«. Erscheint in Leipzig  Mittwoch, Freitag, Sonntag. Bestellungen nehmen an alle Postanstalten u. Buchhand- lungen des In-».Auslandes. Filial-Expeditionen für die Vereinigten Staaten: F. A. Sorge, vor 101 HodoKen, N. J. Wm. Lueders, 409 Maystr. Chicago  , JU. Peter Haß, 8. W. Corner Third and coates str. Philadelphia  . Der Vol Abonnementsprei«: Für Preußen incl. Stempel- steuer 21'/, Sgr., für die übrigen Deutschen   Staaten 16 Sgr. pro Quartal. Monat«-Abonnement» werden bei allen Deutschen  Postanstalten auf den 2ten u. 3ten Monat und auf den Zten Monat besonders an- genommen, im Kgr. Sachsen u. Hrzth. Sachs.-Altenburg auch auf den I ten Monat ä 5'/, Sgr. angenommen. ch� , w u. aal 1 M OrgandersozialdemokrattschenArbetterMrteiMddermternationalenGetverksstenossenschaften. Zuserate, die Abhaltung von Partei-, Berein», und Volksversammlungen, sowie die Filial-Expeditionen und sonstige Partei- Ar gelegmhetteu betreffend, werden mit 1 Sgr., Privat- und Vergnügung«- Anzeigen mit 2 Sgr. die dreigespaltene Pettt- Zeile berechnet. .�r. 25 Sonntag, 1. Würz. 1874. Rede des Abgeordneten Avgnst Geib gegen den Pretzgesetzentwnrf in der ReichstagSsitzung am 20. Februar.  *) ,5|(Nach dem stenographischen Bericht.) Präsident: Der Herr Abgeordnete Geib hat das Wort. Abgeordneter Geib: Meine Herren, eS ist ein eigenes Geschick, welches diesen Reichstag verfolgt: er wird mit Ausnahme Gesetz- entwürfen überschwemmt. Auch dieseS Gesetz, betreffend die Preffc, ist nichts anderes als ein Ausnahmegesetz. ES wurde von dem >n. Herrn BundeStommissarius gesagt, eS sei geeignet, die Preffe so Zu stellen, daß sie ihre Kalturaufgabe erfüllen könne. Es ist aber Berzu leugnen, daß letzteres unter einem solchen Gesetz möglich sein l Jra nte"®aS f1"' wird durch diesen Gesetzentwurf, falls er 1 Gesetz werden sollte, eingeschnürt, und wenn von dem Herrn stuvdp ��"wmissar im Gegensatz hierzu gesagt wurde, daß der freie nd/�nn für das freie Wort die Verantwortung vor dem Gesetze Hragen solle, so ist zu bemerken, daß daS freie Wort im Sinne des Herrn KommiffarS gerade durch dieses Gesetz völlig korrigirt chleo�srd, daher auch seine Behauptung gegenstandlos bleibt. Wenn wir unter reaktionären Gesetzen unS das freie Wort erlauben und Sas   dafür bestrast werden, so wird derjenige, der abseits vom Wege d�Pcht, uns dann schließlich noch auslachen. Es gebietet also der rob»»eist einer guten Gesetzgebung von vornherein, daß eS innerhalb kriumer Gesetze möglich sei, sich frei zu äußern. . ii Bei Gelegenheit der Berathung deS Kontraktbruch-Gesetzent- ' Wurfes ist gegen meine Parteigenoffen gesagt worden, daß sie hier Reichstage sich in Drohungen ergingen, und eS sind diese rohungen zurückgewiesen worden. Mann hat zu verstehen ge- eben, daß wir nur eine geduldete Partei in diesem Hause wären. �ho!) Meine Herren, daß.....(Glocke deS Präsidenten.) d«)? Präsident: Ich muß den Herrn Redner unterbrechen. Die Diskussion über daS Gesetz, betreffend die Abänderung der Ge- »erbeortnung, ist geschloffen und eS ist parlamentarisch nicht zu- 'sstg' jetzt in einer neuen und eine ganz andere Sache betreffenden istusfton auf Aeußerungen zurückzugehen, die in jener Diskussion fallen sind. Ich bitte daher den Herrn Redner, bei dieser Dis- ssion und bei der Sache zu bleiben. Abgordueter Geib: Ich werde aus diesen Gegenstand ein at." tader Mal zurückkommen. Es ist aber, wenn wir nun auf die Sache selbst eingehen, »nächst zu fragen, was bringt dieser Gesetzentwurf GuteS und ich Dtitre�worte darauf meinerseits: er bringt