179. Sigung. Donnerstag, den 24. April, 2 Uhr. Um Bundesratstisch: Graf Posadowsky.
Präsident Graf Ballestrem:
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Nach der Osterpause erlaube ich mir, die Herren Kollegen, die hier anwesend sind( Heiterkeit; das Haus ist sehr schwach besetzt), aufs herzlichste wieder zu begrüßen. Auf der Tagesordnung steht zunächst die erste Beratung des lebereinkommens zwischen dem Reich und Destreich Ungarn zum Schutz der Urheberrechte an Werten der Litteratur, Kunst und Photographie. Direktor im Auswärtigen Amt v. Körner bittet um möglichst cinstimmige Annahme der Vorlage, die das Resultat langjähriger Arbeit sei, und dem Wunsch der Interessenten beider Länder entspreche. Abg. Dr. Esche( natl.)
begrüßt die Vorlage und hofft, daß ähnliche Vereinbarungen auch mit andren Staaten speciell zum Schutz der Photographie getroffen werden mögen. Einzelne Ausdrücke bedürften noch der näheren Interpretation. Abg. Dr. Müller Meiningen( frs. Vp.) bittet um Auskunft, weshalb das lebereinkommen mit DestreichUngarn nicht verschoben sei bis zu dem Zeitpunkt, wo das neue Urheberrecht zur Verabschiedung gelangt sei. Nach den Erflärungen der Regierung solle diese Novelle bereits im Herbst dem Reichstag zugehen.
Ein Regierungsfommissar erwidert, daß ein weiteres Hinausschieben des Uebereinkommens das Zustandekommen desselben überhaupt in Frage gestellt hätte.
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Hoffnung auf Verhütung einer Epidemie durch Kenntnis des Es ist die Befürchtung ausgesprochen worden, daß dieser Gesetz- ersten Falls zu hoch zu zu spannen. Es ist jetzt festa entwurf bei der späten Tagung voraussichtlich nicht mehr zur Ver- gestellt, daß die Ansteckungskeime auch bei Gesunden stets abschiedung gelangen würde. Das Reichs Gesundheitsamt hat seit einigen Ich würde das aufs äußerste be- vorhanden find. dauern. Wir haben den Entwurf schon zweimal vorgelegt, er ist Jahren Gesundheitsbüchlein herausgegeben. Ich erkenne an, daß diese den ärztlichen Vertretern allgemein bekannt geworden, und es ist Büchlein gemeinverständlich geschrieben sind und eine Reihe von vorauch von allen Rednern anerkannt worden, daß sie trotz ihrer Bezüglichen Vorschriften enthalten. Aber so lange nicht durch geeigneten fürchtungen dem Entwurf wohlwollend gegenüberstehen. Ich sehe Schulunterricht die Gesundheitspflege Gemeingut der weitesten also nicht ein, warum es nicht möglich sein sollte, die Kreise wird, so lange wird sich zur Bermeidung der Seuchen nur Vorlage noch in dieser Tagung zu erledigen. Freilich wenig thun lassen. Ich habe diese Ausführungen nur gemacht, um muß man sich dann beschränken und dem Wege folgen, den mich dagegen zu wenden, auf die folierung einen zu großen Wert die verbündeten Regierungen eingefchlagen haben, den Rahmen nicht zu legent. Man hat gesehen, daß die Uebertragung durch den zu weit zu spannen. Daß der eigentliche Entwurf nicht früher vor- Luftzug, durch feuchte Luft, durch Tiere, durch Insekten gelegt worden ist, liegt daran, daß erst die einzelnen Regierungen erfolgen kann. Die Ratten erwähnt