«.Erscheint in LeipzigMittwoch, Freitag, Sonntag.Bestellungen nehmen an allePostanstalten u. Buchhand-lungen des In-».Auslandes.Filial-Expeditionen für dieVereinigten Staaten:F. A. Sorge,vor 101 HodoKen, N. J.Wm. Lueders,409 Maystr. Chicago, JU.Peter Haß,8. W. Corner Third andcoates str. Philadelphia.Der VolAbonnementsprei«:Für Preußen incl. Stempel-steuer 21'/, Sgr., für dieübrigen Deutschen Staaten16 Sgr. pro Quartal.Monat«-Abonnement»werden bei allen DeutschenPostanstalten auf den 2tenu. 3ten Monat und auf denZten Monat besonders an-genommen, im Kgr. Sachsenu. Hrzth. Sachs.-Altenburgauch auf den I ten Monatä 5'/, Sgr. angenommen.ch�, wu.aal 1MOrgandersozialdemokrattschenArbetterMrteiMddermternationalenGetverksstenossenschaften.Zuserate, die Abhaltung von Partei-, Berein», und Volksversammlungen, sowie die Filial-Expeditionen und sonstige Partei- Ar gelegmhetteu betreffend, werden mit 1 Sgr.,— Privat- und Vergnügung«-Anzeigen mit 2 Sgr. die dreigespaltene Pettt- Zeile berechnet..�r. 25Sonntag, 1. Würz.1874.Rede des Abgeordneten Avgnst Geib gegen denPretzgesetzentwnrfin der ReichstagSsitzung am 20. Februar.*),5|(Nach dem stenographischen Bericht.)� Präsident: Der Herr Abgeordnete Geib hat das Wort.Abgeordneter Geib: Meine Herren, eS ist ein eigenes Geschick,welches diesen Reichstag verfolgt: er wird mit Ausnahme Gesetz-entwürfen überschwemmt. Auch dieseS Gesetz, betreffend die Preffc,ist nichts anderes als ein Ausnahmegesetz. ES wurde von dem>n.� Herrn BundeStommissarius gesagt, eS sei geeignet, die Preffe soZu stellen, daß sie ihre Kalturaufgabe erfüllen könne. Es ist aberBerzu leugnen, daß letzteres unter einem solchen Gesetz möglich seinl Jra nte"®aS f1"' wird durch diesen Gesetzentwurf, falls er1 Gesetz werden sollte, eingeschnürt, und wenn von dem Herrnstuvdp ��"wmissar im Gegensatz hierzu gesagt wurde, daß der freiend/�nn für das freie Wort die Verantwortung vor dem Gesetze—Hragen solle, so ist zu bemerken, daß daS freie Wort im Sinnedes Herrn KommiffarS gerade durch dieses Gesetz völlig korrigirtchleo�srd, daher auch seine Behauptung gegenstandlos bleibt. Wennwir unter reaktionären Gesetzen unS das freie Wort erlauben undSas dafür bestrast werden, so wird derjenige, der abseits vom Weged�Pcht, uns dann schließlich noch auslachen. Es gebietet also der•rob»»eist einer guten Gesetzgebung von vornherein, daß eS innerhalbkriumer Gesetze möglich sei, sich frei zu äußern.. ii Bei Gelegenheit der Berathung deS Kontraktbruch-Gesetzent-'— Wurfes ist gegen meine Parteigenoffen gesagt worden, daß sie hier� Reichstage sich in Drohungen ergingen, und eS sind dieserohungen zurückgewiesen worden. Mann hat zu verstehen ge-eben, daß wir nur eine geduldete Partei in diesem Hause wären.�ho!) � Meine Herren, daß.....(Glocke deS Präsidenten.)d«)? Präsident: Ich muß den Herrn Redner unterbrechen. DieDiskussion über daS Gesetz, betreffend die Abänderung der Ge-»erbeortnung, ist geschloffen und eS ist parlamentarisch nicht zu-'sstg' jetzt in einer neuen und eine ganz andere Sache betreffendenistusfton auf Aeußerungen zurückzugehen, die in jener Diskussionfallen sind. Ich bitte daher den Herrn Redner, bei dieser Dis-ssion und bei der Sache zu bleiben.Abgordueter Geib: Ich werde aus diesen Gegenstand einat." tader Mal zurückkommen.Es ist aber, wenn wir nun auf die Sache selbst eingehen,»nächst zu fragen, was bringt dieser Gesetzentwurf GuteS und ichDtitre�worte darauf meinerseits: er bringt nichts Gutes. WaS hatjede»� von den verschiedenen alten Gesetzen über die Preffe gelaffen?