Eßlingen  . Förster, Bierbrauer. Nächsten Sonntag Abend Zusammenkunft bei lichenden Rechenschaftsbericht ist ein Verzeichniss sämmtlicher bond Genossenschaftsmitglieder und jedem weiteren Rechenschafts­Glauchau. Sonnabend, den 19. Oktober; Hauptversammlung. getretenen Mitglieder beizugeben. Volksverein.dsbericht ein Verzeichniss der neu aufgenommenen und der aus­Wichtige Berathungen machen das Erscheinen aller Mitglieder noth- 1 dat 8. Pflichten der Mitglieder. 30 Jedes Mitglied hat:

wendig.

GR 90

Der Vorstand.

Hannover.stratischen Arbeitervereins im Saale des unterzeichnen haben, sowie den später zu fassenden Gene­29. Oktober; Stiftungsfest des so- a. den Bestimmungen des Statuts, welches alle Mitglieder zu Bahnhofes. Bestehend in Concert   und Ball. Anfang 4 Ubr.eralversammlungs- Beschlüssen jederzeit nachzukommen; hiesigen und auswärtigen Freunde und Parteigenossen werden freundlichst eingeladen Idiri bod[ 2a] Das Festcomitee. b. bei der Aufnahme ein Eintrittsgeld von 5 Sgr.( 17 Kr.) zu zahlen; inson slay

Leipzig  . Dienstag, den 15. Oftober: Berlegung des Lokals zu

Leipzig  . Freitag, den 18. Oftober, abends 8 uhr, im Leipziger gün§ 9. Rechte der Mitglieder.

2

§ 19. Zuständigkeit der Generalversammlung. Der Generalversammlung sind folgende Angelegenheiten aus schliesslich vorbehalten:

a. Richtigsprechung der Jahresrechnung.dilo b. Feststellung der Dividende.

Bo

c. Verfügung über den Reservefond., tom d. Feststellung eines Etats für die Verwaltung. e. Ergänzung und Abänderung des Statutes. f. Wahl der Verwaltungsorgane.

Die

bud

.

J.

g. Bestimmung über die Verwendung etwaiger Ueberschüsse h. Definitive Entscheidung über alle legal eingelegten Beru fungen.

i. Beschlussfassung über Auflösung der Genossenschaft. § 20. Aufsichtsrath.

Allgemeiner Deutscher   Schneider- Verein. Dienstag, den 15. Oktober: Verlegung des Lokals use. mindestens einen Antheilschein durch Raten- oder Voll­Hrn. Hietzschold, Gewandgäßchen 4, 1 Treppe. Um 8 Uhr Versamm einzahlung zu erwerben. So lange der Antheilschein nicht lung daselbst, zu welcher auch Nichtmitglieder zu recht zahlreicher Bethei- voll eingezahlt ist, wird die auf ihn pro rata entfallende ligung einladet Der Bevollmächtigte. id Dividende als Einzahlung auf den Antheilschein gutge- Der Aufsichtsrath besteht aus 5 Personen und wird Sozial- demokratischer Arbeiterverein. spiim schrieben. end de bin Jahr neu gewählt. Sind bei einer Sitzung des Aufsichtsrathe Leipziger- pun mindestens 3 Personen anwesend, so ist derselbe beschlussfähig Saal" Tages- Ordnung: Sozialpolitischer Wochenbericht. Referent: a. Anträge schriftlich zur Generalversammlung spätestens 20 Der Sitz des Aufsichtsrathes wird von der Generalversamm Nauert. Freie Diskussion. Gäste willkommen. Der Vorstand. Tage vor derselben vor den Aufsichtsrath zu bringen, um lung bestimmt. Innerhalb 3 Wochen nach stattgehabter General Dienstag, den 22. Oft., Abends 8 Uhr: Ordentliche Generalverreine frühzeitige Anmeldung der Tagesordnung zu ermög- versammlung haben die Genossenschaftsmitglieder desjeniger sammlung. T.- D.: Rechenschaftsbericht u. Neuwahl des Vorstandes. D. O. Sprlichen.logy in our Ortes und seines einmeiligen Umkreises, welcher zum Sitz de b. Schriftliche Beschwerden über den Vorstand bei dem Auf- Aufsichtsrathes bestimmt ist, eine allgemeine Versammlung sichtsrath und über den letzteren bei der Generalversamm- zuhalten und die Aufsichtsrathsmitglieder zu wählen. Die Wah erfolgt durch Stimmzettel mit absoluter Majorität. Innerhall für An den Verhandlungen und Beschlüssen einschliesslich der drei Tagen nach erfolgter Wahl ist der Aufsichtsrath verpflich tet, sich zu konstituiren und die erfolgte Konstituirung sofort i Ho d. In Verbindung mit mindestens 10 Proc. der Mitglieder die dem in§ 27 genannten Organ öffentlich anzuzeigen. Der Ar sichtsrath besteht aus einem Vorsitzenden, dessen Stellvertreter unter Angabe der Tagesordnung zu verlangen.

