ich, Set ud es ff. che Erscheint in Leipzig Mittwoch,Freitag,Sonnlag. Bestellungen nehmen an alle Postanstalten u. Buchhand- lungen des In- u.Auslandes. Filial-Expedttionen für die Vereinigten Staaten: F. Ä. Sorge, Bor 101 Hoboken, N. J. Wm. Lueders, 409 Jlaystr. Chicago , Jll. Peter Haß, S. W. Corner Third and coates str. Philadelphia. Abonnementsprers: Für Preußen incl. Stempel- steuer 21>/z Sgr., für die übrigen Deutschen Staaten 16 Sgr. pro Quartal. Monats-Abonnement, werden bei allen Deutschen Postanstalten auf den 2ten u. 3ten Monat und auf den 3ten Monat besonders an- genommen, im Kgr. Sachsen u.Hrzth. Sachs.-Altenburg auch auf den Iten Monat ö'/a Sgr. angenommen. OrgaildersozialdemokratischenArbetterMrteiunddermternattonalenGetverksgenossenschasten. Inserate, die Abhaldmg von Partei-, Bereins- und Volksversammlungen, sowie die Filial- Expeditionen und sonstige Partei- Angelegenheiten betreffend, werden mit 1 Sgr.,— Privat- und BergnügungS« Anzeigen mit 2 Sgr. die dreigefpaltene Petit-Zeile berechnet. Zir. 60 Sonntag. 24. Mai. 1874. lch Wegen der Psingstfeiertage jällt die Mittwochs- Nummer aus. Abonnements auf den„Volksstaat" tür den Monat Änni zu S�s Silbergroschcn werden bei allen deutschen Postanstalten, für Leipzig pro Monat zu 6 Ngr. bei der Expedition, Zeitzcrstr. 44, und bei Colp. Müller, ftir die Umgegend von Leipzig bei den Filial-Erpeditionen: für �»Nmarsdorf, Reudnitz , Neuschöneseid, Anger :c.:c. bei Ö. Stelzer, Reudnitz , Hohlweg, für Plagwitz und Lin- deuau w. bei Frau Hohe, Plagwitz , Zschocher'sche Str. 86, für �onnewitz w. bei Teubert, Bornaische Straße 19, für Kleinzschocher und Umgegend bei Fleischer, Nr. 87 daselbst, i'ur Thonberg bei Horn, Hauptstr. Nr. 95, für Stötteritz bei Gust.Voigt, Schulweg 8, für Gohlis ;c. bei O. Penk erl, Hauptstr. 19. Für Berlin wird auf den„Volksstaat" monatlich für Sgr. frei in's Hans abonnirt, bei Trautmann, Engelufer llb, 4Tr.- Garges, Webcrslr. 38; Rub enow, Brunnenstr. 34 jw Laden; Mehner, Elisabcthkirchstr. 1; Vogel, Prinzcnstr. 61; �Krause, Zionskirchplatz 8, 3 Tr. Der Abonnementsbetrag ist bei Bestellung zu entrichten. n- gi ». Der Prozeß Most. Ueber die Prozeßverhandlung, welche am vorigen Sonnabend vor der 7. Kriminaldeputation des Berliner Stadtgerichts statt- hatte, berichtet die«Magdeburger Ztg.", bekanntlich eine erbitterte Gegnerin der Sozialdemokratie, wie folgt: »Der dritte Angeklagte(in derselben Sitzung waren zwei Mit- glieder des Allgem. deutschen Arbeitervereins, Friedrich Wilhelm Ludwig Franz Bock und August Kapell, elfterer zu 1 Jahr, letzterer zu 9 Monaten Gefängniß verurtheilt worden— wir werben über die Verhandlungen ausführlicher berichten; einstweilen sei vur erwähnt, daß sich bei Beiden die Anklage auf Aeußerungen Us öffentlichen Reden bezog, und daß der Herr Staatsanwalt Tesscndorf gegen Bock 2'/» Jahre, gegen Kapell 1 Jahr Gefängniß beantragt hatte.) Der dritte Angeklagte war der ReichStagsabge- vrdnete Redacteur Johann Joseph Most , 1846 in Augsburg ge- boren, katholisch, elfmal wegen politischer Vergehen bestraft, von ber Polizei zu Chemnitz als hervorragender Agitator der sozial- bemokratischen Partei bezeichnet. Most ist angeklagt, in einer am «3. März im CariuS'schen Lokale gehaltenen Rede zur VerHerr- üchung der Pariser Commune gegen§ 130 des Strafgesetzbuchs verstoßen zu haben. Die Arbeiterbewegung wurzelte tief in den bsuligen Verhältnissen, sie erstreckte sich über die ganze civilisirte �velt, hieß es u. A. am Schluß der Rede. Die Sozialdemokraten �ssrebten nur eine friedliche Lösung, ihren Gegnern die Wahl °v»schen Reform und Revolution überlassend. Moltke habe im Rilchstage die Kasernen die besten Erziehungsanstalten genannt; Allgemeinen danke das Volk für solche Erziehung, aber es onnten doch wohl Zeiten kommen» wo es der Regierung Dank 'äg« für die Unterweisung in den Waffen.