Die Bertheidigungsrede Freytags( Planen)
nebst dem Schlusse der Verhandlungen. Vierzehnte Sigung, Dienstag den 26. März. Eröffnung der Sizung 9 Uhr.
Der Präsident ertheilt das Wort dem Advokat Freytag( Blauen): Meine Herren Geschwornen! Ich habe mir, nachdem mein Bruder gestern sich mehr mit Wieinungen und Ansichten beschäftigt, für meine R de cin näheres Eingehen auf die vorgeführten Thatsachen vorgenommen. Erlauben Sie, daß ich zu diesem Zwecke einen furzen Ueberblick der den Angeklagten schuldgegebenen Thaten gebe und an der Hand derselben untersuche, ob sie unter die rechtlichen Voraussetzungen des Strafgesekes fallen oder nicht. Vorausschicken will ich dabei, daß ich ein Feind der Geschworenengerichte bin, weil sich gar zu oft thatsächliche Momente und rechtliche Beziehungen mit einander vermischen und dann äußerst schwer, manchmal felbst von dem Juristen, auseinander zu halten sind. Ulebei Diebstahl und Moid zu entscheiden, das mag auch dem Laien ohne besondere Schwierigkeit möglich fein; nicht so bei einem Prozeß wie der vorliegende. Wäre derselbe Juristen zur Entscheidung über geben, mir würde um das Urtheil nicht bange sein sie müßten frei [ prechend urtheilen. Es haben dies auch in Braunschweig bereits Juristen gethan. Aber gegenüber der Geschworenenbant, ich gestehe es, ist mir bange geworden noch mehr, als ich sah, in welcher Weise das Material zum Vortrag gelangte. Mir haben die Verhandlungen nicht den Eindruck gemacht, als habe sich die frohe Hoff ung des Herrn Staatsanwalts, Sie in das ,, Treiben der Partei" möglich einzuweihen, erfüllt; mir haben sie den Eindruck gemacht, als hästen sie die möglichste Berwirrung in die Sache gebracht. Es ist nicht möglich, 14 Tage lang immer lesen und lesen zu hören und dann doch noch sich ein flares Bild zu machen. Es liegt hierin keineswegs ein Angriff auf die Intelligenz der Herren Geschworenen ich würde daffelbe sagen, auch wenn Appellationsgerichtsräthe auf der Geschworenen bank fäßen. Aber ich sege meine frohe Zuversicht auf etwas anderes, nämlich darauf, daß da, wo ein flarer, freier Einblick von Ihnen nicht gewonnen werden konnte, der ehrliche Sinn ein, Nichtschuldig!" auszusprechen gebieten wird. Ich habe ferner die frohe Zuversicht in den männlichen Sinn der Geschworenen, welcher es unmöglich macht. daß dieselben ein anderes Urtheil als das von ihrer eigenen Ueberzeugung diftirte aussprechen. Ein englischer Staatsmann sprach das Wort aus: Es ist besser, bundert Schuldige straflos zu lassen, als einen Unschuldigen zu verurtheilen." Hier ist dies Wort am Blaze, hier, wo es gilt, über ehrenhafte Männer zu richten. Und ein Anders noch möchte ich anführen. Nach dem alten deutschen Rechte war es Brauch, einen Angeklagten nur von Seinesgleichen richten zu lassen. In gewissem Sinne stimme ich diesem Grundsatze bei, und ich bemerke dazu, daß wohl schwerlich auf der Geschworenenbant Jemand sitzt, welcher in politischer Beziehung auf dem Standpunkte der Angeklagten stände. Ein politischer Prozeß ist ja aber der gegenwärtige. Doch, dies wird Sie nicht berühren, Sie werden es verstehen, die Person von der Meinung zu trennen.
