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Zinsen, sowie eine Abschlags Dividende von 100 pt. be- aber auf die Sozialdemokraten sehr schlecht zu sprechen ist) eben- gewesen seien) sein, wenn der Vortrag in einer Versammlung vomenwi zahlt worden. Nach der in der Generalversammlung vorgelegten falls auf acht Tage gekündigt. Herr Grönlein machte bei mir Gegnern der Kommune gehalten worden wäre." Hier iGeschi und vom Aufsichtsrathe richtig befundenen Schlußabrechnung erhal- eine sehr gnädige Ausnahme, denn gekündigt wird bei ihm sehr also klar ausgesprochen, daß Most verurtheilt worden ist nicbes B ten die Actionäre noch 65 pCt. ihrer gemachten Einzahlungen. felten, dagegen deftomehr die Thür aufgemacht und machen wegen dessen, was, sondern wegen des Octes, wo, und daJahre Es sind demnach im Ganzen in nicht ganz 4 Jahren 165 Sie, daß Sie hinauskommen". Ich wollte nun ebenfalls gefeßlich hörer, vor denen er gesprochen hat. Aber selbst diese juristisch Bebel pCt. Gewinn an die Actionäre vertheilt." verfahren und glaubte meines Wochenlohnes schon sicher zu sein, Ungeheuerlichkeit ist noch nicht das Schlimmste an dem Eclennund da ebenfalls kein Grund vorhanden war, der eine solche Hand- niffe. Wie es selbst angiebt, hatte Most gefagt: Wie sich bikehre lung rechtfertigte. Doch halt! Diesmal sollte Herr Affeffor Schnei- herrschenden Klaffen verhalten, gut oder schlecht, so wird seinerzeitmond ber die Sache erledigen. Herr Schneider scheint aber solche An- die soziale Frage gelöst werden. Hat die Kommune Fehler geim V gelegenheiten am liebsten sofort von der Hand zu weisen. Er macht, so beflagen wir es. Warten wir ruhig ab, aber legen wir Gelege erklärte mir nämlich auf meine ganz harmlose, unschuldige Klage, nicht die Hände in den Schooß, trage Jeder zur Aufklärung delfreut Es wurde im Boltsstaat" schon öfter darauf hingewiesen, daß ich wahrscheinlich nicht gewinnen werde und es am besten Proletariats bei, daß das Bolt fozialpolitisch reif werde und infei die wie die Fabrikanten und Kleinmeister so sehnsuchtsvoll die tri- wäre, wenn ich diese Angelegenheit würde ruhen laffen. dem Momente, wo für das Volt die Gelegenheit gekommen sein

Zum Kontraktbruchgesek.

( Aus den Erlebnissen eines Arbeiters.)

Berlin , 19. Oktober 1874.

minelle Bestrafung des Contrattbruches" herbeiwünschen und in Ich erklärte nun dem Herrn Assessor, daß ich nicht wird, seine Geschicke selbst zu leiten, diese Bewegung eine siegreich ihren Versammlungen und Congressen Refolutionen faffen und hergekommen sei, um zu spielen, daß ich weber gewinnen" fei." Hiermit schließt, wohlgemerkt nach eigener Angabe des Erkennt, Chen biefelben als Petitionen dem deutschen Reichstage überweisen. Da noch verlieren" wolle, und verlangte auf Grund der Paraphen niffes, die diesbezügliche Ausführung von Most. Und was deducirt delebend nun der Reichstag baldigst zusammentritt und namentlich auch 110 unb 111 der Gewerbeordnung für sieben Tage meinen Gerichtshof aus diesen Sägen? Man höre und staune! Das Urtheil Berw über die Kontrattbruchgesez- Borlage Beschlüsse fassen wird, denen Wochenlohn. Herr Schneider sah mich verwundert an, und nun schreibt:" Als die schönste Rache hat der Angeklagte zwar Erreichungwirkli Jebermann mit Interesse entgegensieht, halte ich es für meine ftritten wir ungefähr eine halbe Stunde lang über die Para-" unferes" Bieles auf friedlichem Wege bezeichnet, er hat aber so ist, Bflicht, meine in turzer Zeit gemachten Erfahrungen, den Kon- graphen der Gewerbeordnung, wobei er u. A. auch vorbrachte, daß anknüpfend an das Bugeständniß, daß die Kommune auch Fehlewünsc traftbruch"( Kündigungszeit) betreffend, zu veröffentlichen. Einer- die achttägige Kündigung bei den Buchbindern in Stuttgart ein gemacht habe, zwischen den Zeilen, respektive Wortelönig, seits um zu zeigen, wie die bestehenden Gefeße von