Durch die 4wöchentliche Haft Hepner's 2c.

Zur Beachtung. bat ſich das Erſcheinen der

5. Lieferung des Leipziger Hochverrathsprozesses verzögert. Wenn nicht weitere derartige Ereignisse eintreten, wird durch lung einzubringen. rascheres Erscheinen der weiteren Lieferungen die Verzögerung einzubrine. gen gesucht werden. Buchhandlung und Expedition des Volksstaat".

Wahlen theilzunehmen.

Bekanntmachung. Den Lesern des" Bolksstaat in Red Einberufung einer ausserordentlichen Generalversammlung

Sellerhausen, Crottendorf  , Anger wird bekannt gegeben, daß sich bei Herrn Ost. Stelzer in Reudnitz  , Kapellengaffe 11/ L eine Filialer.§ 10. Genossenschafts- Kapital. pedition befindet. Abonnements werden dort entgegengenommen, audy find dortselbst einzelne Nummern und Schriften zu haben.

einem Schriftführer und zwei Beisitzern.

Der alte Aufsichtsrath führt so lange die Geschäfte fort,

Das zum Betriebe der Genossenschaft erforderliche Kapital der neue sich konstituirt hat. wird aufgebracht durch Antheilscheine von je

19 Die Expedition des ,, Boltsstaat. Behn Thaler( 17 Fl. 30 Str. rh.),

Einladung zur Betheiligung

3003

mund bis aba, it an der un sol ello, tod

Genossenschaftsbuchdruckerei

welche auf den Namen des Inhabers lauten.

