entscheid des Oberappellationsgerichts
auf die gegen den Beschluß der Antlagekammer eingelegte Nichtig
keitsbeschwerde.
In der vor dem Bezirksgerichte zu Leipzig wider Wilhelm Philipp Martin Christian Ludwig Liebknecht und Genossen anhängigen Untersuchung erkennt auf die von genanntem Liebknecht und den beiden Mitangeklagten Ferdinand August Bebel und Adolp) Hepner gegen das Bl. 150 der Generalaften unter Rep. I. a. no. 2112 Vol. I. be findliche Erkenntniß der Anklagekammer im Bezirksgerichte Leipzig Blt. 161 b. 164 eingewendeten Nichtigkeitsbeschwerden das Königlich Sächsische Oberappellationsgericht, unter Theilnahme folgender Mitglieder:
für Recht:
von König, Freiherr von Friesen, von Griegern, Otto, Edelmann, und nach Gehör des Generalstaatsanwalts
vor, zu untersuchen, ob die stattgefundene Verweisung in der Art, wie Das Schreiben schließt mit den Worten: Berlin und Sachsen allenthalben entspreche, und es hatte sich dasselbe daher auf die Be- da derselbe seit circa 22 Jahren aus Gießen fort ist. Angeflagter fie erfolgt ist, den Vorschriften des Gesezes vom 1. Oftober 1868 wird von der politischen Fähigkeit Liebknechts mehr Kenntniß haben, antwortung der Frage, ob die Strafverfolgung wegen der betreffenden Liebknecht: Er erkennt dieses Schriftstück durchaus nicht als richtig ant. Handlungen überhaupt für rechtlich zulässig zu erachten sei? zu be- Dasselbe ist von einem Polizeimanne ausgearbeitet, der das Meiste hränken; diese Frage ist nun aber rücksichtlich der dem Angeklagten Lieb- falsch auffaßte. Das erwähnte schwarze Buch ist von zwei Polizeitnecht Bl. 157 b. jct. Bl. 155, 154 sub. II. 1 und 2 beigemessenen Ver- männern Preußens, von dem bereits verstorbenen Wermuth und dem gehen allerdings zu verneinen, da die Anschuldigung, daß der Ange- noch sehr thätigen in Berlin lebenden Stieber. Redner hat ein flagte in den beiden Bl. 154 sub. II. 1 und 2 erwähnten Fällen zum solches Buch in Händen, in welchem alle Programme, Manifeste 2c. öffentlichen ergernisse herabwürdigende Aeußerungen über Gott oder enthalten sind. Dieses Faktum charakterifirt die Jahrheitsliebe des göttliche Dinge, sowie beziehentlich über mosaische und christliche Reli- Verfassers der vorgelesenen Schriftstücke. Dasselbe insinuire ihm gionslehren durch die Presse veröffentlicht, zwar die Erfordernisse des Dinge, die er zu einer Zeit gethan haben müßte, als er noch mit Art. 232. des Rev. Strafgesehbuchs deckt, aber noch nicht genügt, um der Mappe unter dem Arme auf's Gymnasium ging. Es sollte dies gleichzeitig auch die Anwendung der Strafvorschriften des Bl. 157 b. aber bloß dazu dienen, um ihn bei den Geschworenen in's schwärzeste in erster Linie angezogenen§. 166 des Bundes- Strafgesetzbuchs, denen Licht zu malen ud ihn als ,, SchinderhannesCarlo Moor" hinzustellen. Daß zufo qe eine Bestrafung nur dann eintreten tönnte, wenn Gott durch sein Nameim Kölner Kommunistenprozeß so häufig vorkommt, beruht auf beschimpfende Aeußerungen, unter welchen nicht ohne Weiteres und einem Schriftstück, worunter sein Name infamerweise gefälscht ward, Das die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeschuldigten Liebknecht, unter allen Umständen auch blos herabwürdigende zu verstehen, ge- welches Stieber, der jetzige Polizeiczar in Berlin , damals zur Anwas die Blt. 157 b. jct. Blt. 154, 155 ad II. sub 1 nnd 2 erwähn- lästert worden wäre, ober eine