nichts Gutes. WaS hat jede» von den verschiedenen alten Gesetzen über die Preffe gelaffen? «. kr hat alle die schlimmen reaktionären Bestimmungen in sich auf- mommen, will sie also auch für die Zukunft zu Rechtens bestehen ssen. Daß die Kaution, der ZeitungSstempel und die Inseraten- euer aufgehoben werden soll, daS ist eine Vergünstigung, die lcht in die Waage fällt gegenüber den Beschncidungen, die in den aragraphen im Allgemeinen enthalten sind. Die Kaution, die üempelsteuer, die Juseratcnsteuer, meine Herren, hat zwar viel- ehr die auftichtigen demokratischen Blätter gettoffen, als jene lätter, welche begründet wurden durch große Kapitalien, hinter >emai!" große Kapitalien stehen» die also wohl im Stande sind, oer diesen Punkt ohne weiteren Skrupel hinwegzugehen. Daraus Ltd«<eziebt sich, daß die Kaution und Stempelsteuer ein Vorrecht der mdatfapitalistcn statuirte. Es ist dieses Vorrecht gefallen. Allein tn i-tto �at. un8. ba9t8en sehr viele andere Beschränkungen auferlegt. Lfpan will die Beschlagnahme überall in Deutschland   einführen, otzdem es allgemein in der Preffe und von Juristen anerkannt -« kurch, die Beschlagnahme ein Eingriff in das Eigenthum »tv  »! c �ntn �folgt, ein ungerechtfertigter um so mehr, als eS IXII/ttugt, wenn ein einzelnes Blatt dem Richter eingehändigt wird, « daraus zu schließen, in wiefern das angeklagte Verbrechen ein . �brechen ist oder nicht. Ganz besonders, nachdem schon der .Bomduer einige wichtige Paragraphen beleuchtet hat, kommt �5 wir darauf au, die 3, 14, 17, 18 und 20 des G-setzeS zu handeln. Da ist zuerst§ 3, der sich auf einen alten Erlaß des ftühercn »ndestags stützt, den Erlaß vom 6. Juli 1LS4, der besagt, daß r Verkauf und die Verbreitung von Druckschriften an öffentlichen r verboten, also polizeiliche Erlaubniß dazu erforderlich fein Man soll auch nach| 3 dieses Gesetzentwurfes Druckschriften »er verkaufen, noch im Herumziehen verbreiten oder ausstreuen ausgenommen sind nur Stimmzettel bei den Wahlen, ««ter als den Zweck der Wahlen zum Inhalte haben. rhr*»vagraph ist geeignet» das allgemeine gleiche und direkte «i. eltend zu machen, sofern dies der OrtSpolizei nicht genehm er- feint. Es dürfen aber Plakate nicht nur nicht öffentlich ange- schlagen werden, sie dürfen nach dem nlmen 1 des§ 14 auch nicht öffentlich vertheilt werden. Mit diesen beiden Paragraphen, meine Herren, wenn sie durchgehen sollten, schaffen Sie einen Zustand, der der unleidlich ite ist, und der in keinem geringern Maße die Rechte des Volkes beschränkt, als wenn er einfach durch die Worte ersetzt würde: daS allgemeine gleiche und direkte Wahl- recht ist aufgehoben. Man wird mir sagen, daß außer den Aufrufen die TageS- blätter noch übrig bleiben. Diese Blätter können und sollen die Gesinnung der betheiligten Parteien dem Volke vorttagen. DaS ist aber nach dem vorliegenden Entwurf nicht mehr möglich, vor- züglich nicht bei der Wahlkampagne. Diejenigen Parteien, welche über die größten Geldmittel verf igen, die sind eS auch, die am längsten und meisten zu den Wählern sprechen können. Ich setze den Fall, daß eS sich darum handelt, durch Annoncen feine Mei- nung dem Volke mitzutheilen. DaS koster viel Geld und ist nur den bemittelten Parteien möglich; eS ist aber auch in einem ge- wiffeu Grade der zurückgesetzten Partei unmöglich, wenn am Tage vor der Wahl oder gar am Tage der Wahl noch in gegnerischen Blättern Annoncen und Auftufe erscheinen, die zu widerlegen man nicht mehr im Staude ist, da man ein eigenes Blatt nicht besitzt, ein