Erscheint wöchentlich 3 Mal in Leipzig . Bestellungen nehmen alle Boftanstalten und BuchHandlungen des In- und Auslandes an. Filial- Expeditionen für bie Bereinigten Staaten:
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30 sadation in Abonnementspreis: Für Preußen incl. Stempel feuer 21Sgr., für die übrigen Deutschen Staaten 16 Sgr. pro Quartal,
Der Volksstaat
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pro Monat 6 Sgr. Für Leipzig und Umgegend pro Duartal 171 Rgr. incl. Bringerlohn.
Für Leipzig nehmen Be ftellungen an: die Expedition ( Beiterftr.44) 3. Müller
abbies at gaging( Bayerschestraße 8b, IV.)
Organ der sozialdemokratischen Arbeiterpartei und der internationalen Gewerksgenossenschaften.
Nr. 53.
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Parteigenoffen!
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Mit dem 1. Juli wird das Parteiorgan wöchentlich dreimal
de erscheinen, und zwar Mittwoch, Freitag und Sonntag. Der Preis wird 16 Sgr.( 56 Kr. rh.) pro Quartal, 6 Sgr.( 21 Kr. rh.) pro Monat betragen, exclusive der in Preußen üblichen Stempelsteuer. Aspingus DRE
für Deutschland 1 Thlr. 5 Ngr.( 2 fl. 3 fr. rh.); für die Schweiz , Serbien , Belgien , Scandinavien und Italien 1 Thlr. 10 Ngr.( 5 Frcs.);
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Für Leipzig und Umgegend ist der Abonnementspreis ( mit Bringerlohn) auf 17 Sgr. pro Quartal und 6 Sgr. pro Monat festgesetzt.
Mittwoch, 2. Jufi.len
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1873.
Die Bourgeoisie hat lange schon nach Staatshilfe geschrieen das sich einbilden. Nur Haß und Erbitterung müssen solche Geund um Errettung aus der Noth, in die sie die eigne Gesetzgebung setze hervorrufen und die Folge wird sein, daß Tausende, die gebracht. Ihr Herr und Meister hat den Ruf erhört und mit dem heute noch die Strifes als ein, wenn auch äußerstes Mittel be" Genie", welches den großen Staatsmann und im vorliegenden trachteten, sich eine wünschenswerthe Lebensstellung zu erringen, Falle vierfachen Interessenten den Minister, Gutsbesizer, von nun an der Sozialdemokratie in die Arme getrieben werben, Schnapsbrenner und Papierfabrikanten auszeichnet, einen Ge- und mit einem solchen Resultat können wir zufrieden sein. Auch fegentwurf einbringen lassen, welcher die Pest der Strits aus der wird die Folge davon sein, daß fünftig jeder Arbeiter nur unter Welt schaffen und der geängsteten Bourgeoisie die Ruhe wieder Annahme kürzester Kündigungsfristen in Arbeit tritt. Für die geben soll. Alle Ausnahmegefeßgebung ist der Ausfluß brutaler Arbeiter ist dies durchaus kein Schaden. Will der Unternehmer Selaſſenherrschaft, die Proben, die neuerdings das Reich der Gottes - einen ihm unbequemen Arbeiter los werden, dann hat er die Mittel furcht und frommen Sitte geliefert, bestätigen diesen Satz, die jeder Zeit in Menge; umgekehrt ists gerade der Arbeiter, der durch taum erst eingeführte Coalitionsfreiheit soll wieder aus der Welt die Bestimmung längerer Kündigungsfristen benachtheiligt wird. Durch einen andern nur einen Paragraphen umfassenden GeDenjenigen Abonnenten, welche das Blatt per Kreuzband geschafft werden und zu diesem Zweck hat Fürst Bismarck dem Bundesrath einen Gesetzentwurf zugehen lassen, ben wir kurz