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Mit dec geschichtlichen Entwickelung der Arbeiterbewegung werde ia Sie nicht so lange aufhalten, wie der Herr Staatsanwalt, desser Ausführungen von Anfang bis zu Ende auf unrichtigkeiten beruhen, uud benen ich wünsche, daß ihnen der Geschichtsschreiber einst milbernde Umstände" angedeihen lassen möge.
Absicht hatten, nämlich die, dem Arbeiter eine bessere Stellung im Erforderniß ,, konkreter Gestalt und bestimmter Umrisse" ausdrückStaate zu verschaffen und ihn für diesen Zweck zu bilden. Mit dieser lich Bezug genommen war, und verwies in Folge hiervon die Sache zugestandenen Absicht vertragen sich auch recht gut alle Handlungen vor das Schwurgericht. ber Angeklagten, während sich mit der Absicht eines gewalisamen Umfurzes des Bestehenden nicht alle Handlungen vereinigen lassen.
Für die Erreichung dieser Absicht, dem Arbeiter eine bessere Stellung im Staate zu verschaffen und ihn dafür zu bilden, für die Erreichung dieser Absicht waren die Angeklagten auch direkt thätig, ja sie hatten jogar in dieser Beziehung bestimmte praktische Biele aufgestellt die zehn Punkte des Eisenacher Programms. Für die unter Punft II. des Eisenacher Programms als Grundsäße aufgeführten, fernliegenden Ziele der Partei, und also auch der Angeklagten, für diese fann es, da es eben Ideen, Ideale sind, eine strafrechtliche Verfolgung nicht geben. Das praktische Ziel der Angeklagten war erreicht, so bald die Arbeiter zum Selbstbewußsein gelangt waren, sobald sie bei der Gesetzgebung selbst mitreden durften. Nach Erreichung dieses Zieles fonnten allerdings wesentlich veränderte Zustände eintreten, es fonnte noch eine weitere Bewegung entstehen, und das spätere Ende mag gegenwärtig nicht zu bestimmen sein. Aber soll denn für die Möglichkeit einer späteren gewaltsamen Entwickelung eine Strafe erfannt werden? Und nur diese Möglichkeit könnte bestraft werden; denn wie aus der Hauptverhandlung und aus der Bebel'schen Stein schrift unfere 3iele" flar hervorgeht, lagen für die Angeklagten thatsächlich keine anderen praktischen Ziele vor, als jene zehn Bunite des Eisenacher Programms.
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Nun war es aber doch fatal, diese Worte auch in die den Geschworenen vorzulegende Frage zu bringen. Man sette dafür: ,, zum Zwecke des Vorhabens" anfangs gar blos: ,, mit dem Vorhaben." Es mag viel Kopfzerbrechen verursachen, einzusehen, daß in dem Worte, Vorhaben schon die Worte ,, bestimmte Umrisse" und konfrete Gestalt" enthalten seien. Der Herr Präsident will Ihnen den Beweis dafür führen, indem er sagt: zum Zwecke des Vorhabens müssen doch die Angeklagten einen Beschluß, etwas zu begehen, gefaßt haben, es müssen also auch die bestimmten Umrisse 2c. im Bewußtsein der Angeklagten vorhanden gewesen sein." Man gibt also doch zu, daß die bestimmten Umrisse 2c. zur Bezeichnung der Anflage nöthig sind. Freilich darf das nicht zu weit ausgedehnt werden, z. B. etwa zu der Forderung, es müsse von den Angeklagten schon der Beschluß gefaßt gewesen sein etwa derart, am 1. Mai 1874 in Dresden oder Berlin einen Angriff auf die bestehenden Regierungen zu unternehmen. Aber es muß doch wenigstens in großen Umrissen bei den Angeklagten der Entschluß vorhanden gewesen sein: ,, Bir machen einen Angriff!"
