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der christlichen Theologie ihre ganze Auffaffung, begründet haben.| Teil. Im dritten wird der Darwinismus zu einer Entwicklungs wird über manches da rasch wegblättern und sich lieber den letzten Mit der gangbaren theologischen Meimung über die Geele, ihr Erben geschichte der uns erkennbaren Welt erweitert. Die beiden großen Abschnitten zuwenden, die Hädels eigne, pofitive Meinung über dasein, ihre besondere himmlische Bestimmung und ihre vom Leibe Gefeße der modernen Chemie und Phyfit: das Gefes von der Un- Religion darlegen. unabhängige Unsterblichtett muß also auch hädel radikal brechen. zerstörbarkeit des Stoffs und das Gesetz von der Erhaltung Hädel nimmt für sich den Standpunkt Spinozas und Goethes Seelen Lehre aber der Straft werden unter dem Begriff Substanz- Geſet" einheitlich in Anfprch. Er will doch sehr wesentlich auch wie Theologie entgegen stehende Naturforscher von heute die Sache gefez. Das Weltall   in seiner Gesamtheit wird als das einzig mög- die Brücke von der Wissenschaft zur Religion. Die alte göttliche fassen. liche Perpetuum mobile bezeichnet. Für die engere Vorstellung vom Trinität werde in neuer Form und lebendig als die Dreieinigkeit Unser Körper setzt sich bekanntlich aus vielen Millionen Kleiner Bau der Weltfubstanz werden gewiffe Hypothesen, die J. G. Vogt der Wahrheit, der Schönheit und der Tugend. Nicht einer gewalt Nicht einer gelvers lebender Einzelkörperchen zusammen, den sogenannten Bellen. Jeder aufgestellt hat, als wahrscheinlich betont. Die Kant   Laplacesche famen Revolution, fondern einer vernünftigen Reformation unsres dieser Zellen schreibt nun Häckel eine Einzel- Seele zu: eine Zell- Weltbildungslehre wird als die immer noch annehmbarste Ver- religiösen Geisteslebens bedürften wir. In ihrem Kern müßten Seele. Wie unser Gesamtleib aus den Bellleibern, so sezt sich unsre mutung bestätigt. Jeder äußere Eingriff in diese glatte Ent- Naturerkenntniß, edle Humanität und ein frohes Genießen Gesammt Seele   aus den Bell- Seelen zusammen, zumal aus denen widlungsbahn der Welten wird hier ebenso entschieden ab des allein vorhandenen diesseitigen Lebens stehen. Die künftige der Gehirnzellen, die in der allgemeinen Arbeitsteilung unfree gelehnt wie beim Menschen. giebt nach hädel teine Stirche werde die Natur selber sein. Das Organismus das Seelische" noch besonders start in fich weise Vorsehung, teine fittliche Weltordnung im Weltgeschehen. Nur söhnenden Worten über die Milderung aller Gegenfäße durch kon­ausgebildet habent. Wo immer bei Tieren und Pflanzen Bellen eine absolut zwingende Notwendigkeit. Sie baut Welten innerhalb fequentes flares Denken. Und für das Buch selbst liegt die Ver­auftreten, haben diese ebenso ihre Bell- Seelen. Ja das niedrigste ber Substanz und zerstört fie ivieder. Reinerlei Ziel der Entwickelung föhnung ganz unbedingt hier. Auch der schärffte philosophische Gegner Urivesen, das nur aus einer einzigen Belle überhaupt