11. Erwerbung der Genossenschafts- Antheile. Jeder Genossenschafts- Antheil kann erworben werden:

ab

bie

bi

do

Re

233

I

ab

ge

To

na

§ 21. Vorstand. Derselbe besteht aus 3 Personen, einem Vorsitzenden, des sen Stellvertreter und einem Kassirer, und wird durch die Gene ralversammlung in besonderem Wahlgang auf ein Jahr gewählt ge Der Vorstand hat die Genossenschaft den Behörden un ilsa. durch Baar  - Einzahlung von 10 Thaler( 17 Fl. 30 Kr. rh.); dem Publikum gegenüber zu vertreten und zeichnet durch be Yib. durch Raten- Zahlungen, welche im ersten Vierteljahr monat- seinen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Dieselben wer nlich mindestens 1 Thaler( 1 Fl. 45 Kr. rh.), später monat- den legitimirt durch schriftliche Anzeige bei dem zuständige Gericht und Bekanntmachung in dem§ 27 genannten Blatte bid buried Marsch MARA SI A6 bin to human binlich mindestens 2 Thaler( 52% Kr. rh.) betragen; c. durch Umwandlung der Dividende in Genossenschafts- Der Vorstand leitet, beziehentlich besorgt die laufenden Ge play of zu Leipzig  . zu Leipzig  ." ship? mi bist #th Antheile. stil? schäfte der Genossenschaft nach einer mit dem Aufsichtsrat Nachdem die Genehmigung des Statuts Seitens der Behörde$ 12. Zahl der Genossenschafts- Antheile. vereinbarten Geschäftsordnung. erfolgt und die Genossenschaft, ausgestattet mit dem Rechte der Jedes Mitglied kann bis zu 15 Genossenschafts- Antheilen § 22. juristischen Person, unterm 10. October c. ins Handelsregister der erwerben. Jeder Genossenschafts- Antheil muss innerhalb zwei Für Aufsichtsrath und Vorstand bestimmt die General- Ver Stadt Leipzig eingetragen worden ist, auch die Geschäftseröff- Jahren erworben werden. sammlung einen festen Gehalt auf das kommende Jahr. nung bereits stattgefunden hat, ergeht hierdurch an alle Die-$ 13. Weiterbegebung der Genossenschafts- Antheile. alle andern Arbeiter bestimmt der Aufsichtsrath den Lohn. jenigen, welche sich für das Unternehmen interessiren, das Er- Die Uebertragung oder Abtretung von Genossenschafts- An-$ 23. Ergänzung des Aufsichtsrathes resp. Vorstandes suchen, dieses Interesse durch Zeichnung von Genossenschafts- theilscheinen, mögen sie schon voll oder nur theilweise eingezahlt Treten im Laufe des Jahres im Aufsichtsrathe Vacanzen ein Antheilen zu bethätigen. sein, ist nur mit Genehmigung des Aufsichtsraths und an solche so haben die am Sitz des Aufsichtsrathes und seines einmeilige Wir hoffen auf eine recht zahlreiche Betheiligung, da hier- Personen zulässig, welche überhaupt zum Eintritt in die Genos- Umkreises wohnenden Genossenschaftsmitglieder innerhal R von der Bestand und die Entwickelung des Geschäfts wesentlich senschaft befähigt sind. Der Cedent entäussert sich mit dem Tage 14 Tagen eine Ergänzungswahl vorzunehmen und zwar nac bedingt sind. der schriftlichen Abtretung der Rechte eines Mitgliedes der Ge- dem in§ 20 vorgeschriebenen Wahlmodus. Indem wir nachstehend die Genossenschafts- Statuten ihrem nossenschaft. Auf den Cessionar gehen zu demselben Zeitpunkt Scheidet ein Mitglied des Vorstandes aus, dann ist der Au Wortlaute nach folgen lassen, bemerken wir noch, dass Auf- die mit der Mitgliedschaft des Cedenten verbundenen Rechte sichtsrath verpflichtet, innerhalb 8 Tagen einen Stellvertrete sichtsrath und Vorstand von der constituirenden Versammlung und Pflichten über. D in d aus der Reihe der Genossenschaftsmitglieder zu ernennen. auf die Dauer von 3 Monaten nach erfolgtem Eintrag ins Han- 88 14. Haftbarkeit. § 24. Rechnungswesen. delsregister gewählt worden sind. Es wird demnach im Januar Jedes Mitglied haftet mit dem Betrage der in seinem Besitz Das Rechnungsjahr beginnt mit dem 1. April und schliess 1873 eine Generalversammlung stattfinden, der die Neuwahl befindlichen Genossenschafts- Antheile; für den Betrag Eines mit dem 31. März des folgenden Jahres. beider Verwaltungsorgane obliegt. Leipzig  , 13. October 1873. trojlis antidioGenossenschafts- Antheils auch schon dann, wenn derselbe noch nicht voll eingezahlt ist. Der Aufsichtsrath: Aufsichtsrather Der Vorstand: g 15. Reservefond. Der Reservefond wird gebildet:

a. aus dem bei der Aufnahme zu zahlenden Eintrittsgeld; b. aus einem Theil am Reingewinn;

me

m

eu

no

K

bu

b.

QUE CONOCENOTES AQ

In der Zeit vom 1.- 20. April jeden Jahres hat der Vorstan unter Kontrole des Aufsichtsrathes die Inventur aufzunehme nach derselben die Jahresrechnung aufzustellen, dieselb P. Ullrich, Vors. H. Ramm, Vors. Chr. Hadlich, Kass. dem Aufsichtsrath zur Prüfung zu übergeben und den Ge R schäftsbericht festzusetzen. Letzterer ist gedruckt an die Mi bu sid to and signsins and statut ibidad mod sammlung auszugeben. messile stored inderda& o 8 m namie. aus seinen eigenen Erträguissent simsglieder mindestens 4 Wochen vor der ordentlichen General- Ver d. aus den etwaigen zufälligen Einnahmen. Genossenschaftsbuchdruckerei Derselbe wird unter besonderer Verrechnung bei der Genos­DGOTsenschaft selbstwerbend angelegt.

i dump

zu Leipzig  

c.

as

§16. Bestimmung des Reservefonds. nach dem Gesetze die juristische Person betr. vom 15. Januar 1868. Der Reservefond ist bestimmt zur Uebertragung aller Ver­

$ 25. Abschreibungen.

28

ha

be

Im Geschäftsbericht ist auf dem Gewinn- und Verlust- Kont unter den üblichen Abschreibungen für Inventarabnutzun be 10 Prozent abzuschreiben.

§ 26. Vertheilung des Reingewinns.