ja der Entwurf, sie Die ärztlichen Vertreter gehört haben. Ein zwingender Grund, hier sind zu groß, um übersehen zu werden( Heiterkeit), aber nicht die endlich etwas zu stande zu bringen, liegt vor allem in der Judikatur Fliegen, obwohl doch diese direkt mit den Menschen in Berührung des Reichsgerichts, welches entschieden hat, daß die preußische Ver- lommen. Dabei ist weiter versäumt, für die Isolierung Räume zu ordnung vom Jahre 1835 Gefeßestraft hat und daß Polizei- schaffen, wo die Leute hingebracht werden können. Wo wollen Sie verordnungen, welche diefe modifizieren, ungefeßlich find. Die Kranken unterbringen?( Sehr richtig! bei den Soc.) Eine Daher stand die preußische Regierung vor der Frage, soll solche Isolierung der Kranken wird immer nottvendig sein bei sie ihrerseits ein Landesgefeß machen oder soll die Sache reichs- der armen Bevölkerung, wo Mann, Frau und Kinder in derselben gesetzlich geregelt werden. Ich glaube, Sie alle werden mit mir Stube essen, wohnen, schlafen und vielleicht noch in der Hausindustrie, darin übereinstimmen, daß der letzte Weg der einzig richtige ist. in der Kleiderkonfektion thätig sind. in der Kleiderkonfektion thätig sind. Wohin sollen sie gebracht Es ist nun die Ausdehnung der Anzeigepflicht bemängelt worden. werden? In die Krankenhäuser? Selbst in Berlin sind die Ich meine aber, wenn eine große Seuche wie die Cholera in unser Krankenhäuser überfüllt. In den sieben Jahren, die seit den Baterland eintritt, da tann man nicht schnell und scharf ersten Seuchengesetz verflossen sind, haben weder die Reichsregierung genug vorgehen. Wenn bemängelt ist, daß der Haushaltungs- noch die Landesregierungen auch nur die geringste Fürsorge in vorstand zur Anzeige verpflichtet ist, so sage ich: Wer soll dieser Hinsicht getroffen. Wenn uns die Bestgefahr erreichen sollte, denn sonst die Anzeige erstatten, wenn ein Arzt nicht zugezogen dann werden diese Isolierungsbestimmungen im Gesetz uns so wenig ist. Der beamtete Ärzt soll eine zu große Machtvollkommenheit nügen, wie die Beschwörungsformeln im Mittelalter gegen die Best haben. Dem gegenüber mache ich darauf aufmerksam, daß bei geholfen haben.( Sehr richtig! links.) solchen Epidemien gerade bei dem ersten Fall schleunige wirksame Und wie sieht es in unsren Krankenhäusern aus? Es ist ja Das Uebereinkommen wird hierauf in erster Lesung und Maßregeln notwendig sind und daß über alle Anordnungen des vieles besser geworden. Die Schandflecke der Civilisation, die ganz ohne weitere Debatte auch in 3 weiter Lesung genehmigt. beamteten Arztes endgültig erst die Polizeibehörde entscheidet. verrotteten Krankenhäuser, sind verschwunden, aber um die Mißstände Es ist gefragt worden, wer trägt die Kosten? Ich meine, wenn in der Charité zu beseitigen, mußte die organisierte Arbeiterschaft Es folgt die erste Beratung des Gesetzes, betreffend die Bewir hier ein Gesetz beschließen, das vom Bundesrat vorgelegt ist direkt durch den Boykott eingreifen. tämpfung gemeingefährlicher Krankheiten( Reichs- mit Bustimmung der einzelnen Staaten und in diesem Gesetz steht, Und weiter