besteht, hat wird mms ersichtlich und es ist Sädels fefte Meinung, daß wir uns follte hädel Dant wissen, daß er gewisse große Jbeen des neun boch auch noch feine einzelne Bell- Seele. Aber auch die gelle läßt bei dieser Erkenntnis wissenschaftlich beruhigen müssen. müssen. Der zehnten Jahrhunderts mindestens mit einer Konsequenz hier fich, so gut wie törperlich, auch seelisch noch wieder zerlegen. Die vierte und legte Teil handelt dam noch von Gott  . dargelegt hat, wie wir sie bisher in teinem Werte besessen habeit. noch viel winzigeren einfachsten Lebenstellchen, die sie aufbauen und Er ist in der Polemik der schärfste. Sämtliche bisher Dieses Buch über die Welträtsel" ist recht eigentlich Häckels die Säckel Plaftibule" nennt, haben jedes für sich ihre Plaftibul- aufgestellten Gottes Vorstellungen werden der Reihe nach monistische, vereinheitlichende That sich selber gegenüber. Kein Seele. Und endlich die Atome, die legten denkbaren Stoffteile grell beleuchtet. Die Versuche der verschiedenen dogmatischen Ne Dualismus unflarer Widerspriche bleibt in dem Philofophen Häckel überhaupt, haben noch Atom- Seelen. Diese Seelenlehre läuft alio im ligionen, diese oder jene dieser Definitionen zur endgültigen für nach dieser That für das Urteil der Nachwelt fibrig. ich ganz Testen Ende hinaus auf Goethes Saz: tein Geist ohne Stoff ewige Beit zum Gefez" gleichsam zu machen, deffen Hebertretung hat er darin gegeben. Das ist aber schließlich die Hauptsache. Wer aber auch kein Stoff ohne Geift. Die ganze Welt erscheint bestraft wird, rufen den bittersten Groll des Krititers hervor. dieses Buch liest, bekommt einen großen, einen sehr großen Natur­bis ins Innerste hinein burch und durch befeelt. Seele ist einfach Einzelne Säge und Seiten in dieser Gegend find bereits in noch forscher unsrer Zeit verwirrt bis ins Herz seiner Person eine Grundeigenschaft aller materie. Sädel macht erregterer Form von streitbaren christlichen Theologen öffentlich und feines Dentens zu sehen. Weil es aber ein so großer ist, ist dabei übrigens noch eine engere Unterscheidung zwischen Seele und beantwortet worden, ohne daß es, glaube ich, ein doch wohl anzunehmen, daß über seine Schulter iveg doch auch Bewußtsein. Das Bewußtsein ist ihm eine Entwicklungsform der Interesse hätte, hier näher auf die Einzelheiten einzugehen. etwas leuchte von dem Lichtfunkchen, das wir alle in der Finsternis Seele, die fich wahrscheinlich erst bei den höheren Tieren einstellt. Wer diefe ganze negative Seite heute gut feinem Gific fchon unites Gedankenbergwers feuchend und taſtend suchen: dem wirt­Die niederen, einfacheren Seelen bis zum Atom hinab haben wohl nicht mehr nötig hat und sich bei seiner Stellung zu den Weltlichen guten Sternlein der Wahrheit. Empfindung und Willen, aber noch fein echtes Bewußtsein. rätseln überhaupt und principiell schon längst nicht mehr darum be Die Erörterung dieser schwierigen Fragen füllt den zweiten filmmert, was unsre Kirchen hier gestatten oder verbieten,

