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geklagten.
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te if der Zeuge mit seinem Bruder und dessen Frau auf würde, falls er die 500 M2. nicht bezahlen würde. Der Zeuge, Strafanzeige wegen Sittlichkeitsvergehen geeiner Orientreise zusammen und seitdem wurde er die Leute nicht welcher behauptet, nie in seinem Leben auch nur einen roten Heller fürchtet habe. Auch dies bestritt der Zeuge energisch. Die gleiche snehr los. Als der Zenge, der früher Kaufmann war, die Beamten von dem Bruder und seiner Frau erhalten zu haben, hat die Sache| Behauptung sei in verschiedenen anonymen Briefen an ihn aufgestellt Taufbahn ergriffen hatte, tauchte das Kanzlivins'sche Ehepaar, das fofort feiner vorgesezten Behörde übergeben und das Strafverfahren worden, er habe auch diese Briefe seiner vorgesetzten Behörde unterjich zuletzt in Rumänien aufgehalten hatte, in Deutschland auf und wegen versuchter Erpressung veranlaßt. Wie er im Civilverfahren breitet und diese Behauptungen seien gleichfalls geprüft worden. Heftete fich an die Fersen des Zengen. Wo der Zeuge eine An- die Schuld abgeschworen hat, so bestritt er auch im gestrigen Termin Rechtsanwalt eine stellte den Antrag, event. Beweis zu erheben. stellung im Polizeidienst angenommen hatte, erschien bald das Ehe- mit der größten Bestimmtheit alle Behauptungen der Angeklagten, Der Gerichtshof glaubte wie der Borsigende bei der Urteilspaar auf der Bildfläche und nistete sich dort ein. Der Bruder die diese mit ebensolcher Bestimmtheit wiederholte. Den Zeugen verkündigung hervorhob keineswegs, daß die Behauptungen der machte an dem betreffenden Ort gewöhnlich ein Kommissionsgeschäft unterstügten zwei entfernte Verwandte der Angeklagten, junge Damen, Angeklagten wahr, neigte vielmehr der Ansicht zu, daß ihre Angaben in Uhren, Cigarren u. dergl. auf und suchte sich Geld zu machen, an die sich die Angeklagte und ihr Ehemann herangedrängt und ver- Erfindungen seien; da er aber nicht in der Lage sei, festzustellen, indem er in der Geschäftswelt verbreitete, daß er der Bruder des Polizei: fucht hatten, fie anzuborgen. Diese bekundeten gleichzeitig, welche der beiden sich diametral entgegenstehenden Zengenaussagen tommiffars sei und dieser für ihn Bürgschaft leisten würde. Der daß der Ehemann sie zu einer betrügerischen Schiebung mit die richtigen seien, so erkannte er auf Freisprechung der AnBeamte war stets in Gefahr, aufs ärgste kompromittiert zu werden der Konditorei habe überreden wollen und daß beide Eheleute wieder md ergriff mehr als einmal vor dem unbequemen Bruder die Flucht, holt geäußert haben: sie würden nicht eher ruhen, als bis sie den indem er selbst seine Versegung beantragte oder sich um eine andere Bolizeikommissar aus Amt und Brot gebracht hätten. Dem gegen Aus der Frauenbewegung. Dienststellung bewarb. So ging feine Flucht vor dem Bruder über über trat ein der Angeklagten gleichfalls entfernt verwandtes Ehepaar Templin , Suhl , Stendal , Altona , Rheydt - es war aber alles ver- auf, das mit der größten Entschiedenheit behauptete, daß im Jahre in Chio( B. St.), zeigten bei den jüngsten Schulverwaltungswahlen Die Frauen als Wählerinnen. Die Frauen von Cleveland gebens, denn an all den verschiedenen Stationen erschien das Ghe- 1891 in Wandsbed in ihrer Gegenwart im Laden des Ehemanns ein den Männern, wie man das Wahlrecht als eine Bürgerpflicht zu bepaar wieder und die Not ging von neuem los. Schließlich gelang Polizeikommissar 600 bezw. 500 M. Leihweise erhalten habe. Die handeln habe. Trok strömenden Regens kamen von 9172 eingees ihm in Rheydt , die gleiche Absicht des Bruders zu durchkreuzen Frau habe ihnen diesen Polizeikommissar als ihren Schwager Emil fchriebenen Wählerinnen zur 7342 Urne, während von 70 329 stimm und letzterer ließ sich in Berlin nieder. Der Ehemann der