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Batungen nehmen as Brianßalien und Dug. baabfungen bes Jn. un Kuslaudes an. Afist- Expeditionen für Mie Bereinigten Staaten: 8. A. Sorge,

x 101 Hoboken, N. J.  

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Der Volksltaat

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Organ der sozialdemokratischen Arbeiterpartei und der internationalen Gewerksgenossenschaften.

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Nr. 86.

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An die Parteigenoffen.

Friz Ellner, 1. Vorsitzender;

Julius Schade, 2. Vorsitzender;

Ludwig Opificius, 1. Schriftführer; Heinrich Grimm, 2. Schriftführer;

S. Kretschmar; Ch. Baz; E. Bermelinger; L. Geifel­mann; 3. Stivpler; G. Beer; 3. Kip. D Frankfurt a. M., den 11. September 1873.

.d. Parteigenossen!

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Mittwoch, 17. September.

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1873.

Politische Uebersicht.

das ist niemals ein Nachtheil!" So reden die Bourgeoisblätter. Red. d. Volksst."); das Schlimmste, was ihm pafsiren kann, würde Bei der am Samstag, den 6. d. M., von den hiesigen Partei- sein, daß er seinen Lohn für vierzehn Tage erhält, ohne Etwas mitgliedern vorgenommenen Wahl zur Controlcommission wurden dafür thun zu müssen." Ein Berliner   Sauhirt" läßt sich in der Kölnischen Zei­folgende Mitglieder gewählt: Wenn man das Elberfelder Blatt hört, so ist es unbegreiflich, tung" wie folgt vernehmen: wie denn die Herren Unternehmer und Fabrikanten die großen Aus" Verschiedene französische Blätter bringen in neuester Zeit schlüsse von Arbeitern vornehmen können. Man denke an die wieder eine Aufwärmung der oft widerlegten Fabel, daß Deutsch­Aussperrung der Buchdrucker. Der Schaden" muß also doch nicht land zur Zeit des letzten Krieges der Pariser Commune   direkten so arg sein und man kennt die Gerichte, wenn Arbeiter auf rück- oder indirekten Beistand geleistet habe. Die deutsche Regierung ständigen Lohn Klagen. Gelungen ist es, daß die Bourgeois dar- hat zwar durch die von ihr gegenüber der Internationale von über jammern, daß sie selber exekutirbar sind, also daß sie Eigen- jeher genommene Stellung fattsam ihre Ansichten über diesen Krebs­thum besigen! Das Elberfelder Blatt schreibt weiter: schaben der menschlichen Gesellschaft zu erkennen gegeben; es wird Ganz anders aber steht der Arbeitgeber da, wenn der Arbeiter aber doch nicht überflüffig sein, gegenüber dem erneuerten Incours­plöglich die Arbeit einstellt. Ihm steht kein Mittel zu Gebote, den fetzen des oben erwähnten Gerüchtes, demselben nochmals, hoffent­Schaden, der ihm droht, durch den Arbeiter sich ersegen zu lassen, lich zum letzten Male, energisch entgegen zu treten. Die deutsche und ob das einzige Mittel, welches vorhanden ist, die zwangs- Regierung hat nicht nur die Commune nicht begünstigt, sie hat Bei der Uebernahme unserer Amisthätigkeit drängt es uns, weise Einstellung( das fehlte gerade noch. Ned. d. Volksst.") sogar, wie wohl allgemein und nicht zum wenigsten der französi einige Worte zu Euch zu reden. Wir wollen nicht in pomphaften der Arbeiter, bei großen Strikes ausführbar ist, diese Frage hat fchen Regierung bekannt, durch verschiedene Maßregeln, z. B. durch Worten Euch antündigen, daß wir gewillt find, unsere Pflicht zu die Erfahrung verneint.