Auf der andern Seite unterscheidet sich Häckelsete durchaus der zusammengefaßt. Es ist das Univerfalgejeg oder kosmologische Grund das Wort Gott   überhaupt verworfen sehen. Der Monismus fchlage

Die Vertrauensämter der Berliner  Socialdemokratie.

A. Vertrauenspersonen: o

I. Wahlkreis: Christ. Bohn, Kanonierstr. 35, v. III. b. Hahn.

Gust. Seiler  , Liegnigerstr. 11, H. 8 r. II. a hitreis: Johannes Rautmann, Urbanftr. 126, IV. Gustav Schmidt, Alexandrinenstr. 7, H. 11. III. Wahlkreis: Stephan Friz, Oranienstr. 157, v. 4 Tr. IV. Bahltrets: Rob. Wengels, Große Frankfurterstr. 183 ( Oft) Hof part.anto Otto Frante, Ballisadenstr. 9, H. part. IV. Wahlkreis: Emil Boigt, Picklerstr. 88, part. ( Siidoft) Paul Böhm, Faldensteinstr. 21, III, V. Wahlkreis: Karl Lange, Dragonerstr. 15, part. Pub Johann Saffenbach, Jnvalidenstr. 118, Quergeb. I.in VI. Wahlkreis:( Moabit  ): Johann Pfarr, Butligstr. 10, ( Wedding   und Oranienburger Vorstadt): Eugen Ernst  , Ackerstr. 83, vorn III. ( Rosenthaler Vorstadt und Gesundbrunnen  ): Herm. Raschte, Hochstr. 32b, vorn part. ( Schönhauser Vorstadt): K. Wünsch, Elie­mannstr. 45.

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vorn parterre.

Teltow   Beestow Charlottenburg:

hardt, Charlottenburg  , Wilmersdorferstr  . 88 a. Rieberbarnim: Adolf Garg, Weißensee  , Lehderstr. 5.

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B. Preßkommiffion:

I. ahItreis: August Täterow, Annenstr. 26, part. Karl Woldt, Kanonierstr. 18, 3 Tr. II. ahItreis: Schrade, Belleallianceftr. 76, 3 Tr. Ferdinand Ewald, Schönleinstr. 6. III. Wahlkreis: A. Wartenberg, Stralauer Allee 17a, v. 2 Tr. Rob. Hinze, Grüner Weg 87, III, bei Stühn. IV. 2a hItreis SO.: Paul Hoffmann, Oppelnerstr. 21. O.: Adolf Hoffmann  , Blumenstr. 14.

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Teltow   Beestow Charlottenburg: Hermann Schubert, Schöneberg  , Stoburgstr. 21. Nieder Barnim  : do sops bes jadi o diff Georg Frey waldt, Bankow, Floraftr. 36. JoplBertreter der Polen  : Franz Mertowsky, Wallner- Theaterstr. 20.

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Wilhelm Bölsche  .

Geldstrafe zu zahlen. Das Landgericht hielt die Berordnung

oder Eine unzuläffige Polizeiverordnung. Eine für Essen er­laffene Bolizeiverordnung vom 20. Juli 1895 bedroht den mit Strafe, der in Effen Vier einführt, ohne die für Steuerzivede vorgeschriebene Nachweisung beizubringen. Wegen Uebertretung dieser Be­stimmung war der Hotelier G. verurteilt worden, 60 Mart aber für ungültig und sprach E. aus diesem Grunde auf seine Be­rufung hin frei. Die Staatsanwaltschaft legte Revision ein, hatte aber damit feinen Erfolg. Der Straffenat des Kammergerichts erkannte gleichfalls zu Gunsten des Angeklagten und führte aus: Gin preußischer Staatsanwalt. Die fragliche Polizeiverordnung fei rechts ungültig. Die Gelegentlich der Aus Staatsanwaltschaft irre sich, wenn sie annehme, daß der§ 6i sperrung der Holzarbeiter beschloß das Gewerkschaftsdes Polizeiverwaltungsgesetzes die Verordnung ftlige. Sie lasie fich Startell in igdorf eine Listensammlung für die Aus- vielmehr durch das genannte Gesetz überhaupt nicht rechtfertigen ständigen vorzunehmen. Der Vorsigende der Rigdorfer Filiale und ebensowenig durch die§§ 132, 143 und 144 des Gesetzes über des Holzarbeiter Verbandes. Tischler Hennig, erhielt vom die allgemeine Landesverwaltung. Steuerangelegenheiten Genoffen Nierich, dem Vorsteher des Gewerkschafts- Kartells, tönnten nicht durch Polizeiverordnungen ge­eine Anzahl Listen. Davon gab er eine dem Tischler Lanzen­regelt werden. berger, damit dieser, wie andre organisierte Arbeiter auch, unter an

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Gerichts- Beitung.

der Hand im Bekanntenkreise Beiträge entgegen nehmen konnte. rodod Dersammlungen.