setzentwurf sollen auch die land- und forstwirthschaftlichen Arbeiter beziehen, wird dasselbe bei dreimaliger Zusendung in folgender beleuchten wollen, um zu zeigen, wie herrlich weit wir es bereits und Arbeitgeber den oben angeführten Bestimmungen unterworfen Weise berechnet: gebracht. werben. So wäre denn mit Ausnahme der eigentlichen Dienstboten, Der§ 153 des Gewerbegesetzes, welcher lautet: die unter besonders barbarischen Ausnahmegeseßen, sogenannten „ Wer Andere durch Anwendung körperlichen Zwanges, durch Dienstbotenordnungen stehen, die gesammte Arbeitsbevölkerung der Drohungen und Ehrverlegung oder durch Verrufserklärung bestimmt Fuchtel ihrer Arbeitsherrn unterworfen. Denn es ist ja nichts oder zu bestimmen versucht, an solchen Berabredungen(§ 152) weiter als eine Verbrämung und Umhüllung der gewaltthätigen zum Behufe der Erlangung günstiger Lohn- und Arbeitsbe- und einseitigen Natur dieser Gefeßentwürfe, wenn darin gesagt dingungen, insbesondere mittelft Einstellung der Arbeit oder Ent- wird, daß auch die Arbeitgeber denselben unterworfen werden laffung der Arbeiter,] Theil zu nehmen, oder ihnen Folge zu sollen. Die Arbeitgeber, das hat bereits der bisherige Verlauf der leisten, oder Andere durch gleiche Mittel hindert, oder zu hindern Bewegung bewiesen, sind stets in der Lage, alle möglichen Zwangs= versucht, von solchen Verabredungen zurückzutreten, wird mit Ge- bestimmungen und Abmachungen unter sich zu treffen, ohne daß fängniß bis zu drei Monaten bestraft, sofern nach dem allgemeinen die Wächter des Gesetzes" es gewahr werden, namentlich wenn Strafgesetz nicht eine höhere Strafe eintritt." man selbst dieser Wächter ist, wie es die nachfolgenden Besoll durch folgende Paragraphen ersetzt werden: stimmungen darthun, die einzig in ihrer Art sind. § 153. Wer Andere durch körperlichen Zwang, durch Dro - Es sollen nämlich gleichzeitig mit den Abänderungen der§ 153 hungen, durch Ehrverletzung oder durch Verrufserklärung, durch Be- und 154 an Stelle des jetzigen§ 108 der Gewerbeordnung BeAlle deutsche Postanstalten nehmen Monats- Abonnements hinderung in dem rechtmäßigen Gebrauche von Kleidungsstücken, ſtimmungen treten, welche das gerichtliche Verfahren in Streitigentgegen. Werkzeugen oder Geräthen, oder durch ähnliche Mittel bestimmt teiten zwischen Arbeitern und Arbeitgebern festseßen. Die Bestimmungen, betreffend das Gewerbegericht, lauten: Es steht zu hoffen, daß diesem öfteren Erscheinen des oder zu bestimmen versucht, an Verabredungen, welche auf Entlaffung der Arbeiter oder Einstellung der Arbeit gerichtet sind, Der§ 108 ber Gewerbeordnung vom 21. Juni 1869 wirb " Volksstaat" auch eine entsprechende Zunahme der Abonnenten- theilzunehmen oder ihnen Folge zu leisten, oder Audere durch aufgehoben; an seine Stelle treten die folgenden Bestimmungen: zahl folgen wird. Möge Jeder das Seine thun, damit der gleiche Mittel hindert oder zu verhindern versucht, von solchen§ 108. Streitigkeiten der selbstständigen Gewerbetreibenden selbe in feiner Fabrik, in feiner Werkstätte, in keiner Berabredungen zurückzutreten, wird mit Gefängniß bis zu sechs mit ihren Gesellen, Gehülfen oder Lehrlingen, die sich auf den Monaten bestraft, sofern nach dem Strafgesetzbuch nicht eine här- Antritt, die Fortsetzung oder