öffentliche Beschimpfung einer der flage produzirte, ein Verfahren, das selbst der Gerichtspräsident ten Anflagepunkte anlangt, für begründet zu erachten, und das ge- christlichen Kirchen oder einer anderen mit Corporationsrechten inner- tabelt; allein was schadet dies, Herr Stieber ist trotz allebem heute dachte Erkenntniß daher, insoweit Liebknecht darin wegen Schmähungen halb des Bundesgebietes bestehenden Religionsgesellschaft oder ihrer noch ein hoher preußischer Staatsbeamter. Der Angeklagte geht nun in Bezug auf Religion und Cultus zur Hauptverhandlung vor das Einrichtungen oder Gebräuche, vorläge, zu rechtfertigen; es war daher auf seine persönlichen Verhältnisse näher ein. Er habe bereits im Bezirksgericht verwiesen worden, wieder aufzuheben; es ist die Unter die Nichtigkeitsbeschwerde Liebknechts insoweit für begründet zu erach- Alter von 16 Jabren das Abiturienten- Eramen gemacht und erhielt suchung gegen den genannten Angeschuldigten vielmehr wegen dieser ten, und unter Wiederaufhebung dieses Theils des angefochtenen Erkennt die 1. Note. Er stammt aus einer Beamtenfamilie und war zum beiden Anschuldigungen einzustellen und sind die durch deren Erör- nisses auf Einstellung der Untersuchung bezüglich der gedachten beiden An- Beamten bestimmt. Allein er machte schon in seiner frühesten Jugend terung erwachsenen Untersuchungsfosten, und zwar nunmehr nebst tlagepunkte zu erkennen; was dagegen die weiter Bl. 157 b ad. II 3 die Bekanntschaft der SchriftenSt. Simons, las dessen Schriften, wurdeSozwei Dreißigtheilen der Kosten des angefochtenen Erkenntnisses, aus erwägute Beleidigung des Preußischen Militärstandes ingleichen die zialist und wai nun selbstverständlich genöthigt, sein gestecktes Ziel der Staatstaffe zu übertragen, dagegen sind die Nichtigkeitsbeschwerde Liebknechten und beziehentlich Hpnern ad. II. 4, 5, 6 und 7 beige aufzugeben. Selbst das Doftor- Eramen oder die Erlangung der Liebknechts im Uebrigen und die von Bebeln und Hepnern eingewen- messenen Buwiderhandlungen gegen die Vorschriften des Preßgesezes, Facultas docendi wurde ihm seiner politischen Thätigkeit wegen unbeten Nichtigteitsbeschwerden überhaupt als unbegründet zn verwerfen. deren Bestrafung auf Grund des Art. 22 jct. Art. 20 und 26 des möglich gemacht. Im Jahre 1847 faßte er den Entschluß, nach Die durch die ergriffenen Rechtsmittel veranlaßten Kosten sind die Preßgesetzes in Verbindung mit den dabei Bl. 147 b. fg. angezogenen Amerifa auszuwandern. genannten drei Angeflagten antheilig, und soviel deren ein jeder Bestimmungen des Bundes Strafgesetzbuchs und des Rev. Stafgesetz- Unterwegs traf er in der Schweiz einen höheren Beamten, der veranlaßt, abzustatten schuldig, es ist jedoch ein Fünfzehntheil der Kosten buchs vom Staatsanwalte beantragt worden, anlangt, so erscheinen ihn von diesem Vorsas abbrachte, und wollte er sich daselbst zum des gegenwärtigen Erkenntnisses aus der Staatsfasse zu übertragen. die deshalb erhobenen Anklagen an sich betrachtet genügend begründet Advokaten ausbilden. Jedoch während dieser Zeit brach die Februar Die den unmittelbar allhier eingereichten Deductionsschriften vom und rechtlich zulässig, und es hat auf Fortstellung der Untersuchung revolution( 1848) in Paris aus. Er eilte dahin, fand aber die Barri25. October und vom 5. November d. J. beiverzeichneten Extrajudi- wegen derselben um so unbedenklicher erkannt