Meine Herren Geschworenen ! In den Worten ,, konkrete Gestalt und bestimmte Umrisse" liegt der Schlüssel der Jhuen vorgelegten Fragen. Halten Sie fa Saran und verseßen Sie sich einmal auf auf einen Augenblick in die Seele der Angeklagten. Mögen Sie die In der soeben angezogenen wissenschaftlichen Arbeit Bebels ist Angeklagten für Phantasten halten, mag sein ich selbst stehe ihren am Schluß gejagt, es gebe zur Erreichung des Zieles der Angeklagten Anschauungen nicht nahe aber ich fann mich in ihren dengang nur zwei Wege, einen fürzeren, den der Gewalt und einen län hineindenken und ich kann mir ein Bild davon machen, wie sie ihren geren, den der friedlichen Entwickelung. Daraus soll nun gefolgert neuen Staat aufbauen wollen. Sie sagten sich: die überwiegende werden, daß der kürzere den Angeklagten der angenehmere sein müsse Majorität des Volkes hat keinen Begriff von Staat, und folglich beund daß sie also denselben einzuschlagen entschlossen feien. Aber mühten sie sich, das Volk über den Begriff des Staates aufzuklären. spricht sich Bebel dahin aus? Sagt er: ,, Es gibt nur einen Weg, Gelingt es, so schlossen sie, die Majorität zu diesem bestimmten Ziele nämlich den der Gewalt," oder sagt er: ,, Es gibt zwar zwei zu führen, so kann sich nichts widerseßen. Ein friedliches Votum im Wege, aber nur den einen, den der Gewalt, wollen wir beachten"? Barlament erledigt dann Alles, und wenn die Minorität sich alsdann Er sagt weder das Eine, noch das Andere er spricht nur von der nicht fügt, so wird ihr Widerstand doch nur ein äußerst kläglicher sein. Möglichkeit des Eintretens dieser oder jener Eventualität Die Majorität im Volke gibt auch die Majorität im Parlament und darin soll eine Vorbereitungshandlung zu Hochverrath liegen?! das Militär, bestehend aus Kindern und Söhnen des Volts, gehört Um die Reden Bebels in Plauen für seine Zwecke gebrauchen auch zur Majorität die Minister, die Beamten stehen dann auch zu können, hat es sich der Herr Staatsanwalt sehr bequem gemacht. auf Seiten der Sozialdemokratie eine Revolution ohne Blutver Er stüßt sich auf die Aussage des Obergensdarmen Tröger, nach gießen ist vollendet. Mögen Sie alle nicht an die Durchführbarkeit welcher B bel gesagt hat: Nur mit Gewalt sind unsere Ziele zu dieser Ideen glauben: die Angeklagten glauben meiner ansicht nach verwirklichen." Der Obergensdarm Tröger war nach der Versamm- daran, und wenn sie nicht daran glauben, so ist das kein Grund, ste lung entsendet worden, nicht in Uniform, nicht um dieselbe amtlich zu zu verurtheilen. überwachen, sondern in Civil und in der Absicht, dort etwas zu er= Schnappen! Und allein auf die Aussage dieses Zeugen geht der Herr Staatsanwalt ein. Möge er mir gestatten, daß ich seinem Gedächtniß etwas zu Hilfe tomme:
Der Zeuge Profeffor Gessing erklärt, Bebel habe nicht zur Gewalt aufgefordert, nur habe seine Rede einen indirekt aufreizenden Charakter gehabt. Das ist von dem Angeklagten nicht bestritten; er muß ,, aufreizen", weil er aufklärt. Die Aufklärung ist eine Aufreizung. Der Zeuge Oberlehrer Dr. Hoffmann erklärt, es sei nicht wahr, daß Angeklagter zu gewaltsamem Handeln aufgefordert habe. Der Vorsitzende der Plauen 'schen Versammlung, Zeuge Höhra, erklärt dassebe. Der Zeuge Advokat Kirbach erklärt dasselbe. Der Herr Staatsanwalt hat dies Alles vergessen ihm blieb nur das Zeugniß des Obergensdarmen übrig.