Aufhebung des Arbeits- oder LehrHütte mehr fehle. Je größer die Abonnentenzahl, desto wirt tere Strafe eintritt. verhältnisses, auf die gegenseitigen Leistungen während der Dauer famer kann das Blatt eintreten für die Interessen des arbeiten-§ 153. a. Mit Geldstrafe bis zu zwanzig Thalern oder Haft deffelben oder auf die Ertheilung oder den Inhalt der in den §§ 113 und 124 erwähnten Zeugnisse beziehen, sind, soweit für den Volles, desto nachdrücklicher kann es gegen die Klassenherr- bis zu 14 Tagen werden bestraft: 1) Arbeitgeber, welche ihre Gesellen, Gehilfen oder Fabrikar- diese Angelegenheiten besondere Behörden bestehen, bei diesen zur schaft und gegen die moderne Produktionsweise ankämpfen. beiter vor Ablauf der vertragsmäßigen Arbeitszeit oder ohne vor- Entscheidung zu bringen. Insoweit solche besondere Behörden nicht bestehen, erfolgt die Parteigenossen! Der Volksstaat" ist das beste Mittel bergegangene Auffündigung unbefugter Weise entlassen. 2) Gesellen, Gehilfen und Fabritarbeiter, welche die Arbeit Entscheidung durch die Gemeindebehörde oder durch eine Depu zur Verbreitung unsrer Grundsätze; fein Opfer darf Euch zu vor Ablauf der vertragsmäßigen Arbeitszeit oder ohne vorherge- tation derselben, welche auf Anordnung der höheren Verwaltungsgroß erscheinen, wenn es gilt, demselben allüberall Eingang zu gangene Auffündigung unbefugter Weise verlassen. behörde gebildet wird. Durch die Centralbehörden können an verschaffen! Die gesperrt gedruckten Worte sind neu eingeschoben, das höchste Stelle der vorbezeichneten Behörden Gewerbegerichte mit der EntWir bitten, die Bestellungen rechtzeitig aufzugeben, damit Strafmaß im alten Paragraphen 153 ist auf das doppelte erhöht scheidung betraut werden. worden und wie die Zeitungen berichten, in dem Augenblick wo§ 108a. Die Bezirke der Gewerbegerichte werden durch die in der Zusendung keine Verzögerung eintritt. wir dieses schreiben, hat der hochweise Bundesrath den Bismarck- Centralbehörden abgegrenzt. Das Gewerbegericht besteht aus einem von der obersten schen Entwurf noch mehr verschärft und das höchste Strafmaß auf ein Jahr festgesetzt. Diese Haftdauer ist also die 4 fache Justiz- Aufsichtsbehörde des Bundesstaates zu ernen= Verschärfung der des ursprünglichen Paragraphen. Die Nord- nenden, befähigten Beamten als Vorsitzenden und aus zwei Die Ausnahmegesetzgebung gegen die Arbeiterklasse. Deutsche Augemeine Zeitung", deren Aufgabe, als Mädchen für Beisitzern. Das heilige deutsche Reich entwickelt sich gar prächtig. Kaum Alles, es ist, alle Handlungen der Regierung im schönsten Lichte Der Vorsitzende ist befugt, allgemein oder für gewiffe Gatbegründet, oder besser, erst in der Gründung begriffen, begann es barzustellen, macht zu dieser abermaligen Verschärfung die naive tungen von Streitigkeiten die Zahl der Beisiger zu verdoppeln. Von den Beisitzern muß stets die eine Hälfte aus Arbeitgebern, bie Verfolgungen gegen Alle, welche nicht dem allgemeinen Strome Bemerkung:„ Das Motiv dieser Aenderung war vorwiegend ein folgten und in das Lob des genialen" Gründers einstimmten. theoretisches: nur dieses Strafmaß paßt in das System unseres die andere aus Arbeitnehmern bestehen.
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Redaktion und Expedition.