( Zu Deutsch  : die Arbeiter sind nicht so die frühere Entlassung der besten Elemente unter den friegsgefan­erfüllen, auch nicht ein detaillirtes Programm unserer Thätigkeit dumm, sich eine solch schmachvolle Sklaverei en masse gefallen zu genen Truppen zur Verstärkung der Versailler Armee gegen die vor Euch entwickeln; das Erstere ist überflüssig, das Zweite findet lassen. Neb.   d. Bolksst.") Ebenso wenig dürfte es möglich sein, Insurgenten, durch die Erlaubniß zur Erhöhung dieser Armee auf fich in unserer Organisation vorgezeichnet. Was wir sagen wollen, den Schaden, welcher den Fabrikanten durch die plögliche Arbeits- eine bei Weitem größere als die anfänglich stipulirte Stärke, sowie läßt sich furz zusammenfassen, und lautet: Unsere Thätigkeit soll einstellung erwächst, ziffermäßig festzustellen und, wenn festgestellt, durch die Zurückweisung flüchtender Communards von den Linien dem Interesse der Gesammtpartei, der Sache des arbeitenden Vol- auch von den Arbeitern beizutreiben,( Also der Schaden muß bei der deutschen Armee der französischen   Regierung bei Bezwingung tes überhaupt gelten! An Euch nun ist es, uns in diesem Be- getrieben werden. Dabei wird durchaus nicht untersucht, ob der des Pariser Anfstandes die größten Dienste geleistet, der Commune fireben wesentlich zu unterstützen, und wir bitten Euch darum. Arbeiter verpflichtet war, die Behandlung Seitens des Herrn Unter- also wesentlich geschadet. Sie ist aber, wie von der französischen  Verliert nirgends Eure Kraft und Zeit mit untergeordneten Din- nehmers zu ertragen oder nicht. Red. d. Boltsst.") mag derselbe Regierung auch niemals bestritten worden ist, noch weiter gegan­gen, Kleinigkeiten und persönlichen Reibereien; 3hr Alle seid be- nun von dem einzelnen Arbeiter pro rata getragen werden oder gen und hat sogar ihre dirette Hilfe gegen den Aufstand der rufen, Eure Kraft und Zeit zu etwas Befferem zu beungen. mögen sämmtliche Arbeiter solidarisch dafür haften." damaligen Regierung Frankreichs   angeboten. Wenn die Letztere Wir haben nicht nöthig, Euch darauf aufmerksam zu machen, Das Elberfelder Blatt fucht also zu beweisen, daß, wenn eine diese Hilfe ablehnen zu müssen glaubte, um sich durch Aunahme daß das neubegonnene Geschäftsjahr der Partei erhöhte Anstren- vierzehntägige Kündigung gefeßlich festgestellt sei, der Arbeitgeber feindlichen Beistandes nicht in den Augen des eigenen Landes zu gungen und ein inniges Zusammengehen auferlegt, wenn wir Siege im Nachtheil gegen die Arbeitnehmer sei. Dies geht aus seinen schaden, so ändert das an der Thatsache, daß sie angeboten wor erlangen wollen. Wir haben nicht nöthig, Euch zuzurufen: Haltet oben citirten Aeußerungen nicht hervor. Wir sind der Ansicht, den, nicht das Geringste. Mögen die französischen   Zeitungsschrei­die Einheit der Partei hoch! Tie uns