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In Betreff des Versuchs, das Wort Revolution nur in dem betannten engeren Sinne aufzufassen, weise ich darauf hin, daß die Angeklagten selbst eine Definition ihrer Auffassung gegeben haben und sie selbst sind doch die allein berechtigten Interpreten. Es kann nicht darauf ankommen, was Andere sich darunter denken; es ist unzulässig, den Angeklagten für ihre eigenen Handlungen, welche sie selbst zu vertreten haben, einen fremden Sinn zu imputiren. Als der eingestandene Zwed bleibt festzuhalten: Die Angeklagten wollten für ihre Ideen die Majorität gewinnen." Hatten sie dieselbe, dann kam die Frage: Was nun?" Erlangten sie die Majorität nicht, dann mußten sie sich als Demokraten selbst in's Gesicht schlagen, wenn sie dennoch ihre Ideen durchsetzen wollten. Der rothe Faden, welcher sich durch alles Thun der Angeklagten hindurch zieht, ist ja der: ,, die Majorität soll bestimmend sein." Hieraus allein schon sehen Sie, wie inhaltlos die Anklage in sich selbst zusammenfällt. Der Herr Staatsanwalt geht von der Ansicht aus, daß die Angeklagten unter allen Umständen die Absicht gehabt hätten, den So ergibt sich denn etwas ungünstiges für den Angeklagten aus Staat, die Verfassungen gewaltsam zu stürzen. Aber in den verder Plauen 'schen Rede nicht und ich muß auch gestehen, daß ich auf lefenen Artikeln 2c. kommen Sellen vor, worin es heißt: Keine iene Verhandlungen überhaupt kein besonderes Gewicht gelegt habe. Ueberstürzung, die Bourgeoisie hat 500 Jahre gebraucht zur ErlanEinmal ist es schon lange her, zum Zweiten wurde von der Staats- gung der Macht im Staate" Wohl Generationen tönnen hinanwaltschaft in Blauen in den bezüglichen Reden Bebels nicht mehr gehen, ehe 2c." Die Angeklagten selbst haben erklärt, daß sie, als entdeckt, als die Verbreitung staatsgefährlicher Lehren." Der Unter- Minorität, durch einen Butsch nichts erreichen zu können meinen juchungsrichter selbst hat zu den hierhergehörigen Akten die Notiz sie erklären, daß mindestens noch Jahrzehnte vergehen gemacht: Ich halte dafür, daß diese Akten zu schließen sind." Jezt müßten. auf einmal bringt man jene Reden wieder vor offenbar doch nur der besseren Inscenirung wegen.
Nach dem Gesez erfordert die Vorbereitung zum Hochverrath 1. Den bestimmten Entschluß, zur Anwendung von Gewalt. 2. Concrete Gestalt und bestimmte Umrisse des gewaltsamen Unternehmens.