solches auch nicht herausgegeben werden darf, und Ausrufe zu vertheilcn die Polizei nicht gestattet. Sie sehen, in diesem Para- graphen kennzeichnet sich schon der Geist dieses ganzen Gesetzes. Im Sinne dieses Paragraphen ist denn auch der tz 4 gehalten, und, wie ich gezeigt habe, der§ 14. Gehen wir aber jetzt über zum A 17  ! Der§ 17 lautet: Oeffentliche Aufforderungen mittelst der Preffe zur Aufbringung erkannter Geldstrafen und Kosten eines Strafverfahrens find verboten. Das zufolge solcher Aufforderungen Empfangene oder der Werth deffelben ist dem Staate für verfallen zu erklären. Durch solche Aufforderungen wurden bisher Personen, die in den Augen ihrer Freunde und Vertrauten in tendenziöser Weise verurtheilt worden waren, unterstützt. ES soll nun in Zukunft eine solche Aufforderung mittelst der Presse nicht mehr möglich sein; man soll auf den Privatweg»erwiesen werden oder aus den Weg der Sammlung, etwa in Volksversammlungen, der aber ein sehr mißlicher ist, da in verschiedenen Staaten, vorzüglich in Preußen, Gesetze bestehen, welche solchen Aufforderungen an Private und dem Sammeln in Volksversammlungen entgegenstehen. Darin liegt also der Kern der Bestimmung, daß dem Freunde in der Roth nicht mehr beigestanden werden soll. Aber nicht genug damit, geht der Gesetzentwurf noch weiter, indem er anordnet, daß das solchergestalt aufgebrachte Geld dem FiSkuS verfallen sein solle. Diese Bestimmung ist nicht im Ein klänge mit der preußischen Verfassung, welche derartige Konfis kationen nicht gelten läßt. ES ist dadurch in das Belieben der Polizeibehörde gestellt, nachdem sie eine Zeit lang gewartet hat und die Sammlung hat vor sich gehen laffen, das Geld der ein- zelnen Partei zu koufisziren und sie so in ihrem L-benSmark zu schädigen. Eine solche Bestimmung kann auch den der Regierung gegenüber nicht opposittonellen Parteien momentan durchaus nicht günstig erscheinen. Denn die Opposition wechselt; sie ist nicht immer dieselbe, heute sitzt die Opposition hier und morgen kann sie dort sitzen, und darum ist es die Pflicht aller Parteien dafür einzustehen, daß solche Verbote und Konfiskationen nicht Platz greifen. Der§ 18 bestimmt: Die Namen der Geschworenen und Sr" HUecht in Frage zu stellen. Denn»enu eine Partei der de- --- Polizeivehörde nicht gefällt, so hat letztere nach diese« rW'"" ,H Hm Macht, die Flugblätter dieser Partei zu Drücken, ihre Verbreitung zu verbieten und daher daS Heran- w der Candldateu an ihre Wähler zu verhindern. Da« «eschritakung, die dem Geiste de« allgemeinen und p* nid?t* avS-messeu ist. die also zurückgewiesen catie.�s ist dieser tz Z weiter erläutert durch eine Besti«muug deS worin von Plakaten und Aufrufen die Rede ist, die öffentlich '. angeschlagen werden dürfen. ES ist also in keiner Weise lrich.)'venu ich auf die Wahlkampagne wieder hinzeige, sich -- gereicht uns zur besondern Befriedigung, diese Rede ganz ab- md da sie von dengefinnungssüchligen" Blättern meisten« tobt- ruckero.gen und von dem nationalliberalen RcichStagSpöbel mit dem nlen Gelächter und Gebrüll, dem Merkmal unsererGebildeten eßt. worden ist.