werden können, als estaden bereits wieder abgetragen. Er verband sich alsdann mit Hercialien verbleiben, insofern sie die eingewendeten Nichtigkeitsbeschwerden ganz füglich tem fünftigen Erkenntnnisse überlassen werden kann, die wegh, um ein einiges und freies Deutschland zu gründen. Sie sehen betreffen, ohne Abgang. von den genannten beiden Angeschuldigten in dieser Beziehung ange- also, meine Herren," so fährt der Angeklagte wörtlich fort ,,, ich leugne Von Rechts- Wegen. brachten, in der Hauptsache die Beweisfrage betreffenden Einwendungen nichts, ich verhehle nichts. Es ist durchaus nicht nöthig, solche Dresden am 10. November 1871. bei Enscheidung der Sache mit in Berücksichtigung zu ziehen. Unwahrheiten, wie die in jenem Gießener Polizeimachwerk enthaltenen, Insoweit endlich in dem Erkennt isse die Bl. 158 b, ad. III. jct. zu erfinden. Ich spreche offen und frei aus, daß ich Republikaner Bl. 156 b. sub. III. erwähnten Liebknechten und beziehentlich Hepnern bin, als welcher ich auch sterben werde." Im Jahre 1848 wurde er betreffenden Privatanflagefachen zur weiteren Untersuchung und Ab in Baden als Theilnehmer des Struve'schen Aufstands verurtheilung an das Gerichtsamt im Bezirksgerichte verwiesen worden, haftet, saß neun Monate in Untersuchungshaft und wurde schließlich, liegt ein Rechtsmittel gegen dasselbe überhaupt nicht vor. des Landes- und Hochverraths angeklagt, vor Gericht gestellt. Da nun grade während der Schwurgerichtssigung die Revolution ausbrach, so beantragte der Staatsanwalt die Einstellung des Verfahrens. Der Angeklagte protestirte aber dagegen, indem er ausführte, er müsse wissen, weswegen er neun Monate im Gefängnisse geschmachtet. Nach seiner Freilassung betheiligte er sich an der Reichscampagne, theils als Schriftsteller, theils als Agitator, theils als gemeiner Soldat.
( L. S.)
Königl. Sächsisches Oberappellationsgericht.
Entscheidungsgründe
von König. Erner.
in der Untersuchungssache wider Wilhelm Philipp Martin Christian Ludwig Liebknecht und Genossen.
Wilhelm Philipp Martin Christian Ludwig Liebknecht, Ferdinand Auguft Bebel und Adolph Hepner haben gegen das Bl. 150 hor. ac. befintliche Erkenntniß der Anklagefammer im Bezirksgerichte Leipzig . beziehentlich zunächst und hauptsächlich, deshalb, weil in demselben auf Fortstellung der Untersuchung wegen Vorbereitung des Hochverraths mitteist Verweisung der drei Angeschuldigten zur Hauptverhandlung vor dem Geschwornengerichte erkannt worden, Nichtigkeitsbe schwerden eingewendet, und dieselben auf die Behauptung geftüst, daß bie Strafverfolgung durch unrichtige Anwendung der S. 86 jct.§. 81 flg. des Bundes- Strafgesetzbuchs enthaltenen Bestimmungen für zu= läffig erklärt worden sei; das Oberappellationsgericht hat jedoch diese Behauptung nicht für begründet an erachten vermocht.
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Der Gerichtshof besteht aus folgenden Herren: Präsident v. Mügge.
Richter: v. Knappstädt. v. Mansfeld . Grgänzungsrichter: Weiske. Staatsanwalt: Hoffmann.
Gegenstand der Verhandlung: Die Anklage wegen Hochverraths gegen Liebknecht, Bebel und Hepner. Aus der Ürne gehen hervor die Geschworenen: Bergin, Kaufmann.
1.
2. Böckelmann, Kaufmann.
3. Winning, Rittergutsbesiger.
4. Steiger, Rittergutspachter. 5. Stöder, Kaufmann.
6. Blazer, Kaufmann.
7.
Kuze, Pachter.
8.
Jöring, Kaufmann.
9.
Koch, Kaufmann.
10.
Arber, Kaufmann.