— In einer andern �rsammlung am 13. April nannte Most das stehende Heer eine Nichtswürdige Institution, wodurch der Absolutismus unter allen umständen anstecht erhalten werde. In diesem Ausdrucke erblickte Kriegsminister v. Kamele eine Beleidigung der Mitglieder des gehenden Heeres und beantragte deshalb die Bestrafung des Red- virs.— Der Angeklagte gab die zweite inkriminirte Aeußerung hne Weiteres zu. Bezüglich der ersten Rede behauptete er, die nter Anklage gestellten Satze, die allerdings von ihm gesprochen forden, seien vollständig aus dem Zusammenhange gerissen und �selben ein ganz unberechtigter Sinn untergelegt worden. Er ihuie für den Vortrag den Verfassungsartikel in Anspruch, welcher Freiheit der Wissenschaft und ihre Lehre garantirt, denn die �schichte sei ebenso eine Wissenschaft wie jede andere. Zum Be- 5?use dessen verlas der Angeklagte einen längeren Auszug seiner ??.be, der von dem als Zeugen vorgeladenen Polizeilieutenant Haseler, der die gedachte Versammlung beaufsichtigte, als im All- �Meinen richtig anerkannt wurde. , Der Staatsanwalt bezeichnete den vorgelesenen Auszug als werthvollcn Belag für die Anklage, da derselbe den aus Uzenden Charakter der ganzen Rede ins hellste Licht stelle. Ge- «Müber der stechen Drohung, daß die Gegner der Sozialdemokratie ur die Wahl zwischen Reform und Revolution haben, gegenüber st schweren Beleidigung, jeder einzelie Soldat sei Mitglied einer J®stSwürdigen Institution, gebe es nur eine Antwort: zwei Jahre ."d sechs Monate Gefängniß.— Der Angeklagte vertheidigte sich längerer Rede. Er unterzog die Berechtigung der Pariser Com- ünc einer eingehenden Erörterung und knüpfte daran die Hoff- feUP. es werde sich kein deutsches Gericht finden, welches den fstüiker der Commune verurtheilte, nachvem andere Staaten so- die Auslieferung der Communards verweigert hätten. Der . �tz: das Volk werde vielleicht der Regierung noch danken für U> Unterricht in den Waffen, sei ganz allgemein hingestellt; waS .. stch dabei gedacht habe, gehe Niemand etwas an, denn Gedanken zollfrei. Auch den dritten Passus der Anklage erachte er für üraflos, da er das stehende Heer nur als Staatseinrichtung für nichtswürdige Lustitution erklärt habe, wodurch sich kein ein- «Per Miliiär bdeiTIgt finden könne. Ueber daS Strafmaß wolle kein Wort verlieren; in letzter Zeit sei man daran gewöhnt worden, in Bezug auf Strafanträge so Manches zu hören, was man bisher für unmöglich gehalten habe. Er hoffe bestimmt aus seine Freisprechung.— Um 5 Uhr Nachmittags setzte der Gerichts- Hof die Verkündigung des UrtelS auf Dienstag Mittag 1 Uhr auS." Wir wollen aus diesem Bericht, den wir in der Freitags- nummer ergänzen zu können hoffen, vorläufig nur zwei Punkte herausgreifen. Erstens den UriaSbrief, welcher Most von der Chemnitzer Polizei ausgestellt worden. Die Chemnitzer Polizei hatte unzweifelhaft das Recht, dem Berliner Gericht die verschie- dentlichen Conflikte, die sie mit Most gehabt, mitzutheilen; wir bestreiten ihr aber durchaus daS Recht, Most als„hervorragenden Agitator der sozialdemokratischen Arbeiterpartei" zu denunziren. Es verstößt gegen kein