den Herren Gewerbebrauch sei, und solche Gebräuche müßten berücksichtigt hindurchlesen lassen, daß die Rache möglicherweise audunb Arbeitgebern respettirt werden, andrerseite, um einen Beleg zu werden. Darauf erklärte ich ihm, daß die Gewerbeordnung nur weniger sanftmüthig und weniger ideal ausfallen tönn Berfaf liefern, wie im modernen Rechtsstaate" die Geseze burch die zu- von Verträgen und Verabredungen spreche und von keinem Ge- und daß die schließliche Lösung der sozialen Frage, resp. die Arauf ständigen Beamten interpretixt werden. Im Jahre 1873 trat die werbebrauch; ferner machte ich den Herrn Affeffor bekannt mit dem dieser Lösung von dem guten oder schlechten Verhalten der herr so hat norddeutsche Gewerbeordnung als deutsche Reichs- Gewerbeordnung Urtheil, welches sein College, Herr Balz( im Zimmer nebenan), schenden Klaffen abhänge. Alle diese Aeußerungen stad abfozweife in Kraft, und wurden dadurch sämmtliche Gewerbegesetze der in der gleichen Angelegenheit abgegeben hatte, worauf Her Schnei- lut aufreizender Natur." Aber welche Aeußerungen benn, ver gegen Bundesstaaten annullirt. Der Schuß, den dieses Reichsgefeß dem der sagte: Dies ist meine Rechtsauffassung, Herr Balz hat wieder ehrliches Urtheil? Du hast ja selbst gesagt, gesprochen habin di Arbeiter bieten soll, sollte mir bald zu Theil werden. Im April eine andere". Endlich brachte ich es so weit, daß Herr Schneider Most nur von friedlichen Wegen; was tann er denn dafür, da Spar genannten Jahres conditionirte ich in München ; ich hatte das sich bewogen fühlte, Termin anzuseßen und zwar auf den 4. Juli, Du zwischen den Zeilen resp. Worten" Dinge herausfiadeft, frage Vergnügen, bei den dortigen Arbeitgebern( Buchbindern) als Auf- also ungefähr 14 Tage später! Ich verlangte nun, diese An- welche in seinen von Dir selbst angegebenen Worten nicht de Spari heter angeschwärzt zu sein. Natürlich wird solchen Leuten gegen- gelegenheit möchte doch beschleunigt werden, da ich mich nicht so leiseste, thatsächliche Anhalt vorhanden ist? Aber selbst das iScher über kurzer Prozeß gemacht, sie werden so schnell wie möglich ent- lange in Stuttgart aufhalten könne und wegen Arbeitslosigkeit noch nicht das Wunderbarste an der Rechtsprechung der siebenten zu la Laffen. So erging es auch mir. gezwungen wäre, baldigst abzureisen. Umsonst machte ich den Deputation des Berliner Stadtgerichts. Bor einigen Tagen stan nächste

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Ich trat damals beim Buchbindermeister Gruber in Condition. Herrn Assessor darauf aufmerksam, wie Herr Balz den ganz glei- ein ehemaliges Mitglied des Algemeinen deutschen Arbeitervereins Spari Am Sonnabend wurde der Lohn festgestellt. Wie es gewöhnlich chen Fall von heute auf morgen erledigt hatte. Ein trogiges ich Maurer Rappel, wegen eben derselben Anklage vor eben der mit or beim Lohnausmachen zugeht, wurde auch hier sehr viel gesprochen. will aber nicht" war die Antwort darauf. Das ist meine Rechts- felben Deputation. Auch er hatte, nur in viel schärferer Weis Herr Gruber sagte u. A.: Ich gebe Ihnen 4 Thaler; wenn Sie auffaffung", und ich will aber nicht", das waren die Stecken- als Most, von der Alternative der Reform und der Revolution Die fleißig sind, werde ich Ihnen mehr geben; wenn nicht, so können pferde, auf denen der Herr Assessor herumritt. Ich war natürlich gesprochen. Und der hohe Gerichtshof sprach ihn frei, weil bi wir nicht beisammen bleiben." Herr Gruber war schon über Alles, nicht in der Lage, den Termin abzuwarten und mußte abreisen. Möglichkeit einer Revolution viel zu ferne liege, als daß das Er was auf meine Person Bezug hatte, gehörig informirt und hätte Durch die Schneidersche Rechtsauffaffung" wurde mir also die wähnen einer derartigen Eventualität irgend Jemand aufreize No mich zweifelsohne sofort entlassen, wenn er mich momentan nicht Geltendmachung meines Rechtes entzogen. Die Klage war nun tönne. Difficile est, satiram non scribere.