als Vermittler bei der Ausführung einer solchen und Lanzenberger Versicherungsamt fitchen, zu Münchner daß das

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Allen, die Listen batten, war eingeschärft worden, nicht öffentlich zu sammeln. Als sich Lanzenberger mit Freunden in einem die Liste herum- Im Arbeitervertreter- Verein, der am Donnerstag eine Ver­Lokal am Kottbuser Damm aufhielt und gereicht wurde, riß sie der ebenfalls anwesende Steinträger Bar 3 fammlung abhielt, erläuterte Simanowski die Rechte und an sich, beleidigte Lanzenberger tätlich und wörtlich und denunzierte Pflichten der Schiedsgerichts- Beifizer. In der Debatte, die sich ihn beim nächsten Schutzmann. 2. war dem Edlen nämlich daran knüpfte, wurde auch die Frage aufgeworfen, ob es nicht an­auf die Straße gefolgt, um ihm sein Eigentum wieder abzu gebracht wäre, daß seitens der Arbeiterschaft in Berlin   ein Mann 21h. bet- nehmen. Es wurden demnächst angeklagt Nierich als Ver- angestellt würde, der die Aufgabe hat, als Vertreter der Arbeiter, anstalter einer nicht genehmigten öffentlichen Kollekte, ennig welche ihr Recht bei den Schiedsgerichten und beim Reichs­fungieren. Man wies darauf als ausführender Sammler. In der Verhandlung vor dem Amits- hin, Arbeitersekretariat für Bayern  zwar mit dem Erfolg, gericht zu Nirdorf betonte der Amtsanwalt Conrad, daß gegen eine solche Funktion ausübt, und 80 bayrischen Landes Versicherungsamt Prozent die Angeklagten ganz energisch eingeschritten werden misse. daß Wäre ein Streit an und für sich schon ein grober aller Klagen zu Gunsten der Arbeiter erledigt werden, während beim Unfug( Nun hört aber alles auf!), jo sei es noch viel mehr Reichs- Bersicherungsamt, wo die rechtsuchenden Arbeiter einen das Sammeln zu Gunsten eines Streiks. Aus diesem ständigen Vertreter ihrer Interessen nicht haben, mur 18 Proz. der Die Richtig Grunde beantrage er, jeden Angeklagten zu einer Geldstrafe von Streitfälle zu Gunsten der Arbeiter ausfallen. von andrer Seite 30 2. ev. 6 Tagen Haft zu verurteilen. Eine öffentliche Sollefte läge feit dieses Zahlenverhältnisses wurde Dähne meinte, die 80 Proz. der für die ztveifellos vor. Hierfür berief sich der Amtsanwalt auf das eidliche gengnis gezweifelt. des Steinträgers Bars, wonach der Angeklagte Lanzenberger ihm Arbeiter günstig verlaufenen Fälle in Bayern   würden sich wohl und zwei andren Steinträgern, die nicht Bekannte des Angeklagten nicht auf alle am Landes- Versicherungsant anhängig gemachten waren, die Liste ebenfalls vorgelegt habe. Das Gericht verurteilte Klagen, sondern nur auf die zur Kenntnis des Arbeitersekretariats mur Lanzenberger zu einer Geldstrafe von 10 Mart und sprach gelangten beziehen. Im übrigen waren Dähne und einige andre Nievich und Hennig frei. Der Vorfißende Amtsrichter Medner der Meinung, daß sich die Anstellung eines ständigen Ver­Schreiber führte aus: Die Freisprechung von Nierich und Hennig treters der Arbeiterinteressen wohl empfehle, soweit es sich um müsse erfolgen, weil sich das Gegenteil ihrer Behauptung, dem Berliner   Streitfälle handle, da sich hier der Vertreter mit den Angeklagten Langenberger und andern wäre das öffentliche Rechtsuchenden persönlich in Verbindung setzen könne. Bei Klagen, Sammeln untersagt worden, nicht erweisen lasse. Stehe mm die von auswärts eingereicht werden, wo also eine persönliche auch fest, daß Lanzenberger thatsächlich unter Fremden, also Fühlung des hiesigen Vertreters mit der flagenden Partei ausge öffentlich gesammelt habe, so genüge doch eine Geldstrafe von 10 m. schlossen ist, könne auch der Vertreter nicht viel ausrichten. Weiter war Seine Verfehlung sei nur eine geringfügige und das Gericht man der Meinung, daß sich die Thätigkeit eines solchen Vertreters könne nicht mit dem Amtsanwalt in jeder Streitfammlung vorwiegend auf Erteilung von Nat und Anfertigung von Schriftsäßen roben Unfug sehen. Es gäbe manche sehr beerstreden müsse, denn es sei sehr wohl anzunehmen, daß der be­treffende Vertreter zur mündlichen Verhandlung vor dem Reichs­rechtigte Streits.