Strafgesetz,„Agitator der sozialdemokrati- schen Arbeiterpartei" zu sein, und folglich auch nicht„hervor- ragender Agitator der sozialdemokratischen Arbeiterpartei" zu sein. Wozu also diese Betonung der Parteistellung und Parteithätigkeit Mösts? Wenn wir erwägen, daß nach allge- meiner Annahme unter den Berliner Richtern eine der fozialdemo- kratischen Arbeiterpartei feindselige Stimmung herrscht, drängt sich uns der Schluß auf, daß das Verfahren der Chemnitzer Polizei durch die Absicht diktirt wurde, unter den Richtern, die MostS Prozeß abzuurtheilen hatten, eine Most feindselige Stimmung zu erzeugen. Jedenfalls war die betreffende Charakteristik geeignet, das Urtheil der Richter zu Ungunsten Mösts zu beeinflussen; und wir halten die Chemnitzer Polizei nicht für so naiv, über Ten- denz und Wirkung ihrer Denunziation im Dunkel gewesen zu sein.— Und zweitens, wie konnte Herr Tessendorf sich erdreisten, das Wort Mösts: Die Gegner der Sozialdemokratie hätten nur die Wahl zwischen Reform und Revolution für eine„freche Droh- ung" zu erklären? Den Ausdruck„frech" wollen wir dem Tessen- dorfischen Bildungsgrad, mit welchem wir uns gelegentlich und zwar sehr bald beschäftigen werden, zu Gute halten, für jetzt richten wir an Herrn Tessendorf blos die Frage: wo steckt die „Drohung"? Wenn gesagt wird, wie Most es gesagt hat:„Die soziale Frage drängt ihrer Lösung zu; erfolgt diese Lösung nicht auf dem Wege der gesetzlichen Reform, dann erfolgt sie auf dem Wege der gewaltsamen Revolution", so ist das eine durch die ge- sammte historische Entwicklung begründete Wahrheit, eine Wahr- heit, die nicht bloS von Sozialdemokraten, sondern auch von Männern der Wissenschaft, welche der Sozialdemokratie fernstehen, ausgesprochen worden ist, z. B. von Professor H. von Scheel , in seiner„Theorie der sozialen Frage". Daß Herr Tessendorf diese Wahrheit für eine„Drohung" ausgibt, beweist nur, daß Herr Tessendorf 1) nicht weiß, was eine„Drohung" und gar eine Drohung im juristischen Sinn ist; und vaß er 2) von dem historischen Entwicklungsprozeß keine Ahnung hat. Die juri- stischen und geschichtSphilosophischen Kenntnisse deS Hrn. Tessendorf sind offenbar hinter seinem staatsanwaltlichen Eifer bedenklich zu- rückzeblieben. Wir empfehlen Hrn. Tessendorf nochmals die goldne Regel Talleyrands: Pas trop de zöle! Nicht zuviel Eifer! Zum Glück für Herrn Tessendorf gibt es noch„Richter in Berlin ".„Die siebente Criminaldeputation", wird der„Deutschen allgemeinen Ztg." auS Berlin , d. d, 19. Mai, geschrieben,„pu- blizirte am Dienstag in dem Prozesse gegen den sozialdemokrati- schen Reichstagsabgeordneten Most daS Urtheil. Dasselbe lautet auf Schuldig der Änreizung verschiedener Klassen der Bevölkerung gegen einander(Z 130 des ReichS-Strafgesetzbuches), dagegen auf Freisprechung wegen Beleidigung der Mitglieder der Armee, und verhängt über den Angeklagten eine Gefänguißstrafe von ändert- halb Jahren. In den Erkenntnißgründen wurde hervorgehoben, daß das„Fiat juatitia", welches der Reichstagsabgeordnete am Schlüsse seiner Vertheidigung ausgerufen, speziell als Richtschnur de« Urtheils gegolten habe. Die Redefreiheit, welche der Ange- klagte bei seinem Vortrage über die Pariser Commune für sich in Anspruch genommen, sei an gewisse Grenzen gebunden, und die Lehrfreiheit anlangend, welche Most gleichfalls herangezogen habe zu seiner Entlastung, so könne diese nur in ganz objectiven, doctri- uären und jeder politischen Färbung entbehrenden Vorträgen be- thätigt werden. Die