( Es hält schweden B mult nothwendig gebraucht hätte. Acht Tage später wurde mir denn gegenstandelos geworden, und Herr Crönlein wird nach wie vor feine Satire zu schreiben.)" mit dem Lohne zugleich die Entlassung gegeben. Ich verlangte seine Arbeiter von heute auf morgen an die Luft seßen, wobei Die Behandlung Moft's scheint dem gegen ihn gefällte erst ar natürlich 14tägige Kündigung, auf welches Berlangen jedoch Herr ihm die Rechtsauffassung" seines Nachbars, des Herrn Assessor Urtheil zu entsprechen. Nicht nur, daß er in dem gemeine denaue Gruber nicht eingehen wollte, denn er war im guten Glauben, Schneider, treffliche Dienste leisten wird. Verbrecherwagen aus der Stadtvoigtei nach Blögensee überge diesma daß das Gesetz bloß da Geltung habe, wo ein Vertrag existire. Auf meinen Wanderungen tam ich auch nach Nürnberg und führt wurden, hat man ihm auch in seinem neuen Aufenthaltso Dersel Ich sah mich nun genöthigt, Herrn Gruber zu verklagen und ver- trat dafelbft in Condition bei Herrn Spieß. Nach ungefähr drei bis jetzt die Erlaubniß, sich selber zu verköstigen, nicht ertheilt De langte auf Grund der§§ 110 und 111 der Reichs- Gewerbeorb- Wochen hatte ich Sonnabend Morgens mit meinem Prinzipale Most muß also die elende Gefängnißtost essen, die nur mit Erbeit nung für volle 14 Tage meinen Lohn. Der als Richter fungirende einen fleinen Wortwechsel. Die Folge davon war, daß ich am hinuntergewürgt werden kann. So ergeht es ehrlichen Vertreter tomme Rechtsrath Zöllner wollte nun, nachdem er die Ansichten des Klä- Abend entlassen wurde. Selbstverständlich machte ich auch hier bes Volks. Und Menschen, wie Wagener, der Herzog von Ujewerber gers, sowie des Beklagten gehört hatte, die Sache gütlich beilegen; von dem mir gesetzlich zustehenden Rechte Gebrauch und verklagte Miquel und Conforten laufen frei herum, leben in Saus undorthin 22. Ju er machte dem Herrn Gruber zu wiederholten Wialen den Vor- Herrn- Spieß. Herr Offiziant Benzer, der zufällig eine andere Braus und wirken als Staatsmänner und Gesetzgeber! Tage, schlag, mir den Betrag eines Wochenlohnes anzubieten. Herr Rechtsauffassung" hatte, als der Herr Assessor Schneider in Gruber wies jedoch jedes Anfinnen gütlichen Uebereinkommens Stuttgart , sezte Termin auf den nächsten Tag an. Herr Spieß Der Fabrikantenbund. Ein hiesiger Arbeiter aus beburg zurück und tischte eine Masse Gründe auf, welche seine Handlung brachte natürlich auch Gründe" vor und sagte, ich wäre ihm Fabrik von Brauer und Ludwig", so schreibt die Chemnigworber rechtfertigen sollten. Der Hauptgrund, den er anführte, bestand grob begegnet, während er mich auf eine höchst unangenehme Art Freie Presse", ist wieder den Machinationen des Fabritatenburn Er darin, daß ich sehr viel gelesen und überhaupt seinen Anforderun- und Weise herausgefordert hatte. Herr Benzer erklärte darauf bes zum Opfer gefallen. Er erhielt ein Entlassungszeugniß, welchend fi gen nicht entsprochen hätte, was er durch Lehrlinge und Mit- Herrn Spieß, daß ein gesetzlicher Grund zur Entlaffung nicht vor den gewöhnlichen ganz gleich ist, nur baß das Wort ordnungan arbeiter bezeugen ließ. Liege und fragte mich, wieviel ich als Entschädigung verlange. Ich gemäß" darauf fehlt. Nun haben sich die Fabrikanten verpflichtelagte; Herr Zöllner fezte ihm jezt auseinander, daß er deswegen verlangte natürlich auf Grund von§ 110 der Gewerbeordnung bei Conventionalstrafe teinen Arbeiter mit einem solchen Zeugninem einen Gehufen nicht sofort entlassen dürfe, und las ihm den§ 111 für 14 Tage meinen vollen Lohn. Nun sagte Herr Spieß: wenn in Arbeit zu nehmen, wenigstens nicht innerhalb der ersten ad Beamt ber Gewerbeordnung vor. Nun wurde das Protokoll aufgenom- er die 14 Tage mir bezahlen müsse, dann müsse