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nerftüßen, weil er ja auch für die nenn Punkte, die wir billigen, ein-| Presse"), vorzügliche Badeeinrichtungen, wenn auch nicht in aus- Erörterungsverfahren ist aber in der Regel an keine Form und bietritt und diese sogar zuerst erobert werden müssen, ehe Ihr an reichendem Umfange, sind vorhanden. Niederschrift gebunden, nur bei Verhängung der Latten strafe ohn den 10. Punkt gehen könnt. Haben wir die 9 Punkte erreicht, was Das Tragen von Bärten ist nicht gestattet." ist der Beamtenkonvent zu vernehmen, und sie kann nur erefutirt ber freilich noch ein Weilchen dauern wird, und wollt Ihr den Punkt Mindestens eine Stunde täglich ist auf den Spaziergang zu werden, wenn mindestens die Hälfte der Beamten zustimmt. Hier­erde 10 ausführen, dann hat unsere Freundschaft ein Ende." Das verwenden; für die Nachtruhe sind mindestens 6, höchstens 8 bei müssen Zeugen vernommen und Protokolle abgefaßt, die letzteren herwäre wie gesagt vernünftig, statt dessen aber ist alles gerade um- Stunden zu gewähren; zwölf Stunden täglich muß gearbeitet nebst den sonstigen Akten auch in jedem einzelnen Falle dem Mi­Im Uebrigen gen gekehrt. Brade geht so gar so weit zu erklären, daß der Kandidat, werden, Ausnahmen können nur nach ministerieller Genehmigung nifterium zur Kenntnißnahme eingesandt werden. des den der Wahlverein aufstelle, von unseren Parteigenossen akzeptirt eintreten. Das Arbeitspensum ist so bemessen, daß es bei auge- hat der Direktor allmonatlich eine Abschrift des Strafjournals an and würde, auch wenn er nur die 9 Punkte anerkenne. Holla. Da- nommener mittlerer Arbeitsfähigkeit nicht ohne Anstrengung ge- das Ministerium einzusenden.

die gegen müssen wir doch Protest erheben und zwar gegen den hierin leistet werden kann. Für besonderen Fleiß und Mehrleistung über