11. Werner, Oberförster. 12. Hofmann.
Ergänzungsgeschwornen:
Alsdann flüchtete er in die Schweiz und entwickelte dort ebenfalls eine sozialistische Thätigkeit. Jedoch habe er Arbeitervereine nicht gegründet. In Murten wurde er wieder zwei Mal verhaftet. Als er im Jahre 1850 nach London fam, trat er bald dem dortigen Communistenbunde bei. Dieser hatte blos propagandistische Zwecke. Persönlich kannte er damals blos Engels.
Dieser
In vielen Punkten ist er weiter gegangen, jedoch im Wesentlichen stehe er immer noch auf demselben Standpunkte, wie vor 21 Jahren. Nach erfolgter Amnestie in Preußen fehrte er 1862 nach Berlin zurüd. Mit ihm war Braß, den er in der Schweiz fennen gelernt hatte, zurückgekommen, der in Berlin eine Zeitung gründete. bewog ihn in die Redaktion dieser Zeitung mit einzutreten. Der Angetlagte genehmigte diesen Vorschlag und sollte diese Zeitung insbe sondere die Aufgabe baben, Front gegen die Fortschrittspartei zu machen und den Sozialismus zu protegiren.
Bald darauf kam das Ministerium Bismarck ans Ruder und machte dieses Blatt zu seinem Organ. Braß wurde sonst der litera= rische Hausknecht des Bismarck . Herr Geheimerath Wagner begann im Sozialismus zu machen und ihm, dem Angeklagten, wurde zuge redet: in der Redaktion dieses Blattes zu bleiben; er könne in sozia
Von der Staatsanwaltschaft waren sieben, von Seiten der An- listischer Beziehung so ertrem schreiben, wie er wolle. geklagten ach: Geschworene abgelehnt worden.
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Der preußischen Regierung sind alle Mittel recht; sie engagirt sten Apostaten, von denen sie weiß, daß sie weder Ehre noch Prinzip Leute aus allen Parteischattirungen und selbstverständlich am liebbefizen, in Folge dessen am servilsten sind. Als er nun gegen diesen
Da eine Bestrafung der Angeklagten wegen Vorbereitung des Hochperraths auch bezüglich derjenigen Handlungen, die in die Zeit vor dem 1. Januar 1871 fallen, nur dann erfolgen kann, wenn die Erfordernisse des§ 86 des Bundes- Strafgesetzbuchs vorhanden sind, und andererseits auch darüber, daß eine jede nach diesem Paragraphen ftraibare Handlung gleichzeitig durch die Strafvorschriften des Art. 118 jct. 116 des Rev. Strafgesetzbuchs betroffen wird, bei der etwas wei tern Fassung des Art. 118 ein Zweifel nicht obwalten kann, so hatte sich das Oberappellationsgericht bei Entscheidung der Sache dermalen auch nur an die Bestimmungen des§. 86 in Verbindung mit S. 81 fg. des Bundes- Strafgesetzbuchs zu halten, und es ist zuzugeben, daß es, um diese Bestimmungen anwenden zu können, noch nicht ausreicht, daß Jemand staatsgefährliche Lehren verbreitet, die bestehende Staatsverfassung herabwürdigt, deren Beseitigung und die Einführung einer andern Verfassung als wünschenswerth darstellt u. s. w., sondern, daß Es erfolgt die Verpflichtung der Geschwornen, wobei dieselben die Vorbereitung eines bestimmten hochverrätherischen Unternehmens im Sinne der Paragraphen 80, 81, 82 vorausgesezt wird; von dieser ermahnt werden, daß sie nur die Thatsachen, welche in der Sitzung Rech : sansicht ist aber auch das angefochtene Erkenntniß der Anflage- ihnen bekannt werden, für ihr Urtheil maßgebend sein lassen dürfen. tammer ausgegangen, und es ist in demselben unter ausdrücklicher Nach der Ableistung des Schwurs, erfolgt Vorlesung des Pro- Regierungssozialismus öffentlich auftrat und selbstverständlich aus der Redaktion schied, so wurde er, obwohl bis dato ganz unbehelligt- auf Bezugnahme auf die in der Anklageschrift des Staatsanwalts Blt. 110 tokolls. fg. dieser Acten zusammengestellten Ergebnisse der bisherigen