«. kr hat alle die schlimmen reaktionären Bestimmungen in sich auf-mommen, will sie also auch für die Zukunft zu Rechtens bestehenssen. Daß die Kaution, der ZeitungSstempel und die Inseraten-euer aufgehoben werden soll, daS ist eine Vergünstigung, dielcht in die Waage fällt gegenüber den Beschncidungen, die in denaragraphen im Allgemeinen enthalten sind. Die Kaution, dieüempelsteuer, die Juseratcnsteuer, meine Herren, hat zwar viel-ehr die auftichtigen demokratischen Blätter gettoffen, als jene� lätter, welche begründet wurden durch große Kapitalien, hinter>emai!"� große Kapitalien stehen» die also wohl im Stande sind,oer diesen Punkt ohne weiteren Skrupel hinwegzugehen. DarausLtd«<eziebt sich, daß die Kaution und Stempelsteuer ein Vorrecht dermdatfapitalistcn statuirte. Es ist dieses Vorrecht gefallen. Alleintn i-tto �at. un8. ba9t8en sehr viele andere Beschränkungen auferlegt.— Lfpan will die Beschlagnahme überall in Deutschland einführen,otzdem es allgemein in der Preffe und von Juristen anerkannt-« kurch, die Beschlagnahme ein Eingriff in das Eigenthum»tv»! c �ntn �folgt, ein ungerechtfertigter um so mehr, als eSIXII/ttugt, wenn ein einzelnes Blatt dem Richter eingehändigt wird,« daraus zu schließen, in wiefern das angeklagte Verbrechen ein. �brechen ist oder nicht. Ganz besonders, nachdem schon der.Bomduer einige wichtige Paragraphen beleuchtet hat, kommt�5 wir darauf au, die 3, 14, 17, 18 und 20 des G-setzeS zuhandeln.Da ist zuerst§ 3, der sich auf einen alten Erlaß des ftühercn»ndestags stützt, den Erlaß vom 6. Juli 1LS4, der besagt, daßr Verkauf und die Verbreitung von Druckschriften an öffentlichenr verboten, also polizeiliche Erlaubniß dazu erforderlich feinMan soll auch nach| 3 dieses Gesetzentwurfes Druckschriften»er verkaufen, noch im Herumziehen verbreiten oder ausstreuenausgenommen sind nur Stimmzettel bei den Wahlen,««ter als den Zweck der Wahlen zum Inhalte haben.rhr* �»vagraph ist geeignet» das allgemeine gleiche und direkte«i.eltend zu machen, sofern dies der OrtSpolizei nicht genehm er-feint. Es dürfen aber Plakate nicht nur nicht öffentlich ange-schlagen werden, sie dürfen nach dem nlmen 1 des§ 14 auchnicht öffentlich vertheilt werden. Mit diesen beiden Paragraphen,meine Herren, wenn sie durchgehen sollten, schaffen Sie einenZustand, der der unleidlich ite ist, und der in keinem geringernMaße die Rechte des Volkes beschränkt, als wenn er einfach durchdie Worte ersetzt würde: daS allgemeine gleiche und direkte Wahl-recht ist aufgehoben.Man wird mir sagen, daß außer den Aufrufen die TageS-blätter noch übrig bleiben. Diese Blätter können und sollen dieGesinnung der betheiligten Parteien dem Volke vorttagen. DaSist aber nach dem vorliegenden Entwurf nicht mehr möglich, vor-züglich nicht bei der Wahlkampagne. Diejenigen Parteien, welcheüber die größten Geldmittel verf igen, die sind eS auch, die amlängsten und meisten zu den Wählern sprechen können. Ich setzeden Fall, daß eS sich darum handelt, durch Annoncen feine Mei-nung dem Volke mitzutheilen. DaS koster viel Geld und ist nurden bemittelten Parteien möglich; eS ist aber auch in einem ge-wiffeu Grade der zurückgesetzten Partei unmöglich, wenn am Tagevor der Wahl oder gar am Tage der Wahl noch in gegnerischenBlättern Annoncen und Auftufe erscheinen, die zu widerlegen mannicht mehr im Staude ist, da man ein eigenes Blatt nicht besitzt,ein