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Der Anstaltsarzt ist, je nach der Art der Strafe, entweder vor us- ausgesprochenen Grundsatz; denn daß der bezeichnete Fall wirklich das Pensum werden kleine Gratifikationen gewährt, deren Ertrag der Erekution derselben um sein Gutachten zu fragen, oder es ist icht entritt und die Braunschweiger Parteigenossen sich dann fügten, der Sträfling erster und zweiter Klasse bis zur Hälfte zum An- ihm bei leichteren Strafen wenigstens alsbald von deren Voll­zu glauben wir nicht. fauf von Bier, Milch, Butter, Heringe, saure Gurken, Obst und streckung Nachricht zu geben. Wir resumiren unsere Anschauungen kurz dahin: 1. Die Auf- Schnupftabat verwenden kann. Der Direktor kann auch den An- Die Theilnahme am Abendmahl ist eine freiwillige, es ist stellung eines Wahlprogramms mit Ausschluß von Punkt 10 des kauf von anderen Dingen gestatten. aber darauf zu halten, daß jeder Sträfling mindestens zweimal in Das Eisenacher Programms ist unter allen Umständen eine Programm- Sonn- und Feiertags findet ein Arbeits- und Pensumzwang jedem Jahre sich daran betheiligt"." Der Gottesdienst ist von den gesunden Sträflingen jedesmal zu besuchen. ng verletzung, welche die Partei sich nicht gefallen lassen darf. 2, nicht statt. Die Gründung eines besonderen Wahlvereins ist überflüssig, weil Die Sträflinge haben den Aufsichtsbeamten unbedingt zu ge- Genehmigung zum Zurückbleiben ist vom Direktor nur bei die Parteiorganisation, richtig ausgebreitet, denselben vollständig horchen, letztere sind befugt, Sträflinge, die sich irgendwie ver- dringenden Veranlassungen und unter motivirter Mittheilung an ersetzt. 3. Ein Zusammengehen mit der bürgerlichen Demokratie gehen" in Arrest zu bringen und haben dies dem Direktor läng- den Geistlichen zu ertheilen. Den Sträflingen ist geeigneter Unterricht zu ertheilen. och zum Zweck der Wahlen ist keineswegs verwerflich, im Gegentheil stens 6 Stunden danach zu melden. Sträflinge dürfen ohne Genehmigung des Direktors weder nit zu wünschen, aber die Partei darf dabei ihre Grundsätze nicht Beschwerden gegen die Direktion scheinen auf schrift­ en.   preisgeben. Sie ist unseres Erachtens verpflichtet, überall Partei- unter sich, noch mit dritten Personen in irgend welcher Weise ver- lichem Wege den Sträflingen ganz unmöglich zu sein, tandidaten aufzustellen und kann erst dann zu einem Kompromiß- tehren. Sie müssen in der Regel jederzeit schweigen." denn der über Beschwerden handelnde§ 87 der Hausordnung Kandidaten übergehen, wenn sie im ersten Wahlgang unterlegen ist. Ob Geschenke, welche Sträflingen gemacht werden, spricht nur davon, daß jede Anwesenheit eines Kommissars der ra Unser Programm ist das weitere, es schließt das demokratische für dieselben angenommen werden dürfen, bestimmt im Ministerien des Innern und der Justiz, sofern nicht von dem­felben eine andre Anordnung ertheilt wird, alsbald zur Kenntniß cht Programm in sich ein, dem unseren also gebührt die Prioritäe. Allgemeinen der Direktor." Das ist, was wir Freund Bracke in aller Freundschaft und Kürze Einzelhaft kann der Direktor nach seinem Ermessen verfügen, sämmtlicher Sträflinge zu bringen ist." zu antworten haben. Der Parteikongreß, als oberste Instanz, mag auch der Sträfling kann sie beantragen, sie darf saber ohne Zu- Beschwerden gegen die Verwaltung oder Beamte der Anstalt Etes entscheiden, wer Recht hat. stimmung des Letzteren nicht die Dauer von drei Jahren über- haben nur dann Anspruch auf Berücksichtigung, wenn sie sich auf unla teigen. Vorgänge beziehen, die nach der letzten Anwesenheit eines Kom­Jeder nicht ausdrücklich erlaubte sinnliche Genuß ist verboten." missars des Ministeriums des Innern stattgefunden haben." pe Der östreichische Agitator Richard Ludwig Zimmermann Die ein- und ausgehende Korrespondenz der Sträflinge ist Wir lassen nun die zur Hausordnung" gehörigen Ver­ig beginnt wieder die Herausgabe seiner Zeitschrift Freiheit". Das Blattmeist auf österreichische Zustände berechnet und in der vom Direktor zu kontroliren, derselbe braucht Zuschriften, wenn haltungsvorschriften für die Sträflinge" nach dem Referate ige gemüthlich- populärsten Weise für das Volk geschrieben, wie die ihm Bedenken gegen den Inhalt beigehen", nicht abzugeben oder der Chemnitzer Freien Presse" folgen, indem wir nur unser Be­abgehen zu lassen. Das Schreibmaterial wird dem Sträflinge für dauern darüber ausdrücken, daß das religiöse und moralpredigende rer älteren, hauptsächlich antipfäffischen Schriften des Verfassers Der erscheint in Wien  ( Schottenring 8 bei stat) und kostet viertel- dasselbe, beschrieben oder unbeschrieben, nebst Feder, Tinte c. wie- ftrosität sehr wesentlich wäre, nicht näher charakterisirt worden ist. jeden einzelnen Fall in erforderlicher Menge gewährt, er muß Beiwert, welches zur Beurtheilung dieser kulturgeschichtlichen Mon­ter jährlich 1 fl. 50 fr. ö. W. Der Herausgeber Zimmermann  der abliefern. Ausnahmen hat der Direktor zu ge- In diesen Verhaltungsvorschriften", die ebenfalls aus dem en wohnt in Passau.  - nehmigen. Jahre 1871 stammen, wird den Sträflingen mitgetheilt, daß die Nachstehend folgt ein Verzeichniß der Strafen, welche aus- Schildwachen auf Solche, welche einen Fluchtverfuch machen, zu gesprochen werden können.