Ermit- Liebknecht wird aufgefordert zur Auskunft über seine Personalien. alle mögliche Art und Weise von der Polizei verfolgt. Man verlangte telungen eben für indicirt angesehen worden, daß die Angeschuldigten Liebknecht, geb. zu Gießen im Großherzogthum Hessen, Schrift von ihm allerhand Atteste zc., fistirte ihn eines schönen Tages nach bei dem, was sie gethan, nicht blos im Allgemeinen und ohne ein be- it er, verheirathet und Vater von 4 Kindern, besuchte die Universitäten der Stadtvoigtei, woselbst man ihm eröffnete, daß er wegen Verbreistimmies Unternehmen im Auge zu haben, staatsgefährliche Zwe fe Gißen und Berlin und wollte sich für das Lehrfach vorbereiten. tung staatsgefährlicher Lehren auszuweisen sei. Hierauf siedelte er nach verfolgt haben, sondern daß sie, um die Staatsverfassungen des Nord- Eltein leben nicht mehr. Besitzt kein Vermögen mehr. Ist schon Leipzig über und trat bald nach Beendigung des preußisch- österreichischen Krieges in die Redaktion der Mitteldeutschen Volkszeitung ein, deutschen Bundes jetzigen Deutschen Reichs- und des Königreichs mehrfach in Untersuchung geweien und au bestraft worden. die einen Monat darauf unterdrückt wurde. Als nun der Norddeutsche Sachsen abzuändern und aufzuheben und statt der monarchischen In Berlin wurde er wegen Bannbruchs September 1866 Bund geschaffen war, hielt er als deutscher Bürger fich für berechtigt, in Staatsformen die Republik einzuführen, einen gewaltsamen Angriff Januar 67 zu 3 Monaten verurtheilt. gegen die gedachten Staatsverfassungen vorgehabt, daß dieses Vorhaben Ju Leipzig wurde er 69 wegen Verbreitung staatsgefährlicher Berlin zu wohnen. Er fehrte dieserhalb dahin zurück, und hielt alsbald im auch vergl. Blt. 153 b. in dem Bewußtsein der Angeklagten Lehren zu 3 Monaten, und wegen desselben Vergehens Ende 70, dortigen Buchdruckerverein einen Vortrag. Bei seinem Heraustreten aus dem Versammlungslokale, wurde er, in Folge einer Denuziation bereits eine concrete Gestalt und bestimmte Umrisse gewonnen, und Anfangs 71 zu 4 Monaten verurtheilt. daß die Angeklagten die Ausführung ihres nurgedachten Vochabens, Kleinere Geldstrafen werden nicht aufgezählt. Im September 49 eines preußischen Polizeiagenten sofort verhaftet und zu 3 Monaten Gefängniß verurtheilt. Es stand ihm die Wahl frei dagegen zu appelliren, also das von ihnen beabsichtigte hochverrätherische Unternehmen- vecal. war er wegen des Badischen Aufstandes in Untersuchung. S. 81 sub. 2. jct.§. 82 durch die Bit. 151 b. fg sub. a- g auf- Dann flüchtete er in die Schweiz , wurde in Murten eingesperrt allein er hätte alsdann 5 Monate bis zur Entscheidung des Urtheils geführten Handlungen in verschiedener Weise sehr energisch vorbereitet, und dann nach England ausgewiesen. Nach einem 13- jährigen Aufent- in Haft bleiben müssen und wäre vielleicht alsdann freigesprochen worund zu diesem Behufe ins Besondere darauf, daß sich ihre Anhänger halt in England ging er nach Berlin . Von Preußen ausgewiesen, den. Ich zog es dieserhalb vor, so fuhr der Redner fort, meine Haft lieber gleich anzutreten, indem ich dem Gerichtshofe erklärte: Ich überund Parteigenossen zu dem bezweckten hochperrätherischen Unterneh- lebt er nun seit Ende August 1865 in Leipzig . dessen Zeitpunkt übrigens nach Bl. 118 b. als ein nicht sehr lasse dieses Verfahren dem Urtheile der öffentlichen Meinung. Ich entfernter von ihnen bezeichnet word.n durch engen Anschluß an habe dies auch im Norddeutschen Reichstage öffentlich gegeißelt. Ich bin durch diese vielen und perfiden Verfolgungen vollständig einander und durch einheitliche Organisation, sowie