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Nr. 97.

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Vorwärts

Berliner Volksblatt.

17. Jahrg.

Dte Insertions- Gebühr beträgt für die sechsgespaltene Kolonel zeile oder beren Raum 40 Pfg., für politische und gewertschaftliche Vereins­und Bersammlungs- Anzeigen 20 Pfg­..Kleine Anzeigen" jedes Wort 5 Pfc. ( nur das erste Wort fett). Inserate für die nächste Nummer müssen bis 4 Uge nachmittags in berExpedition abgegeben werden. Die Expedition ist an Wochen­tagen bis 7 Uhr abends, an Sonn- uno, Festtagen bis 8 Uhr vormittags geöffnet. Mernfprecher: Mmt I, nr. 1508. Telegramm Abresse: Borialdemokrat Berlin

Centralorgan der socialdemokratischen Partei Deutschlands .

Redaktion: SW. 19, Beuth- Straße 2.

Freitag, den 27. April 1900.

flussung der Arbeiter einer Arbeitsstelle. Das bedeutet eine völlige Lahmlegung der Agitation der Gewerkschaften!

Expedition: SW. 19, Beuth- Straße 3.

Die Wasser- Springprozession.

Eins zwei drei Kyrielei

Für den hl. Vater und für Marei, Zurück eins zwei!

Ein kleines Zuchthausgesetz. Die gestern von uns erwähnte Polizeiverordnung des Lübecker Bestimmung sich nicht einseitig gegen Arbeiter wende, sondern gegen Natürlich wird auch hier wieder eingewendet werden, daß die Genats beleuchtet grell die unhaltbaren Zustände der Verfassung jeden, auch gegen Arbeitgeber. Das ist der Form nach richtig, der Sache nach und Gesetzgebung im Deutschen Reich . Man vergegenwärtige fich: falsch. Arbeitgeber brauchen, um auf andre Arbeitgeber einzuwirken, die Reichsregierung bringt im Zuchthaus- Gesezentwurf unter anderm nicht den Aufenthalt an öffentlichen Orten, sondern sie pressen die Das Centrum führt die deutsche Politik nach dem Muster der. den Vorschlag, die planmäßige leberwachung" von Arbeitsstätten usw. Widerspänstigen in geschlossenen Konventikeln und durch briefliche Echternacher Springprozession. Allerdings nicht ohne Abweichung unter Strafe zu stellen, wenn sie Verabredungen dienen solle, die Androhung geschäftlicher Nachteile. Und ihren Arbeitern gegenüber von jenem Brauch, den die katholischen Bewohner Voit eine Einwirkung auf Arbeits- oder Lohnverhältnisse bezwecken. haben sie es noch bequemer: es genügt ein Anschlag in der Fabrik oder Echternach am Pfingst- Dienstag unter Absingung des Versleins: Keine andre Bestimmung des Zuchthausgefezes erregt so allgemeinen ein Wink mit dem Zaumpfahl durch den Mund des Werkführers. Die Eins zwei drei u. f. f. üben. Die Echternacher machen drei Schritt entrüsteten Widerspruch wie diese. Eine überwältigende Mehrheit Arbeiter aber fönnen mit ihren Kollegen nicht anders in Zusammen- vorwärts, um zwei zurückzufpringen. Die Centrumspartei thut des Reichstags lehnt das ganze Gesetz in zweiter Lesung hang kommen und auf sie einwirten als an öffentlichen Orten. Die zwei Schritte vorwärts, um drei zurückzuspringen. ab, ohne es der Ehre einer Kommissionsberatung oder einseitige Richtung gegen die Arbeiter liegt also schon in der Ver- Das Centrum bemüht sich um den Schein, als ob es die Dinge einer[ weiteren Debatte zu würdigen. Und gerade fünf ordnung selbst. Im übrigen wird schon die Handhabung" dafür vorwärts führen wolle. Aber in Wahrheit führt es immer weiter Monate nach dieser nicht mißzuverstehenden Aeußerung sorgen, daß die neuen Bestimmungen der Arbeitgeberschaft nicht zurück, immer tiefer in die Verderblichkeiten der Wasserpolitik, in der des Willens der Nation fann die Polizeiverwaltung eines Duodesstaats es wagen, im Wege einer simpeln Verordnung das in auch der Arbeitgeber bestraft werden, der sich auf einem Bahnhof unbequem werden. Soweit sie auf dem Papier stehen, müßte, freilich die deutsche Zukunft ertränkt werden soll. Das Centrum hat sich gegen die Abenteuerlichkeiten der Welt­Kraft zu setzen, was im Wege des Reichsgesetzes nicht zu erlangen oder an einer Arbeitsvermittlungsstelle aufhält, um Streifbrecher machtpolitik erklärt, doch seine feige Nachgiebigkeit vor dem Flotteu Die Mehrheit des Reichstags, beschäftigt wie sie ist anzuwerben oder abzuholen, denn er verfolgt den Zwed, den Zuzug wahn treibt uns mit halsbrecherischer Geschwindigkeit weiter in dem agrarisch marinistischen Handelsgeschäft und mit zu beeinflussen", aber es glaubt wohl niemand im Ernst an eine weltpolitische Entgleisungen. Das Centrum hat Bewahrung des dem Aushecken von Bestimmungen zur zur Knebelung von solche Verurteilung. Der Unternehmer würde einwenden, daß er arbeitenden Bolts von neuen Stenerlasten versprochen, aber es bes Kunst und Wissenschaft, wird möglicherweise feine Beit nicht dagestanden habe, um auf den Zuzug einzuwirken, sondern um drückt das arbeitende Volk dreifach durch schnöden Brotzoll. finden, auf diese beleidigende Herausforderung gebührend seine zuziehenden Arbeiter vor anderer Einwirkung zu schützen, zu antworten. Wir aber müssen sagen: Steckt der Reichstag diese und man würde ihm dies glauben. Ohrfeige ein, so hat er sie verdient!