frage ich: welche Maßregeln hat die Regierung Seuchengeset). daß die Entschädigungsfrage von den einzelnen Staaten zu regeln ergriffen, um für geschultes Wärter- und Krankenpflegeist, so wird sich kein einzelner Staat dieser Verpflichtung ent- Personal, für geübte und fachkundige Desinfektoren zu forgen? Meine politischen Freunde find mit der Vorlage durchaus einziehen. Man hat weiter gewünscht, daß auch die Tuberkulose Jede nicht fachkundige Desinfektion stiftet mehr Schaden als Nußen. verstanden: Eine einheitliche Regelung der Maßregeln zur Be- in das Gefeß einbegriffen worden wäre. Dies haben wir nicht Noch ein andres Bedenken habe ich. Die Jfolierungsvorschriften tämpfung von Senchen wie Cholera usw. war durchaus notwendig. thun tönnen aus dem naheliegenden Grunde, weil diese Strankheit werden zur Verheimlichung der Krankheiten führen: man holt Ich habe aber doch einige Bedenken gegen die Faffung der einen ganz andren Charakter hat. Sie ist nicht vom Auslande ein- teinen Arzt. Und wie soll der Laie wissen, ob die Krankheit eine cinzelnen Paragraphen. So darf die Anzeigepflicht sich geschleppt und ihre Bekämpfung erfordert großartige Verwaltungs- solche ist, zu deren Anzeige er verpflichtet ist? nicht auf alle Laien, wie den Haushaltungsvorstand und maßregeln von seiten der einzelnen Landesregierungen. Maßnahmen Was mum das zur Kontrolle nötige Personal anlangt, so haben jede sonst mit der Behandlung oder Pflege des Erkrankten zur Bekämpfung der Tuberkulose und ähnlicher Krankheiten können wir ja in Deutschland einen allwissenden Mann, daß ist der Herr beschäftigte Person erstrecken, die nicht im stande sind den Charakter nur wirksam durch Specialgeseze verfügt werden. Gerade gegenüber Polizist, der Herr Gendarm( Heiterkeit). Ein ausreichend geschultes der Krankheit zu erkennen, sondern muß sich auf Aerzte und Beamte der Tuberkulose hl der Berantwortlichkeit bei sich jetzt in allen Teilen Deutschlands Personal wird nie zur Verfügung stehen, ehe man dafür beschränken. Am wenigsten befriedigt mich die Regelung der Ent: das Gefühl den besitzenden sorgt, daß die Aerzte, Techniker und bei der Desinfizierung mitschädigungsfrage. Die Regierung stellt sich hier auf einen höchst Klaffen. Die Die freie Liebesthätigkeit hat gerade auf wirkenden Arbeiter ihre Hinterbliebenen durch eine Pension Wenn es feststeht, daß die Gefahr der idealen Standpun der Wahrung des Gemeinwohls hat, werben haben die größte Freude und idealen Standpunkt. In den Motiven heißt es:" In dem Interesse, diesem Gebiet Wunder hervorgebracht. Die besitzenden Klassen gesichert wissen. welches jedermann an das größte Interesse daran, Ansteckung sich bei der direkten Berührung steigert, fo viele Nachteile, die er ihren Ausgleich finden durch diese Wahrung im Einzelfall erleidet, auf diesem Gebiet Wandel zu schaffen, und ich hoffe, daß die müssen diejenigen Leute, die berufsmäßig verpflichtet find, in die ihren Ausgleich finden." Ich glaube doch, daß diejenigen, denen durch Tuberkulose auf dem Wege der freien Liebesthätigkeit äußerst engste Berührung mit den Kranken zu kommen, auch das Anrecht Desinfektion und ähnliche Maßregeln empfindliche Kosten entstehen, wirksam wird bekämpft werden können. Zu dem vom Vorredner auf Unterstützung ihrer Sinterbliebenen haben.