§ 108b. Für den Bezirk jedes Gewerbegerichts ist alljährlich Zuerst begann der Kampf mit Ausnahmegesetzen gegen die ultra Strafgesetzbuches hinein." Man kann wirklich die Frivolität nicht montane Partei, weil man glaubte, fie für den mächtigeren der leicht weiter treiben, als es mit dieser Motivirung eines drako- eine Liste von Arbeitgebern und Arbeitsnehmern durch Wahl Gegner halten zu müssen. Die Ausnahmegeseze folgten Schlag nischen Strafmaßes geschieht. Für keinen Richter hat, so lange der Gemeindevertretung zu bilden. Wählbar sind nur vollauf Schlag unter dem Jubel der Bourgeoisie und dem Beifalls- die Welt steht, eine Strafbestimmung in einem Gesetz nur ein jährige, welche seit mindestens zwei Jahren innerhalb des Bezirks flatschen aller Jener, welche in ihrer Beschränktheit nur in der theoretisches" Interesse gehabt und so werden auch die Richter, ihren Wohnsitz haben.
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brutalen Unterdrückung vorhandener geistiger Strömungen die Er die fünftig über die Anwendung dieser Bestimmung zu entscheiden Die höhere Verwaltungsbehörde hat die Zahl der in jede Liste rettung vom„ Uebel" erwarteten, Schon liegt die Erfolglosigkeit haben, fie als einfache Strafvorschrift betrachten und die ange- aufzunehmenden Arbeitgeber und Arbeitnehmer festzustellen, und dieser Kampfesweise, welche nur junkerliche Bornirtheit und fäbel- flagten Arbeiter die praktische Schwere dieser theoretischen" Be- tann nach Anhörung der betheiligten Gemeindevertretung bestim raffelude Brutalität ins Leben rufen kann, offen vor aller Augen ſtimmung zu kosten bekommen. Die Behauptung, daß ein solches men, daß für denselben Gewerbegerichtsbezirk mehrere Listen nach und abermals beginnt der Kampf mit Ausnahmegesetzen gegen den Strafmaß allein passend in dem System unseres Strafgesetzbuchs Unterbezirken oder nach Gewerbszweigen zu bilden sind. zweiten Reichsfeind, die Sozialdemokratie. fei, ist eine glänzende Illustration zu der Behauptung unserer Umfaßt der Bezirk eines Gewerbegerichts mehrere GemeindeDas deutsche Reich schien so fest gegründet, von Säbeln und Teutomanen, daß das neue Strafgesetzbuch sich durch einen be- bezirke oder Theile solcher, oder bestehen für einen Gemeindebezirk Bajonetten starrte es, sein Schöpfer und die herrschende Klasse sonders humanen" Geist auszeichne. mehrere Gewerbegerichte, so hat die höhere Verwaltungsbehörde wähnten es für die Ewigkeit gebaut zu habenda fommt die Wie das Strafmaß für die angedrohten Bergehen ein eminent über die Mitwirkung der betheiligten Gemeindevertretungen bei darbende Arbeiterklasse und nagt wie der Maulwurf an den hohes ist, so gibt auch die Fassung des Paragraphen der Aus- Bildung der Beisigerlisten nach deren Anhörung besondere BestimFundamenten des stolzen Gebäudes. Was nügt aller äußere legungskunst eines gewiegten" Richters den freiesten Spielraum. mungen zu treffen. Nach Anhörung der Gemeindevertretung könGlanz und alle äußere Herrlichkeit, wenn die Millionen im Elend In die Worte tann jeder mögliche Sinn hineingelegt werden, es nen durch die höhere Verwaltungsbehörde Bestimmungen getroffen schmachten, mit Noth und Sorgen kaum dürftig das tägliche Brod gibt keine Handlung, die nicht davon getroffen werden könnte. werden, wonach die Listen der Beisitzer durch Wahl der betheiligten erwerben, die Herren da oben aber im Ueberfluß schwelgen, und Wird ein Arbeiter z. B. aus einer Gewerkschaft ausgeschlossen, Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu bilden sind. Blut und Thränen der Armen in blanke Goldstücke verwandeln, weil er einem Beschluß auf Arbeitseinstellung nicht nachgekommen§ 108c. Der Vorsißende wählt aus den beiden Listen die Kiften und Kasten damit füllend. Die Arbeiterklasse hat ein Recht ist, flugs bietet der§ 153 die Handhabe zum Einschreiten; wird für jede Sigung zuzuziehenden Beisitzer aus und verpflichtet dieauf Leben und Lebensgenuß, mehr als jede andere Klasse, sie ist einem Abtrünnigen die Freundschaft seiner Collegen gekündigt, der selben mittelst Handschlags an Eidesstatt.