Bom Kommunistenbunde will ich die heutige Bewegung nicht datiren die organische Verknüpfung überlasse ich den Geschichtschreibern. Auch habe ich nicht so lange Zeit gebabt, über dieses Thema zu stu= biren, wie der Herr Staatsanwalt, der seit länger als seit Jahr und Tag mit diefer Materie fich beschäftigen mußte. Für mich ist die Frage nur die: Was fält den Angeklagten zur Last?" und ich meine nun, man dürfe sonst nichts gegen sie sprechen laffen, als was sie selbst zugestanden haben. Und wahrlich, die Angeklagten haben Ihnen sicherlich den Eindruck gemacht, iaß sie nichts verheimlichen, nichts vergehlen. Wünden sonst die Aussagen derselben in der Voruntersuchung, igre Aussagen während der Berhandlungen und die Aussagen der zulezi vorgeführten Zeugen fo eminent unter einander übereinnimmen? Und was ergiebt sich aus diesen dreifachen Aussagen? Es ergiebt sich nichts Underes als Dies: Das Bestreben der Angeklagten hatte zum Ziele die Förderung des Arbeiterstandes die Angeklagten wollten der Arbeiterklasse behilflich sein zur Erlangung einer maßgebenden Stellung im Staate, ie wollten dieselbe durch Bildung zur dermaleinstigen Behauptung einer solchen Stellung befähigen. Das ist es, was die Angeklagten wollten, das ist es, was sie er strebten. Der Wege aber zur Erreichung dieses Bieles hatten sie zwei: den Weg der Organisation und den Weg der Aufklärung. Der erste der beiden ege ist nicht neu; er wurde zu allen Zeiten und von allen Parteien eingeschlagen, weil vereinte Straft stark macht. Der andere Weg ist bezeichnet durch die Verbreitung der Flugschriften, des, Demokratischen Wochenblatts", des ,, Volksstaat", durch Reden zc. Hierin liegen die eigentlichen konkreten Handlungen der Angeklagten, worden war, Folgendes: und wenn dieselben wirklich etwas Strafbares, Gemeingefährliches, gar Hochverrätherisches enthalten, so möchte ich mir doch an den Herrn Staatsanwalt die Frage erlauben, wie er es hat über sich gewinnen können, diesem gemeingefährlichen" Treiben so lange unthätig zuzusehen weshalb er nicht schon früher seine Stimme erhoben, nicht schon zum Mindesten nach einigen wenigen dieser Artikel, Reden 2c. den Staat vor dem ihm dadurch drohenden Verderben zu retten versucht hat? Er that es nicht er war also nicht der Ansicht, daß in den heut als Beweismaterial vorgeführt.n Artikeln 2c. die Vorbereitung zum Hochverrath liege.
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Da fomme ich nun auf die inkriminirte Verbreitung von Flugschriften und Zeitschriften, auf die Reden 2c., welche Vorbereitungshandlungen darstellen sollen. Die Angeklagten haben sich ein ziel auf ferne Jahrzehnte gesezt. Nun kommt es bei der Vorbereitung zum Hochverrath nach ausdrücklicher Bestimmung des Gesezes allerdings nicht auf die Entfernung des in Frage stehenden Zeitpunktes Es ist das die Ansicht aller Juristen, und Bahn gebrochen hat an. Wenn nur die Angeklagten die Absicht hätten, in etwa zehn in dieser Beziehung der Oberstaatsanwalt in Wolfenbüttel . Dort Jahren, sagen wir einmal am 1. Januar 1882, loszuschlagen, dann lag ja genau derselbe Prozeß vor das Aftenmaterial, welches hier wären ihre Handlungen schon jetzt Borbereitungshandlungen und eine auf den Tische liegt, war auch dort vorhanden, ja das Hauptmate Berurtheilung wäre zu empfehlen. Aber die Angeklagten wissen selbst rial gegenwärtigen Prozesses stammt aus Braunschweig . Der erste feinen Zeitpunkt anzugeben. Der Staat ändert sich jeden Tag und Senat des herzoglichen Obergerichts zu Braunschweig aber erklärte, schreitet stetig sort die Verhältnisse, welche später einmal vorhannachdem die Einstellung des Prozesses wegen Hoch- und Landesverden sein werden, kennen die Angeklagten nicht wie sollen sie im raths von der Oberstaatsanwaltschaft in Wolfenbüttel beschlossen Voraus einen Beschluß zur Umänderung dieser Verhältnisse, dieses Staates fassen? Also ein bestimmter Entschluß fehlt ganz entschieden, und ohne diesen Entschluß kann keine Handlung eine Borbere.tungshandlung sein.