( Sehr richtig! deren ganze Griftenz vielleicht gefährdet wird, sich auf diesen Stand- bemängelten§ 27 haben uns vor allem die bekannten traurigen bei den Socialdemokraten.) Der Entwurf sieht ein einziges Organ punkt zu stellen nicht geneigt sein werden. Der Entwurf will die Vorgänge in Wien veranlaßt. Der Paragraph richtet sich im wesent- bor , den beamteten Arzt, der aber nicht das leisten kann, was man Regelung der Entschädigung den Einzelstaaten überlassen. Ich lichen dagegen, daß Versuche mit Krankheitserregern von unberufenen von ihm verlangt, da er eben nur Teilbeamter ist, vom glaube, die Entschädigungsfrage muß ebenfalls vom Reich Personen in ungenügender Form und in ungenügenden Lokalen vorStaat 11112 900 Mart bekommt und im übrigen auf geregelt werden. Nach den Erfahrungen, die wir mit der Ent- genommen werden. Dieser Paragraph ist im Interesse der Sicherung Privatpragis angewiesen ist. Ein solcher beamteter Arzt schädigung bei Viehseuchen gemacht haben, ist es mir doch sehr der Volksgesundheit durchaus notwendig. Ich bitte Sie schließlich, ist aber die oberste Instanz dieses Gesetzes, er allein hat zu zweifelhaft, ob zum Beispiel Herr v. Miquel geneigt sein wird, über Ginzelheiten hinfortzugehen und in der Kommission das Gesetz entscheiden, ob in einem Fall Cholera vorliegt oder nicht. Allerdie Entschädigungskosten auf den Staat zu übernehmen. recht schnell durchzuberaten, damit es noch in dieser Tagung ver- dings ist ja gegen seine Entscheidung die Beschwerde zulässig und es abschiedet werden kann. tommt dann vielleicht nach Wochen der Bescheid, daß die Ueberführung des Kranken in das Krankenhaus in einem Fall nicht notwendig Abg. Wurm( Soc.): war.( Heiterkeit.) Dabei braucht dieser beamtete Arzt, weil er das Gefen möglichst bald verabschiedet werde. Der Herr Staatssekretär meinte, man müsse danach streben, daß vom Staate 900 M. bekommt, durchaus nicht tüchtiger zu sein, als nicht für richtig. Das Gesetz ist von der Oeffentlichkeit noch bei- rate bei der Behandlung die Hauptsache ist, so meine ich, daß man Ich halte das ein Privatargt. Da aber doch das Vertrauen des Patienten zum nahe gar nicht diskutiert worden; es ist noch vollständig im ersten die moralische Depression vermeiden sollte, zu der der Kranke durch Stadium der Diskussion. Das Haus hat also alle Veranlassung, die Einführung des beamteten Arztes kommt. Der Kranke weiß nun den Entwurf mit seinen einschneidenden Maßregeln genau zu nicht mehr, an wen er sich eigentlich zu halten hat. diskutieren.
Abg. Gamp( Rp.): filid
Ob es mun möglich sein wird, in einer so vorgeschrittenen Session das Gesetz noch zum Abschluß zu bringen, halte ich für sehr nnwahrscheinlich. Jedenfalls bitte ich Sie, es einer Kommission zu überweisen, damit in dieser Klarheit und eine Grundlage geschaffen wird, auf der dann eventuell in der nächsten Session die Regierung das Gesetz dem Hause vorlegen kann.