V. Wahlkreis: Ad. Roth, Schönhauser Allee   2. 2. Friedländer, Elsasserstr. 25. VI. Wahlkreis: Karl Leid, Soldinerstr. 87. d Wilhelm Freythaler, Gartenplatz 1. Nieder Barnim.

distell D. John, Oberschöneweide  , Siemensstr. 2. Emil Gerstenberger, Weißensee  , Lehder­straße 115.

Teltow   Beeskow  .

Otto Görte, Charlottenburg  , Ballstr. 68. Friz Hoppe, Rigdorf, Erckstr. 10, II. Alle hier genannten Barteigenoffen nehmen Beschwerden, An­reguntgen 2c. in Bezug auf die Bresse entgegen.

C. Die Vorsitzenden der Wahlvereine:

I. Bahltreis: Fris Felgentreff, Dresdenerstr. 88, II. Wahlkreis: Richard Fischer, Kreuzbergstr. 25. III, ahItreis: Franz hoch, Admiralstr. 7, IV. IV. Wahlkreis SO: Richard Weise, Forsterstr. 89, S. III. 0: Paul Schneider  , Blumenstr. 48, III. V. Wahlkreis: Arnold Bigewis, Mendelssohnftr. 15, S. III. VI. Wahlkreis: Mag Kiesel, Schulstr. 22. Teltow   Beeskow   Stortow Charlottenburg: Kurt Baate, Charlottenburg  , Leibnigstr. 87. D. Lokalkommission:

I. Wahlfreis: 23. Manasse, Neue Grünftr. 15. F. Lucht, Hasenheide 51, Quergeb. IV. II. Wahlkreis: Albert Faller, Schöneberg  , Golgstr. 38, W. Mews, Gräfestr. 6, 2. H. I. Aufg., I. III. Wahlfreis: Wilhelm Hinz, Prinzenstr. 66, v. IV. Emil Rosin. Reichenbergerstr. 26, b. IV. IV. Wahlfreis: O. Blume, Gubenerstr. 6, part. ( Ost.) O. Galle, Koppenstr. 8, vorn II. IV. Wahlfreis: Karl Scholz, Wrangelstr. 110, part. ( Südost.) R. Sasse, Bidlerstr. 49, vorn I bei Kühn. ( für Treptow  .) Nichard Hadelbusch. Cubrystr. 16, Seitenfl. II. V. Wahlkreis: Wilhelm Spät, Weinstr. 28, part, Gustav Busse, Sophienstr. 28/29.