ich noch 14 Tage Wochen nach Ausstellung des Zeugnisses, und die betreffende als sie men. Auf die Anfrage des Herrn Zöllner, ob wir einen Bertrag in Arbeit treten. Ich wies selbstverständlich dieses jeder geses- Arbeiter sind auf diese humane Weise rettungslos dem Elen Weiber oder eine Verabredung hätten, antworteten beide Theile mit Nein. lichen Begründung entbehrende Anfinnen zurück. Diese Aussagen preisgegeben." Wir theilen den obigen Fall mit, um wiederuntingt Die anderen Bunkte, welche zu Protokoll gegeben wurden, fallen wurden zu Protokoll gebracht und nach zwei Tagen( bie Nürn - zu zeigen, wie noth den Arbeitern die gewerkschaftliche Organisaan den hier ganz außer Betrachtung. berger arbeiten rasch) wurde mir eröffnet:" In Erwägung, daß tion thut; und wir fehlen sicher nicht, wenn wir hier die Bebas b

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Herr Zöllner, der mir sehr gewogen war( d. h. unparteiisch), Sie das Anerbieten des Herrn Spieß, wieder 14 Tage in Arbeit hauptung aussprechen, daß die Arbeiter bei Brauer und Ludwirm a wollte nun den Herrn Gruber nochmals bewegen, die Sache gut zu treten, zurückgewiesen haben, sind sie abgewiesen." Natürlich einer Gewerkschaft nicht angehören, benn anders ist deren mehes Fe Rechts wegen". lich abzumachen, jedoch erfolglos. Die Angelegenheit wurde uun von­als Theilnahmlosigkeit verrathende Haltung ihrem Mitarbeiton je dem Magistrat( der wegen seiner Weisheit berühmt) zur Beschluß- Ob der bekannte Stadtprophet" an der Berathung dieses Urtheils gegenüber nicht zu erklären. Gewerkschaftsmitglieder, das teus de faffung überwiesen. Nach länger als 14 Tagen wurde mir denn theilgenommen haben mag, weiß ich nicht, das aber weiß ich, daß feft, hätten wie ein Mann gemeinsame Sache mit ihrem Arbeitsatgege eröffnet: In Erwägung, in Erwägung und in weiterer Erwägung es jedem denkenden Menschen auffallen muß, wenn er sieht, wie genoffen gemacht und den Wisch von Entlassungszeugniß deann sind Sie abgewiesen." Die Haupterwägung ftützte sich darauf, die gleichlautenden Gesetzes- Paragraphen in drei Städten auf die Fabrikanten in Fetzen vor die Füße geworfen. Wir tönnen beuth, daß aus den Worten, die wir beim Lohnausmachen gepflogen verschiedenste Weise interpretirt werden. Nun, vielleicht finde ich Chemn. Fr. Pr." nur beistimmen, wenn fie, an die Mittheilunerrsch ( s. oben) eine Verabredung hervorgehe, nach welcher mir der Ar- auch einmal Gelegenheit, zu erfahren, ob es noch Richter giebt anknüpfend, den Arbeitern zuruft:" Darum möchten die Arbeitrüd. beitgeber nicht mehr zu fündigen brauche 2c. 2c. Also: Meister in Berlin "! die Lehre benützen, die ihnen von ihren Gegnern empfindlich genuienfi und Gehülfe geben zu Protokoll, daß kein Vertrag oder Ver- Diese vier Fälle aus dem Leben eines Einzelnen zeigen zur gegeben wird, und möchten sich alle zu Gewerksgenossenschafte urch abredung existire, der hohe und darum auch sehr weise Münchener Genüge, wie der moderne Rechtsstaat" beschaffen ist. Alle Partei- vereinigen benn zum tausendsten Male müssen wir es wieder and fie Magifirat aber fagt: Die gesprochenen Worte sind eine Bergenossen mögen sich diese vier Fälle ins Gedächtniß einprägen, um holen abrebung." Ein Commentar hierzu ist überflüssig; wahrscheinlich sie Denen unter die Nase reiben zu können, welche den Klaffen­geschah die betreffende Verabredung beiderseitig unbewußt!! ftaat, die Klaffengesetzgebung und damit unsern Rechtsstaat" ver­Wohl hatte ich nun das Recht, innerhalb 10 Tagen Returs zu herzlichen wollen. ergreifen. In München besteht jedoch die Sitte, daß der Kläger , bevor Termin anberaumt wird, die Gerichtstoften deponiren muß. Als unbemittelter Arbeiter war es mir aber nicht möglich, das nöthige Geld aufzubringen. Und so war ich nun der Weisheit

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Politische Uebersicht.