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Ein deutsches Gefängniß.

I.

In Nr. 14 des Volksstaat" druckten wir einen, zuerst im te Crimmitschauer   Bürger- und Bauernfreund" veröffentlichten Ar­httikel( Zur Behandlung der politischen Gefangenen in Je Sachsen  ") ab, welcher sich speziell mit den Zuständen des a3widauer Landesgefängnisses beschäftigte; in der folgenden ls Nummer( 15) erwähnten wir einer Berichtigung" jenes Artikels, n, welche dem Grimmitschauer Bürger- und Bauernfreund" Seitens 8 des Direktors der Zwickauer   Anstalt, Hrn. D'Alinge, zuge­gangen. Seitdem hat Vahlteich, der von den Chemnitzer   Par­sei teigenoffen mit Ermittlung des Sachverhalts beauftragt wurde, in rber Chemnitzer Freien Presse" einen nunmehr vollendeten Cyflus ft von Artikeln über die Zwickauer   Strafanstalt zu veröffentlichen r- begonnen, in welchem wir die im Zwickauer   Landesgefängniß gil­en tige Hausordnung vorfinden. Dieselbe datirt aus dem Jahre 1, 1871, gründet sich auf das jetzt für ganz Preußisch- Deutschland o giltige Strafgesetzbuch und ist für unseren heutigen Culturzustand -r- so bezeichnend, daß wir die von der Chemnizer Freien Presse" ftwörtlich oder im Resumé mitgetheilten Auszüge den Lesern des en Volksstaat" nicht vorenthalten können:

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Die Hausordnung", um welche es sich hier handelt, ist ein­geführt durch Verordnung vom 3. Januar 1871 und zwar für r die Strafanstalten zu Zwickau   für Männer, und zu Hohened en und Hubertusburg   für Personen weiblichen Geschlechts. Die­e- felbe ist zwar bei Lommatsch in Dresden   gedruckt worden, im te Buchhandel aber augenscheinlich nicht zu haben; sie ist im Gesetz­und Verordnungsblatt nicht publizirt, also ein Geheimniß für .Alle, die nicht ex officio damit zu thun haben, sie ist unbekannt e- dem Richter, der eine Gefängnißstraße ausspricht, die unter ihr t verbüßt werden muß, sie ist ein Geheimniß für den Ge­" fangenen, der ihr unterworfen ist, aber nur Verhaltungs­fe vorschriften" eingehändigt bekommt.

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Nach dieser Hausordnung besteht die Bestimmung der Straf­it anstalt darin, daß in ihr

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1) Gefängnißstrafe, welche die Dauer von 4 Monaten über­steigt, vollstreckt und

2) die sittliche Besserung der Sträflinge angestrebt wird.

Die gegen alle Klassen der Sträflinge in Anwendung zu bringenden Arten von Disziplinarstraßen sind folgende: 1) Verweis.

2) Entziehung der Erlaubniß zum Einkauf von Viktualien und Tabak auf bestimmte Zeit bis zu 2 Monaten.

schießen berechtigt sind; nach einer Mittheilung aus guter Quelle*) tragen indessen die Schildwachen zur Zeit keine geladenen Gewehre- mehr bei sich.