« chöffen dürfen in Zeitungen nur bei der Mittheilungen über die Zusammensetzung des Gerichts genannt werden. Die Anklageschrift oder andere Anklageschriftstücke eiueS Straf Prozesse« dürfen durch die Preffe nicht eher veröffentlicht werden, als bis dieselben in öffeutlicher Verhandlung kundgegeben worden sind oder das Verfahren sein Ende erreicht hat. Speziell die letztere Bestimmung betteffend muß ich sagen, daß dieselbe sehr vage gefaßt und durchaus eines Gesetzes unwürdig erscheint. Entweder muß man sagen, eS kann erst die Anklage- schrift veröffeutlicht werden nach dem Ende des Verfahrens oder es muß heiße»während de« Verfahrens", aber eS darf nicht ein Spielraum gegeben weroen, auf Grund dessen der Richter mir nicht» dir nicht«»ach Belieben denjenigen, der während der Ver- Handlung die Anklageschrift veröffentlicht, bestrafen kann. Nun aber soll auch der Name der Geschworenen und Schöffen nicht durch die Zeitungen gehe», er soll später nicht mehr genannt werden können, wenn da» Urtheil gefällt ist. Dadurch, wenn dieser Paragraph angenommen wird, setzen Sie, meine Herren, da« alte Vchmgericht wieder ein;(Oh! Oh!) die Geschworenen verhülle» Sie, indem Sie die Veröffentlichung der Namen»icht gestatte», nachdem das Urtheil gefällt ist, überhaupt nicht zugeben, daß die Name» der Geschworenen jemals genannt und einer Be- ttachtung unterzogen werden. Dem gegenüber werden Sie gestchen müffen, daß verschiedene Schwurgerichte in Tendenzprozeffen Urtheile gefällt haben, die von einem großen Theile der deutscheu Presse, von einem großen Theile der deutschen   Juristen, und von einem großen Theile deS deutschen   Volkes verurtheilt worden sind. Wenn man aber diese Geschworenen nicht sollte nennen können und sagen: Der und Der ist eS gewesen, der zu einem solchen Beschluß bei aettaaeu hat, nun, meine Herren, dann haben Sie daS Vehm- gericht!(Schluß f.) Offene Antvsrt an Hrn. Kaplan Hahaff in Hüffe b. Pr. Oldendorf  . (Schluß.) Die christliche Religion ist culturfcindlich; nach dem Sturz der griechischen und römischen Cultur hat das Christenthum mehr al« 1000 Jahre in Europa   geherrscht und die dickste Unwiffenheit und Barbarei lastete aus den Völkern. Spanien  , da« unter der Herr- schaft derheidnischen" Mauren   in Ackerbau, Gewerbe, Künsten und Wissenschaften den höchsten Blüthepunkt erreichte und in Wohl- stand schwamm, ward durch da« Christcnthum zur Wüste gemacht und verödet, sein heute so tiesstehender Cultnr- und Bildung«- zustand ist die Folge christlicher Herrschaft. Die Wissenschaft und der Fortschritt, welche im 12. Jahrhundert in Italien  , im 15. Jahrhundert auch in Deutschland   sich zu regen begannen, waren nicht die Folge des Christcnthums, sondern des Studiums der heidnischen altklassischen Literatur, die aus dem Staub und Moder, in dem sie unter der Christeuherrfchaft gelangt, hervorgeholt und, den kirchlichen Anfechtungen und Verfolgungen zum Trotz, in immer weitere Kreise drang und die Menschheit auf die Bahnen des Fortschritts führte. DaS Leben und die Thättgkcit der hohen wie der niederen Geistlichkeit aller Jahrhunderte hat bewiesen, daß eS schnurstracks den Lehren entgegenlief, die sie für Andere lehrten, daß also, wie ich in meiner Broschüre behauptet, die Religion nur Mittel zum Zweck war, um die Herrschaft über die Massen auszuüben und mehr und mehr zu befestigen. Wie weitsehende und berühmte Männer der verschiedensten Zeiten die Religion nur als Mittel zum Zweck- der politischen Herrschaft betrachteten(Aristoteles  , Macchiavelli  ), habe ich schon in meiner Broschüre erwähnt; es ist nicht überflüssig, Aeußerungen und Thaten einiger kirchlichen Autoritäten gleichfalls anzuführen. Zur Zeit als Papst JuliuS II.  (14751513) regierte, existirte am römischen Hose ein Leben, das an Ausschweifung, Lüderlichkeit und Religionsverspottung daS denkbar Möglichste leistete. Und als eines Tages auS dem ftommen Deutschland   große Geldsendungen ankamen, sprach der Papst zu einem seiner Cardinäle die denk- würdigen Worte:Gelt Bruder, die Fabel von JesuS Christu« ist einträglich." Wie der französische   Gesandte die Moral de« Papstes Paul III.  , im 16. Jahrhundert, bcurthcilte, geht auS fol- gendcr Stelle eine» Briefs an seinen Hof hervor:Der Papst und seine Minister(Cardinäle) haben' Euch bisher in jeglicher Weise hintergangen; jetzt suchen sie es durch Heuchelei und Lügen zu decken und eine wahre Niederträchtigkeit daraus zu machen." Papst Paul IV.   rief, um gegen die gut katholischen Spanier zu kämpfen, nicht blos die Protestanten*zu Hilfe, sondern forderte sogar denErbfeind" der Christenheit, die Türken, auf, da« spanische Sicilien und Neapel   zu überfallen. Papst Alexander VI.  lebte mit seiner eigenen Tochter, der berüchtigten Lucretia Borgia  , in Blutschande. Er starb an Gift, als er sieben Cardinäle bei einem Gastmahl vergiften wollte, diese aber es verstanden, den Koch zu bestechen und den Papst selbst zu vergiften nebst seinem Sohn, den er neben der Tochter besaß, obgleich er im Cölibat lebte. Der Bischof SynesiuS erklärte 410 n. Chr. Geb.:Das Volk will durchaus, daß man eS täusche, man kann auf andere Weise gar nicht mit ihm verkehren..... Ich meineStheils werde stets Philosoph sein für mich, aber Priester" was in diesem Falle doch wohl Betrüger hießin Bezug auf das Volk." Und ebenso schrieb Gregor von Nazianz   an den Hieronymus  :ES be- darf nichts als Geschwätz, um beim Volke Eindruck zu machen. Je weniger es begreift, desto mehr bewundert eS. Unsere Bäter und L-hrer haben oft nicht DaS gesagt, was sie ddchtcn, sondern waS ihnen die Umstände und daS Bedürfniß in den Mund legten." Das ist doch deutlich. Sie bestreiten meine Behauptung, daß Staat und Kirche sich rzeit brüderlich verständigt, wenn e» sich um die Ausbeutung des Volkes gehandelt, vergessen aber den Beweis dagegen zu führen.. Wenn irgend ein Staat verpflichtet war, das Bild eine« chnst- lichen Musterstaates zu gebe», war e« der Kirchenstaat  , der un- mittelbar»nter der Regierung de« Papste  « und der höchste» Geistlichkeist stand; und welche« Bild hat un« der Kirchenstaat bi« zum letzten Tage seine» Bestände« geliefert? Da« traurigste, da« m Europa   sich auftteiben ließ. Ein schmählich vernachlässigte, in Aberglauben und Unwiffenheit versunkene Bevölkerung; die Arbeit eschändet und unterdrückt, daaegeu herrschend die unverschämteste Bettelei und die großartigste Massenarmuth. Die Berbrecherstati- stik schlimmer wie in irgend eine« Staate der Welt, die öffent» lichc Unsicherheit sprichwörtlich, die Staatsverwaltung die lüder- lichste, die existirte, und da« Gebot der christlichen Nächstenliebe, das sich doch zunächst in der Toleranz gegen Andersgläubige zeigen müßte, mit Füßen getreten. Da« war der christliche Musterstaat. In allen Staaten Europa  «, wo Vertteter der Kirche, einerlei ob zrotestantische oder katholische, in der Staatsleitung, in der Volk«- Vertretung ein Wort mitzusprechen haben, überall ist ihr Einfluß auf Zurückhaltung der Volksbildung und Stärkung der Volksfeind- lichen Staatsgewalt bedacht. Und wenn im Augenblick Deutsch­ land   in Bezug aus die katholische Priesterschaft eine Ausnahme zu machen schemt, so scheint dieses auch nur der Fall zu sein. Eine Politik, wie sie unkluger von keinem Staatsmann der Herr- schenden Klassen je geführt wurde, hat die katholische Geistlichkeit in die Stellung de� Unterdrückten gebracht, und diese Stellung einzig und alle:» ist es, welche sie veranlaßt, heute Forderungen