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Die Manifestationen der Angeklagten hatten unverkennbar den Bred, in ihren Parteigenossen die revolutionäre Gesinnung, welche sie selbst offen bekennen, hervorzurufen und zu kräftigen, damit die Es fam somit den Angeklagten, um mich dieses Wortes zu beBahl der Personen, welche sich kein Gewissen daraus machen, früher dienen, nur darauf an, die Kugel ins Rollen zu bringen. Was daraus oder später bei sich darbietender Gelegenheit, in Gemäßheit der als- später werden mochte, wußten die Angeklagten selbst nicht, sie konnten dann ergehenden Aufforderung, zum Handeln zu schreiten, und an der also wiederum nichts ,, vorbereiten." Erwies sich die Anwendung der gewaltsamen Umstürzung des Bestehenden Theil zu nehmen, fort- Gewalt später als unnöthig, so war ja die Vorbereitung zur Gewalt während größer werde. Ob ein solches Treiben, von dem später zu unmöglich. Sollte einst der vorläufige praktische Zweck erreicht sein, erörternden Vereinswesen noch ganz abgesehen, dauernd geduldet und sollte die Masse des Volks durchdrungen sein von den Jdeen der Soungeahndet bleiben darf, hat der Gesetzgeber zu erwägen. Der ialdemokratie dann wäre der Zeitpunkt gekommen, wo über die Richter ist nicht befugt, den wesentlichen Unterschied zwischen Anwendung von Gewalt nachgedacht werden konnte. Greift dann die illogater Gesinnung und gesetzwidriger Handlung zu über Ueberzeugung Blaz:„ Wir versuchens's mit Gewalt," dann ist ein sehen. Die Aufforderungen, welche sich darauf beschränken, auf die Entschluß vorhanden und durch diesen erst wird dann jede Handlung Gesinnung einzuwirken und diese zu einer Handlungsweise für die eine Vorbereitungshandlung. Zukunft geneigt zu machen, ohne daß jedoch für jetzt bestimmte oder bestimmbare Handlungen in Frage kommen, dürfen nicht verwechselt werden mit Aufforderungen zu wirklichen Handlungen, d. h. zu aktuellem Ungehorsam gegen einzelne bestehende Gesetze; während die letteren Aufforderungen unter die Bestimmungen des Reichs- StrafGejez- Buches fallen, werden die ersteren von diesem Gesetzbuche mit
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Wian sagt wohl, es sei erst Material zu sammeln gewesen, um auf Grund desselben zu entscheiden, ob ein Hochverrathsprozeß ein leiten sei. Ich denke, es ist diesmal umgefehrt gewesen. Erst war die Ordre vorhanden, einen Prozeß einzuleiten und als man derselben nachzukommen sich entschloß. da sing man erst an, das Der Herr Staatsanwalt brachte gestern ein Beispiel von einem denn doch nöthig erscheinende Material zusammenzusuchen. Die ein Garten, dessen Zugang durch ein Haus verschlossen wird. Nun, das zelnen Handlungen nun: Das Begründen von Zeitschriften, das VerBeispiel ist sehr gut gegen den Herrn Staatsanwalt anzuwenden. breiten von solchen und von Flugschristen ze. sind als Beweismittel Es handelt sich für die Angeklagten nicht darum, das fragliche Haus aufgeführt. Aber diese Handlungen an sich sind nicht straffällig es zu demoliren, sondern nur darum, den Weg bis zu jenem Hause zu gehört dazu die strafbare Absicht von Seiten der Angeklagten, es gebahnen, und es kann also, wie mein Bruder ganz richtig bemerkte, hört dazu, juristisch ausgedrückt, der dolus. Gerade dieser dolus aber, feiner Strafe bedroht." nur von einer Vorbereitung zur Vorbereitung die Rede jein, von einem das wesentliche Erforderniß für die Begründung eines