war. mit

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Daß diese Polizeiverordnung vom politischen und juristischen Die Polizeiverordnung des Senats von Lübeck ist Geist vom Geist Standpunkt aus aufs höchste zu verdammen ist, das kann nicht des Buchthausgesetzes, d. h. reine Klaffengefeßgebung, zweifelhaft sein, es fragt sich aber auch, ob sie überhaupt deren Ergebnis fein wird, den Unternehmern neue Vorteile für gesetzlich zulässig ist. Unfrer Meinung nach ist sie das ihren Wettkampf mit den Arbeitern in die Hand zu spielen.

Darin steckt zugleich ein Ausnahmegesetz, denn ganz legale Handlungen, die jedem andern gestattet sind, sollen verboten und bestraft werden, wenn sie im Interesse der organisierten Arbeiter­schaft gethan werden.

Die Tragweite der Verordnung ist enorm; fie muß bei der Auslegungsfähigkeit ihrer schwammigen Begriffsbestimmungen und der Auslegungslust der Juristen zu einer völligen Lahmlegung der Arbeiterschaft bei jedem Streit und jeder Aussperrung führen. Nach der Verordnung sollen bestraft werden:

Sing Personen, welche planmäßig zum Zwed der Beobachtung oder Beeinflussung der Arbeiter einer Arbeitsstelle oder des Zuzugs von Arbeitern zu einer Arbeitsstelle an einem öffentlichen Ort sich aufhalten."

Die Strafbarkeit tritt zunächst ein, wenn die Handlung be­gangen wird zum Zweck der Beobachtung". Das heißt: wer still und ruhig dasteht, kein Glied rührt und den Mund nicht öffnet, fondern bloß die Augen gebraucht, soll bestraft werden. Es soll den Arbeiterorganisationen verboten werden, sich zu unterrichten, wie viele und welche Arbeiter in einer Werkstatt beschäftigt sind. Eine fonst jebem Menschen erlaubte Handlung zu einem vom Gesetz aus drücklich erlaubten 8wed soll bestraft werden.

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nicht.

Die Polizei darf im allgemeinen Interesse allgemeine Be stimmuungen treffen, soweit ihr die Geseze dies Recht einräumen, aber sie darf nicht dieselbe Handlung in einem Fall gestatten, im andren unter. Strafe stellen, sie darf auch nur Handlungen verfolgen, nicht Absichten oder 3 wede, am wenigsten solche, die gefeßlich erlaubt find.

Aber nicht nur gegen diefen allgemeinen Grundsatz der Gesetz gebung verstößt die Verordnung des Senats zu Lübeck , sondern sie verlegt auch in eklatanter Weise die Reichsgesege. Sie bestraft den Aufenthalt an öffentlichen Orten.