solches auch nicht herausgegeben werden darf, und Ausrufe zuvertheilcn die Polizei nicht gestattet. Sie sehen, in diesem Para-graphen kennzeichnet sich schon der Geist dieses ganzen Gesetzes.Im Sinne dieses Paragraphen ist denn auch der tz 4 gehalten,und, wie ich gezeigt habe, der§ 14. Gehen wir aber jetzt überzum A 17!Der§ 17 lautet: Oeffentliche Aufforderungen mittelst derPreffe zur Aufbringung erkannter Geldstrafen und Kosten einesStrafverfahrens find verboten. Das zufolge solcher AufforderungenEmpfangene oder der Werth deffelben ist dem Staate für verfallenzu erklären.Durch solche Aufforderungen wurden bisher Personen, die inden Augen ihrer Freunde und Vertrauten in tendenziöser Weiseverurtheilt worden waren, unterstützt. ES soll nun in Zukunfteine solche Aufforderung mittelst der Presse nicht mehr möglichsein; man soll auf den Privatweg»erwiesen werden oder aus denWeg der Sammlung, etwa in Volksversammlungen, der aber einsehr mißlicher ist, da in verschiedenen Staaten, vorzüglich inPreußen, Gesetze bestehen, welche solchen Aufforderungen an Privateund dem Sammeln in Volksversammlungen entgegenstehen. Darinliegt also der Kern der Bestimmung, daß dem Freunde in derRoth nicht mehr beigestanden werden soll.Aber nicht genug damit, geht der Gesetzentwurf noch weiter,indem er anordnet, daß das solchergestalt aufgebrachte Geld demFiSkuS verfallen sein solle. Diese Bestimmung ist nicht im Einklänge mit der preußischen Verfassung, welche derartige Konfiskationen nicht gelten läßt. ES ist dadurch in das Belieben derPolizeibehörde gestellt, nachdem sie eine Zeit lang gewartet hatund die Sammlung hat vor sich gehen laffen, das Geld der ein-zelnen Partei zu koufisziren und sie so in ihrem L-benSmark zuschädigen. Eine solche Bestimmung kann auch den der Regierunggegenüber nicht opposittonellen Parteien momentan durchaus nichtgünstig erscheinen. Denn die Opposition wechselt; sie ist nichtimmer dieselbe, heute sitzt die Opposition hier und morgen kannsie dort sitzen, und darum ist es die Pflicht aller Parteien dafüreinzustehen, daß solche Verbote und Konfiskationen nicht Platzgreifen.Der§ 18 bestimmt: Die Namen der Geschworenen undSr"HUecht in Frage zu stellen. Denn»enu eine Partei der de---- Polizeivehörde nicht gefällt, so hat letztere nach diese«rW'"" ,H Hm Macht, die Flugblätter dieser Partei zuDrücken, ihre Verbreitung zu verbieten und daher daS Heran-w der Candldateu an ihre Wähler zu verhindern. Da««eschritakung, die dem Geiste de« allgemeinen undp* nid?t* avS-messeu ist. die also zurückgewiesencatie.�s ist dieser tz Z weiter erläutert durch eine Besti«muug deSworin von Plakaten und Aufrufen die Rede ist, die öffentlich'. angeschlagen werden dürfen. ES ist also in keiner Weiselrich.)'venu ich auf die Wahlkampagne wieder hinzeige, sich-- gereicht uns zur besondern Befriedigung, diese Rede ganz ab-md da sie von den„gefinnungssüchligen" Blättern meisten« tobt-ruckero.gen und von dem nationalliberalen RcichStagSpöbel mit demnlen Gelächter und Gebrüll, dem Merkmal unserer„Gebildeteneßt. worden ist.