umgebenden politischen daß es die größte Ungerechtigkeit ist, den Arbeiter für einen etwaigen ber und Schriftsteller dies bedenten, ehe fie oft widerlegte Gerüchte und sozialen Verhältnisse gebieten das jedem Einzelnen. " Schaden" verantwortlich zu machen, den der Arbeitgeber bei einem immer wieder aufwärmen, zu deren Begründung bis jezt auch Wenn wir den geschäftlichen Theil der Partei, die Agitation, plöglich ausbrechenden Strike erleidet, weil er Lieferungen nicht aus- nicht eine Thatsache von ihnen geltend gemacht werden konnte." und Alles, was zu ihr gehört, richtig controliren sollen und wollen, führen oder Bestimmungen nicht nachkommen faun. Der Arbeiter Der gute Mann glaubt zwei Fliegen mit einer Klappe zu so dürfen wir uns selbstverständlich nicht bloß mit dem Ausschuß verkanst dem Kapitalisten nur fe Arbeitskraft, empfängt seinen schlagen und schießt zwei Böde. Es konnten freilich nur Schufte und der Redaktion des Parteiorgans in Verbindung setzen, sondern Lohn" dafür und wird um einheil seines Arbeitsertrags ge- und Dumantöpfe von einer preußischen Sympathie für die Com­müssen das jedem Vertrauensmann gegenüber thun, und wir hoffen, prellt; nun foll er auch noc) fur anderweitigen Schaden" des mune reden, und indem er dies zurückweist, bestätigt er, was daß es uns gelingen wird, auf diese Weise einen gründlichen Kapitalisten haften! Im Gegentheil sind wir der Ansicht, daß der wir so oft behauptet und was seine Kollegen eben so oft bestrit Ueberblick über die gesammten Verhältnisse der Partei zu gewinnen Herr Fabrikant für die ehva in seinem Dienſte" verunglückte oder ten, daß Preußen sich zum Büttel, zum Genod'armen der Ber­und im Interesse des Ganzen zu verwerthen. vernichtete Waare Arbeitskraft" haftbar ist, denn die Arbeitskraft failler Ordnungsbanditen hergegeben und flüchtige Communards Parteigenoffen! Die Zahl unserer Feinde ist groß; ihre Waffen wird im eigensten Interesse der Herrn Fabrikanten verwerthet, nicht zurückgewiesen hat. Zugleich verräth er in übergroßem Eifer, daß find stark; ihre Sache ist faul; unsere gemeinsame Sache ist ge- aber werden die Spekulationen des Fabrikanten im Interesse der Preußen sogar direkte Hilfe angeboten hat. Wir halten dies offi­recht; unsere Bundesgenossen sind mächtig; gesellen wir ihnen aufs Arbeiter unternommen, oder seine Verträge und Bestimmungen im ziöse Geständniß für künftige Fälle fest und bemerken nur dem Neue Muth und Ausdauer in einheitlicher Arbeit hinzu, und Interesse der Arbeiter vereinbart. Daß die Herren Fabrikanten aber preußischen Wacher der öffentlichen Meinung", daß er seinem unfer wird der Sieg! für die in ihrem Dienste verunglüdte Waare Arbeitskraft" haftbar Brodgeber durchaus kein so großes Ansehen verschafft, wie er zu find, das spricht sogar das Haftpflichtgesetz aus, das den Herren glauben scheint, wenn er öffentlich den Nachweis führt, daß sein Bourgeois alle Hinterthüren offen läßt, damit sie mit ihrem Ent- Brodgeber ein eifriger Mithelfer an der schändlichen Abschlachtung behrungslohn" hinausflüchten können. der Commune gewesen. Noch ist die Welt nicht preußisch, und