Mit Strafe und größtentheils strenger Strafe wird bedroht: unbegründete oder böswillige(!) Beschwerde über Be­amte, das Neden von Unwahrheit, insbesondere wenn es in 3) Verlust des Arbeitserwerbs auf bestimmte Zeit bis zu 2 falsche Angeberei und Verläumdung ausartet, das Umsehen, Stehen­Monaten. bleiben und Austreten beim Aufstellen und Marschiren, der Besitz

4) Kostschmälerung verschiedener Grade. 20 Mal Ent- von Kleidungsstücken, welche nicht im Bekleidungsbuche eingetragen ziehung der warmen Abend- oder Mittagskost, Brodminde- sind, die geringste Kaupelei, Entwendung oder Unterschlagung, der rung auf ein halbes Pfund täglich, halbe Kost im Allge- Besitz von nicht erlaubten Gegenständen, oder der unerlaubte Ge­meinen, Krankenkost dritter Klasse, oder: 15 Mal Ent- nuß von Viktualien, lautes Lachen, Singen, Pfeifen oder andere ziehung der warmen Abend- und Mittagskost, Entziehung unpassende Scherze", das Unterlassen der strengsten Zurückhaltung der warmen Morgen-, Mittag- und Abendkost. gegen Personen weiblichen Geschlechts, Erzeugung oder Erheuche­

5) Hartes Lager. 20 Mal zu verbüßen in einer gedielten lung von Krankheiten, das Verweilen auf Treppen, Gängen, Zelle ohne Lagerstätte. Die Gewährung von einer oder Appartements 2c., das Versäumen der Anmeldung nach dem Aus­mehreren wollenen Decken oder Heizung ist nach Umstän- treten, zu spätes Eintreffen nach dem zu irgend welchem Zwecke den zu bestimmen. ertönenden Glockensignal; bei den Isolirten der Versuch des Ver­

6) Einfacher Arrest. Auf 3 Wochen, ohne Arbeit bei 1 kehrs unter einander durch Worte, Zeichen, Pochen, Geberben oder Pfund Brod täglich( excl. der übrigen Kost). Eine halbe Schriftwechsel, das Aufsteigen in der Zelle, um aus dem Fenster Stunde Spaziergang. zu sehen, das eigenmächtige Deffnen oder Schließen der Ventils­klappen in der Zelle, das Klingeln ohne Noth.

7) Verschärfter Arrest.  

werden:

a. mit hartem Lager bis zu 20 Tagen.

b. bei Wasser und Brod bis zu 15 Tagen.