inkriminirte Rede würde eventuell straflos sein, wenn solche in der Versailler Nationalversammlung oder vor einer Vereinigung von GeschicktSforschern oder vor Gegnern der Commune gehalten wäre. Vor hiesigen Sozialdemokraten vor- getragen, involvire solche aber die Momente des bezüglichen ß 130. Die Ausdrucksweise des Angeklagten:„das Militär ist eine nichts- würdige Institution", wurde in der Begründung des in diesem Punkie freisprechenden Erkenntnisses als eine Beleidigung der Arme« nicht erachtet,(ebenso wenig, wie wenn Jemand die indi- rekten Steuern schlecht machen würde, dieser wegen Beleidigung von Steuerbeamten bestraft werden sollte. Die Höhe der erkann- ten Strafe wurde durch dir Eigenschaft des Berurtheilten als ReichstagSabgeordneter sowie auch durch die Borstrafen desselben motivirt." Aus dem Schlußsatz erhellt, daß„die Eigenschaft des Ver urtheilten als Reichstagsabgeordneter" von den Berliner Richtern als strafverschärfendes Moment aufgefaßt worden ist. Mit andern Worten, Most soll deshalb auf 1'/- Jahre ins Ge- sängniß marschiren, weil ihn 10,000 Chemnitzer Arbeiter zum Reichstagsabgeordneten gewählt haben! Abgesehen von der junsti- schen Monstrosität(Ungeheuerlichkeit) ist dies eine Insulte der Wähler MostS, die in der Person ihres gewählten Vertreters thätlich beleidigt werden, und ferner ist's eine flagrante Be- schimpfung des Reichstags, welcher durch diese Motivirung implidte als eine Versammlung von Lumpen und Ver- blechern hingestellt wird. Der Reichstag möge sich bei den „Berliner Richtern" bedanken; die Chemnitzer Arbeiter stehen über den Insulten der„Berliner Richter". Politische Uebersichto — Ein Vergleich. Anläßlich des Putbus-Biron-SkandalS wird der„Frankfurter Zeitung " aus Berlin geschrieben: „Ein neckisches Spiel des Zufalls will, daß mit diesen fürst- lichen Skandälen die gerichiliche Verhandlung gegen den Reichs- tagsabgeordneten Most zusammenfällt. Dieselbe fand vorgestern statt, doch wird daS Urtheil erst morgen Mittag publizirt werden. Most hat sich mit großer Gewandtheit vertheidigt und wenn man auch nur den dürftigen Abriß, welchen die hiesige Presse von seiner Rede gibt, mit der neulichen Vertheidigung deS Fürsten Putbus zusammenhält, so wird kein Unbefangener darüber im Zweifel sein, wo mehr Anstand, Bildung und Talent zu finde» ist, bei dem Buchbindergesellen oder bei dem Pair von Preußen. Doch daS ist daS Wenigste bei dieser unwillkürlich sich auf- drängenden Parallele. Fürst PutbuS ist von einem makellosen Volksvertreter in öffentlicher Parlamentssitzung unter Beibringung einer erdrückende» BeweiStast der„Betrügerei" und des„Schwin- delS" geziehen worden, das ganze Land ist in Auflegung, aber bis zu den Ohren der Staatsanwaltschaft scheint nicht die leiseste Kunde von diesen seltsamen Borgängen zu dringen. Hr. Most dagegen hält vor Monaten in einem kleinen Vereine eine Rede, in welcher er theoretische Ansichten von der Bedeutung der Pariser Commune und dem Werthe gewisser Reichsinstitutionen kundgibt, welche einigermaßen von der herrschenden Meinung abweichen und er wird zwangsweise durch halb Deutschland geschleppt, mit ge- meinen Verbrechern in dieselbe Kerkerzelle geworfen und Hr. Dessen- dorf, der von der liberalen Presse hochgepriesene Staatsanwalt be- antragt gegen ihn eine zweieinhalbjährige Gefängnißhaft." Das Urtheil der„Richter in Berlin " ist, wie eö scheint, extra gemacht, auf daß die Natur der Stieber-Bismarck,-Wag- ner'schen„Schöpfung", auch genannt„Reich der Gottesfurcht