Von dem ermittelten Reingewinn wird:

1) ein Theil in der Höhe bis zu 6 Prozent für das eing

§ 1. Rechtliche Form der Genossenchaft. Aluste, welche die ordentlichen Jahreseinnahmen übersteigen. Die, Genossenschaftsbuchdruckerei" ist eine Genossenschaft d§ 17.Organe der Genossenschaft. mit beschränkter Haftpflicht, übt nach Massgabe des Gesetzes Die Genossenschaft erledigt und kontrolirt ihre Angelegen- zahlte Kapital an die Inhaber von Antheilscheinen als Div vom 15. Juni 1868 die Rechte einer juristischen Person, hat heiten dicht onions a. Generalversammlung; bl ihren Sitz in Leipzig   und führt die Firma in his was durch die Generalversammlung; an ijin thin Genossenschaftsbuchdruckerei. o is this b. durch den Aufsichtsrath;

Sised bust mist

hundende vertheilt, resp. gutgeschrieben;

565

2) der Rest dem Reservefond überwiesen.

L.

E

gelte

( S

h

m

h

96

2

§ 27. Oeffentliche Bekanntmachungen. § 2. Zweck der Genossenschaft. in shoc. durch den Vorstand. Alle in diesem Statute vorgeschriebenen öffentlichen Au Der Zweck der Genossenschaft ist Betrieb einer Buch- Der letztere steht unter Kontrole des Aufsichtsraths. forderungen, Einladungen und Bekanntmachungen erfolgen druckerei verbunden mit Buchhandel. § 18. Die Generalversammlung. idem in Leipzig   erscheinenden Blatte Der Volksstaat", gat$ 3. Eintritt in die Genossenschaft.nis sid Alljährlich nach Aufstellung und Prüfung der Jahresrech- damit als gehörig erlassen und sind für alle Betheiligten rechts Mitglied der Genossenschaft kann jede dispositionsfähige nung, spätestens aber im Monat September, findet die ordentliche verbindlich. Person werden, welche sich durch eigenhändige Unterschrift Generalversammlung statt.. § 28. Streitigkeiten. der Statuten den Bestimmungen derselben unterwirft. Das Ausserordentliche Generalversammlungen müssen auf Be- Sobald über den Sinn und die Auslegung dieses Statuts ode Recht der Aufnahme steht dem Aufsichtsrathe, nach vorherge- schluss des Aufsichtsraths oder des Vorstandes, oder auf Antrag der später gefassten Beschlüsse Streitigkeiten entstehen, werde ganger Anmeldung bei dem Vorstande zu. Die Entscheidung des zehnten Theils sämmtlicher Mitglieder unter Angabe der dieselben lediglich durch einen Beschluss der General- Versamm über die Aufnahme hat binnen vierzehn Tagen nach geschehener Tagesordnung, und zwar binnen 20 Tagen, nachdem dieser Be- lung entschieden. Anmeldung zu erfolgen. Gegen ablehnenden Beschluss kann schluss resp. Antrag dem Aufsichtsrath bezannt gegeben ist,§ 29. Verminderung des Genossenschaftskapitals. Berufung an die nächste Generalversammlung eingelegt werden. einberufen werden. Ergiebt sich aus der letzten Monats- Bilanz, dass sich d 214. Austritt aus der Genossenschaftl Die Einladung zur Generalversammlung, ob ordentliche oder Genossenschafts- Kapital um die Hälfte vermindert hat, so Der Austritt aus der Genossenschaft kann jederzeit, jedoch ausserordentliche, erfolgt durch den Aufsichtsrath mit Angabe der Vorstand unverzüglich dem Aufsichtsrath Nachweis nur bei Cession des Genossenschafts- Antheils(§ 13) erfolgen. von Ort, Zeit und Tagesordnung durch zweimalige Insertion in geben, letzterer sofort eine General- Versammlung einzuberufe § 5. Ausschliessung. dem in§ 27 genannten Blatte. Zwischen der ersten Insertion und dieser das Ergebniss der Bilanz vorzutragen. Die Gener Die Ausschliessung eines Mitgliedes kann vom Aufsichtsrath und der Generalversammlung selbst muss ein Zeitraum von 14 Versammlung hat solchen Falles darüber Beschluss zu fasse eventuell von der Generalversammlung beschlossen werden: Tagen liegen. Jede statutengemäss zusammenberufene General- ob die Genossenschaft aufzulösen