Bestrafungs- So hat sich in diesem Falle der Saß bewahrheitet: ,, Es gibt noch juristischen Unding, vor welchem ich zurückschaudere. Ich war ge antrages, gerade er fehlt gänzlich und ist in keiner Weise nachzuweisen. Richter in Berlin ", wenn auch diese Richter in Braunschweig , spannt, den Kern der Anklage zu sehen sie hatte so lange nur aus Freilich hat man es an der Mühe nicht fehlen lassen, und im resp. Wolfenbüttel waren. Die Auffassung aller Rechtslehrer Nebel bestanden sie ist jetzt noch ein Gespenst ohne Leib und Borbringen von tausend Dingen, welche nicht zur Sache gehörten, hat stimmt mit derjenigen der Braunschweiger Richter überein ihnen wenn Sie hinstechen, so stechen Sie in die Luft. Das Gesez verlangt man das Möglichste geleistet. Man hat Ihnen, meine Herren Geschwor- genügt nicht die Verbreitung revolutionärer Grundsäge, sondern: um die Vorbereitung eines hochverrät herischen Unternehmens nen, Vorlesungen gehalten aus Stiebers schwarzem Buche. Es sind eine Anklage auf Vorbereitung zum Hochverrath rechtfertigen zu können, vorliegenden Falle fehlt uns nur eine Kleinigkeit, nämlich das vorzuBriefe verlesen worden von Desterreichern an Schweizer und ungekehrt, fordern sie die bestimmte, in ihrer fonfreten Gestalt erkennbare Hand- bereitende hochverrätherische Unternehmen. Freiligrath'sche Gedichte,( vermuthlich weil man von Schillers lung. Liegt dieje hier vor? Zur Vorbereitung gehört ein Inbegriff objektiver Handlungen, Gedichten in der Wohnung der Angetlagten fein Exemplar beschlagnahmt Es jagt freilich der Braunschweiger Staatsanwalt Koch, in zunächst der Entschluß, alsdann das Schaffen der Mittel zur Ausfühhatte) Soldatenlieder 2c., welche den Angeklagten erst bet Ge- Sachsen würde man eine andere Auffassung haben. Aber unsere rung. Alles Uebrige ist nicht zu berücksichtigen. In der Seele der legenheit des Prozesses zu Gesicht gekommen sind. Und warum dies sächsischen Behörden haben sich in ganz demselben Sinne ausgesprochen, Angeklagten muß das Vorhaben beschlossen sein, wenn es soll heißen Alles? Die Vorbereitung zum Hochverrath fonnte und kann dadurch wie die Braunschweiger, wie aus dem Beschluß der Anklagekammer dürfen: zum Zwecke des Vorhabens." Wenn ein Dieb in einem doch nicht nachgewiesen werden. Es geschah dies Alles nur, damit hervorgeht. Als über die Anklage in der Anklagekammer des hiesigen Hause zwei Treppen hoch stehlen will und sich dazu eine Leiter kauft, Sie, meine Herrn Geschwornen, sich doch nur ja von der Gefähr Bezirksgerichts berathen wurde, da waren wir, die Bertheidiger, gegen- so ist dieser Kauf, eben durch den Entschluß, eine Vorbereitung lichkeit" der Gesinnung dieser Leute überzeugen möchten! wärtig. Die Majorität war der Ansicht, es sei nicht nöthig, daß be- zum Diebstahl. Ob das Einsteigen durch ein eckiges oder rundes Aber folgen aus der Gesinnung auch sofort strafbare Hand stimmte und bestimmbare Handlungen vorlägen und der Staats- Fenster, auf der Nordseite oder Südseite vor sich geht, das kommt lungen? Will man ferner Jeden in Untersuchung nehmen, der seine anwalt war mit dieser Ansicht zufrieden. Wir, die Vertheidiger, nicht in Betracht nur der strafbare Entschluß, überhaupt einzuUnzufriedenheit mit den bestehenden Verhältnissen äußert? Das ist waren's nicht zufrieden, wir bewiesen aus dem Wortlaut der bezüg- steigen, ist von Bedeutung, der strafbare Entschluß, welcher bei den nirgends, nicht einmal in 