Abg. Dr. Endemann( natl.):
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Wir freuen uns, daß wir endlich auf diesem Gebiete mit der Reichsgesetzgebung weiter kommen. Meine politischen Freunde stehen Daß die Medizinalreform in Prenken so kläglich auss dem Gesezentwurf sehr wohlwollend gegenüber und beantragen, ihn Es ist richtig, daß die Gesamtheit berechtigt ist, Eingriffe in gefallen ist, liegt daran, daß man sich nicht entschließen tanu, die an eine Kommission von 14 Mitgliedern zu überweisen. Die ver- die Freiheit des Einzelnen vorzunehmen, und daß es Pflicht des nötigen Geldmittel aufzuwenden. bündeten Regierungen scheinen nach dem Grundsatze gehandelt zu Einzelnen ist, sich diesen Eingriffen zu unterwerfen, falls es nach- Die unhygienischen Verhältnisse sind verursacht durch haben: In der Beschränkung zeigt sich erst der Meister," und haben gewiesen wird, daß diese Eingriffe im Jnteresse der Gesamtheit not die Not der Massen und können nur beseitigt werden sich deshalb auf 6 Krankheiten beschränkt. So sind Scharlach, Kind- wendig waren; und ich gebe auch zu, der größte Gingriff in die durch große Geldaufwendungen seitens des Staats und der bettfieber und ähnliche häufig auftretende Krankheiten im Gesez ganz persönliche Freiheit ist in der Krankheit und im Tod zu erblicken. Gemeinden. Warum eignen Sie sich nicht die Grundübergangen. Wir hoffen, daß zu ihrer Bekämpfung später noch aber ich zweifle doch sehr daran, daß die Maßregeln, wie fäße der englischen Gesundheits- Gesezgebung an, die dem geeignete Maßnahmen getroffen werden. Bei der Bekämpfung der ein- jie hier im Entwurf vorgeschlagen werden, die erhoffte Bolt giebt, was es will, die freie Fürsorge für sein eignes zelnen Krancheiten werden die Aerzte und auch die Tierärzte eine große Wirkung haben werden. Die moderne Wissenschaft steht auf dem Wohlergehen. Diese Gesetzgebung beruht auf dem Grundsaz Rolle spielen. Da ist es sehr bedauerlich, daß auf die Vorbildung der Standpunkt, den Krankheiten muß rechtzeitig vorgebeugt werden; der Selbstverwaltung. Es bestehen dort örtliche Gesundheits- KomTierärzte noch zu wenig Wert gelegt werde, man sollte vom anman darf nicht warten, bis eine Epidemie kommt, um dami missionen, die Beschlüsse fassen können und Exekutivgewalt befizen, ja gehenden Tierarzt das Abiturienteneramen verlangen. Ein reichs- Hals über Kopf einige Maßregeln zu treffen, die keinen Segen bringen. das Recht haben, Steuern zu erheben zur Deckung der Untoften gesetzliches Vorgehen auf diesem Gebiete war jedenfalls durchaus In dieser Hinsicht thut der Gefeßentwurf gegenüber dem vom Jahre 1893 der fanitären Maßnahmen. Was den Neichs- Gesundheitsrat annotwendig. Die Durchführung des Gesetzes wird freilich zunächst nicht einen Schritt vorwärts, und das ist um so bedauerlicher, weil langt, so find wir der Meinung, daß auch er nur dann segens auf große Schwierigkeiten stoßen, aber die müssen überwunden sich die Ansichten über anstreckende Krankheiten inzwischen sehr ge- reich wirken kann, wenn er das Recht hat, selbständig werden, denn der gegenwärtige Zuſtand kann nicht aufrecht erhalten Krankheitserreger übertragen werden könne, wie sie damals Professor er ebenso wenig erreichen, wie das Reichs- Gesundheitsamt, ändert haben. Die Meinung, daß die Krankheit nur durch einen seinen Beschlüssen Geltung zu verschaffen. Sm andern Falle wird werden.