«chöffen dürfen in Zeitungen nur bei der Mittheilungen über dieZusammensetzung des Gerichts genannt werden.Die Anklageschrift oder andere Anklageschriftstücke eiueS StrafProzesse« dürfen durch die Preffe nicht eher veröffentlicht werden,als bis dieselben in öffeutlicher Verhandlung kundgegeben wordensind oder das Verfahren sein Ende erreicht hat.Speziell die letztere Bestimmung betteffend muß ich sagen, daßdieselbe sehr vage gefaßt und durchaus eines Gesetzes unwürdigerscheint. Entweder muß man sagen, eS kann erst die Anklage-schrift veröffeutlicht werden nach dem Ende des Verfahrens oderes muß heiße»„während de« Verfahrens", aber eS darf nicht einSpielraum gegeben weroen, auf Grund dessen der Richter mirnicht» dir nicht«»ach Belieben denjenigen, der während der Ver-Handlung die Anklageschrift veröffentlicht, bestrafen kann. Nunaber soll auch der Name der Geschworenen und Schöffen nichtdurch die Zeitungen gehe», er soll später nicht mehr genanntwerden können, wenn da» Urtheil gefällt ist. Dadurch, wenndieser Paragraph angenommen wird, setzen Sie, meine Herren,da« alte Vchmgericht wieder ein;(Oh! Oh!) die Geschworenenverhülle» Sie, indem Sie die Veröffentlichung der Namen»ichtgestatte», nachdem das Urtheil gefällt ist, überhaupt nicht zugeben,daß die Name» der Geschworenen jemals genannt und einer Be-ttachtung unterzogen werden. Dem gegenüber werden Sie gestchenmüffen, daß verschiedene Schwurgerichte in Tendenzprozeffen Urtheilegefällt haben, die von einem großen Theile der deutscheu Presse,von einem großen Theile der deutschen Juristen, und von einemgroßen Theile deS deutschen Volkes verurtheilt worden sind. Wennman aber diese Geschworenen nicht sollte nennen können und sagen:Der und Der ist eS gewesen, der zu einem solchen Beschluß beiaettaaeu hat, nun, meine Herren, dann haben Sie daS Vehm-gericht!(Schluß f.)Offene Antvsrtan Hrn. Kaplan Hahaff in Hüffe b. Pr. Oldendorf.(Schluß.)Die christliche Religion ist culturfcindlich; nach dem Sturz dergriechischen und römischen Cultur hat das Christenthum mehr al«1000 Jahre in Europa geherrscht und die dickste Unwiffenheit undBarbarei lastete aus den Völkern. Spanien, da« unter der Herr-schaft der„heidnischen" Mauren in Ackerbau, Gewerbe, Künstenund Wissenschaften den höchsten Blüthepunkt erreichte und in Wohl-stand schwamm, ward durch da« Christcnthum zur Wüste gemachtund verödet, sein heute so tiesstehender Cultnr- und Bildung«-zustand ist die Folge christlicher Herrschaft. Die Wissenschaft undder Fortschritt, welche im 12. Jahrhundert in Italien, im 15.Jahrhundert auch in Deutschland sich zu regen begannen, warennicht die Folge des Christcnthums, sondern des Studiums derheidnischen altklassischen Literatur, die aus dem Staub und Moder,in dem sie unter der Christeuherrfchaft gelangt, hervorgeholt und,den kirchlichen Anfechtungen und Verfolgungen zum Trotz, inimmer weitere Kreise drang und die Menschheit auf die Bahnendes Fortschritts führte.DaS Leben und die Thättgkcit der hohen wie der niederenGeistlichkeit aller Jahrhunderte hat bewiesen, daß eS schnurstracksden Lehren entgegenlief, die sie für Andere lehrten, daß also, wieich in meiner Broschüre behauptet, die Religion nur Mittel zumZweck war, um die Herrschaft über die Massen auszuüben undmehr und mehr zu befestigen.Wie weitsehende und berühmte Männer der verschiedenstenZeiten die Religion nur als Mittel zum Zweck—- der politischenHerrschaft— betrachteten(Aristoteles, Macchiavelli), habe ich schonin meiner Broschüre erwähnt; es ist nicht überflüssig, Aeußerungenund Thaten einiger kirchlichen Autoritäten gleichfalls anzuführen.Zur Zeit als Papst JuliuS II.