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Die Germania " ist freilich entsetzt, daß wir das gemeins gefährlich gewordene Treiben ihrer Partei vor aller Welt, auch vor den katholischen Arbeiterwählern denunziert haben. Sie bemüht fich vermittelst eines drei Spalten langen Artikels die Zumutung zu. stellen, daß nur ihre zwei Schritte vorwärts in Rechnung gestellt, werden dürfen, nicht aber die drei Schritte rückwärts. Wir werden die konfuse Länge der Germania" sehr kurz erledigen können. Die Germania" greift zur Verdeckung ihrer früheren Unwahrheiten zu der neuen Umwahrheit: Der Vorwärts" hat diese bestimmten Steuerprojekte ( Erhöhung der Bölle auf ausländischen Champagner und auf importierte Cigarren, Verbrauchsabgabe auf deutschen Schaumivein) feinen Refern einfach unterschlagen." Der Vorwärts" hat seinen Lefern ausführlich und wiederholt über die Steuer­vorschläge der Centrumsmitglieder in der Budgetkommission berichtet. Dagegen verschleiert die Germania " nach wie vor ihren Lesern den Inhalt unsrer Kritik gegen jene Steuervorschläge.

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Von Anfang an hat das Centrum sich nur dagegen gewendet, Nach§ 366 Nr. 10 des Strafgesetzbuchs ist strafbar, daß zum Flottenbau große Anleihen aufgenommen werden sollen, wer die zur Erhaltung der Sicherheit, Bequemlichkeit, wie sie die Regierungsvorlage forderte. Daß die übrigen gewaltigen Reinlichkeit und Ruhe auf den öffentlichen Wegen, Straßen, Summen anders als aus den laufenden Reichseinnahmen, d. h. Um mit dem Letzten zu beginnen, fo foll zur Strafbarkeit aus- Plägen oder Wasserstraßen erlassenen Polizeiverordnungen übertritt. a us Zöllen und Verbrauchssteuern aufgebracht reichen das Sichaufhalten". Also ist nicht etwa erforderlich, Damit hat die Reichsgesetzgebung die Regelung der Vorgänge werden sollten, davon hat die Centrumspresse niemals ein daß Menschenansammlungen stattfinden, die den Verkehr störten, an öffentlichen Orten in ihren Bereich gezogen und nur den Erlaß Wort gejagt. Mag nant den Ertrag der Lugussteuern, fondern jedem Einzelnen ist der Aufenthalt berboten. Er der einzelnen Anordnungen den Polizeiverwaltungen übertragen, fie die das Centrum vorschlägt, noch so hoch veranschlagen, braucht nicht etwa gedroht zu haben, es braucht nicht einmal die hat aber dam auch ausdrücklich ausgesprochen, daß solche Ver- mag man eine Ergänzungssteuer dazu nehmen, es bleibt un Gefahr einer Drohung oder sonstigen Störung der persönlichen Frei- ordnungen nur erlassen werden dürfen zur Erhaltung der Sicherheit, erfindlich, wie die foloffalen Summen, die jährlich für die Forderungen heit und Sicherheit irgend eines Menschen vorzuliegen. Die bloße Bequemlichkeit, Reinlichkeit und Ruhe, aber nicht zum Schuge der des neuen Marinegefeges erforderlich sind, dadurch auch nur annähernd Thatsache des Aufenthalts" genligt, auch wenn dieser Arbeiter vor irgend welcher Beeinfluffung". Weiter aber als die gebeckt werden sollen. Ebenso unerfindlich bleibt es, wie das Centrum Aufenthalt in der friedlichsten, gefeglichsten Form geübt wird. Reichsgesetzgebung fie ihr übertragen hat, darf die Polizei ihre Ver- den durch eine Kornzoll- Erhöhung zu erwartenden Zuwachs aus den Jeder Aufenthalt an einem öffentlichen Orte" fällt ordnungsbefugnis nicht ausdehnen. übrigen Reichseinnahmen loslösen will, so daß er von der Verwendung unter die Verordnung, d. h. sie beschränkt sich nicht etwa, auf d. h. Derselbe Verstoß gegen die Zuständigkeit der Reichsgesetzgebung für Militär- und Marine- Ausgaben bewahrt ist. Nach der Regierungs­Straßen und Plätze, sondern sie verbietet auch den Aufenthalt in findet