( Bravo ! bei den Nationalliberalen.) Koch vertrat, wird heute nicht mehr aufrecht erhalten. Die Dis- auf das auch meine Freunde früher große Hoffnungen Abg. Dr. Müller- Sagan( frf. Vp.): position spielt bei jeder Krankheit eine große Rolle, und fegten. Bleibt er ohne jedes Exekutivrecht, so wird man Auch meine politischen Freunde stehen dem Gefeßentwurf wohl diese Disposition muß bekämpft werden. Da heißt es heute auch ihn nur hören, wenn man ihn hören will. Bei uns haben tvollend gegenüber. Freilich ist die Tagung soweit vorgeschritten, in der Begründung des Gesetzentwurfs: Die Vorlage beabsichtigt ja der Herr Regierungspräsident, der Herr Landrat und der Herr daß sich die Durchberatung faum noch wird ermöglichen lassen. Den nicht, das weite Gebiet der Gesundheitspflege überhaupt zu regeln. Polizist die führende Rolle und die Männer der Wissenschaft haben Versuch wollen wir aber machen, und darum stimmen wir der Ber - Das ist eine Bankerotterklärung fondergleichen! Dann können einfach als Hilfspersonen daneben zu stehen. Wir treten also dem weisung an eine Stommission zu. Ein Geſetz, wie das vorliegende, auch die Krankheiten nicht genügend bekämpft werden. Dem Minister Gefeßentwurf mit sehr gemischten Gefühlen gegenüber. Eine wirksame läßt sich ohne erhebliche Opfer nicht durchführen. Wir sind aber um der Socialreform sollte auch nicht unbekannt sein, daß eine zweckmäßige Hilfe ist nur möglich, wenn man in Friedenszeiten sich auf die fo eher geneigt, die erforderlichen Mittel jetzt zu bewilligen, als die Socialreform die beste Wehr und Waffe gegen die Verseuchung Befämpfung der Seuche rüstet. Ich bin auch dafür, daß der Gesetzverbündeten Regierungen mit der Neueinbringung des Gesez des Landes ist. So kann auch die Tuberkulose sehr gut bekämpft entwurf einer Stommiffion überwiesen wird, aber ich glaube, daß sie entwurfs leider zu lange gesäumt haben. Die Berabschiedung des werden, wenn man für gesunde Zustände in den Werkstätten sorgt fchiver zu arbeiten haben wird, wenn es noch gelingen foll, das Gesetzes ist recht eilig, denn die Best steht vor den Thoren des und einen zureichenden Lohn für die Arbeiter schafft. Man kann das Gesetz in dieser Session zu verabschieden. Gelingt es nicht, so Reichs. Daher dürfen wir nicht mit Hunderttausenden Volk vor Seuchen schüßen, wenn man ihm die Nahrung nicht ver- trifft die Verantwortung die Regierung, falls wir im Sommer zurückhalten, um vielleicht nachher Milliarden hergeben zu müssen. dirbt und andrerseits die notwendigsten Lebensmittel wie das einem eventuell hereinbrechenden Unglüd wehrlos gegenüber stehen, Meine Freunde werden also alles thun, um das Gesetz zu stande zu Fleisch nicht verteuert, wie das jetzt geschehen soll. weil man 7 Jahre dazu gebraucht hat, um dem Entwurf eine bringen und sind daher auch bereit, auf ihre weitergehenden Wünsche Auch die Verkürzung der Arbeitszeit würde den Arbeiter mehr andre Fassung zu geben.( Bravo ! bei den Socialdemokraten.) zunächst zu verzichten. Wir erwarten, daß dies Gesetz nur der erste schüßen, als die Maßnahmen, die der Gefeßentwurf vorschlägt, Hierauf wird ein Vertagungsantrag angenommen. Schritt auf der Bahn der Seuchenbekämpfung sein wird und weitere obwohl ich durchaus nicht meine, daß diese Maßnahmen über- Präsident Graf Ballestrem: Ich habe Ihnen noch eine schmerz ihm bald folgen werden. Ich verstehe nur nicht, weshalb das Gesetz flüssig sind. liche Mitteilung zu machen. Der Abg. Dertel- Nürnberg ist am so spät eingebracht ist. Wesentliche Aenderungen gegen die Die Maßnahmen beziehen sich z. B. auf die Wohnungsfrage, 4. April d. J. verstorben. Ich bitte die Herren, sich zum Gedächtnis frühere Fassung sind doch nicht vorgenommen worden. aber in wie beschränkter und unzureichender Weise. Der Herr des verstorbenen Kollegen von ihren Pläßen zu erheben.