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Der Staatsanwalt, der in amtlicher Eigenschaft das Versicherungsamt nicht zugelassen werde, weil die Behörde ihn als Wagestick riskiert, einen Streit und das Sammeln für Ausständige einen geschäftsmäßigen Vertreter ansehen werde. als groben Unfug zu bezeichnen, würde ein für sich sehr nüz- Nachdem dieser Punkt der Tagesordnung erledigt war, berichtete liches Wert unternehmen, wenn er den§ 102 der Gewerbe- Simanowski über den Besuch, den der Verein am Sonntag der Hauptsächlich habe Ordnung, die hierzu in Betracht kommenden Kommentare Lungen- Heilstätte am Grabowsee gemacht hat. und ebenfalls den§ 360 Abfag 11 des Strafgesetzbuchs noch fich das Juteresse der Besucher den beiden neuerbauten Pavillons einmal durchläse. zugewandt. Diese würden am 1. Juli in Benuzung genommen Soweit der vorliegende Fall in Betracht kommt, darf man wohl werden. Sie bieten in Bimmern zu je 2-8 Betten Raum für annehmen, daß auch die Unternehmer in der Holz- 108 Personen, die Einrichtung der Zimmer, Korridore 2c., sei eine industrie die Auffassung des Herrn Conrad zu berichtigen juchen, recht zufriedenstellende, für Luft und Licht sei überall ausreichend da der Vorwurf des groben Unfngs sich ja eigentlich gegen sie gesorgt.lft

richtet. Denn sie waren es ja, die die Arbeiter durch gemeinsamen Der Verband der Maurer( Zahlstelle II) hielt am 27. April Beschluß von ihrer Berufsthätigkeit ausgesperrt oder, um die von eine Bersammlung ab. Die Anwesenden ehrten zunächst die in Wilhelm II.   in der Bielefelder   Nede gebrauchten Worte au- 1. Quartal verstorbenen Mitglieder in der üblichen Weise. Alsdann zuwenden, sie an freiwilliger Arbeit gehindert haben.

gab der Kaffierer Braun den Kassenbericht vom 1. Quartal. Die Die Verfrommungs.Verordnung für Schleswig- Holstein   Einnahmen betrugen infl. 5002,99 M. alten Bestands 9606,49 M., sollte der Parteigenosse Paasburg dadurch übertreten haben, daß er die Ausgaben betrugen 5522,50 M. Der Vergnügungsfonds hatte eine am 24. Dezember 1899, einem Sonntage, socialdemokratische Flag- Einnahme von 51,75 M. und eine Ausgabe von 187,67 M. Das blätter verbreitet hatte. Da die Blätter von ihm sichtbar auf dem Deficit vom 4. Quartal 1899 betrug 352,67 M., so daß ein Deficit Arm getragen wurden, erklärten die Behörden und die Gerichte von 300,92 m. bleibt. Hierauf hielt Reichstags- Abg. Dr. Her erster und zweiter Instanz seine Agitationsthätigkeit für eine öffent- feld einen Vortrag über den Arbeitsvertrag nach dem Bürgerlichen lich bemerkbare Arbeit, die durch jene Oberpräsidial- Verordnung an Gesetzbuch. Einige an den Redner gestellte Fragen wurden von ihn Sonn- und Feiertagen verboten ist. P. wurde zu einer Geldstrafe zur Zufriedenheit beantwortet. Unter Bereinsangelegenheiten wurden von 3 M. verurteilt. Das Landgericht in Altona   führte aus, daß nach§ 15 a und b des Statuts neun Maurer wegen Accordarbeit aus­eine Störung der Sonntagsruhe oder eine Verlegung des religiösen gefchloffen.