Ange- bezeichnet und dieser habe auch so ausgesehen, wie der Zenge. schriebenen Wählerinnen zur 7342 Urne, während von 70 329 stimmflagten ist dann hier zweimal wegen Betrugs, 9 Wochen, das zweite Mal zu 6 Monaten verurteilt worden heiten, die Zeugen blieben aber einmal zu Letterer erklärte diese Behauptungen Wort für Wort als unwahr- berechtigten Männern 31 043 zu Hause blieben. dabei und der Ehemann und ist alsdann nach Rußland verschwunden. Der Polizei- beschwor sie auch, während der Polizeikommissar und die Entlastungstommissar hatte seinem Bruder, um ihn los zu werden, einen zeugen wegen des nahen verwandtschaftlichen Verhältnisses zur AuBaß nach Rußland ausgestellt, er behauptet, daß er von der geklagten unbeeidigt blieben. Staatsanwalt Krebs hatte gar Verurteilung des Bruders keine Kenntnis gehabt habe. Die An- feinen Zweifel daran, daß es sich hier um zwei nachträglich besorgte geklagte hat darauf gegen den Beugen eine Strafanzeige wegen Be- Entlastungszeugen handle. Hätten diese wirklich gesehen, was sie günstigung ihres Mannes bei der Flucht erstattet, sie hat mit der behaupten, so hätte die sehr gewandte Angeklagte sie schon gleich von Strafanzeige aber keinen Erfolg erzielt, sondern ist auf Grund der vornherein aufmarschieren lassen. Mit Rücksicht auf die Hartnäckig Erhebungen der Staatsanwaltschaft abschlägig beschieden worden. Die teit, mit welcher die Angeklagte ihren Schwager verfolgte, beantragte Angeklagte ist dann mit einer Civiltlage auf Zahlung von 500 m. er je ch 3 Monate Gefängnis. - Rechtsanwalt eine hielt M. gegen ihren Schwager, den Zeugen, vorgegangen. Sie trat mit der eine Verurteilung bei fo diametral sich gegenüberliegenden Zeugen Behauptung auf, daß der Zeuge, der sich nach ihrer Angabe stets aussagen für absolut unmöglich und stellte in eventum zur Grin schlechter Vermögenslage befunden habe, von ihrem Manne schütterung der Glaubwürdigkeit des Polizeikommissars im Austrag 762 N nach und nach sich 2000 m. geborgt, Weiter Prognose für Mittwoch, den 25. April 1900. von diefer Summe der Angeklagten die Behauptung auf, daß die Orientreise aber nur 1500 M. zurückgezahlt habe. Sie hatte dem Zeugen vor- des Etwas wärmer, vorwiegend heiter und trocken, zeitweise wolkig bei Zeugen feiner Zeit feine Vergnügungsreise gewesen, mäßigen südlichen Winden. Her schon schriftlich angezeigt, daß sie gegen ihn flagbar vorgehen der Zeuge vielmehr flüchtig gewesen sei, weil er sich vor einer Berliner Betterbureau.
Todes- Anzeige.
Allen Freunden und Bekannten die traurige Nachricht, daß nach langem Leiden mein lieber Mann, Bater, Schwiegervater und Großvater, der Schantwirt 6786
Friedrich Appel
ant 23. d. M. verstorben ist.
Die Beerdigung findet Donnerstag, nachmittags 4 Uhr, vom Trauerhause, Weidenweg 87, nach dem Petri- Kirchhof in der Friedenstraße statt.
Die trauernden Hinterbliebenen.
Danksagung.
Für die vielen Beweise der Teil: nahme und schönen Kranzspenden bei br Beerdigung meines verunglückten giten Mannes, Vaters und Schwieger: piters Paul Flohr sage ich allen Kollegen und Verwandten meinen innigsten Dant. Besonders aber danke ich dem Herrn Zimmermeister Kulisch für seine thatkräftige Hilfe in meiner trostlosen Lage. 6046 Die tieftrauernd hinterbliebene Witwe Emilie Flohr.
Danksagung.
Für die vielen Beweise der Teil: nahme und schöne Kranzspende und Herrlichen Gesänge bei der Beerdigung meines lieben Mannes, unfres lieben Vaters, des Bauunternehmers
Karl Griesbach fagen wir allen Verwandten, Freunden, Genossen und Bekannten innigsten Dank.
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3 Regen 2wolfent
Temp. n. G.
5° 6.4° R.
Stationen
Barometer
Wind:
richtung
Windſtärke
765 ONO
7 Haparanda 749 8 Petersburg 760 23 8 Cort 13 Aberdeen 7 Paris
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Temp. n. G.
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