sich noch in andrer Beziehung. Die läbische Verordnung vorlage werden die einmaligen Ausgaben für Schiffsbau, Bahnhöfen, Restaurationen und in öffentlichen Versammlungs- wendet sich wie gesagt gegen die Beeinflussung von Armierung, Werft- und Hafenbauten zc. für die Zeit von 1901-1920, fälen! Arbeitern. Wie weit eine Beeinflussung fremden Willens oder Han- d. h. bis zur Durchführung des Flotten, programms", 2 Milliarden delns gestattet ist und wo sie anfängt strafbar zu werden, auch das 297 Millionen betragen, jährlich mithin circa 115 Millionen. hat die Gefeßgebung des Reichs in Strafgesetzbuch regeln wollen. Wir fragen die Germania ", ob sie auch nur diese 115 Millionen Indem das Strafgesetzbuch die Nötigung und Erpressung, in den hereinzubringen glaubt durch Champagner- und Cigarrensteuern ohne §§ 240 und 253 mit Strafe bedroht, spricht es zugleich aus, daß jede Inanspruchnahme der laufenden Zolleinnahmen und Verbrauchssteuern, andre Art von Beeinflussung gefeßlich erlaubt sein soll. Nur die schwer auf der unbemittelten Bevölkerung lasten? Dabei sehen wir die Reichsgesetzgebung wäre berechtigt, weiter gehende Bestimmungen noch ganz ab von den fortdauernden Ausgaben des Marine- Etats, zu geben, der Landesgesetzgebung und gar der Polizei ist das durch die von 80 Millionen im Jahre 1901 bis auf 182 Millionen im das Einführungsgefez zum Strafgesetzbuch ausdrücklich ver- Jahr 1920 anwachsen sollen, sowie von den steigenden Erfordernissen Desgleichen soll die Beeinflussung der Arbeiter einer boten. des Pensions etats. Wir fragen die Germania " ferner, ob ihre Arbeitsstelle" unter die Strafandrohung fallen. Nicht etwa Endlich hat die Reichsgefeßgebung in§ 152 der Gewerbe- Ordnung Partei gewillt ist, einer Flottenvermehrung nicht eher zuzustimmen, als eine gewaltsame, dringende, ungesetzliche, jede alle Verbote und Strafbestimmungen gegen die Verabredungen und bis gefeßliich festgelegt ist, daß jeder Zuwachs der Reichseinnahmen Art von Beeinflussung, auch die legalste. Es ist nicht einmal nötig, Vereinigungen der Arbeiter zum Zwede der Erlangung günstigerer aus Zöllen und Verbrauchssteuern über das bisherige Durchschnitts­daß es eine Beeinflussung zur Teilnahme an Streiks, zum Wider Arbeitsbedingungen aufgehoben, das heißt auch die Schaffung neuer ergebnis hinaus zu Gunsten der arbeitenden Klassen verwendet stand gegen Aussperrungen, zur Teilnahme an der Organisation ist, folcher Bestimmungen auf dem Wege der Landesgesetzgebung unter werden muß? Auch eine Zustimmung zu diesen Forderungen würde nein, die Absicht der Beeinflussung macht strafbar, ganz gleichsagt. Judem die Polizeiverordnung die Absicht der Beeinflussung von noch keine Gesundung unfrer Steuerpolitit bringen, aber immerhin gültig, wozu die Arbeiter beeinflußt werden Arbeitern" unter Strafe stellt, verletzt sie dies Reichsgesetz. Eine würde eine weitere Verschärfung der steuerpolitischen Ungerechtig sollen. Beeinflussung zum Zwecke der Erlangung günstigerer Lohn- und feiten verhütet werden. Das ist der kraffeste Unternehmerstandpunkt: der Arbeiter gehört Arbeitsbedingungen oder der Teilnahme an Verabredungen, die sie Ein ähnlich trügerisches Spiel wie in der Deckungsfrage spielt mit Leib und Seele tem Arbeitgeber allein. Ihn in irgend einer betreffen, darf nur durch Reichsgefeggebung für strafbar erklärt werden. das Centrum hinsichtlich des Umfangs der Schiffs. Weise zu beeinflussen, sei es in oder außer der Fabrik, steht nur dem Vielleicht werden wir die Ausrede zu hören bekommen, die be willigungen. In der Donnerstagssigung der " Herrn" au; wer es sonst versucht, macht sich strafbar. Polizeiverordnung verleze das