Der Sträfling darf kein Geld, kein Messer, keine Instrumente, feine Schreibgeräthe, überhaupt keine Gegenstände besitzen, welche 8) Enger Arrest, bis zu 10 Tagen. Der Arrestat wird nach ihm nicht ausdrücklich erlaubt und in sein Bekleidungsbuch einge­jedesmaliger Bestimmung bis zu je 15 Stunden des Tages tragen sind. Er darf nur mit seinen Vorgesetzten und, soweit mit mindestens 1 Stunde Raft des Mittags in ein in einer ihm dies gestattet wird, mit seinen Mitgefangenen sprechen. Arrestzelle eingebautes aus Lattengitter bestehendes enges Be- Die Sträflinge haben überall Stillschweigen zu beobachten, auch hältniß gebracht, in welchem er sigen oder aufrecht stehen, dann, wenn sie von Wachtposten oder fremden Personen aber nicht liegen kann( mindestens anderthalb Ellen und angeredet werden. Insbesondere, obwohl das eigentlich nach höchstens zwei Ellen im Geviert groß), in welchem aber un- dem Vorhergehenden ganz überflüssig erscheint, ist angeordnet, daß gehinderte Ventilation stattfindet. Jeder dritte oder vierte die Sträflinge sich nicht über ihre Vergehen und Familienverhält­nisse aussprechen, andere Sträflinge um ihre Namen, Heimaths­Tag ist Rasttag. Gegen die Sträflinge dritter Klasse kann noch verfügt verhältnisse, die Ursache ihrer Einlieferung befragen, weil üble Subjekte solche Mittheilungen benutzt haben, um Andere in neues 9) Dunkelarrest bis zu 10 Tagen, einen Tag um den andern, Unglück zu stürzen." oder je 2 Tage hintereinander, mit je einem folgenden Rast- Nach Vollendung des aufgegebenen Arbeitspensums muß der tag. Der Arrestat wird vom Arzt an jedem Rasttage be- Sträfling fleißig fortarbeiten. Auch dürfen die Bewegungen der sucht und anf dessen Anordnung von Zeit zu Zeit an die Sträflinge nie laufend geschehen, außerdem es wird besonders be­Luft gebracht. fohlen", wer aber zu spät kommt, wird, wie wir gesehen haben, 10) Enger Dunkelarrest( nur bei männlichen Sträflingen) bestraft. Bei mündlichen Ausrichtungen darf weder leise noch zu bis zu 5 Tagen. Die Bestimmungen unter 8 und 9 sind laut" gesprochen werden; die Sträflinge haben sich gegenseitig durch hier einzuhalten. " Sie" anzureden. Außerhalb der Faktur ist stets die Jacke zuge­Lattenftrafe in Heller Zelle bis zu 10 Tagen, in ver- tnöpft zu tragen, innerhalb derselben darf sie nur im Sommer dunkelter Zelle( nur bei männlichen also die ohne Erlaubniß ausgezogen werden. Sträflinge, welche keinerlei Anlaß zur Unzufriedenheit gegeben Lattenstrafe in heller Zelle auch bei weiblichen! Sträflingen bis zu 5 Tagen. Die Strafzelle in einer Arrest- haben, können alle zwei Monate die Erlaubniß zum zelle durch Abschluß mittelst Lattengitters eingebaut und am Briefschreiben erbitten. Wegen dringender Geschäfts­Fußboden mit dreieckigen Patien/ nach vorgeschriebener Form und Familienangelegenheiten wird die Direktion nach Befin­bekleidet( AAA). Der Arrestat bringt in einfacher wollener den Genehmigung zu sofortiger Abfassung und Absendung von oder je nach Jahreszeit und Witterung) leinener Bekleidung Briefen ertheilen." und ohne Schuhe oder andere derartige feste Fußbekleidung Spricht ein Vorgesetzter mit dem Sträflinge, so in derselben entweder muß dieser ganz gerade mit aneinander gezogenen Ab­a. je 3 hintereinander folgende Stunden des Vormittags sägen stehen und sich aller Bewegungen und Gestiku­und des Nachmittags, ober lationen enthalten."

Die Anstalt steht unter dem Ministerium des Innern, das Ministerium der Justiz nimmt durch Absendung von Kommissaren Kenntniß von der Art und Weise der Erreichung des Strafzweds. il Gewisse Angelegenheiten der Anstalt werden vom Beamten­tonvent besprochen und geregelt, über die Besprechungen im Kon­bente und die dabei sonst eröffneten Gegenstände sind Mitthei- 11) n lungen an andere Personen unstatthaft, wie überhaupt über realle Angelegenheiten der Anstalt das Dienstgeheimniß mit besonderer Vorsicht zu bewahren ist." Die in die An­stalt Eingelieferten werden visitirt, in das Register unter fort­d laufender Nummer eingetragen und erhalten eine Bekleidungs­St nummer, unter welcher sie bis zu ihrer Entlassung in den Aften, Listen, Büchern und Rechnungen geführt werden.

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Der Direktor und insbesondere der Geistliche haben den Ge­e müths- und Sittenzustand, fowie die Schulbildung zu prüfen und das Ergebniß zu notiren.

Der Eingelieferte wird von der Annahme an als " Sträfling" bezeichnet und mit Du" angeredet."

Die Sträflinge sind in drei Disziplinarklassen eingetheilt, werden hiernach verschieden behandelt und in der Seleidung unter­

v schieden. Jeder neu Eingelieferte ist, wenn er rückfällig ist, in die

n dritte Klasse, sonst in die zweite einzureihen.