Mit sozialdemokratischem Gruß:

Die Controlcommission der sozialdemokratischen Arbeiterpartei. Friz Ellner, 1. Vorsitzender; L. Opificius, 1. Schriftführer. Frankfurt   a. M., den 11. September 1873. NB. Alle Briefe und Zusendungen sind zu richten an Friß Ellner, Kannegießergaffe 3.

Zur Gesetzmacherei im Neich.

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Nirgends in dem Artikel der Elberfelder Zeitung" ist aber außerhalb der schwarz- weißen Grenzpfähle denkt man von den davon die Rede, daß es auch, und zwar ungemein häufig, vor Bombardeurs von Straßburg   und von den direkten und indirek tommt, daß die Herren Fabrikanten ihre Arbeiter auf's Unmensch- ten Schlächtern der Commune ganz anders, als die patriotischen lichste aussaugen, sie in verpesteten Räumen zusammenpferchen, fie Narren und Sauhirten" im deutschen Reich". mit einem Hundelohu abspeisen und ihnen eine Zuchthausordnung

als Vorschrift für ihre Lebensweise octroyiren. Gegen solche Denunzianten. Unmittelbar vor dem diesjährigen Eisenacher  Dinge ist die einzige Waffe des Arbeiters der Strike, bie eün- Congreß in der Nummer vom 22. August veröffentlichte bas digung en masse, und dagegen ist die Gewerbeordnungs- Novelle Leipziger Tageblatt  " unter dem Titel: Der Congreß der sozial­Die bekannte und von uns ausführlich besprochene Ge- gerichtet. Wir schwärmen nicht für Strites, aber es gibt nicht nur bemokratischen Arbeiterpartei" einen Aufsaß, welcher uns damals werbeordnunge- Novelle", nach welcher contractbrüchige" eine gefeßliche", sondern auch eine natürliche Berechtigung. vollständig entging, den wir aber zur Charakterisirung unserer Arbeiter bis zu sechs Monaten Gefängniß verurtheilt werden können, Dies haben die Herren Gesezesmacher" übersehen; die Geseze Gegner noch nachträglich abzudrucken für geboten halten. Der erscheint den Herren Groß- und Kleinindustriellen in dem wogen- aber, die der natürlichen Berechtigung zu widerlaufen, find ver- Artikel lautet:

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den Meere des Klassenkampfes wie den Juden das Manna in der werflich und haben keinen Bestand. Das prophezeien wir auch der ,, Bis jetzt ist noch keine Bekanntmachung erschienen, aus welcher Wüste und mit der dem Schacherthum eigenen Unverschämtheit Gewerbeordnungs- Novelle. zu ersehen wäre, ob der von dem leitenden Ausschusse in Hamburg  treten sie ihrem großen Vor- und Kulturkämpfer", dem Reichs- Die Elberfelder Zeitung" feunt denn auch selbstverständlich nach Eisenach   berufene Congreß abgehalten werden dürfe oder nicht. tanzler auf seine Hühneraugen, um ihn zu erinnern, daß das nur solche Rechte", welche den Herrn Unternehmern die volle Frei- Nach den Erfahrungen, welche man bei dem im August 1869 ba Bourgeoisthum die bewußte Gewerbeordnungs- Novelle äußerst heit in der Ausbeutung geftatten. Sie ruft schließlich aus: felbft abgehaltenen Congresse gemacht, muß es der Großherzoglichen nöthig braucht. Von dieser neuerdings beabsichtigten Knechtung des Man hat in früheren Stadien der Gefeßgebung im Vertrauen Staatsregierung gewiß bedenklich erscheinen, demselben Berein wieder Proletariats, welche ben Herren Unternehmern" das Geschäft", auf den Gerechtigkeitssinn der deutschen   Arbeiter geglaubt, eine eine Stätte für seine auf den Umsturz aller geordnet bestehenden die Profite in die Tasche zu stecken, erleichtern und sie vor etwaigen solche Ausgleichung jei nicht nöthig; nachdem aber die Erfahrung Verhältnisse hinwirkenden Berathungen zu gewähren. unliebsamen Störungen in dieser angenehmen Thätigkeit schüßen das Gegentheil gezeigt hat, nachdem man gesehen hat, daß oft um Ebenso, wie es der Congreß von 1869 zu vermeiden wußte, soll, erwartet das Leipziger Tageblatt  " natürlich einen heil- ber nichtigsten Ursachen willen die Arbeiter einer Werkstatt plöglich direkte Ausführungspläne auf gewaltsamen Umsturz des Bestehenden famen Einfluß": noch weiter geht die Elberfelder 3tg.", ihre Röde anzogen und fortgingen, tritt die Mahnung nach der vorzuführen und sich sogar mit dem aus Vorsicht zum Beschluß die sich folgendermaßen ausläßt: Ausgleichung dringend an die Regierung beran, und es hieße die erhobenen Zusage zu decken suchte, es solle Alles geschehen, so­