Gefühls nicht erforderlich sei, um die Bestrafung des Angeklagten Die Rammer hielten am 3. Mai im Lokal Bergstraße 12 eine zu rechtfertigen; es genüge die öffentliche Bemerkbarkeit der Arbeit". außerordentlich stark besuchte Versammlung ab behufs Stellung­VI. Wahlfreis: Karl Fischer, Beuffelstr. 9( für Moabit  ). Die geringe Strafe sei angemessen, weil das religiöse Gefühl der nahme zu den von der Berliner   Inmung vorgeschlagenen Zugeständ J. Kaiser, Dalldorferstraße Nr. 20( für Insassen des Orts, wo die Flugschriften verteil wurden, niffe in der Lohnfrage. Dieselbe hat sich bekanntlich bereit erklärt, Oranienburger Vorstadt Vorstadt und nicht berlegt worden ici.- Auf die Revision des statt des geforderten Stundenlohns von 50 Pf. einen solchen von Angeklagten hob der Straffenat des Kammergerichts Straffenat des Kammergerichts das 48 Bf. zu zahlen. Außerdem sollen die Neberstunden von 6 bis 9 Uhr B. Gaßmann, Grünthalerstr. 65( für die landgerichtliche Urteil auf und sprach P. mit folgender Begründung abends, wie gefordert, mit 25 Broz., die Nachtstunden von 9 Uhr B. Rosenthaler Vorstadt und Ge- frei: Die Verordnung des Oberpräsidenten vom 20. Februar 1896 abends bis 7 ühr morgens mit 50 Broz. Aufschlag bezahlt werden. sundbrunnen). beruhe auf der Kabinettsordre vom 7. Februar 1887, die dem Schuß Bisher gab es hierfür nicht den geringsten Zuschlag, trotzdem die der äußeren Heilighaltung der Sonn- und Feiertage gewidmet fef. Nachtarbeit bei der Straßenbahn ziemlich häufig vorkommt. Die Das Verbot jeder öffentlich bemerkbaren Arbeit au Sonn- und Immung hat auch durchblicken lassen, daß sie vom 1. Januar Feiertagen sei darum nur insoweit rechtlich begründet, als jene nächsten Jahres ab die verlangten 50 Pfennig zahlen würde. Arbeit geeignet sei, das religiöse Gefühl des Publikums in Die Versammlung erklärte sich mit diesen Zugeständnissen, nachdem feiner Allgemeinheit zu verlegen und die Feiertagsruhe zu die Lobukommission sehr warm für die Annahme derselben plädiert stören. Die Anwendung Oberpräsidial Berordnung hatte, einstimmig einverstanden. Gegenüber der Steglitzer   Juning jeze dies voraus. Wenn min der Vorderrichter jage, es wäre behielten sich die Versammelten vor, eventuell zu gelegener Zeit die gleichgültig, ob das religiöse Gefühl verlegt sei, dann sei das ein gesamten ursprünglich aufgestellten Forderungen zur Geltung zu Rechtsirrtum, der die Aufhebung der Vorentscheidung notwendig bringen, falls diefelbe sich nicht innerhalb acht Tagen bereit erklärt, machte. Mit Bezug auf die Strafzumessung babe aber das Land- den mit der Berliner   Innung vereinbarten Tarif auzuerkennen. Die gericht zugleich gejagt, eine Verlegung des religiösen Gefühls liege felbe hat bisher nur eine Erhöhung des Stundenlohns um 2 Pf. nicht vor. Dorin sehe der Straffenat eine negative thatsächliche unter gleichzeitiger Berkürzung der Fünfzehn- Minuten- Pausen auf die Feststellung, so daß er in der Lage sei, ohne weiteres den An- Hälfte zugestehen wollen. Es wäre das eine positive Verschlechte­aeflagten freizusprechen, rung. Bezüglich der Maifeier wurde mitgeteilt, daß es bei der

O. Rißmann, Wörtherstr. 11, Seitenfl. III ( für die Schönhauser Vorstadt). Brieffendungen, Anfragen usw. in Lofalangelegenheiten find an den Obmann& art Scholz, Wrangelstr. 110, part., zu richten. E. Agitations- Kommiffton für die Provinz- Bandenburg: I. Wahllreis: Alwin Schuster, O.. Straßmaniftr. 2. II. Wahlkreis: Paul Scholz, S., Fidiciustr. 35, III. Wahlkreis: Karl Dimmid, S., Quisen- Ufer 11, IV, Wahlkreis: Albert Wasewiß. O., Ballisadenftr. 83. Wilhelm Jöchel, SO., Köpniderstr. 190. V. Wahlkreis: Fr. Rople, NO., Marienburgerstr. 31. VI. Wahlkreis: Hermann Grashold, N., Dunderfir. 83. Friz Waschow sti, N., Antonstr. 34.