Reichsrecht aus dem Grunde nicht, Budgettommission, in der die Specialberatung des Flotten­Die Konsequenzen diefer Bestimmung sind so horrend, daß sie bis weil sie sich nicht auf Verabredungen zum Zweck befferer Arbeits- gefeßes mit§ 1( Schiffsbestand) begann, suchte das Centrum durch ins Lächerliche umschlagen. Wer vor einer Fabrik Bettel verteilt, bedingungen beschränke, sondern je de Beeinflussung treffe. Auch Aufstellung verschiedener Anfragen an die Regierung den Anschein worauf ein träftiger Mittagstisch" angepriesen wird, müßte nach der dies ist falsch. Nach allgemeinen juristischen Grundsägen zu erweden, als wolle es mit gründlicher Sorgfamkeit prüfen, Verordnung bestraft werden, denn er hält sich planmäßig an einem geht eine solche gefeßliche Specialbestimmung ob und wie viele neue Schiffe erforderlich feien. Jedoch öffentlichen Ort auf zum Zweck der Beeinflussung der Arbeiter stets allgemeinen Bestimmungen, bie diefelbe Materie ist schon jetzt mit größter Wahrscheinlichkeit vorauszusagen, einer Arbeitsstelle". Vielleicht dämmert jetzt den Juristen des läbischen betreffen, vor. Der§ 152 G.-O. ist ein solches Specialgesez, das daß die gründliche Prüfung", deren die Herren Müller- Fulda Senats auf, zu welchen unsinnigen Konsequenzen es führt, wenn die Beeinflussung" in Lohn und Arbeitsangelegenheiten für straflos und Gröber sich rühmten, ausmündet in so umfangreiche Be man in dem Bestreben, ein reaktionäres Kautschudgesetz zu erklärt, soweit nicht im§ 153 G.-O. Ausnahmen festgesezt sind. Dies willigungen, wie die Regierung sie vielleicht selbst niemals sich schaffen, möglichst allgemeine und nichtssagende Ausdrücke wählt. Specialgesetz müßte für sein Gebiet jede Bestimmung, die Be- hat träumen laffen. Aber die Verordnung führt zu andren, praktisch viel gefährlicheren einflussungen allgemein verböte, außer Kraft fezen. Die Fragen des Centrums, ob nicht wenigstens ein Flaggschiff. Folgen. Es ist durchaus unrichtig, sie nur eine Verordnung gegen Der libische Senat kann auch nicht einwenden, er wolle nicht sowie etwas an den Auslandskreuzern und den Materialreserven gespart Streitposten zu nennen. Diese werden zwar auch davon be- die Beeinflussung bestrafen, sondern Sen Aufenthalt" an öffentlichen werden könne, beantwortete der Staatssekretär des Reichs- Marineamts troffen, aber auch jede Flugblattverteilung auf der Straße, Orten. Wenn in allen andren Fällen der Aufenthalt an solchen mit der prompten Erklärung: Alles, was wir fordern, ist nötig. Ja, jebe Werkstättenversammlung in einem öffentlichen Lokal, Orten straffrei bleiben, und er nur dann bestraft werden soll, wenn Herr Tirpig machte das aufrichtige Geständnis: Bei den Auslands wodurch die Arbeiter einer Fabrik aufgefordert werden, die er dem Zwecke der Beeinflussung von Arbeitern" dient, so ist das, fchiffen haben wir nur gefordert, was wir als das Minimum Abstellung irgend welcher Uebelstände, Verkürzung der Arbeits- wogegen sich die Strafandrohung richtet, nicht der Aufenthalt", ansehen; es ist das eigentlich zu wenig; die Admirale zeit oder dergleichen in die Hand zu nehmen, Hand zu nehmen, oder fich sondern die Beeinflussung". verlangen mehr. Eine unzweidentige Ankündigung baldiger

der Organisation anzuschließen, werden gefährdet, denn der Die lübijche Polizeiverordnung ist mit Geist und Wortlaut weiterer Kreuzerforderungen! Zettelverteiler oder der Redner ist strafbar, weil er sich an einem der Reichsgesetzgebung unvereinbar! öffentlichen Ort planmäßig aufgehalten hat zum Zweck der Beein

Nun erklärte der Wasserführer des Centrums in der Kommission, Müller Fulda: Die Regierung habe die Notwendigkeit der