oder auf welche Weise a a. wenn dasselbe 6 Monate trotz einmaliger Mahnung seitens versammlung ist über die auf der Tagesordnung stehenden Ge- den eignen Mitteln der Mitglieder Deckung zu schaffen sei. des Aufsichtsraths mit seinen Ratenzahlungen im Rück- genstände beschlussfähig. § 30. Auflösung zu schaffe stande bleibt; Den Vorsitz in der Generalversammlung führt der Vorsitzende loda od mje Eine freiwillige Auflösung der Genossenschaft kann nu b. wenn es durch feindselige Bestrebungen die Ehre und die des Aufsichtsrathes oder dessen Stellvertreter. Der Vorsitzende dann stattfinden, wenn eine zu diesem Behufe einberufe Interessen der Genossenschaft schädigt. add a hat die Generalversammlung zu eröffnen, nach den Regeln der General- Versammlung die Auflösung mit einer Mehrheit vo Dem betreffenden Mitgliede steht, falls es vom Aufsichts- parlamentarischen Ordnung zu leiten und zu schliessen. Bei Dreiviertel der Anwesenden beschliesst. book nad lajs rathe ausgeschlossen wurde, das Recht der Berufung an die Ge- allen Abstimmungen und Wahlen hat jedes Mitglied, gleich viel, $ 31. Liquidation. எடிக்ர் f neralversammlung zu, jedoch muss diese Berufung, wenn das ob im Besitz eines oder mehrerer Genossenschaftsantheile, nur Die Liquidation des Geschäfts, im Falle der beschlossene Recht dazu nicht verwirkt sein soll, innerhalb 2 Wochen vom eine Stimme, jedoch darf es mit seinen Beiträgen zu den Ge- oder sonst nöthig gewordenen Auflösung, geschieht unter Kob Tage der schrift.ichen Notifikation der Ausschliessung schrift- nossenschaftsantheilen nicht länger als drei Monate im Rück- trole des Aufsichtsrathes durch den Vorstand. Das nach Abzu lich bei dem Vorstande eingebracht werden, Ein weiteres stande sein. Das Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt sämmtlicher Passiva der Genossenschaft verbleibende Vermög Rechtsmittel ist nicht zulässig. Der Genossenschaftsantheil werden. wird unter die Mitglieder nach Verhältniss ihrer Geschäftsa eines in solcher Weise ausgeschlossenen Mitgliedes wird vom Die Wahlen erfolgen nach den Grundsätzen des allgemeinen theile(§ 12) vertheilt. Die Auszahlung erfolgt in Leipzig  Aufsichtsrath verkauft und der Erlös an das betreffende Mit- gleichen und direkten Wahlrechts mit geheimer Abstimmung.dem von dem Vorstande zu bestimmenden Orte nach Abla glied bezahlt(§ 13). Mit erfolgter Ausschliessung erlöschen alle Beschlüsse der Generalversammlung werden durch einfache eines Jahres, von dem Tage an gerechnet, an welchem die g Rechte und Pflichten des betreffenden Mitgliedes. Stimmenmehrheit der Anwesenden gefasst. Nur bei Statuten- setzliche Bekanntmachung der Auflösung zum dritten Male a änderung ist Zweidrittel- Majorität der Anwesenden nöthig. gedruckt worden ist. Im Falle der Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende, Ueber die Niederlegung unerhobener Antheile trifft d bei Wahlen das Loos. General- Versammlung, welche die Auflösung beschliesst, Ueber die Verhandlungen und Beschlüsse der Generalver- stimmung. sid sammlung sind Protokolle aufzunehmen, welche, wenn sie von

§ 6. Ausscheiden durch den Tod. Mit dem Tode eines Mitgliedes erfolgt der Verkauf des be­treffenden Genossenschafts- Antheils und Auszahlung des Erlöses nebst dem übrigen Guthaben des verstorbenen an den recht­mässigen Inhaber des Antheilscheins.

B

§ 7. Veröffentlichung der Mitglieder. der Generalversammlung genehmigt sind, vom Vorsitzenden, Leipzig  : Verantw. Redakteur A. Muth.( Redaktion und Expedit Dem ersten nach dem Inkrafttreten des Statuts zu veröffent- Schriftführer und drei Mitgliedern unterzeichnet werden müssen. Hobeſtr. 4). Drud und Verlag der Genossenschaftsbuchdrucken

b

m

g

h

6