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vereinzelt sind wir Nichts, vereinigt find wir Alles!" Das Risiko der Arbeiter. Nach dem amtlichen Aut das weis über die Verunglüdungen beim Bergwerte betrieges in Preußen während des Jahres 1873 waren auf den unter Auftraft sicht der Bergbehörben stehenden Bergwerken und Vorbereitung de anstalten im vergangenen Jahre 247,594 Arbeiter beschäftigt, voelche welchen 820, in Worten achthundertundzwanzig, ober 2,50 Buchth - Der Moloch wird immer gefräßiger. Die 90% Mil- pet. d. i. einer von 392 Mann durch Unglücksfälle zu Torozes des hohen Magistrats wegen abgewiesen, und zwar von Rechts lionen Thaler des Militäretats für das laufende Jahr reichen tamen. Das Verhältnis der Verunglückungen zur Zahl der beamen wegen!" Ein Jahr später( Ostern 1874) wurde mir in Stuttgart auf nicht mehr aus: für 1875 werden 108 Millionen gefordert und schäftigten Arbeiter ist etwas ungünstiger als im Vorjahagten wo von 217,520 beschäftigten Arbeitern 564 oder 2,479 peldje acht Tage gekündigt; ich verlangte selbstverständlich 14 Tage Kün- natürlich auch vom Reichstage bewilligt werden. b. i. einer auf 403 Arbeiter, verunglückten. Bei dem Steinkohlenheilt bigung, und als der Meister nicht darauf einging, sah ich mich genöthigt, denselben zu verklagen. In Stuttgart besteht ein Ge-- Ueber das Urtheil des Berliner Stadtgerichts bergbau, welcher im Jahre 1872 383 Opfer an Menschenlebensthi werbegericht zur Entscheidung der betreffenden Angelegenheiten; gegen Most, wird der Frankfurter Zeitung " aus Berlin ge- ober 2,739 pet, der beschäftigten 139,858 Arbeiter forderte, b. eldher auf 365 Mann ein Verunglückter, sind im Jahre 1873 var, g die Boruntersuchung, resp. die Prüfung und eventuelle Schlichtung schrieben:

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der Streitigkeiten besorgen zwei Assessoren. Assessor Schneider er-" Der Boltsstaat" veröffentlicht den Wortlaut des gegen den 159,562 beschäftigten Arbeitern 450 Mann oder 2,820 pt. b. Ge lebigt die Fälle mit den Anfangsbuchstaben A- 2. Herr Affeffor Abgeordneten Woft gefällten erftinftanzlichen Erkenntnisses, das vom einer auf 355 Mann, verunglückt. Ein günftiges Herabgehen beständ Balz die Fälle der Anfangs- Buchstaben L- 3. Mein damaliger Kammergericht bekanntlich in allen Hauptpunkten bestätigt und in Verunglückungsziffer zeigte bereits im Vorjahr der Brauntohle bern Arbeitgeber hieß Müller. Also hatte Herr Balz die Angelegenheit einem Nebenpunkte sogar noch verschärft worden ist. Hätte der bergbau, indem von 17,447 beschäftigten Arbeitern nur 53 Manlechte zu regeln, welche auch sehr bald erledigt war. Herr Baiz erklärte Ausschuß der sozialdemokratischen Arbeiterpartei einen Preis auf b. i. 3,038 pet. oder einer von 326 Mann zu Tode verunglückteinen bem Herrn Müller, daß er sich nach§ 110 eine Gefeßverlegung eine zugleich möglichst kurze und möglichst packende Agitations- im Jahre 1873 betrug die Zahl der beschäftigten Arbeiter 18,068 ng d habe zu schulden tommen lassen, da nach§ 111 kein gefeßlicher schrift