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In die erste Disziplinarklasse können diejenigen Sträflinge auf­rrücken, welche mindestens 8 Monate hintereinander, ober, wenn

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r ihre Strafzeit überhaupt die Zeit von 6 Monaten nicht erreicht, r mindestens die Hälfte ihrer Strafzeit sich gut betragen haben." Von der Anstalt darf den Sträflingen nur Das­jenige gewährt werden, was zur Erhaltung ihres Lebens, ihrer Gesundheit und Arbeitsfähigkeit nothwendig ist. Weiteres an Kost, Bekleidung, Lagerstatt oder nur

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b. die Zeit von Früh 6 bis Abends 8 Uhr zu. Wer dem Direktor ein Anliegen vorzutragen hat, muß durch Rafttag, ärztlicher Besuch, Genuß freier Luft und be- einen Aufseher um Gehör bitten lassen. Nur wenn eine derartige ziehentlich Deffnen der Fensterläden wie beim Dunkel- zweimalige Meldung fruchtlos geblieben sein sollte, darf der Sträf­arrest. Brodminderung wie beim einfachen Arrest. ling den Direktor selbst bei erster Gelegenheit ehrerbietigst an­Endlich kann bei Sträflingen, welche die Flucht versucht oder reden und sein Anliegen bescheiden vorbringen. Außerdem ist jedoch unmittelbares und unangemeldetes Anreden des Direktors ausgeführt haben 12) Das Tragen von Kloß und Kette auf 1 Monat ver- untersagt." Für die Isolirten bestehen u. A. folgende besondere Bestim fügt werden. Der Klotz wiegt für die Männer 10 Pfund, Stette und Beinschelle 3-4 Pfund, bei den Beibern der mungen: Klotz 5 Pfund 44 Hektas, die Kette nebst Fußriemen Beim gemeinschaftlichen Verlassen der Zellen hat jeder Sträf­und Schloß zusammen 56 Hektas. ling seinem Vordermann in einem Abstande von 8 Schritten zu 13) Für Männer Eisenstraße auf 1 Monat besteht in An- folgen; Jeder erhebt sich auf das Glockensignal im Sommer um legung eines Beineisens von 3 Pfund Gewicht. 5 Uhr, im Winter halb 6 Uhr; Sonn- und Feiertags eine halbe Jede begonnene Strafvollstreckung muß unterbrochen werden, Stunde später. Nach Besorgung des Waschens, Beendigung der sobald von sofortiger Fortsetzung derselben ein lebensgefährlicher Frühmahlzeit 2c. hat der Sträfling ohne Unterbrechung bis Mit­Die den Sträflingen zu gewährende Beköstigung wird durch oder bleibender Nachtheil für die Gesundheit des Sträflings zu tag fortzuarbeiten. Er darf nicht eigenmächtig aufhören, in Büchern lesen oder gar sich auf's Lager legen. ein vom Ministerium genehmigtes Speiseregulativ geordnet. Zur erwarten ist. Beim Spaziergang haben die Einzelnen die vorgeschriebene Einnahme der drei Hauptmahlzeiten, inkl. der dabei stattfindenden Bei der Auswahl aller dieser Strafen soll( nach der Haus­Andachtsübungen sind täglich anderthalbe Stunde bestimmt. Für ordnung) die Befferung(!) der Sträflinge je nach deren Induvi­Besperbrod und zweites Frühstück ist je eine Viertelstunde gewährt. Dualität, sowie die Aufrechterhaltung der Ordnung angestrebt wer-*) Es wäre gut, wenn die gute Quelle" angegeben würde; über­Die Vorschriften der Reinhaltung des Körpers sind angemessen den. Der Direktor soll sich vor der Strafverfügung die nöthige baupt wäre zu wünschen, daß der Verfasser aussagte, ob er das Zwickauer  und befriedigend( wir folgen dem Bericht der Chemnitzer   Freien Kenntniß von der Schuld des zu Bestrafenden verschaffen, das Gefängniß persönlich besucht hat.

et angewöhnten Bedürfnissen ist von der besonderen Er­laubniß des Direktors abhängig.

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