auch sonst vorbe um mein Vermögen gekommen. Schändlich ist es, daß man mir hier reiten und bereit halten, hingemirit und sich überhaupt die Mittel zur Ausführung ihres Vorhabens zu verschaffen gesucht haben. derartige unwahrheiten unterschiebt. Es beweist dies blos die Halt Diese Momente genügen, um die wegen Vorbereitung des Hoch- Liebknecht hat 43-46 in Gießen , dann in Marburg studirt; leitete losigkeit des Anflanematerials. Ich bekenne vor Jedermann frei und verraths gegen die Angeschuldigten erhobene Anllage zu begründen, in der Schweiz sozialistische Arbeitervereine und ist dann in London offen: Ich bin ein Soldat der Revolution. Advotat Freytag( Leipzig ): Die Gießener Berichte sind aus dem denn es kann nicht verlangt werden, daß schon bei der Vorbereitung eifriges Mitglied des Kommunistenbundes gewesen. Später war er Stieber'schen schwarzen Buche und nur die Frage nach Vereines an sich bestimmten Unternehmens alle einzelne Modalitäten des in Berlin und Sachien thätig. selben in Bezug auf die Zeit, den Ort und die Mittel der Ausfüh- 3u finer Charakteristik mögen Statuten c. der Kommunisten c. mögensverhältnissen 2c. war in Gießen gestellt gewesen. Präsident fordert Bebel auf, Auskunft über seine Personalien au rung feststehen; wäre ein hochverräther sches Unternehmen bereits so- sprechen. Mitglieder verschiedener Ges üschaften gründeten den Komweit gebiehen, so würde dann kaum noch von einer bloßen Vorbereitung munistenbund. Mazzini stellte sich nach Lossagung von der Carbo- geben. Bebel hat zeitig seinen Vater verloren, Volksschule besucht, im desselben im Sinne des S. 86 die Rede sein können, sondern es würs nana an die Spitze des jungen Jtalien und dies veranlaßte Gründung ben, wenigstens in den meisten derartigen Fällen, nach Befinden die des jungen Deutschland , jungen Bolen, Frankreich 2c. und hierauf Ver- 14. Jahre Drechsler gelernt, im 18. Jahre ging er auf Wanderschaft, härteren Strafbedingungen der§§. 83 84 85 oder aut)§. 81 jct.§ einigung dieser zum Bunde des jungen Europa . 3wed: Kampf gegen iit feit 1860 in Leipzig , hier felbständig fett 1864, verheirathet seit Wegen Verlesung einer Adresse an die 43 44 Play ergreifen. das alte Europa , Verwirklichung der Idee der Freiheit, Gleichheit 1866, Vater eines Kindes. Hiernach und da bei der gegenwärtigen Entscheidung nur die und Humanität. Die Gießener Polizei nennt diese Gesellschaft eine spanischen Republifaner mit 3 Monaten bestraft, ferner wegen BeleiAnschuldigung an sich ins Auge zu fassen und die Beweisfrage einer Verschwörungsgesellschaft und aus ihr sei der Bund der Geächteten digung durch die Presse auch schon verurtheilt. Hepner geb. 1846 mit 13 Jahren besuchte er das Gymnasium Prüfung nicht zu unterweifen war, mußten die von den drei genannten hervorgegangen. Eine Verbindung ähnlicher Tendenz in Paris gab Angeschuldigien eingewendeten Nichtigkeitsbeschwerden nach der im das Wuster dafür ab. Zweck: Befreiung von der Knechtschaft, Be- zu Poln.- Lissa, dann das jüdisch- theologische Seminar zu Breslau . Bornehenden gedachten Richtung hin als unbegründet verworfen gründung und Erhaltung des sozialen Gleichgewichts, zunächst in Er verwarf hierauf die Theologie in Folge des Widerspruchs zwischen Deutschland , dann durch alle Welt. Aussagen von Mitgliedern er- ihren Lehren und feiner Ueberzeugung, ging nach Berlin , wollte BuchGegen Ferdinand August Bebel liegt eine weitere Anschuldigung geben die kommunistische Tendenz. Spattungen riefen die Gründung händler werden, fand baran keinen Geschmack und widmete sich hierauf nicht vor, dagegen ist Liebknecht überdies auch noch wegen der Bl. 154 des Fundes der Geächteten hervor, dann erfolgte Anschluß an den der Nationalökonomie. Im Jahre 1869 wurde er Mitglied des Ber Ende Dezember wurde er Mitsub. 