und flammen Sitte", recht klar werde. Für ehrliche Männer des Volks das Gefängniß, und für die— Putbusse und Birons— Hochwürden und Fürstenhuld. — Schöppenstedt in Sachsen . Der hohe Stadtrath von Pegau hat im Januar dieses Jahres an die Bürger und Ein- wohner„seiner" Stadt eine Bekanntmachung erlassen, welche harte Strafen verhängt über jene nnglücklichen Pegauer, welche ihre Communal- und Schulgelderabgaben nicht bezahlen konnten und veshalb bereits erfolglos ausgepfändet worden sind, oder jene be- drohen, die daS an sich schon harte Unglück haben, Almosen von der Stadt in Anspruch nehmen zu müssen. Bis nach erfolgter Bezahlung, refp. Restituion sind sie, wie im Mittelalter, in die große Acht gethan; der Mas lautet, daß sie bis dahin von allen öffentlichen Vergnügungen, welche mit Geldaufwand verbunden sind, sowie von der Betheiligung an geschlossenen Gesellschaften ausgeschlossen sind, bei— man staune— Gefängnißstrafe! O, Ihr glücklichen Restänten in andern Orten! Aber bis ins dritte und vierte Glied geht der Pegauer Stadtrath; Gefängniß- strafe und Geldbuße schwebt auch über den unglückseligen Häuptern der Gastwirthe, welche einen Verfehmten am Billard -, Kegel-, Karten- oder Würfelspiel, resp. am Tanzvergnügen sich betheiligen lassen, oder jener Kaufleute, welche den Gebrandmarkten geistige Getränke verkaufen, endlich aber auch über den geschlossenen Ge- sellschaften, welche einen Ausgestoßenen in ihren Kreis aufnehmen. Eine Liste der Geächteten wird von Rathswegen an alle Gast- wirthe, Kaufleute, Gesellschaften u. f. w. besorgt.— Die„Dresdn. Nachrichten" jammern:„Wo bliebe denn da die persönliche Frei- heit?«— Wo die geblieben ist, haben wir schon oft gesagt und haben auch gar keine Lust, sie für jene Narren wieder herbeizu- wünschen, die von jeher behauptet haben, daß man sich gar nicht wohler fühlen könne, denn unter den gegenwärtigen Zuständen. Wir würden uns freuen, wenn die horrible Maßregel deS Pegauer Stadtraths endlich einmal wenigstens am Orte den blinden Glau- ben an die Phrasen von„Freiheit" zerstörte, die man von jedem „Patrioten" hören kann. Und wurde doch erst kürzlich im Reichsf- tage sogar gesagt, daß das Maß persönlicher Freiheit nir- gendS größer sei, als in Deutschland ! Nun, der Stadtrath von Pegau hat's illustrirt! — VolkSzeitungSweiSheit. Die Berliner „BolkSzeitung" schreibt in einer der letzten Nummern: „Arbeitergroschcn. DaS Gesammtvermögen der VerbandS-Jn- validen-Kasse der Hirsch-Duncker'schen Gewerkvereine beträgt gegen- wärtig 33,376 Thlr. 13 Gr. 7 Pf., das der(von der Verbands- Jnvaliden-Kasse getrennten) Invaliden- Kasse des GewerkvereinS der deutschen Maschinenbau- und Metallarbeiter 16,400 Thlr., zusammen also über 50,000 Thlr". Dazu bemerkt der Braunschweiger„Volkssreund": „Also diese 50,000 Thlr., diese kolossale Summe, in 8 Jahren aufgebracht, sind Ärbeitergroschen; und was sind die 100,000,000, also daS 2000fache jener 50,000 Thlr., welche allein für das Militär ausgebracht werden, anders als Arbeitergroschen? Sind jene 50,000 Thlr. auch nur geeignet, für 100 Arbeiter die Garantie zu geben, daß sie im Falle der Invalidität vor der ärgsten Noch geschützt sind.« Damit die„Volkszeitung" indessen völlig begreift, daß eö auch „Arbeitergroschen" gibt, die nicht in Gewerkvereins- oder Gewerk- schaftskassen als„Vermögen der Arbeiter", sondern in den seuer- festen Schränken„großer Herren« als„Entbehrungslohn" ange-
Ausgabe
6 (24.5.1874) 60
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