( Ges Für überaus wünschenswert halten meine Freunde eine Staatssekretär hat mit Recht gesagt, die Wohnungsfrage schicht.) Trichinenschau, die für das ganze Neichsgebiet vorgeschrieben sei ein Teil der socialen Frage. Welche Mißstände hier zu über Nächste Sizung: Mittwoch 1 Uhr.( Rechnungsfachen. Forts wäre. Erstens um endlich zu ermöglichen, daß eine richtige Sterblich winden sind, das zeigte fich bei den Verhandlungen über das fehung der Beratung des Reichs- Senchengefehes. Ergänzungsfeits- Statistik aufgenommen wird und zweitens auch, weil es für die Wohnungsgeseh in Hamburg . Der Hamburger Senat hatte die etat für 1900; Gefet betreffend die Postdampfer- Verbindungen Bevölkerung ein beruhigender Gedanke ist, wenn sie weiß, man fann ernsthafte Absicht, eine Befferung der Wohnungsverhältnisse eintreten mit Ostafrita.) nicht eher begraben werden, als bis man wirklich tot ist. Die Furcht zu laffen. Da waren die Hausagrarier diejenigen, die das Schluß 5½ Uhr. vor dem Scheintod ist heute wenn auch nicht mit Recht noch sehr zustandekommen des Gefeßes bis zum vorigen Jahre verzögerten. verbreitet. Für wenig erfreulich halten wir den§ 27, wodurch der Auch in der Schule wird leider gar nichts gethan. Die Schule Bundesrat ermächtigt wird, über die bei der Ausführung wissen- scheint schon jetzt unter dem Einfluß der lex Heinze zu stehen; schaftlicher Arbeiten mit Krankheitserregern zu beobachtenden Vorsichts- man scheut fich in der Schule offenbar schon, vom menschlichen maßregeln, sowie über den Verkehr mit Krankheitserregern und deren Körper zu reden. Auch den Aerzten ist der Vorwurf nicht zu ersparen, Aufbewahrung Vorschriften zu erlassen. Ich hoffe, daß der Bundes- daß sie bisher viel zu wenig gethan haben, um weiteren Boltstreisen rat niemals in die Lage kommen wird, von dieser Ermächtigung Aufflärung zu geben. Der Entwurf, wie er uns vorliegt, beschränkt Gebrauch zu machen. In der Entschädigungsfrage stehe ich auch fich auf einige wenige Abwehrmaßregeln, und ob die den Nutzen, den auf dem Standpunkt des Herrn Gamp, daß die Allgemeinheit die wir von ihnen erwarten, haben werden, bezweifeln wir sehr. Die Koften tragen muß. Im übrigen schließe ich mich dem Antrag Tuberkulose ist im Gesez leider nicht leider nicht beachtet, obwohl auf Einsetzung einer Kommission von 14 Mitgliedern an und bitte wir in Deutschland alljährlich an Tuberkulose 36 000 Todes- und die Kommission dafür zu sorgen, daß endlich einmal etwas geschieht, 126 000 Krankheitsfälle zu verzeichnen haben. sonst gewinnt man im Lande den Eindruck, daß diese Vorlagen Der Herr Staatssekretär meint, man möge mur immer den Schon als letzterer noch sehr jung war, ist der Bruder ins Ausland immer mur dem Reichstag gemacht werden ut aliquid fecisse erften Fall zur Kenntnis bringen; dann könne man das ganze Reich gegangen und dem Zeugen fast ganz unbekannt geblieben. videatur, damit es so aussieht, als ob man etwas thun wolle. vor Verseuchung schützen. Objektive Hygieniker warnen davor, die Schließlich galt er allgemein als verschollen. Durch Zufall
Gerichts- Beitung.
Der verfolgte Polizeikommiffar. Einem erbitterten Vers nichtungstampf ist der Polizeifommiffar Sanzlivius aus Rheydt ausgesetzt, der gestern vor der IV. Straffammer des Land gerichts I gegen seine Schwägerin, die Frau Kanzlivius, als Zeuge aufzutreten hatte. Die Angeklagte war der versuchten Erpressung beschuldigt. Der Anklage lag eine höchst abenteuerliche Geschichte zu Grunde. Der jekt nach Rußland verschwundene Ehemann der Ans geklagten, der früher hier in der Chauffeestraße eine Konditorei betrieb, ist der um viele Jahre ältere Bruder des Polizeikommissars.