(1475—1513) regierte, existirte amrömischen Hose ein Leben, das an Ausschweifung, Lüderlichkeit undReligionsverspottung daS denkbar Möglichste leistete. Und alseines Tages auS dem ftommen Deutschland große Geldsendungenankamen, sprach der Papst zu einem seiner Cardinäle die denk-würdigen Worte:„Gelt Bruder, die Fabel von JesuS Christu«ist einträglich." Wie der französische Gesandte die Moral de«Papstes Paul III., im 16. Jahrhundert, bcurthcilte, geht auS fol-gendcr Stelle eine» Briefs an seinen Hof hervor:„Der Papstund seine Minister(Cardinäle) haben' Euch bisher in jeglicherWeise hintergangen; jetzt suchen sie es durch Heuchelei und Lügenzu decken und eine wahre Niederträchtigkeit daraus zu machen."Papst Paul IV. rief, um gegen die gut katholischen Spanier zukämpfen, nicht blos die Protestanten*zu Hilfe, sondern fordertesogar den„Erbfeind" der Christenheit, die Türken, auf, da«spanische Sicilien und Neapel zu überfallen. Papst Alexander VI.lebte mit seiner eigenen Tochter, der berüchtigten Lucretia Borgia,in Blutschande. Er starb an Gift, als er sieben Cardinäle beieinem Gastmahl vergiften wollte, diese aber es verstanden, denKoch zu bestechen und den Papst selbst zu vergiften nebst seinemSohn, den er neben der Tochter besaß, obgleich er im Cölibatlebte.Der Bischof SynesiuS erklärte 410 n. Chr. Geb.:„Das Volkwill durchaus, daß man eS täusche, man kann auf andere Weisegar nicht mit ihm verkehren..... Ich meineStheils werde stetsPhilosoph sein für mich, aber Priester"— was in diesem Falledoch wohl Betrüger hieß—„in Bezug auf das Volk." Undebenso schrieb Gregor von Nazianz an den Hieronymus:„ES be-darf nichts als Geschwätz, um beim Volke Eindruck zu machen.Je weniger es begreift, desto mehr bewundert eS. Unsere Bäterund L-hrer haben oft nicht DaS gesagt, was sie ddchtcn, sondernwaS ihnen die Umstände und daS Bedürfniß in den Mund legten."Das ist doch deutlich.Sie bestreiten meine Behauptung, daß Staat und Kirche sichrzeit brüderlich verständigt, wenn e» sich um die Ausbeutungdes Volkes gehandelt, vergessen aber den Beweis dagegen zuführen..Wenn irgend ein Staat verpflichtet war, das Bild eine« chnst-lichen Musterstaates zu gebe», war e« der Kirchenstaat, der un-mittelbar»nter der Regierung de« Papste« und der höchste»Geistlichkeist stand; und welche« Bild hat un« der Kirchenstaat bi«zum letzten Tage seine» Bestände« geliefert? Da« traurigste, da«m Europa sich auftteiben ließ. Ein schmählich vernachlässigte, inAberglauben und Unwiffenheit versunkene Bevölkerung; die Arbeiteschändet und unterdrückt, daaegeu herrschend die unverschämtesteBettelei und die großartigste Massenarmuth. Die Berbrecherstati-stik schlimmer wie in irgend eine« Staate der Welt, die öffent»lichc Unsicherheit sprichwörtlich, die Staatsverwaltung die lüder-lichste, die existirte, und da« Gebot der christlichen Nächstenliebe,das sich doch zunächst in der Toleranz gegen Andersgläubige zeigenmüßte, mit Füßen getreten. Da« war der christliche Musterstaat.In allen Staaten Europa«, wo Vertteter der Kirche, einerlei obzrotestantische oder katholische, in der Staatsleitung, in der Volk«-Vertretung ein Wort mitzusprechen haben, überall ist ihr Einflußauf Zurückhaltung der Volksbildung und Stärkung der Volksfeind-lichen Staatsgewalt bedacht. Und wenn im Augenblick Deutschland in Bezug aus die katholische Priesterschaft eine Ausnahmezu machen schemt, so scheint dieses auch nur der Fall zu sein.Eine Politik, wie sie unkluger von keinem Staatsmann der Herr-schenden Klassen je geführt wurde, hat die katholische Geistlichkeitin die Stellung de� Unterdrückten gebracht, und diese Stellungeinzig und alle:» ist es, welche sie veranlaßt, heute Forderungen