gesezt, so würde sich unzweifelhaft die fiebente Deputation von welchen 50 Mann oder 2,767 pet., b. i. auf 361 Daniefe Grund zur Entlassung vorliege; infolge dessen habe er mir den ver- des Berliner Stadtgerichts, bestehend aus dem Stadtgerichts- einer, umtamen. Beim Erzbergbau stellt sich ebenfalls ein gitufider langten Wochenlohn auszuzahlen. Zugleich bemerkte er bem Herrn direttor Reich, dem Stadtgerichtsrath v. Ossowski und bem ges Verhältniß heraus. Während im Vorjahr von 63,493 Müller, ein weiteres Retursergreifen würde ihm höchstens viel Kosten Stadtrichter Giersch, diesen Preis errungen haben. Ich kenne Juristen, schäftigten Arbeitern 110 Mann ober 1,732 pet., b. i. auf 57 con verursachen, da er in allen Instanzen verurtheilt würde. Herr welche zur Zeit der Verhandlung gegen Moft empört waren über Mann einer verunglückte, traf dieses Loos im Jahre 1873 porer 9 Müller verlangte nun, daß ich noch 14 Tage in Arbeit treten die unverantwortliche Nachlässigkeit oder gar die gemeingefährliche 62,266 beschäftigten Arbeitern nur 98 Mann, ober 1,574 pgen müsse, auch Herr Balz war geneigt, mir dieses Anerbieten mit Böswilligkeit, mit welcher die Zeitungsberichterstatter dem hohen b. i. einer auf 635 Mann. Bei der Gewinnung anderer Wine Suchth Amismiene einzureben; als ich jedoch dieses Ansinnen auf Grund Gerichtshofe Motive untergeschoben hätten, welche er unmöglich ralien ist wiederum ein Steigen der Verunglüdungsziffer zu beer zu des Gesetzes zurückwies, sagte Herr Balz: Sie haben ganz recht!" hätte äußern können. Und jetzt enthält das amtliche Erkenntniß merken, indem im Vorjahr von 6,722 beschäftigten Arbeitern 15 Bascht und sich zu Müller wendend: Sehen Sie, die Arbeiter wiffen, genau dieselben Motive in genau derselben trassen Form. Es Mann oder 2,677 pet., b. i. einer auf 373 Mann, verunglückte ufrub 16ft warum sie die Gesetze studieren, es wäre sehr zu wünschen, daß ist bisher in den Annalen der preußischen Justiz unerhört ge- während das Jahr 1873 von 7698 beschäftigten Arbeitern 2bft i auch die Herren Arbeitgeber sich mehr damit beschäftigen würden, wesen, daß ein Gerichtshof die denkbar härteste Strafe über einen Verunglückte ober 2,85 pt., b. i. einer auf 350 Manu auß, Angni es würden dann nicht so viele Gesetzesverletzungen vorkommen." Angeklagten verhängt, während er selbst den Thatbestand des weift. Herr Müller acceptirte das Urtheil, bezahlte mir meinen Wochen- Bergehens als zweifelhaft" anerkennt. Das ist in diesem Lohn und die Sache war abgemacht. Falle aber wörtlich geschehen. Es heißt in diesem Erkenntniß: Die Frankfurter 3tg." brachte fürzlich die Notiz, Bebe Im Monat Jani wurde mir bei Herrn Grönlein( der be- 3weifelhafter würde die Berneinung der eben aufgeworfenen werde in nächster Zeit ein Werk über den Bauernkrieg veröffen Ue fanntlich ein guter Patriot, auch ein sehr freundlicher Arbeitgeber, Frage( nämlich ob die Aeußerungen von Most geseglich erlaubt lichen. Dies ist ungenau; Bebel bereitet allerdings, im Zusaber

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