1 bis 6 jet. Bl. 155 fg. 157 b. sub. A. näher bezeichneten Cris Kommunistenbund, welcher, wie die anderen Gesellschaften in einer liner demokratischen Arbeitervereins minal- und Breßvergehen und Hepner wegen des Bl. 155 a. sub. II. Weise geschildert werden, daß man ihre Einrichtung derjenigen der redakteur des Volksstaats", nachdem er schon vorher die Mitangeklagten persönlich kennen gelernt hatte. Einen Tag vor seiner Abreise nach 8 jet. Bl. 155 b. fg. 157 b. fg. sub. B. aufgeführten Breßvergehens Behme vergleichen darf. Leipzig sollte er arretirt werden unter der Anschuldigung der Majestätszur Hauptverhandlung vor das Bezirksgericht verwiesen worden, und es haben beide ungeklagte die von ihnen eingewendeten Nichtigkeitsbe Baid nach der Märzrevolution 1848 bildete sich in London ein beleidigung. Thatsächlich wurde er in Leipzig dann( und zwar in schwerden Bl. 166 b. fg. auch auf diejen Theil des Erkenntnisses der Kommunistenbund. Jedoch wurde der Schwerpunkt sehr bald nach Bolge einer fraisen Gesezesunkenntniß des Polizeiamis) verhaftet, wieder 107 Antlagetammer mit erstreckt; da sie jedoch dabei die Statthaftigkeit der stöln verlegt, 1852 wurden baselbst in einem großen Prozesse die freigelassen und eine Anklage erfolgte nicht. Bestraft ist er wegen Beleidigung durch die Presse( seine konsisbezüglich Liebknechts theils unter Bezugnahme auf S. 22 23. des Ge- Witglieder jener Gesellschaft angeklagt und troydem Liebknecht zur fezes über das Verfahren in den vor die Geschwornengerichte gewiese Beit in London domizilirte, figurirte sein Namen sehr häufig in den zirte Broschüre:" Die politische Demimonde') mit 3 Wochen. Es folgt nach dieser Feststellung der Personalien der Angeflagten nen Untersuchunssachen vom 1. October 1868, theils nach Art. 26 des Antlageaften, und ward er dort ein hervorragendes Mitglied Preßgejezes vom 24. März 1870., bezüglich Hepners aber lediglich des Kommunistenvnndes genannt. Ferner hat man gehört, daß die Verlesung der Antiageafie, welche wir in unserm ersten Ertrablatt nach Art. 26 des Preßgefeßes erfolgter erweisung vor das Beziris- riebknecht in Berliner Arbeitervereinen agitirte und auch von diesen bereits mitgetheilt haben. gericht an sich und aus formellen Gründen nicht angefochten, sondern feyr bald als Abgeordneter für den Norddeutschen Reichstag gewählt zur Unterstüßung ihrer Nichtigkeitsbeschwerden nur angeführt haben, wurde. Das sogenannte schwarze Buch kennt die inneren Verhältnisse, baß die gedachten Handlungen den auf dieselben angewendeten Straf: Organisationen 2c. von revolutionären Verbindungen nicht; es enthalte
werden.
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Präsident: Es ist eine Mittheilung von der Polizeidirektion Gießen über den Angeklagten abgegeben worden und auch auf Wunsch der Bertheidigung eine Erklärung über die Quellen, aus welchen die Gieße ner Polizei schöpfte. Gießener polizeiliche Auskunft:
Baboeuf wird angezogen.
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( Fortsetzung folgt.)
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gesetzen nicht unterstellt werden könnten und überhaupt nicht strafbar blos einige 100 Namen von Personen, die sich an revolutionären Leipzig : Verantw. Redakteur A. Hepner( Redaktion u. Expedition Hohestr. 4.) Oruc u. Verlag von F. Thiele. jeien, so lag auch für das Oberappellationsgericht feine Veranlassung| Bestrebungen betheiligten.