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Worin besteht denn eigentlich die Wirkung eines Bruches des Entwicklung der Industrie leichtsinnig aufs Spiel setzen, wenn man weit es die Geseze gestatten", wird man auch bei dem in Aus­Arbeitsvertrages ohne vorhergegangene Kündigung? Dem Arbeit noch zögern wollte, diesen legten Versuch zu machen, um wieder sicht stehenden Congresse sich hüten, Beschlüsse zu fassen, durch nehmer wird sein Verdienst entzogen werden, dem Arbeitgeber aber ein regelrechtes Verhältniß zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern welche die Theilnehmer dem Reichsstrafgesetze verfallen. Allein man wird die Möglichkeit abgeschnitten, den Betrieb seiner Fabrit fort- herzustellen." wird es au Manifestationen nicht fehlen lassen, die dahin zwecken, aufegen und er so in die Lage versetzt, eingegangene Verbindlich- So nehmen schließlich die Herren Bourgeois noch den Ge- in den Parteigenossen die revolutionäre Gesinnung, welche die feiten nicht erfüllen zu können, große Strafen( Wir erinnern uns rechtigkeitssinn" in Erbpacht, um Geseze durchzudrücken, mittelst Agitatoren offen bekennen, hervorzurufen und zu kräftigen, damit müſſen u. s. f. Rann aber nun für die Arbeitnehmer eine solche abstoßen zu können vermeinen. Die Gewerbeordnungsnovelle ist früher oder später bei sich barbietender Gelegenheit in Gemäßheir Wirkung eintreten, wenn einmal eine vierzehntägige Kündigung keine Ausgleichung", sondern schlägt allen Begriffen von Gleichbe- der alsdann ergehenden Aufforderung zum Handeln zu schreiten festgesetzt ist? Nein, benn dann muß der Arbeitgeber dem Arbeiter; rechtigung in's Gesicht. Wir sind überzeugt, daß Reichstag   und und an der gewaltfumen Umstürzung des Beſtehenden Theil zu wenn er ihn plöglich entläßt, doch den Arbeitslohn für volle vier- Reichsregierung den Wunsch der Bourgeoisie nicht unberücksichtigt nehmen, fortwährend größer werbe. zehn Tage auszahlen, und sollte er Dies nicht gutwillig thun, so laffen werden und es zu würdigen wissen werden, wenn die" Ob ein solches Treiben ferner geduldet und ungestraft bleiben würde er durch die Gerichte dazu gezwungen werden, nnd was Bourgeois schreien, die Entwicklung der Induſtrie" stehe auf dem darf, haben die Fattoren der Reichsstrafgesetzgebung zu erwägen. die die Spiel. Es ist wie mit der Bismardschen Cabinetfrage: Gebt Das jezige Reichsstrafgesetzbuch kennt nur Strafen für geſetz­Grelution zur Erzwingung der Bahlung vollstreckt werben könnte. ihr uns nicht die gefeßliche" Macht, unsere Arbeiter beffer widrige Handlungen, während die Aufforderer, welche sich darauf ( Daß der Arbeiter Nichts hat, darin sind die Herren Unternehmer tnechten zu können, jo entwickelt sich die Industrie nicht mehr." beschränken, auf die Gesinnung einzuwirken und diese zu einer ſchuld, welche ven Ertrag ſeiner Arbeit als Gewinn" in die Tasche wir wissen, daß einst diese Entwicklung der Induſtrie" fille Handlungsweise für die Zukunft geneigt zu machen, ohne daß je­ſteden! Rev. b. Boltsst.") Der Arbeitnehmer kann also durch stehen wird, ohne daß Jemand darunter Schaben leidet und ohne doch für jetzt beſtimmte oder bestimmbare Handlungen in Frage plögliche Auflösung des Arbeitsvertrages seitens des Arbeitgebers daß ein Hahn nach ihr kräht!

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niemals in Nachtheil kommen( Also auf das Pflaster geworfen, in's

schwarze Buch der Herren Fabrikanten eingetragen, überall abge­wiesen und mit Weib und Kind dem Hunger überliefert werden,

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fommen, ftraflos ausgehen. Hat aber der Staat nicht blos die Verpflichtung, begangene Verbrechen zur Bestrafung bringen zu laffen, so liegt ihm nicht minder ob, dafür Borsorge zu treffen, daß auch nicht durch Ueberrebungskünfte die Staatsangehörigen da­