der Nähr- und Wehrstand; ohne ihre Existenz wäre die ganze§ 153 bietet das Mittel, sie dafür zu bestrafen. Und doch ist Er entscheidet über etwaige Entlassungsgesuche derselben und Herrlichkeit unserer so viel gepriesenen Civilisation unmöglich. Es der Arbeiter von seinem Standpunkt aus vollständig im Recht, kann gegen die Ausbleibenden Ordnungsstrafen bis zu 5 Thaler ist nur ein Zeichen des Bewußtseins ihrer Wienschenwürde, wenn wenn er in demjenigen einen Feind erblickt, der durch seine Feig- verhängen.
fie sich erhebt, um günstigere Existenzbedingungen von ihren Aus- heit und Abtrünnigkeit ihm die Erwerbung günstigerer Arbeits-§108d. Für das Verfahren der Gewerbegerichte gelten folbeuteru zu erlangen. Diese aber, gewohnt nur eine feige, willen bedingungen unmöglich macht. Aber die Berücksichtigung eines gende Bestimmungen: 1) Die Klagen find mündlich oder schriftlich zu Protokoll bei und widerstandslose Masse zu sehen, find empört ob des erwachten folchen Standpunkts ist von den Feinden der Arbeiterklasse nicht Selbstgefühls und„ Nieder mit der Canaille" ist die Losung, in zu erwarten. Nur die krasseste Klassenjustiz kann Gesetzentwürfe dem Vorsitzenden anzubringen, welcher einen möglichst nahen Terwelcher Regierung und herrschende Klasse sich begegnen. Haben wie die vorliegenden erfinden, und die furchtbarsten Strafen für min zur Verhandlung der Sache anzusetzen hat. Zu demselben die Hochverraths, Majestätsbeleidungs- und sonstigen Prozesse Handlungen ausheden, in denen jeder objektiv Urtheilende nur sind die Parteien zu laden und zwar der Beklagte unter abschriftbiefe Aufwühler" nicht zu bändigen vermocht, find alle Polizei- einen Att gerechter Nothwehr erblickt. licher Mittheilung der Klage so zeitig, daß ihm eine vierundzwanzigstündige Frist freibleibt.
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chikanen und Ausweisungsmaßregeln nutzlos gewesen, dann müssen Der§ 153 a ist vollständig neu. Hiernach werden Streitig die Daumschrauben der Gesetze fester angezogen werden. Die feiten, die überall sonst auf dem Wege des Civilprozesses gefchlichtet Die Ladung erfolgt mit der Auflage, etwaige Zeugen und Sachheilige Dreieinigkeit von Thron, Altar und Geldsack ist durch die werden, dem Ausnahmegesetz unterworfen und ähnlich wie im verständige oder sonstige Beweismittel zur Stelle zu bringen. legerischen Lehren der Sozialisten in Gefahr; auf also zum heili-§ 153 mit den höchsten Strafen belegt. Glauben unsere Gegner 2) Bleibt der Beklagte in dem Termine aus, so werden die gen Kreuzzug gegen die, welche gegen alle menschliche und göttliche, wirklich, mit solchen Mitteln die Arbeiterbewegung und die Ar- in der Klage behaupteten Thatsachen als zugestanden angen. h. bürgerliche Ordnung reagiren. beitseinstellungen zu unterdrücken? Hirnlos müssen sie sein, wenn sie nommen.
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