3 wid au möglich! Ein anderes wäre es, lichen Gesezesparagraphen und aus den berühmtesten Rechtslehrern, Handlungen der angeklagten fehlt. wenn sich die Handlungen der Angeklagten als unmittelbar auf An- daß zur Vorbereitung auf Hochverrath nöthig sei das Nehmen wir einen Augenblick die Absicht eines gewaltsamen Anwendung der Gewalt zugespißt charakterisirten. Man ruft Ihnen in Vorhandensein eines Zweckes, welcher in dem Bewußt- griffs auf Verfassung 2c. bei den Angeklagten an. Nun, die Verfassung dieser Beziehung wiederholt das Wort ,, Republik !" zu. Ja, Republif, sein des Anzuflagenden bereis eine fonfrete Gestalt und kann man auf verschiedene Weise gewaltsam ändern: durch Straßendas ist es, was die Angeklagten erstreben und der Herr Staats- bestimmte Umrisse angenommen habe. Man widersprach uns kampf durch Gefangennahme der Minister durch Erzwingung anwalt müht sich mit dem Beweise ab, daß dieses Ziel ohne Anwendung trotzdem. Um so mehr erstaunten wir, in dem Beschluß der An eines gewünschten Beschlusses, indem man eine drohende Menge in der Gewalt nicht zu erreichen sei. Aber selbst dieses vom Herrn Staats- flagefammer schließlich doch jenen Passus von der ,, konkreten Gestalt das Parlament schickt. Den Angeklagten mußte doch zum Mindesten anwalt als unumgänglich geschilderte Anwenden der Gewalt bei und den bestimmten Umrissen zu finden. Man hatte erkannt, daß klar sein, auf welche der vielen möglichen Arten der gewaltden Angeklagten vorausgesept selbst dann wäre eine Verurtheilung ohne denselben der Beschluß der Anklagekammer durch das Ober- same Umsturz des Bestehenden stattfinden sollte, und der Herr Staatsauf Vorbereitung zum Hochverrath eine Unmöglichkeit es würde Appellations- Gericht vernichtet werden mußte. Wir haben die An- anwalt würde mich sehr verbinden, wenn er mir die Frage, welche selbst dann die vom Gesez, behuss der Anklage, für nothwendig er- flagefammer auf jenen Mangel aufmerksam gemacht, und in dem art des Angriffs von den Angeklagten beschlossen war, beantworten achtete 41 tonkrete Gestalt" des hochverrätherischen Unternehmens Aufmerksammachen" unsererseits liegt vielleicht der einzige Fehler, wollte. So lange wir das nicht wissen, fann von einer Vorbereitungsfehlen. Läge die lettere vor, wäre z. B. erwiesen, daß die Angeklagten welchen wir uns bei Gelegenheit dieses Prozesses haben zu Schulden handlung nicht die Rede sein. Dieselbe ist für die verschiedenen Fälle eine Maschinerie zum Verderben des Staats zu konstruiren beabsichtigten, fommen lassen. Wären wir gar nicht hingegangen, so wäre sicherlich verschieden sollen wir klar sehen, so muß der Herr Staatsandaß sie mit ihren Parteigenossen Waffenübungen anstellten zum Zwecke der Anklagebeschluß kassirt, das Verfahren wegen Vorbereitung zum walt die bestimmte Gestalt des in Aussicht genommenen Angriffs des gewaltsamen Angriffes auf die Hauptstadt, dann aber auch nur Hochverrath eingestellt worden. Das Ober- appellationsgericht stüßte nennen. bann hätten Antlage und Verurtheilung ihre Berechtigung. sich selbstverständlich darauf, daß in dem ihm lediglich zur Beurthei- Mit seinen Beispielen hat der Herr Staatsanwalt tein Glüd. Eift von den Angeklagten zugestanden, daß sie eine bestimmte lung vorliegenden Beschluß der Anklagekammer auf das gesetzliche Er sprach von Archimedes . Es ist zwar schon ein schönes Paar hun
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